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579_1978 AT

579. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 82 Seeberg Straße im Bereich der Gemeinde St. Georgen am Längsee

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 579. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 82 Seeberg Straße im Bereich der Gemeinde St. Georgen am Längsee

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 82

Seeberg Straße wird im Bereich der Gemeinde

St. Georgen am Längsee wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei Plan-km 4,20, verläuft sodann unter Ausschaltung

mehrerer Kurven, in gestreckter Linienführung

und bindet bei Plan-km 5,30 wieder

in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Kärntner Landesregierung

sowie bei der Gemeinde St. Georgen am

Längsee aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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