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581_1981 AT

581. Kundmachung: Weitere Beitritte zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 581. Kundmachung: Weitere Beitritte zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben Finnland am 28. Feber

1979, Ungarn am 19. Juli 1979 und Dänemark am

1. Juli 1981 ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen

Übereinkommen über die internationale

Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

(ADR) (BGBl. Nr. 522/1973, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 222/1977) hinterlegt.

Anläßlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde

hat Ungarn erklärt, sich durch die Bestimmungen

des Artikels 11 des Übereinkommens nicht

gebunden zu erachten.

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