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582_1995 AT

582. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 582. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 435/1995, insbesondere dessen §§ 6 und 47, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, BGBl. Nr. 430/1976, über die Lehrpläne für Berufsschulen, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 266/1995, wird wie folgt geändert

1. § 1 Z 1 lautet

„1. für die Lehrberufe der Bau- und Baunebengewerbe, und zwar für

Maurer, Schalungsbauer: Anlage A/1/1

Bautechnischer Zeichner: Anlage A/1/2

Brunnenmacher: Anlage A/1/3

Dachdecker: Anlage A/1/4

Platten- und Fliesenleger: Anlage A/1/5

Hafner: Anlage A/1/6

Rauchfangkehrer: Anlage A/1/7 Steinmetz, Betonwarenerzeuger, Kunststeinerzeuger, Terrazzomacher: Anlage A/1/8

Zimmerer: Anlage A/1/9

Pflasterer: Anlage A/1/10

Isoliermonteur: Anlage A/1/11

Bodenleger: Anlage A/1/12

Stukkateur und Trockenausbauer: Anlage A/1/13"

2. Im § 1 Z 4 tritt an die Stelle der Bezeichnung „Meß- und Regelmechaniker" die Bezeichnung „Prozeßleittechniker"

3. § 1 Z 8 und 9 lautet

„8. für die Lehrberufe graphischer Richtung, und zwar für

Drucker: Anlage A/8/1

Notenstecker, Tiefdruckformenhersteller, Fotograveur: Anlage A/8/2

Flachdrucker, Siebdrucker, Kupferdrucker: Anlage A/8/3

Typografiker: Anlage A/8/4

Kartograph: Anlage A/8/5

Schriftgießer und Stereotypeur, Stereotypeur und Galvanoplastiker: Anlage A/8/6

Stempelerzeuger und Flexograph: Anlage A/8/7

Reproduktionstechniker: Anlage A/8/8

Druckformtechniker: Anlage A/8/9

Druckvorstufentechniker: Anlage A/8/10

9. für die Lehrberufe der Bereiche Handel und Verkehr, und zwar für

Einzelhandelskaufmann, Waffen- und Munitionshändler: Anlage A/9/1

Großhandelskaufmann: Anlage A/9/2

Bürokaufmann: Anlage A/9/3

Industriekaufmann: Anlage A/9/4

Buchhändler: Anlage A/9/5

Drogist: Anlage A/9/6

Fotokaufmann: Anlage A/9/7

Musikalienhändler: Anlage A/9/8

Reisebüroassistent: Anlage A/9/9

Speditionskaufmann: Anlage A/9/10

Binnenschiffer: Anlage A/9/11

Versicherungskaufmann: Anlage A/9/12

Berufskraftfahrer: Anlage A/9/13 Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent: Anlage A/9/14"

4. § 1 Z12 lautet

„12. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Blechverarbeitung), und zwar für

Blechschlosser, Spengler, Kupferschmied: Anlage A/12/1 Karosseur: Anlage A/12/2"

5. Im § 1 Z 15 tritt an die Stelle der Bezeichnung „Kühlmaschinenmechaniker" die Bezeichnung „Kälteanlagentechniker"

6. § 1 Z 18 und 19 lauten

„18. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Schmiedeberufe), und zwar für

Fahrzeugfertiger, Schmied: Anlage A/18/1 Messerschmied: Anlage A/18/2

19. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (übrige Berufe), und zwar für

Physiklaborant, Werkstoffprüfer, Universalhärter: Anlage A/19/1 Technischer Zeichner: Anlage A/19/2"

7 § 1 Z 24 lautet

„24. für die Lehrberufe des Bereiches Textilerzeugung, und zwar für

Textilveredler, Stoffdrucker: Anlage A/24/1 Fotogravurzeichner, Stickereizeichner, Textilmusterzeichner: Anlage A/24/2 Dessinateur für Stoffdruck: Anlage A/24/3"

8. § 2 lautet

„§ 2. Soweit in der Anlage für die Gesamtwochenstundenanzahl ein Rahmen festgelegt wurde, haben die Landesschulräte gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes in den im § 1 genannten Lehrplänen vorgesehenen Rahmen durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen das Gesamtstundenausmaß festzulegen. Die Festlegung hat die Bedürfnisse der schulischen Ausbildung im Hinblick auf die betriebliche Ausbildung im betreffenden Bundesland sowie die wirtschaftliche Situation der Region zu beachten. Hiezu sind Stellungnahmen der Kammer für Arbeiter und Angestellte sowie der Wirtschaftskammer des Landes einzuholen."

9. Im § 3 Abs. 1 lautet der erste Satz

„Die Landesschulräte haben gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes in dem im § 1 genannten Lehrplänen vorgesehenen Rahmen durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen das Stundenausmaß und den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände auf die einzelnen Schulstufen aufzuteilen, soweit dies nicht bereits durch die Lehrpläne erfolgt. Bei den sprachlichen Pflichtgegenständen „Deutsch und Kommunikation" und „Berufsbezogene Fremdsprache" ist bei der Zuordnung des Stundenausmaßes die Vorbildung der Schüler zu berücksichtigen."

10. Dem § 4 werden folgende Abs. 4 und 5 angefügt

„(4) Es treten in Kraft

1. § 2 und § 3 sowie die Anlagen A/1/1 und A/4/1 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 582/ 1995 mit 1. September 1995,

2. § 1 sowie die Anlagen A, A/1/2, A/1/9, A/1/11 bis A/1/13, A/3/1, A/3/2, A/4/6, A/8/5, A/8/10, A/9/1, A/9/2, A/9/11, A/9/13, A/11/2, A/11/3, A/11/5, A/12/1, A/12/2, A/15/13, A/18/1, A/18/2, A/19/1, A/19/2, A/24/1 bis A/24/3 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 582/1995 hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1995, der 2. Klasse mit 1. September 1996, der 3. Klasse mit 1. September 1997 und der 4. Klasse mit 1. September 1998.

Die Verordnungen der Landesschulräte können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung BGBl. Nr. 582/1995 erlassen werden; sie dürfen jedoch nicht vor dem Inkrafttreten der betreffenden Anlage gemäß Z 1 oder Z 2 in Kraft gesetzt werden. Die Anlagen A/1/14, A/12/3,

A/19/2, A/19/3, A/24/4 bis A/24/6 und B in der Fassung vor dem Inkrafttreten der Verordnung BGBl. Nr. 582/1995 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 31. August 1995, der 2. Klasse mit 31. August 1996, der 3. Klasse mit 31. August 1997 und der 4. Klasse mit 31. August 1998 außer Kraft.

(5) Die Landesschulräte werden gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, die im Abs. 4 Z 2 vorgesehenen Inkrafttretungstermine um bis zu einem Jahr zu verschieben, soweit dies aus organisatorischen Gründen (zB aus Gründen der Lehrerversorgung oder aus räumlichen Gründen) erforderlich ist. Gleichzeitig ist ein in diesem Zusammenhang allenfalls erforderliches Verschieben des Außerkrafttretens von Anlagen gemäß Abs. 4 letzter Satz vorzunehmen."

11. In der Anlage A, Abschnitt II (Stundenausmaß und Lehrpläne für den Religionsunterricht) lautet der Unterabschnitt A.

„A. Stundenausmaß

Das Stundenausmaß beträgt

an ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen

40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe;

an lehrgangsmäßigen Berufsschulen

2 Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Der Landesschulrat kann nach den örtlichen Erfordernissen nach Fühlungnahme mit der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft das Stundenausmaß für den Religionsunterricht an ganzjährigen Berufsschulen bis auf 20 Unterrichtsstunden je Schulstufe herabsetzen."

12. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben , Lehrstoff, didaktische Grundsätze der einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände), treten an die Stelle der Unterabschnitte B und C folgende Unterabschnitte B, C und D

„B.Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.

Der Schüler soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Lehrstoff

Bei Lehrplänen mit 40 Unterrichtsstunden Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation.

Schriftliche Kommunikation

Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Notizen und Auszügen. Abfassen einfacher Schriftstücke.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Beschreibungen und Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen beim Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.

Gespräche mit Kunden

Höflichkeitsnormen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Auftragsannahme.

Rechtschreibung

Erweiterung des Grundwortschatzes. Festigung des Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben gravierender Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken.

Zusätzlich bei Lehrplänen bis 80 Unterrichtsstunden Kommunikation: Hindernisse und Störungen der verbalen und nonverbalen Kommunikation.

Schriftliche Kommunikation

Interpretation von Informationen. Strukturieren und Abfassen komplizierter Schriftstücke. Erstellen von Visualisierungshilfen für Präsentationen.

Mundliche Kommunikation

Anspruchsvolle Reden und Einzelgespräche. Einfache Gruppengespräche. Argumentation und Präsentation.

Gespräche mit Kunden

Phasen eines facheinschlägigen Beratungsgespräches. Einfache Telefonate mit Kunden.

Rechtschreibung

Erweiterung des Fachwortschatzes. Festigung des Fremdwortschatzes. Übungen zum Erkennen und Beheben spezieller Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbücher und Nachschlagwerke.

Zusätzlich bei Lehrplänen bis 120 Unterrichtsstunden Kommunikation

Analyse und Regelung von Konflikten.

Schriftliche Kommunikation

Selbständiges Erstellen von Unterlagen und Schriftstücken zu einem fachlichen Thema.

Mündliche Kommunikation

Überzeugungs-, Bewerbungs- und Konfliktregelungsgespräche. Anspruchsvolle Gruppengespräche.

Gespräche mit Kunden

Verkaufsgespräche. Reklamationsgespräche. Spezielle Telefonate mit Kunden.

Rechtschreibung

Erweiterung des Fremdwortschatzes. Übungen zu ausgewählten Kapiteln der Rechtschreibung. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff „Rechtschreibung" soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdeckt.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Politische Bildung" hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr" betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Das Thema „Gespräch mit Kunden" hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.

C. Berufsbezogene Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Er soll — erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches — Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig anwenden und weiterentwickeln können.

Der Schüler soll sich der Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen für die Entwicklung seiner persönlichen und beruflichen Kommunikations- und Handlungsfähigkeit bewußt sein.

Er soll Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten. In den einzelnen Klassen soll der Schüler: Bei Lehrplänen mit 40 Unterrichtsstunden

das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können.

das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen hervorheben können;

sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen stellen können;

Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können.

Zusätzlich bei Lehrplänen bis 80 Unterrichtsstunden

das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können;

das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;

sich themenbezogen einfach und im wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen können;

Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können.

Zusätzlich bei Lehrplänen bis 120 Unterrichtsstunden

dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und bearbeiten können;

längere Lesetexte im wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbständig erschließen und bearbeiten können;

sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können;

Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen, einfache Briefe nach Mustern verfassen können sowie Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können.

Lehrstoff.

Die folgenden Themen sind in jeder der Klassen im Sinne der angeführten Bildungs- und Lehraufgabe mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.

Wirtschaft und Arbeitswelt

Beruf, Arbeitsplatz, Arbeitskollegen. Ausbildung. Aufgabenbereiche und Arbeitsbedingungen. Berufliche Auslandsbeziehungen. Schriftverkehr und Stellenbewerbung. Sicherheit und Umweltschutz.

Alltag und Aktuelles

Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen. Sport. Gesundheit und Sozialdienste. Essen und Trinken. Ortsangaben. Persönliche Interessen, Freizeit. Reise und Tourismus. Einkaufen. Nationale und internationale Ereignisse.

Beruf (für die Anlagen A/1/1 bis A/1/13)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Baustoffe und Materialien.

Arbeitsvorgänge, Planung und Ablauf. Bau- und Installationspläne.

Fachgespräche und Fachtexte.

Bau-und Sicherheitsvorschriften. Baubiologie.

Beruf (für die Anlagen A/2/1 bis A/2/17): Werkzeuge, Maschinen und Geräte. Größen, Materialien, Farben. Kleidung, Funktion und Arten. Schnittzeichnungen. Fachgespräche und Fachtexte. Verkauf und Beratung, Maßnehmen und Anproben.

Beruf (für die Anlagen A/3/1 bis A/3/10): Anlagen, Apparate und Geräte. Chemikalien, Erzeugnisse und deren Verwendung. Chemische Prozesse und Verfahren. Fachgespräche und Fachtexte. Beratung und Kontaktgespräche.

Beruf (für die Anlagen A/4/1 bis A/4/8)

Maschinen und Geräte, Typen, Bauarten und Neuentwicklungen. Werkzeuge und Meßgeräte. Anlagen, Baugruppen und Bauelemente. Wirkungsweisen und Fertigungsabläufe. Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/5/1 und A/5/2): _ Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Blumen und Pflanzen. Werk- und Hilfsstoffe. Kulturen und Pflege. Raum- und Landschaftsgestaltung. Verkaufs- und Beratungsgespräche. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/5/3)

Einrichtungen, Geräte und Arbeitsbehelfe.

Tiere, Arten und Haltung.

Verhalten und Gesundheit. Untersuchung und Behandlung.

Fach- und Kundengespräche. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/6/1 bis A/6/8)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Berufsspezifische Waren und Produkte. Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren. Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte. Nahrungsmittelchemie und Gesundheit.

Beruf (für die Anlagen A/7/1 bis A/7/5)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Erzeugnisse, Farben und Materialien. Herstellungs- und Bearbeitungsverfahren. Werkzeichnungen. Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/8/1 bis A/8/10)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Werk- und Hilfsstoffe. Formate, Farben, Drucktechniken. Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/9/1, A/9/2 und A/9/14)

Kontakte mit Geschäftspartnern per Telefon, Telekommunikation und Schriftverkehr. Waren, Verkaufsgespräche. Kundenberatung. Beschwerden. Ein- und Zukaufe. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/9/3 und A/9/4)

Kontakt mit Geschäftspartnern per Telefon, Telekommunikation und Schriftverkehr.

Erzeugnisse und Waren (nur für die Anlage A/9/4). Büroeinrichtung und Arbeitsmaterialien. Werbung, Anfragen, Angebote, Bestellungen, Verträge, Liefer- und Zahlungsverkehr.

Beruf (für die Anlage A/9/10)

Kontakte mit Geschäftspartnern per Telefon, Telekommunikation und Schriftverkehr.

Betriebseinrichtungen, Arbeitsmaterialien.

Werbung, Liefer- und Zahlungsverkehr, Dokumente, Verkehrsträger.

Beruf (für die Anlage A/9/11)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Roh- und Hilfsstoffe.

Materialbearbeitung und Arbeitsvorgänge am Schiff. Nachrichtenübertragung, Schriftverkehr, Verträge. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/9/12): Kontakte mit Geschäftspartnern per Telefon, Telekommunikation und Schriftverkehr.

Büroeinrichtung und Arbeitsmaterialien.

Werbung, Anfragen, Angebote, Versicherungswesen.

Beruf (für die Anlage A/9/13)

Kfz- Bauteile. Werk- und Betriebsstoffe. Be- und Entladeeinrichtung. Ersatzteile. Wartung.

Verhaltensregeln, Hilfeleistung, Unfallbericht und Reparaturmaßnahmen bei Gebrechen und Unfällen.

Ortsangaben. Reiserouten. Straßenkarten und Stadtpläne. Wetter und Straßenzustand.

Verkehrsregeln. Verkehrszeichen. Kontrollen. Ladegut. Gefahrengut.

Fracht- und Zolldokumente. Ausweise. Fahrzeugpapiere und Kennzeichen. Beförderungsverträge und Versicherungen. Zahlenverkehr.

Behördenkontakt.

Formulare. Standardbriefe. Telex. Postkarten. Lebenslauf. Stellenbewerbung.

Berufe (für die Anlagen A/10/1 bis A/10/10)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Erzeugnisse und Waren. Werk- und Hilfsstoffe. Arbeitsvorgänge und Verfahren. Fachgespräche, Pläne und Fachtexte.

Berufe (für die Anlagen A/11/1 bis A/11/5): Werkzeuge, Geräte und Arbeitsbehelfe. Werk- und Hilfsstoffe.

Farben und Ästhetik. Arbeitsvorgänge und Reparaturen. Fachgespräche, Verkauf und Beratung. Fachtexte und Werkzeichnungen.

Beruf (für die Anlagen A/12/1 und A/12/2)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe.

Blechverarbeitung. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fertigungszeichnungen. Fachgespräche und Beratung, Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/13/1 und A/13/2)

Sanitäre Anlagen und Geräte, Funktion und Wirkung. Arbeitsbehelfe, Meß- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe. Montagepläne. Arbeitsvorgänge, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung, Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/14/1 bis A/14/3)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung, Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/15/1 und A/15/14): Werkzeuge, Maschinen. Bauteile. Meß- und Prüfgeräte.

Typen und Bauarten. Technische Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung, Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/2): Meß- und Prüfgeräte.

Schußwaffen, Zieleinrichtungen, Munition. Technische Zeichnungen. . Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/15/3 bis A/15/5): Meß- und Prüfgeräte.

Kraftfahrzeuge, Maschinen und Aggregate. Bauteile. Technische Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/6): Meß- und Prüfgeräte.

Waagen, Typen und Bauarten. Technische Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparaturen und Wartungen. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/7): Meß- und Prüfgeräte.

Mechanische und elektronische Uhren, Systeme und Bauteile. Technische Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/8): Meß- und Prüfgeräte.

Verpackungsarten und Verpackungsmaschinen. Technische Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/9)

Chirurgische und medizinische Instrumente und Geräte. Technische Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/15/10 und A/15/11)

Flugzeuge, Triebwerke und Bordausrüstung, Typen und Bauarten. Meß- und Prüfgeräte.

Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.

Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/12)

Textilmaschinen, Bauteile, Typen und Bauarten. Meß- und Prüfgeräte.

Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.

Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/13)

Kälteanlagen und Kühlmaschinen. Bauteile, Typen und Bauarten. Meß- und Prüfgeräte.

Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung.

Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/16/1 bis A/16/3)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/17/1 bis A/17/10)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/18/1 und A/18/2)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/19/1)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte.

Technische Zeichnungen.

Versuchsanordnungen und -verfahren.

Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen.

Arbeitsvorgänge und -verfahren.

Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/19/2)

Geräte und Einrichtungen. Werk- und Hilfsstoffe. Technische Zeichnungen. Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/20/1)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Musikinstrumente, Bauarten und Anwendung. Werkzeichnungen. Arbeitsvorgänge. Fachgespräche, Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/21/1)

Geräte, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe und Materialien.

Fotografie und Film. Kameras, Objektive, Beleuchtungsgeräte, Bauarten und Wirkungsweisen.

Arbeitsvorgänge und Prozesse.

Fach- und Kundengespräche. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/21/2 und A/21/3)

Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte.

Optische Gläser, Instrumente und Geräte. Sehbehelfe. Fertigungszeichnungen. Funktion und Wirkungsweise. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/22/1 und A/22/2): Werkzeuge, Maschinen und Geräte.

Erzeugnisse, Arten und Verwendung. Werk- und Hilfsstoffe. Arbeitsvorgänge und Fertigungsverfahren. Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/23/1)

Arbeitsbehelfe und Saloneinrichtungen.

Präparate, Waren und Materialien.

Biologische Grundlagen. Haar- und Hautbehandlungen.

Terminvereinbarungen. Verkaufs- und Beratungsgespräche.

Fachtexte.

Hygiene, Gesundheit.

Beruf (für die Anlage A/23/2 — Fußpfleger): Saloneinrichtung und Arbeitsbehelfe. Präparate und Waren.

Fußpflege, Beinkosmetik und Massagen. Haut- und Körperpflege. Terminvereinbarungen, Verkaufs- und Beratungsgespräche. Fachtexte. Hygiene, Gesundheit.

Beruf (für die Anlagen A/23/2 — Schönheitspfleger (Kosmetiker) und A/23/3): Saloneinrichtung und Arbeitsbehelfe. Präparate und Waren. Haut-, Haar- und Körperpflege.

Terminvereinbarungen, Verkaufs- und Beratungsgespräche. Fachtexte. Hygiene, Gesundheit.

Beruf (für die Anlagen A/24/1 bis A/24/3): Einrichtungen und Arbeitsbehelfe.

Textilien, Eigenschaften, Verwendung und Bearbeitung. Design, Farben und Ästhetik. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/25/1)

Werkzeuge, Apparate und Maschinen.

Zähne und Zahnersatz. Modelle und Provisorien. Materialien und Werkstoffe.

Arbeitsvorgänge und -verfahren.

Fachgespräche und Fachtexte.

Hygiene und Gesundheit.

Beruf (für die Anlagen A/25/2 und A/25/3): Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe.

Anatomie und Bewegungsapparat. Prothesen und Heilbehelfe bei Störungen, Lähmungen und Gliedmaßenverlust. Werk- und Hilfsstoffe.

Arbeitsvorgänge und Prozesse.

Fach- und Kundengespräche. Fachtexte.

Hygiene und Gesundheit.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hiebei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen.

Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülern, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten.

Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf Begegnungen mit Ausländern und mit fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.

Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen.

Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, zB von Telefon- und Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert.

Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, zB Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug.

Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.

Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe nur für die Anlagen A/9/1, A/9/2, A/9/3, A/9/4, A/9/10, A/9/12, A/9/13 und A/9/14, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 Unterrichtsstunden beträgt.

D. Betriebswirtschaft lieber Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn betreffende Wissen über Informations- und Kommunikationstechniken, Dokumente, Urkunden, Verträge und Zahlungsverkehr haben.

Er soll die wesentlichen Ziele und Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft kennen und verstehen sowie über ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik Bescheid wissen.

Er soll die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke lesen und verstehen sowie selbständig konzipieren und mittels moderner Bürotechnik formal richtig ausfertigen können.

Er soll dadurch als Konsument und Facharbeiter wirtschaftliche Entscheidungen treffen, selbständig und verantwortungsbewußt handeln können sowie Verständnis für die Vorgänge und Zusammenhänge von Wirtschaft und Ökologie haben.

Lehrstoff

Informations- und Kommunikationstechniken

Arten und Möglichkeiten der Informationsübermittlung. Datenverarbeitung (Grundlagen, privater und betrieblicher Einsatz, Datenschutz, gesellschaftliche Auswirkungen, Ergonomie).

Schriftverkehr: Schriftstücke des privaten und beruflichen Bereiches.

Dokumente und Urkunden

Arten, Beschaffung, Beglaubigung, Aufbewahrung, Verlust. Schriftverkehr: Vollmachten und Antragsformulare.

Verträge

Rechtliche Grundlagen. Arten, insbesondere Kauf-, Werk- und Versicherungsverträge. Regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf. Wohnraum (Arten, Beschaffung, Finanzierung). Verbraucherschutz. Wertsicherung. Produkthaftung.

Schriftverkehr: Dazugehörige Schriftstücke aus der Sicht des Konsumenten.

Zahlungsverkehr

Aufgabenbereiche der Finanzierungs- und Kreditinstitute. Aktuelle Formen des Zahlungsverkehrs.

Schriftverkehr: Ausfüllen von Formularen.

Betriebswirtschaft

Betrieb und Unternehmung. Formen. Organisation. Marketing. Gründung, Zusammenschluß, Auflösung. Gewerblicher Rechtsschutz.

Volkswirtschaft

Grundbegriffe. Wirtschaftskreislauf. Markt, Marktformen und Preisbildung. Wirtschaftsordnungen. Ökologie. Internationale Wirtschaft.

Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik

Beschäftigungspolitik, Wachstums- und Konjunkturpolitik, Sozialpolitik ua.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie zur Bildung des Schülers als Konsument und Arbeitnehmer.

Der Unterricht soll zweckmäßigerweise von den Erfahrungen der Schüler und von aktuellen wirtschaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können.

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände „Rechnungswesen" und „Politische Bildung"

Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag.

Den Veränderungen in Europa ist beim Thema „Internationale Wirtschaft" besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs im gemeinsamen Europa herauszuarbeiten.

Die in den einzelnen Lehrstoffinhalten vorgesehenen Schriftstücke können auch EDV-mäßig ausgefertigt werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in jeder halben Schulstufe.

Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die für den privaten und beruflichen Alltag wesentlichen Bereiche Einkommen, Finanzierung, Kauf und Rechnungswesen haben und den Werteaufbau eines Betriebes verstehen.

Er soll die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen beherrschen und dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgaben formal richtig lösen können.

Er soll insbesondere im betrieblichen Rechnungswesen die Zusammenhänge der einzelnen Teilbereiche kennen, über die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen entstehenden Möglichkeiten Bescheid wissen und Computerausdrucke lesen und interpretieren können.

Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn-und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Lehrlingsentschädigung

Entgeltansprüche nach Kollektivvertrag.

Berechnung der Bruttoentschädigung, Nettoentschädigung und des Auszahlungsbetrages.

Lohnverrechnung

Lohn und Lohnarten. Entgeltansprüche nach dem Kollektivvertrag. Arbeitnehmerveranlagung. Berechnung des Bruttolohnes, Nettolohnes und des Auszahlungsbetrages.

Private Haushaltsplanung

Erfassen der Einnahmen und Ausgaben. Berechnung des frei verfügbaren Einkommens.

Sparen und Geldanlage

Sparformen und Möglichkeiten der Geldanlage. Berechnung von Zinsen. Ertragsvergleich.

Kredit

Arten. Kreditsicherung. Berechnung von Kreditkosten. Kreditkostenvergleich.

Ratengeschäft

Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Berechnung der Finanzierungskosten. Vergleich mit anderen Finanzierungsarten.

Leasing: Arten.

Berechnung der Kosten. Vergleich mit anderen Finanzierungsarten.

Privater Einkauf

Umsatzsteuer, Ab- und Zuschläge. Berechnung des Einkaufspreises. Preisvergleich.

Währung

Valuten, Devisen, Kurse. Umrechnungen.

Gesetzliche Bestimmungen der Buchführung

Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Formvorschriften. Belege.

Grundzüge der Buchführung

Bestandsaufnahme (Inventur, Inventar). Bestandsverrechnung (Vermögen, Schulden). Erfolgsverrechnung (Aufwände, Erträge; Gewinn, Verlust). Mindestaufzeichnungen.

Kostenrechnung

Kosten und Kostenarten. Ermittlung der Kosten. Berechnung der Zuschlagsätze.

Kalkulation

Berechnung von Verkaufspreisen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Lohnverrechnung. Fremdfinanzierung (Kredit, Ratengeschäft, Leasing). Privater Einkauf. Kostenrechnung. Kalkulation.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sollen — vom persönlichen Erleben ausgehend — wirtschaftliche Zusammenhänge rechnerisch erfaßt werden. Die Abfolge des Lehrstoffes soll sich am Erfahrungsbereich des Schülers orientieren. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen.

Die Gewichtung der Inhalte sollte berücksichtigen, daß die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebswirtschaftlichen Grundwissens notwendig ist. Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes sind die Kostenrechnung sowie die Kalkulation zumindest in ihren wesentlichen Merkmalen zu behandeln. Buchungstechniken sind nur zum besseren Verständnis der Grundzüge der Buchführung anzuwenden.

Der Lehrstoff ist berufsbezogen zu vermitteln. Der Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen wird grundsätzlich empfohlen.

Nachschlagbare Daten sollen aus praxisüblichen Hilfsmitteln entnommen werden. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in jeder halben Schulstufe."

13. In Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehrstoff, didaktische Grundsätze der einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände), erhalten die Unterabschnitte „Leibesübungen" die Bezeichnung „E", „Lebende Fremdsprache" die Bezeichnung „F", „Unterrichtsgegenstände für das erweiterte Bildungsangebot" die Bezeichnung „G" und „Förderunterricht" die Bezeichnung „H"

14. In der Anlage A, Abschnitt III, entfällt der letzte Absatz in der neuen lit. F (Lebende Fremdsprache).

15. In der Anlage A, Abschnitt III, entfällt im neuen Unterabschnitt G die Überschrift „Berufsbezogenes Englisch" und der diesen Unterrichtsgegenstand betreffende Teil.

16. In allen Lehrplananlagen (ausgenommen die Lehrplananlagen , die durch diese Verordnung geändert werden) wird im Abschnitt I. (Stundentafel) statt der Wendung „Wirtschaftsrechnen mit Buchführung 3)" eingefügt

„Rechnungswesen 3)"

17 Die Anlage A/1/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Maurer, Schalungsbauer) lautet

„Anlage A/1/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE MAURER, SCHALUNGSBAUER

L STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaft Heber Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Bautechnik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Bauphysik, Baukonstruktionen, Baustile und Revitalisierung haben, die im Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe kennen sowie über deren Verarbeitung und vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Baumaschinen sowie Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe kennen.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.

Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften sowie über Umweltschutzmaßnahmen im Baubereich Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde Bau- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Geräte- und Maschinenkunde: Werkzeuge, Geräte und Baumaschinen

Arten. Einsatz. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Rechtliche Bestimmungen

Bauordnung. Bauvorschriften. Normen.

Bauphysik

Schall-, Wärme-, Feuchtigkeits- und Brandschutz.

Gerüste

Arten. Aufstellen und Abtragen.

Baustile und -formen

Stilepochen. Stilelemente.

Revitalisierung

Schadensanalyse. Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Nachsorge.

Arbeitsverfahren und -techniken

Bauwerk (Arten, Aufbau, Elemente, Ablauf, Konstruktion, Sanierung, Restaurierung, Denkmalschutz). Bauplatz (Vermessungsarbeiten, Erdarbeiten, Fundierung, Absicherung). Mauerwerk. Wand- und Deckenkonstruktionen. Stiegen. Träger und Bögen. Dächer. Abdichtungen. Ausbauarbeiten. Abwasserbeseitigungsanlagen. Umweltschutz.

Kundenberatung

Material- und Systemberatung.

Lehrstoffspezifikation

Maurer

Arbeitsverfahren und -techniken

Spezialputze und Betonsanierung.

Schalungsbauer Bau- und Hilfsstoffe

Schalungsstoffe (Holz, Metall, Kunststoff).

Arbeitsverfahren und -techniken

Schalungsarten. Schalungssysteme. Sanierung. Bearbeitung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben: Arbeitsverfahren und -techniken

Bauwerk (Ablauf, Sanierung, Restaurierung, Denkmalschutz, Nachsorge).

Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache berufsbezogene Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Grundrechenoperationen

Proportionen. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Pythagoräischer Lehrsatz. Winkelfunktionen.

Bautechnische Berechnungen

Materialbedarf. Mischungsrechnungen. Steigungen. Grundlagen der Statik. Stiegenberechnungen. Bauphysikalische Berechnungen. Bauabrechnung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Pythagoräischer Lehrsatz. Winkelfunktion. Grundlagen der Statik. Bauphysikalische Berechnungen. Bauabrechnung.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll bautechnische Zeichnungen normgerecht und sauber ausführen sowie Skizzen und Pläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technisches Zeichnen

Normen. Symbole. Bemaßung.

Bautechnische Zeichnungen

Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Lesen von Skizzen und Bauzeichnungen. Natur- und Bestandsaufnahmen. Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen. Baukonstruktionen. Ausführungszeichnungen.

Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll praxisrelevante Meß- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen durchführen können, um dadurch bauphysikalische Vorgänge nachvollziehend zu verstehen.

Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung erkennen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meßtechnik

SI-Größen und Einheiten.

Meß- und Prüfgeräte

Arten. Handhabung. Instandhaltung.

Bauphysikalische Übungen

Materialprüfung. Wärme-, Schall-, Feuchtigkeits- und Brandschutz.

B au technisches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte und Baumaschinen verwenden und instandhalten können.

Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken ausführen sowie die Techniken der Unfallverhütung anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Bau- und Hilfsstoffe

Arten. Verwenden. Verarbeiten. Lagern. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte und Baumaschinen: Handhaben. Einsetzen. Instandhalten.

Gerüste

Arten. Aufstellen und Abtragen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Arbeitsvorbereitung. Absteck- und Anlegearbeiten. Einrichten der Baustelle. Erdarbeiten. Herstellen von Schalungen. Herstellen von Teilen des Rohbaues. Herstellen von Stiegenläufen. Ausbauarbeiten und Bauwerksfertigstellung. Abdichten. Abwasserbeseitigung. Verlegen von Abwasserrohren. Außengestaltung.

Revitalisierung

Schadensanalyse. Sanierung- und Restaurierungsarbeiten.

Lehrstoffspezifikation

Maurer

Arbeitsverfahren und -techniken

Bauwerk (Wandbau, Verputzarbeiten).

Schalungsbauer Arbeitsverfahren und -techniken: Schalungssysteme (Montage).

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen sind zu verwenden.

„Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.

Freigegenstand

Bauökologie Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff

Ökobaustoffe

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Umweltschutz

Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Bauschäden

Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund stehen."

18. Die Anlage A/1/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bautechnischer Zeichner) lautet

„Anlage A/1/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BAUTECHNISCHER ZEICHNER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaft lieber Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Bautechnik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die grundlegenden Bestimmungen des Baurechtes und des einschlägigen Vertragswesens kennen.

Er soll die gebräuchlichsten Werk- und Hilfsstoffe am Bau sowie die verwendeten Werkzeuge und Geräte des Bauberufes kennen.

Er soll über Baustile, Arbeitsvorgänge und technische Zusammenhänge im Bauwesen Bescheid wissen, um sie beim bautechnischen Zeichnen und Konstruieren umsetzen zu können.

D.er Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Rechtliche Bestimmungen

Baurecht. Bauverträge. Normen.

Werk- und Hilfsstoffe am Bau

Handelsformen, Eigenschaften, Prüfung, Klassifizierung, Verwendung, Entsorgung.

Geräte und Maschinen am Bau

Arten. Einsatz. Wirkungsweise und Instandhaltung.

Bausysteme und -ablaufe

Rohbau, Ausbau, Fertigstellung. Vergabe bis Bauabschluß.

Revitalisierung

Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten.

Baustile

Stilepochen. Stilelemente.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Bausysteme und -ablaufe.

Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll rechnerische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch, ökonomisch lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen und die in der Praxis üblichen Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend einsetzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Grundlegende Berechnungen

Maßumwandlungen. Prozentrechnungen. Längen-, Flächen-, Raum- und Masseberechnungen. Geometrische Lehrsätze. Ebene Trigonometrie.

Berufsspezifische Berechnungen

Statische Berechnungen. Vermessungstechnische Berechnungen. Bauphysikalische Berechnungen. Materialbedarf. Massenberechnungen für Bauabrechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in dec Praxis üblichen Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Masseberechnungen. Bauabrechnungen. Statische Berechnungen. Vermessungstechnische Berechnungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Bautechnisches Zeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für seinen Beruf wichtigen Zeichen- und Arbeitsgeräte sowie Zeichenmaterialien kennen.

Er soll bautechnische Zeichnungen lesen und normgerecht, technisch richtig und sauber, auch unter Verwendung von computerunterstützten Systemen, anfertigen können.

Er soll die dazu erforderlichen Berechnungen durchführen und bautechnische Unterlagen richtig einsetzen können.

Er soll durch Übungen am Bauplatz, im besonderen durch Vermessungsübungen, die notwendigen Vorarbeiten für das bautechnische Zeichnen beherrschen und die Bedeutung der Bauzeichnungen für Bauausführungen verstehen.

Er soll die notwendigen Kenntnisse über Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen und Umweltschutz haben.

Lehrstoff

Bauzeichnen mit Konstruktionsübungen Zeichen- und Arbeitsgeräte: Arten. Einsetzen. Pflegen.

Zeichenmaterialien und Unterlagen: Arten. Auswählen. Verwenden.

Zeichennormen

Papierformate. Beschriftung. Symbole. Bemaßung. Maßstäbe.

Darstellungsarten

Grundrisse. Schnitte. Ansichten. Lagepläne und perspektivische Darstellungen. Parallelprojektion.

Bauzeichnungen

Handskizzen. Entwurfs-, Einreich-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Detailzeichnungen.

Computerunterstützte Systeme

Gerätebedienen. Einreich-, Ausführungs- und Detailzeichnungen. Baukörper in perspektiver Darstellung. Begleitende Schriftstücke zur Arbeitsvorbereitung.

Vermessungstechnische Übungen Bauaufnahme

Skizzen von Objekten. Bemaßen und Beschriften.

Situieren

Anlegen. Ausstecken.

Vermessen mit optischen und elektronischen Geräten

Protokollführen. Lagemessung, Höhenmessung. Längen- und Querprofile.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Die Abfolge des Unterrichtes in „Bautechnisches Zeichnen" hängt vom jeweiligen Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen ab. Die Sicherheit in den Zeichenfertigkeiten wird durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades erreicht.

Bei allen bautechnischen Zeichnungen ist auf die baurechtlichen Vorschriften und Normen Wert zu legen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.

Freigegenstand

Bauökologie Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff

Ökobaustoffe

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Umweltschutz

Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Bauschäden

Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund stehen."

19. Die Anlage A/1/9 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Zimmerer) lautet

„Anlage A/1/9 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZIMMERER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaft lieber Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Computergestützte Technologie Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsbezogene EDV-Programme einsetzen und die Daten und Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.

Er soll die Funktionsweise einer computergestützten Anlage erklären können.

Er soll Berechnungen und Werkzeichnungen mit computergestützten Anlagen erstellen können.

Lehrstoff

Grundlagen

Hardware, Software, Betriebssysteme.

Koordinatensystem.

CAD-Programme.

Berufsbezogene EDV-Programme

Eingabe, Durchführung, praktische Auswertung.

Maschinenansteuerung

Simulation, Ausführung.

Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf vorkommenden Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsverfahren nach dem Stand der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit auswählen können.

Er soll im besonderen facheinschlägige Kenntnisse über den Werkstoff Holz, über den Einsatz von Werkzeugen und Maschinen sowie über Holzbauweisen und Dacharbeiten haben.

Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften sowie über Umweltschutz Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Handwerkzeuge.

Werk- und Hilfsstoffe

Holz, Holzwerkstoffe, Dämmstoffe, Dachdeckungssysteme.

Holzverbindungen.

Holzschutz.

Brandschutz.

Wärmedämmung.

Schallschutz.

Holzverbindungsmittel.

Stiegenbau.

Leimbau.

Holzbearbeitungsmaschinen.

Dächer

Dachformen, Dachstühle, Dachausmittlungen, Schiftungen, Austragungen, Dachaufbauten. Ingenieurholzbauten.

Brückenbau.

Decken.

Wände.

Innenausbau.

Balkone.

Zäune.

Tore.

Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe: Gerüste, Pölzungen, Schalungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Holz. Stiegenbau. Dachausmittlungen. Austragungen. Ingenieurholzbauten. Wände.

Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Berechnungen durchführen können.

Er soll Formelsammlungen und Zahlentafeln sowie in der Praxis verwendete Rechengeräte anwenden können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Längen.

Flächen.

Volumen.

Neigungen.

Gefalle.

Materialbedarf.

Rechnerischer Abbund.

Wärmedämmung.

Stiegen.

Statik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Materialbedarf. Rechnerischer Abbund. Wärmedämmung. Statik. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Freihandskizzen und Bauzeichnungen von Holzkonstruktionen anfertigen und lesen können.

Er soll Naturmaßaumahmen von Gebäuden und Bauteilen anfertigen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Materialsymbole, Bemaßung, Beschriftung.

Freihandskizzen.

Bogenkonstruktionen.

Parallelprojektion

Baukörper, Holzverbindungen. Dachausmittlungen.

Konstruktionszeichnungen

Profil, Werksatz, Austragungen, Wände, Decken, Balkone, Stiegen, Fußböden, Gauben, Träger, Fachwerke.

Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen und Umweltschutz Bescheid wissen.

Er soll Werk- und Hilfsstoffe dem Verwendungszweck entsprechend auswählen, verwenden und entsorgen können.

Er soll Arbeitstechniken unter sachgemäßer und wirtschaftlicher Verwendung von Material anwenden können.

Er soll Konstruktionen unter sachgemäßer Verwendung von Werkzeugen und Maschinen nach dem Stand der Technik herstellen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Umweltschutz.

Werkzeuge und Maschinen

Handhabung, Pflege, Instandhaltung.

Werk- und Hilfsstoffe

Verwenden. Entsorgen.

Arbeitstechniken

Oberflächenbehandlungen, Profilierungen, Verleimen.

Konstruktionen

Holzverbindungen, Austragungen, Schiftungen, Dachaufbauten, Stiegenbau.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

In „Computergestützte Technologie" sollen Wissensvermittlung, Simulation und praktische Ausführung als Einheit erfolgen. Dabei soll auf einen guten Gesamtüberblick mehr Wert gelegt werden als auf das perfekte Beherrschen von einzelnen Programmen.

Das Kapitel Holzbearbeitungsmaschinen soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Erstphase vermittelt werden.

Auf die notwendige Zusammenarbeit der Professionisten soll Bedacht genommen werden.

In „Fachzeichnen mit Konstruktionslehre" soll bei allen Zeichnungen auf praktische Ausführbarkeit, Zweck und werkstoffgerechte Konstruktion geachtet werden. Dabei sollen persönliche Konstruktions- und Gestaltungsideen der Schüler unter Berücksichtigung einer fachgerechten Ausführung gefördert werden.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen."

20. Die Anlage A/1/11 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Isoliermonteur) lautet

„Anlage A/1/11 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ISOLIERMONTEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht Isoliertechnik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über Bauabläufe und Grundlagen der Bauphysik Bescheid wissen, die im Beruf verwendeten Werk-, Bau- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen können sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.

Er soll sein Wissen in der Kundenberatung einsetzen können.

Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften sowie über Umweltschutzmaßnahmen im Baubereich Bescheid wissen.

Lehrstoff

Werkstoffkunde Werk-, Bau- und Hilfsstoffe

Arten. Normung. Eigenschaften, insbesondere für den Brandschutz. Be- und Verarbeitung. Anwendung. Lagerung. Entsorgung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauordnung. Gewerberechtliche Befugnisse.

Bauablauf

Bauzeitenplan von Baubeginn bis Baufertigstellung.

Bauphysik

Wärme-, Kälte-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Akustik. Brandschutz.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Gerüste

Arten. Aufstellen und Abtragen.

Untergrundarbeiten

Herrichten, Montage und Verkleidungen an Wand, Decken, Unterkonstruktionen, Behältern und Rohrleitungen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Aufbereitung von Massen. Trenn- und Verbindungstechniken. Montagen. Vorbereitung und Anbringen von Dämmstoffen, Platten und Blechen. Bandagen- und Drahtgeflechtarbeiten. Abdichtungen gegen Feuchtigkeit. Arbeiten an verschiedenen Wänden, Deckenarten und Dächern.

Kundenberatung

Materialberatung. Systemberatung. Sicherheitsberatung.

Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsbezogene und bauphysikalische Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Grundrechenoperationen

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Berufsspezifische Berechnungen

Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung.

Bauphysikalische Berechnungen

Wärme. Kälte. Schall. Feuchtigkeit.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen anfertigen sowie bautechnische Pläne und Zeichnungen normgerecht und sauber ausführen können.

Er soll Skizzen und Zeichnungen lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.

Bautechnische Zeichnungen

Lesen von Skizzen und Bauzeichnungen. Naturaufnahmen. Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen.

Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll praxisrelevante Meß- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen durchführen können, um dadurch bauphysikalische Vorgänge nachvollziehend zu verstehen.

Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung erkennen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meßtechnik

SI-Größen und Einheiten.

Meß- und Prüfgeräte

Arten. Handhabung. Instandhaltung.

Bauphysikalische Übungen

Materialprüfung. Wärme-, Kälte-, Schall- und Feuchtigkeits- und Brandschutz.

Isoliertechnisches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werk-, Bau- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe verwenden und instandhalten können.

Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken unter Berücksichtigung der Unfallverhütung beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk-, Bau- und Hilfsstoffe

Arten. Verwenden. Verarbeiten. Lagern. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe

Handhaben. Verwenden. Instandhalten. Herstellen von Gerüsten.

Untergrundarbeiten

Herrichten, Montage und Verkleidungen an Wand, Decken, Unterkonstruktionen, Behältern und Rohrleitungen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Aufbereiten von Massen. Trenn- und Verbindungstechniken. Montagen. Vorbereiten und Anbringen von Dämmstoffen, Platten und Blechen. Bandagen- und Drahtgeflechtarbeiten. Abdichtungen gegen Feuchtigkeit.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.

Freigegenstand

Bauökologie Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff

Ökobaustoffe

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Umweltschutz

Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Bauschäden

Wärme-, Kälte-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund stehen."

21. Die Anlage A/1/12 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bodenleger) lautet

„Anlage A/1712 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BODENLEGER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Bauphysik haben, die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und gründliches Wissen über Untergründe, Estriche und Beläge haben.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften sowie über Umweltschutzmaßnahmen im Baubereich Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Normung. Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Bauphysik

Schall-, Wärme-, Feuchtigkeitsschutz. Elektrostatik. Brandschutz.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Untergrund

Boden, Wand, Decke (Arten, Aufbau, Prüfung).

Beläge

Arten. Materialien. Verwendungszweck. Verarbeitung.

Farbgestaltung

Farbharmonien. Farbkontraste.

Arbeitsverfahren und -techniken

Arbeitsvorbereitungen. Estrichherstellungen. Verlege- und Verklebeverfahren. Sonderverlegungen. Holzbödenverlegungen. Schneide- und Verbindungstechniken. Oberflächenbehandlung und -vergütung. Reinigung und Pflege. Sanierung.

Kundenberatung

Materialberatung. Farbberatung. Reinigungs- und Pflegeberatung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Verlege- und Verklebeverfahren. Sonderverlegungen. Estrichherstellung.

Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsbezogene und bauphysikalische Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Grundrechenoperationen

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Berufsspezifische Berechnungen

Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung.

Bauphysikalische Berechnungen

Festigkeit. Wärme. Schall. Feuchtigkeit.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen anfertigen sowie bautechnische Zeichnungen normgerecht und sauber ausführen können.

Er soll bautechnische Zeichnungen lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.

Bautechnische Zeichnungen

Lesen von Skizzen und Bauzeichnungen. Anfertigen von Verlegeskizzen, Detailzeichnungen und Verlegezeichnungen.

Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll praxisrelevante Meß- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen durchführen können, um dadurch bauphysikalische Vorgänge nachvollziehend zu verstehen.

Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung erkennen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meßtechnik

SI-Größen und Einheiten.

Meß- und Prüfgeräte

Arten. Handhabung. Instandhaltung.

Bauphysikalische Übungen

Materialprüfung. Übungen zum Schall-, Wärme- und Feuchtigkeits- und Brandschutz.

Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe verwenden und instandhalten können.

Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken unter Berücksichtigung der Unfallverhütung ausführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Verwenden. Verarbeiten. Lagern. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Arbeitsvorbereitungen. Estriche herstellen. Verlegen und Verkleben. Sonderverlegungen. Verlegen von Holzböden. Schneiden und Verbinden von Belägen. Versetzen von Spezialprofilen. Oberflächenbehandeln und -vergüten. Reinigen und Pflegen. Sanieren.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.

Freigegenstand

Bauökologie Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff

Ökobaustoffe

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Umweltschutz

Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Bauschäden

Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund stehen."

22. Die Anlage A/1/13 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Stukkateur und Trockenausbauer) lautet

„Anlage A/1/13

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF STUKKATEUR UND TROCKENAUSBAUER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

m. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Bautechnik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über Bauabläufe und Grundlagen der Bauphysik Bescheid wissen, die im Beruf verwendeten Werk-, Bau- und Hilfsstoffe kennen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.

Er soll sein Wissen in der Kundenberatung einsetzen können.

Er soll traditionelle und neuzeitliche Baustile kennen und über Revitalisierungsarbeiten Bescheid wissen.

Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften sowie über Umweltschutzmaßnahmen im Baubereich Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde Werk-, Bau- und Hilfsstoffe

Arten. Normung. Eigenschaften, insbesondere für den Brandschutz. Verarbeitung. Anwendung. Lagerung. Entsorgung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauordnung. Gewerberechtliche Befugnisse.

Bauablauf

Bauzeitenplan von Baubeginn bis Baufertigstellung.

Bauphysik

Wärme-, Kälte-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Akustik. Brandschutz.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Gerüste

Arten. Aufstellen und Abtragen.

Untergrundarbeiten

Vorbereitung von Flächen. Anbringen von Putzträgern und Verankerungen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Werkstoffbearbeitung. Zubereitung von Mörtelmischungen, Klebe- und Ausgleichsmaterial. Innen- und Außenverputzarbeiten. Trocken- und Gipsestriche. Zugarbeiten. Montagearbeiten für den Trocken- und Innenausbau. Arbeiten an verschiedenen Wänden, Deckenarten und Dächern.

Stuckarbeiten

Schablonen- und Formenherstellung. Abformen und Schneiden von Stuckteilen. Verkröpfungen. Versetz- und Montagearbeiten. Arbeiten mit Stuckmarmor, Sgrafitto und Stuccolustro. Gußarbeiten. Herstellen von Gesimsen und Profilen. Oberflächengestaltung.

Baustile

Stilepochen. Stilelemente.

Revitalisierung

Schadensanalyse. Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten.

Kundenberatung

Material- und Systemberatung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Bauphysik. Baustile. Revitalisierung.

Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsbezogene und bauphysikalische Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Grundrechenoperationen

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Berufsspezifische Berechnungen

Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung.

Bauphysikalische Berechnungen

Festigkeit. Wärme. Kälte. Schall. Feuchtigkeit.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berufsspezifische und bauphysikalische Berechnungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen anfertigen sowie Pläne und bautechnische Zeichnungen normgerecht und sauber ausführen können.

Er soll Zeichnungen und Pläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.

Er soll durch geschmackbildendes Zeichnen den kunstgewerblichen Stellenwert von Stukkaturarbeiten schätzen lernen.

Lehrstoff

Zeichennormen

Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.

Bautechnische Zeichnungen

Lesen von Skizzen und Bauzeichnungen. Naturaufnahmen. Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen.

Geschmackbildendes Zeichnen

Anfertigen von Stil- und Stuckelementen. Farbharmonie- und -kontrastübungen.

Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll praxisrelevante Meß- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen durchführen können, um dadurch bauphysikalische Vorgänge nachvollziehend zu verstehen.

Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung erkennen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meßtechnik

SI-Größen und Einheiten.

Meß- und Prüfgeräte

Arten. Handhabung. Instandhaltung.

Bauphysikalische Übungen

Materialprüfung. Wärme-, Kälte-, Schall- und Feuchtigkeits- und Brandschutz.

Bautechnisches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werk-, Bau- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte und Maschinen verwenden und instandhalten können.

Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken, insbesondere die Stuckarbeiten, unter Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk-, Bau- und Hilfsstoffe

Arten. Verwenden. Verarbeiten. Lagern. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Wirkungsweise. Instandhalten.

Gerüste

Arten. Aufstellen und Abtragen.

Untergrundarbeiten

Vorbereiten von Flächen. Anbringen von Putzträgern und Verankerungen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Werkstoffbearbeitung. Zubereiten von Mörtelmischungen und Ausgleichsmaterial. Innen- und Außenverputzarbeiten. Herstellen von Gipsestrichen. Zugarbeiten. Montagearbeiten für den Trocken- und Innenausbau. Arbeiten an Leicht- und Zwischenwänden.

Stuckarbeiten

Schablonen- und Formenherstellen. Abformen und Schneiden von Stuckteilen. Verkröpfungen. Versetz- und Montagearbeiten. Arbeiten mit Stuckmarmor, Sgrafitto und Stuccolustro. Gußarbeiten. Herstellen von Gesimsen und Profilen. Oberflächengestaltung.

Revitalisierung

Schadensanalyse. Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen — auch bei der Behebung abfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.

Freigegenstand

Bauökologie Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff

Ökobaustoffe

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Umweltschutz

Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Bauschäden

Wärme-, Kälte-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.

Didaktische Grandsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund stehen."

23. Die bisherige Anlage A/1/14 entfällt.

24. Die Anlage A/3/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Chemielaborant) lautet

„Anlage A/3/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF CHEMIELABORANT

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Chemie und Physik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Lehrberuf bedeutsamen Begriffe, Systeme und Gesetze der Chemie und Physik sowie die Eigenschaften und Reaktionen organischer und anorganischer Stoffe kennen.

Er soll die Arbeitsverfahren zur Nutzung der gebräuchlichen Stoffe und Verbindungen kennen sowie über ihre Auswirkungen auf die Umwelt Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Allgemeine Chemie

Terminologie. Stöchiometrische Grundgesetze. Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Chemisches Gleichgewicht. Reaktionstypen. Radioaktivität.

Anorganische Chemie

Metalle, Halbmetalle und Nichtmetalle (Herstellung, Eigenschaften, Verbindungen, Verwendung).

Organische Chemie

Chemie des Kohlenstoffs (Kohlenstoffverbindungen, Strukturen und Herstellung organischer Moleküle, Systematik organischer Verbindungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen). Acyclische Verbindungen. Kunststoffe. Naturstoffe. Aromatische Verbindungen. Alicyclische Verbindungen. Heterocyclische Verbindungen.

Allgemeine Physik

Aufgabe. Arbeitsweise. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI).

Physikalische Grundlagen

Optik. Elektrizität. Gasgesetze. Wärmelehre. Mechanik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Atombau. Radioaktivität. Chemie des Kohlenstoffes.

Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme, deren Kenntnisse zur Ausübung des Berufes erforderlich sind und das Verständnis für Funktionsgänge unterstützt, lösen können. Er soll sich der mathematischen und chemischen Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Begriffe

Masse. Volumen. Dichte. Chemische Formeln.

Gehalt von Lösungen

Definition der Gehaltsgrößen. Herstellen von Lösungen. Umrechnen von Gehaltsgrößen. Mischungsrechnungen.

Chemische Reaktionsgleichungen

Stoffbilanzen und Elektronenbilanzen. Umsatzberechnungen reiner und unreiner Stoffe.

Gravimétrie

Berechnung gravimetrischer Bestimmungen. Stöchiometrischer Faktor. Elektrogravimetrie.

Volumetrie

Gehalt von Maßlösungen. Berechnung von Titrationen.

Chemisches Gleichgewicht

Massenwirkungsgesetz. pH-Berechnungen. Löslichkeitsprodukt.

Physikalische Berechnungen

Gase. Wärmelehre. Elektrochemie.

Statistik

Grundlagen. Fehlerberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Gehalt von Lösungen. Chemische Reaktionsgleichungen. Volumetrie. Chemisches Gleichgewicht. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in jeder halben Schulstufe.

Laboratoriumübungen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Apparate und Geräte unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften handhaben und instandhalten, die Chemikalien richtig verwenden und entsorgen und die chemisch-technologischen und technisch-analytischen Aufgaben aus der Praxis des Lehrberufes lösen können.

Er soll insbesondere die Arbeitstechniken und -verfahren im chemischen und physikalisch-chemischen Labor beherrschen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Lehrstoff

Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Laboratoriumstechnik

Gefahrenquelle. Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien. Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Trennverfahren.

Chemisch-technologische Aufgaben

Identifizierung und Charakterisierung von Stoffen. Computergestützte Darstellung und Berechnung von Analyseergebnissen.

Technisch-analytische Aufgaben

Prüfung (Präzision, Richtigkeit). Modifizierung und Entwicklung von Analysemethoden.

Chemisches Labor Qualitative Analyse

Identifizierung einzelner Kationen und Anionen. Trennung einfacher Stoffgemische.

Quantitative Analyse

Gravimetrische und volumetrische Bestimmungen.

Herstellung von Präparaten

Anorganische und organische Präparate. Isolierung von Naturstoffen.

Physikalisch-chemisches Labor Instrumentelle Analyse

Optische und elektrische Methoden.

Reinheits- und Identitätsuntersuchungen

Physikalische, spektroskopische und chromatographische Methoden.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Lehrberufes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der Methoden.

Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Verfahren.

Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die besonderen Gefahren im Beruf (Giftstoffe, Brand- und Explosionsgefahr, Verätzung und dergleichen) und auf die Erfordernisse des Umweltschutzes hinzuweisen.

Freigegenstand

Informatik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse computergestützt umsetzen und berufsbezogene EDV-Programme einsetzen können.

Lehrstoff

Grundlagen der Informatik

Hardwarekomponenten und ihre Verwendung. Softwarearten und ihre Verwendung. Betriebssystem. Benutzeroberfläche.

Computergestützte Berechnungen

Gehaltsgrößen bei gravimetrischen und volumetrischen Berechnungen. Gehaltsgrößen bei instrumenteilen Analysen. Berechnungen aus dem Bereich der Massenwirkungsgesetze.

Datenbanken

Werkstoffdatenbanken. Applikationsdatenbanken.

Didaktische Grandsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis.

Auf einen Gesamtüberblick der Einsetzbarkeit von computergestützter Technologie soll mehr Wert gelegt werden, als auf das perfekte Beherrschen von einzelnen Programmen.

Der Unterricht hat in Querverbindung zum Pflichtgegenstand „Laboratoriumsübungen" zu erfolgen."

25. Die Anlage A/3/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Chemiewerker) lautet

„Anlage A/3/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF CHEMIEWERKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLANE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaft lieber Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Chemie Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Lehrberuf bedeutsamen Begriffe, Systeme und Gesetze der Chemie sowie die Eigenschaften und Reaktionen organischer und anorganischer Stoffe kennen.

Er soll die Arbeitsverfahren und Nutzung der gebräuchlichen Stoffklassen und Verbindungen kennen sowie über ihre Auswirkungen auf die Umwelt Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Allgemeine Chemie

Terminologie. Stöchiometrische Grundgesetze. Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Chemisches Gleichgewicht. Reaktionstypen. Radioaktivität.

Anorganische Chemie

Metalle, Halbmetalle und Nichtmetalle (Herstellung, Eigenschaften, Verbindungen, Verwendung).

Organische Chemie

Chemie des Kohlenstoffs (Kohlenstoffverbindungen, Strukturen und Herstellungen organischer Moleküle, Systematik organischer Verbindungen. Reaktionstypen). Acycüsche Verbindungen. Kunststoffe. Naturstoffe. Aromatische Verbindungen. Alicyclische Verbindungen. Heterocyclische Verbindungen.

Technologie

Anorganische und organische Verfahrenstechniken.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Atombau. Radioaktivität. Technologie.

Physik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll in den für den Lehrberuf wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse haben sowie aus Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Lehrstoff

Allgemeine Physik

Aufgabe. Arbeitsweise. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI).

Mechanik

Statik. Kinematik. Dynamik.

Hydromechanik

Hydrostatik. Hydrodynamik.

Elektrizität

Elektrische Größen. Schaltungen. Leiter.

Wärmelehre

Thermische Größen. Aggregatzustände. Wärmeausbreitung. Thermische Anlagen. Gasgesetze.

Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme, deren Kenntnisse zur Ausübung des Berufes erforderlich sind und das Verständnis für Funktionsgänge unterstützt, lösen können. Er soll sich der mathematischen und chemischen Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Begriffe

Masse. Volumen. Dichte. Chemische Formeln. Grundlagen der Statistik.

Gehalt von Lösungen

Definition der Gehaltsgrößen. Herstellen von Lösungen. Umrechnen von Gehaltsgrößen. Mischungsrechnungen.

Chemische Reaktionsgleichungen

Stoffbilanzen und Elektronenbilanzen. Umsatzberechnungen reiner und unreiner Stoffe.

Gravimétrie

Berechnung gravimetrischer Bestimmungen. Stöchiometrischer Faktor. Elektrogravimetrie.

Volumetrie

Gehalt von Maßlösungen. Berechnung von Titrationen.

Physikalische Berechnungen

Gase. Wärmelehre. Elektrochemie. Elektrotechnik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Grundlagen der Statistik. Chemische Reaktionsgleichungen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Chemietechnik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Praxis des Lehrberufes gebräuchlichen Apparate und Anlagen sowie verfahrenstechnische Operationen einschließlich der Sicherheitsvorschriften und des Umweltschutzes kennen.

Er soll insbesondere mit der Meß- und Regeltechnik vertraut sein.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz.

Apparate und Anlagen

Arten. Werkstoffe. Korrosion. Korrosionsschutz. Handhabung. Pflege. Instandhaltung.

Arbeitstechniken und -verfahren

Zerkleinern. Formen. Fördern. Lagern. Thermische und mechanische Trenn- und Vereinigungsverfahren.

Meß- und Regeltechnik

Grundlagen. Meßgeräte. Meßverfahren. Steuer- und Regeleinrichtungen. Regelkreise.

Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgaben

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Apparate und Geräte unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften handhaben und instandhalten und die Chemikalien richtig verwenden und entsorgen können.

Er soll insbesondere die Arbeitstechniken und -verfahren beherrschen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Lehrstoff

Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Laboratoriumstechnik

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien. Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Trennverfahren.

Qualitative Analyse

Identifizierung einzelner Kationen und Anionen.

Quantitative Analyse

Gravimetrische und volumetrische Bestimmungen.

Physikalische Meßverfahren

Mechanische, optische und elektrische Methoden.

Herstellung von Präparaten

Anorganische und organische Präparate. Isolierung von Naturstoffen.

Chemisch-technologische Aufgaben

Computergestützte Darstellung von Regelkreisen und Prozeßabläufen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Lehrberufes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der Methoden.

Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Verfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichts in den theoretischen Pflichtgegenständen.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die besonderen Gefahren im Beruf (Giftstoffe, Brand- und Explosionsgefahr, Verätzung und dergleichen) und auf die Erfordernisse des Umweltschutzes hinzuweisen.

Freigegenstand

Informatik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse computergestützt umsetzen und berufsbezogene EDV-Programme einsetzen können.

Lehrstoff

Grundlagen der Informatik

Hardwarekomponenten und ihre Verwendung. Softwarearten und ihre Verwendung. Betriebssystem. Benutzeroberfläche.

Computergestützte Berechnungen

Gehaltsgrößen bei gravimetrischen und volumetrischen Berechnungen. Berechnungen bei physikalischen Bestimmungen.

Datenbanken

Grundfunktionen. Selektieren von Datensätzen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis.

Auf einen Gesamtüberblick der Ersetzbarkeit von computergestützter Technologie soll mehr Wert gelegt werden, als auf das perfekte Beherrschen von einzelnen Programmen.

Der Unterricht hat in Querverbindung zum Pflichtgegenstand „Laboratoriumsübungen" und „Chemietechnik" zu erfolgen."

26. Die Anlage A/4/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Elektroinstallateur, Betriebselektriker, Starkstrommonteur) lautet

„Anlage A/4/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE ELEKTROINSTALLATEUR, BETRIEBSELEKTRIKER, STARKSTROMMONTEUR

L STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaft lieber Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Elektrotechnik mit Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen.

Er soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Elektrotechnik Begriffe

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis

Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Wirkungen des elektrischen Stromes

Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung.

Magnetisches Feld und Elektromagnetismus

Größen und Gesetze. Elektromagnetische Induktion. Induktivität. Energie und Kraftwirkung.

Elektrisches Feld

Größen und Gesetze. Ursachen und Wirkungen. Kapazität.

Wechselstromtechnik

Sinusförmige Größen. Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Leistung. Leistungsfaktor und Kompensation.

Dreiphasenwechselstromtechnik

Erzeugung. Belastung. Drehstromleistung und Kompensation.

Fachrechnen Mathematische Grundlagen

Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellung.

Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik. Rechenbeispiele aus „Fachkunde"

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in jeder halben Schulstufe in Fachrechnen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Stromkreis. Wechselstromtechnik. Dreiphasenwechselstromtechnik.

Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik.

Rechenbeispiele aus „Fachkunde"

Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, mit dem Einsatz und der Wirkungsweise der Maschinen und Geräte vertraut sein sowie die zeitgemäßen Arbeiten und Arbeitsverfahren aus dem Bereich der Installationskunde, Licht- und Wärmetechnik, Maschinen- und Gerätekunde, Steuer- und Regeltechnik sowie Meßkunde kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Installationskunde

Einschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Verwendung. Normung. Entsorgung.

Handelsübliches Elektromaterial: Arten. Verwendung. Entsorgung.

Energie

Erzeugung. Versorgung. Verteilung.

Unfallschutz

Unfallursachen. Elektrounfall. Vorschriften.

Leitungsschutz

Einrichtungen. Zuordnung.

Leitungen und Kabeln

Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung.

Schutzmaßnahmen

Schutzarten elektrischer Betriebsmittel. Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung. Erdungsanlagen.

Installationen in Gebäuden und im Freien

Anforderungen. Installationen in Räumen besonderer Art. Anlagen im Freien. Hausanschluß und Verteilung. Gebäudeleittechnik. Blitzschutzanlagen. Überprüfung elektrischer Anlagen.

Licht- und Wärmetechnik

Einschlägige Sicherheitsvorschriften.

Lichttechnik

Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Lichterzeugung. Leuchten. Planung und Berechnung von Beleuchtungsanlagen. Sicherheitsbeleuchtung.

Wärmetechnik.

Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Wärmequellen. Wärmebedarf. Grundlagen der Kältetechnik.

Maschinen und Gerätekunde Einschlägige Sicherheitsvorschriften.

Transformatoren

Einphasen-, Dreiphasenwechselstrom- und Sondertransformatoren.

Elektrische Maschinen

Mechanische Grundlagen. Gleichstrom-, Einphasenwechselstrom- und Dreiphasenwechselstrommaschinen. Sondermaschinen.

Schaltgeräte

Anlaßeinrichtungen. Drehzahlsteuerungseinrichtungen. Motorschutz.

Steuer- und Regeltechnik

Einschlägige Sicherheitsvorschriften.

Bauelemente

Aktive und passive Elemente. Kenngrößen. Bauformen. Anwendung.

Signal-, Ruf- und Sprechanlagen: Bauteile. Schaltungen.

Elektromagnetische Schalter: Relais. Schütz.

Steuern und Regeln

Begriffe. Größen. Steuer- und Regeleinrichtungen.

Leistungselektronik

Stromrichter. Wechselstromsteller.

Analog- und Digitaltechnik

Bauelemente. Logische Grundschaltungen.

. Speicherprogrammierbare Steuerungen: Aufbau. Programmierung.

Gebäudeleittechnik

Alarm- und Meldeanlagen. Sensorik.

Meßkunde

Einschlägige Sicherheitsvorschriften.

Analoge und digitale Meßgeräte: Arten. Einsatz.

Meßtechnik

Meßgrößen. Meßverfahren- und Meßwerterfassung. Meßfehler.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Schutzmaßnahmen. Überprüfung elektrischer Anlagen. Planung und Berechnung von Beleuchtungsanlagen. Elektrische Maschinen. Analog- und Digitaltechnik. Steuern und Regeln. Meßgeräte. Meßverfahren.

Elektrotechnisches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll technisch richtige und saubere Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen ausführen sowie an Hand von Plänen und Zeichnungen selbständig arbeiten und die dafür notwendigen Materialzusammenstellungen durchführen können.

Der Schüler soll durch Meß- und Schaltübungen sowie durch Versuche elektrotechnische Vorgänge verstehen und anwenden können.

Er soll Prozesse in elektrischen Anlagen simulieren und dadurch die Betriebsverhältnisse eingehend erfassen können. Er soll Fehler erkennen und beheben können.

Lehrstoff

Fachzeichnen

Technisches Zeichnen: Normen. Symbole. Bemaßung.

Elektrotechnische Zeichnungen

Lesen von Bau- und Schaltplänen. Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen für elektrotechnische Einrichtungen. Installationspläne mit Materialzusammenstellungen. Entwicklung von Stromlaufplänen.

Laboratoriumsübungen

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Geräte und Arbeitsbehelfe

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meß- und Schaltübungen

Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Übungen an elektrischen Verbrauchern. Übungen an Wechselstromwiderständen. Übungen im Dreiphasenwechselstromkreis. Übungen an elektrischen Maschinen, Transformatoren und Geräten. Übungen zur Licht- und Wärmetechnik. Übungen an elektronischen Bauelementen. Übungen zur. Steuer- und Regeltechnik. Übungen zur. Analog- und Digitaltechnik. Übungen mit speicherprogrammierbaren Steuerungen. Überprüfen elektrischer Anlagen und Geräte.

Elektroinstallation

Aufbauen, Inbetriebnahme, Überprüfen von Installationsschaltungen. Fehlersuche, Fehlerbehebung. Gebäudeleittechnik.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Da „Elektrotechnik" für ein erfolgreiches Wirken im Beruf von fundamentaler Bedeutung ist, muß jedes Thema intensiv dargeboten und durch entsprechende Demonstrationen und Versuche veranschaulicht werden. Die einschlägigen Sachgebiete sind in enger Verbindung mit dem Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen" zu behandeln, damit die Zusammenhänge klar verstanden werden können.

Für Betriebselektriker ist bei der Vermittlung des Lehrstoffes auf die Bedeutung der facheinschlägigen Reparaturarbeiten einzugehen.

Für Starkstrommonteure ist der Schwerpunkt des Lehrstoffes auf die Großanlagen zu legen.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Laboratoriumsübungen" sind in enger didaktischer Verbindung mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen und Erfahrungen der Schüler anzupassen. Sie sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, welche die betriebliche Ausbildung fördern und ergänzen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit sind die Probleme und die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt zu bebändern."

27. Die Anlage A/4/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Prozeßleittechniker) lautet

„Anlage A/4/6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PROZESSLEITTECHNIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaft lieber Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Physik und Elektrotechnik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll in den für den Beruf wichtigen Teilbereiche der Physik, Elektrochemie und Elektrotechnik grundlegende Kenntnisse haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Physik

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Strömungslehre. Wärmelehre. Lichttechnik. Radioaktivität.

Elektrochemie

Chemische Elemente. Chemische Reaktionen. Redoxreihe. Galvanische Zellen.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Stromkreis. Gleichstromtechnik. Wechselstromtechnik. Elektronik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Elektrochemie. Elektrotechnik.

Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll grundlegendes Wissen über Pneumatik und Hydraulik haben.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Maschinen und Geräte nach dem Stand der Technik kennen, um sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer sowie sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen zu können.

Lehrstoß

Technologie Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Verwendung. Bearbeitung. Normung. Prüfung. Entsorgung.

Pneumatik und Hydraulik

Steuer- und Arbeitselemente (Aufbau, Funktion).

Maschinen- und Gerätekunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Maschinen

Arten. Aufbau. Wirkungsweise.

Geräte

Schalt- und Stellgeräte der Verfahrenstechnik. Aufbau: Wirkungsweise.

Meßtechnik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Meßgeräte, die elektrischen und nichtelektrischen Größen sowie die Meßverfahren seines Berufes kennen und über die Meßwerterfassung und -übertragung Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Analoge und digitale Meßgeräte: Aufbau. Wirkungsweise.

Meßtechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Meßwerterfassung. Analoge und digitale Meßwertübertragung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Genauigkeit der Meßwerterfassung.

Prozeßleittechnik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Zusammenhänge der Prozeßleittechnik für die Steuer- und Regelaufgaben kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Prozeßleittechnik

Übertragungsglieder. Datenerfassung. Datenauswertung in geregelten und gesteuerten Systemen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben: Datenauswertung.

Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll jene Berechnungen selbständig, logisch und ökonomisch planen und lösen, die für die Ausübung seines Berufes erforderlich sind.

Er soll sich dabei der mathematischen und physikalischen Symbolik sachgemäß bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Maße und SI-Einheiten. Gleichungen. Funktionen (Kennlinien). Trigonometrie.

Physikalische Berechnungen

Mechanik. Wärmelehre. Elektrotechnik. Elektronik. : .

Statische Regelkreisberechnungen: Zeitkonstanten. Optimierungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Funktionen (Kennlinien). Elektrotechnik. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in jeder halben Schulstufe.

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll technische Zeichnungen normgerecht und sauber ausführen sowie lesen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Linienarten. Maßstäbe. Darstellungsarten. Beschriftung und Bemaßung.

Technische Zeichnungen

Symbole. Elektrische, hydraulische, pneumatische und kombinierte Schaltungen. Schaltpläne. Diagramme.

Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Meß- und Prüfgeräte sicher handhaben und verwenden können.

Er soll die praxisrelevanten Meß- und Schaltübungen beherrschen und Übungen in Prozeßleitsystemen durchführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfgeräte

Arten. Handhaben und Verwenden. Instandhalten.

Meßübungen

SI-Größen und Einheiten. Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Aufbau. Überprüfen. Fehlersuchen und -beheben. Auswertungen.

Schaltübungen

Elektrische, pneumatische sowie kombinierte Grundschaltungen. Untersuchungen. Einstellungen. Auswertungen.

Übungen an Prozeßleitsystemen

Aufbauen. Strukturieren. Konfigurieren. Parametrieren. Funktionsprüfung. Fehlererkennung. Fehlersuchen und -beheben. Auswertungen. Entwickeln von Programmen. Überprüfen und Nachstellen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen."

28. Die Anlage A/8/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kartograph) lautet

„Anlage A/8/5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KARTOGRAPH

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen und über deren Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -technologien nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, der Sicherheit und des Umweltschutzes kennen.

Er soll die in der Kartographie gebräuchlichen geodätischen, topographischen, kartographischen und reproduktionstechnischen Verfahren gründlich kennen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhabung. Instandhaltung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Ver- und Bearbeitung. Entsorgung.

Kartografie

Aufgaben, Ausdrucksformen.

Entwicklung der Kartographie

Entwicklung der Situations- und Geländedarstellung. Staatliche österreichische Landesaufnahme (Organisation, Kartenwerke). Privatkartographie in Österreich. Thematische Kartographie, Kataster (Entstehung, Entwicklung).

Karten

Begriffe. Bestandteile, Eigenschaften. Maßstab. Originalträger (Arten, chemische und physikalische Eigenschaften). Paßsysteme.

Geometrie

Die Erde als geometrischer Körper. Bezugsflächen (Arten, Anwendung). Geodätisches und geographisches Koordinationssystem. Kartierung. Internationales Einheitensystem für Längen- und Winkelmessung. Trigonometrie des rechtwinkligen und des schiefwinkligen Dreiecks. Trigonometrische Hauptaufgaben, Berechnungen im ebenen rechtwinkligen Koordinationssystem.

Geländeaufnahme

Einteilung der Verfahren. Staatliches Triangulierungs-, Nivellement- und Schwerenetz. Topographische Aufnahmemethoden (Verifikation und Kartenfortführung). Projektions- und Kartenentwurfslehre, Österreichisches Meridianstreifensystem. Nordrichtungen. Einsatz der Photogrammetrie bei der Kartenherstellung.

Originalherstellung

Zeichnen, Schichtgravieren, Schummern, Lichtzeichnen. Abstimmen grafischer Elemente; physiologische und psychologische Wirkung der Kartengrafik. Mittel zur kartographischen Gestaltung. Generalisierung. Darstellungsmöglichkeiten für Situation und Gelände. Schrift. Kartenfortführung. Kartometrie.

Reproduktion

Einsatz der Reprotechniken für die Weiterverarbeitung der Originale.

Elektronische Datenverarbeitung

Fachbegriffe. Einteilung der Hardware und der Software. Datenträger, Datenstrukturen, Datenformate. Rechnerperipherie; Datenübertragung und Anlagenkonfiguration. Datensicherung und Datenschutz. In der Kartografie gebräuchliche Programmiersprachen. Elektronische Text- und Bildsysteme.

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Farbe und Schrift kennen; er soll die Form- und Farbqualität von Druckerzeugnissen beurteilen können.

Der Schüler soll einfache grafische Entwürfe erstellen können und sich der Werbewirksamkeit und des kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse bewußt sein.

Lehrstoff

Schrift

Schriftarten und Schreibtechniken. Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen. Schriftmischung. Skizzieren der Schriftschnitte.

Lineares Zeichnen

Strichbildung, Flächen- und Raumverteilung. Ausdeckübungen. Auflösen von Halbtonvorlagen in Linien, Punkte und Farbflächen mit Maßstabsveränderungen.

Farbe

Farbenlehre. Farbenkreise. Licht- und Körperfarben. Charakteristik und Symbolik der Farben. Bunte und unbunte Farbenreihe, warme und kalte Farben. Strich- und Farbkonstraste.

Entwurf

Grafische Entwürfe mit Pinsel und Farbe für reproduktionsreife Reinzeichnungen für ein- und mehrfarbige Karten.

Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Werk- und Hilfsstoffe sachgemäß verwenden, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem Stande der Technik sicher handhaben und pflegen können und die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden manuellen und maschinellen Verfahren sicher und gewandt beherrschen.

Er soll insbesondere typische Aufgaben des Fachgebietes selbständig und mit Geschmack lösen können und fähig sein, kartografische Erzeugnisse hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Qualität zu beurteilen.

Der Schüler soll die Vorschriften zur Unfallverhütung, zur Arbeitshygiene und zum Umweltschutz kennen und beachten.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Originalherstellung

Reinzeichnen der Kartenbestandteile. Herstellen von Farbdeckern und Trennmasken. Kartieren und Formieren von Kartenelementen. Kartenrahmenkonstruktion). Anwendung von Paßsystemen. Herstellen von Kontrollkopien und Prüfdrucken. Konstruieren von Maßstabsleisten und -netzen. Geländedarstellung (Schraffen, Höhenschichtlinien, Felszeichnung, Schummerung, Hypsometrie). Aufrasteren von Farbdeckern, Ein- und Ausbelichten mittels Trennmasken. Schichtgravur. Schrift (Konzept, Schriftbildgestaltung).

Reproduktion

Scannertechnik. Analoge Reproduktionstechnik.

Kartenentwurf

Entwickeln und Gestalten eines Zeichenschlüssels. Interpretation von Luftbildern. Generalisieren anhand von Orthofotos und topographischen Spezialkarten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Das Thema „Reproduktion" ist dem Stellenwert für den „Kartograph" entsprechend nur grundlegend zu vermitteln.

In „Fachkunde" tragen Muster, Vorlagen und Modelle zur Veranschaulichung des Lehrstoffes bei; Exkursionen und Lehrausgänge fördern den Praxisbezug. Im Themenbereich „Entwicklung der Kartographie" bietet sich Gelegenheit zur Hervorhebung des Beitrages österreichischer Karthographen.

In „Fachzeichnen" ist auf das Schulen der Geschmacksbildung, Kreativität und des farbigen Sehens besonderer Wert zu legen. Das Anfertigen von Vorlagen für den praktischen Unterricht bedingt die Kooperation mit dem Lehrer dieses Pflichtgegenstandes.

„Praktische Arbeit" soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Vor dem Beginn der Arbeiten in „Praktische Arbeit" in einem Themenbereich müssen die Schüler mit Eigenschaften und Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte und praktischer Erfolg erhöhen die Motivation der Schüler; Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten verwandter grafischer Berufe fördern die geistige und berufliche Mobilität.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen."

29. Nach Anlage A/8/9 wird folgende Anlage A/8/10 eingefügt

„Anlage A/8/10 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRUCKVORSTUFENTECHNIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Beruf notwendigen Inhalte der Wort- und Satzlehre sowie die Satzzeichenlehre beherrschen und Texte auf ihre sprachliche Richtigkeit überprüfen können. Er soll den Duden und andere Nachschlagwerke adäquat verwenden können.

Er soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln und seinen Kommunikationsstil verbessern.

Der Schüler soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern und seine Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Lehrstoff

Wortlehre

Rechtschreibregeln. Silbentrennung. S-Schreibung. Groß- und Kleinschreibung. Getrennt- und Zusammenschreibung. Fremdwortschreibung.

Satzlehre

Hauptsatz, Nebensatz. Satzzeichenlehre.

Korrektur

Vorschriften, Korrekturlesen. Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke.

Kommunikation

Verbale und nonverbale Kommunikation. Störungen (Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Abfassen von Notizen, Exzerpten, Berichten und Darstellungen.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem. Telefongespräche.

Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen

Einleitung. Mitteilungs- und Fragetechniken.

Gespräche mit Kunden

Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung und Auftragsannahme. Facheinschlägige Beratung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum sicheren Umgang mit den schriftlichen Regeln der deutschen Sprache sowie zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit des Schülers. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Politische Bildung" und „Berufsbezogene Fremdsprache", hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr" betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Schularbeiten: In jeder Klasse zwei.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaft lieber Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über fotooptische und fotochemische Prozesse haben und die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Gerate und Maschinen sowie Arbeitstechniken und -verfahren nach dem Stand der Technik kennen. Er soll über die Problemstoffentsorgung Bescheid wissen.

Er soll den Gebrauch der Schrift und die in den grafischen Berufen gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen und mit der Farbenlehre und der Meßtechnik vertraut sein.

Er soll über die kulturgeschichtliche Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid wissen.

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung haben und die im Beruf anfallenden Rechenprobleme lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Kulturgeschichte

Schriftträger und Schreibgeräte. Schriftformen. Druckverfahren. Illustration; Formen der Druckerzeugnisse. Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen.

Schrift und Typografie

Arten. Klassifikation. Verwendung. Typografische Regeln. Fremdsprachensatz.

Maßsysteme

Berufsbezogene Einheiten für Text und Bild.

Werkstoffe

Fotografische Materialien. Druckplatten. Druckpapiere und Papierformate.

Fotooptik

Grundbegriffe der Physik. Reprotechnische Geräte. Raster. Lichtquellen. Projektion. Filter.

Fotochemie

Grundbegriffe der Chemie. Verarbeitung fotografischer Materialien. Gradation. Entsorgung von Problemstoffen.

Farbenlehre

Farbräume. Spektralfotometrie.

Meßtechnik

Densitometrie. Farbmeßverfahren.

Geräte und Maschinen

Kontaktgerät. Kamera. Entwicklungsmaschine. Rechenhilfen. Kopiermaschinen. Prüfgeräte. Spezialkameras. Scanner. Computer für Text und Bild. Ausgabegeräte.

Herstellung von Druckerzeugnissen

Arbeitsvorbereitung und Arbeitsgänge für Text und Illustration in den verschiedenen Druck- und Reproduktionsverfahren.

Elektronische Datenverarbeitung

Betriebssysteme. Text- und Bildsysteme. Fachbegriffe.

Arbeitstechniken und -verfahren

Texterfassung. Glatter und gemischter Satz. CRT- und Lasersatz. Lichtsetzsysteme. Umbruch. Seitenaufbau und Bogenmontage. Kopierverfahren. Aus- und Einkopieren. Arbeitsvorbereitung. Beurteilen von Druck- und Kopiervorlagen. Tonwertkorrektur. Druckformen. Ausschießen. Farbauszüge. Farbkorrektur. Bildbearbeitung. Bunt- und Unbuntaufbau. Strichaufnahme. Scannertechnologie. Rastern. Farbreihenfolge beim Druck.

Fachliches Rechnen

Umwandlungsrechnungen. Manuskript- und Umfangberechnungen. Maßstabsberechnungen. Rechnungen zur Datenmenge und -übertragung. Rechnungen zur Meßtechnik. Nutzenberechnungen bei Seiten- und Bogenmontagen. Rechnungen zum Papier- und Farbverbrauch.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in jeder halben Schulstufe in „Fachliches Rechnen".

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Schrift und Farbe kennen sowie die Form- und Farbqualität von Druckerzeugnissen beurteilen können.

Der Schüler soll einfache grafische Entwürfe und Zeichnungen erstellen können und sich der Werbewirksamkeit und des kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse bewußt sein.

Lehrstoff

Schrift

Gestalten mit Schrift. Schriftmischung. Skizzieren der Schriftschnitte.

Farbe

Farbkreise. Licht- und Körperfarben. Charakteristik und Symbolik der Farben. Bunte und unbunte Farbreihe. Warme und kalte Farben. Farbkontraste.

Entwurf und Zeichnung

Flächen- und Raumverteilung. Grafische Entwürfe. Layouts. Reinzeichnungen.

Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Maschinen und Geräte des Lehrberufes nach dem Stande der Technik sicher handhaben und instandhalten können und dabei die Sicherheitsvorschriften beachten.

Er soll die Werkstoffe richtig auswählen, verwenden und entsorgen können und unter Berücksichtigung der fotooptischen und -chemischen Prozesse die Arbeitstechniken und -verfahren beherrschen.

Der Schüler soll Aufgaben der Berufspraxis mit Verantwortungsbewußtsem und Geschmack lösen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Geräte und Maschinen

Handhaben. Instandhalten.

Werkstoffe

Handhaben und Verarbeiten fotografischer Materialien und Bäder. Behandeln von Druckplatten. Entsorgen der Problemstoffe.

Arbeitstechniken und -verfahren

Herstellen von Kontaktkopien. Ein- und Ausbelichten. Arbeiten an der Reprokamera. Retuschearbeiten. Vorbereiten von Vorlagen. Satzherstellung unter Berücksichtigung typografischer Regeln. Text- und Bildverarbeiten. Farbauszüge auf Scannern. Herstellen von Prüfdrucken. Arbeiten mit dem Densitometer. Tonwertkorrekturen. Ausschießen. Ausgeben von Text und Bild. Herstellen von Einteilungsbogen. Seiten- und Bogenmontagen. Druckplattenherstellung.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen für die Praktische Arbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Fachkunde" tragen Muster, Vorlagen und Modelle zur Veranschaulichung des Lehrstoffes bei; Exkursionen und Lehrausgänge fördern den Praxisbezug.

In „Fachzeichnen" ist auf das Schulen der Geschmacksbildung, Kreativität und des farbigen Sehens besonderer Wert zu legen. Das Anfertigen von Vorlagen für den praktischen Unterricht bedingt die Kooperation mit dem Lehrer dieses Pflichtgegenstandes.

„Praktische Arbeit" soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betrieblichen Ausbildungsschritte ergänzen. Sie ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und soll individuelle Vorkenntnisse der Schüler ausgleichen.

Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte und praktischer Erfolg erhöhen die Motivation der Schüler; Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten verwandter grafischer Berufe fördern die geistige und berufliche Mobilität.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen."

30. Die Anlage A/9/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Einzelhandelskaufmann, Waffen- und Munitionshändler) lautet

„Anlage A/9/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE EINZELHANDELSKAUFMANN, WAFFEN-

UND MUNITIONSHÄNDLER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1080—1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLANE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

ID. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und mit Vorgesetzten und Kollegen entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.

Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern und seine Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Lehrstoff

Kommunikation

Verbale und nonverbale Kommunikation. Störungen (Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Abfassen von Notizen, Exzerpten, Berichten und Darstellungen.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem.

Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen

Einleitung. Mitteilungs- und Fragetechniken.

Rechtschreibung

Ausgewählte Kapitel. Gebrauch des Wörterbuches.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Verbesserung der mündlichen Kommunikationsfähigkeit des Schülers.

Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Der Lehrstoff „Rechtschreibung" soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Verkaufstechnik" sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A Abschnitt III.

Betriebswirtschaft lieber Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft, insbesondere des Handels, haben.

Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Organisation von Betrieben und die handelsspezifischen Abwicklungsprozesse kennen.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.

Er soll die wichtigsten Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs fachlich und sprachlich in richtiger Weise sowie unter Anwendung von elektronischen Textverarbeitungsanlagen abfassen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Wirtschaftssysteme.

Der Betrieb

Arten. Aufgaben. Standort. Marketing. Arbeitsplatzgestaltung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.

Handelsbetrieb

Arten. Aufgaben. Organisation.

Kaufvertrag

Formen und Inhalt. Anfrage. Angebot. Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.

Geld- und Kreditwesen

Währungssysteme. Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft. Sparformen. Finanzierung. Wechsel. Geld- und Kreditunternehmen. Bankgeschäfte.

Transportwirtschaft

Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr, Schiffahrt. Neue Transporttechnologien. Frachtführer, Spediteur und Lagerhalter.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und deren Vollmachten.

Handelsvermittler

Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler.

Unternehmen

Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung.

Außenhandel

Formen. Zahlungs- und Leistungsbilanz.

Versicherungen

Formen. Vertrag.

Personalwesen

Organisation. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzeugnis.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.

Steuern

Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.

Schriftverkehr

Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den privaten und betrieblichen Schriftverkehr.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wirtschafts- und Währungssysteme. Wechsel. Außenhandel. Finanzierung. Arbeitsplatzgestaltung. Schriftverkehr.

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände „Rechnungswesen" und „Politische Bildung"

Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen.

Die Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung" notwendig ist.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen beherrschen und anwenden können.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgabe formgerecht lösen können.

Der Schüler soll den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.

Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung der Buchführung erlangen und betriebliche und steuerliche Auswertungen durchführen können.

Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn- und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Kaufmännisches Rechnen Einführung in das kaufmännische Rechnen

Durchschnittsrechnung (Durchschnittsumsatz. Durchschnittspreise).

Verteilungsrechnung (Spesenverteilung. Gewinnverteilung). Bargeldverrechnung. Valutenrechnung.

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche. Kennzahlen der Lagerhaltung.

Kalkulation

Bezugskalkulation. Absatzkalkulation.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.

Spar- und Finanzierungsformen

Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.

Controlling

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen

Anlagenbewertung. Indexrechnung. Statistiken. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Währungsrechnungen. Kennzahlen der Lagerhaltung. Indexrechnung. Finanzierungsformen. Personalverrechnung. Kalkulation. Controlling.

Buchführung Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege.

Nebenaufzeichnungen der Buchführung

Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.

Doppelte Buchführung

Eröffnung. Kontierung. Buchen von Geschäftsfällen. Abschluß. Der österreichische Einheitskontenrahmen.

Bilanzlehre

Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Buchen von Geschäftsfällen. Bilanzlehre.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Demnach ist beim kaufmännischen Rechnen Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse kommt große erzieherische Bedeutung zu.

Der Lehrstoff der Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent- oder Zinsenrechnungen) sind nicht isoliert, sondern im Rahmen der in Rechnungswesen vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.

Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Computerunterstütztes Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen lösen können.

Er soll den Warenfluß eines Betriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke lesen können.

Er soll mit dem Einsatz der modernen Bürotechnik und den damit verbundenen ergonomischen und arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.

Lehrstoff

Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens: Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.

Praxisbezogene Anwendungen

Warenbewirtschaftung. Buchhaltung.

Didaktische Grundsätze

Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen gelegt werden.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Fachunterricht

Warenkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die Warenwirtschaft und der daraus resultierenden Zusammenhänge haben. Er soll systematische Warenkenntnisse haben und den warenkundlichen Sprachschatz beherrschen.

Der Schüler soll fähig sein, das warenkundliche Wissen im Einkauf, in der Lagerhaltung und im Verkauf anzuwenden.

Lehrstoff

Warenwirtschaft

Wirtschaftsgebiete. Internationale Wirtschaftsbeziehungen. Wirtschaftsgüter. Transportwege.

Handelswaren

Herkunft, Gewinnung, handelsübliche Bezeichnungen, Sorten, Handelsklassen, Formen, Typen, Ausführungen, Größen, Maße.

Eigenschaften, Qualitäten, Fehler, Verfälschungen, Farbe, Mode.

Verwendung, Handhabung, Behandlung, Zubereitung, Montage, Anpassung an Kundenwünsche, Vollendungsarbeiten, Gebrauch und Pflege.

Warenprüfung. Lagerung. Verpackung. Biologischer Warenkreislauf. Umweltschutz.

Rechtliche Bestimmungen

Gesetzliche und sonstige Vorschriften. Gesundheitliche Aspekte und Unfallverhütung. Normen.

Lehrstoffspezifikation

Einzelhandelskaufmann

Der Lehrstoff ist in folgende Fachbereiche gegliedert

1. Lebensmittel

2. Bekleidung und Textilien

3. Schuhe und Lederwaren

4. Waren für Sport, Spiel und andere Freizeitaktivitäten (auch für Waffen- und Munitionshändler)

5. Papier und Büroartikel

6. Schmuck und Uhren

7. Waren der Raumausstattung, Heimwerker- und Bastlerbedarf

8. Metallwaren, Werkzeuge, Sanitärausstattung, Haus- und Küchengeräte, Baubedarf, Brennstoffe

9. Fahrzeuge

10. Elektrowaren

11. Parfümeriewaren, Farbwaren und Chemikalien, Sämereien, optischer und ärztlicher Bedarf

12. Gemischtwaren

1. LEBENSMITTEL

Wesentliches über Nährstoffe und Ernährung; Konservierung. Grundzüge des österreichischen Lebensmittelrechtes.

Getreide, Mahlprodukte, Teiglockerungsmittel, Back- und Teigwaren.

Stärkeprodukte.

Zucker, Zuckerwaren, künstliche Süßstoffe, Honig, Speiseeis.

Milch, Molkereiprodukte, Eier.

Fleisch, Fleischwaren, Wildbret, Geflügel, Fische und Fischwaren.

Feinkost; Fertigkost.

Tiefkühlware.

Speisefette und Speiseöle.

Obst und Südfrüchte, Gemüse, Pilze.

Kindernährmittel.

Gewürze, Speisesalz, Speise- und Suppenwürzen, Essig.

Kaffee; Tee; Kakao, Kakaoprodukte.

Alkoholfreie und alkoholische Getränke.

Diätetische Lebensmittel und Diabetikerwaren.

Biowaren.

Tiernahrung.

2. BEKLEIDUNG UND TEXTILIEN Textilrohstoffe; Garne, Zwirne. Webwaren, Maschenwaren und andere Flächengebilde. Ausrüstung und Veredelung. Materialprüfung. Textile Fertigwaren. Accessoires. Raumtextilien.

Kurzwaren, Handarbeitsmaterialien. Seilerwaren.

Leder-, Pelz- und andere Bekleidung. Tapeten, Bodenbeläge.

3. SCHUHE UND LEDERWAREN

Häute und Felle für Ledererzeugung; Gerbverfahren; Lederzurichtung. Lederarten, Lederprüfung, Lederaustauschstoffe. Andere Werkstoffe und Zubehör.

Anatomie und Funktion des Fußes und des Beines, Fußdeformationen. Aufbau des Schuhes, Macharten und Schuharten. Leder- und Pelzbekleidung. Taschen, Koffer, Mappen; Kleinlederwaren.

4. WAREN FÜR SPORT, SPIEL UND ANDERE FREIZEITAKTIVITÄTEN Einführung in die Fachsprache und die Regeln für die verschiedenen Sportarten.

Geräte und Zubehör für Turnen und Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, Ballspiele, Wassersport, Wintersport, Radfahren, Wandern und Bergsteigen, Reiten, Camping, Fischen, Schießsport und Jagd.

Sport-, Jagd- und Fischereibekleidung.

Pädagogischer Wert des Spielens und des Spielzeuges.

Spielzeugarten.

Pyrotechnische Scherzartikel.

Kleintiere.

Futtermittel, Käfige, Aquarien, Terrarien.

Zierpflanzen und Schnittblumen.

5. PAPIER UND BÜROARTIKEL Papier und Papierwaren.

Schreibgeräte und -material; Zeichen- und Malbedarf; technischer Zeichenbedarf; Klebemittel; Artikel für Schule und Haushalt.

Druckereierzeugnisse.

Waren für die Büroorganisation; Büromaschinen; Büroeinrichtung.

Fachausdrücke aus dem Bereich der Mikroelektronik.

6. SCHMUCK UND UHREN Metalle und Legierungen. Feingehalte, Punzierung; Feingehaltsproben.

Formgebungs- und Oberflächengestaltungstechniken; Oberflächenveredlung. Edelsteine, Schmucksteine, synthetische Edelsteine und Imitationen. Schlifformen.

Perlen, Korallen, Bernstein, Elfenbein, andere Materialien zur Schmuckherstellung. Schmuckarten und Schmuckstile. Münzen, Medaillen, numismatischer Bedarf, Pokale, Kunst-, Zier- und Sammlergegenstände.

Uhren

Systeme, Arten, Schlagwerke; Zubehör.

Optische Artikel.

Meßgeräte.

7. WAREN DER RAUMAUSSTATTUNG, HEIMWERKER- UND BASTLERBEDARF In- und ausländische Hölzer. Platten, Furniere, Folien.

Verbindungsmittel und andere Hilfsstoffe.

Waren aus Holz, Metall und Kunststoff.

Intarsien, Kerb- und Reliefschnitzerei.

Korbwaren.

Möbel.

Einbaugeräte.

Möbelstilkunde.

Kunstgewerbliche Artikel, Antiquitäten.

Raumtextilien, Tapeten, Bodenbeläge.

Beleuchtungskörper.

Glaswaren, keramische Erzeugnisse.

Maschinen, Werkzeuge, Werkstoffe und Hilfsmittel für Heimwerker und Bastler.

8. METALLWAREN, WERKZEUGE, SANITÄRAUSSTATTUNG, HAUS- UND KÜCHENGERÄTE, BAUBEDARF, BRENNSTOFFE

Metalle und Legierungen.

Ver- und Bearbeitungsmethoden.

Oberflächenschutz.

Metallwaren; Werkzeuge und Geräte, Maschinen.

Heizungstechnische Grundbegriffe; Öfen und Herde.

Rohre und Installationsbedarf für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsbau.

Sanitäre Einrichtungen.

Schneidwaren, Eßbestecke und Tafelhilfsgeräte.

Glas und Glaswaren, keramische Erzeugnisse.

Koch- und Haushaltsgeschirr; Küchengeräte; Küchenmaschinen.

Elektrogeräte für den Haushalt.

Baustoffe.

Maschinen und Geräte für das Baugewerbe.

Technischer und industrieller Bedarf.

Meßwerkzeuge.

Hilfsstoffe.

Brennstoffe, Mineralöle, technische Gase.

9. FAHRZEUGE

Metalle. Legierungen und andere Werkstoffe, Verbindungstechniken, Oberflächenschutz. Fahrräder.

Ein- und mehrspurige Kraftfahrzeuge; Antriebsmotoren und -aggregate. Fahrwerk, Karosserie, Bereifung, Kraftfahrzeugselektrik, Sicherheitseinrichtungen. Anhänger und Wohnwagen. Boote und Bootsmotoren.

Bau- und Landmaschinen, Baufahrzeuge, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte. Ersatzteile, Zubehör und Werkzeuge. Kraft- und Schmierstoffe.

10. ELEKTROWAREN Grundlagen der Elektrotechnik.

Spannungsquellen.

Installationsmaterial.

Lichtquellen und Beleuchtungskörper.

Elektrische Maschinen und Geräte.

Koch- und Haushaltsgeschirr.

Elektronische Geräte (Unterhaltungselektronik, Rechengeräte, Meßgeräte).

Ton- und Bildträger.

Musikinstrumente und Zubehör.

11. PARFÜMERIEWAREN, FARBWAREN UND CHEMIKALIEN, SÄMEREIEN, OPTISCHER UND ÄRZTLICHER BEDARF

Aufbau und Physiologie der Haut.

Roh-, Wirk- und Duftstoffe in Kosmetika.

Pflegende und dekorative Kosmetika. Sonnenschutzmittel. Duftspender, Parfüms, Toilettewässer.

Mittel und Geräte für die Gesundheits- und Schönheitspflege.

Babypflege.

Bijouterie- und Galanteriewaren.

Grundzüge der Farbenlehre.

Mittel und Hilfsmittel der Anstrichtechnik; Anstrichaufbau und -techniken.

Tapeten und Zubehör.

Bautenschutz- und Frostschutzmittel.

Klebe- und Dichtungsmittel, Kitte.

Mittel zur Reinigung, Desinfektion, Imprägnierung, Ungeziefer- und Schädlingsbekämpfung.

Kerzen.

Handelsübliche Chemikalien.

Samen, Zwiebeln und Knollen.

Bedarfsartikel für Pflanzen und Blumen.

Düngemittel und Erden.

Grundlagen der Optik.

Optisches Glas; Lupen; Brillengläser; Sonnenschutzgläser; Fernrohre und Mikroskope.

Optische Geräte und Zubehör.

Fotowaren.

Ärztlicher und zahnärztlicher Bedarf.

12. GEMISCHTWAREN Einführung in die Ernährungslehre und das österreichische Lebensmittelrecht.

Getreide, Mahlprodukte, Back- und Teigwaren; Zucker, Süßwaren; Gemüse, Pilze, Obst, Südfrüchte; Milch und Molkereiprodukte; Eier, Fleisch und Fleischwaren; Geflügel, Fischwaren; Speisefette und Speiseöle; Gewürze; Speisesalz; Essig; Kaffee, Tee, Kakao; Getränke. Fertigkost, Tiefkühlware. Diabetische Lebensmittel und Diabetikerwaren.

Tabakwaren.

Reinigungs- und Pflegemittel; Kosmetika.

Textilien, Kurzwaren.

Lederwaren.

Kleineisenwaren, Werkzeuge.

Glaswaren; keramische Erzeugnisse; Haushaltsgeschirr; Schneidwaren, Eßbestecke.

Elektrische Kleingeräte. Spielwaren und Freizeitartikel. Schulbedarf.

Anstrichmittel und Zubehör. Garten- und Pflanzenbedarf. Tiernahrung.

Waffen- und Munitionshändler

Waffenarten und Zubehör, Schießsport und Jagd. Sport- und Jagdbekleidung.

.Metalle und Legierungen, Kunststoffe, Leder, Holz. Historische Entwicklung der Waffen- und Munitionstechnik. Physikalische Grundlagen der Waffen- und Munitionstechnik. Tiernahrung.

Didaktische Grundsätze

Beim Unterricht des speziellen Lehrstoffes der Fachbereiche sind die diesem Lehrstoff vorangestellten Themen entsprechend den Waren und Warengruppen zu berücksichtigen.

Im besonderen sind Rohstoffe, Herkunft, Gewinnung und Herstellungsweisen, physikalisches, chemisches, technologisches und anderes Grundlagenwissen soweit zu behandeln, als diese Kenntnisse für das Verständnis und für die Verkaufstätigkeit notwendig sind.

Die Auswahl des Lehrstoffes soll sich an den Warensortimenten der in der Klasse vertretenen Fachbereiche orientieren.

Bei der Erarbeitung und Wiederholung des Lehrstoffes empfiehlt sich Waren, Warenproben, Produktdeklarationen, Prospekte, Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu verwenden.

Auf die Fachliteratur ist hinzuweisen.

Materialprüfungen, Übungen und Experimente sind zur besseren Veranschaulichung zu berücksichtigen.

Zur Umsetzung des Lehrstoffes „Warenwirtschaft" sind Landkarten, Statistiken und andere Informationsquellen heranzuziehen.

Textverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.

Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen können.

Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen Hilfsmitteln arbeiten und die Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes anwenden können.

Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.

Lehrstoff

Zehn-Finger-Tastschreiben

Buchstaben, Ziffern, Zeichen und Funktionstasten. Abschreibübungen.

Schriftstückgestaltung

Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Ausfüllen von Formularen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren.

Textverarbeitungsprogramme

Standardfunktionen. Einfache Anwendung bei der Textbearbeitung.

Didaktische Grundsätze

Auf die Bedienung der Textverarbeitungsgeräte und der nötigen Betriebsfunktionen soll unter Zuhilfenahme der Betriebsanleitungen geachtet werden.

Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf .die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und schulische Erfahrung der Schüler beziehen sollen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit übergeordnet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Werbetechnik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung und Verkaufsförderung beherrschen und umsetzen können.

Er soll optische und akustische Informationsträger werbewirksam gestalten und einsetzen können.

Er soll die Waren vor allem des eigenen Fachbereiches nach Gestaltungsgrundsätzen präsentieren können.

Der Schüler soll kreativ arbeiten und eigene Ideen umsetzen können.

Lehrstoff

Werbung und Verkaufsförderung

Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre Public Relations. Corporate identity. Werbeplanung.

Werbegestaltung

Linie, Schrift, Raum, Farbe und Licht.

Fertigungstechniken

Entwurf. Herstellen von Schriften und Hilfsmitteln.

Warenpräsentation

Ideenfindung. Preisschilder. Ankündigungen. Blickfang. Beleuchtung. Branchenübliche Darstellung von Waren im Verkaufsraum, im Schaufenster und außerhalb des Betriebes.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des Einzelhandelskaufmannes bzw. Waffen- und Munitionshändlers.

Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen; der Einbau von Lehrausgängen zwecks Ideenfindung durch Geschäftsstraßen wird empfohlen.

Der Schüler soll möglichst selbständig komplexe Aufgabenstellungen lösen und Waren im Schaufenster und außerhalb gestalten.

In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter Verwendung von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische Grundsätze zu beachten sind.

Verkaufstechnik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines zielorientierten Verkaufsgespräches beherrschen.

Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten bewußt sein.

Lehrstoff

Verkaufspsychologische Grundlagen

Zielgruppen. Kaufmotive. Gesprächsplanung. Gesprächsführung. Diskussion. Argumentation.

Kundengespräche und Telefonverkauf

Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Präsentation. Beratung. Abschlußtechnik. Ergänzungsverkauf. Verabschiedung.

Sonderfälle

Diebstahl, Reklamation.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des Einzelhandelskaufmannes bzw. Waffen- und Munitionshändlers.

Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nicht isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang unterrichtet werden. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen und Verkaufsgesprächen, wobei auf die größtmögliche Selbständigkeit der Schüler bedacht zu nehmen ist.

Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen „Warenkunde", „Werbetechnik" und insbesondere zu „Deutsch und Kommunikation" sollen aus Gründen der Argumentation und Präsentation gepflegt werden.

Der Pflege der Sprache ist besonderes Augenmerk beizumessen.

Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich, Waren und audiovisuelle Mitteln einzusetzen.

Freigegenstand

Informatik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen Datenverarbeitung und die Bedienung von Datenverarbeitungsgeräten haben.

Er soll über die funktioneil geeignete und ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid wissen und Einsicht in die Auswirkungen der Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft haben.

Lehrstoff

EDV-Hardware

Zentraleinheit, Peripherie, Datenträger.

EDV-Software

Systemsoftware (Betriebssysteme und Hilfsprogramme).

Anwendersoftware (Textverarbeitungssysteme, Datenbanksysteme, Tabellenkalkulationsprogramme, Software für die Verwaltung von Daten in Dateisicherungssystemen).

Einführung in das Betriebssystem

Systembefehle, Dienstprogramme, Datensicherung.

Relationales Datenbanksystem

Problemanalyse, Realisierung, Auswertungen.

Arbeiten in Datenbanksystemen

Einsatzmöglichkeiten, einfache Dateistrukturen. Erstellen von Listen und Adreßklebern.

Organisation und gesellschaftliche Aspekte

Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV in der Berufswelt und der Gesellschaft.

Didaktische Grundsätze

Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich ist.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.

Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig."

31. Die Anlage A/9/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Großhandelskaufmann) lautet

„Anlage A/9/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF GROSSHANDELSKAUFMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1080—1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und mit Vorgesetzten und Kollegen entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und vor allem schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern und seine Kenntnisse in der Rechtschreibung und Zeichensetzung festigen und praxisorientiert anwenden können.

Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern und seine Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Lehrstoff

Schreibnormen

Ausgewählte Kapitel der Rechtschreibung und Zeichensetzung. Gebrauch des Wörterbuches.

Kommunikation

Verbale und nonverbale Kommunikation. Störungen (Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Abfassen von Notizen, Exzerpten, Berichten und Darstellungen. Gesprächsdokumentation.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem.

Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen

Einleitung. Mitteilungs- und Fragetechniken.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Verbesserung der Rechtschreibung und Zeichensetzung des Schülers sowie zur mündlichen Kommunikationsfähigkeit.

Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprachfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Der Lehrstoff „Rechtschreibung" soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Verkaufstechnik" sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaft lieber Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft, insbesondere des Handels, haben.

Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Organisation von Betrieben und die handelsspezifischen Abwicklungsprozesse kennen.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.

Er soll die wichtigsten Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs fachlich und sprachlich in richtiger Weise sowie unter Anwendung von elektronischen Textverarbeitungsanlagen abfassen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Wirtschaftssysteme. Budgetpolitik.

Der Betrieb

Arten. Aufgaben. Standort. Marketing. Arbeitsplatzgestaltung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.

Handelsbetrieb

Arten. Aufgaben. Organisation.

Kaufvertrag

Formen und Inhalt. Anfrage. Angebot. Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.

Geld- und Kreditwesen

Währungssysteme. Währungspolitik. In- und ausländischer Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft. Sparformen. Geldanlage. Finanzierung. Wechsel (normaler und gestörter Verlauf). Geld- und Kreditunternehmen. Bankgeschäfte.

Transportwirtschaft

Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr, Schiffahrt. Neue Transporttechnologien. Frachtführer, Spediteur und Lagerhalter.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und deren Vollmachten.

Handelsvermittler

Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler.

Unternehmen

Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung.

Außenhandel

Formen. Zahlungs- und Leistungsbilanz.

Versicherungen

Formen. Vertrag.

Personalwesen

Organisation. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzeugnis.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.

Steuern

Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.

Schriftverkehr

Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den privaten und betrieblichen Schriftverkehr.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wirtschafts- und Währungssysteme. Geldanlage. Wechsel. Budget- und Währungspolitik. Außenhandel. Zahlungs- und Leistungsbilanz. Finanzierung. Arbeitsplatzgestaltung. Schriftverkehr.

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände „Rechnungswesen" und „Politische Bildung"

Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen.

Die Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung" notwendig ist.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen beherrschen und anwenden können.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgabe formgerecht lösen können.

Der Schüler soll den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.

Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung der Buchführung haben und betriebliche und steuerliche Auswertungen durchführen können.

Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn- und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesen für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Kaufmännisches Rechnen Einführung in das kaufmännische Rechnen

Durchschnittsrechnung (Durchschnittsumsatz. Durchschnittspreise).

Verteilungsrechnung (Spesenverteilung. Gewinnverteilung). Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnungen.

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche. Kennzahlen der Lagerhaltung.

Kalkulation

Bezugskalkulation, incl. Importkalkulation. Absatzkalkulation.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.

Spar- und Finanzierungsformen

Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.

Controlling

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen

Anlagenbewertung. Indexrechnung. Statistiken. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Valuten- und Devisenrechnungen. Kennzahlen der Lagerhaltung. Indexrechnung. Finanzierungsformen. Personalverrechnung. Kalkulation. Controlling.

Buchführung Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege.

Nebenaufzeichnungen der Buchführung

Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.

Doppelte Buchführung

Eröffnung. Kontierung. Buchen von Geschäftsfällen. Abschluß. Der österreichische Einheitskontenrahmen.

Bilanzlehre

Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Buchen von Geschäftsfällen. Bilanzlehre.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Demnach ist beim kaufmännischen Rechnen Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse kommt große erzieherische Bedeutung zu.

Der Lehrstoff der Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent- oder Zinsenrechnungen) sind nicht isoliert, sondern im Rahmen der im Rechnungswesen vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.

Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Computerunterstütztes Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen lösen können.

Er soll den Warenfluß eines Betriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke lesen können.

Er soll mit dem Einsatz der modernen Bürotechnik und den damit verbundenen ergonomischen und arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.

Lehrstoff

Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens: Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.

Praxisbezogene Anwendungen

Warenbewirtschaftung. Buchhaltung. Tabellenkalkulation.

Didaktische Grundsätze

Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen gelegt werden.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Fachunterricht

Warenkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die Warenwirtschaft und der daraus resultierenden Zusammenhänge haben. Er soll systematische Warenkenntnisse haben und den warenkundlichen Sprachschatz beherrschen.

Der Schüler soll fähig sein, das warenkundliche Wissen im Einkauf, in der Lagerhaltung und im Verkauf anzuwenden.

Lehrstoff

Warenwirtschaft

Wirtschaftsgebiete. Internationale Wirtschaftsbeziehungen. Wirtschaftsgüter. Transportwege.

Handelswaren

Herkunft, Gewinnung, handelsübliche Bezeichnungen, Sorten, Handelsklassen, Formen, Typen, Ausführungen, Größen, Maße.

Eigenschaften, Qualitäten, Fehler, Verfälschungen, Farbe, Mode.

Verwendung, Handhabung, Behandlung, Zubereitung, Montage, Anpassung an Kundenwünsche, Vollendungsarbeiten, Gebrauch und Pflege.

Warenprüfung. Lagerung. Verpackung. Biologischer Warenkreislauf. Umweltschutz.

Rechtliche Bestimmungen: Gesetzliche und sonstige Vorschriften. Gesundheitliche Aspekte und Unfallverhütung. Nonnen. Der Lehrstoff ist in Fachbereiche zu gliedern.

Didaktische Grundsätze

Im besonderen sind Rohstoffe, Herkunft, Gewinnung und Herstellungsweisen, physikalisches, chemisches, technologisches und anderes Grundlagenwissen soweit zu behandeln, als diese Kenntnisse für das Verständnis und für die Verkaufstätigkeit notwendig sind.

Die Auswahl des Lehrstoffes soll sich an den Warensortimenten der in der Klasse vertretenen Fachbereiche orientieren.

Bei der Erarbeitung und Wiederholung des Lehrstoffes empfiehlt sich Waren, Warenproben, Produktdeklarationen, Prospekte, Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu verwenden.

Auf die Fachliteratur ist hinzuweisen.

Materialprüfungen, Übungen und Experimente sind zur besseren Veranschaulichung zu berücksichtigen.

Zur Umsetzung des Lehrstoffes „Warenwirtschaft" sind Landkarten, Statistiken und andere Informationsquellen heranzuziehen.

Textverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.

Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen können.

Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen Hilfsmitteln arbeiten und die Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes anwenden können.

Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.

Lehrstoff

Zehn-Finger-Tastschreiben

Buchstaben, Ziffern, Zeichen und Funktionstasten. Abschreib- und Diktatübungen.

Schriftstückgestaltung

Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Ausfüllen von Formularen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren.

Textverarbeitungsprogramme

Standardfunktionen. Einfache Anwendung bei der Textbearbeitung.

Didaktische Grundsätze

Auf die Bedienung der Textverarbeitungsgeräte und der nötigen Betriebsfunktionen soll unter Zuhilfenahme der Betriebsanleitungen geachtet werden.

Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und schulische Erfahrung der Schüler beziehen sollen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit übergeordnet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Werbetechnik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung und Verkaufsförderung beherrschen und umsetzen können.

Er soll optische und akustische Informationsträger werbewirksam gestalten und einsetzen können.

Er soll die Waren vor allem des eigenen Fachbereiches nach Gestaltungsgrundsätzen präsentieren können.

Der Schüler soll kreativ arbeiten und eigene Ideen umsetzen können.

Lehrstoff

Werbung und Verkaufsförderung

Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre. Public Relations. Corporate identity. Werbeplanung.

Werbegestaltung

Linie, Schrift, Raum, Farbe und Licht.

Warenpräsentation

Ideenfindung. Branchenübliche Darstellung von Waren.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des Großhandelskaufmannes.

Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen.

In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter Verwendung von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische Grundsätze zu beachten sind.

Verkaufstechnik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines zielorientierten Verkaufsgespräches beherrschen.

Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten bewußt sein.

Lehrstoff

Verkaufspsychologische Grundlagen

Zielgruppen. Kaufmotive. Gesprächsplanung. Gesprächsführung. Diskussion. Argumentation.

Kundengespräche und Telefonverkauf

Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Beratung. Abschlußtechnik. Ergänzungsverkauf. Verabschiedung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des Großhandelskaufmannes.

Zur Sicherung des Unterrichtserfolges sind Waren und audiovisuelle Mittel einzusetzen.

Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nicht isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang unterrichtet werden. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen und Verkaufsgesprächen, wobei auf die größtmögliche Selbständigkeit der Schüler Bedacht zu nehmen ist.

Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen „Werbetechnik" und insbesondere zu „Deutsch und Kommunikation" sollen aus Gründen der Argumentation und Präsentation gepflegt werden.

Der Pflege der Sprache ist besonderes Augenmerk beizumessen.

Freigegenstand

Informatik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen Datenverarbeitung und die Bedienung von Datenverarbeitungsgeräten haben.

Er soll über die funktionell geeignete und ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid wissen und Einsicht in die Auswirkungen der Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft haben.

Lehrstoff

EDV-Hardware

Zentraleinheit, Peripherie, Datenträger.

EDV-Software

Systemsoftware (Betriebssysteme und Hilfsprogramme).

Anwendersoftware (Textverarbeitungssysteme, Datenbanksysteme, Tabellenkalkulationsprogramme, Software für die Verwaltung von Daten in Dateisicherungssystemen).

Einfuhrung in das Betriebssystem

Systembefehle, Dienstprogramme, Datensicherung.

Relationales Datenbanksystem

Problemanalyse, Realisierung, Auswertungen.

Arbeiten in Datenbanksystemen

Einsatzmöglichkeiten, einfache Dateistrukturen. Erstellen von Listen und Adreßklebern.

Organisation und gesellschaftliche Aspekte

Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV in der Berufswelt und der Gesellschaft.

Didaktische Grundsätze

Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich ist.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.

Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig."

32. Die Anlage A/9/11 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Binnenschiffer) lautet

„Anlage A/9/11

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BINNENSCHIFFER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 880 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaft lieber Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Gewässerkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die zum Verständnis des Systems Schiff und Wasserstraße notwendigen Kenntnisse der Hydrologie und Hydrodynamik und das für den Lehrberuf notwendige verkehrsgeographische Wissen haben.

Lehrstoff.

Hydrologie

Grundlagen. Wasserkreislauf. Gewässerarten. Einfluß des Wetters.

Hydrodynamik

Wasserstand, Pegelwesen. Gefalle, Strömungsgeschwindigkeit. Geschiebeführung,. Veränderungen, Hindernisse. Einfluß des Wetters. Hydrodynamik des Schiffes.

Wasserbau

Regulierung, Wasserbauten (Ufer- und Flußbauten, Wasserkraftwerke).

Verkehrsgeographie

Donau (Ober-, Mittel- und Unterlauf). Mündungen. Nebenflüsse. Einzugsgebiet. Verbundene Wasserstraßen (Flüsse und Seen).

Mitteleuropäische Binnengewässer und Europäisches Wasserstraßennetz (Überblick, Bedeutung. Wasserstraßenklassifizierung. Wasserbauten. Geographie).

Schiffahrtsbetriebslehre Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Lehrberuf notwendigen nationalen und internationalen Rechtsnormen und Konventionen, insbesondere die Wasserstraßenverkehrsordnung, kennen.

Er soll die Bestimmungen im Bereich Sicherheit, Spedition und Funkdienst kennen und über die Organisationsstrukturen in der Schiffahrt Bescheid wissen.

Der Schüler soll Verständnis über die ökonomischen Zusammenhänge im Verkehrswesen haben.

Lehrstoff

Betriebsorganisation

Geschichtliche Entwicklung der Donauschiffahrt. Reederei. Fahrgast- und Güterdienst. Transportdienste der Binnenschiffahrt. Transportketten.

Verkehrslehre

Verkehrszeichen der Schiffahrt. Kennzeichnung der Schiffe. Fahrregeln.

Schiffahrtsrechtliche Bestimmungen

Schiffahrtsgesetz 1990 und seine Verordnungen. Internationale Verordnungen und Konventionen. Schiffahrtsbehörden in den Donaustaaten und den übrigen mitteleuropäischen Staaten. Vorschriften im Bereich Inventar, Ausrüstung und Ladung des Schiffes.

Schiffssicherheit

Wach- und Sicherheitsdienst. Transport gefährlicher Güter. Brandschutz. Havariemaßnahmen. Unfallverhütungsvorschriften und Maßnahmen zur Ersten Hilfe. Umweltschutz auf der Wasserstraße. Fahrt bei unsichtigem Wetter (Radarschiffahrt).

Speditionswesen

Schiffsdokumente. Zollvorschriften. Ladungspapiere. Logistik.

Schiffskunde

Inventar und Ausrüstung. Pflege des Schiffes. Ladungskunde.

Funkdienst

Gesetzliche Bestimmungen. Notruf. Funkbetrieb. UKW und Kurzwelle.

Schiffstechnik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundlagen der Schifftechnik kennen und dadurch Verständnis für das notwendige Zusammenspiel und die enge Verbindung zwischen Nautik und Technik im Bordbetrieb haben.

Er soll die für die Ausübung des Berufes erforderlichen physikalischen Grundgesetze, schiffbaulichen, maschinenbaulichen und elektrotechnischen Grundlagen kennen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Physikalische Grundlagen

Archimedisches Prinzip. Stabilität, Schwimmfähigkeit. Modellversuchswesen. Manövrierfähigkeit. Theoretische Grundlagen für Funk und Radar.

Bau eines Schiffes

Geschichtliche Entwicklung. Aufgaben einer Werft. Vorschriften und Gesetze für den Bau. Klassifikationsgesellschaften. Bauweise. Festigkeit. Schiffsarten und Schiffstypen. Konservierung.

Schiffsausrüstung

Anker, Ruder. Ausrüstung von Schiffen für den Transport gefährlicher Güter. Nautische Hilfsmittel. Ergonomie.

Schiffsantriebe

Antriebsanlage. Wirkungsgrade. Antriebsorgane. Verbrennungskraftmaschinen und deren Zusatzeinrichtungen. Bezeichnung und Funktion. Inbetriebnahme, Bedienung und Überwachung von Betriebsanlagen. Wartung und Störungsbehebung.

Nebeneinrichtungen

Heizung. Wasserversorgung. Lenz-Feuerlöschsysteme. Lüftung. Klimaanlagen.

Betriebsstoffe

Kraftstoffe. Schmieröle, Schmierölkontrolle. Altölentsorgung.

Elektrische Einrichtungen

Stromarten. Spannungen. Schutzarten. Versorgungssysteme. Verbraucher. Bauteile einer E-Anlage. Batterien. Messungen.

Funkanlagen

Aufbau und Wirkungsweise. Funkarten. Funkstörungen.

Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe handhaben und umweltgerecht entsorgen können, mit der Verwendung von Werkzeugen, Geräten, Anlagen und Maschinen vertraut sein und die zeitgemäßen fachlichen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Der Schüler soll über die berufseinschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungstechniken anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten, Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte, Anlagen und Maschinen

Arten. Aufbau, Funktion. Handhabung, Pflege und Wartung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Grundfertigkeiten in der Holz- und Metallbearbeitung. Schiffsmännische Handarbeiten. Grundfertigkeiten im Elektrobereich, insbesondere mit der Lichterführung und Bordstromübergabe. Einfache elektrotechnische Messungen.

Schiffstechnische Arbeitsverfahren

Arbeiten zur Schiffskonservierung. Seilverbindungen, Verheftungen, Knoten- und Flechttechniken. Seilspleissen. Bedienen von Kränen und Winden. Bootsführung. Zillenfahren. Pumpenhandhabung. Grundwartung und Störungsbehebung an Anlagen. Betrieb von einfachen Verbrennungskraftmaschinen.

Sicherheitsdienst

Verhalten in Ausnahmesituationen (Handhabung der Rettungs- Feuerlöscheinrichtungen). Leckverdichtungstechniken. Mann-über-Bord-Manöver.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

„Praktische Arbeit" soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Die Rechtsvorschriften sind übersichtsartig zu behandeln.

Die Ausbildung in den handwerklichen Grundfertigkeiten soll Lösungsmöglichkeiten für im Schiffahrtsbetrieb auftretende technischen Schwierigkeiten zeigen und das Improvisationstalent fördern.

Die praktischen nautischen Arbeiten sollen im wesentlichen beherrscht werden.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen."

33. Nach Anlage A/9/13 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Berufskraftfahrer) wird eingefügt

„Anlage A/9/14

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PHARMAZEUTISCH-KAUFMÄNNISCHER

ASSISTENT

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaft lieber Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft, insbesondere des Handels, haben.

Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Organisation von Betrieben und die handelsspezifischen Abwicklungsprozesse kennen.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.

Er soll die wichtigsten Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs fachlich und sprachlich in richtiger Weise sowie unter Anwendung von elektronischen Textverarbeitungsanlagen abfassen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe, mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Wirtschaftssysteme. Budgetpolitik.

Der Betrieb

Arten. Aufgaben. Standort. Marketing. Arbeitsplatzgestaltung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.

Handelsbetrieb

Arten. Aufgaben. Organisation.

Kaufvertrag

Formen und Inhalt. Anfrage. Angebot. Abschluß und Erfüllung. Rechnungsverkehr mit dem Ausland. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.

Geld- und Kreditwesen

Währungssysteme. Währungspolitik. In- und ausländischer Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft. Sparformen. Geldanlage. Finanzierung. Wechsel (normaler und gestörter Verlauf). Geld- und Kreditunternehmen. Bankgeschäfte.

Gewerbeordnung und Apothekengesetz

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen. Apothekenkonzession.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und deren Vollmachten.

Handelsvermittler.

Unternehmen

Rechtsformen, insbesondere des Apothekenbetriebes. Gründung. Sanierung. Auflösung.

Gesundheitswesen

Öffentliche und private Leistungserbringer. Krankenkassen.

Marketing

Begriff. Marketinginstrumente. Marktforschung.

Außenhandel

Formen. Zahlungs- und Leistungsbilanz.

Versicherungen

Formen. Vertrag.

Personalwesen

Organisation. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzeugnis. Marktorganisationen.

Steuern

Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.

Schriftverkehr

Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den privaten und betrieblichen Schriftverkehr.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Gesundheitswesen. Arbeitsplatzgestaltung. Schriftverkehr.

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände „Rechnungswesen" und „Politische Bildung".

Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen.

Die Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung" notwendig ist.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen beherrschen und anwenden können.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgabe formgerecht lösen können.

Der Schüler soll den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.

Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung der Buchführung haben und betriebliche und steuerliche Auswertungen durchführen können.

Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn- und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesen für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche. Lagerbewirtschaftung.

Mischungsrechnung.

Durchschnittsrechnung

Durchschnittsumsatz. Durchschnittspreise.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.

Verteilungsrechnung

Spesenverteilung. Gewinnverteilung.

Spar- und Finanzierungsformen

Zinsenrechnungen. Ertragsvergleiche. Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Kostenvergleiche.

Controlling

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Ergänzende Rechenfertigkeiten

Grundrechnungsarten. Schlußrechnungen. Prozentrechnungen.

Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege.

Nebenaufzeichnungen

Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis.

Einfache Buchführung

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Doppelte Buchführung

Eröffnung. Kontierung. Buchen von Geschäftsfällen. Buchungen aus der Personalverrechnung. Abschluß. Der österreichische Einheitskontenrahmen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Lagerbewirtschaftung. Indexrechnung. Controlling. Buchen von Geschäftsfällen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens der Themen in der Praxis des Lehrberufes.

Demnach ist beim kaufmännischen Rechnen Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse kommt große erzieherische Bedeutung zu.

Der Lehrstoff der Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Computerunterstütztes Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit dem Einsatz der modernen Bürotechnik und den damit verbundenen ergonomischen und arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.

Er soll die im Unterrichtsgegenstand „Rechnungswesen" erlernten Kenntnisse unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen anwenden können.

Er soll den Warenfluß eines Betriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke lesen können.

Er soll die EDV-unterstützten Dienstleistungen vorbereiten können.

Lehrstoff

Funktion und Bedienung eines Computers: Hardware. Software. Anwendung.

Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens: Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.

Praxisbezogene Anwendungen

Bestellung. Lagerverwaltung. Fakturierung. Taxierung und Rechnungslegung. Einwiegerverwaltung: Buchführung. Apothekerspezifische Dienstleistungsprogramme. Apothekerspezifische Aufzeichnungsprogramme. Inventur.

Didaktische Grundsätze

Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen gelegt werden.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Das Thema „Warenbewirtschaftung" soll in enger Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen, „Apothekenwaren- und -gesetzeskunde" und „Textverarbeitung" behandelt werden.

Fachunterricht

Botanik und Pharmakognosie Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einen Überblick über die Teilgebiete der Botanik haben und die wichtigsten dazugehörigen Begriffe verstehen.

Er soll Heilkräuter sowie Drogen selbst erkennen und die Inhaltsstoffe, Verwendungen, Zubereitungen und Gegenanzeigen angeben können.

Er soll das Zusammenspiel der einzelnen Lebewesen und Faktoren begreifen, um die Notwendigkeit eines verantwortungsbewußten Handelns gegenüber der Umwelt zu bejahen.

Lehrstoff

Botanik

Begriffsbestimmung, Teilgebiete der Botanik, Systematik der Pflanzen.

Morphologie und Physiologie

Wurzeln, Sprossen, Rinden, Blüten, Blätter, Früchte, Samen. Knollen. Hölzer.

Pharmakognosie

Begriffsbestimmung, Nomenklatur.

Monographie

Wurzel- und Rindendrogen, Drogen von Kryptogamen, Blüten-, Blätter-, Früchte-, Samen- und Kräuterdrogen. Hölzer.

Herbarium und Drogensammlung: Anleitung zur Erstellung.

Natur- und Umweltschutz

Lebensraum der Pflanzen, Gefährdung, ökologische Gesichtspunkte, Wechselbeziehung unter Lebewesen.

Drogen

Inhaltsstoffe, Wirkungen, Verwendungen, Zubereitungen, Gegenanzeigen, Gewinnung, Lagerung, Abgabe. Identitätsprüfung.

Apothekenwaren aus Drogen

Teemischungen und Gewürzmischungen.

Mischen von Drogen. Fertigerzeugnisse aus Drogen.

Didaktische Grundsätze

Das Beherrschen der wichtigsten botanischen Grundlagen ist Voraussetzung für das bessere Verständnis in der Pharmakognosie. Es sollte daher immer eine Vernetzung zwischen Botanik und Pharmakognosie stattfinden.

Lehrausgänge und botanische Exkursionen sollen das Naturbewußtsein des Schülers fördern und seine Umweltschutzaktivitäten anregen. Um den Unterricht anschaulich zu gestalten, sollen Warenproben und audiovisuelle Hilfsmittel eingesetzt werden.

Es sollte stets auf Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen „Pharmakologie und Toxikologie", „Apothekerwaren- und -gesetzeskunde" und „Laborpraktikum" geachtet werden.

Chemie und Physik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die wichtigsten chemischen und physikalischen Grundbegriffe verstehen und erklären können.

Er soll insbesondere die für den Beruf notwendigen Kenntnisse über anorganische und organische demie haben.

Er soll die wesentlichen Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten apothekenüblicher für physikalische Vorgänge nötiger Geräte kennen.

Er soll die richtigen Bezeichnungen und wesentlichen chemischen Vorgänge kennen und über umweltgerechte Entsorgung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Chemie

Begriffsbestimmung. Grundbegriffe der anorganischen und organischen Chemie. Element. Atom. Molekül. Periodensystem. Chemische Gleichungen. Oxidation. Reduktion. Säuren. Basen. Salze, ph-Wert. Elektrolytische Dissoziation. Nomenklatur.

Physik

Begriffsbestimmungen. Maße und Gewichte. Löslichkeit. Konzentrationsangaben. Physikalische Kennzahlen. Entkeimung. Zerkleinerung von Arzneistoffen. Behältnisse und ihre physikalischen Eigenschaften. Apothekenübliche Geräte.

Didaktische Grundsätze

Um den Unterricht anschaulicher zu gestalten, sollen Warenproben und audiovisuelle Hilfsmittel eingesetzt werden.

Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen „Kundenberatung und Werbetechnik" und „Apothekenkunde" sind zu beachten.

Somatologie, Pathologie und Pharmakologie Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Bau und die Funktion der menschlichen Organe kennen.

Er soll an Beispielen einzelner Fehlfunktionen des menschlichen Körpers die Grenzen eines Beratungsgespräches erkennen.

Er soll Maßnahmen zur Förderung der gesunden Lebensweise bejahen.

Er soll Zweck und Sinnhaftigkeit der Anwendung von Arzneimitteln erkennen lernen.

Er soll über die gebräuchlichsten Pharmaka informiert sein und über deren Indikation, Wirkung, Nebenwirkung und Dosierung Auskunft geben können.

Er soll über Wirkung, Anwendung und Gefährlichkeit der Waren, zu deren Abgabe er berechtigt ist, Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Somatologie

Bau und Funktion des menschlichen Körpers. Organsysteme. Altern.

Pathologie

Organsysteme. Krankheitsursachen. Krankheitsbilder. Krankheitsverläufe. Abwehrmechanismen.

Pharmakologie

Begriff. Aufgabe. Ziele. Einteilung.

Pharmakodynamik

Begriff. Wirkungsprinzipien. Dosis — Wirkungsbeziehung. Hauptwirkung. Nebenwirkung. Therapeutische Breite. Wechselwirkung von Arzneimittel. Dosierung.

Pharmakokinetik

Begriff. Resorption. Verteilung. Speicherung. Ausscheidung.

Pharmaka

Definition und Einteilung. Herkunft. Wirkstoffgruppen. Indikationen. Arzneiformen. Dosierung. Tierarzneimittel.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Pathologie, Pharmaka.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens der Themen in der Berufspraxis des Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistenten.

Die einzelnen einschlägigen Artikel sind besonders vom Gesichtspunkt der Kundenberatung aus zu besprechen. Querverbindung zu den Pflichtgegenständen „Botanik und Pharmakognosie", „Körperpflege- und Krankenpflegewaren", „Ernährungslehre" und „Apothekenkunde" sind zwecks Bereitstellung der Vorkenntnisse und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten zu beachten.

Körperpflege- und Krankenpflegewaren Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse der Ersten Hilfe sowie der Schönheits-, Säuglings- und Krankenpflegeartikel besitzen. Er soll über die Grundzüge der Kosmetik Bescheid wissen. Er soll Maßnahmen zur Förderung der gesunden Lebensweise bejahen.

Er soll Bescheid wissen über Wirkung und Anwendung der Waren, zu deren Aufgabe er berechtigt ist.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Haut und Hautanhangsgebilde

Aufbau und Funktion. Reinigung. Pflege. Schutz.

Produkte

Schönheits-, Säuglings- und Krankenpflegeartikel. Hygieneprodukte. Tierpflegeprodukte. APO-SORT-Sortiment. Verbandstoffe und Heilbehelfe. Anwendung.

Erste Hilfe.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Schönheits-, Säuglings- und Krankenpflegeartikel.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens der Themen in der Berufspraxis des Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistenten.

Die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen empfiehlt sich, an Hand von Beispielen der Berufspraxis zu besprechen.

Die einzelnen einschlägigen Artikel sind besonders vom Gesichtspunkt der Kundenberatung zu besprechen

Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen „Apothekenkunde" und „Somatologie, Pathologie und Pharmakologie" sind zwecks Bereitstellung der Vorkenntnisse und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten zu beachten.

Ernährungslehre Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die Grundzüge der Ernährung Bescheid wissen. Er soll Maßnahmen zur Förderung der gesunden Lebensweise bejahen. Er soll Zweck und Sinnhaftigkeit der Anwendung diätetischer Produkte erkennen lernen.

Er soll über Wirkung und Anwendung der Waren, zu deren Abgabe er berechtigt ist, Bescheid wissen.

Lehrstoff

Ernährung

Zusammensetzung. Gesunde Ernährungsweise.

Diätetik

Reduktionskost. Aufbaukosten. Diätmaßnahmen bei Erkrankungen.

Produkte

Diätetische Lebensmittel. Mikronährstoffprodukte. Heil- und Mineralwässer. Reformwaren. APOSORT-Sortiment. Verzehrprodukte. Lebensmittel. Säuglingsernährung. Spezialernährung. Veterinärprodukte. Anwendung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens der Themen in der Berufspraxis des Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistenten.

Die Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen „Apothekenkunde" und „Somatologie, Pathologie und Pharmakologie" sind zu beachten.

Apothekenkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Apothekenwesen häufigsten rechtlichen Bestimmungen kennen.

Er soll Arzneimittel und andere Apothekerwaren identifizieren und den verschiedenen Warengruppen zuordnen können.

Er soll die rechtlichen Bestimmungen auf seine Tätigkeit in der Apotheke, insbesondere bei der Herstellung, Lagerung und Abgabe anwenden können. Er soll die erforderlichen Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen kennen.

Er soll die apothekerübliche Preiskalkulation durchführen können.

Lehrstoff

Apothekenpraxis

Betriebsabläufe. Apothekendienstleistungen. Apothekenbetriebsordnung. APOSORT-Sortiment.

Arzneimittel

Begriff. Rechtsgrundlage. Abgrenzung. Zulassung. Herstellung. Kennzeichnung. Prüfung. Lagerung. Abgabe.

Rechtliche Bestimmungen

Arzneimittelgesetz. Einschlägige Verordnungen. Arzneitaxeverordnung. Rezeptpflichtgesetz. Rezeptpflichtverordnung. Preisgesetz. Suchtgiftgesetz. Arzneibuchgesetz. Lebensmittelgesetz. Chemikaliengesetz. Heilvorkommen- und Kurortegesetz. Medizinproduktegesetz. Apothekengesetz. Pharmazeutische Fachkräfteverordnung. Gewerbeordnung. System der bedarfsgerechten Apothekenverteilung. Apothekensysteme in Europa. Ärztegesetz. Krankenanstaltengesetz. Gesamtvertrag mit dem Hauptverband. Berufssitte. Gehaltskassengesetz. Apothekenkammergesetz.

Kalkulation

Taxierung und Rechnungslegung. Preiskalkulation im Ergänzungssortiment.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistenten.

Die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen empfiehlt es sich, an Hand von Beispielen aus der Berufspraxis zu besprechen.

Bei den Lehrbeispielen in der fachlichen Beratung sollen die Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen aufgezeigt werden. Die Querverbindungen mit den Pflichtgegenständen „Somatologie, Pathologie

und Pharmakologie", „Ernährungslehre" und „Körperpflege und Krankenpflegewaren" sind zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wichtig.

Textverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.

Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen können.

Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen Hilfsmitteln arbeiten und die Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes anwenden können.

Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.

Lehrstoff

Zehn-Finger-Tastschreiben

Buchstaben, Ziffern, Zeichen und Funktionstasten. Abschreib- und Diktatübungen.

Schriftstückgestaltung

Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Ausfüllen von Formularen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren.

Textverarbeitungsprogramme

Standardfunktionen. Einfache Anwendung bei der Textbearbeitung.

Didaktische Grundsätze

Auf die Bedienung der Textverarbeitungsgeräte und der nötigen Betriebsfunktionen soll unter Zuhilfenahme der Betriebsanleitungen geachtet werden.

Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und schulische Erfahrung der Schüler beziehen sollen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit übergeordnet werden.

Die erworbenen Fertigkeiten sollen auch in anderen Unterrichtsgegenstände eingesetzt werden. Schularbeiten: zwei.

Kundenberatung und Werbetechnik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung beherrschen, kreativ arbeiten und eigene Ideen umsetzen können.

Er soll den Einfluß der Warenpräsentation auf den Absatz erkennen.

Er soll Waren der Apotheke nach Gestaltungsgrundsätzen im Schaufenster und Offizin präsentieren können und dabei die werbe- und standesrechtlichen Grenzen beachten.

Der Schüler soll die Möglichkeiten und Grenzen im Verkaufsgespräch beachten und mit Apothekern zusammenarbeiten können.

Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines zielorientierten Verkaufsgespräches beherrschen.

Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten bewußt sein.

Lehrstoff

Werbung

Gesetzliche und standesrechtliche Grundlagen. Marktforschung. Werbelehre. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Corporate Design. Werbeplanung.

Werbegestaltung

Linie, Schrift, Raum, Farbe und Licht.

Fertigungstechniken

Schriften. Preisschilder. Hilfsmittel.

Warenpräsentation

Schaufenster. Offizin. Tara. Sichtwahl. Freiwahl. Vitrinen.

Kundengespräch

Verkaufspsychologie. Kundenmotive. Verkäuferpersönlichkeit. Kundentypen. Rechtlicher Rahmen. Gesprächsarten.

Phasen des Verkaufsgespräches

Kontaktnahme. Bedarfsermittlung. Wareninformation. Fragetechnik. Verkaufsabschluß. Verabschiedung.

Besondere Gesprächssituationen

Beschwerdebehandlung. Ablehnung eines Einkaufswunsches. Gesprächsübergabe. Ergänzungsangebot.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistenten.

Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen; Lehrausgänge zwecks Ideenfindung werden empfohlen.

In allen Bereichen der Werbung sind neueste Technologien unter Verwendung von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische Grundsätze zu beachten sind.

Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nicht isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang unterrichtet werden. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen und Verkaufsgesprächen, wobei auf die größtmögliche Selbständigkeit der Schüler Bedacht zu nehmen ist.

Die Querverbindungen zu den pharmazeutischen Fachgegenständen und „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr", insbesondere aber zu „Deutsch und Kommunikation", ist aus Gründen der Argumentation und Präsentation wichtig.

Der Pflege der Sprache ist besonderes Augenmerk beizumessen.

Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich, Waren und audiovisuelle Mitteln einzusetzen.

Laborpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Sicherheitsbestimmungen und Schutzmaßnahmen im Labor kennen, Kenntnisse und Fertigkeiten in der pharmazeutischen Laborpraxis, in der Durchführung von Identitätsprüfungen und der Herstellung von Arzneimitteln und kosmetischen Artikeln haben.

Der Schüler soll besonders verantwortungsbewußt handeln.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Labor

Laborgeräte (Arten, Handhabung, Reinigung, Instandhaltung). Laborchemikalien (Verwendung, Entsorgung). Pflege des Labors.

Labortechnische Arbeiten

Messen. Wägen. Zerkleinern. Sieben. Extrahieren. Dekantieren. Kollieren. Filtrieren. Abpressen. Verdampfen. Mischen. Emulgieren. Trocknen. Entkeimungsverfahren. Suspendieren. Lösen.

Identitätsprüfung

Physikalisch-chemische Verfahren (Löslichkeit, ph-Wert, Farbreaktion). Schmelzpunktbestimmung. Dünnschichtchromatographie. Organoleptische Untersuchungen. Mikroskopische Untersuchungen. Prüfungsaufzeichnung.

Mitwirken an der Magistralanfertigung

Salben. Pulver. Kapseln. Suspensionen. Gele. Emulsion. Macerate. Infuse. Dekokte. Suppositorien. Augentropfen. Homöopathische Zubereitungen.

Mitwirken an der Serienherstellung

Rezepturvorrat. Kosmetische Produkte. Apothekenspezialitäten. Lösungen. Tinkturen. Sirupe. Teemischungen. Abfüllen. Konfektionieren. Elaborationskartei. Herstellungsdokumentation. In-Prozeß-Kontrolle.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Integration der in den anderen Pflichtgegenständen des Fachbereiches erworbenen Kenntnisse und zum Erwerb von Fertigkeiten im Sinne der Berufspraxis.

Als Unterrichtsmethode empfiehlt sich das selbständige Arbeiten. Auf gewissenhaftes und genaues Arbeiten ist besonderer Wert zu legen.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt der Ordnung, Sauberkeit und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen großes Gewicht zu."

34. Die Anlage A/11/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Lackierer) lautet

„Anlage A/11/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF LACKIERER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

HL BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaft lieber Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Beschichtungsträger und -stoffe kennen, fachgerecht auswählen können sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung der anfallenden Problemstoffe Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie die Arbeitsverfahren und -techniken nach dem Stand der Technik kennen und über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und baupolizeilichen Vorschriften Bescheid wissen.

Er soll insbesondere im Bereich der Autolackierung, Designlackierung und Schmucktechniken grundlegende Kenntnisse haben.

Er soll die für diesen Beruf notwendigen fachlichen Rechnungen ausführen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Baupolizeiliche Vorschriften für Werkstätten und Lager.

Beschichtungsträger

Arten. Physikalische und chemische Eigenschaften. Verwendung.

Beschichtungsstoffe

Arten. Physikalische und chemische Eigenschaften, Kennzeichnung, Verwendung, Normen. Problemstoffe und deren Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Anwendung. Wirkungsweise. Wartung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen, Prüfen. Vorbehandlung. Beschichtungsarten, -techniken und -aufbauten. Lackierfehler und Beschichtungsschäden.

Karosserie

Karosserieteile. Montagearten. Untergrundvorbereitung. Beschichtungstechniken.

Spezielle Lackierungen

Designlackierung. Schmucktechniken (Buchstaben. Schrift. Schmuckelemente).

Fachliches Rechnen

Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Verhältnisrechnungen. Materialbedarf. Zeitaufwand.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Arbeitsverfahren und -techniken. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe in „Fachliches Rechnen".

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Systematik der Farben kennen und die Verwendung der Farben in ihren Ausdrucksmöglichkeiten beherrschen.

Er soll praxisrelevante Zeichen- und Maltechniken kennen und anwenden sowie Entwürfe von Buchstaben, Schriften und Schmuckelementen erstellen und fachlich einwandfrei ausführen können.

Lehrstoff

Farbe

Farbordnungssysteme. Farbmischungen. Farbharmonien und -kontraste. Farbtreffübungen.

Gestaltendes Zeichnen und Malen

Grundlagen der Geometrie. Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen von Buchstaben, Schriften und Schmuckelementen. Anfertigen von Pausen und Schablonen. Maßstabgerechte Entwürfe. Verkleinerung und Vergrößerung. Entwürfe zur farbigen Gestaltung von größeren Lackierobjekten.

Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, wirtschaftlich verwenden sowie die anfallenden Problemstoffe entsorgen können.

Er soll mit der Handhabung und Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Arbeitsbehelfen vertraut sein.

Er soll in diesem Lehrberuf zeitgemäße und fachliche Arbeitstechniken und -verfahren ausführen können sowie berufseinschlägige Sicherheitstechniken und Maßnahmen des Gesundheitsschutzes anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Gesundheitsschutz. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Auswahl. Zubereiten. Mischen, Abtönen und Nachmischen. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Handhaben, Pflege und Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Prüfen, Messen. Vorbehandeln. Beschichtungstechniken und -aufbauten. Designlackieren. Schmucktechniken. Abdeck-, Klebe- und Schneidetechniken.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Im fachlichen Rechnen stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Bei den Entwürfen und Gestaltungsarbeiten ist insbesondere die Aktivierung der gestalterischen Fähigkeiten und die Erziehung zu selbständigem ästhetischen Urteil zu pflegen.

Als nützlich erweist sich die Anfertigung von Vorlagen für die Praktische Arbeit.

„Praktische Arbeit" soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen."

35. Die Anlage A/11/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Maler und Anstreicher) lautet

„Anlage A/11/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MALER UND ANSTREICHER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe sowie Beschichtungsträger kennen, fachgerecht auswählen können sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung der anfallenden Problemstoffe Bescheid wissen.

Er soll die Werkzeuge, Geräte und Arbeitsbehelfe kennen und die Arbeitsverfahren nach dem Stande der Technik und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes kennen.

Er soll Baupläne lesen können, die Wesenszüge von Stilepochen, insbesondere der Malerei, kennen, über die Grundlagen des Bauens und der Bauphysik Bescheid wissen sowie die für den Beruf notwendigen fachlichen Rechnungen ausführen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich über Schriften Bescheid wissen; er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Stoffarten. Beschichtungsmaterialien und Hilfsstoffe (Arten, Normen, Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung).

Werkzeuge, Geräte und Arbeitsbehelfe

Handhabung, Einsatz und Instandhaltung.

Anorganische und organische Beschichtungsträger: Arten, Eigenschaften, Verwendung.

Farbenlehre

Physikalische Grundlagen (Lichtbrechung, -reflexion und -absorbtion. Farbordnungen). Biologische Grundlagen (Aufbau und Funktion des Auges). Psychologische Grundlagen (Wahrnehmung, Harmonie, Wirkung).

Arbeitsverfahren und -techniken

Prüfen, Messen und Vorbehandeln der Beschichtungsträger. Beschichtungstechniken und Beschichtungsaufbau. Schutzbeschichtung. Beschichtungsfehler und -schaden. Historische und neuzeitliche Schmuck- und Schrifttechniken. Ausbesserungs- und Restaurierarbeiten. Anbringen von Werkstoffen an Wand, Boden, Decke und Fassade.

Stilkunde

Stilepochen und Stilmerkmale. Kunstströmungen der Gegenwart.

Der Bau

Gebäude und Gebäudeteile. Bauplan. Ablauf von Bauvorhaben. Bau- und Dämmstoffe. Bauphysik.

Fachliches Rechnen

Normenwesen (Normbegriff, Übersicht über Normen des Malerhandwerkes). Aufmaß- und Ausmaßberechnungen (Längen- und Flächenberechnungen, Flächenzuschläge und -abzüge, Maßstabs- und Umwandlungsberechnungen). Elemente der Kalkulation (Materialbedarf und Zeitaufwand).

Lehrstoff der Vertiefung

Schrift

Schriftarten. Beschriftungstechniken.

Komplexe Aufgaben

Beschichtungstechniken. Stilkunde. Normenwesen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe in „Fachliches Rechnen".

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form und Farbe kennen und Farbtöne harmonisieren können.

Er soll Techniken des Zeichnens und Malens anwenden, Entwürfe für die Anwendung im Beruf erstellen und fachlich einwandfrei ausführen können.

Der Schüler soll sich des kunstgewerblichen Stellenwertes seines Berufes bewußt sein.

Lehrstoff

Farbe

Farbordnungssysteme. Farbmischungen. Farbharmonie und Kontrastmöglichkeiten. Farbtreffübungen.

Gestalten

Skizze. Übertragungstechniken. Freie Perspektive. Maßstabgerechter Entwurf. Gestalten von Flächen, Innenräumen und Fassaden.

Zeichnen und Malen

Grundlagen der Geometrie. Zeichnen und Malen von Objekten (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Ornamente und Schriften. Experimentieren mit Malgrund und Farben.

Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Geräte und Arbeitsbehelfe seines Ausbildungszweiges nach dem Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und instand halten können und über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe analysieren, sachgemäß und wirtschaftlich verwenden und entsorgen können.

Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken des Fachgebietes beherrschen und kunsthandwerkliche Fertigkeiten anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Geräte und Arbeitsbehelfe: Handhaben, Pflege und Instandhalten.

Chemische und physikalische Analysen

Beschichtungsmaterialien und -träger (Identifizieren, Analysieren der Eigenschaften, Prüfen von Veränderungen der Zusammensetzung, Optimieren für die Verarbeitung).

Werk- und Hilfsstoffe

Auswählen, Zubereitung, Verwenden und Entsorgen von Beschichtungs- und Hilfsstoffèn.

Arbeitsverfahren und -techniken

Prüfen, Messen und Vorbehandeln der Beschichtungsträger. Beschichtungstechniken und Beschichtungsaufbau. Historische und neuzeitliche Schmuck- und Schrifttechniken. Ausbesserungsund Restaurierarbeiten. Anbringen von Werkstoffen an Wand, Boden, Decke und Fassade.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Im fachlichen Rechnen stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Bei den Entwürfen und Gestaltungsarbeiten ist besonders auf die Aktivierung der gestalterischen Fähigkeiten und des Geschmackes Wert zu legen und die Erziehung zum selbständigen ästhetischen Urteil zu pflegen.

Als nützlich erweist sich die Anfertigung von Vorlagen für die Praktische Arbeit.

„Praktische Arbeit" soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.

Unverbindliche Übung

Kunsthandwerkliche Techniken Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit künstlerischen Techniken vertraut sein und diese bei einfachen Arbeiten im Bereich der Flächen-, Raum-, Fassaden- und Ensemblegestaltung anwenden können.

Er soll sich der Probleme der Restauration bewußt sein und seine künstlerische Kreativität in einem über die normalen beruflichen Erfordernisse hinausgehenden Ausmaß entwickeln.

Lehrstoff: Künstlerische Techniken: Zeichnen, Malen und Lackieren auf verschiedenen Untergründen. Plastisches Formen.

Gestaltungs- und Färbelungspläne

Flächen, Raum. Fassaden. Straßen- und Platzensembles.

Restauration

Analyse und Probleme der Altstadterhaltung und Dorferneuerung.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff ist nach individuellen Anlagen und Interessen auszuwählen.

Die Freude an der kreativen Betätigung ist der tragende Leitgedanke für den Unterricht. Die praktische Anwendung der künstlerischen Fähigkeiten für die Gestaltung realer Objekte (Räume, Fassaden, Ensembles) ist zu fördern.

Der Besuch von Museen und Galerien sowie die Begegnung mit Künstlern dienen der Anregung der künstlerischen Tätigkeit."

36. Die Anlage A/11/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Vergolder und Staffierer)'lautet

„Anlage A/11/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERGOLDER UND STAFFIERER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe sowie Beschichtungsträger kennen, fachgerecht auswählen können sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung der anfallenden Abfallstoffe Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über die Werkzeuge, Maschinen und Geräte haben.

Er soll die Beschichtungstechniken nach dem Stand der neuzeitlichen Technik und historischen Analyse einschließlich der Renovierungs-, Restaurierungs- und Konservierungstechniken kennen und über die Vorschriften des Denkmalschutzes Bescheid wissen.

Er soll insbesondere im Bereich der verschiedenen Vergoldungs- und Versilberungstechniken, Fassungs- und Marmorimitationsmalerei grundlegende Kenntnisse haben.

Der Schüler soll die für den Beruf notwendigen fachlichen Rechnungen ausführen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde Werk- und Hilfsstoffe

Beschichtungsmaterialien, Pigmente, Bindemittel, Lösungsmittel, Zusatzstoffe, Hilfsstoffe (Arten, Normen, Kennzeichnung, Herstellung, Eigenschaften, Verwendung). Entsorgung der Abfallstoffe.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Verwendung, Einsatz und Instandhaltung.

Beschichtungsträger

Arten, Eigenschaften, Verwendung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Prüfen, Messen und Vorbehandeln der Beschichtungsträger. Beschichtungstechniken und -aufbau, insbesondere die Versilberungs- und Vergoldungstechniken. Fassungs- und Marmorimitationsmalerei. Abguß- und Bronzierungstechniken. Renovierungs-, Restaurierungs- und Konservierungstechniken. Schrifttypen und Beschriftungstechniken. Denkmalschutz

Geschichte

Berufsbezogene Kunst- und Kulturgeschichte. Grundbegriffe der Heraldik.

Fachliches Rechnen

Auf- und Ausmaßberechnungen. Elemente der Kalkulation. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe in „Fachliches Rechnen".

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Farbe und Schrift kennen.

Er soll Techniken des Zeichnens und Malens anwenden und die Systematik sowie Verwendung der Polychromierungen einwandfrei ausführen können.

Er soll ornamentale Entwürfe, Skulpturenfassungen und Marmorimitationsmalereien erstellen und fachlich einwandfrei selbständig ausführen können.

Der Schüler soll sich des kunstgewerblichen Stellenwertes seines Berufes bewußt sein.

Lehrstoff

Farbe

Farbordnungssysteme. Farbmischübungen. Farbharmonie und Kontrastmöglichkeiten.

Gestalten

Skizze. Übertragungstechniken. Freie Perspektive. Maßstabgerechter Entwurf. Gestalten von Flächen.

Zeichnen

Grundlagen der Geometrie. Entwürfe und Reinzeichnungen. Schmuckformen und Ornamente zeichnen bzw. kopieren, verkleinern und vergrößern. Grundbegriffe der Heraldik. Schriftübungen. Anfertigen von Pausen und Schablonen. Zeichnen und Malen von Objekten (nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung). Grundbegriffe der Anatomie für den Künstler.

Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Geräte und Maschinen seines Ausbildungszweiges nach dem Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und instandhalten können und über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe analysieren, sachgemäß und wirtschaftlich verwenden und entsorgen können.

Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken des Fachgebietes beherrschen und kunsthandwerkliche Fertigkeiten anwenden können.

Lehrstoff

Gesundheitsschutz, Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Handhaben, Pflege und Instandhalten.

Werk- und Hilfsstoffe

Auswählen, Zubereiten, Verwenden und Entsorgen von Beschichtungs-, Zusatz- und Hilfsstoffen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Fassungen. Bronzierungen. Lasierungen und Maserierungen. Mattierungen. Patinierungen. Marmorimitationsmalereien. Polierweißfassungen und Lüstrierungen.

Prüfen, Messen und Vorbehandeln der Beschichtungsträger.

Beschichtungstechniken und Beschichtungsaufbau

Vergoldungs-, Versilberungs- und andere Blattmetallauflagen, Schmuck- und Schrifttechniken. Abdeck-, Klebe- und Schneidetechniken. Renovierungs-, Restaurierungs- und Konservierungstechnologien und deren Maßnahmen. Befundaufnahme und Schichtanalyse.

Rahmenherstellung

Sägen. Hobeln. Fräsen. Gehrungen schneiden. Zusammenfügen. Leimen. Verbinden. Grundieren und Oberflächenbehandlungen. Rahmungen. Anfertigen von Stellrückwänden und Passepartouts.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Im fachlichen Rechnen stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Bei den Entwürfen und Gestaltungsarbeiten ist besonders auf die Aktivierung der gestalterischen Fähigkeiten und des Geschmackes Wert zu legen und die Erziehung zum selbständigen ästhetischen Urteil zu pflegen.

Als nützlich erweist sich die Anfertigung von Vorlagen für die Praktische Arbeit.

„Praktische Arbeit" soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei den Renovierungs-, Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten ist auf die denkmalpflegerischen Auflagen Bedacht zu nehmen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.

Unverbindliche Übung

Kunsthandwerkliche Techniken Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit künstlerischen Techniken vertraut sein und diese bei einfachen Arbeiten im Bereich der Flächen-, Raum- und Objektgestaltung anwenden können.

Er soll sich der Probleme der Restauration bewußt sein und seine künstlerische Kreativität in einem über die normalen beruflichen Erfordernisse hinausgehenden Ausmaß entwickeln.

Lehrstoff

Künstlerische Techniken

Zeichnen, Malen und Beschichten auf verschiedenen Untergründen. Plastisches Formen.

Gestaltungs- und Färbelungspläne: Flächen, Raum. Objekte.

Restauration

Analyse und Probleme der Erhaltung und Erneuerung.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff ist nach individuellen Anlagen und Interessen auszuwählen.

Die Freude an der kreativen Betätigung ist der tragende Leitgedanke für den Unterricht. Die praktische Anwendung der künstlerischen Fähigkeiten für die Gestaltung realer Objekte ist zu fördern.

Der Besuch von Museen und Galerien sowie die Begegnung mit Künstlern dienen der Anregung der künstlerischen Tätigkeit."

37 An die Stelle der Anlagen A/12/1, A/12/2 und A/12/3 treten folgende Anlagen A/12/1 und A/12/2

„Anlage A/12/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BLECHSCHLOSSER, SPENGLER,

KUPFERSCHMIED

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLANE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTANDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Werkstätteneinrichtungen sowie Arbeitstechniken nach dem letzten Stande der Technik gründlich kennen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes auswählen können.

Er soll facheinschlägige Kenntnisse über Dach und Wand sowie lufttechnische Anlagen (Spengler), Blechmöbel- und Behälterbau sowie lufttechnische Anlagen (Blechschlosser) bzw. über Apparatelehre, Umwelttechnik und Installation (Kupferschmied) haben.

Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll komplexe Aufgaben zu den angeführten Lehrinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten, Eigenschaften, Normung, Verwendung und Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen: Einsatz, Wirkungsweise und Instandhaltung.

Werkstoffbe- und -verarbeitung

Spanlose und spanende Bearbeitung mit Werkzeugen und Maschinen. Fügetechniken. Korrosions- und Oberflächenschutz.

Lehrstoffspezifikation

Spengler Dach und Wand

Konstruktion, Formen, Deckungsarten, Durchbrüche und Anschlüsse.

Vorrichtungen auf Dächern. Entwässerung, Ursache und Behebung von Schäden. Lufttechnische Anlagen.

Blechschlosser Lufttechnik

Anlagen, Komponenten, Wirkungsweise.

Blechmöbel und Behälter

Arten, Bauweise, Funktion.

Kupferschmied Werkstoffbe- und -verarbeitung: Galvanik.

Apparatebau, Umwelttechnik und Installation

Armaturen, Fittings, Rohre. Entsorgung. Apparate, Geräte, Kessel. Chemische und physikalische Zusammenhänge.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Spanlose und spanende Bearbeitung. Fügetechniken. Korrosions- und Oberflächenschutz.

Lehrstoffspezifikation

Spengler

Konstruktionen von Dach und Wand. Lüftungsanlagen.

Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache berufsbezogene Berechnungen durchführen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Zahlentafeln einsetzen sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechengeräte benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Meßtechnik

Maße und SI-Einheiten.

Physikalische Berechnungen

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Berechnungen zu Mechanik, Wärmelehre, Festigkeit und Druck.

Rechnungen zum Materialbedarf.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoffspezifikation

Spengler

Berechnungen an lufttechnischen Anlagen. Berechnungen zur Dachbelastung. Dimensionierung der Dachentwässerung.

Blechschlosser

Wärmestrom-, Energiebedarfs- und Taupunktermittlung. Berechnungen an lufttechnischen Anlagen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Masseberechnungen. Rechnungen zum Materialbedarf. Berechnungen zu Mechanik. Berechnungen an lufttechnischen Anlagen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Freihandskizzen sachlich richtig und Werkzeichnungen normgerecht, technisch richtig und sauber ausführen können.

Er soll Werkzeichnungen lesen und Baupläne auswerten können.

Lehrstoff

Normen für Werkzeichnungen

Blattgrößen, Maßstäbe, Beschriftung.

Technische Zeichnungen

Darstellungsarten und Ansichten. Modellaufnahmen. Freihandskizzen. Abwicklungen. Darstellung von Verbindungen. Darstellung von berufsbezogenen Werkstücken.

Lehrstoffspezifikation

Spengler, Blechschosser Bauzeichnungen

Auswerten von Bauplänen.

Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die praxisrelevanten Meßtechniken und Werkstoffprüfungen sicher anwenden können.

Er soll Vorgänge aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Lufttechnik verstehen, nachvollziehen und sie an Hand von Messungen überprüfen können.

Er soll über Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung und Erste Hilfe im Laboratorium Bescheid wissen.

Lehrstoff

Meßtechnik

Messen von Längen und Winkeln. Temperaturmessen. Wärmedehnung. Bestimmen von physikalischen Größen.

Werkstoffprüfung

Prüfen und Erkennen von metallischen und nichtmetallischen Werk- und Hilfsstoffen. Einwirkung von chemischen Stoffen auf Materialien.

Elektrotechnik

Messung von elektrischen Größen. Unfallschutz.

Lehrstoftspezifikation

Spengler, Blechschlosser Lufttechnik

Messungen an Lüftungsanlagen.

Kupferschmied Werkstoffprüfung

Chemische Oberflächenfärbung.

Elektrotechnik

Elektrolytische Oberflächenfärbung. Galvanik.

Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Werk- und Hilfsstoffe sachgemäß verwenden und entsorgen, Werkzeuge und Maschinen sicher handhaben und Werkstätteneinrichtungen pflegen können.

Er soll die Arbeitstechniken und -verfahren anwenden können und über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung.

Werk- und Hilfsstoffe

Verwenden und Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen: Handhaben, Pflege und Instandhalten.

Werkstoffbe- und -verarbeitung

Spanlos und spanend. Herstellen von Verbindungen. Oberflächenbehandeln. Herstellen von berufsspezifischen Werkstücken.

Lehrstoff-Spezifikation

Spengler, Blechschlosser Bauspenglerarbeiten.

Kupferschmied Rohrarbeiten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.

Anlage A/12/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KAROSSEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Karosserie- und Fahrzeugbautechnik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen sowie die Arbeitstechniken und -verfahren nach dem letzten Stande der Technik kennen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit auswählen können. Er soll Kenntnisse über die vorschriftmäßige Entsorgung von Problemstoffen haben.

Er soll im besonderen facheinschlägige Kenntnisse über die Reparaturen, die Unfallinstandsetzung, den Neubau und die Elektrik des Kraftfahrzeuges und Fahrzeuges haben sowie mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Er soll die für den Lehrberuf wichtigen physikalischen Grundlagen kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll komplexe Aufgaben zu den angeführten Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Eisen- und Nichteisenmetalle, Kunststoffe, Glas, Hilfsstoffe

Eigenschaften, Normung, Prüfung, Verwendung und Entsorgung.

Arbeitskunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften und Nonnen.

Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen: Einsatz, Wirkungsweise und Instandhaltung.

Werkstoffbe- und -verarbeitung bei Reparatur und Neuanfertigung

Prüfung. Spanende und spanlose Formgebung. Trenn- und Fügetechniken. Thermische Richtverfahren. Korrosions- und Oberflächenschutz. Lackiertechnik.

Kunststoffverarbeitung

Prüfung. Herstellung und Reparatur glasfaserverstärkter Kunststofflaminate. Kunststoffschweißen. Kleben von Kunststoffen.

Spezielle Fachkunde Kraftfahrzeug- und Fahrzeugbautechnik

Rahmen. Hilfsrahmen. Karosserien. Aufbau. Fahrwerk. Kraftübertragungselemente. Aggregate. Technische Zusatzausstattungen und Sicherheitseinrichtungen. Allgemeine Aufbaurichtlinien. Reparaturrichtlinien und Anleitungen. Wärme- und Schalldämmung.

Elektrik und Elektronik

Grundlagen. Beleuchtung. Klimatechnik. Steuerungen und Bauteile. Prüfverfahren.

Physikalische Grundlagen

Mechanik, Hydraulik, Pneumatik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Spanende und spanlose Formgebung. Trenn- und Fügetechniken. Thermische Richtverfahren. Korrosions- und Oberflächenschutz. Wärme- und Schalldämmung.

Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache berufsbezogene Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Meßtechnik

Maße und SI-Einheiten. Längen-, Flächen-, Volums-, Gewichts- und Masseberechnungen. Schwerpunkt- und Achslastberechnungen.

Physikalische Berechnungen

Berechnungen zu Mechanik, Wärmelehre, Festigkeit, Druck und Elektrotechnik. Berechnungen zum Materialbedarf.

Ergänzende Rechenfertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Volums-, Gewichts- und Masseberechnungen. Schwerpunkt- und Achslastberechnungen. Berechnungen zu Wärmelehre, Festigkeit und Elektrotechnik.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache technische Zeichnungen sachlich und technisch richtig ausführen können.

Er soll Verbindungen und Karosserieteile normgerecht darstellen sowie Werkzeichnungen und Pläne lesen können.

Lehrstoff

Normen für Werkzeichnungen

Blattgrößen, Maßstäbe, Beschriftung.

Technische Zeichnungen

Darstellungsarten und Ansichten. Modellaufnahme. Freihandskizzen. Abwicklungen. Darstellungen von Verbindungen. Darstellung von berufsbezogenen Werkstücken. Lesen von Plänen.

Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die praxisrelevanten Meßtechniken sicher anwenden können.

Er soll insbesondere im Bereich der Fahrzeugvermessung Kenntnisse erwerben, um diese gewissenhaft und genau durchführen zu können.

Er soll elektrische, elektronische, pneumatische und hydraulische Vorgänge verstehen, nachvollziehen und sie anhand von Messungen überprüfen können.

Lehrstoff

Meßtechnik

Messen von physikalischen und elektrischen Größen.

Werkstoffprüfung

Prüfen und Erkennen von metallischen und nichtmetallischen Werk- und Hilfsstoffen. Einwirkung von chemischen Stoffen auf Materialien. Klebeverfahren. Kunststoffschweißverfahren.

Fahrzeugvermessen

Karosserie, Rahmen und Fahrwerk. Achs- und Lenkgeometrie.

Kraftfahrzeugelektrik und -elektronik

Meß- und Schaltübungen an elektrischen und elektronischen Anlagen anhand von Schaltplänen.

Steuerungs- und Regeltechnik

Meß-, Prüf- und Regelungseinrichtungen an hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Anlagen.

Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Werk- und Hilfsstoffe sachgemäß verwenden, bearbeiten und entsorgen können, Werkzeuge und Maschinen sicher handhaben und die Werkstätteneinrichtungen pflegen können.

Er soll die Arbeitstechniken und -verfahren anwenden können und über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen: Handhaben, Pflegen, Instandhalten.

Werkstoffbe- und Verarbeitung

Prüfen. Spanlose und spanende Formgebung. Thermische Richtverfahren. Schneiden, Biegen, Richten von Profilen. Instandsetzen von Karosserien. Herstellen von Karosserieteilen. Korrosionsschutz. Kunststoffverarbeitung. Oberflächenbehandeln. Lackiertechnik.

Fügetechnik

Prüfen. Widerstand-, Autogen- und Schutzgasschweißen. Lösbare und unlösbare Verbindungen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen."

38. Die Anlage A/15/13 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kälteanlagentechniker) lautet

„Anlage A/15/13

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KÄLTEANLAGENTECHNIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht Kälte- und Klimatechnik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit dem Einsatz und der Wirkungsweise von Werkzeugen, Maschinen und Arbeitsbehelfen vertraut sein und die Grundlagen der Mechanik, Wärmelehre, Elektrotechnik, Chemie sowie der Regelungs- und Steuertechnik kennen.

Er soll die Kältemaschinen und Kälteanlagen sowie die Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffe kennen und Kenntnisse über die gebräuchlichen Aufgabenstellungen, Arbeitsverfahren und Sicherheitsbestimmungen des Fachgebietes haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Arten. Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung.

Chemie

Aufbau der Materie. Für die Fachrichtung bedeutsame Elemente und Verbindungen.

Arbeitskunde Mechanische Technologie

Spanende und spanlose Formgebung. Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz.

Meßtechnik

Mechanische, elektrische sowie kältetechnische Meßgeräte und deren Verwendung.

Maschinenelemente

Lösbare und unlösbare Verbindungen. Elemente der Kraftübertragung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Handhabung, Pflege und Instandhaltung

Mechanik

Kraft. Masse. Druck. Festigkeit.

Wärmelehre

Wärme. Temperatur. Kältebegriff. Größen. Gesetze. Wärmeübertragung.

Elektrotechnik

Größen und Gesetze der Gleich-, Wechsel- und Drehstromtechnik. Wirkungen des elektrischen Stromes. Schutzeinrichtungen. Schutzmaßnahmen. Wechselstrommotor. Drehstrommotor.

Kälte- und Klimatechnik

Aufbau, Bauteile und Aufgaben von Kälteanlagen, Verdichtern und Absorbern. Wärmepumpen und Klimageräten. Rohrleitungstechnik. Einschlägige Bestimmungen des Kesselgesetzes.

Regelungs- und Steuerungstechnik

Primäre und sekundäre Regelorgane. Mechanische, kältetechnische, elektrotechnische und elektronische Regel- und Steuerungssysteme. Auswerten von Diagrammen.

Kundenberatung

Anlagen- und Systemberatung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben: Meßtechnik. Wärmelehre.

Elektrotechnik

Größen und Gesetze der Wechselstromtechnik.

Kälte- und Klimatechnik

Aufgaben von Verdichtern, Kondensatoren und Verdampfern.

Regelungs- und Steuerungstechnik

Primäre Regelorgane. Auswerten von Diagrammen. Elektrotechnische und elektronische Regel- und Steuerungssysteme.

Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mechanik und Meßtechnik

Längen-, Flächen-, Volums-, Masse-, Kraft- und Festigkeitsberechnungen. Berechnungen von Geschwindigkeit, Drehmoment, mechanischer Arbeit und Leistung sowie Wirkungsgrad. Druckberechnungen.

Wärmelehre

Umrechnungen zwischen Temperatursystemen. Wärmeenergie bei Temperaturveränderung; Änderung des Aggregatzustandes; Wärmetransport durch Massestrom; Wärmeleitung. Wärmebedarfsberechnungen. Wärmerückgewinnung.

Mechanik fester Körper

Umfangs- und Schnittgeschwindigkeit. Übersetzungsverhältnis.

Mechanik der Flüssigkeiten und Gase

Masse- und Volumsstrom unter Berücksichtigung der Druckverluste. Rohrleitungsquerschnitte. Berechnungen zum h-x-Diagramm. Kältemittelstrom für verschiedene Kältemittelarten.

Trigonometrie

Winkelfunktionen. Anwendung im mechanischen und elektrischen Bereich.

Elektrotechnik

Berechnungen zu den Gesetzen der Gleich-, Wechsel- und Drehstromtechnik. Energiekostenberechnung. Ermittlung des Mindestleiterquerschnittes nach geltenden Vorschriften.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben: Wärmelehre

Wärmebedarfsberechnungen.

Mechanik der Flüssigkeiten und Gase

Masse und Volumsstrom unter Berücksichtigung der Druckverluste.

Mechanik und Meßtechnik

Volums-, Masse-, Kraft- und Festigkeitsberechnungen. Leistungsberechnungen.

Elektrotechnik

Berechnungen zu den Gesetzen der Gleich-, Wechsel- und Drehstromtechnik. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in jeder halben Schulstufe.

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden zeichnerischen Aufgaben normgerecht, technisch richtig und sauber ausführen können.

Er soll Zeichnungen lesen können, um danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technisches Zeichnen

Normen. Symbole. Darstellung von Bauelementen.

Maschinentechnisches Zeichnen

Darstellung einfacher Werkstücke in praxisüblichen Ansichten. Zusammenstellungszeichnungen. Entwurf von Steuerungen für Kälteanlagen. Funktionsablauf. Abmaße und Passungen. Kühlkreisläufe. Symbole der Kältetechnik.

