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580_1988 AT

580. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 580. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn — Anschlußstelle Amstetten/Ost (Vollausbau) im Bereich der Marktgemeinde Blindenmarkt

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Die Anschlußstelle Amstetten/Ost der A 1 West

Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde

Blindenmarkt wie folgt bestimmt

Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen

der Anschlußstelle Amstetten/Ost (unter teilweiser

Mitverwendung der bestehenden Halbanschlußstelle)

liegen zwischen km 108,215 und

km 108,805 der bestehenden A 1 West Autobahn

und stellen die Verbindung von und zur B 1 Wiener

Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten,

beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

sowie bei der Marktgemeinde Blindenmarkt

aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A1/

6-88 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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