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584_1973 AT

584. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinden Andelsbuch, Schwarzenberg und Reuthe (Umfahrung Bezauerwald) in Vorarlberg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 584. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinden Andelsbuch, Schwarzenberg und Reuthe (Umfahrung Bezauerwald) in Vorarlberg

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 200 Bregenzerwald

Straße wird im Bereich der Gemeinden Andelsbuch,

Schwarzenberg und Reuthe wie folgt bestimmt

Die neue Straßentrasse, die im Abschnitt von

km 24,032 bis km 26,420 bereits fertiggestellt ist,

beginnt rund 150 m südlich der Kreuzung mit

der Bahnlinie Bregenz—Bezau in Andelsbuch,

verläuft vorerst unter teilweiser Benützung und

Überschneidung der alten Trasse, wechselt dann

auf das orographisch linke Ufer der Bregenzerach,

um sodann ungefähr dem Verlauf der Landesstraße

27 zu folgen.

Ab km 26,420, wo die neu herzustellende

Straßentrasse beginnt, verläuft die Trasse weiterhin

am linken Ufer der Bregenzerach, erreicht

bei neu-km 28,550 (alt-km 30,250) die bestehende

Straße, folgt ihr in gestreckter Linienführung

und bindet bei neu-km 29,34 (alt-km 31,04) in

die bestehende Straßentrasse wieder ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung

und bei den Gemeindeämtern Andelsbuch,

Schwarzenberg und Reuthe sowie Bezau aufliegenden

Planunterlagen zu ersehen.

§ 15 BStG 1971 findet auf den Abschnitt von

km 26,420 bis km 29,340 Anwendung. Die Grenzen

des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden

Plänen zu entnehmen.

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