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585_1989 AT

585. Kundmachung: Aufhebung des § 2 Abs. 1 zweiter Satz des Devisengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 585. Kundmachung: Aufhebung des § 2 Abs. 1 zweiter Satz des Devisengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 3. Oktober 1989, G 88/89-10, dem

Bundeskanzler zugestellt am 22. November 1989,

§ 2 Abs. 1 zweiter Satz des Devisengesetzes, BGBl.

Nr. 162/1946, als verfassungwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni

1990 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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