579_1981
AT
579. Verordnung: Änderung der Waschmittelkennzeichnungsverordnung 1974
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 579. Verordnung: Änderung der Waschmittelkennzeichnungsverordnung 1974
1981_579_0 579. Verordnung: Änderung der Waschmittelkennzeichnungsverordnung 1974
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 32 des Bundesgesetzes vom
26. September 1923, BGBl. Nr. 531, gegen den
unlauteren Wettbewerb, zuletzt geändert durch die
UWG-Novelle 1980, BGBl. Nr. 120, wird verordnet
Die Waschmittelkennzeichnungsverordnung
1974, BGBl. Nr. 692, in der Fassung der Verordnung
BGBl. Nr. 351/1975 wird wie folgt geändert
§ 2 Abs. 1 zweiter Satz hat zu lauten
„Dem Format ET 10 entsprechende Verpackungen
dürfen abweichend von der zylindrischen Form
auch konisch sein, wenn sie die gleiche Höhe, den
gleichen mittleren Durchmesser und das nahezu
gleiche Volumen haben; sie dürfen quaderförmig
sein, wenn sie entweder die gleiche Höhe wie die
Packung des Formates E 10 oder die gleiche Höhe
wie das Behältnis des Formates ET 10 und das
nahezu gleiche Volumen haben."