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581_1994 AT

581. Verordnung: Heizkosten-Antragsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 581. Verordnung: Heizkosten-Antragsverordnung

Auf Grund des § 25 Abs. 6 des Heizkostenabrechnungsgesetzes, BGBl. Nr. 827/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 800/1993 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz verordnet

§ 1. Für die Stellung von Anträgen im Verfahren außer Streitsachen gemäß § 25 Abs. 1 des Heizkostenabrechnungsgesetzes können — mit der in § 25 Abs. 7 des Heizkostenabrechnungsgesetzes festgelegten Rechtsfolge — die angeschlossenen Formblätter (Anlagen A und B) verwendet werden.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.

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