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578_1976 AT

578. Verordnung: Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien und Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen der neuen Unterrichtsgegenstände; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 578. Verordnung: Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien und Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen der neuen Unterrichtsgegenstände; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

ARTIKEL I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, Nr. 173/1966,

Nr. 289/1969, Nr. 234/1971 und Nr. 323/1975,

insbesondere dessen §§ 6 und 112, wird verordnet

§ 1. Für die viersemestrige Lehramtsausbildung

für Berufsschulen wird der in der Anlage II enthaltene

Lehrplan (mit Ausnahme der darin unter

III. wiedergegebenen Lehrpläne für Religionspädagogik)

in Verbindung mit Anlage I mit

1. September 1976 in Kraft gesetzt.

§ 2. Für die zweisemestrige Lehramtsausbildung

für Berufsschulen wird der in der Anlage

III enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der

darin unter III. wiedergegebenen Lehrpläne für

Religionspädagogik) in Verbindung mit Anlage

I mit 1. September 1976 in Kraft gesetzt.

§ 3. Für die viersemestrige Lehramtsausbildung

für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht

wird der in der Anlage IV und für die sechssemestrige

Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen

Fachunterricht der in der Anlage

V enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der

darin jeweils unter III. wiedergegebenen Lehrpläne

für Religionspädagogik) in Verbindung

mit Anlage I mit 1. September 1976 in Kraft

gesetzt.

§ 4. Für die Dauer des Studienjahres 1976/77

wird für jene Studierenden, die im Schuljahr

1975/76 das Studium für den hauswirtschaftlichen

Fachunterricht an einer Berufspädagogischen

Lehranstalt begonnen haben, der in der

Anlage IV a enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme

der darin unter III. wiedergegebenen Lehrpläne

für Religionspädagogik) in Verbindung mit Anlage

I mit 1. September 1976 in Kraft gesetzt.

§ 5. Für die viersemestrige Ausbildung für

den gewerblichen Fachunterricht wird für die

Fachrichtung Damenkleidermachen der in der

Anlage VI/1 enthaltene Lehrplan, für die Fachrichtung

Herrenkleidermachen der in der Anlage

VI/2 enthaltene Lehrplan, für die Fachrichtung

Wäschewarenerzeugung der in der Anlage

VI/3 enthaltene Lehrplan und für die Fachrichtung

Kunststicken der in der Anlage VI/4

enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der in diesen

Lehrplänen jeweils unter III. wiedergegebenen

Lehrpläne für Religionspädagogik) jeweils in

Verbindung mit Anlage I mit 1. September 1976

in Kraft gesetzt.

§ 6. Für die Dauer des Studienjahres 1976/77

wird für jene Studierenden, die im Schuljahr

1975/76 das Studium für den gewerblichen Fachunterricht,

Fachrichtung Damenkleidermachen,

an einer Berufspädagogischen Lehranstalt begonnen

haben, der in der Anlage VI/1a enthaltene

Lehrplan (mit Ausnahme der darin unter III.

wiedergegebenen Lehrpläne für Religionspädagogik)

in Verbindung mit Anlage I mit 1. September

1976 in Kraft gesetzt.

§ 7. Für die viersemestrige Lehramtsausbildung

für den gewerblichen Fachunterricht (ausgenommen

Bekleidungsgewerbe) wird der in der Anlage

VII enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme

der darin unter III. wiedergegebenen Lehrpläne

für Religionspädagogik) in Verbindung mit Anlage

I mit 1. September 1976 in Kraft gesetzt.

§ 8. Für die zweisemestrige Lehramtsausbildung

für den gewerblichen Fachunterricht (ausgenommen

Bekleidungsgewerbe) wird der in der

Anlage VIII enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme

der darin unter III. wiedergegebenen Lehrpläne

für Religionspädagogik) in Verbindung mit Anlage

I mit 1. September 1976 in Kraft gesetzt.

§ 9. Für die viersemestrige Lehramtsausbildung

für Stenotypie und Phonotypie wird der

in der Anlage IX enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme

der darin unter III. wiedergegebenen

Lehrpläne für Religionspädagogik) in Verbindung

mit Anlage I mit 1. September 1976 in

Kraft gesetzt.

§ 10. Die Verordnung des Bundesministers

für Unterricht vom 14. August 1968, BGBl.

Nr. 341, und Anlage C der Verordnung des

Bundesministers für Unterricht vom 4. Juni

1963, BGBl. Nr. 155, in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 43/1965, treten mit

31. August 1976 außer Kraft.

ARTIKEL II

Bekanntmachung

Die in den Anlagen I bis IX unter III. wiedergegebenen

Lehrpläne für Religionspädagogik

wurden von den betreffenden Kirchen und

Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit

gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und

Nr. 324/1975 bekanntgemacht.

ARTIKEL III

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes

über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der

Bundeslehrer, BGBl. Nr. 244/1965, werden die

Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen enthaltenen

Lehrpläne, soweit sie nicht schon in

den Anlagen 1 bis 6 leg. cit. erfaßt sind, im Einvernehmen

mit dem Bundeskanzler und dem

Bundesminister für Finanzen in die in der Rubrik

„Lehrverpflichtungsgruppe" der Stundentafel

der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen

eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände,

die bereits in den Anlagen

1 bis 6 leg. cit. erfaßt sind, wird in der Stundentafel

in Klammern hingewiesen.

Anlage I

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL DER BERUFSPÄDAGOGISCHEN AKADEMIE, GEMEINSAME

BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE GEMEINSAME DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Allgemeines Bildungsziel

Die Berufspädagogische Akademie hat im

Sinne des § 110 unter Bedachtnahme auf § 2 des

Schulorganisationsgesetzes jenes Wissen und

Können zu vermitteln, das zur Ausübung des

Berufes als Lehrer für berufsbildende Pflichtschulen,

als Lehrer für den hauswirtschaftlichen

oder gewerblichen Fachunterricht an berufsbildenden

mittleren und höheren Schulen bzw. als

Lehrer für Stenotypie und Phonotypie befähigt.

Gemeinsame Bildungs- und Lehraufgabe der

Unterrichtsgegenstände

Auf die Vorkenntnisse der Studierenden aufbauend,

hat in Vorlesungen, Seminaren und

Übungen die Persönlichkeitsbildung, die pädagogische

und didaktische Ausbildung sowie die

fachliche Vervollkommnung der künftigen Lehrer

der entsprechenden Fachrichtung zu erfolgen,

wobei auf die Berufsnähe besonders zu achten

ist.

Gemeinsame didaktische Grundsitze

Bei der Unterrichtserteilung ist zwischen Vorlesungen,

Seminaren und Übungen zu unterscheiden.

Die Vorlesungen haben die Aufgabe, das für

die zukünftige Berufstätigkeit erforderliche Wissen

an die Studierenden heranzutragen.

Die Seminare haben auf den Vorlesungen aufzubauen

und der Vertiefung der Vorkenntnisse

der Studierenden zu dienen, wobei der Selbsttätigkeit

besonderes Augenmerk zu schenken

ist.

Die Übungen haben vor allem der Vervollkommnung

der Fertigkeiten zu dienen, wobei

gegenüber den Seminaren die Selbsttätigkeit

einen noch größeren Umfang annehmen soll.

In den Seminaren und Übungen sind nach

Möglichkeit Studierende gleicher Abteilungen

zusammenzufassen.

Praktika dienen der Anwendung des in Vorlesungen,

Seminaren und Übungen erworbenen

Wissens und Könnens.

Die Studierenden sind mit der einschlägigen

Fachliteratur und mit den technischen Lehr- und

Lernmitteln, insbesondere audiovisueller Art,

bekanntzumachen. Exkursionen und Schulbesuche

sind im erforderlichen Ausmaß durchzuführen.

Auf die Querverbindungen der in Betracht

kommenden Unterrichtsgegenstände ist

Bedacht zu nehmen.

Anlage II

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR BERUFSSCHULEN

(viersemestrige Ausbildung)

I. STUNDENTAFEL

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die viersemestrige Lehramtsausbildung für

Berufsschulen hat den Studierenden jenes fachliche

Wissen und Können zu vermitteln, das sie

zur Ausübung des Berufes als Lehrer für berufsbildende

Pflichtschulen befähigt.

III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

KATHOLISCHE RELIGIONSPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Religionspädagogik hat das im Menschen vorhandene

Fundamental-Religiöse und dessen Gestalt

und Ausformung innerhalb des Christentums

so aufzuweisen, daß der Studierende dessen

Bedeutung im Gesamtauftrag der Pädagogik erkennen

kann. Der Studierende soll befähigt werden,

das Religiöse als unabweisbaren Aspekt

einer ganzheitlichen Erziehung zu sehen.

Religionspädagogik soll dem Studierenden den

Bezug seiner Lebensfragen zur christlichen Botschaft

aufzeigen. Sie soll ihn in Beziehung zum

erwählten Beruf befähigen, die Grundlagen

christlicher Selbst- und Fremderziehung zu erarbeiten

und so die künftige Tätigkeit als christlichen

Dienst zu vollziehen.

Religionspädagogik soll ferner jenen Hörern

der vier- und sechssemestrigen Ausbildung, die

ihr Interesse durch Absolvierung der dafür vorgesehenen

Veranstaltungen dokumentieren, jenes

Wissen und Können vermitteln, die den künftigen

Lehrer an berufsbildenden mittleren Schulen zur

a. o. Erteilung des Religionsunterrichtes befähigen.

Lehrstoff

Thematische Kernbereiche des

Studiums der Religionspädagogik

Einführung in die religionspädagogische

Fragestellung

Religionspädagogik und ihr heutiges Selbstverständnis;

die Funktion der Religionspädagogik

in der Lehrerausbildung; Religionspädagogik und

ihre Bezugswissenschaften (insbesondere Berufspädagogik);

Versuche zur Klärung des Religionsbegriffes;

Weltreligionen und Weltanschauungen;

unterschiedliches Religionsverständnis und sein

Ursprung; die Vieldeutigkeit des Religionsbegriffes;

Religion und Religionskritik; die Funktion

der Religion für den einzelnen und die

Gesellschaft; religiöse Erziehung in der gegenwärtigen

Situation; die spezifische Art der religiösen

Erziehung.

Religiöse Lern- und Entwicklungsprozesse

Zusammenhang der allgemeinen und spezifisch

religiösen Lern- und Entwicklungsprozesse;

religiöse Erziehung und religiöse Erfahrung;

Glaube und Erfahrung; Glaube und Liebe als

Grundmodelle menschlichen Daseins; Mutter-

und Vatererfahrung in ihrer Relevanz für

religiöse Entwicklung; die Phasen des religiösen

Lern- und Entwicklungsprozesses mit besonderer

Berücksichtigung der Adoleszenz; Bedeutung der

Berufswahl und ihr Einfluß auf die Ausformung

der Persönlichkeit; religiöse Erziehung und sittliche

Erziehung; Mittel und Wege der religiösen

und sittlichen Selbstfindung; Gewissensbildung;

Normfindung und Normbegründung; personale

Dimension der Sexualerziehung.

Spezifisch christliche Lern- und

Entwicklungsprozesse

Bedeutung christlicher Inhalte für religiöse Erziehung

und religiöses Leben; die Person Christi

und seine Botschaft; das Gottes- und Menschenbild

der Bibel; die Bedeutung des christlichen

Glaubens für den einzelnen und die Gesellschaft,

ihr Beitrag zu Welt- und Menschenverständnis,

zu humaner Welt- und Lebensbewältigung und

zu kritisch begründeter Sozialintegration; die

sittliche Botschaft des Neuen Testamentes; ihre

Verwirklichung im persönlichen und beruflichen

Leben; Kirche als Ort der religiösen Erfahrung

und religiösen Sozialisation, Gebet, Gottesdienst

und Sakramente.

Die Theorie des Religionsunterrichtes

Der Religionsunterricht in Vergangenheit und

Gegenwart; Religion und Gesellschaft; neue

Konzepte und Modelle des Religionsunterrichts

mit besonderer Berücksichtigung der berufsbildenden

Schulen; Möglichkeiten und Grenzen der

Kooperation des Religionsunterrichts mit anderen

Unterrichtsfächern; die Stellung des Religionsunterrichts

in der österreichischen Schule.

Didaktische Grundsätze

Aus den angeführten Stoffgebieten ist auf

Grund der konkreten Gegebenheiten und der

jeweiligen Dauer des Studiums (zwei, vier und

sechs Semester) eine Auswahl zu treffen. Die

ausgewählten Stoffgebiete sind in den Vorlesungen

anzubieten und in den Seminaren unter Anwendung

adäquater Methoden zu vertiefen. In

der vier- und sechssemestrigen Ausbildung ist

auf diejenigen Hörer Bedacht zu nehmen, die

die Bedingungen erfüllen wollen, welche für die

a. o. Erteilung des Religionsunterrichtes erforderlich

sind.

Die Studierenden mögen in das selbständige

Lesen und Verstehen biblischer Texte und einschlägiger

Fachliteratur eingeführt werden. Die

konkrete Frage- und Problemstellung der Hörer

sollen Ausgangspunkt zur Erörterung der genannten

Stoffgebiete sein, um dadurch einen steten

Lebensbezug zu gewährleisten.

EVANGELISCHE RELIGIONSPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Religion (Grundfragen der religiösen Selbst-

und Fremderziehung), Seminar für religiöse Fragen.

Das Lehrfach Religion hat die Aufgabe, das

mitgebrachte Wissen zusammenfassend weiterzuführen

und im Blick auf die zukünftige erzieherische

Aufgabe zu erweitern. Die Verantwortung

für die anvertrauten Schüler ist im Ringen um

das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt

der Gemeinde und Kirche in der Auseinandersetzung

mit den Fragen der Gegenwart den künftigen

Lehreren bewußt zu machen, damit in

ihnen und ihren Schülern für die Vielfältigkeit

der Probleme der modernen Berufswelt eine

vertiefte Urteils- und Entscheidungsfähigkeit aus

christlicher Sicht geweckt wird.

Der Unterricht ist in Vorlesung und Seminar

zu führen.

Lehrstoff

Grundlegung einer biblischen Anthropologie

als Voraussetzung einer Erziehungslehre aus

christlicher Verantwortung.

Christliche Erziehung ab kirchlicher Auftrag

nach evangelischem Verständnis in Geschichte und

Gegenwart. Frömmigkeitstypen als Ergebnis

christlicher Erziehung.

Grundfragen der Erziehung und Menschenführung

aus christlicher Verantwortung (Der

theologische und kirchliche Beitrag zur pädagogischen

Gesamtaufgabe).

Religionspsychologie mit besonderer Berücksichtigung

der Probleme der jungen Erwachsenen.

Religionssoziologie mit besonderer Berücksichtigung

der gesellschaftlichen Verantwortung

des Christen.

Die Mitverantwortung der christlichen Kirchen

an der Bewältigung der politischen und

wirtschaftlichen Fragen in weltweiter Sicht

(Kirchliche Denkschriften und einschlägige Literatur

zu den brennenden Fragen der Zeit).

Aufarbeitung lebenskundlich-ethischer Probleme

die sexuellen Fragen, Mann und Frau im

Beruf, Beruf oder Job, die Faszination der modernen

Welt, die gegenseitige Abhängigkeit im Berufsleben

und ihre Überwindung, Christ und

Staat, Freizeit in Verantwortung, Lebensende und

christliche Hoffnung.

Didaktische Grundsätze

Zu allen Themen sollte von biblischen Texten

ausgegangen oder zu ihnen hingeführt werden

(Bibelarbeit). Audiovisuelle Hilfsmittel sollten

eingesetzt werden.

Je nach Dauer der Ausbildung (6 bzw. 4 oder

2 Semester) sind die angegebenen Themen entsprechend

auszugestalten bzw. zu konzentrieren.

ALTKATHOLISCHE RELIGIONSPÄDAGOGIK

Der Unterricht an den Berufspädagogischen

Akademien ist nach dem für Altkatholische Religionspädagogik

an den Pädagogischen Akademien

jeweils geltenden Lehrplan zu erteilen.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE LEHRSTOFF

DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. Religionspädagogik

Siehe III.

2. Humanwissenschaftliche Bildung

a) Bildungs- und Lehraufgabe

Weckung des Interesses und Engagements für

humanwissenschaftliche Fragestellungen als wichtigste

Ausgangsbasis für eine effektive Fortbildung.

Vertiefung des Verantwortungsbewußtseins für

die Erziehungs- und Bildungsarbeit

Anleitung zur Beurteilung von Aussagekraft

und Praxisrelevanz unterschiedlicher wissenschaftstheoretischer

Ansätze, ihrer Ergebnisse und

Forschungsmethoden.

Befähigung zum kritischen Lesen und Beurteilen

einschlägiger Fachliteratur.

Entwicklung der Fähigkeit, individuelle und

soziale Probleme wahrzunehmen und diese sachlich

zu diskutieren und begründbare Standpunkte

zu beziehen.

Vermittlung humanwissenschaftlicher Kenntnisse

und Befähigung, diese für praktische Problemlösungen

einzusetzen, und zwar sowohl für

die Situationsanalyse als auch für die Planung

und Steuerung von Lernprozessen.

Anleitung zur kritischen Beobachtung und Veränderung

des eigenen Verhaltens in Erziehungssituationen.

Befähigung zu kritischer Aufgeschlossenheit für

innovative Ansätze und Motivierung zu deren

Erprobung und allenfalls eigenständigen Weiterentwicklung.

Kenntnisvermittlung des rechtlichen Rahmens

von schulpädagogischem Handeln und Befähigung,

insbesondere die Lehr- und Lernprozesse

sinnvoll in diesen einzugliedern.

b) Didaktische Grundsätze

Bei der Fülle von vorliegenden humanwissenschaftlichen

Aussagen müssen zu behandelnde Inhalte

exemplarisch ausgewählt werden. Kriterien

der Auswahl sind insbesondere

die genannten Bildungsziele,

die Aktualität der Bildungsinhalte,

die Bedeutung für das Selbstverständnis als

Lehrer,

die Nützlichkeit für die künftige Lehrtätigkeit

an bestimmten Schultypen und bei bestimmten

Schülern,

die Bildungsvoraussetzungen, Erfahrungshintergründe

und Interessen der Studierenden.

Die Inhalte sind durch Kombination verschiedener

Methoden zu erarbeiten

durch Informationsangebote,

durch Diskussionen,

durch angeleitete und selbständige Auseinandersetzungen

mit Texten und Arbeitsmaterialien,

durch Kontakte mit berufsbezogenen Institutionen

in Form von Exkursionen und Fachvorträgen,

durch Projektlernen,

durch verschiedene Hilfen zur Verhaltensmodifikation,

durch Team-Teaching (vor allem durch die

Zusammenarbeit zwischen den Lehrern der

Humanwissenschaften, der Didaktik der Unterrichtsgegenstände

und der schulpraktischen

Ausbildung).

Die Überprüfung der erworbenen Kenntnisse,

Fertigkeiten und Einstellungen sollte von verschiedenen

Evaluationsverfahren Gebrauch

machen.

Zur Realisierung der genannten Grundsätze ist

die Kooperation und Koordination in Konferenzen,

Gruppen- oder Einzelgesprächen ein unbedingtes

Erfordernis.

c) Lehrstoff

ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT

Bestimmung und Abgrenzung der Begriffe

Pädagogik — Erziehung — Erziehungslehre —

Erziehungswissenschaft

Überblick über wissenschaftstheoretische Ansätze,

Inhalte, Methoden (Beobachtung, Befragung,

Tests, Verstehen usw.) und Auswertungsverfahren

in den Humanwissenschaften, insbesondere in der

Erziehungswissenschaft.

Erziehungsnormen und Erziehungsziele: Legitimation,

Setzung, historische und sozio-kulturelle

Bedingtheit; Problematik von Zielkonflikten.

Konzepte und Operationalisierungsversuche

von wichtigen Erziehungszielen (Leistungstüchtigkeit,

Mündigkeit usw.).

Beschreibung und Bewertung der Erziehungswirklichkeit

(Familie, Schule, Heim, Freizeit,

Massenmedien usw.), Vergleich von Soll- und

Istlagen, Feststellung des Ausmaßes von Diskrepanzen.

Möglichkeiten zum Abbau der Diskrepanzen

Errichtung bestimmter Erziehungssituationen,

Einsatz bestimmter Erziehungsmittel und Festlegung

bestimmter Erziehungsziele; Versuch von

Effektivitätskontrollen.

Möglichkeiten und Grenzen erzieherischen

Handelns.

Ideologiekritische Reflexion von Zielen und

eingesetzten Mitteln.

UNTERRICHTSWISSENSCHAFT

Bestimmung und Abgrenzung der Begriffe Unterrichtswissenschaft

— Didaktik — Methodik —

Curriculumforschung.

Entscheidungsprozesse bei der Festlegung schulischer

Lehr- und Lernziele.

Lehrzielbezogener Verpflichtungsgrad und Interpretationsspielraum

für den Lehrer (geschlossene

und offene Unterrichtsformen).

Verschiedene Arten von Lehr- und Lernzielen.

Probleme der Operationalisierung von Lehr-

und Lernzielen.

Planung von Unterrichtseinheiten/Lernphasen.

Unterrichtsgrundsätze.

Lehr- und Lernmethoden.

Sozialformen des Unterrichtes (Frontal-, Gruppen-,

Individualunterricht; Team-teaching).

Lehr- und Lernmittel.

Bauliche und ausstattungsmäßige Voraussetzungen

schulischen Lernens.

Beurteilung individueller Schülerleistungen

(Probleme, Möglichkeiten der Objektivierung).

Effizienzkontrollen des Unterrichtes.

Innovationen/Schulversuche (Reform der Schulorganisation,

Differenzierungsmodelle, Revision

der Lehrziele und -methoden).

Probleme der Berufspädagogik.

ERZIEHUNGS- UND UNTERRICHTSWISSENSCHAFTLICHES

SEMINAR

Vertiefung und Ergänzung ausgewählter Inhalte

aus dem Lehrstoffkatalog der Unterrichtsgegenstände

Erziehungswissenschaft und Unterrichtswissenschaft

unter besonderer Berücksichtigung

der Schultypen, an denen die zukünftigen

Lehrer unterrichten werden.

PÄDAGOGISCHE PSYCHOLOGIE

Das Zusammenwirken von Anlage-, Umwelt-

und Altersfaktoren bei der Persönlichkeitsentwicklung

(verschiedene Erklärungsmodelle).

Allgemeine Entwicklungsgesetze. Grundbegriffe

der Entwicklungspsychologie.

Konzeption, Messung und Genese der Persönlichkeitsmerkmale

Intelligenz, Sprache, Motivation,

Sozialverhalten, sexuelles Verhalten usw.

Lernformen und Lernprozesse (z. B. Lernen

durch Identifikation, durch Verstärkung, durch

Einsicht, durch Informationsverarbeitung; Begriffsbildung,

Problemlösung, Übertragung,

Übung).

Begriffsbildung und Denkprozesse.

Interaktionsformen (Gruppenprozesse in der

Schule, Lehrerpersönlichkeit und Lehrerverhalten).

Ursachen von Verhaltensunterschieden, speziell

von Schulleistungsunterschieden.

Behandlungsmöglichkeiten von Verhaltens- und

Lernschwierigkeiten.

Möglichkeiten und Grenzen der Vorhersage individueller

Fähigkeiten.

Einführung in die Tiefenpsychologie.

PSYCHOLOGISCHES SEMINAR

Vertiefung und Ergänzung ausgewählter Inhalte

aus dem Lehrstoffkatalog des Unterrichtsgegenstandes

Pädagogische Psychologie unter besonderer

Berücksichtigung der Schultypen, an

denen die zukünftigen Lehrer unterrichten werden.

PÄDAGOGISCHE SOZIOLOGIE

Wechselwirkung von Gesellschafts- und Erziehungssystemen;

Analyse der gegenwärtigen

sozio-ökonomischen Struktur, insbesondere in

Österreich.

Merkmale des sozialen Wandels und seine Konsequenzen

für das Bildungs- und Erziehungssystem

(z. B. soziale Mobilität).

Sozialschichtproblematik.

Familie, Altersgruppe, Schule, Heim und Beruf

als Sozialisationsinstanzen.

Förderungsmöglichkeiten für bildungsmäßig

benachteiligte Bevölkerungsgruppen.

Analyse der Institution Schule (Organisationsformen,

Funktionen, Kommunikationsstrukturen,

Reformtendenzen).

Theorie der Gruppe; Grundzüge der Soziometrie.

Analyse des Schultyps, für den die Studierenden

ausgebildet werden (Schulnormen und sie

beeinflussende Interessensverbände, Selektions-

und Qualifikationsaspekte, Rollenverständnis der

Lehrer, schicht- und regionsspezifische Zusammensetzung

der Schüler).

Das Phänomen Jugend und seine subkulturtypischen

Ausprägungen.

BETRIEBSSOZIOLOGIE

Der Betrieb als soziales Phänomen.

Die Arbeit im Betrieb unter Bedachtnahme auf

die Erkenntnisse der Ergonomie.

Unternehmen und Arbeitgeber.

Die betriebliche Sozialstruktur.

Die Betriebsorganisation. Information und

Kommunikation.

Die Betriebsführung.

Die Betriebsverfassung.

Betriebliche Aus- und Weiterbildung.

SOZIOLOGISCHES SEMINAR

Vertiefung und Ergänzung ausgewählter Inhalte

aus dem Lehrstoffkatalog der Unterrichtsgegenstände

Pädagogische Soziologie und Betriebssoziologie

unter besonderer Berücksichtigung der

Schultypen, an denen die zukünftigen Lehrer

unterrichten werden.

BIOLOGISCHE GRUNDLAGEN DER ERZIEHUNG

Die biologische Sonderstellung des Menschen.

Der menschliche Organismus und die Organe,

die der Auseinandersetzung mit der Umwelt dienen

(Korrelationssysteme, Sinnesorgane).

Fortpflanzung und Vererbung.

Biologische Grundlagen des Entwicklungsgeschehens

unter Berücksichtigung der Sexualität.

Veränderung der Biosphäre durch den Menschen

und ihre Auswirkung.

Umweltkunde — Umweltschutz.

GESUNDHEITSLEHRE, SCHUL- UND ARBEITSHYGIENE

Zweckmäßige Gestaltung des schulischen Arbeits-

und Lebensraumes und der betrieblichen

Arbeitsstätte.

Bedrohung der Gesundheit

des Schülers, insbesondere durch Infektionskrankheiten,

Seh- oder Hörschäden, Haltungsschäden,

Mißbrauch von Genußmitteln und Suchtgiften;

des Arbeitnehmers, insbesondere durch Berufskrankheiten

und betriebsbedingte Gefährdungen.

Belastbarkeit des Schülers und des Arbeitnehmers

in physischer und psychischer Hinsicht.

Maßnahmen zur Gesunderhaltung und Erhaltung

der Leistungsfähigkeit. Unfallverhütung

und Unfallschutz. Früherkennung von Krankheiten.

Verhalten bei Unfällen und plötzlichen Erkrankungen

— Erste Hilfe.

Schul- und betriebsärztliche Tätigkeit.

Motivation der Schüler zu gesunder Lebensführung.

SCHULRECHTSKUNDE

Verfassungsrechtliche Grundlagen des österreichischen

Schulwesens; Stellung der Schule in

der Rechtsordnung.

Die Schule: Gliederung des Schulwesens (Schulorganisationsrecht);

Schulerhaltung; Schulzeit.

Schulpflicht. Schulunterrichtsrecht. Religionsunterricht.

Grundzüge des Privatschulrechtes.

Die Schulverwaltung: Aufgaben und Organisation

der Schulbehörden; Schulinspektion. Amtsverkehr

zwischen Schule und Schulbehörden.

Grundzüge des Verwaltungsverfahrens. Verwaltungsaufgaben

der Schule, Funktion des Schulleiters,

der Lehrerkonferenz und des Lehrers bei

der Erfüllung dieser Aufgaben; Führung der

Amtsschriften. Weisungsrecht und pädagogische

Freiheit.

Der Jugendliche: Einführung in familienrechtliche

Fragen (insbesondere Pflichten und Rechte

der Eltern, gesetzliche Vertretung). Jugendwohlfahrtsrecht,

Jugendschutz- und Jugendbeschäftigungsrecht;

Berufsausbildung; Grundzüge des

Jugendstrafrechtes.

Das Dienstrecht: Einführung in das Lehrerdienst-

und -besoldungsrecht, das Diensthoheitsrecht

und das Dienstrechtsverfahren. Fragen der

zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit.

Berufliche Weiterbildung.

GESCHICHTE DER BERUFSBILDUNG

Die Entwicklung der Berufspädagogik.

Allgemeine Übersicht über das österreichische

Schul- und Bildungswesen.

Entwicklung und Aufbau der Berufsbildung in

Österreich.

Internationale Vergleiche.

Die dem österreichischen Bildungswesen zugrunde

liegenden Ideen, die rechtlichen Auswirkungen

und ihre Problematik.

Derzeitige Entwicklungstendenzen und Problemstellungen

im österreichischen und europäischen

Bildungswesen.

3. Politische und wirtschaftswissenschaftliche Bildung

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung des Wissens über die politischen

und verfassungsmäßigen Einrichtungen Österreichs

sowie die gesellschaftlichen Strukturen. Befähigung

und Aufforderung zum politischen Engagement

und sozialen Handeln in der pluralistischen

Demokratie sowie Weckung und Stärkung

des Verteidigungswillens zugunsten des demokratischen

Staates.

Erziehung zur Toleranz. Förderung eines kritischen

Bewußtseins und einer dauernden Bereitschaft

zur Reform. Erfassen der historischen, politischen

und gesellschaftlichen Veränderungen in

unserem Staat seit Mitte des 19. Jahrhunderts.

Vermittlung des Verständnisses für das Wirken

der geistigen, sozialen und politischen Kräfte in

Österreich und der Welt.

Befähigung, dem Unterrichtsprinzip „Politische

Bildung" gerecht zu werden.

Lehrstoff

Kurze Behandlung der geistigen, politischen,

sozialen und wirtschaftlichen Strömungen des

19. und 20. Jahrhunderts unter besonderer Berücksichtigung

Österreichs; vornehmlich des politischen

und wirtschaftlichen Liberalismus, des

Marxismus, der christlichen Sozial- und Gesellschaftslehre

und des Nationalismus.

Begriff, Wesen und Aufgaben des Staates; die

wichtigsten Staatsformen; Gegenüberstellung des

demokratischen und des totalitären Staates.

Die wichtigsten Bestimmungen unserer Verfassung

die Verfassungsprinzipien; die Gesetzgebung

auf Bundes- und Landesebene; die Verwaltung

in Bund, Ländern und Gemeinden; die

Gerichtsbarkeit; Gewaltentrennung, Gewaltenverschränkung

und Gewaltenkontrolle.

Die Landesverteidigung. Das Neutralitätsgesetz.

Die österreichische parlamentarische Demokratie;

formelle Verfassung und Verfassungwirklichkeit;

die Bedeutung der politischen Parteien,

der gesetzlichen und freiwilligen Interessenvertretungen

im modernen pluralistischen Staat.

Die politische Meinungsbildung.

Weltprobleme von heute; die wichtigsten internationalen

Organisationen und ihre Ziele;

Österreichs Stellung in der Welt.

Didaktische Grundsätze

Zur Vermittlung des vorgesehenen Grundwissens

sind soweit wie möglich aktuelle Ereignisse

zugrunde zu legen. Durch eine wirklichkeitsnahe,

lebendige Gestaltung des Unterrichtes sollen die

Hörer zum intensiven Mitdenken und zur fachlich

fundierten Diskussion angeleitet werden. Die

Massenmedien und andere Anschauungsmittel

(Dias, Filme, Wandbilder usw.) sind in das aktuelle

Unterrichtsgeschehen einzubeziehen.

POLITISCHE BILDUNG — SEMINAR

Bildungs- und Lehraufgäbe

Siehe Politische Bildung.

Lehrstoff

Ausgewählte Kapitel des Lehrstoffes sind seminaristisch

zu behandeln.

Didaktische Grundsätze

Siehe Politische Bildung.

VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der für das Verständnis der Wirtschaft

und der Lösung ihrer Probleme nötigen

Kenntnisse, Berücksichtigung der allgemeinen

Weltwirtschaft, im besonderen aber der österreichischen

Wirtschaft.

Lehrstoff

Die Grundfragen der Wirtschaft.

Modelle der Wirtschaftsordnung und die ihnen

zugrunde liegenden Theorien.

Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.

Wachstum. Beschäftigung. Konjunktur.

Geld- und Kreditwesen. Budget. Steuern.

Erweiterung und Vertiefung der in der Berufspraxis

erworbenen Kenntnisse über das betriebliche

Geschehen, die Einrichtungen des Wirtschaftsverkehrs,

die Elemente der einschlägigen

Rechtsordnung einschließlich der Fähigkeit, diese

Kenntnisse auf konkrete Sachverhalte anzuwenden.

Lehrstoff

Begriff, Aufgaben und wissenschaftliche Methoden

der Betriebswirtschaftslehre.

Aufbau des Betriebes, Standortlehre, Betrieb

und Wirtschaftsordnung, Betriebstypologie.

Unternehmensformen, Konzentrationsformen.

Die Produktion: persönliche und sachliche

Produktionsfaktoren, Beschaffung, Lagerung, Fertigung,

Kostenlehre, Rationalisierung, Automation.

Die Stellung des Betriebes zum Absatzmarkt;

Marktformen, Marktforschung, betriebliche Preispolitik,

Absatzorganisation, Werbetechnik.

Die Finanzierung: Arten und Kreislauf der

Finanzierung, Liquidität, Rentabilität, Zahlungsverkehr.

Das betriebliche Rechnungswesen: Finanz- und

Betriebsbuchhaltung, Bilanzlehre, Kostenrechnung

und Kalkulation, Lohnverrechnung, Steuerlehre,

Betriebsstatistik, Planung, Investitionsrechnung,

betriebliche Kennzahlen.

Human Relations und Public Relations.

Besondere betriebswirtschaftliche Probleme der,

Klein- und Mittelbetriebe.

Rechtsgrundlagen der Betriebswirtschaft (insbesondere

wesentliche Bestimmungen aus dem

Privat-, Handels-, Arbeits-, Sozialversicherungs-,

Gewerbe-, Berufsausbildungs- und Steuerrecht).

Marktgeschehen: Stellung der Produzenten und

Konsumenten. Preisbildung und Lohnpolitik.

Wirtschaftspolitik (Agrar-, Gewerbe-, Industrie-,

Handels-, Außenhandels-, Währungs-,

Budget-, Konjunktur-, Einkommens- und Sozialpolitik).

Grundbilanz. Handels- und Zahlungsbilanz.

Weltwirtschaft und Integration.

Umweltschutz.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff ist unter Berücksichtigung der

Vorkenntnisse in steter Bezugnahme auf die konkreten

wirtschaftlichen Einrichtungen und Verhältnisse

in Österreich, aber auch auf die aktuellen

Probleme wirtschaftlich bedeutender Staaten,

der Wirtschaftsgemeinschaften und der Weltwirtschaft

zu erarbeiten.

VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE — SEMINAR.

