585_1990
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585. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Industrieminister des Königreiches Schweden nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 585. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Industrieminister des Königreiches Schweden nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern
1990_585_0 585. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Industrieminister des Königreiches Schweden nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern
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Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das
Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister
für Verkehr der Republik Österreich und dem
Industrieminister des Königreiches Schweden nach
Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von
Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1,
Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern Kundgemacht in BGBl. Nr. 574/1980
wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für
öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 17. Juli
1990, Zl. 151.052/1-I/5-90, seitens der Republik
Österreich widerrufen.
Die für das ADR zuständige Behörde Schwedens
hat am 7. August 1990 dem Widerruf zugestimmt;
die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum
außer Kraft getreten.