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584_1991 AT

584. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Marktgemeinde Ternberg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 584. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Marktgemeinde Ternberg

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 159/1990 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115

Eisen Straße wird im Bereich der Marktgemeinde

Ternberg wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 31,398 und bindet bei km 32,549 wieder in den

Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der

Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei

der Marktgemeinde Ternberg aufliegenden Planunterlagen

(Plan Nr. 8859 im Maßstab 1 : 1000) zu

ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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