Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
586_1994 AT

586. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 229 Groß Jedlersdorfer Straße im Bereich der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 586. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 229 Groß Jedlersdorfer Straße im Bereich der Stadt Wien

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 33/1994 wird verordnet

Die neu herzustellende Straßentrasse der B 229 Groß Jedlersdorfer Straße wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 1,40 in der Ruthnergasse, schwenkt sodann in östliche Richtung und bindet bei km 1,67 in den Bestand (Siemensstraße) ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 8806/311 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →