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580_1991 AT

580. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Festsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan für die Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 580. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Festsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan für die Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst

Auf Grund des § 16 a des Gehaltsgesetzes 1956,

BGBl. Nr. 54, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres

über die Festsetzung der Pauschalvergütung für den

verlängerten Dienstplan für die Teilnehmer an der

Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe

W3 im Sicherheitswachdienst, BGBl.

Nr. 490/1989, tritt mit Ablauf des 31. Oktober 1991

außer Kraft.

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