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586_1977 AT

586. Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Beamten der Volksanwaltschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 586. Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Beamten der Volksanwaltschaft

Auf Grund des § 8 Abs. 1 zweiter Satz des

Bundesgesetzes vom 24. Feber 1977, BGBl.

Nr. 121, über die Volksanwaltschaft übertrage

ich — bis auf Widerruf — dem Vorsitzenden

der Volksanwaltschaft unbeschadet des diesem

schon nach § 8 Abs. 1 dritter Satz des Bundesgesetzes

über die Volksanwaltschaft zustehenden

Rechtes zur Ernennung von Hilfskräften das

Recht, Beamte der Volksanwaltschaft auf Dienstposten

der I. bis VI. Dienstklasse — diese eingeschlossen

— zu ernennen.

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