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585_1990 AT

585. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Industrieminister des Königreiches Schweden nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 585. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Industrieminister des Königreiches Schweden nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister

für Verkehr der Republik Österreich und dem

Industrieminister des Königreiches Schweden nach

Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von

Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1,

Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern Kundgemacht in BGBl. Nr. 574/1980

wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für

öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 17. Juli

1990, Zl. 151.052/1-I/5-90, seitens der Republik

Österreich widerrufen.

Die für das ADR zuständige Behörde Schwedens

hat am 7. August 1990 dem Widerruf zugestimmt;

die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum

außer Kraft getreten.

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