579. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinde Liezen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 138 Pyhrnpaß Straße
wird im Bereich der Gemeinde Liezen wie folgt
bestimmt
Der neu herzustellende Straßenabschnitt beginnt
bei km 89,860, durchzieht das Ortsgebiet
von Liezen von Norden nach Süden, wobei die
neue Straßentrasse der bestehenden Straße im
wesentlichen folgt, und endet bei km 92,125.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
und bei der Gemeinde Liezen aufliegenden
Planunterlagen (Maßstab 1:2880) zu ersehen.
§ 15 BStG 1971 findet auf vorangeführten
Straßenteil im Bereich km 89,9 bis 90,1 Anwendung.
Der in dessen Abs. 2 genannte Geländestreifen
beträgt 25 m beiderseits der Straßenachse.