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582_2003 AT

582. Verordnung: Änderung der Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 582. Verordnung: Änderung der Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter

Sachbezüge ab 2002, BGBl. II Nr. 416/2001, wird wie folgt geändert

1. Im § 5 Abs. 1 und 2 tritt jeweils an die Stelle des Prozentsatzes „4,5%“ der Prozentsatz „3,5%“.

2. Im § 8 wird folgender Satz angefügt

„§ 5 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 582/2003 ist erstmals für

Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 enden.“

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