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57_1973 AT

57. Verordnung: Errichtung je einer zweiten Notarstelle in Gänserndorf und in Gmunden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 57. Verordnung: Errichtung je einer zweiten Notarstelle in Gänserndorf und in Gmunden

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

1. Im Sprengel des Kreisgerichtes Korneuburg

wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1973 eine

weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Gänserndorf

errichtet.

2. Im Sprengel des Kreisgerichtes Wels wird

mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1974 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Gmunden

errichtet.

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