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580_1977 AT

580. Abkommen Österreich-EWG

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 580. Abkommen Österreich-EWG — Gemeinschaftliches Versandverfahren: Beschluß Nr. 2/77 des Gemischten Ausschusses zur Änderung des Abkommens

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen zwischen der

Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der

Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen

über das gemeinschaftliche Versandverfahren Kundgemacht in BGBl. Nr. 599/1973,

insbesondere auf Artikel 16 Absatz 3

Buchstabe c,

in Erwägung nachstehender Gründe

Mit Ablauf des 31. Dezember 1977 fallen die

im Zusammenhang mit dem Beitritt der neuen

Mitgliedstaaten zu der Gemeinschaft geschaffenen

internen gemeinschaftlichen Versandpapiere T 3

und T 3 L weg. Das durch Beschluß Nr. 1/74 Kundgemacht in BGBl. Nr. 2/1974

in das Abkommen eingefügte Zusatzprotokoll

verliert deshalb mit Ablauf dieser Frist seine

Bedeutung —

BESCHLIESST

Einziger Artikel

(1) Das durch den Beschluß Nr. 1/74 vom

1. Jänner 1974 in das Abkommen eingefügte

Zusatzprotokoll wird mit Wirkung vom 1. Jänner

1978 aufgehoben.

(2) Vor diesem Zeitpunkt ausgestellte interne

gemeinschaftliche Versandpapiere T 3- und T 3 L

sowie als Versandpapiere T 3 geltende internationale

Frachtbriefe und internationale Expreßgutscheine

werden ab 1. Jänner 1978 wie interne

gemeinschaftliche Versandpapiere T 2 und T 2 L

behandelt.

Geschehen zu Brüssel am 26. Oktober 1977

Im Namen des Gemischten Ausschusses

Der Vorsitzende

Paul Steiger

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