Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
585_1996 AT

585. Kundmachung: Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Costa Rica

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 585. Kundmachung: Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Costa Rica

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Das am 29. März 1960 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Republik Österreich und der

Republik Costa Rica wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom

25. Juni 1996 mit Wirkung zum 1. Oktober 1996 gekündigt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →