586_1975
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586. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung über die Ernennung der fachmännischen Laienrichter aus dem Handelsstande und aus dem Kreise der Schiffahrtskundigen durch den Verfassungsgerichtshof
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 586. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung über die Ernennung der fachmännischen Laienrichter aus dem Handelsstande und aus dem Kreise der Schiffahrtskundigen durch den Verfassungsgerichtshof
1975_586_0 586. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung über die Ernennung der fachmännischen Laienrichter aus dem Handelsstande und aus dem Kreise der Schiffahrtskundigen durch den Verfassungsgerichtshof
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Nach Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes
in der Fassung von 1929 und § 60 Abs. 2
des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 wird
kundgemacht
Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem
Erkenntnis vom 13. Oktober 1975, V 15, 16, 17,
19, 20, 26/75-8, — dem Bundesminister für
Justiz zugestellt am 4. November 1975 — den
§ 1 Abs. 3 der Verordnung der Minister der
Justiz und des Handels vom 1. Juni 1897, RGBl.
Nr. 129, über die Ernennung der fachmännischen
Laienrichter aus dem Handelsstande und aus
dem Kreise der Schiffahrtskundigen als gesetzwidrig
aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März
1976 in Kraft.