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586_1992 AT

586. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Brauer und Mälzer

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 586. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Brauer und Mälzer

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Artikel I

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im. Lehrberuf Brauer und Mälzer, Verordnung BGBl. Nr. 642/1974, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 355/1976 wird wie folgt geändert

§ 5 lautet

„Zusatzprüfung

§ 5. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Destillateur oder Recycling- und Entsorgungstechniker kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Brauer und Mälzer abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit" und „Fachgespräch" zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten § 2, § 4 und § 6 Abs. l."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1992 in Kraft.

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