580_1991
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580. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Festsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan für die Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 580. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Festsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan für die Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst
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Auf Grund des § 16 a des Gehaltsgesetzes 1956,
BGBl. Nr. 54, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Inneres
über die Festsetzung der Pauschalvergütung für den
verlängerten Dienstplan für die Teilnehmer an der
Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe
W3 im Sicherheitswachdienst, BGBl.
Nr. 490/1989, tritt mit Ablauf des 31. Oktober 1991
außer Kraft.