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578_1985 AT

578. Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und den Europäischen Gemeinschaften über die vorläufige Weiteranwendung von mit 31. Dezember 1985 außer Kraft tretenden Abkommen und Vereinbarungen zwischen Österreich und Portugal bzw. Spanien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 578. Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und den Europäischen Gemeinschaften über die vorläufige Weiteranwendung von mit 31. Dezember 1985 außer Kraft tretenden Abkommen und Vereinbarungen zwischen Österreich und Portugal bzw. Spanien

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, der verfassungsändernd ist, wird genehmigt.

Europäische Gemeinschaften

Herr Botschafter,

Bezugnehmend auf den Beitritt Portugals und

Spaniens zu den Europäischen Gemeinschaften mit

Wirkung vom 1. Jänner 1986 sowie die aus diesem

Anlaß geführten Verhandlungen über Übergangsprotokolle

zu den Freihandelsabkommen zwischen

Österreich einerseits und den Europäischen

Gemeinschaften und den Mitgliedstaaten der Europäischen

Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits,

beehre ich mich, um für den Fall vorzusorgen,

daß die diesbezüglichen Verhandlungen nicht

rechtzeitig abgeschlossen werden, vorzuschlagen,

für den Zeitraum zwischen dem 1. Jänner 1986 und

dem 28. Feber 1986 die mit 31. Dezember 1985

außer Kraft tretenden Abkommen und Vereinbarungen

zwischen Österreich einerseits und Portugal

bzw. Spanien andererseits unbeschadet der beiderseitigen

Rechtsstandpunkte und Verhandlungspositionen

vorläufig weiter anzuwenden, insbesondere

was den Warenkreis und die auf diesen Warenkreis

anzuwendenden materiellen und formellen

Ursprungsregeln betrifft.

Sollte die österreichische Seite diesem Vorschlag

zustimmen, beehre ich mich vorzuschlagen, daß

diese Note und Ihre bestätigende Antwortnote ein

Abkommen zwischen Österreich und den Europäischen

Gemeinschaften darstellen, das, vorbehaltlich

der Erfüllung der verfassungsmäßigen Voraussetzungen

auf österreichischer Seite, am 1. Jänner

1986 in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck

meiner vorzüglichen Hochachtung.

Joseph Weyland

Gianluigi Giola

S.E.

Herrn Botschafter Manfred Scheich

Leiter der österreichischen Verhandlungsdelegation

Av. des Klauwaerts 35—36

1050 Bruxelles

Österreichische Mission

bei den

Europäischen Gemeinschaften

Der Leiter der österreichischen Verhandlungsdelegation

Herr Delegationsleiter!

Ich bestätige den Erhalt Ihres heutigen Schreibens

mit nachstehendem Inhalt

„Herr Botschafter!

Bezugnehmend auf den Beitritt Portugals und

Spaniens zu den Europäischen Gemeinschaften mit

Wirkung vom 1. Jänner 1986 sowie die aus diesem

Anlaß geführten Verhandlungen über Übergangsprotokolle

zu den Freihandelsabkommen zwischen

Österreich einerseits und den Europäischen

Gemeinschaften und den Mitgliedstaaten der Europäischen

Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits,

beehre ich mich, um für den Fall vorzusorgen,

daß die diesbezüglichen Verhandlungen nicht

rechtzeitig abgeschlossen werden, vorzuschlagen,

für den Zeitraum zwischen dem 1. Jänner 1986 und

dem 28. Feber 1986 die mit 31. Dezember 1985

außer Kraft tretenden Abkommen und Vereinbarungen

zwischen Österreich einerseits und Portugal

bzw. Spanien andererseits unbeschadet der beiderseitigen

Rechtsstandpunkte und Verhandlungspositionen

vorläufig weiter anzuwenden, insbesondere

was den Warenkreis und die auf diesen Warenkreis

anzuwendenden materiellen und formellen

Ursprungsregeln betrifft.

Sollte die österreichische Seite diesem Vorschlag

zustimmen, beehre ich mich vorzuschlagen, daß

diese Note und Ihre bestätigende Antwortnote ein

Abkommen zwischen Österreich und den Europäischen

Gemeinschaften darstellen, das, vorbehaltlich

der Erfüllung der verfassungsmäßigen Voraussetzungen

auf österreichischer Seite, am 1. Jänner

1986 in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck

meiner vorzüglichen Hochachtung."

Ich beehre mich, Ihnen die österreichische

Zustimmung zum Inhalt Ihres Schreibens zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr Delegationsleiter, den

Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Manfred Scheich

Botschafter

An den

Leiter der Delegation der

Europäischen Gemeinschaften

200, rue de la Loi

1049 Brüssel

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