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579_1981 AT

579. Verordnung: Änderung der Waschmittelkennzeichnungsverordnung 1974

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 579. Verordnung: Änderung der Waschmittelkennzeichnungsverordnung 1974

Auf Grund des § 32 des Bundesgesetzes vom

26. September 1923, BGBl. Nr. 531, gegen den

unlauteren Wettbewerb, zuletzt geändert durch die

UWG-Novelle 1980, BGBl. Nr. 120, wird verordnet

Die Waschmittelkennzeichnungsverordnung

1974, BGBl. Nr. 692, in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 351/1975 wird wie folgt geändert

§ 2 Abs. 1 zweiter Satz hat zu lauten

„Dem Format ET 10 entsprechende Verpackungen

dürfen abweichend von der zylindrischen Form

auch konisch sein, wenn sie die gleiche Höhe, den

gleichen mittleren Durchmesser und das nahezu

gleiche Volumen haben; sie dürfen quaderförmig

sein, wenn sie entweder die gleiche Höhe wie die

Packung des Formates E 10 oder die gleiche Höhe

wie das Behältnis des Formates ET 10 und das

nahezu gleiche Volumen haben."

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