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578_1988 AT

578. Verordnung: Änderung der Textilkennzeichnungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 578. Verordnung: Änderung der Textilkennzeichnungsverordnung

Auf Grund des § 32 des Bundesgesetzes gegen

den unlauteren Wettbewerb 1984, BGBl. Nr. 448,

wird verordnet

Die Textilkennzeichnungsverordnung, BGBl.

Nr. 336/1975, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 158/1979 und 411/1984 wird wie folgt

geändert

Die Z 54 der Anlage 1 lautet

„54. Einmalslips, Unterwäsche aus textilem

Vliesstoff für Spitäler"

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