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Volkswirtschaftslehre.

Lehrstoff

Ausgewählte Kapitel des Lehrstoffes sind seminaristisch

zu behandeln.

Didaktische Grundsätze

Siehe Volkswirtschaftslehre.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe

Ordnung, Klärung, Eweiterung, Sicherung und

Vertiefung der vorhandenen Kenntnisse und Einsichten

in die Zusammenhänge des gesellschaftlichen

und wirtschaftlichen Lebens sowie jenes

Wissen, das die Voraussetzung für den Erwerb

eines konstruktivkritischen Bewußtseins in sozialen,

wirtschaftlichen und politischen Fragen bildet.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff ist einerseits unter Berücksichtigung

der Vorkenntnisse der Studierenden

sowie andererseits unter Bedachtnahme auf die

Erkenntnisse der Politik-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaft

durch Beispiele und Heranziehung

konkreter Sachverhalte zu veranschaulichen.

Auf die diesbezüglichen Verhältnisse in

Österreich ist entsprechend einzugehen. Alle

Möglichkeiten für das weitgehend selbständige

Erarbeiten des Lehrstoffes durch die Studierenden

sind wahrzunehmen. Gegebenenfalls sind

Team-teaching-Veranstaltungen einzuplanen. Auf

die Darstellung aktueller Ereignisse im In- und

Ausland seitens der Massenmedien ist Bezug

zu nehmen.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE—SEMINAR

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Betriebswirtschaftslehre.

Lehrstoff

Ausgewählte Kapitel des Lehrstoffes sind

seminaristisch zu behandeln.

Didaktische Grundsätze

Siehe Betriebswirtschaftslehre.

4. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und schulpraktische

Ausbildung

DIDAKTIK

Bildungs- and Lehraufgabe

Befähigung, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse

der Humanwissenschaften und der

gesetzlichen Bestimmungen den Unterricht in der

Berufsschule selbständig, methodisch zielführend

und den Anforderungen der einzelnen Fachgruppen

und Lehrberufe entsprechend zu gestalten.

Befähigung, zu didaktischen Problemen kritisch

Stellung zu nehmen.

Lehrstoff

Die unterrichtliche und erzieherische Aufgabe

des Lehrers.

Die Lehrpläne der Berufsschule, insbesondere

die der eigenen Fachrichtung, und ihre Interpretation.

Die Planung der Unterrichtsarbeit, die Lehrstoffverteilung,

die Gestaltung einer Unterrichtseinheit,

ihre Vor- und Nachbereitung.

Zweckentsprechende Unterrichtsverfahren in

der Berufsschule.

Der Zusammenhang zwischen Ziel, Stoff und

Methode.

Methodischer Einsatz der Unterrichtsmittel.

Verhalten des Lehrers während des Unterrichtes;

Wahrnehmung der erzieherischen Möglichkeiten.

Sicherung des Unterrichtsertrages.

Feststellung des Unterrichtsergebnisses, Schülerbeurteilung.

Die Koordinierung des theoretischen mit dem

praktischen Unterricht.

Einführung in die einschlägige Literatur und

kritische Stellungnahme zu besonders aktuellen

Themen.

Didaktische Grundsätze

Aufbauend auf dem Lehrgut der Humanwissenschaften

soll die allgemeine methodische Ausbildung

für den Bereich des Berufsschulunterrichtes

vorgenommen werden.

Die Querverbindungen zu den Gegenständen

„Unterrichtstechnologie", „Schulpraktische Übungen"

und „Ergänzung der fachlichen Ausbildung"

sind herzustellen.

DIDAKTIK — SEMINAR

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Didaktik.

Lehrstoff

Ausgewählte Kapitel des Lehrstoffes sind seminaristisch

zu behandeln.

Didaktische Grundsätze

Siehe Didaktik.

UNTERRICHTSTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausreichende praktische Befähigung im Umgang

und Einsatz mit den technischen Unterrichtsmedien.

Befähigung, pädagogische Absichten durch Verwendung

von technischen Unterrichtsmitteln verstärken

zu können.

Kenntnisvermittlung der richtigen pädagogischen

und didaktischen Beurteilung technischer

Hilfsmittel unter Berücksichtigung lernpsychologischer

Erkenntnisse.

Erkennen möglicher Fehlerquellen und Vermittlung

der Fähigkeit, kleine Mängel beheben

zu können.

Lehrstoff

Kenntnis und zweckmäßiger Einsatz technischer

Unterrichtsmittel.

Visuelle Unterrichtsmittel: insbesondere Schultafel,

Hafttafel, Overheadprojektor, Episkop,

Diaprojektor, Stummfilmgeräte.

Auditive Unterrichtsmittel: insbesondere Tonbandgerät,

Kassettenrecorder, Plattenspieler,

Rundfunkgerät, Sprachlabor.

Audio-visuelle Unterrichtsmittel: insbesondere

Tonfilmgeräte, Ton-Dia-Geräte, Fernsehgeräte,

Videorecorder.

Schreib-, Zeichen- und Vervielfältigungsgeräte.

EDV-Anlagen und ihr Einsatz im Unterricht.

Herstellen von Unterrichtsbehelfen (Software)

für den medienunterstützten Unterricht.

Behebung kleiner Mängel und Wartung der

Geräte.

Medien in ihrem Einfluß auf Unterrichtsgestaltung,

auf Lehrer- und Schülerverhalten.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff ist unter Berücksichtigung der

Vorkenntnisse der Studierenden zu vermitteln.

Die Unterweisungen haben die neuen Methoden

in der Wissensvermittlung sowie den technischen

Fortschritt zu berücksichtigen.

Die Querverbindung zu den Gegenständen der

Unterrichtswissenschaften und den Schulpraktischen

Übungen ist bei jeder Gelegenheit herzustellen.

Erforderlichenfalls können diese Übungen

von verschiedenen Experten durchgeführt

werden.

UNTERRICHTSTECHNOLOGIE — ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Unterrichtstechnologie.

Lehrstoff

Praktische Unterweisung an allen für den

Lehrer wesentlichen Geräten.

Didaktische Grundsätze

Siehe Unterrichtstechnologie.

SCHULADMINISTRATION

Bildungs- und Lehraufgabe

Einführung in verwaltungstechnische und organisatorische

Fragen der Berufsschule.

Lehrstoff

Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern,

Lehrherrn und Internat.

Schülermitverwaltung.

Die Personalvertretung des Lehrers.

Lehrfächerverteilung und Stundenplan.

Lehrerkonferenzen.

Führung der Amtsschriften.

Schulordnung. Aufsichtspflicht. Internatsordnung.

Klassenvorstand und Kustos.

Verwaltung des Inventars, des Materials und

der Werkstätten.

Schriftverkehr des Lehrers mit vorgesetzten

Behörden.

Didaktische Grundsätze

Die Vermittlung des Stoffes soll an Hand von

konkreten Beispielen aus der Schulpraxis erarbeitet

werden.

Auf den pädagogischen Gehalt dieser Fragen

ist besonderes Gewicht zu legen.

Der Querverbindung zur „Schulrechtskunde"

ist die gehörige Beachtung zu schenken.

SCHULPRAKTISCHE ÜBUNGEN UND SPEZIELLE

METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines umfassenden Einblickes in

die Schulwirklichkeit sowohl der verschiedenen

Fachrichtungen und Organisationsformen der

Berufsschule als auch der für die Berufsschule

bedeutsamen und aufgabenverwandten anderen

Schularten durch Lehrbesuche.

Ausbildung der Fähigkeit und Vermittlung

der notwendigen Sicherheit in der selbständigen

Vorbereitung und methodisch richtigen Durchführung

von Unterrichtseinheiten durch Lehrübungen

in allen Unterrichtsgegenständen der

gewählten Fachrichtung und Fachgruppe.

Hinführung zur speziellen Methodik der einzelnen

Unterrichtsgegenstände, der Fachgruppen

und Lehrberufe.

Schulung des persönlichen Lehrverhaltens und

der sinnvollen Anwendung des in den didaktisch-

methodischen Pflichtgegenständen vermittelten

theoretischen Wissens in der Praxis des

Unterrichtes.

Schärfung der Urteilsfähigkeit auf didaktischem

Gebiet.

Lehrstoff

Praktische Unterweisung und Schulung in

den methodischen Sachgebieten, wie Anwendung

der Unterrichtsgrundsätze, Gestaltung der Unterrichtsvorbereitung,

Verwendung der Unterrichtsmittel,

Pflege der Tafelschrift.

Erstellen von Schularbeiten und von informellen

Tests, deren Bewertung und Auswertung.

Technik der Leistungsfeststellung in den entsprechenden

Unterrichtsgegenständen.

Lernzielformulierung auf Grund der Lernzieltheorien.

Hinführung zur Methodenvielfalt.

Didaktischer Einsatz des Schulbuches. Phasenspezifischer

Medieneinsatz.

Erarbeitung von Lehrmodellen für methodisch

schwierige Stoffgebiete.

Lehrbesuche mit Nachbesprechung.

Lehrübungen und anschließende Unterrichtsanalysen.

Training des Lehrverhaltens (Erkennen und

kritisches Auswerten des beobachtbaren unterrichtlichen

Geschehens).

Didaktische Grundsätze

Für die Lehrbesuche und für die Lehrübungen

ist eine entsprechende Gruppenteilung vorzunehmen;

innerhalb ihrer Gruppe haben die Studierenden

an allen Lehrveranstaltungen teilzunehmen;

aus Gründen der Vermeidung einer einseitigen

methodischen Ausbildung können die

Lehrer der einzelnen Gruppen fallweise gewechselt

werden. Bei der Planung der Lehrübungen

möge darauf Bedacht genommen werden, daß

der Studierende in allen Unterrichtsgegenständen

seiner Fachgruppen mindestens eine Lehrübung

selbständig durchführen soll. Die Themen hiezu

haben der Unterrichtsplanung (Lehrstoffverteilung)

der betreffenden Klasse zu entsprechen

und sind dem unterrichtlichen Vermögen des

Studierenden angepaßt auszuwählen; mit zunehmender

Sicherheit sind in die Lehrübungen

auch besondere Aufgaben, die sich aus der

Unterrichtsführung ergeben, einzubauen (Abteilungsunterricht,

Unterricht in Leistungsgruppen,

Leistungsbeurteilung u. dgl.).

Die Besuchsklassen und ihre Lehrer sind

sorgfältig auszuwählen. Während der Hospitation

sind von den Studierenden Vormerkungen (Verlaufsprotokolle)

zu führen. Das Training des

Lehrverhaltens ist ständig zu pflegen. Zu seiner

kritischen Auswertung und für Unterrichtsanalysen

sind geeignete technische Geräte (Videorecorder,

Tonband) gezielt einzusetzen.

5. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen

SPRECHERZIEHUNG UND SPRACHPFLEGE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, sich mündlich und

schriftlich korrekt auszudrücken.

Vertiefung des sprachlichen Verantwortungsbewußtseins

und Vermittlung der Fähigkeit, die

Schüler in dieser Hinsicht zu erziehen.

Lehrstoff

Sprecherziehung

Atem-, Stimm- und Artikulationsübungen.

Gewöhnung an richtige und deutliche Lautbildung

sowie an flließendes, mundartfreies, auch

in größeren Räumen verständliches, kraftsparendes

Sprechen.

Übungen zur Beherrschung der wichtigsten

Mittel des stimmlichen Ausdrucks für verschiedene

Vortragsaufgaben. Referate mit anschließender

Diskussion.

Sprachpflege

Mündlicher Ausdruck

Aufbauend auf die Kenntnisse der Sprecherziehung

Übungen im Unterrichtsvortrag und

unterweisendes Gespräch mit dem Schüler.

Sachlicher Vortrag und Überzeugungsrede.

Schriftlicher Ausdruck

Ausgewählte Kapitel zur Wiederholung der

Sprachlehre und Rechtschreibung. Stilkunde. Gebrauch

von Nachschlagwerken für die Sprache.

Übungen im Abfassen von Berichten und Protokollen.

Der Fachaufsatz.

Didaktische Grundsätze

Die Themen der Übungen sind den pädagogischen,

psychologischen und soziologischen Ausbildungsgebieten

zu entnehmen.

Die didaktisch-methodischen Hinweise sind auf

die Vorbildung der Lehrgangsteilnehmer abzustimmen.

Das besondere Übungsbedürfnis ist in enger

Zusammenarbeit mit den Lehrern für „Schulpraktische

Übungen" festzustellen; die Ergebnisse

sind möglichst gemeinsam mit ihnen zu besprechen.

SPRECHERZIEHUNG UND SPRACHPFLEGE

SEMINAR

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Sprecherziehung und Sprachpflege.

Lehrstoff

Ausgewählte Kapitel des Lehrstoffes sind seminaristisch

zu behandeln.

Didaktische Grundsätze

Siehe Sprecherziehung und Sprachpflege.

ERGÄNZUNG DER FACHLICHEN AUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Ergänzung und Anpassung der fachlichen

Kenntnisse und Fertigkeiten des Studierenden

auf und an den jeweiligen Stand der wirtschaftlichen

und technischen Entwicklung und die Bedürfnisse

des Berufsschulunterrichtes dur Abgrenzung

der Stoffgebiete, Anleitung zum selbständigen

Erwerb, gezielte Hilfe bei besonders schwierigen

Teilgebieten und durch Vermittlung neuer

Erkenntnisse der einschlägigen Grundlagenforschung.

Befähigung zur selbständigen fachlichen Weiterbildung.

Gründliche Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur

und der Vorschriften zum Schutz des

Lebens und der Gesundheit.

Lehrstoff

Das für die einzelnen Unterrichtsgegenstände

der gewählten Fachgruppe und des gewählten

Lehrberufes benötigte fundierte fachliche Wissen

und die zu einer Berufsausbildung in der Praxis

befähigenden Kenntnisse und Fertigkeiten.

Die Lehrinhalte werden bestimmt durch die

Angaben in den einschlägigen Lehrplänen und

Berufsbildern sowie durch die in der Prüfungsordnung

für die Lehramtsprüfung umschriebenen

Prüfungsgebiete.

Einschlägige Fachliteratur einschließlich der

wichtigsten Fachzeitschriften und die Lehrbücher,

Lehrbehelfe und Hilfsbücher der eigenen und

der verwandten Fachgruppe.

Die für das Fachgebiet geltenden Vorschriften

zum Sicherheitsschutz, zur Unfallverhütung, zur

Verhütung von Berufskrankheiten und zum sonstigen

Schutz von Leben und Gesundheit.

Erste Hilfe bei typischen Betriebsunfällen

im Fachbereich.

Grundkurs in „Erster Hilfe".

Didaktische Grundsätze

Umfang und Höhe der Anforderungen haben,

soweit sie nicht in der Prüfungsordnung für die

Lehramtsprüfung besonders angegeben sind, dem

Niveau zu entsprechen, das vom Lehrer der

Berufsschule für die Erteilung des lehrplanmäßigen

Unterrichtes gefordert werden muß; es

wird im allgemeinen dem vergleichbarer berufsbildender

höherer Lehranstalten gleichkommen.

Es ist darauf zu achten, daß die Gesamtanforderungen

in den einzelnen Fachgruppen und

Lehrberufen etwa die gleichen sind. Neben dem

regelmäßigen Unterricht kann in einzelnen Teilgebieten

auch der Besuch außerschulischer Kurse

und sonstiger Fortbildungsveranstaltungen vorgesehen

werden.

Der Studierende soll systematisch zum selbständigen

Erwerb des ergänzungsbedürftigen

Fachwissens angeleitet und zur Erkenntnis der

Notwendigkeit der permanenten Weiterbildung

geführt werden.

B. Freigegenstände

ERWACHSENENBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Humanwissenschaftliche Bildung.

Lehrstoff

Legitimation der Erwachsenenbildung (Sozialisation

als lebenslanger Prozeß, Mobilität der

Berufswelt, Erweiterung politischer Rechte usw.).

Standortbestimmung der Erwachsenenbildung

im Gesamtbildungssystem.

Träger und institutionelle Formen der

Erwachsenenbildung.

Erwünschte und tatsächliche Zielgruppen der

Erwachsenenbildung. Ziele der Erwachsenenbildung

(berufliche, soziale, politische, kulturelle

usw.). Erwachsenenspezifische Lehr- und Lernmethoden.

Evaluationsverfahren, Erteilung von Zertifikaten

und Berechtigungen.

Reformtendenzen in der Erwachsenenbildung

(z. B. in der Gestaltung der Curricula).

Didaktische Grundsätze

Siehe Humanwissenschaftliche Bildung.

ERWACHSENENBILDUNG — SEMINAR

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Erwachsenenbildung.

Lehrstoff

Vertiefung und Ergänzung ausgewählter Inhalte

aus dem Lehrstoffkatalog des Freigegenstandes

Erwachsenenbildung unter besonderer

Berücksichtigung der Schultypen, an denen die

zukünftigen Lehrer unterrichten werden.

Didaktische Grundsätze

Siehe Erwachsenenbildung.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe

Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse

in der gewählten Fremdsprache im Sinne der

praktischen Sprachbeherrschung und im Hinblick

auf die zukünftige Berufstätigkeit.

Lehrstoff

Aussprache-, Sprech- und Hörübungen.

Wortschatz aus dem Alltags- und aus dem

Berufsleben. Lektüre facheinschlägiger Texte.

Didaktische Grundsätze

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe hat

der Unterricht besonders die Sprechfertigkeit zu

fördern und den facheinschlägigen Wortschatz

zu pflegen.

Der Unterricht soll die Lehrgangsteilnehmer

in die Lage versetzen, leichtere, facheinschlägige

Texte zu verstehen.

LEIBESERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Pflege der Leibesübungen zur Wahrung der

Gesundheit und zur Erwerbung einer optimalen

Leistungsfähigkeit. Entfaltung der Freude an der

Bewegung und Wecken eines gesunden Leistungswillens.

Erziehung zur Selbstbeherrschung, zur Hilfsbereitschaft

und zu verantwortungsbewußter

Einordnung in die Gemeinschaft.

Einsicht in die biologische, kulturelle und soziale

Bedeutung der Leibesübungen.

Wecken des Willens zu außerschulischen

Leibesübungen und zu seiner Vermittlung an die

Schüler.

Lehrstoff

Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen.

Haltungs- und bewegungsformende Übungen.

Leistungsübungen in der Leichtathletik und an

Geräten.

Spiele und Tänze.

Schwimmen, Schilaufen und Eislaufen.

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl und Durchführung der verschiedenen

Übungen sind das Alter der Lehrgangsteilnehmer,

ihre physische Voraussetzung

für die Leibesübungen und die Verwertbarkeit

der Übungen für die Freizeitgestaltung in

Internaten zu berücksichtigen.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung grundlegender oder ergänzender

Kenntnisse oder praktischer Fertigkeiten in bestimmten

aktuellen Fachgebieten.

Lehrstoff

Die Auswahl des Lehrstoffes hat je nach den

aktuellen Fachgebieten zu erfolgen.

Didaktische Grundsätze

Unterrichtsorganisation und Unterrichtsmethode

sind so zu wählen, daß eine Bereicherung

des Unterrichtes gewährleistet ist

und die Einsicht in die Berufswirklichkeit vertieft

wird.

Anlage III

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR BERUFSSCHULEN

(zweisemestrige Ausbildung)

I. STUNDENTAFEL

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die zweisemestrige Lehramtsausbildung hat

den Studierenden unter Berücksichtigung der

Tatsache, daß es sich bei diesen um bereits im

Schuldienst stehende Lehrer handelt, jenes ergänzende

fachliche Wissen und Können zu vermitteln

und zu vertiefen, das sie zur Ausübung

des Berufes als Lehrer für berufsbildende Pflichtschulen

befähigt.

III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Bildungsziel, didaktische Grundsätze sowie

Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände

gelten wie in Anlage II mit der Maßgabe, daß

bereits im Schuldienst stehende Lehrer in einer

gegenüber der normalen Studiendauer verkürzten

Zeit eine konzentrierte Ausbildung erhalten

müssen, die zum gleichen Bildungsziel

führt.

Anlage IV

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN HAUSWIRTSCHAFTLICHEN

FACHUNTERRICHT

(viersemestrige Ausbildung)

I. STUNDENTAFEL

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die viersemestrige Lehramtsausbildung für den

hauswirtschaftlichen Fachunterricht hat den

Studierenden jenes fachliche Wissen und Können

zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes

als Lehrer für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht

befähigt.

III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. Religionspädagogik

Siehe III.

2. Humanwissenschaftliche Bildung

Siehe Anlage II.

3. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und

Schulpraktische Ausbildung

a) Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse

der Humanwissenschaften den Unter-

richt selbständig, methodisch richtig und den

Anforderungen der einzelnen Schultypen und

Unterrichtsgegenstände entsprechend zu gestalten.

b) Didaktische Grundsätze

Die Zusammenarbeit zwischen den Lehrern

der Humanwissenschaften, der Didaktik der

Unterrichtsgegenstände, der schulpraktischen

Ausbildung und der Besuchs- und Übungsschulen

ist zu intensivieren, insbesondere durch gegenseitige

Besuche und fallweise gemeinsame Lehrveranstaltungen.

Für die Abhaltung der Übungen in Unterrichtstechnologie

empfiehlt sich eine Blockveranstaltung

mit Kleingruppen.

c) Lehrstoff

DIDAKTIK

Analyse und Interpretation der Lehrpläne der

einschlägigen berufsbildenden mittleren und

höheren Schulen.

Planung von Unterrichtseinheiten/Lernphasen.

Methoden des Unterrichtes.

Durchführung von Schulveranstaltungen.

Verwendung von Lehr- und Lernmitteln.

Sicherung des Unterrichtsertrages und dessen

Kontrolle.

Beurteilung von Schülerleistungen.

Einführung in die Fachliteratur.

UNTERRICHTSTECHNOLOGIE

Lernpsychologisch richtiger Einsatz von

Unterrichtsmitteln.

Unterweisung in der Handhabung der technischen

Unterrichtsmittel.

Herstellen von Unterrichtsbehelfen.

Wartung der Geräte und Behebung kleiner

Mängel.

LEHRBESUCHE UND LEHRÜBUNGEN

Lehrbesuche und Lehrübungen in allen facheinschlägigen

Unterrichtsgegenständen der verschiedenen

Schultypen (Training des Lehrerverhaltens).

Lehrbesprechungen.

Selbständige Gestaltung von Unterrichtsstunden

in den entsprechenden Gegenständen

und Schultypen.

4. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen

a) Bildungs- und Lehraufgabe

Weckung des Verantwortungsbewußtseins für

die Qualität der Ausbildung und für individuelle

und soziale Bildungsarbeit.

Vermittlung der Fähigkeit, Fachliteratur lesen

und kritisch beurteilen zu können.

Vermittlung der Fähigkeit, Widersprüche

zwischen wissenschaftlichen sowie arbeitsorganisatorischen

Befunden sachlich richtig beurteilen

zu können.

Erkennen unterschiedlicher wissenschaftlicher

Ansätze, ihrer Ergebnisse und Forschungsmethoden

mit dem Zweck der Beurteilung von

Aussagekraft und Praxisrelevanz.

Vermittlung der Fähigkeit, Erkenntnisse aus

humanwissenschaftlichen und didaktischen Bereichen

bei der Unterrichts- und Erziehungsarbeit

anwenden zu können.

b) Didaktische Grundsätze

Als Kriterien für die Auswahl des Lehrstoffes

sind insbesondere zu beachten

die Aktualität des Lehrstoffes,

die Lehrpläne der Schularten, für die die

Lehrbefähigung erworben wird,

das erreichte Ausbildungsniveau,

Fragen des Umweltschutzes.

Die Inhalte sind unter Berücksichtigung verschiedener

im Unterricht anwendbarer Methoden

zu erarbeiten

durch verschiedene Informationsangebote,

durch Auseinandersetzung mit Arbeitsmaterialien

und Texten,

durch Kontakte mit berufsbezogenen Institutionen

in Form von Exkursionen,

durch Team-Teaching,

durch Fallstudien und Rollenspiel.

Die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und

Einstellungen sind mit Hilfe verschiedener

Evaluationsverfahren zu überprüfen.

c) Lehrstoff

ANATOMIE UND PHYSIOLOGIE

Der menschliche Körper als morphologische

und funktioneile Einheit, Grundzüge der

Embryologie und histologischen Anatomie.

Aufbau der Organe und Organsysteme.

Vermittlung grundlegender physiologischer

Kenntnisse.

HYGIENE

Aufgaben, Arbeitsbereich und grundlegende

Begriffe der Hygiene. Die wechselseitigen Beziehungen

des Menschen zu seiner natürlichen

und künstlichen Umwelt. Umweltgefahren und

Schutzmöglichkeiten. Methoden der Unfallverhütung.

Sozialhygiene: Der Mensch in seiner sozialen

Bindung, Epidemiologie, Infektionskrankheiten,

Vorbeugung und Behandlung.

Fortpflanzung, Eugenetik.

Psychohygiene: Psychosomatische Gesundheit.

Ganzheitskosmetik. Genußmittel, Suchtgifte,

Streß, Pubertätsprobleme, Regeneration und

Relaxation, hygienische Aspekte und Prävention

in der Schule und im Betrieb.

SEMINAR FÜR ANATOMIE, PHYSIOLOGIE

UND HYGIENE

Didaktische Umformung des Lehrstoffes entsprechend

den Bildungszielen der einschlägigen

Unterrichtsgegenstände in den verschiedenen

Schularten.

Lektüre (Referate) und Interpretationen von

Lehrplänen und Fachliteratur.

SÄUGLINGSPFLEGE, HAUSKRANKENPFLEGE

UND ERSTE HILFE

Säuglingspflege

Vorgeburtliche Vorgänge.

Körperbau und Lebensvorgänge sowie Entwicklung

des Säuglings und des Kleinkindes.

Abgrenzung zum Pathologischen.

Pflegemaßnahmen für Mutter und Kind,

richtige Lebensweise, richtige Ernährung.

Störungen und Erkrankungen des Säuglings

und des Kleinkindes. Gesetzliche Maßnahmen

zum Schutze von Mutter und Kind.

Hauskrankenpflege und Erste Hilfe

Kenntnis von Krankheitserscheinungen und

deren Beurteilung hinsichtlich der Zuziehung

eines Arztes.

Umgang mit Medikamenten und Hausapotheke.

Pflege des alten und kranken Menschen in der

Familie nach ärztlicher Anordnung.

Richtige Hilfeleistung bei plötzlichen Erkrankungen,

Verletzungen und Unfällen bis zum

Eintreffen des Arztes.

Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens.

ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFT

Deskriptive Biochemie: Beschreibung der für

die menschliche Ernährung wesentlichen organischen

Naturstoffe.

Dynamische Biochemie: Erläuterung von Stoffwechselvorgängen,

Wirkungen von Enzymen und

Hormonen als wesentlicher Träger der Lebenserscheinungen.

Ernährungsphysiologie: Bearbeitung der

Problemkreise Energiebedarf und Energieversorgung,

Proteinbedarf und Proteinversorgung,

Kohlehydrate und Fette.

Angewandte Ernährungswissenschaft: Ermittlung

des Ernährungszustandes; vollwertige Ernährung

des Gesunden; Veränderungen der

Lebensmittel bei der Zubereitung mit besonderer

Berücksichtigung der Probleme der Verköstigung

in Verpflegungsbetrieben verschiedener Art

(Gaststätten, Großküchenbetriebe u, ä.).

Anreicherung von Lebensmitteln zur Verbesserung

des Nährwertes.

SEMINAR FÜR ERNÄHRUNGSLEHRE,

LEBENSMITTEL- UND DIÄTKUNDE

Didaktische und methodische Probleme des

Ernährungslehreunterrichtes. Methodische Gliederung

und Darbietung des Lehrstoffes aus den

Vorlesungen Ernährungstechnologie und „Diätetik"

sowie „Ernährungswissenschaft" für die

verschiedenen Schularten.

Demonstration von Versuchen zur Veranschaulichung

des Lehrstoffes.

ERNÄHRUNGSTECHNOLOGIE UND

DIÄTETIK

Die verschiedenen Kostformen und ihre Bedeutung

für die Volksgesundheit und die Erhaltung

der Leistungsfähigkeit.

Die wichtigsten Diätformen.

Koordinierung ernährungsphysiologischer

Grundsätze und küchentechnischer Gegebenheiten

in hauswirtschaftlichen Klein- und Großbetrieben.

Verfahren zur Haltbarmachung von Lebensmitteln.

KÜCHENWIRTSCHAFTLICHE PRAXIS

Anwendung der physiologischen, ernährungswissenschaftlichen

und ökonomischen Erkenntnisse

auf alle Kostformen inklusive Feinküche,

internationale Küche und Diätküche.

Moderne Unterrichts- und Arbeitsformen für

den Unterricht in Lehr- und Betriebsküchen.

Die Planung der Arbeit nach den Grundsätzen

und Methoden moderner Arbeitsorganisation.

Planung und Einrichtung von Lehr- und

Betriebsküchen.

SERVIERKUNDLICHE PRAXIS

Tischkultur im Haushalt und Lehrhaushalt.

Service und Serviceorganisation im gastgewerblichen

Betriebsbereich unterschiedlicher Rangordnung.

Verschiedene Organisationsformen der servierkundlichen

Praxis.

Die Planung der Arbeit nach den Grundsätzen

von Methoden neuer Formen der Arbeitsorganisation.

SOZIOÖKONOMIE UND TECHNOLOGIE

DER HAUSWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBE

Soziale und ökonomische Funktionen des

Familienhaushaltes. Arten und Formen hauswirtschaftlicher

Betriebe — Aufgaben und

Leistungsstruktur.

Aufgaben und Methoden der Betriebsführung.

Der Lehrhaushalt und seine Funktion —

Planung und Einrichtung von Schulwerkstätten

(Grundausstattung).

Technologie der in den hauswirtschaftlichen

Betrieben verwendeten Materialien.

Technisierung in den Arbeitsbereichen des hauswirtschaftlichen

Kleinbetriebes (Wohnung,

Ernährung, Kleidung).

Technisierung und Automation im hauswirtschaftlichen

Großbetrieb unter besonderer Berücksichtigung

der Aufgabenstellung und Leistungsstruktur

erwerbswirtschaftlicher und unterhaltswirtschaftlicher

Betriebe.

Unfallgefahren und Unfallschutz.

SEMINAR FÜR SOZIOÖKONOMIE UND

TECHNOLOGIE DER HAUSWIRTSCHAFTLICHEN

BETRIEBE

Lektüre (Referate) und Interpretation einschlägiger

Literatur. Auswahl und didaktische

Umformung des Lehrstoffes im Hinblick auf das

Bildungsziel einschlägiger Unterrichtsgegenstände

in verschiedenen Schularten.

HAUSWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBSTECHNIK

UND ARBEITSORGANISATION

Anwendung unterschiedlicher Arbeitstechniken

unter Berücksichtigung organisatorischer, ökonomischer

und didaktischer Grundsätze. Fachgemäße

Anwendung und Erprobung von Pflege-

und Reinigungsmitteln.

Arbeitsgeräte und Maschinen, ihre Verwendung

und Pflege.

Arbeitsablauf- und Arbeitszeitstudien für hauswirtschaftliche

Klein- und Großbetriebe.

Heim- und Gartenpflanzen, Kulturmethoden

und Pflege.

Dekorative Ausgestaltung von Räumen.

FREMDENVERKEHRSLEHRE UND FREMDENVERKEHRSPOLITIK

Definition und Bedeutungswandel des Begriffes

Fremdenverkehr.

Arten und Formen des Fremdenverkehrs.

Fremdenverkehrsbetriebe.

Fremdenverkehr und Wirtschaft.

Fremdenverkehr und Gesellschaft.

Organisation des österreichischen Fremdenverkehrs.

Fremdenverkehrspolitische Ziele.

Instrumente der Fremdenverkehrspolitik.

Angewandte Fremdenverkehrspolitik.

SCHULPRAKTIKUM

Jeder Studierende hat im Rahmen der schulpraktischen

Ausbildung ein Schulpraktikum an

einer einschlägigen berufsbildenden mittleren

bzw. höheren Schule im Ausmaß von zwei Wochen

zu absolvieren. Das Schulpraktikum ist nach

Möglichkeit zu Beginn des 4. Semesters vorzusehen.

Das Schulpraktikum soll den Studierenden die

Möglichkeit geben, durch kontinuierliche selbständige

Führung des Unterrichtes in mindestens

einem theoretischen und einem praktischen

Unterrichtsgegenstand ihrer Fachrichtung im

Gesamtausmaß von mindestens 15 Wochenstunden

sowie Teilnahme an Veranstaltungen der

Schule ihre Unterrichtserfahrungen zu vertiefen

und Einblick in den Ablauf des Schulgeschehens

zu gewinnen.

BETRIEBSKÜCHENPRAKTIKUM

Jeder Studierende hat während des Studiums

ein Praktikum in der Betriebsküche eines Lehrhaushaltes

(Schule) im Ausmaß von zwei Wochen

zu absolvieren. Das Praktikum ist nach Möglichkeit

im 2. Semester anzusetzen. Dabei sind die

Studierenden mit der Organisation und Führung

einer solchen Betriebsküche vertraut zu machen.

B. Freigegenstände

ERWACHSENENBILDUNG

Siehe Anlage II.

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage II.

SPRECHTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung grundlegender Einsichten in die

Bedeutung richtiger Sprech- und Atmungstechnik

für die Gesundheit. Motivation zum richtigen

Verhalten in dieser Hinsicht.

Lehrstoff

Physiologie und Pathologie der Atmung.

Physiologie und Pathologie der Stimme.

Phonetische Grundlagen.

Konstitution und Sprache.

Morphologie der Sprechorgane.

Physiologie und Pathologie der Sprachlaute.

Atmungsübungen.

Stimmbildende Übungen.

Artikulationsübungen.

Berufliche Verwendung der Atmung, Stimme

und Artikulation.

Didaktische Grundsätze

Auf die Verbindung theoretischer Einsichten

mit dem praktischen Tun in geeigneten Übungen

ist besonderer Wert zu legen.

LEIBESERZIEHUNG

Siehe Anlage IL

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage II.

Anlage IV a

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN HAUSWIRTSCHAFTLICHEN

FACHUNTERRICHT

(Übergangsbestimmungen für das Studienjahr 1976/77)

I. STUNDENTAFEL

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Übergangsbestimmungen für das Studienjahr

1976/77 sollen den Studierenden, die im

Schuljahr 1975/76 das Studium an einer Berufspädagogischen

Lehranstalt begonnen haben, in

einem zweisemestrigen Studium jenes fachliche

Wissen und Können vermitteln, das sie zur Ausübung

des Berufes als Lehrer für den hauswirtschaftlichen

Fachunterricht befähigt.

III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Bildungsgrad, didaktische Grundsätze sowie

Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände

gelten wie in Anlage IV mit der Maßgabe, daß

die Studierenden im Studienjahr 1976/77 einen

Abschluß ihres Bildungsganges erhalten, der ihren

durch den Besuch der Berufspädagogischen Lehranstalt

nachgewiesenen Vorkenntnissen entspricht.

