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584_1990 AT

584. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Justizminister des Königreiches Dänemark nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 584. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Justizminister des Königreiches Dänemark nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister

für Verkehr der Republik Österreich und dem

Justizminister des Königreiches Dänemark nach

Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von

Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1,

Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern Kundgemacht in BGBl. Nr. 324/1984

wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für

öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 10. Juli

1990, Zl. 151 047/1-I/5-90, seitens der Republik

Österreich widerrufen.

Das Justizministerium von Dänemark hat am

7. August 1990 dem Widerruf zugestimmt; die

Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum

außer Kraft getreten.

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