580. Verordnung: Änderung der Studienordnung für die Studienrichtung Kulturtechnik und Wasserwirtschaft
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Bundesgesetzes über Studienrichtungen der Bodenkultur, BGBl. Nr. 292/1969,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 369/1991, in Verbindung mit dem Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz (AHStG), BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 523/1993, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Studienordnung für die Studienrichtung Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, BGBl. Nr. 287/1970, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 366/1984, wird wie folgt geändert
1. § 7 Abs. 2 lit. a und h lauten
,,a) Wasserwirtschaft und Wasserbau .. 36—39 h) Vorprüfungsfächer der zweiten Diplomprüfung .................. 33—40"
2. In § 9 Z 12 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 13 angefügt
„13. Abfallwirtschaft."
3. § 13 lautet
„§ 13. (1) Diese Studienordnung tritt mit Beginn des Wintersemesters 1970/71 in Kraft.
(2) § 7 Abs. 2 lit. a und h, § 9 Z 12 und 13 sowie § 13 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 580/1993 treten mit 1. September 1993 in Kraft.
(3) Ordentliche Hörer, die ihr Studium vor Inkrafttreten des Studienplanes, der unter Berücksichtigung dieser Studienordnung neu zu erlassen ist, begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium nach dem vor diesem Zeitpunkt geltenden Studienplan fortzusetzen und zu beenden."