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586_1975 AT

586. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung über die Ernennung der fachmännischen Laienrichter aus dem Handelsstande und aus dem Kreise der Schiffahrtskundigen durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 586. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung über die Ernennung der fachmännischen Laienrichter aus dem Handelsstande und aus dem Kreise der Schiffahrtskundigen durch den Verfassungsgerichtshof

Nach Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und § 60 Abs. 2

des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 wird

kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

Erkenntnis vom 13. Oktober 1975, V 15, 16, 17,

19, 20, 26/75-8, — dem Bundesminister für

Justiz zugestellt am 4. November 1975 — den

§ 1 Abs. 3 der Verordnung der Minister der

Justiz und des Handels vom 1. Juni 1897, RGBl.

Nr. 129, über die Ernennung der fachmännischen

Laienrichter aus dem Handelsstande und aus

dem Kreise der Schiffahrtskundigen als gesetzwidrig

aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März

1976 in Kraft.

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