586_1977
AT
586. Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Beamten der Volksanwaltschaft
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 586. Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Beamten der Volksanwaltschaft
1977_586_0 586. Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Beamten der Volksanwaltschaft
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 8 Abs. 1 zweiter Satz des
Bundesgesetzes vom 24. Feber 1977, BGBl.
Nr. 121, über die Volksanwaltschaft übertrage
ich — bis auf Widerruf — dem Vorsitzenden
der Volksanwaltschaft unbeschadet des diesem
schon nach § 8 Abs. 1 dritter Satz des Bundesgesetzes
über die Volksanwaltschaft zustehenden
Rechtes zur Ernennung von Hilfskräften das
Recht, Beamte der Volksanwaltschaft auf Dienstposten
der I. bis VI. Dienstklasse — diese eingeschlossen
— zu ernennen.