585. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 99 Katschberg Straße im Bereich der Gemeinde Gmünd
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 99 Katschberg Straße
wird im Bereich der Gemeinde Gmünd wie folgt
bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
rund 300 m vor dem nördlichen Stadttor von
Gmünd bei Plan-km 75,70, verläuft sodann östlich
der alten Trasse unter Querung der Malta
und bindet in einem flachen Linksbogen bei
Plan-km 77,10 wieder in die bestehende Trasse
ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Kärntner Landesregierung
und bei der Gemeinde Gmünd aufliegenden
Planunterlagen (Katastermaßstab 1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenteil Anwendung. Der in
dessen Abs. 2 angeführte Geländestreifen beträgt
35 m beiderseits der Straßenachse.