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580_1974 AT

580. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinden Anthering und Nußdorf am Haunsberg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 580. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinden Anthering und Nußdorf am Haunsberg

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 156 Lamprechtshausener

Straße wird im Bereich der Gemeinden

Anthering und Nußdorf am Haunsberg wie folgt

bestimmt

Die neue Trasse beginnt bei Plan-km 9,97 nahe

der Grenze der Katastralgemeinden Anthering

und Acharting, verläuft vorerst zwischen der

Lokalbahntrasse Salzburg—Lamprechtshausen und

der bestehenden Straße, kreuzt die bestehende

Straße mehrfach, um sodann westlich der Bahntrasse,

in gestreckter Linie geführt, bei Plan-

km 13,57 in die bestehende Straße wieder einzumünden.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Salzburger Landesregierung

und bei den Gemeinden Anthering und

Nußdorf am Haunsberg aufliegenden Planunterlagen

(Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 BStG 1971 findet auf vorangeführten

Straßenteil Anwendung. Der in dessen Abs. 2 angeführte

Geländestreifen beträgt 25 m beiderseits

der Straßenachse.

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