Anlage V

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN HAUSWIRTSCHAFTLICHEN

FACHUNTERRICHT

(sechssemestrige Ausbildung)

I. STUNDENTAFEL

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die sechssemestrige Lehramtsausbildung für den

hauswirtschaftlichen Fachunterricht hat die Studierenden,

die weder eine Höhere Lehranstalt

für wirtschaftliche Frauenberufe noch eine

Höhere Lehranstalt für landwirtschaftliche

Frauenberufe noch eine Höhere Lehranstalt für

Fremdenverkehrsberufe abgeschlossen haben, in

den für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht

relevanten Unterrichtsgegenständen an das Bildungsziel

dieser Schularten heranzuführen und

ihnen sodann jenes fachliche Wissen und Können

zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes

als Lehrer für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht

befähigt.

III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. Religionspädagogik

Siehe III.

2. Humanwissenschaftliche Bildung

Siehe Anlage II.

3. Politische und wirtschaftswissenschaftliche

Bildung

a) Bildungs- und Lehraufgabe

Erwerben des für die Ausbildung zum Lehrer

für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht

grundlegenden fachlichen Wissens und Könnens.

Schulen der Fähigkeit, Fachliteratur lesen und

kritisch beurteilen zu können.

Schulen der Fähigkeit, Widersprüche zwischen

wissenschaftlichen sowie arbeitsorganisatorischen

Befunden sachlich richtig beurteilen zu können.

b) Didaktische Grundsätze

Die Auswahl des Lehrstoffes ist unter Berücksichtigung

des in der Vorbildung erreichten Ausbildungsniveaus

und in Anpassung an die Aufgaben

der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche

Frauenberufe, der Höheren Lehranstalt für

landwirtschaftliche Frauenberufe bzw. der Höheren

Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe vorzunehmen.

Die Erarbeitung der Lehrinhalte soll unter

Berücksichtigung der in der höheren Schule

erworbenen kognitiven Fähigkeiten erfolgen.

c) Lehrstoff

RECHTSKUNDE

Staats- und Rechtsordnung, Grundbegriffe des

Rechtes. Bürgerliches Recht

Personenrecht: Arten der Person. Beginn und

Endigung der Rechtsperson. Rechts- und Handlungsfähigkeit.

Rechtlich bedeutsame Altersstufen. Gesetzliche

Stellvertretung.

Sachenrecht: Eigentum — Besitz— Inhabung.

Eigentumserwerb. Eigentumsbeschränkungen.

Eigentumsschutz. Pfandrecht. Reallast. Baurecht.

Wohnungseigentum.

Schuldrecht: Schuldverhältnisse auf Grund von

Rechtsgeschäften. Der Vertrag. Abschluß und Erfüllung

von Verträgen, Gewährleistung, Vertragstypen.

Sicherung, Änderung und" Endigung

von Forderungen. Gewerberecht.

Arbeits- und Sozialrecht.

Grundzüge der Sozialversicherung.

Konsumentenrecht (Fallstudien).

VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Grundbegriffe der, Volkswirtschaftlehre: Natürliche

und gesellschaftliche Grundlagen der

Wirtschaft.

Die Produktion: Produktionsfaktoren.

Unternehmen und Betriebe: Begriff, Rechtsformen,

Unternehmungszusammenschlüsse.

Die Güterverteilung: Marktwirtschaft und

Planwirtschaft. Volkseinkommen und Sozialprodukt.

Die Einkommensarten.

Der öffentliche Haushalt und seine Bedeutung

für die Wirtschaft.

Funktionen des Handels, der Außenhandel.

Funktionen des Geldes, Geldwert (Binnenwert

und Außenwert, Geldwertänderung, Inflation

und Deflation); die Oesterreichische Nationalbank;

Bank- und Kreditwesen.

Der Konsum: Beeinflussung und Wandlung der

Konsumgewohnheiten.

Marktforschung; Konsumberatung.

Internationale Wirtschaftsabkommen.

Konjunkturen und Krisen.

4. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und schulpraktische

Ausbildung

Siehe Anlage II.

5. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen

Anatomie, Physiologie, Hygiene, Seminar

für Anatomie, Physiologie und Hygiene, Säuglingspflege,

Hauskrankenpflege und Erste Hilfe,

Ernährungswissenschaft (3. und 4. Semester), Seminar

für Ernährungslehre, Lebensmittelkunde

und Diätkunde, Ernährungstechnologie und

Diätetik, Küchenwirtschaftliche Praxis, Servierkundliche

Praxis, Sozioökonomie und Technologie

der hauswirtschaftlichen Betriebe, Seminar

für Sozioökonomie und Technologie der hauswirtschaftlichen

Betriebe, Hauswirtschaftliche Betriebstechnik

und Arbeitsorganisation, Fremdenverkehrslehre

und Fremdenverkehrspolitik

Siehe Anlage IV.

BETRIEBLICHES RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Z. 3 lit. a.

Lehrstoff

Buchhaltung

Einführung in das System der doppelten Buchhaltung.

Einheitskontenrahmen des ÖKW.

Formen der doppelten Buchhaltung, insbesondere

die Durchschreibebuchhaltung und die Maschinenbuchhaltung.

Gesetzliche Buchhaltungsbestimmungen.

Der Jahresabschluß unter Beachtung der handels-

und steuerrechtlichen Vorschriften.

Buchhaltung und Bilanz der Personen- und Kapitalsgesellschaften.

Steuerlehre.

Lohnverrechnung und Lohnbuchhaltung.

Zusammenhängender, auswertbarer Geschäftsgang

eines Hotel- oder Gastgewerbebetriebes im

manuellen Durchschreibeverfahren.

Wirtschaftsrechnen

Fremdwährungen und Kursnotierungen; Valutenrechnung.

Kettensatz.

Einführung in das Maschinenrechnen.

Kaufmännische Zinsrechnung, Terminrechnung

einschließlich Ratenrechnung, Diskontrechnung,

Devisenrechnung, Effektenrechnung und Kontokorrentrechnung.

Kostenrechnung

Kostenlehre, Kostenrechnung (Kostenarten-,

Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung); praktische

Beispiele der Betriebsabrechnung und Kalkulationen,

insbesondere das Hotel- und Gastgewerbebetriebes.

Didaktische Grundsätze

Siehe Z. 3 lit. b.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE EINSCHLIESSLICH

SCHRIFTVERKEHR

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Z. 3 lit. a.

Lehrstoff

Arten der Betriebe; Betriebsfaktoren; Betriebskreislauf.

Marktformen, Marktforschung, Marketingtechniken

einschließlich Werbung.

Die Elemente des wirtschaftlichen Verkehrs;

die Beschaffung und der Verkauf der Güter. Arten

der Waren. Der Einkauf und seine Bedeutung.

Der Kaufvertrag in wirtschaftlicher Beziehung

und der damit verbundene Schriftverkehr. Der

Schriftverkehr in und mit Betrieben des Tourismus

unter Berücksichtigung der Werbung.

Die Zahlung und der damit verbundene Schriftverkehr.

Das Akkreditiv. Der Kredit und der

damit verbundene Schriftverkehr. Wertpapiere.

Der Wechsel und seine wirtschaftlichen Aufgaben.

Handelsregister und Firmenrecht.

Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen des

Handels.

Wesen und Bedeutung des Import-, Export-

und Transithandels; die Zölle. Grundzüge des

Schriftverkehrs im Versicherungsgeschäft.

Strukturelle Probleme im Betrieb.

Öffentliche Institutionen und Verbände.

Der Schriftverkehr mit Behörden, Berufsverbänden

und Sozialversicherungsträgern.

Der Schriftverkehr zwischen Dienstnehmer und

Dienstgeber.

Didaktische Grundsätze

Siehe Z. 3 lit. b.

ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFT

(1. und 2. Semester)

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Z. 3 lit. a.

Lehrstoff

Aufgabe und Zusammensetzung der Nahrung.

Physiologie der Ernährung: Bedeutung der

Nähr-, Wirk- und Genußstoffe für den menschlichen

Körper.

Ihre physiologischen Aufgaben und Wirkungen

Vorgänge bei Ab- und Umbau der Stoffe im Organismus.

Der Nährstoffbedarf des Menschen.

Einführung in die Lebensmittelkunde: Nahrungsmittel

— Arten, Zusammensetzung, Nährwert,

Aufbewahrung.

Würz- und Genußmittel: Moderne Produktions-,

Verarbeitungs- und Konservierungsmethoden

für Lebensmittel; ihre Bedeutung für die

Rationalisierung der Arbeit in der Küche. Richtlinien

für eine ausreichende, gesunde und zweckmäßige

Kost. Verschiedene Kostformen für Gesunde

unter Berücksichtigung der einzelnen Alters-

und Berufsgruppen.

Diätkunde: Allgemeine Richtlinien für Diätkost.

Die wichtigsten Diätformen und Spezialdiäten

für Kranke.

Übungen im Aufstellen von Speisenfolgen,

Tages- und Wochenspeiseplänen sowie Nährwertberechnungen

für Gesunde und Kranke.

Einführung in die wichtigsten Bestimmungen

und in die Handhabung des Lebensmittelgesetzes.

Einführung in die Fachliteratur.

Didaktische Grundsätze

Siehe Z. 3 lit. b.

KÜCHENPRAXIS UND KÜCHENFÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Z. 3 lit. a.

Lehrstoff

Einführung in den Küchenbetrieb.

Richtlinien für Einkauf, Übernahme, Lagerhaltung

und Verrechnung von Lebensmitteln.

Übungen zur Beherrschung der Arbeitstechniken

in der Küche. Funktion und Verwendung

der Küchengeräte und -maschinen des Haushaltes

und Großküchenbetriebes.

Die grundlegenden Arten des Garmachens;

Grundrezepte verschiedener Speisen.

Zubereitung einfacher Speisen und Getränke

für Haushalt und Großküche, auch unter Verwendung

von Halb- und Fertigfabrikaten. Abänderungen

und Erweiterungen der Grundrezepte für

die Feinküche.

Zubereitung von Speisen verschiedener Diätformen.

Konservieren von Lebensmitteln und Speisen.

Mengenberechnung, Material-, Preis- und Nährwertberechnungen

für Haushalt und Großküche.

Führung von Lagerkarteien.

Erstellung von Speiseplänen für verschiedene

Verpflegungsbetriebe (wie Großküche, Restaurant).

Erstellung von Arbeitsablauflisten.

Erstellung von Organisationsplänen für den

Großküchenbetrieb.

Vorratswirtschaft und damit verbundene Probleme.

Didaktische Grundsätze

Siehe Z. 3 lit. b.

SERVIERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Z. 3 lit. a.

Lehrstoff

Grundkenntnisse über Tischgeräte, Tischdecken

und Servieren für Haushalte und Betriebe.

Tischgestaltung und Servieren bei verschiedenen

Mahlzeiten und für besondere Anlässe.

Einführung in die Getränkekunde.

Didaktische Grundsätze

Siehe Z. 3 lit. b.

HAUSHALTSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Z. 3 lit. a.

Lehrstoff

Raumgestaltung

Elemente der Raumgestaltung: Wände, Fußböden,

Heimtextilien und Möbel, Beheizungs- und

Beleuchtungsanlagen.

Instandhaltung von Wohn- und Wirtschaftsräumen

mit Berücksichtigung rationeller Arbeitseinteilung

und fachgemäßer Arbeitsverfahren.

Die wichtigsten Pflege- und Reinigungsmittel

sowie Arbeitsgeräte und -maschinen (ihre Funktion

und Instandhaltung).

Einrichtung und Gestaltung von Wohn- und

Wirtschaftsräumen hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit

und Wohnlichkeit. Anfertigung von

Raumskizzen, Raum- und Möblierungsplänen für

Haushalte und einschlägige Betriebe.

Hausrat, seine Materialbeschaffenheit und

Pflege.

Wäsche und Bekleidung

Grundlegendes über Materialbeschaffenheit als

Voraussetzung für sachgemäße Pflege und Reinigung.

Verschiedene Waschverfahren und Techniken

des Bügeins für Haushalte und Betriebe.

Pflegearbeiten an Lederwaren und lederähnlichen

Materialien.

Grundkenntnisse über die Planung eines Gartens

und die Pflege von Pflanzen, einschließlich

Schnittblumen und Zimmerpflanzen.

Didaktische Grundsätze

Siehe Z. 3 lit. b.

HAUSWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Z. 3 lit. a.

Lehrstoff

Durchführung von Organisationsaufgaben in

verschiedenen wirtschaftlichen Betrieben unter

Anwendung der in Küchenführung und Küchenpraxis,

Servierkunde und Haushaltstechnik erworbenen

Kenntnisse.

Gefahren im Betrieb und deren Verhütung.

Erstellung von Organisationsplänen für bestimmte

Arbeitsaufgaben.

Didaktische Grundsätze

Siehe Z. 3 lit. b.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE DES TOURISMUS

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Z. 3 lit. a.

Lehrstoff

Einführung in die Fremdenverkehrslehre: Aufgaben

und Ziele der Fremdenverkehrswirtschaft.

Die Fremdenverkehrszweige. Arten der Fremdenverkehrsbetriebe.

Betriebsablauf im Beherbergungsbetrieb

(Zimmerplan, Meldewesen, Fremdenbuch,

Gästekartei, Gästebetreuung).

Behördliche Vorschriften für Betriebe (Gesundheits-

und Baubehörden, Arbeitsinspektorat usw.).

Volkswirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung

des Tourismus (Verwendung statistischen

Materials).

Fremdenverkehrswerbung : Werbemittel.

Aufgaben des Reisebüros. Aufgaben der Kurverwaltung.

Fremdenverkehrspolitik: Aufgaben

von Staat, Land und Gemeinden.

Private Maßnahmen zur Förderung des Tourismus.

Didaktische Grundsätze

Siehe Z. 3 lit. b.

SCHULPRAKTIKUM

Siehe Anlage IV.

BETRIEBSKÜCHENPRAKTIKUM

Siehe Anlage IV.

FERIALPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe

Das Praktikum dient der Ergänzung und Vervollkommnung

der in den praktischen Unterrichtsgegenständen

erworbenen Kenntnisse und

Fertigkeiten sowie dem Gewinnen von Einblick

in die Berufswirklichkeit.

Es ist nach Abschluß des 2. Semesters im Ausmaß

von zwei Monaten in Einrichtungen des

Tourismus, des Sozial- und Wohlfahrts- oder

des Schul- und Internatswesens abzuleisten.

Neben der im Vordergrund stehenden Küchenpraxis

und Küchenführung soll der Studierende

möglichst alle Sparten des Großküchenhaushaltes

kennenlernen.

Didaktische Grundsätze

Das Praktikum ist zum Beispiel in Beherbergungs-

und Verpflegungsbetrieben, Fremdenverkehrseinrichtungen

sonstiger Art, in Wirtschaftsbetrieben

von Wohlfahrtsanstalten, Internaten,

Heimen oder auch in Lehrhaushalten, die mit

mittleren oder höheren Schulen verbunden sind

und betriebsmäßig geführt werden, in Österreich

abzuleisten, wobei ein möglichst vollständiger

Einblick in die Organisationsprobleme und -aufgaben

des Betriebes zu vermitteln ist. Das Praktikum

bedarf der sorgfältigen Vorbereitung durch

die Schulleitung und die Lehrer. Die Auswahl

geeigneter Praxisstellen bleibt grundsätzlich den

Studierenden vorbehalten. Die Schulleitung hat

jedoch Sorge zu tragen, daß in Zusammenarbeit

mit den zuständigen Schulbehörden und den entsprechenden

Interessenvertretungen geeignete

Praxisstellen in genügender Zahl zur Verfügung

stehen, und die Studierenden entsprechend zu beraten.

Sie hat ferner für die Supervision der Praktikanten

an deren Arbeitsstelle durch Lehrer zu

sorgen, die mit den Aufgaben und Problemen

des Praktikums hinlänglich vertraut sind und

den Praktikanten in allen die Absolvierung des

Praktikums betreffenden Fragen beratend und

helfend zur Seite stehen können.

Die Praktikanten haben ein Arbeitsheft (Werkbuch)

zu führen, in dem ihre täglichen Arbeitsvorgänge

schlagwortartig aufzuzeichnen sind.

Dieses Arbeitsheft ist dem von der betreffenden

Schulleitung bestellten Organ zu Beginn des

3. Semesters zur Einsicht und Abzeichnung vorzulegen.

Die Direktion kann Praktikanten, die

durch Krankheit das Praktikum nach dem 2. Semester

nachweislich zur Gänze oder zum Teil

nicht absolvieren konnten, die Möglichkeit einräumen,

das Praktikum zu einem späteren Zeitpunkt

auch in Teilen nachzuholen. Das Praktikum

muß jedoch bis zum Beginn des 6. Semesters

abgeschlossen sein.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE UND PHONOTYPIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, etwa 100 Silben pro Minute bzw.

1500 Reinanschläge in zehn Minuten zu schreiben.

Lehrstoff

Kurzschrift

Verkehrsschrift und Elemente der Eilschrift.

Diktate mit steigender Geschwindigkeit, Schnellschreibübungen,

Lesen und Übertragen von eigenen

Stenogrammen.

Maschinschreiben

Methodische Erarbeitung des Tastenfeldes im

Zehn-Finger-Blindschreiben einschließlich der Umlaute

und Satzzeichen sowie der Zahlen und

Zeichen nach den „Richtlinien für Maschinschreiben"

des Österreichischen Zentrums für Wirtschaftlichkeit

und Produktivität; richtige Anwendung

der Hervorhebungsarten.

Geläufigkeitsübungen zur Leistungssteigerung.

Grundsätze der Übertragungstechnik (Diktiergeräte).

Anfertigung von Abschriften. Die äußere Form

und der Aufbau des Geschäftsbriefes.

