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584_1996 AT

584. Kundmachung: Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Ceylon

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 584. Kundmachung: Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Ceylon

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Das am 11. November 1958 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung

und der Regierung von Ceylon wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich

mit Schreiben vom 25. Juni 1996 mit Wirkung zum 11. November 1996 gekündigt.

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