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586_1988 AT

586. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend die Anerkennung von Studien, Diplomen und akademischen Graden in den Staaten der Region Europa

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 586. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend die Anerkennung von Studien, Diplomen und akademischen Graden in den Staaten der Region Europa

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der

UNESCO haben folgende weitere Staaten ihre

Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen

betreffend die Anerkennung von Studien, Diplomen

und akademischen Graden in den Staaten der

Region Europa (BGBl. Nr. 244/1986, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 70/

1987) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde

Norwegen 2. Juni 1988

Tschechoslowakei 6. Mai 1988

Türkei 28. April 1988

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