Kenntnis der wichtigsten Vervielfältigungsverfahren.

Maschinenkunde: Bedienung aller Einrichtungen

der Schreibmaschine.

Pflege der Schreibmaschine.

Didaktische Grundsätze

Siehe Unterabschnitt A, Z. 3 lit. b.

ERWACHSENENBILDUNG

Siehe Anlage II.

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage II.

SPRECHTECHNIK

Siehe Anlage IV.

LEIBESERZIEHUNG

Siehe Anlage II.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage II.

Anlage VI/1

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN GEWERBLICHEN

FACHUNTERRICHT

FACHRICHTUNG DAMENKLEIDERMACHEN

(viersemestrige Ausbildung)

I. STUNDENTAFEL

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die viersemestrige Lehramtsausbildung für den

gewerblichen Fachunterricht (Fachrichtung Damenkleidermachen)

hat den Studierenden jenes

fachliche Wissen und Können zu vermitteln, das

sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den

gewerblichen Fachunterricht (Fachrichtung Damenkleidermachen)

befähigt.

III. LEHRPLÄNE FÜR

RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE LEHRSTOFF

DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. Religionspädagogik

Siehe III.

2. Humanwissenschaftliche Bildung

Siehe Anlage II.

3. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und

schulpraktische Ausbildung

Siehe Anlage IV.

4. Politische und wirtschaftswissenschaftliche

Bildung

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe und Didaktische

Grundsätze

Siehe Z. 5 lit. a und b.

Lehrstoff

Grundsätze moderner ökonomischer Betriebsführung

und ihre Auswirkung auf Buchhaltung,

Kostenrechnung und Kalkulation.

Auswertung von Zahlenmaterial aus der Buchhaltung

und Kostenrechnung für betriebswirtschaftliche

und steuerliche Belange.

5. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen

a) Bildungs- und Lehraufgabe

Weckung des Verantwortungsbewußtseins für

die Qualität der Ausbildung und für individuelle

und soziale Bildungsarbeit.

Vermittlung der Fähigkeit, Fachliteratur lesen

und kritisch beurteilen zu können.

Vermittlung der Fähigkeit, Widersprüche

zwischen wissenschaftlichen sowie arbeitsorganisatorischen

Befunden sachlich richtig beurteilen

zu können.

Erkennen unterschiedlicher wissenschaftlicher

Ansätze, ihre Ergebnisse und Forschungsmethoden

mit dem Zweck der Beurteilung von Aussagekraft

und Praxisrelevanz.

b) Didaktische Grundsätze

Kriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind

insbesondere

die Aktualität des Lehrstoffes,

die Lehrpläne der Schularten, für die die Lehrbefähigung

erworben wird,

das erreichte Ausbildungsniveau,

Fragen des Umweltschutzes.

Erarbeitung der Inhalte

durch verschiedene Informationsangebote,

durch Auseinandersetzung mit Arbeitsmaterialien

und Texten,

unter Berücksichtigung verschiedener im Unterricht

anwendbarer Methoden,

durch Kontakte mit berufsbezogenen Institutionen

in Form von Exkursionen,

durch Team-Teaching.

Förderung kreativer Kräfte durch Schaffung

von Möglichkeiten zu freier Gestaltung.

Überprüfung der erworbenen Kenntnisse,

Fertigkeiten und Einstellungen mit Hilfe verschiedener

Evaluationsverfahren.

c) Lehrstoff

SPRACH- UND SPRECHERZIEHUNG

Theorie und Praxis der Stimm- und Sprechbildung.

Gewöhnung an richtige und deutliche

Lautbildung sowie an fließendes, mundartfreies,

auch in größeren Räumen verständliches Sprechen.

Häufige Übungen im freien Sprechen, Referate

mit anschließender Diskussion. Übungen im sinngemäßen

Lesen, fortschreitend vom sprechtechnisch

richtigen Wörterlesen zum Ausdruckslesen.

Führung von Diskussions- und Sitzungsprotokollen.

Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften mit

anschließender Diskussion über Stil und Sprache.

KULTURGESCHICHTE DER MODE

Stilmerkmale der wichtigsten Abschnitte der

Geschichte der Mode.

Die Mode des 19. und 20. Jahrhunderts, die

europäischen Modezentren und die Wiener Mode.

Trachten und Trachtenerneuerung.

Erfassen der Mode als Kulturphänomen (Mode

als Ausdruck einer Zeit, ihr Zusammenhang mit

anderen Kulturgebieten).

Einsicht in die Bedeutung der Geschichte der

Mode für das Modeschaffen der Gegenwart.

SEMINAR FÜR ARBEITSORGANISATION

Grundsätze für die zweckmäßige Organisation

von Arbeitssystemen (Zusammenwirken von arbeitenden

Menschen, Betriebsmitteln und Arbeitsgegenständen).

Erstellen von Fertigungs-, Arbeitsablauf- und

Arbeitsverteilplänen zur Verbesserung von Arbeitsverfahren

und Arbeitsmethoden. Arbeitsablaufgerechte

Gestaltung von Arbeitsplätzen und

Hilfsmitteln unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen.

Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

TEXTILCHEMIE UND TEXTILTECHNOLOGIE

Grundbegriffe aus organischer und anorganischer

Chemie.

Chemischer und physikalischer Aufbau natürlicher

und synthetischer Faserstoffe unter Einbeziehung

der daraus resultierenden Eigenschaften

und möglicher Eigenschaftsänderungen.

Überblick über die wichtigsten Technologien

der Fadenbildung sowie bekannter Techniken

und Verfahrensabläufe bei der Erzeugung einer

textilen Fläche.

Grundlegende chemische und physikalische

Methoden der Veredelung handelsüblicher Textilien.

Kenntnis der Faserstoffe und Textilien und der

Methoden der Stoffuntersuchung.

CHEMOTECHNISCHE ÜBUNGEN

Verschiedene Versuche zur Veranschaulichung

von wichtigen chemischen und physikalischen

Mechanismen und Abläufen in Textilchemie und

Textiltechnologie.

Typreaktionen der häufigsten Faserrohstoffe

und Feststellung von Mischungen bzw. rohstofftypischen

Veredelungen.

SEMINAR FÜR TEXTILTECHNOLOGIE

Sachgemäße Auswahl und didaktische Umformung

des Lehrstoffes aus Materialienkunde und

Textilchemie im Hinblick auf das Bildungsziel des

Unterrichtsgegenstandes in den verschiedenen

Schulstufen der facheinschlägigen Schultypen.

Anlegen einer Sammlung typischer Stoffe aus

Natur- und Synthesefasern in den wichtigsten

Techniken der Flächenbildung und Veredelung.

Durchführung von Exkursionen in facheinschlägige

Betriebe.

FERTIGUNGSLEHRE UND MASCHINENKUNDE

Betriebs- und Arbeitsmittel für Gewerbe und

Bekleidungsindustrie.

Verwendung und Pflege; Ein- und Ausbau

von Einzelteilen.

Arbeitsmethode mit besonderer Berücksichtigung

der Paßform- und Abänderungslehre.

Rationelle Arbeitsmethoden in Gewerbe und

Industrie.

Einrichtung von Schulwerkstätten nach dem

Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und

Zweckmäßigkeit.

SEMINAR FÜR FERTIGUNGSLEHRE

Übungen zum methodischen Aufbau des gewerblichen

Fachunterrichtes in den verschiedenen

Schularten.

Didaktische Übungen im Lösen von fachtechnischen

Themen,

Didaktische Übungen im Erstellen von Arbeitsplänen

(Fertigungspläne, Arbeitsablaufpläne und

Arbeitsverteilungspläne).

Übungen im Bewerten von Schülerleistungen.

GEWERBLICHE FERTIGUNGSPRAXIS

Ausführung von Werkstücken in französischer

Machart und Teilarbeiten in praxisbezogenen

Fertigungstechniken nach den Methoden der modernen

Arbeitsplanung unter Berücksichtigung

der Bildungsziele der verschiedenen Schularten.

Übungen im Rrkennen von Paßformfehlern

und deren Behebung.

Gestalten von Arbeitsprogrammen unter Anwendung

moderner Unterrichtsformen.

BEKLEIDUNGSTECHNISCHE FERTIGUNGSPRAXIS

Beispiele industrieller Fertigungsmethoden

unter besonderer Berücksichtigung der englischen

Machart.

Die Arbeitsverfahren im Zuschnitt, in der

Näherei und in der Bügelei unter Beachtung

verschiedener Arbeitstechniken und -systemen.

Die Arbeitsvorbereitung (AV) und die Antragsbearbeitung.

Wirtschaftlichkeksberechnungen.

MODETECHNIK

Verschiedene Modetechniken unter Berücksichtigung

der Stoffstruktur und der Anwendungsbereiche.

Umsetzen von Entwürfen.

Auswerten von Arbeitsanleitungen, Arbeitsskizzen

und Modephotos.

SEMINAR FÜR SCHNITTKONSTRUKTION

Konstruktion von Schnitten nach den an den

facheinschlägigen Schularten gebräuchlichen

Schnittsystemen. Schwierige Schnittentwicklungen

für verschiedene Körpermaße und Körperhaltungen

nach Modebildern und eigenen Entwürfen.

Aufbau der Maßtabellen.

Abänderung von Schnitten für die industrielle

Fertigung.

Schnittgradierungen.

Anfertigen von Schablonen für die industrielle

Fertigung (Stoff, Futter- und Einlageschablone).

SEMINAR FÜR MODELLARBEIT

Modellieren nach gestellten Themen.

Erstellung von Modellschnitten nach Modebildern

und eigenen Entwürfen.

Übungen im Auswerten und Beurteilen von

Schülerarbeiten hinsichtlich Entwurf und Ausführung.

AKTZEICHNEN

Übungen zum Erfassen der Proportionen des

menschlichen Körpers und zum Erkennen von

Formen und Linien. Zeichnerische Darstellung

in verschiedenen graphischen Techniken.

Figurale Bewegungsstudien als Grundlage für

das Modezeichnen.

ENTWURFZEICHNEN

Übungen zum Erfassen von Modelinien und

modischen Details. Darstellung guter Proportionen

und modischer Farbstellungen.

Herstellung von Entwürfen für die Fertigungspraxis.

Werkzeichnungen, Tafelzeichnungen und

Schriftübungen.

Anordnen von Schaustücken in Vitrinen,

Schaufenstern und Ausstellungsräumen.

KUNSTHANDWERKLICHE ÜBUNGEN

Verarbeitungstechniken verschiedener Materialien

zur Herstellung kunsthandwerklicher

Gegenstände.

Übungen im Beurteilen von kunsthandwerklichen

Gegenständen.

SCHULPRAKTIKUM

Siehe Anlage IV.

BETRIEBSTECHNISCHES PRAKTIKUM

Jeder Studierende hat während des Studiums

ein Praktikum in einem Betrieb der Bekleidungsindustrie

im Ausmaß von 2 Wochen zu absolvieren.

Das Praktikum ist nach Möglichkeit im

2. Semester anzusetzen. Dabei sollen die Studierenden

Einblick in die Arbeitsmethoden und die

Arbeitsorganisation der industriellen Fertigung

gewinnen.

B. Freigegenstände

Siehe Anlage II.

Anlage VI/1 a

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN GEWERBLICHEN

FACHUNTERRICHT

FACHRICHTUNG DAMENKLEIDERMACHEN

(Übergangsbestimmungen für das Studienjahr 1976/77)

I. STUNDENTAFEL

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Übergangsbestimmungen für das Studienjahr

1976/77 sollen den Studierenden, die im

Schuljahr 1975/76 das Studium an einer Berufspädagogischen

Lehranstalt begonnen haben, in

einem zweisemestrigen Studium jenes fachliche

Wissen und Können vermitteln, das sie zur Ausübung

des Berufes als Lehrer für den gewerblichen

Fachunterricht (Fachrichtung Damenkleidermachen)

befähigt.

III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Bildungsziel, didaktische Grundsätze sowie

Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände

gelten wie in Anlage VI/1 mit der Maßgabe, daß

die Studierenden im Studienjahr 1976/77 einen

Abschluß ihres Studiums erhalten, der ihren

durch den Besuch der Berufspädagogischen Lehranstalt

nachgewiesenen Vorkenntnissen entspricht

Anlage VI/2

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN GEWERBLICHEN

FACHUNTERRICHT

FACHRICHTUNG HERRENKLEIDERMACHEN

(viersemestrige Ausbildung)

I. STUNDENTAFEL

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die viersemestrige Lehramtsausbildung für

den gewerblichen Fachunterricht (Fachrichtung

Herrenkleidermachen) hat den Studierenden jenes

fachliche Wissen und Können zu vermitteln, das

sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den

gewerblichen Fachunterricht (Fachrichtung Herrenkleidermachen)

befähigt.

III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. Religionspädagogik

Siehe III.

2. Humanwissenschaftliche Bildung

Siehe Anlage II.

3. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und

schulpraktische Ausbildung

Siehe Anlage IV.

4. Politische und wirtschaftswissenschaftliche

Bildung

Siehe Anlage VI/1.

5. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen

a) Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage VI/1.

b) Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage VI/1.

c) Lehrstoff

Sprach- und Sprecherziehung, Kulturgeschichte

der Mode, Seminar für Arbeitsorganisation,

Textilchemie und Textiltechnologie, Chemotechnische

Übungen, Seminar für Textiltechnologie,

Entwurfzeichnen

Siehe Anlage VI/1.

FERTIGUNGSLEHRE UND MASCHINENKUNDE

Betriebs- und Arbeitsmittel für Gewerbe und

Bekleidungsindustrie. Bedienung und Einsatzmöglichkeit

von Spezialmaschinen.

Rationelle Arbeitsverfahren und Techniken

bei der Fertigung mit besonderer Berücksichtigung

der Paßform und Abänderungslehre.

Erstellen von Arbeitsprogrammen nach fertigungstechnischen

und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Einrichtung von Schulwerkstätten nach dem

Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

SEMINAR FÜR FERTIGUNGSLEHRE

Methodische Übungen von Arbeitsgängen und

Details gemäß den Lehrplänen des Werkstättenunterrichtes

facheinschlägiger Schularten.

Didaktische Übungen im Lösen von fachtechnischen

Themen.

Didaktische Übungen im Erstellen von Arbeitsplänen

(Fertigungspläne, Arbeitsablaufpläne und

Arbeitsverteilungspläne),

Übungen im Beurteilen von Schülerleistungen.

GEWERBLICHE UND BEKLEIDUNGSTECHNISCHE

FERTIGUNGSPRAXIS

Vervollkommnung der fachlichen Kenntnisse

hinsichtlich der gewerblichen und industriellen

Fertigung von Herrenbekleidung und der

Bedienung und Einsatzmöglichkeit von Spezialmaschinen.

Teilarbeiten an Werkstücken aus verschiedenen

Materialien unter Bedachtnahme auf verschiedene

Arbeitstechniken und unter Berücksichtigung des

Lehrplanes der Fachschule für Herrenkleidermacher.

Übungen im Erkennen von Paßformfehlern

und deren Behebung. Die Verfahrenstechniken im

Zuschnitt, in der Einrichterei, Näherei und

Bügelei.

Die Arbeitsvorbereitung und die Auftragsbearbeitung.

Umsetzen der in der Fertigungslehre

erstellten Arbeitsprogramme.

SEMINAR FÜR SCHNITTKONSTRUKTION

UND MODELLARBEIT

Erweiterung der Kenntnisse verschiedener

Schnittsysteme.

Herstellung von Flachschnitten und Grundformen

für die Herrenbekleidung und ihre

Abwandlungen.

Techniken zur Umsetzung von Modebildern

und eigenen Entwürfen in Schnittbilder und

Schnittschablonen.

Abänderung von Schnitten für die industrielle

Fertigung. Vergrößern und Verkleinern von

Schnitten.

Übungen an der Puppe. Modellieren nach

gestellten Themen.

Übungen im Beurteilen von Schülerarbeiten

hinsichtlich der graphischen Gestaltung.

SCHULPRAKTIKUM

Siehe Anlage IV.

BETRIEBSTECHNISCHES PRAKTIKUM

Siehe Anlage VI/1.

B. Freigegenstände

Siehe Anlage II.

Anlage VI/3

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN GEWERBLICHEN

FACHUNTERRICHT

FACHRICHTUNG WÄSCHEWARENERZEUGUNG

(viersemestrige Ausbildung)

I. STUNDENTAFEL

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die viersemestrige Lehramtsausbildung für

den gewerblichen Fachunterricht (Fachrichtung

Wäschewarenerzeugung) hat den Studierenden

jenes fachliche Wissen und Können zu vermitteln,

das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für

den gewerblichen Fachunterricht (Fachrichtung

Wäschewarenerzeugung) befähigt.

III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. Religionspädagogik

Siehe III.

2. Humanwissenschaftliche Bildung

Siehe Anlage II.

3. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und

schulpraktische Ausbildung

Siehe Anlage IV.

4. Politische und wirtschaftswissenschaftliche

Bildung

Siehe Anlage VI/1.

5. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen

a) Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage VI/1.

b) Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage VI/1.

c) Lehrstoff

Sprach- und Sprecherziehung, Kulturgeschichte

der Mode, Seminar für Arbeitsorganisation,

Textilchemie und Textiltechnologie, Chemotechnische

Übungen, Seminar für Textiltechnologie,

Aktzeichnen, Entwurfzeichnen, Kunsthandwerkliche

Übungen

Siehe Anlage VI/1.

FERTIGUNGSLEHRE UND MASCHINENKUNDE

Planungsarbeiten in fachlicher und methodischer

Hinsicht für eine rationelle gewerbliche

Fertigung, entsprechend den Bildungszielen der

facheinschlägigen Schularten.

