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582_1996 AT

582. Kundmachung: Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Uruguay

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 582. Kundmachung: Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Uruguay

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Das am 26. Februar 1953 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung

und der Regierung der Republik Uruguay wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch

Österreich mit Schreiben vom 25. Juni 1996 mit Wirkung zum 15. Dezember 1996 gekündigt.

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