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585_1977 AT

585. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Reuthe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 585. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Reuthe

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird

verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der

B 200 Bregenzerwald Straße wird im Bereich

der Gemeinde Reuthe wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 29,405, verläuft sodann im Sinne der

Kilometrierung rechtsseitig der bestehenden

Straßentrasse und bindet bei km 29,550 wieder

in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für

Bauten und Technik, beim Amt der Vorarlberger

Landesregierung sowie bei der Gemeinde

Reuthe aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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