Betriebs- und Arbeitsmittel — Verwendung

und Pflege, Ein- und Ausbau von Einzelteilen.

Behandlung verschiedener Materialien.

Arbeitsmethoden und Arbeitsfolgen für verschiedene

Arten von Wäsche- und Kleidungsstücken.

Techniken der dekorativen Gestaltung für die

Wäschewarenerzeugung.

Einrichtung von Schulwerkstätten nach dem

Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

SEMINAR FÜR FERTIGUNGSLEHRE

Dem methodischen Aufbau der Fachausbildung

entsprechende Übungen im Lösen von fachtechnischen

Themen.

Festigen des Wissens über Grundtechniken und

aktuelle Fertigungsmethoden.

MODETECHNIK

Aufbauen und Erweitern einfacher aber effektvoller

Techniken (im Einklang von Arbeitszeit

und Wirkung) für verschiedene Anwendungsgebiete

und entsprechend den Bildungszielen der

facheinschlägigen Schularten.

Umsetzen von Entwürfen in zweck- und

materialgemäßere Ausführung, aufbauend auf den

entsprechenden Vorarbeiten.

Auswerten von Arbeitsanleitungen und Werkzeichnungen.

FERTIGUNGSPRAXIS

Ausführung von Werkstücken und Teilarbeiten

in praxisbezogenen Fertigungstechniken nach den

Methoden der modernen Arbeitsplanung.

Übungen im Erkennen und Beheben von Paßformfehlern

bei der Einzelfertigung.

Gestalten von Arbeitsprogrammen für

technische Details im Hinblick auf moderne

Unterrichtsformen.

Einführung in die industriellen Fertigungsmethoden.

SEMINAR FÜR SCHNITTKONSTRUKTION

Durchzeichnen der im Wäschewarenerzeugergewerbe

gebräuchlichen Schnitte.

Schwierige Schnittentwicklungen für die

Erfordernisse der Wäschewarenerzeugung nach

Modebildern und eigenen Entwürfen.

Vergrößern und Verkleinern von Schnitten.

Anfertigen von Schablonen für die industrielle

Fertigung.

SEMINAR FÜR MODELLARBEIT

Modellieren nach gestellten Themen, wobei

das Erfassen der richtigen Proportionen und die

exakte Ausführung besonders zu üben sind.

Fachgerechte Erstellung von Modellschnitten

nach Modebildern und eigenen Entwürfen, unter

Berücksichtigung verzierungstechnischer Details.

Übungen im Auswerten und Beurteilen von

Schülerarbeiten hinsichtlich Entwurf und Ausführung.

SCHULPRAKTIKUM

Siehe Anlage IV.

BETRIEBSTECHNISCHES PRAKTIKUM

Siehe Anlage VI/1.

B. Freigegenstände

Siehe Anlage II.

Anlage VI/4

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN GEWERBLICHEN

FACHUNTERRICHT

FACHRICHTUNG KUNSTSTICKEN

(viersemestrige Ausbildung)

I. STUNDENTAFEL

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die viersemestrige Lehramtsausbildung für

den gewerblichen Fachunterricht (Fachrichtung

Kunststicken) hat den Studierenden jenes fachliche

Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur

Ausübung des Berufes als Lehrer für den gewerblichen

Fachunterricht (Fachrichtung Kunststicken)

befähigt.

III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

IV. AUSBILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. Religionspädagogik

Siehe III.

2. Humanwissenschaftliche Bildung

Siehe Anlage II.

3. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und

schulpraktische Ausbildung

Siehe Anlage IV.

4. Politische und wirtschaftswissenschaftliche

Bildung

Siehe Anlage VI/1.

5. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen

a) Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage VI/1.

b) Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage VI/1.

c) Lehrstoff

Sprach- und Sprecherziehung, Textilchemie

und Textiltechnologie, Chemotechnische Übungen,

Seminar für Textiltechnologie

Siehe Anlage VI/1.

GESCHICHTE DES TEXTILEN KUNSTHANDWERKES

Die künstlerische Gestaltung der textilen Fläche

in den verschiedenen Epochen und Kulturkreisen.

Beispiele aus Stickerei, Spitzenherstellung, Wirkerei

und Knüpfen als Ausdruck schöpferischen

Gestaltungswillens und des Lebensstiles einer Zeit.

FERTIGUNGSLEHRE

Planungsarbeiten in fachlicher und

methodischer Hinsicht, entsprechend den Bildungszielen

der facheinschlägigen Schularten.

Techniken und Verfahren der Stickerei in

traditioneller Arbeitsweise als Grundlage für das

Restaurieren textilen Kulturgutes sowie in zeitgemäßer,

rationeller Ausführung.

Behandlung verschiedener Materialien.

Vorarbeiten und Montierungsarbeiten.

SEMINAR FÜR FERTIGUNGSLEHRE

Auswerten des Fachwissens der Stickerei- und

Verzierungstechniken, der Vorarbeiten und einschlägigen

Montierungen.

Fachliche Aufzeichnungen.

FERTIGUNGSPRAXIS

Ausführung von Werkstücken und Detailarbeiten

in verschiedenen Stickereitechniken nach

der Stoffstruktur, nach eigenen und gegebenen

Entwürfen aus den Bereichen der Dekoration,

Mode und Paramentik, unter Berücksichtigung

der verschiedenen Bildungsziele der facheinschlägigen

Schularten.

ENTWURF- UND WERKZEICHNEN

Studien nach der Natur als Schulung für

genaues Beobachten und als Bereicherung des

Wissens um Form und Farbe.

Wecken des Gefühles für gute Proportionen,

Flächengliederungen und Farbkompositionen.

Graphische Übungen in sicherer Linienführung

und exakter Auszeichnung.

Entwerfen von Motiven für Stickereien aller

Art im Bereich der Mode sowie für verschiedene

dekorative Zwecke und Paramentenstickerei.

SEMINAR FÜR ENTWURF- UND WERKZEICHNEN

Graphische Darstellung von Stickerei- und Verzierungstechniken,

aufgegliedert in einzelne

Arbeitsphasen.

Auszeichnen von eigenen und gegebenen Entwürfen

zu fachgerechten Werkzeichnungen und

Pausen für verschiedene Anwendungsgebiete und

Ausführungsmöglichkeiten.

Auswerten von Arbeitsproben nach der Stoffstruktur

und freier Gestaltung in Bezug auf

Flächenverteilung und Rapportbildung.

SCHULPRAKTIKUM

Siehe Anlage IV.

BETRIEBSTECHNISCHES PRAKTIKUM

Siehe Anlage VI/1.

B. Freigegenstände

Siehe Anlage II.

Anlage VII

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN GEWERBLICHEN

FACHUNTERRICHT

(ausgenommen Bekleidungsgewerbe)

(viersemestrige Ausbildung)

I. STUNDENTAFEL

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die viersemestrige Lehramtsausbildung für den

gewerblichen Fachunterricht (ausgenommen Bekleidungsgewerbe)

hat den Studierenden jenes

fachliche Wissen und Können zu vermitteln, das

sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den

gewerblichen Fachunterricht (ausgenommen Bekleidungsgewerbe)

befähigt.

III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE LEHRSTOFF

DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. Religionspädagogik

Siehe III.

2. Humanwissenschaftliche Bildung

Siehe Anlage II.

3. Politische und wirtschaftswissenschaftliche

Bildung

Siehe Anlage II.

4. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und

schulpraktische Ausbildung

Didaktik, Unterrichtstechnologie

Siehe Anlage II.

WERKSTÄTTEN — BETRIEBSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines umfassenden Einblickes in

die pädagogische Funktion sowie den Aufbau

und die Organisation der Schulwerkstätten.

Lehrstoff

Beschaffung von Maschinen und Material.

Verwaltung von Inventar und Material.

Allgemeine technisch-organisatorische Fragen

Lehrplan, Planungsmeldung, Arbeitsvorbereitung,

Auftragswesen, Kalkulation, Lieferpapiere, Abrechnung

der Lieferungen und Leistungen. Sonderaufträge,

Antrag und Verkauf.

Organisation des praktischen Unterrichtes

Anschulungsprogramme, Einzelstück, Klein- und

Großserie, zwischenschulische Zusammenarbeit.

Aufsichtspflicht in den Werkstätten, Unfallverhütung

(Arbeitnehmerschutzgesetz).

Didaktische Grundsätze

Die Vermittlung des Lehrstoffes ist durch Besuche

von verschieden gearteten Schulwerkstätten

praxisnahe und anschaulich zu gestalten.

Die administrative Arbeitsplanung und Produktionskontrolle

ist an Hand konkreter Fertigungsbeispiele

der Studierenden nahezubringen.

SCHULADMINISTRATION

Bildungs- und Lehraufgabe

Einführung in verwaltungstechnische und

organisatorische Fragen der berufsbildenden

mittleren und höheren Schulen.

Lehrstoff

Der Lehrer und seine Stellung in der Schule.

Die Personalvertretung des Lehrers.

Lehrfächerverteilung und Stundenplan.

Lehrerkonferenzen.

Führung der Amtsschriften.

Schulordnung und Aufsichtspflicht.

Klassenvorstand und Kustos.

Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und

Internat.

Schülermitverwaltung.

Verwaltung des Inventars und des Materials.

Schriftverkehr des Lehrers mit vorgesetzten

Behörden.

Didaktische Grundsätze

Die Vermittlung des Lehrstoffes soll an Hand

von konkreten Beispielen aus der Schulpraxis

erarbeitet werden. Auf den pädagogischen Gehalt

dieser Fragen ist besonderes Gewicht zu

legen.

Der Querverbindung zur „Schulrechtskunde"

ist die notwendige Beachtung zu schenken.

SCHULPRAKTISCHE ÜBUNGEN UND SPEZIELLE

METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines umfassenden Einblickes in

die Schulwirklichkeit insbesondere jener Schultypen

des berufsbildenden mittleren und höheren

Schulwesens, denen die Studierenden angehören,

aber auch in die aufgabenverwandten anderen

Schularten durch Lehrbesuche.

Ausbildung der Fähigkeit und Vermittlung

der notwendigen Sicherheit in der selbständigen

Vorbereitung und methodisch richtigen Durchführung

von Unterrichtseinheiten durch Lehrübungen.

Hinführung zur speziellen Methodik der einzelnen

Unterrichtsgegenstände.

Schulung des persönlichen Lehrverhaltens und

der sinnvollen Anwendung des in den didaktischmethodischen

Pflichtgegenständen vermittelten

theoretischen Wissens in der Praxis des Unterrichtes.

Schärfung der Urteilsfähigkeit auf didaktischem

Gebiet.

Lehrstoff

Praktische Unterweisung und Schulung in den

methodischen Sachgebieten wie Anwendung der

Unterrichtsgrundsätze, Gestaltung der Unterrichtsvorbereitung,

Verwendung der Unterrichtsmittel,

Pflege des Tafelbildes.

Erstellen von Schularbeiten und von informellen

Tests, deren Bewertung und Auswertung

(Fachgruppe A). Technik der Leistungsfeststellung

in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen.

Lernzielformulierung auf Grund der Lernzieltheorien.

Hinführung zur Methodenvielfalt.

Didaktischer Einsatz des Schulbuches. Phasenspezifischer

Medieneinsatz.

Erarbeitung von Lehrmodellen für methodisch

schwierige Stoffgebiete.

Lehrbesuche mit Nachbesprechung.

Lehrübungen und anschließende Unterrichtsanalysen.

Training des Lehrverhaltens (Verhaltensdimensionen

der zwischenmenschlichen Beziehungen

und der Wissensvermittlung).

Didaktische Grundsätze

Für die Lehrbesuche und für die Lehrübungen

ist eine entsprechende Gruppenteilung vorzunehmen;

innerhalb ihrer Gruppe haben die Studierenden

an allen Lehrveranstaltungen teilzunehmen.

Für die Lehrbesuche ist die Aufgabe der betreffenden

Schule, ihr Lehrplan, ihre Organisationsform

und die Unterrichtsform vorbereitend

zu behandeln.

Bei der Planung der Lehrübungen ist darauf

Bedacht zu nehmen, daß der Studierende in allen

Unterrichtsgegenständen seiner Fachgruppe mindestens

eine Lehrübung selbständig durchführt.

Die Themen hiezu haben der Unterrichtsplanung

(Lehrstoffverteilung) der betreffenden Klasse zu

entsprechen und sind dem unterrichtlichen Vermögen

des Studierenden angepaßt auszuwählen.

Die Besuchsklassen und ihre Lehrer sind sorgfältig

auszuwählen. Während der Hospitation

sind von den Studierenden Vormerkungen (Verlaufsprotokolle)

zu führen. Der Einsatz technischer

Hilfen (Video-Recorder, Tonband) für die

Unterrichtsanalysen ist empfehlenswert.

5. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen

SPRECHERZIEHUNG UND SPRACHPFLEGE

Siehe Anlage II.

ERGÄNZUNG DER FACHLICHEN AUSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Ergänzung und Erweiterung der fachlichen

Kenntnisse und Fertigkeiten. Umfassender

Überblick über das gesamte Fachgebiet und Anpassung

an den Stand der wirtschaftlichen und

technischen Entwicklung.

Befähigung zur selbständigen fachlichen Weiterbildung.

Lehrstoff

Wiederholung und Ergänzung der Grundlagen

des jeweiligen Fachgebietes.

Vertiefung des fachlichen Wissens.

Querverbindung zu verwandten Fachgebieten.

Exemplarische Behandlung aktueller Themen

des jeweiligen Fachgebietes.

Anleitung zum Arbeiten mit der Fachliteratur.

Einschlägige Sicherheitsvorschriften.

Grundkurs in „Erste Hilfe".

Didaktische Grundsätze

Erarbeitung der Grundlagen im Seminar.

Behandlung der speziellen Fachfragen durch

Gruppenarbeit und Referate.

Nach Möglichkeit sind facheinschlägige Exkursionen

zu veranstalten.

Aneignung praktischer Fertigkeiten in Übungen.

B. Freigegenstände

Erwachsenenbildung, Lebende Fremdsprache,

Leibeserziehung, Aktuelle Fachgebiete

Siehe Anlage II.

ARBEITSSTUDIEN (REFA)

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten

über die Grundlagen des modernen Arbeitsstudiums

bis zur Ablegung der kommissionellen

Abschlußprüfung des REFA-Grundlehrganges

1. Stufe.

Lehrstoff

Entsprechend dem REFA-Grundlehrgang

1. Stufe (verkürzte Ausbildung für Ingenieurschulen)

Grundbegriffe, Systemanalyse, Grundlagen

der Ergonomie, Datenerfassung, Ablaufanalyse,

Systeme vorbestimmter Zeiten, Technik

der Beurteilung des Leistungsgrades, Technik der

Zeitaufnahme, Verfahren der Arbeitsgestaltung,

Grundlagen der Arbeitsbewertung, Einführung

in die Arbeitsunterweisung.

Didaktische Grundsätze

Erarbeitung des Lehrstoffes und Übung der

Verfahren an Hand facheinschlägiger Beispiele.

Erfahrungen aus der Praxis sind in den Unterricht

einzubeziehen. Vom Unterrichtenden ist

die Verbindung mit den Lehrern der Gegenstände

„Volkswirtschaftslehre", „Betriebswirtschaftslehre"

und „Werkstätten-Betriebslehre"

herzustellen und der Lehrstoff derart abzustimmen,

daß der Grundschein erster Stufe erworben

werden kann.

Anlage VIII

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN GEWERBLICHEN

FACHUNTERRICHT

(ausgenommen Bekleidungsgewerbe)

(zweisemestrige Ausbildung)

I. STUNDENTAFEL

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die zweisemestrige Lehramtsausbildung für den

gewerblichen Fachunterricht (ausgenommen Bekleidungsgewerbe)

hat den Studierenden unter

Berücksichtigung der Tatsache, daß es sich bei

diesen um bereits im Schuldienst stehende Lehrer

handelt, jenes ergänzende fachliche Wissen

und Können zu vermitteln und zu vertiefen,

das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für

den gewerblichen Fachunterricht (ausgenommen

Bekleidungsgewerbe) befähigt.

III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Bildungsziel, didaktische Grundsätze sowie

Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände

gelten wie in Anlage VII mit der Maßgabe, daß

bereits im Schuldienst stehende Lehrer in einer

gegenüber der normalen Studiendauer verkürzten

Zeit eine konzentrierte Ausbildung erhalten

müssen, die zum gleichen Bildungsziel führt.

Anlage IX

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR STENOTYPIE UND PHONOTYPIE

(viersemestrige Ausbildung)

I. STUNDENTAFEL

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die viersemestrige Lehramtsausbildung für

Stenotypie und Phonotypie hat den Studierenden

jenes fachliche Wissen und Können zu vermitteln,

das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer

für den Unterricht in Stenotypie und

Phonotypie befähigt.

III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. Religionspädagogik

Siehe III.

2. Humanwissenschaftliche Bildung

Siehe Anlage II.

3. Politische und wirtschaftswissenschaftliche

Bildung

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage II.

VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnisse der gesamtwirtschaftlichen

Probleme und Gesetzmäßigkeiten

der Volkswirtschaft als Grundlage für das Verständnis

der wirtschatflichen Vorgänge in der

österreichischen Volkswirtschaft und in der

Weltwirtschaft.

Befähigung zur Beurteilung volkswirtschaftlicher

Vorgänge an Hand der Wirtschaftsberichte

der Massenmedien sowie zur kritischen Auseinandersetzung

mit den wirtschaftspolitischen Aussagen

und Maßnahmen der politischen Parteien

und Interessenvertretungen.

Bereitschaft zur Verständigung und Zusammenarbeit

in volkswirtschaftlichen, weltwirtschaftlichen

und anderen soziologischen Bereichen.

