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585_1988 AT

585. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 585. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der

Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende

weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum

Übereinkommen zur Errichtung der Weltorganisation

für geistiges Eigentum (BGBl. Nr. 397/1973,

letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 230/1987) hinterlegt

Staaten : Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Ekuador 22. Feber 1988

Guinea-Bissau 28. März 1988

Malaysia 1. Oktober 1988

Swasiland 18. Mai 1988

Trinidad und Tobago 16. Mai 1988

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