585. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Reuthe
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird
verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der
B 200 Bregenzerwald Straße wird im Bereich
der Gemeinde Reuthe wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 29,405, verläuft sodann im Sinne der
Kilometrierung rechtsseitig der bestehenden
Straßentrasse und bindet bei km 29,550 wieder
in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für
Bauten und Technik, beim Amt der Vorarlberger
Landesregierung sowie bei der Gemeinde
Reuthe aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.