Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
57_1968 AT

57. Kundmachung: Kontinuitätserklärung von Trinidad und Tobago zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 57. Kundmachung: Kontinuitätserklärung von Trinidad und Tobago zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen hat Trinidad und Tobago

am 11. April 1966 erklärt, sich auch nach Erlangung

der Unabhängigkeit an das Zollabkommen

über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen

und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch

(BGBl. Nr. 21/1958, letzte Kundmachung

über den Geltungsbereich BGBl. Nr. 280/1966)

gebunden zu erachten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →