Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
583_1981 AT

583. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn und der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinde Roßleithen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 583. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn und der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinde Roßleithen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 9

Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinde

Roßleithen wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

AB-km 46,80 am Teichlbach, führt von dort zur

Anschlußstelle Windischgarsten und endet in der

Folge an der Gemeindegrenze Roßleithen/Spital

am Pyhrn bei AB-km 84,22 an dem mit Verordnung

vom 1. Dezember 1980, BGBl. Nr. 565, im

Verlauf bestimmten anschließenden Abschnitt der

A 9 Pyhrn Autobahn.

2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der

B 138 Pyhrnpaß Straße wird im Bereich der

Gemeinde Roßleithen wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 66,56 und endet nach Einbindung der Zu- und

Abfahrtsstraßen der unter Punkt 1 angeführten

Anschlußstelle Windischgarsten der A 9 Pyhrn

Autobahn bei km 67,30.

Im einzelnen ist der Verlauf der beiden Straßentrassen

einschließlich der Anschlußstelle Windischgarsten

mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen aus den

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Roßleithen aufliegenden

Planunterlagen (Maßstab 1 : 5000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die

vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →