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582_1989 AT

582. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 582. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 253/1989,

wird verordnet

§ 1. Für das Kalenderjahr 1990 wird für den

Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein

Kontingent in der Höhe von insgesamt 4200 für die

Beschäftigung von Ausländern festgesetzt.

§ 2. Das Kontingent gemäß § 1 wird auf die

einzelnen Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt

1. Krankenpflegefachdienst gemäß § 4

des Bundesgesetzes betreffend die

Regelung des Krankenpflegefachdienstes,

der medizinisch-technischen

Dienste und der Sanitätsdienste,

BGBl. Nr. 102/1961, sowie Sanitätshilfsdienste

gemäß § 44 leg. cit 1150

2. Gehobene medizinisch-technische

Dienste und medizinisch-technischer

Fachdienst gemäß den §§ 25 und 37

des Bundesgesetzes betreffend die

Regelung des Krankenpflegefachdienstes,

der medizinisch-technischen

Dienste und der Sanitätsdienste,

BGBl. Nr. 102/1961 4C

3. Abteilungshelferinnen in den Bereichen

der Krankenanstalten der Stadt

Wien 25

4. a) Hausarbeiterinnen (Hilfsarbeiterinnen)

für die Kranken- und

Wohlfahrtsanstalten der Stadt

Wien 1570

b) Hausarbeiter (Hilfsarbeiter) für

die Kranken- und Wohlfahrtsanstalten

der Stadt Wien 400

5. Wäschereiarbeiter(innen) in der Magistratsabteilung

17 (Anstaltenamt) .. 170

6. Hilfsarbeiter(innen) in den Bereichen

der Magistratsabteilung 13 (Bildung

und außerschulische Jugendbetreuung),

20 (Druckerei und technische

Dokumentation), 26 (Gebäude des

Kultur-, Schul- und Sportwesens,

Amtsgebäude und verschiedene Nutzbauten),

31 (Wasserwerke), 32 (Ma-

schinentechnik, Wärme-, Kälte- und

Energiewirtschaft), 41 (Stadtvermessung),

42 (Stadtgartenamt), 43 (Städtische

Friedhöfe), 44 (Bäder),

48 (Stadtreinigung und Fuhrpark),

49 (Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb

der Stadt Wien), 52 (Verwaltung

der städtischen Wohn- und Amtsgebäude),

56 (Städtische Schulverwaltung),

60 (Veterinäramt, Lebensmitteluntersuchungsanstalt,

Markt- und

Schlachtbetrieb St. Marx) sowie der

Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe,

der Wiener Stadtwerke-Elektrizitätswerke

und der Wiener Stadtwerke-

Städtische Bestattung 710

7. Bedienerinnen in allen Magistratsabteilungen

30

8. Facharbeiter(innen) verschiedener Berufe

in verschiedenen Magistratsabteilungen

35

9. Lehrer(innen), Erzieher(innen) und

Sozialarbeiter(innen) in den Bereichen

der Magistratsabteilung 11 (Jugendamt),

12 (Sozialamt), 13 (Bildung und

außerschulische Jugendbetreuung),

15 (Gesundheitsamt) und 56 (Städtische

Schulverwaltung) sowie Musiktherapeuten

(-therapeutinnen) im Bereich

der Krankenanstalten 70

§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich

vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1990.

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