583. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland haben folgende weitere Staaten
ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum
Übereinkommen über die Erteilung europäischer
Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
(BGBl. Nr. 350/1979) hinterlegt
Staaten
Datum der Hinterlegung
der Ratifikations- bzw.
Beitritts Urkunde
Griechenland 24. Juli 1986
Spanien 24. Juli 1986
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikations- bzw.
Beitrittsurkunde haben die Staaten nachstehende
Vorbehalte erklärt
GRIECHENLAND
„Jedoch bringen wir nach Art. 167 Buchstabe a
des Übereinkommens einen Vorbehalt lediglich in
bezug auf Arzneimittel an."
SPANIEN
„Nach Art. 167 Absatz 2 Buchstabe a sind europäische
Patente, soweit sie Schutz für chemische
Erzeugnisse als solche oder Arzneimittel als solche
gewähren, in Spanien unwirksam."