Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
585_1994 AT

585. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 585. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 33/1994 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 170 Brixental Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 9,29, folgt anschließend der Bahnlinie der ÖBB Salzburg—Wörgl und bindet bei km 10,04 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 93.937 im Maßstab 1: 1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →