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584_1980 AT

584. Bundesgesetz: Aufhebung des Bundesgesetzes über die sanitätspolizeiliche Grenzkontrolle

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 584. Bundesgesetz: Aufhebung des Bundesgesetzes über die sanitätspolizeiliche Grenzkontrolle

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Das Bundesgesetz über die sanitätspolizeiliche

Grenzkontrolle, BGBl. Nr. 15/1975, wird

aufgehoben.

§ 2. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner

1981 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz

im Einvernehmen mit den Bundesministern

für Finanzen, für Inneres und für

Justiz betraut.

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