57_1989
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57. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 57. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
1989_57_0 57. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
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Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 377/1988 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Oktober 1987,
BGBl. Nr. 630, über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in
vereinfachter Form, zuletzt geändert mit Verordnung BGBl. Nr. 719/1988, wird wie folgt geändert
Die Anlage 4 (Ausnahmen von der Zollämterermächtigung in der Einfuhr) wird wie folgt geändert
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1989 in Kraft.