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584_1987 AT

584. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das Zwischenstaatliche Komitee für die Auswanderung aus Europa

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 584. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das Zwischenstaatliche Komitee für die Auswanderung aus Europa

Auf Grund des § 1 Abs. 1 und 8 sowie des § 2

Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977

über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten

an internationale Organisationen, BGBl.

Nr. 677/1977, wird im Einvernehmen mit dem

Hauptausschuß des Nationalrates verordnet

Die Verordnung der Bundesregierung vom

11. November 1980 betreffend die Einräumung von

Privilegien und Immunitäten an das Zwischenstaatliche

Komitee für die Auswanderung aus Europa,

BGBl. Nr. 530/1980, wird wie folgt geändert

1. Der Titel der Verordnung lautet: „Verordnung

der Bundesregierung vom 11. November

1980 betreffend die Einräumung von Privilegien

und Immunitäten an das Zwischenstaatliche

Komitee für Auswanderung".

2. § 2 Z 2 lautet

„2. Die für Lieferungen und sonstige Leistungen,

die das Verbindungsbüro ausschließlich für

seinen amtlichen Gebrauch empfängt, in

Rechnung gestellte und von ihm bezahlte

Umsatzsteuer wird nach Maßgabe des Bundesgesetzes

vom 19. Mai 1976 über die

Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden

und ihre im diplomatischen

und berufskonsularischen Rang stehenden

Mitglieder, BGBl. Nr. 257/1976, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 234/1983

vergütet. § 3 Abs. 3 des genannten Bundesgesetzes

findet auf Lieferungen und sonstige

Leistungen, die das Verbindungsbüro für die

Verpflegung von Flüchtlingen erhält, keine

Anwendung."

3. Diese Verordnung tritt rückwirkend mit

1. Jänner 1984 in Kraft.

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