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580_1978 AT

580. Verordnung: Festsetzung des zusätzlichen Absatzförderungsbeitrages im Bereich der Milchwirtschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 580. Verordnung: Festsetzung des zusätzlichen Absatzförderungsbeitrages im Bereich der Milchwirtschaft

Auf Grund des § 57 i Abs. 1 des Marktordnungsgesetzes

1967, BGBl. Nr. 36/1968, in der

Fassung der Marktordnungsgesetz-Novelle 1978,

BGBl. Nr. 269, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Finanzen verordnet

§ 1. Der zusätzliche Absatzförderungsbeitrag

wird mit 1,79 S pro Kilogramm Milch festgesetzt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember

1978 in Kraft.

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