57. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Gemeinde Westendorf
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978
wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 170
Brixental Straße wird im Bereich der Gemeinde
Westendorf wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt
bei km 12,575 (alt) von der bestehenden Trasse
ab, überbrückt bei Fluß-km 13,87 die Brixner
Ache, überfährt anschließend die Bahnlinie der
ÖBB Salzburg—Wörgl bei Bahn-km 176,519,
überbrückt sodann bei Fluß-km 14,43 neuerlich
die Brixner Ache und bindet bei km 13,403 (alt)
wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Westendorf aufliegenden
Planunterlagen (Plan Nr. B 79-1 888/1 im Maßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.