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583_1991 AT

583. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 1 a Wiener Straße Abzweigung St. Pölten im Bereich der Stadt St. Pölten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 583. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 1 a Wiener Straße Abzweigung St. Pölten im Bereich der Stadt St. Pölten

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 159/1990 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 1 a

Wiener Straße wird im Bereich der Stadt St. Pölten

wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 0,0 (neu) an der bestehenden B 1 Wiener Straße

(Schulring) bei deren km 67,33, überbrückt bei

km 0,62 (neu) die Traisen, umfährt in der Folge

Oberwagram im Süden und bindet bei km 2,80

(neu) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der

Niederösterreichischen Landesregierung sowie

beim Magistrat der Stadt St. Polten aufliegenden

Planunterlagen (Plan Nr. B 1 a/63-90 im Maßstab

1 : 1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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