578. Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und den Europäischen Gemeinschaften über die vorläufige Weiteranwendung von mit 31. Dezember 1985 außer Kraft tretenden Abkommen und Vereinbarungen zwischen Österreich und Portugal bzw. Spanien
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, der verfassungsändernd ist, wird genehmigt.
Europäische Gemeinschaften
Herr Botschafter,
Bezugnehmend auf den Beitritt Portugals und
Spaniens zu den Europäischen Gemeinschaften mit
Wirkung vom 1. Jänner 1986 sowie die aus diesem
Anlaß geführten Verhandlungen über Übergangsprotokolle
zu den Freihandelsabkommen zwischen
Österreich einerseits und den Europäischen
Gemeinschaften und den Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits,
beehre ich mich, um für den Fall vorzusorgen,
daß die diesbezüglichen Verhandlungen nicht
rechtzeitig abgeschlossen werden, vorzuschlagen,
für den Zeitraum zwischen dem 1. Jänner 1986 und
dem 28. Feber 1986 die mit 31. Dezember 1985
außer Kraft tretenden Abkommen und Vereinbarungen
zwischen Österreich einerseits und Portugal
bzw. Spanien andererseits unbeschadet der beiderseitigen
Rechtsstandpunkte und Verhandlungspositionen
vorläufig weiter anzuwenden, insbesondere
was den Warenkreis und die auf diesen Warenkreis
anzuwendenden materiellen und formellen
Ursprungsregeln betrifft.
Sollte die österreichische Seite diesem Vorschlag
zustimmen, beehre ich mich vorzuschlagen, daß
diese Note und Ihre bestätigende Antwortnote ein
Abkommen zwischen Österreich und den Europäischen
Gemeinschaften darstellen, das, vorbehaltlich
der Erfüllung der verfassungsmäßigen Voraussetzungen
auf österreichischer Seite, am 1. Jänner
1986 in Kraft tritt.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck
meiner vorzüglichen Hochachtung.
Joseph Weyland
Gianluigi Giola
S.E.
Herrn Botschafter Manfred Scheich
Leiter der österreichischen Verhandlungsdelegation
Av. des Klauwaerts 35—36
1050 Bruxelles
Österreichische Mission
bei den
Europäischen Gemeinschaften
Der Leiter der österreichischen Verhandlungsdelegation
Herr Delegationsleiter!
Ich bestätige den Erhalt Ihres heutigen Schreibens
mit nachstehendem Inhalt
„Herr Botschafter!
Bezugnehmend auf den Beitritt Portugals und
Spaniens zu den Europäischen Gemeinschaften mit
Wirkung vom 1. Jänner 1986 sowie die aus diesem
Anlaß geführten Verhandlungen über Übergangsprotokolle
zu den Freihandelsabkommen zwischen
Österreich einerseits und den Europäischen
Gemeinschaften und den Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits,
beehre ich mich, um für den Fall vorzusorgen,
daß die diesbezüglichen Verhandlungen nicht
rechtzeitig abgeschlossen werden, vorzuschlagen,
für den Zeitraum zwischen dem 1. Jänner 1986 und
dem 28. Feber 1986 die mit 31. Dezember 1985
außer Kraft tretenden Abkommen und Vereinbarungen
zwischen Österreich einerseits und Portugal
bzw. Spanien andererseits unbeschadet der beiderseitigen
Rechtsstandpunkte und Verhandlungspositionen
vorläufig weiter anzuwenden, insbesondere
was den Warenkreis und die auf diesen Warenkreis
anzuwendenden materiellen und formellen
Ursprungsregeln betrifft.
Sollte die österreichische Seite diesem Vorschlag
zustimmen, beehre ich mich vorzuschlagen, daß
diese Note und Ihre bestätigende Antwortnote ein
Abkommen zwischen Österreich und den Europäischen
Gemeinschaften darstellen, das, vorbehaltlich
der Erfüllung der verfassungsmäßigen Voraussetzungen
auf österreichischer Seite, am 1. Jänner
1986 in Kraft tritt.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck
meiner vorzüglichen Hochachtung."
Ich beehre mich, Ihnen die österreichische
Zustimmung zum Inhalt Ihres Schreibens zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Herr Delegationsleiter, den
Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
Manfred Scheich
Botschafter
An den
Leiter der Delegation der
Europäischen Gemeinschaften
200, rue de la Loi
1049 Brüssel