579. Abkommen, durch welches das Befristete Abkommen zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über eine gemeinsame Disziplin betreffend den gegenseitigen Handel mit Käse verlängert wird, samt Notenwechsel
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
(Übersetzung)
ABKOMMEN
DURCH WELCHES DAS BEFRISTETE
ABKOMMEN ZWISCHEN ÖSTERREICH
UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT
ÜBER EINE
GEMEINSAME DISZIPLIN BETREFFEND
DEN GEGENSEITIGEN HANDEL
MIT KÄSE VERLÄNGERT WIRD
Vereinbarte Niederschrift
Als Ergebnis der Konsultationen, welche am
24. Juli 1985 zwischen einer österreichischen Delegation
und einer Delegation der Kommission der
Europäischen Gemeinschaften über die Verlängerung
des Befristeten Abkommens über eine gemeinsame
Disziplin betreffend den gegenseitigen Handel
mit Käse stattfanden, haben beide Delegationen,
vorbehaltlich der Zustimmung der jeweils
zuständigen Behörden, folgenden Vereinbarungen
zugestimmt
1. Das Befristete Abkommen zwischen Österreich
und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
über eine gemeinsame Disziplin
betreffend den gegenseitigen Handel mit
Käse, unterzeichnet am 21. Oktober 1981 Kundgemacht in BGBl. Nr. 625/1981
und zuletzt abgeändert durch den Austausch
von Briefen vom 20. März 1984 Kundgemacht in BGBl. Nr. 363/1984, wird um
ein Jahr verlängert.
2. Konsultationen werden ehestmöglich aufgenommen,
um zu entscheiden, ob und unter
welchen Bedingungen das Abkommen abgeändert
oder verlängert werden soll.
3. Um die Auswirkungen der Erweiterung der
Gemeinschaft auf das Abkommen betreffend
den gegenseitigen Handel mit Käse zu
berücksichtigen, haben beide Delegationen
den angeschlossenen Austausch von Briefen
vereinbart.
Brüssel, 24. Juli 1985
Für die Österreichische Delegation
Simon Hausberger
Für die Delegation der Kommission der Europäischen
Gemeinschaften
Livio Marinucci
1. Brief
Sehr geehrter Herr!
Ich habe die Ehre, mich auf das Abkommen zwischen
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
und der Republik Österreich über den gegenseitigen
Handel mit Käse sowie auf die Verhandlungen,
welche am 24. Juli 1985 über die Voraussetzungen
für eine Verlängerung des Abkommens stattgefunden
haben, zu beziehen.
Ich bestätige Ihnen, daß infolge des Beitritts Spaniens
und Portugals zu der Gemeinschaft, diese
bereit ist, sobald wie möglich Verhandlungen hinsichtlich
der Anpassung dieses Abkommens im Hinblick
auf die bilateralen Handelsbeziehungen zwischen
den beiden beitretenden Ländern und Österreich
aufzunehmen.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, mir den Erhalt dieses
Briefes bestätigen zu wollen.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck
meiner vorzüglichen Hochachtung.
Für die Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Livio Marinucci
2. Brief
Sehr geehrter Herr!
Ich habe die Ehre, den Erhalt Ihres Briefes heutigen
Datums zu bestätigen, welcher wie folgt lautet
„Ich habe die Ehre, mich auf das Abkommen
zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
und der Republik Österreich über den
gegenseitigen Handel mit Käse sowie auf die Verhandlungen,
welche am 24. Juli 1985 über die Voraussetzungen
für eine Verlängerung des Abkommens
stattgefunden haben, zu beziehen.
Ich bestätige Ihnen, daß infolge des Beitritts Spaniens
und Portugals zu der Gemeinschaft, diese
bereit ist, sobald wie' möglich Verhandlungen hin-
sichtlich der Anpassung dieses Abkommens im Hinblick
auf die bilateralen Handelsbeziehungen zwischen
den beiden beitretenden Ländern und Österreich
aufzunehmen.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, mir den Erhalt dieses
Briefes bestätigen zu wollen."
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck
meiner vorzüglichen Hochachtung.
Für die Österreichische Bundesregierung
Simon Hausberger