583. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 1 a Wiener Straße Abzweigung St. Pölten im Bereich der Stadt St. Pölten
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 159/1990 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 1 a
Wiener Straße wird im Bereich der Stadt St. Pölten
wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
km 0,0 (neu) an der bestehenden B 1 Wiener Straße
(Schulring) bei deren km 67,33, überbrückt bei
km 0,62 (neu) die Traisen, umfährt in der Folge
Oberwagram im Süden und bindet bei km 2,80
(neu) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden
Straßentrasse aus den beim Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der
Niederösterreichischen Landesregierung sowie
beim Magistrat der Stadt St. Polten aufliegenden
Planunterlagen (Plan Nr. B 1 a/63-90 im Maßstab
1 : 1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.