586. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anordnung von Erhebungen in Geflügelbrütereien und -schlächtereien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 390/1994, wird hinsichtlich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft und auf Grund der §§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965 wird hinsichtlich der der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 264/1995, unterliegenden Betriebe durch den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl. Nr. 43/1989, mit der Erhebungen in Geflügelbrütereien und -schlächtereien angeordnet werden, wird wie folgt geändert
1. § 2 Zl lautet: Zu erheben sind
1. in Geflügelbrütereien
a) wöchentlich bzw. monatlich
die Anzahl der eingelegten Bruteier und
die Anzahl der geschlüpften Kücken in der aus Anlage 1
ersichtlichen Gliederung,
b) jeweils im Monat Jänner das Fassungsvermögen der Brutanlagen nach Tierart, getrennt nach Vorbrütern und Schlupfbrütern.
2. § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt
„(3) Das Österreichische Statistische Zentralamt hat dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft die Ergebnisse dieser Erhebung termingerecht zwecks Erfüllung der Meldepflichten gegenüber der Europäischen Kommission zu übermitteln.
3. Anlage 1 lautet
Erhebungen in Geflügelbrütereien Anzahl der eingelegten Bruteier
a) pro Berichtswoche für Hühner, davon
Legerassen
Mastrassen
gemischt verwendbare Kücken Truthühner
Anzahl insgesamt nach Tierkategorien
b) pro Berichtsmonat für Hühner, davon Legerassen nach
Zucht- und Vermehrungskücken Gebrauchskücken Mastrassen nach Zucht- und Vermehrungskücken Gebrauchskücken gemischt verwendbare Kücken
c) pro Berichtsmonat für Gänse Enten Perlhühner
Anzahl der geschlüpften Kücken a) pro Berichtswoche für Hühner, davon Legerassen Mastrassen
gemischt verwendbare Kücken Truthühner
Anzahl insgesamt nach Tierkategorien
b) pro Berichtsmonat für Hühner, davon für Legerassen nach
Zucht- und Vermehrungskücken Gebrauchskücken Mastrassen nach
Zucht- und Vermehrungskücken Gebrauchskücken gemischt verwendbare Kücken
Hühner (Legerassen, Mastrassen, gemischt verwendbar) aussortierte Hahnenkücken
c) pro Berichtsmonat für Gänse Enten Perlhühner