Elektrotechnisches Zeichnen

Symbole der Elektrotechnik. Entwurf einfacher Schaltpläne. Schaltplanarten. Symbole und Schaltpläne für speicherprogrammierbare Steuerungen.

Skizzieren

Anfertigen von Skizzen nach Modellen und Schaltungen. Kühlkreisläufe.

Bautechnisches Zeichnen

Aufbau und Lesen von Bauzeichnungen unter Berücksichtigung von Isolierungen, Dampfsperrungen, Hinterlüftungen und Führung von Rohrleitungen.

Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden Meß-, Prüf-, Schalt-, Entstör-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben sicher und gewandt durchführen können.

Lehrstoff

Messen

Mechanische, elektrische und kältetechnische Größen in kältetechnischen Anlagen und Bauteilen. Drehstromtechnik. Meßprotokolle.

Prüfen

Kältemittel. Betriebsstoffe. Überprüfen von elektrotechnischen Schutzmaßnahmen.

Schalten

Elektrische Schaltungen. Drehstromtechnik.

Entstören

Suchen und Beheben von mechanischen, elektrischen, elektronischen und kältetechnischen Fehlern in Kälteanlagen.

Regeln und Steuern

Erstellen von Regelungen in Regelanlagen. Anwendung speicherprogrammierbarer Steuerungen.

Kältetechnisches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffe sachgemäß verwenden, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem Stande der Technik sicher handhaben und pflegen können und die Arbeitstechniken und -verfahren beherrschen.

Er soll über Unfallverhütung und Umweltschutz Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Handhaben, Pflegen und Instandhalten.

Vorarbeiten

Messen. Anreißen. Schärfen von Werkzeugen.

Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung: Spanendes und spanloses Formgeben.

Rohrleitungen;

Rohrbearbeiten, Rohrverbinden. Leitungsverlegen und -befestigen. Armaturen einbauen. Anschließen und Handhaben von Druck- und Temperaturmeßgeräten.

Elektrotechnik

Aufbau einfacher elektrischer Schaltungen. Anschließen elektrischer Motoren. Verdrahten einfacher Kälteanlagen.

Verbindungstechniken

Löten, Schweißen und Kleben.

Kälte- und Klimatechnik

Umfüllen und Entsorgen von Kältemitteln und ölen. Aufbauen, Demontieren, Inbetriebnehmen und Warten von Kälteanlagen. Anwenden verschiedener Abtauverfahren. Fehlersuchen und Fehlerbeheben. Arbeiten an Wärmerückgewinnungsanlagen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Dies erfordert insbesondere in „Kälte- und Klimatechnik" in den Themenbereichen „Wechselstrommotoren", „Elektrotechnisches Installationsmaterial" und „Drehstrommotor" wohlüberlegte Beschränkung auf das Wesentliche.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Fachrechnen" stehen — auch bei der Behebung -allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen" soll hauptsächlich zu jenem Verständnis der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

„Laboratoriumsübungen" und „Kältetechnisches Praktikum" soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Bloßes Üben an Einheitswerkstücken ist zu vermeiden.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen."

39. Die Anlage A/18/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Fahrzeugfertiger, Schmied) lautet

„Anlage A/18/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE FAHRZEUGFERTIGER, SCHMIED

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen nach dem Stand der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte verwenden können.

Er soll die traditionelle und zeitgemäße Werkstoffbearbeitung kennen sowie über den Bereich der Maschinenelemente Bescheid wissen.

Er soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen physikalischen und fahrzeugtechnischen Grundlagen kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch Förder- und Transporteinrichtungen kennen sowie komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

B erufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Physikalische Grundbegriffe

Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Elektrotechnik.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften, Verwendung, Normung, Prüfung. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Anwendung, Wirkungsweise, Wartung.

Werkstoffbearbeitung

Spanlose und spanende Bearbeitung. Wärmebehandlung. Korrosionsschutz.

Maschinenelemente

Fügetechniken. Lager, Wellen. Kraftübertragungselemente. Passungen.

Fahrzeugtechnik

Allgemeine Aufbaurichtlinien. Rahmen, Aufbau, Lenkung, Federung. Bremssysteme. Räder, Reifen.

Lehrstoffspezifikation

Schmied Werkstoffbearbeitung: Schmiedetechnik.

Fahrzeugfertiger Allgemeine Kfz-Elektrik

Steuerungen und Bauteile.

Verbrennungsmotor

Arten und Grundlagen.

Lehrstoff der Vertiefung

Förder- und Transporteinrichtungen.

Komplexe Aufgaben

Werk- und Hilfsstoffe

Verwendung.

Lehrstoffspezifikation

Schmied Werk- und Hilfsstoffe: Auswahlkriterien.

Werkstoffbearbeitung: Wärmebehandlung.

Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch lösen, sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Meßtechnik

Maße und SI-Einheiten.

Physikalische Berechnungen

Längen-, Rächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Berufsbezogene Anwendung der Winkelfunktionen. Geschwindigkeitsberechnungen, Beschleunigung und Verzögerung.

Kraft, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Pneumatik. Hydraulik. Wärmelehre. Elektrotechnische Grundlagen.

Maschinenelemente

Einfache und mehrfache Übersetzungen. Festigkeitsberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoffspezifikation

Schmied

Schmiedetechnische Berechnungen

Gestreckte Längen. Schmiederohrlängen. Volumsänderung. Materialverbrauch.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Lehrstoffspezifikation

Schmied

Mechanik. Pneumatik. Hydraulik. Wärmelehre. Elektrotechnische Grundlagen.

Fahrzeug fertiger Komplexe Aufgaben

Beschleunigung und Verzögerung. Pneumatik. Hydraulik. Wärmelehre. Elektrotechnische Grundlagen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll praxisrelevante Werkzeichnungen, Skizzen, Schaltpläne und Schemata normgerecht und technisch richtig ausführen und lesen können, um danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technische Zeichennormen

Strichstärken und Linienarten. Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Schnittdarstellungen. Rauhtiefezeichen. Passungen.

Technische Zeichnungen

Ergänzung unvollständiger und fehlender Risse.

Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach Modellen als Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.

Lehrstoffspezifikation

Schmied

Technische Zeichnungen

Verbindungstechniken und deren Sinnbilder. Schmiededesigns.

Fahrzeugfertiger Technische Zeichnungen: Blechabwicklungen.

Schaltpläne und Schemata

Schweißverbindungen und deren Sinnbilder. Elektrische, hydraulische und pneumatische Schaltpläne. Bremssysteme.

Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen können.

Er soll mechanische, elektrische, elektronische, hydraulische und pneumatische Vorgänge nachvollziehend verstehen und sie anhand von Messungen überprüfen können.

Lehrstoff

Meßtechnik

SI-Einheitensystem. Handhabung und Pflege der Meßgeräte. Messen von mechanischen und elektrischen Größen.

Prüf- und Schalttechnik

Prüfen von Werkstoffen. Einfache Stromkreise. Grundlagen der CNC-Technik.

Steuerungs- und Regeltechnik

Meß-, Prüf- und Regelungseinrichtungen an hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Anlagen und deren Auswertung.

Lehrstoffspezifikation

Fahrzeugfertiger Steuerungs- und Regeltechnik: Bremsanlagen.

Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können.

Er soll Werkzeuge, Geräte und Maschinen verwenden und warten können.

Er soll die zeitgemäßen, insbesondere beim Lehrberuf Schmied traditionellen und fachlichen Arbeitstechniken und verfahren ausführen können sowie berufseinschlägige Sicherheitstechniken anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Spanende und spanlose Bearbeitung. Korrosionsschutz. Wärmebehandlung. Fügetechniken. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Handhabung, Pflege. Einstellungs- und Wartungsarbeiten.

Lehrstoffspezifikation

Schmied

Arbeitsverfahren und -techniken

Freiformschmieden. Gesenkschmiedearbeiten.

Fahrzeugfertiger Arbeitsverfahren und -techniken

Achsvermessung. Federung. Bremsanlagen. Räder, Reifen.

Schneiden, Biegen und Richten von Rahmen und Karosserieblechen.

KFZ-Elektrik

Schaltübungen an Beleuchtungs- und Signalanlagen.

Verbrennungsmotor

Einstellungs- und Wartungsarbeiten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen — auch bei der Behebung anfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu fuhren und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen."

40. Nach Anlage A/18/1 wird folgende Anlage A/18/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Messerschmied) eingefügt

„Anlage A/18/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MESSERSCHMIED

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLANE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

1

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt lu.

Betriebs wirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt lu.

Fachunterricht

Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen nach dem Stand der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte verwenden können.

Er soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen physikalischen Grundlagen und die traditionelle und zeitgemäße Werkstoffbearbeitung kennen sowie über den Bereich der Maschinenelemente Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Physikalische Grundbegriffe

Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Elektrotechnik.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften, Verwendung, Normung, Prüfung. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Anwendung, Wirkungsweise, Wartung.

Werkstoffbearbeitung

Spanlose und spanende Bearbeitung. Wärmebehandlung. Schmiedetechnik. Korrosionsschutz.

Maschinenelemente

Fügetechniken. Lager, Wellen. Kraftübertragungselemente. Passungen.

Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch lösen, sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Meßtechnik

Maße und SI-Einheiten.

Physikalische Berechnungen

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Berufsbezogene Anwendung der Winkelfunktionen. Geschwindigkeitsberechnungen, Beschleunigung und Verzögerung.

Kraft, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Pneumatik. Hydraulik. Wärmelehre. Elektrotechnische Grundlagen.

Schmiedetechnische Berechnungen

Gestreckte Längen. Schmiederohlängen. Volumsänderung. Materialverbrauch.

Maschinenelemente

Einfache und mehrfache Übersetzungen. Festigkeitsberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll praxisrelevante Werkzeichnungen und Skizzen normgerecht und technisch richtig ausführen und lesen können, um danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technische Zeichennormen

Strichstärken und Linienarten. Darstellungsarten. Maßstäbe, Bemaßung, Schnittdarstellungen. Rauhtiefezeichen. Passungen.

Technische Zeichnungen

Ergänzung unvollständiger und fehlender Risse.

Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach Modellen als Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Verbindungstechniken und deren Sinnbilder. Schmiededesigns.

Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen können.

Er soll mechanische, elektrische, elektronische, hydraulische und pneumatische Vorgänge nachvollziehend verstehen und sie anhand von Messungen überprüfen können.

Lehrstoff

Meßtechnik

SI-Einheitensystem. Handhabung und Pflege der Meßgeräte. Messen von mechanischen und elektrischen Größen.

Prüf- und Schalttechnik

Prüfen von Werkstoffen. Einfache Stromkreise. Grundlagen der CNC-Technik.

Steuerungs- und Regeltechnik

Meß-, Prüf- und Regelungseinrichtungen an hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronische Anlagen und deren Auswertung.

Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können.

Er soll Werkzeuge, Geräte und Maschinen verwenden und warten können.

Er soll in diesem Lehrberuf traditionelle und zeitgemäße Arbeitstechniken- und -verfahren ausführen können sowie berufseinschlägige Sicherheitstechniken anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Spanende und spanlose Bearbeitung. Korrosionsschutz. Wärmebehandlung. Fügetechniken. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Handhabung, Pflege. Einstellungs- und Wartungsarbeiten.

Schmiedearbeiten

Freiformschmieden. Gesenkschmiedearbeiten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Das Bearbeiten traditioneller und neuzeitlicher Werkstoffe ist einzuüben.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen."

41. An die Stelle der Anlagen A/19/1 bis A/19/3'tritt folgende Anlage A/19/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Physiklaborant, Werkstoffprüfer, Universalhärter)

„Anlage A/19/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE PHYSIKLABORANT, WERKSTOFFPRÜFER, UNIVERSALHÄRTER

I. STUNDENTAFEL

A. FÜR PHYSIKLABORANT

Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden, davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

I. STUNDENTAFEL

B. FÜR WERKSTOFFPRÜFER, UNIVERSALHÄRTER

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden, davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLANE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTANDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsrelevanten physikalischen Grundgesetze sowie die meß- und prüftechnischen Grundlagen des Lehrberufes kennen.

Er soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen kennen und über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Physikalische Grundgesetze

SI-Einheitensystem. Mechanik. Wärmelehre. Elektrotechnik und Elektronik.

Meß- und/oder Prüftechnik

Normen. Meßsysteme. Datenerfassung. Datenauswertung. Meßfehler. Qualitätssicherung.

Werk- und Hilfsstoffe

Aufbau (chemische Grundgesetze). Arten. Analyse. Eigenschaften. Verwendung. Normung. Wärmebehandlung. Prüfung. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Anwendung. Wirkungsweise. Wartung. Entsorgung.

Lehrstoffspezifikation

Physiklaborant

Physikalische Grundgesetze: Optik. Akustik.

Werk- und Hilfsstoffe

Einteilung. Gewinnung.

Werkstoffprüfer Physikalische Grundgesetze

Magnetismus. Akustik (Ultraschall). Elektromagnetisches Spektrum (Optik, Röntgen- und Gammastrahlen).

Werk- und Hilfsstoffe

Einteilung. Gewinnung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Mechanik. Elektrotechnik und Elektronik.

Lehrstoffspezifikation

Physiklaborant

Wärmelehre. Optik. Akustik.

Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll insbesondere jene Berechnungen selbständig, logisch und ökonomisch planen und lösen, die für die Ausübung seines Berufes erforderlich sind.

Er soll sich dabei der mathematischen und physikalischen Symbolik sachgemäß bedienen sowie Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Meß- und/oder Prüftechnik

Maße und SI-Einheiten. Diagramme (Werkstoffkenndaten, Auswertung). Mittelwert. Streuung.

Physikalische Berechnungen

Mechanik. Festigkeitsberechnungen. Wärmelehre. Elektrotechnik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoffspezifikation

Physiklaborant Physikalische Berechnungen: Elektronik. Optik. Akustik.

Werkstoffprüfer Meß- und/oder Prüftechnik

Mischungsberechnungen. Winkelfunktionen. Logarithmen.

Physikalische Berechnungen: Kinematik. Elektronik.

Universalhärter Meß- und/oder Prüftechnik

Mischungsberechnungen. Winkelfunktionen. Logarithmen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Diagramme (Werkstoffkenndaten, Auswertung).

Lehrstoffspezifikation

Werkstoffprüfer

Mechanik. Festigkeitsberechnungen. Kinematik. Wärmelehre. Elektrotechnik. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. für den Physiklaboranten eine in der 4. Schulstufe.

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache Skizzen und Werkzeichnungen normgerecht, technisch richtig und sauber ausführen sowie lesen können.

Er soll insbesondere praxisrelevante Meß- und Prüfsysteme, deren Anordnungen sowie berufsspezifische Schaubilder zeichnerisch darstellen und deren Ergebnisse grafisch auswerten können.

Lehrstoff

Technische Zeichennormen

Blattgrößen, Maßstäbe, Beschriftung.

Berufsorientierte Zeichnungen: Diagramme. Probenpläne.

Lehrstoffspezifikation

Physiklaborant Berufsorientierte Zeichnungen: Prüfanordnungen. Schaltpläne.

Universalhärter Berufsorientierte Zeichnungen: Wärmebehandlung.

Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß,- Prüf- sowie Steuerungs- und Regelaufgaben sicher durchführen können.

Er soll insbesondere die mechanischen, elektrischen, hydraulischen, pneumatischen und optischen Vorgänge nachvollziehend verstehen und sie anhand von Messungen überprüfen und auswerten können.

Er soll sich bei laboratoriumsmäßigen Aufgaben der Datenverarbeitungstechnologie bedienen können.

Lehrstoff

Meßtechnik

SI-Einheitensystem. Handhabung und Pflege der Meßsysteme. Messen von physikalischen Größen.

Prüftechnik

Werkstoffprüfung.

Steuerungs- und Regeltechnik

Meß-, Prüf-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an physikalischen Systemen und Anlagen.

Datenverarbeitung

Einführung. Anwendung.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Auf Grund des Urkundenwertes kommt insbesondere dem Prüfbefund im Zuge der Qualitätssicherung große Bedeutung zu.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen."

42. Die bisherige Anlage A/19/4 erhält die Bezeichnung „Anlage A/19/2"

43. Die Anlage A/24/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Textilveredler, Stoffdrucker) lautet

„Anlage A/24/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE TEXTILVEREDLER, STOFFDRUCKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Apparate, Anlagen und Maschinen kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen und verwenden können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Aufbau. Gewinnung. Eigenschaften. Pflege. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Handelsbezeichnungen. Faseruntersuchungen.

Apparate, Anlagen und Maschinen

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Verwendung. Pflege. Instandhaltung.

Farblehre

Farbmetrik.

Lehrstoffspezifikation

Textilveredler Arbeitsverfahren und -techniken

Veredelungsprozesse (Vorbehandlung, Veredlung, Nachbehandlung). Qualitätskontrolle.

Stoffdrucker Arbeitsverfahren und -techniken: Stoffdruckverfahren.

Fachzeichnen

Strichstärken. Linienarten. Projektion. Bemaßung. Herstellen von Schablonen. Ausführen von Normzeichnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben: Textilveredler

Veredelungsprozesse (Vorbehandlung, Veredelung, Nachbehandlung).

Stoffdrucker

Stoffdruckverfahren.

Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll rechnerische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch lösen können.

Es soll Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen benützen und die SI-Einheiten und Bezeichnungen anwenden können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Meßtechnik

Maße und SI-Einheiten.

Grundrechenoperationen

Bruch-, Prozent-, Schluß- und Mischungsrechnungen. Materialbedarf, Rezepturberechnungen.

Mechanik und Wärmelehre

Längen-, Flächen-, Volums-, Feuchtigkeits- und Wärmeberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben: Textilveredler

Mischlings- und Wärmeberechnungen.

Stoffdrucker

Mischungs- und Wärmeberechnungen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Chemie und Physik Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Lehrberuf bedeutsamen chemischen und physikalischen Grundbegriffe und -gesetze sowie die in der Textilindustrie verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Er soll über Recycling und fachgerechte Entsorgung der verwendeten Chemikalien Bescheid wissen.

Lehrstoff

Allgemeine chemische Grundbegriffe

Elemente und Verbindungen. Atome, Moleküle, Atom- und Molekularmasse. Gemenge. Analyse, Synthese. Ionen. Säuren, Laugen, Salze. Neutralisation. Periodensystem. Reaktionsgleichungen. Oxidation und Reduktion. pH-Wert. rH-Wert. Titrationen. Wasserenthärtung und Aufbereitung. Abwasserreinigung, Ionogenität. Chemie der Farbstoffe. Sicherheitsdaten. Entsorgung.

Organische Chemie

Kohlenwasserstoffe. Alkohole. Ether. Ketone. Aldehyde. Karbonsäuren. Hilfsstoffe der Textilveredlung bzw. der Stoffdrucktechnik.

Physikalische Grundbegriffe

Grundlagen der Mechanik. Längen, Flächen- und Volumsmessung. Mechanik der Flüssigkeiten. Licht- und Körperfarben. Wärmelehre. Elektrizitätslehre.

Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe

Er soll die berufsbildenden chemischen Versuche, Analysen und Prüfungsaufgaben sicher und gewandt ausführen sowie ihre Bedeutung für die Praxis nachvollziehend erkennen können.

Lehrstoff

Versuche

Ausrüstungs- und Färbeversuche.

Analysen

pH-Wert. Faseranalysen.

Prüfwesen

Fehleranalysen und Schlußfolgerungen für die Praxis.

Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Chemikalien und Farbstoffe fachgerecht verarbeiten, handhaben und entsorgen können.

Er soll mit der Verwendung, Instandhaltung und Pflege von Apparaten, Anlagen und Maschinen vertraut sein.

Er soll die für diesen Lehrberuf notwendigen zeitgemäßen fachlichen Arbeitsverfahren ausführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Apparate, Anlagen und Maschinen

Handhabung. Instandsetzung und Pflege.

Chemikalien- und Farbstoffe

Auswahl. Handhabung. Verwendung. Entsorgung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Beurteilung. Fehlererkennung. Fehlerbehebung.

Lehrstoffspezifikation

Textilveredler Arbeitsverfahren und -techniken

Arbeit mit Farbkarten, Rezepten und Tabellen. Vorbehandlung, Färbung, Ausrüstung. Temperaturüberwachung und -steuerung. pH-Wert, Redoxwert.

Stoffdrucker Arbeitsverfahren und -techniken: Farbmischungen nach Rezept.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen — auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten — Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen."

44. Die Anlage A/24/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Fotogravurzeichner, Stickereizeichner, Textilmusterzeichner) lautet

„Anlage A/2412

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE FOTO GRAVURZEICHNER, STICKEREIZEICHNER, TEXTILMUSTERZEICHNER

L STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLANE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Apparate, Anlagen und Maschinen kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen und verwenden können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitstechniken und -verfahren kennen und die facheinschlägigen Berechnungen beherrschen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Aufbau. Gewinnung. Eigenschaften. Pflege. Verwendung. Verarbeitung.

Werkzeuge, Apparate und Maschinen

Arten. Wirkungsweise. Anwendung. Pflege. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Umweltprobleme bei der Textilverarbeitung. Facheinschlägige Berechnungen.

Lehrstoffspezifikation

Fotogravurzeichner Arbeitsverfahren und -techniken

Druckverfahren. Herstellung von Schablonen. Fotografie (Grundkenntnisse, Fotogravuren). Kopierverfahren.

Stickereizeichner Arbeitsverfahren und -techniken

Sticktechniken. Stilarten. Stickmuster.

Textilmusterzeichner Arbeitsverfahren und -techniken

Pausen. Nachzeichnen. Patronieren. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe in „Facheinschlägige Berechnungen".

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll praxisrelevante Werkzeichnungen und Skizzen normgerecht ausführen können, um danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei arbeiten zu können.

Er soll zu selbständigen, kreativmodischen Entwurfszeichnungen angehalten werden.

Lehrstoff

Technische Zeichennormen

Strichstärken. Linien- und Schriftarten. Projektion. Bemaßung.

Gestaltungszeichnen

Stilarten. Versatzmethoden. Farbenlehre.

Lehrstoffspezifikation

Fotogravurzeichner Gestaltungszeichnen: Rapportieren.

Textilmusterzeichner Gestaltungszeichnen: Bindungslehre.

Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können.

Er soll Werkzeuge, Apparate und Maschinen handhaben und instandhalten können.

Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken ausführen sowie die berufseinschlägigen Sicherheitstechniken anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Auswahl. Handhabung. Entsorgung.

Werkzeuge, Apparate und Maschinen

Handhabung. Pflege und Instandhaltung. Einstellungsarbeiten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Farbauszüge. Retusche. Computergestützte Techniken (Einführung, Anwendung).

Lehrstoffspezifikation

Fotogravurzeichner Arbeitsverfahren und -techniken: Fotogravurtechniken.

Stickereizeichner Arbeitsverfahren und -techniken: Sülarten.

Textilmusterzeichner Arbeitsverfahren und -techniken: Stilarten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

„Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen."

45. Die Anlage A/24/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Dessinateur für Stoffdruck) lautet

„Anlage A/24/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DESSINATEUR FÜR STOFFDRUCK

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Apparate, Anlagen und Maschinen kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen und verwenden können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken, insbesondere der Dessinatur für Stoffdrucker, kennen und die facheinschlägigen Berechnungen beherrschen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Aufbau. Gewinnung. Eigenschaften. Pflege. Verwendung. Verarbeitung. Handelsbezeichnungen. Faseruntersuchungen. Entsorgung.

Apparate, Anlagen und Maschinen

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Verwendung. Pflege und Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Stoffdruckverfahren. Umweltprobleme bei der Textilverarbeitung.

Facheinschlägige Berechnungen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe in „Facheinschlägige Berechnungen".

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll praxisrelevante Werkzeichnungen und Skizzen normgerecht ausführen können, um danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei arbeiten zu können.

Er soll zu selbständigen, kreativ-modischen Entwurfszeichnungen angehalten werden.

Lehrstoff

Technische Zeichennormen

Strichstärken. Linien- und Schriftarten. Projektion. Bemaßung.

Gestaltungszeichnen

Stilarten. Rapportieren. Versatzmethoden. Farbenlehre.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Apparate, Anlagen und Maschinen fachgerecht handhaben und instandhalten können.

Er soll die praxisrelevanten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht verwenden, handhaben und entsorgen können.

Er soll die für diesen Beruf notwendigen zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Handhaben. Verwenden. Entsorgen.

Apparate, Anlagen und Maschinen

Handhabung. Instandhaltung und Pflege.

Arbeitsverfahren und -techniken

Übertragungstechniken. Farbauszüge. Schablonenherstellung. Ausdruck. Computergestützte Arbeitstechniken (Einführung, Anwendung).

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

„Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schütze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen."

46. Die Anlagen A 24/4 bis A 24/6 entfallen. 47 Die Anlage B entfällt.

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