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583_1975 AT

583. Verordnung: Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 583. Verordnung: Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten

Auf Grund des § 47 Abs. 3 der Rechtsanwaltsordnung

vom 6. Juli 1868, RGBl. Nr. 96, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 497/

1974, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen und dem Hauptausschuß

des Nationalrates verordnet

§ 1. Die Höhe der Pauschalvergütung für die

Leistungen der nach § 45 Rechtsanwaltsordnung

bestellten Rechtsanwälte wird für das Jahr 1974

mit 36•8 Millionen Schilling festgesetzt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember

1975 in Kraft.

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