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579_1974 AT

579. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinde Liezen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 579. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinde Liezen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 138 Pyhrnpaß Straße

wird im Bereich der Gemeinde Liezen wie folgt

bestimmt

Der neu herzustellende Straßenabschnitt beginnt

bei km 89,860, durchzieht das Ortsgebiet

von Liezen von Norden nach Süden, wobei die

neue Straßentrasse der bestehenden Straße im

wesentlichen folgt, und endet bei km 92,125.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

und bei der Gemeinde Liezen aufliegenden

Planunterlagen (Maßstab 1:2880) zu ersehen.

§ 15 BStG 1971 findet auf vorangeführten

Straßenteil im Bereich km 89,9 bis 90,1 Anwendung.

Der in dessen Abs. 2 genannte Geländestreifen

beträgt 25 m beiderseits der Straßenachse.

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