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583_1986 AT

583. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 583. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)

Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik

Deutschland haben folgende weitere Staaten

ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum

Übereinkommen über die Erteilung europäischer

Patente (Europäisches Patentübereinkommen)

(BGBl. Nr. 350/1979) hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations- bzw.

Beitritts Urkunde

Griechenland 24. Juli 1986

Spanien 24. Juli 1986

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikations- bzw.

Beitrittsurkunde haben die Staaten nachstehende

Vorbehalte erklärt

GRIECHENLAND

„Jedoch bringen wir nach Art. 167 Buchstabe a

des Übereinkommens einen Vorbehalt lediglich in

bezug auf Arzneimittel an."

SPANIEN

„Nach Art. 167 Absatz 2 Buchstabe a sind europäische

Patente, soweit sie Schutz für chemische

Erzeugnisse als solche oder Arzneimittel als solche

gewähren, in Spanien unwirksam."

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