580. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinden Anthering und Nußdorf am Haunsberg
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 156 Lamprechtshausener
Straße wird im Bereich der Gemeinden
Anthering und Nußdorf am Haunsberg wie folgt
bestimmt
Die neue Trasse beginnt bei Plan-km 9,97 nahe
der Grenze der Katastralgemeinden Anthering
und Acharting, verläuft vorerst zwischen der
Lokalbahntrasse Salzburg—Lamprechtshausen und
der bestehenden Straße, kreuzt die bestehende
Straße mehrfach, um sodann westlich der Bahntrasse,
in gestreckter Linie geführt, bei Plan-
km 13,57 in die bestehende Straße wieder einzumünden.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Salzburger Landesregierung
und bei den Gemeinden Anthering und
Nußdorf am Haunsberg aufliegenden Planunterlagen
(Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 BStG 1971 findet auf vorangeführten
Straßenteil Anwendung. Der in dessen Abs. 2 angeführte
Geländestreifen beträgt 25 m beiderseits
der Straßenachse.