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579_1985 AT

579. Abkommen, durch welches das Befristete Abkommen zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über eine gemeinsame Disziplin betreffend den gegenseitigen Handel mit Käse verlängert wird, samt Notenwechsel

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 579. Abkommen, durch welches das Befristete Abkommen zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über eine gemeinsame Disziplin betreffend den gegenseitigen Handel mit Käse verlängert wird, samt Notenwechsel

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

(Übersetzung)

ABKOMMEN

DURCH WELCHES DAS BEFRISTETE

ABKOMMEN ZWISCHEN ÖSTERREICH

UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT

ÜBER EINE

GEMEINSAME DISZIPLIN BETREFFEND

DEN GEGENSEITIGEN HANDEL

MIT KÄSE VERLÄNGERT WIRD

Vereinbarte Niederschrift

Als Ergebnis der Konsultationen, welche am

24. Juli 1985 zwischen einer österreichischen Delegation

und einer Delegation der Kommission der

Europäischen Gemeinschaften über die Verlängerung

des Befristeten Abkommens über eine gemeinsame

Disziplin betreffend den gegenseitigen Handel

mit Käse stattfanden, haben beide Delegationen,

vorbehaltlich der Zustimmung der jeweils

zuständigen Behörden, folgenden Vereinbarungen

zugestimmt

1. Das Befristete Abkommen zwischen Österreich

und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

über eine gemeinsame Disziplin

betreffend den gegenseitigen Handel mit

Käse, unterzeichnet am 21. Oktober 1981 Kundgemacht in BGBl. Nr. 625/1981

und zuletzt abgeändert durch den Austausch

von Briefen vom 20. März 1984 Kundgemacht in BGBl. Nr. 363/1984, wird um

ein Jahr verlängert.

2. Konsultationen werden ehestmöglich aufgenommen,

um zu entscheiden, ob und unter

welchen Bedingungen das Abkommen abgeändert

oder verlängert werden soll.

3. Um die Auswirkungen der Erweiterung der

Gemeinschaft auf das Abkommen betreffend

den gegenseitigen Handel mit Käse zu

berücksichtigen, haben beide Delegationen

den angeschlossenen Austausch von Briefen

vereinbart.

Brüssel, 24. Juli 1985

Für die Österreichische Delegation

Simon Hausberger

Für die Delegation der Kommission der Europäischen

Gemeinschaften

Livio Marinucci

1. Brief

Sehr geehrter Herr!

Ich habe die Ehre, mich auf das Abkommen zwischen

der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

und der Republik Österreich über den gegenseitigen

Handel mit Käse sowie auf die Verhandlungen,

welche am 24. Juli 1985 über die Voraussetzungen

für eine Verlängerung des Abkommens stattgefunden

haben, zu beziehen.

Ich bestätige Ihnen, daß infolge des Beitritts Spaniens

und Portugals zu der Gemeinschaft, diese

bereit ist, sobald wie möglich Verhandlungen hinsichtlich

der Anpassung dieses Abkommens im Hinblick

auf die bilateralen Handelsbeziehungen zwischen

den beiden beitretenden Ländern und Österreich

aufzunehmen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, mir den Erhalt dieses

Briefes bestätigen zu wollen.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck

meiner vorzüglichen Hochachtung.

Für die Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Livio Marinucci

2. Brief

Sehr geehrter Herr!

Ich habe die Ehre, den Erhalt Ihres Briefes heutigen

Datums zu bestätigen, welcher wie folgt lautet

„Ich habe die Ehre, mich auf das Abkommen

zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

und der Republik Österreich über den

gegenseitigen Handel mit Käse sowie auf die Verhandlungen,

welche am 24. Juli 1985 über die Voraussetzungen

für eine Verlängerung des Abkommens

stattgefunden haben, zu beziehen.

Ich bestätige Ihnen, daß infolge des Beitritts Spaniens

und Portugals zu der Gemeinschaft, diese

bereit ist, sobald wie' möglich Verhandlungen hin-

sichtlich der Anpassung dieses Abkommens im Hinblick

auf die bilateralen Handelsbeziehungen zwischen

den beiden beitretenden Ländern und Österreich

aufzunehmen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, mir den Erhalt dieses

Briefes bestätigen zu wollen."

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck

meiner vorzüglichen Hochachtung.

Für die Österreichische Bundesregierung

Simon Hausberger

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