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57_1980 AT

57. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Gemeinde Westendorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 57. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Gemeinde Westendorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 170

Brixental Straße wird im Bereich der Gemeinde

Westendorf wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt

bei km 12,575 (alt) von der bestehenden Trasse

ab, überbrückt bei Fluß-km 13,87 die Brixner

Ache, überfährt anschließend die Bahnlinie der

ÖBB Salzburg—Wörgl bei Bahn-km 176,519,

überbrückt sodann bei Fluß-km 14,43 neuerlich

die Brixner Ache und bindet bei km 13,403 (alt)

wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Westendorf aufliegenden

Planunterlagen (Plan Nr. B 79-1 888/1 im Maßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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