584_1990
AT
584. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Justizminister des Königreiches Dänemark nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 584. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Justizminister des Königreiches Dänemark nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern
1990_584_0 584. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Justizminister des Königreiches Dänemark nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern
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Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das
Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister
für Verkehr der Republik Österreich und dem
Justizminister des Königreiches Dänemark nach
Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von
Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1,
Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern Kundgemacht in BGBl. Nr. 324/1984
wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für
öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 10. Juli
1990, Zl. 151 047/1-I/5-90, seitens der Republik
Österreich widerrufen.
Das Justizministerium von Dänemark hat am
7. August 1990 dem Widerruf zugestimmt; die
Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum
außer Kraft getreten.