581_1981
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581. Kundmachung: Weitere Beitritte zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 581. Kundmachung: Weitere Beitritte zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
1981_581_0 581. Kundmachung: Weitere Beitritte zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben Finnland am 28. Feber
1979, Ungarn am 19. Juli 1979 und Dänemark am
1. Juli 1981 ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen
Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
(ADR) (BGBl. Nr. 522/1973, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 222/1977) hinterlegt.
Anläßlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde
hat Ungarn erklärt, sich durch die Bestimmungen
des Artikels 11 des Übereinkommens nicht
gebunden zu erachten.