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57_1954 AT

57. Kundmachung: Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaft Eferding zur Einrichtung der erweiterten Vormundschaft für den Sprengel des Bezirksgerichtes Eferding.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 57. Kundmachung: Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaft Eferding zur Einrichtung der erweiterten Vormundschaft für den Sprengel des Bezirksgerichtes Eferding.

Das Präsidium des Oberlandesgerichtes Linz

hat auf Grund des Bundesgesetzes vom 13. Juli

1928, BGBl. Nr. 194, und der Verordnung vom

23. Jänner 1929, BGBl. Nr. 54, in der Fassung

der Verordnung vom 28. September 1932, BGBl.

Nr. 302, die Bezirkshauptmannschaft Eferding

zur erweiterten Vormundschaft für den Sprengel

des Bezirksgerichtes Eferding ermächtigt.

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