584. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinden Andelsbuch, Schwarzenberg und Reuthe (Umfahrung Bezauerwald) in Vorarlberg
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 200 Bregenzerwald
Straße wird im Bereich der Gemeinden Andelsbuch,
Schwarzenberg und Reuthe wie folgt bestimmt
Die neue Straßentrasse, die im Abschnitt von
km 24,032 bis km 26,420 bereits fertiggestellt ist,
beginnt rund 150 m südlich der Kreuzung mit
der Bahnlinie Bregenz—Bezau in Andelsbuch,
verläuft vorerst unter teilweiser Benützung und
Überschneidung der alten Trasse, wechselt dann
auf das orographisch linke Ufer der Bregenzerach,
um sodann ungefähr dem Verlauf der Landesstraße
27 zu folgen.
Ab km 26,420, wo die neu herzustellende
Straßentrasse beginnt, verläuft die Trasse weiterhin
am linken Ufer der Bregenzerach, erreicht
bei neu-km 28,550 (alt-km 30,250) die bestehende
Straße, folgt ihr in gestreckter Linienführung
und bindet bei neu-km 29,34 (alt-km 31,04) in
die bestehende Straßentrasse wieder ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung
und bei den Gemeindeämtern Andelsbuch,
Schwarzenberg und Reuthe sowie Bezau aufliegenden
Planunterlagen zu ersehen.
§ 15 BStG 1971 findet auf den Abschnitt von
km 26,420 bis km 29,340 Anwendung. Die Grenzen
des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden
Plänen zu entnehmen.