Verständnis für die Problematik des Umweltschutzes

aus volkswirtschaftlicher Sicht.

Lehrstoff

Grundlagen der Wirtschaft

Zusammenfassung und Ergänzung wirtschaftlicher

Grundbegriffe; Makro- und Mikroökonomik.

Nationalökonomische Schulen

Ökonomischer Klassizismus; Sozialismus; neue

Richtungen der Nationalökonomie; Modell der

freien Verkehrswirtschaft, der Zentralverwaltungswirtschaft

und bestehende Wirtschaftsordnungen.

Lehre und Politik von der Produktion

Faktoren Grund und Boden (Renten, Standort,

Umweltschutz, Wohnbaupolitik, Agrarpolitik).

Faktor Arbeit (Arbeitsteilung und Rationalisierung,

Arbeitskosten, Vollbeschäftigung und

Arbeitslosigkeit, Lohnpolitik).

Faktor Kapital (Begriff und Entstehung, Zinstheorie,

Auswirkungen); Faktorenzusammenwirken.

(Unternehmen und Unternehmenskonzentration).

Lehre und Politik vom Güterumlauf

Marktformen (Nachfrage und Angebot, Gleichgewicht

und Wirkungen der Verschiebung von

Angebot und Nachfrage); Preisbildung (Arten

der Preise, Preiselastizität, Preispolitik); Geldlehre

(Geldfunktionen, Geldwert, Geldwertbestimmung,

Kaufkraft, Geldwertschwankungen); Währungspolitik

(Stabilisierungspolitik, Aufgaben der

Oesterreichischen Nationalbank); Außenwirtschaftspolitik

(Zahlungsbilanz, Aufbau und Gliederung,

Zahlungsbilanzausgleich, Auf- und Abwertung).

Lehre und Politik von der Güterverteilung

Einkommensverteilung, volkswirtschaftliche

Gesamtrechnung (Entstehung, Verteilung und

Verwendung des Sozialproduktes).

Lehre und Politik vom Güterverbrauch

Konsum; Einflußfaktoren der Konsumfunktion;

Sparen und Investieren; Verbraucherschutz;

Indizes.

Konjunkturlehre und Konjunkturpolitik

Konjunkturzyklen; Konjunktur- und Wirtschaftswachstum;

Stagnation, Rezession, Depression;

Konjunkturpolitik (Ziele, magisches Vieleck,

Mittel, Steuerungsmaßnahmenkatalog, Geld-

und Währungspolitik).

Budgetpolitik (Budgetlehre, Prinzipien, Konzepte,

der österreichische Bundeshaushalt, Zahlungsbilanzpolitik,

gezielte Maßnahmen, Ziel-

und Mittelkonflikte); Problematik konjunkturpolitischer

Maßnahmen.

Integration und Großraumwirtschaftspolitik

Weltwährungsfragen, Integrationseffekte.

Didaktische Grundsätze

In Querverbindung zur „Betriebswirtschaftslehre"

und zur „Politischen Bildung" ist die Stellung

des einzelnen Wirtschaftssubjektes in der

Gesamtwirtschaft bzw. in einer konkreten Wirtschaftssituation

darzulegen.

Dem Lehrer ist es überlassen, Schwerpunkte

zu bilden und aktuelle Ereignisse an Hand der

Berichte der Massenmedien zu besprechen. Insbesondere

ist die Fähigkeit zu fördern, sich eine

eigene Meinung zu bilden und diese auch zu vertreten.

Einzelne Kapitel sind abschließend zusammenzufassen

und nach Möglichkeit durch besondere

Aktivierung (z. B. Kurzreferate mit anschließenden

Diskussionen, Fallstudien) zu vertiefen.

Das theoretische Wissen soll nach Möglichkeit

durch Exkursionen mit entsprechender Vor- und

Nachbereitung praktisch untermauert werden.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung einer überblicksartigen Kenntnis

der Betriebswirtschaftslehre, wie sie für die Erteilung

eines praxisbezogenen Unterrichts in

Stenotypie und Phonotypie erforderlich ist.

Kenntnis des Aufbaues des Betriebes, des Betriebsgeschehens

und der Beziehungen des Betriebes

zur Außenwelt.

Befähigung, in einem Betrieb anfallende

Schriftstücke abfassen zu können; Vertrautheit

mit modernen Entwicklungen im Schriftverkehr.

Lehrstoff

Betriebswirtschaftliche Grundlagen

Der Betrieb, Aufgaben und Arten, Überblick

über die Betriebsfaktoren.

Die Unternehmung, Rechtliche Grundlagen

(Kaufmann, Handelsregister, Firma), Überblick

über Unternehmensformen.

Beschaffung und Absatz

Der Kaufvertrag, Rechtliche Grundlagen, Inhalt,

Anbahnung des Kaufvertrages einschließlich

Schriftverkehr.

Abschluß des Kaufvertrages einschließlich

Schriftverkehr, Lieferung einschließlich Schriftverkehr.

Zahlung (Barzahlung, Überweisung, Scheck)

einschließlich Schriftverkehr.

Der Wechsel einschließlich Schriftverkehr.

Die vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages

einschließlich Schriftverkehr (Lieferverzug,

Annahmeverzug, Mängelrüge, Zahlungsverzug).

Der Absatz

Der Markt und seine Organisationsformen.

Absatzmethoden (Preisgestaltung, Vertriebssysteme,

Werbung, Produkt- und Sortimentsgestaltung).

Der Außenhandel einschließlich Schriftverkehr

(Bedeutung des Außenhandels, Besonderheiten

des Kaufvertrages, Zahlungsformen, Zoll- und

Zollverfahren).

Grundzüge des Rechnungswesens.

Finanz- und Buchhaltungslehre.

Kostenrechnung.

Überblick über die Steuern.

Personalverrechnung einschließlich Schriftverkehr.

Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen.

Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und Berufsvertretungen.

Die Finanzierung der Unternehmung

Begriff und Arten der Finanzierung.

Geld und Kapitalmarkt.

Wertpapiere.

Kreditinstitute, Geschäfte der Kreditinstitute.

Schriftverkehr mit Kreditinstituten.

Die Leistungserstellung

Erstellung von Sachleistungen.

Fertigungsplanung und -vorbereitung, Fertigungsverfahren,

innerbetrieblicher Schriftverkehr.

Schriftverkehr in Gewerbe und Industrie.

Erstellung von Dienstleistungen.

Transportbetriebe, Versicherungsbetriebe.

Schriftverkehr mit Dienstleistungsbetrieben.

Menschenführung im Betrieb

Führungsstile.

Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, Mitarbeitermotivation.

Schriftverkehr zwischen Dienstgeber und

Dienstnehmer.

Die Organisationsstruktur und Organisationsmittel;

Produktionsorganisation; Verwaltungsorganisation;

Arbeitsgestaltung; betriebliche Sozialpolitik.

Grundzüge der Organisation des Rechnungswesens.

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Begriffe sind an Hand von

Beispielen und Unterlagen aus der Praxis zu erarbeiten,

wobei die berufliche Ausbildung und

die Berufspraxis der Lehrgangsteilnehmer zu berücksichtigen

sind.

In den Mittelpunkt des betriebswirtschaftlichen

Unterrichtes ist der Schriftverkehr zu stellen,

dem alle anderen Teilgebiete unterzuordnen sind.

4. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und

schulpraktische Ausbildung

DIDAKTIK UND METHODIK DER KURZSCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, aufbauend auf den in der humanwissenschaftlichen

Ausbildung erworbenen Kenntnissen

und Fähigkeiten den Unterricht in Kurzschrift

selbständig, methodisch und didaktisch

richtig zu gestalten.

Befähigung, zu methodischen Problemen kritisch

Stellung zu nehmen.

Lehrstoff

Die unterrichtliche und erzieherische Aufgabe

des Lehrers.

Analyse und Interpretation der einschlägiges

Lehrpläne.

Grundlagen eines altersgemäßen Kurzschriftunterrichtes.

Planung der Unterrichtseinheiten/Lernphasen.

Lehrstoffverteilung.

Methoden des Unterrichtes.

Verwendung von Lehr- und Lernmitteln sowie

Auswahl und Aufbau von Texten.

Tafelschrift und Tafelbild.

Sicherung des Unterrichtsertrages (insbesondere

Fehlerdiagnose und Fehlerbehebung).

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung.

Einführung in die Fachliteratur.

Vorbereitung und Auswertung von Betriebsbesichtigungen.

Didaktische Grundsätze

Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist besonderes

Gewicht auf die unmittelbare Verwertbarkeit

im Kurzschriftunterricht zu legen.

Die Querverbindungen zu den einschlägigen

Unterrichtsgegenständen der schulpraktischen

Ausbildung und zu den ergänzenden Unterrichtsveranstaltungen,

die im Hinblick auf die künftige

Berufstätigkeit erforderlich sind, sind besonders

zu pflegen und zu nützen.

DIDAKTIK UND METHODIK DES

MASCHINSCHREIBENS

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, aufbauend auf den in der humanwissenschaftlichen

Ausbildung erworbenen Kenntnissen

und Fähigkeiten des Unterrichts in Maschinschreiben

selbständig, methodisch und didaktisch

richtig zu gestalten.

Befähigung, zu methodischen Problemen kritisch

Stellung zu nehmen.

Lehrstoff

Die unterrichtliche und erzieherische Aufgabe

des Lehrers. Analyse und Interpretation der

einschlägigen Lehrpläne.

Grundlagen eines altersgemäßen Maschinschreibunterrichtes.

Planung der Unterrichtseinheiten/Lernphasen.

Methoden des Unterrichtes.

Verwendung von Lehr- und Lernmitteln sowie

Auswahl und Aufbau von Texten.

Sicherung des Unterrichtsertrages (insbesondere

Fehlerdiagnose und Fehlerbehebung).

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung.

Einführung in die Fachliteratur.

Vorbereitung und Auswertung von Betriebsbesichtigungen.

Didaktische Grundsätze

Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist besonderes

Gewicht auf die unmittelbare Verwertbarkeit

im Maschinschreibunterricht zu legen.

Die Querverbindungen zu den einschlägigen

Unterrichtsgegenständen der schulpraktischen

Ausbildung und zu den ergänzenden Unterrichtsveranstaltungen,

die im Hinblick auf die künftige

Berufstätigkeit erforderlich sind, sind besonders

zu pflegen und zu nützen.

DIDAKTIK UND METHODIK DES STENOTYPIE-,

PHONOTYPIE- UND TEXTVERARBEITUNGSUNTERRICHTES

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, aufbauend auf den in der humanwissenschaftlichen

Ausbildung erworbenen Kenntnissen

und Fähigkeiten den Unterricht in Stenotypie,

Phonotypie und Textverarbeitung selbständig,

methodisch und didaktisch richtig zu

gestallten.

Befähigung, zu methodischen Problemen kritisch

Stellung zu nehmen.

Lehrstoff

Die unterrichtliche und erzieherische Aufgabe

des Lehrers.

Analyse und Interpretation der einschlägigen

Lehrpläne.

Grundlagen eines altersgemäßen Stenotypie-,

Phonotypie- und Textverarbeitungsunterrichtes.

Planung der Unterrichtseinheiten/Lernphasen.

Methodik des Unterrichtes.

Verwendung von Lehr- und Lernmitteln sowie

Auswahl und Aufbau von Texten.

Sicherung des Unterrichtsertrages (insbesondere

Fehlerdiagnose und Fehlerbehebung).

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung.

Einführung in die Fachliteratur.

Vorbereitung und Auswertung von Betriebsbesichtigungen.

Didaktische Grundsätze

Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist besonderes

Gewicht auf die unmittelbare Verwertbarkeit

im Stenotypie-, Phonotypie- und Textverarbeitungsunterricht

zu legen.

Die Querverbindungen zu den einschlägigen

Unterrichtsgegenständen der schulpraktischen

Ausbildung und zu den ergänzenden Unterrichtsveranstaltungen,

die im Hinblick auf die

künftige Berufstätigkeit erforderlich sind, sind

besonders zu pflegen und zu nützen.

SCHULBESUCHE UND LEHRÜBUNGEN IN

KURZSCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe

Kennenlernen verschiedener Unterrichtsmethoden

in der Schulpraxis. Befähigung, die theoretischen

Kenntnisse in der Praxis umzusetzen.

Befähigung, selbständig zu unterrichten.

Lehrstoff

Teilnahme am Kurzschriftunterricht als Hörer.

Lehrübungen.

Selbständige Unterrichtsgestaltung.

Unterrichtsbeobachtung.

Didaktische Grundsätze

Die Schulbesuche sind im Hinblick auf das

angestrebte Bildungsziel auf die einzelnen Schularten

(Hauptschule, Polytechnischer Lehrgang,

allgemeinbildende höhere Schulen, berufsbildende

höhere Schulen, berufsbildende mittlere Schulen,

berufsbildende Pflichtschulen) abzustellen.

Die Lehrübungen sollen unter Anleitung

zunächst nur Teile einer Unterrichtsstunde umfassen

und im Umfang und in der Schwierigkeit

gesteigert werden.

Im Blockpraktikum soll vom Studierenden

etwa zwei Wochen selbständig und eigenverantwortlich

unterrichtet werden.

SCHULBESUCHE UND LEHRÜBUNGEN IN

MASCHINSCHREIBEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Kennenlernen verschiedener Unterrichtsmethoden

in der Schulpraxis.

Befähigung, die theoretischen Kenntnisse in

die Praxis umzusetzen.

Befähigung, selbständig zu unterrichten.

Lehrstoff

Teilnahme am Maschinschreibunterricht als

Hörer.

Lehrübungen.

Selbständige Unterrichtsgestaltung.

Unterrichtsbeobachtung.

Didaktische Grundsätze

Siehe Schulbesuche und Übungen aus Kurzschrift.

SCHULBESUCHE UND LEHRÜBUNGEN IN

STENOTYPIE, PHONOTYPIE UND TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Kennenlernen verschiedener Unterrichtsmethoden

in der Schulpraxis.

Befähigung, die theoretischen Kenntnisse in

die Praxis umzusetzen.

Befähigung, selbständig zu unterrichten.

Lehrstoff

Teilnahme am Stenotypie-, Phonotypie- und

Textverarbeitungsunterricht als Hörer.

Lehrübungen.

Selbständige Unterrichtsgestaltung.

Unterrichtsbeobachtung.

Didaktische Grundsätze

Siehe Schulbesuche und Lehrübungen aus Kurzschrift.

SCHULPRAKTISCHES SEMINAR AUS

KURZSCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe

Vergleich der in der Theorie gewonnenen

Erkenntnisse mit den praktischen Erfahrungen.

Vermittlung der Kenntnisse der Vor- und

Nachteile der verschiedenen Unterrichtsmethoden.

Lehrstoff

Besprechungen über die als Hörer einer Unterrichtsstunde

gewonnenen Erfahrungen.

Diskussionen über die als Vortragender gewonnenen

Erfahrungen.

Didaktische Grundsätze

Die beratende Funktion des Seminarleiters soll

in diesem Gegenstand besonders hervortreten.

Der Kontakt zwischen dem Seminarleiter und

den Besuchsschullehrern ist zu pflegen.

SCHULPRAKTISCHES SEMINAR AUS

MASCHINSCHREIBEN

Siehe schulpraktisches Seminar aus Kurzschrift.

SCHULPRAKTISCHES SEMINAR AUS

STENOTYPIE, PHONOTYPIE UND TEXTVERARBEITUNG

Siehe schulpraktisches Seminar aus Kurzschrift.

TRAINING DES LEHRVERHALTENS

(Kurzschrift bzw. Maschinschreiben einschließlich

Stenotypie, Phonotypie und Textverarbeitung)

Bildungs- und Lehraufgabe

Schulung der Fähigkeit, das eigene Lehrverhalten

unter Berücksichtigung der Erkenntnisse

der Humanwissenschaften und der Didaktik der

einzelnen Unterrichtsgegenstände zu gestalten,

kritisch zu beurteilen und gegebenenfalls zu

ändern.

Lehrstoff

Das konkrete Lehrverhalten und seine Analyse

als Vorbereitung zu Lehrübungen.

Beseitigung von Schwierigkeiten und Mängeln

beim Unterrichten.

Intensiv-Training (Mikro-Teaching).

Beobachtung und Selbstbeobachtung.

Didaktische Grundsätze

Neben der Vorbereitung von Schulbesuchen

und Lehrübungen sollen die in der schulpraktischen

Ausbildung festgestellten und diskutierten

Mängel und Schwierigkeiten durch gezielte Übungen

(Einsatz von Fernsehkameras, Video-Recorder,

Beobachtung durch Mitstudierende) beseitigt

werden. Dabei können Vortragende und Mitstudierende

Beratungsfunktionen übernehmen.

5. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen

KURZSCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe

Beherrschen des Systemaufbaues der Kurzschrift

(Wiener Urkunde).

Beherrschen der Vorbildschrift.

Befähigung, mindestens 160 Silben pro Minute

zu schreiben.

Befähigung, eigene und fremde Stenogramme

zu lesen.

Lehrstoff

Verkehrsschrift und Eilschrift.

Redeschrift.

Schnellschrift-Praxis.

Didaktische Grundsätze

Beim Erarbeiten der drei Teile der. Kurzschrift

sind die Studierenden mit der Systemurkunde

genauestens vertraut zu machen. Zur Pflege der

Schrift sind zielgerichtete Übungen durchzuführen.

In der Schnellschrift-Praxis ist die Anwendung

der Eil- und Redeschrift zu automatisieren.

Bei der Erarbeitung der Bildungsinhalte ist die

einschlägige Fachliteratur zu verwenden (z. B.

Steno-Fachzeitschriften, Steno-Wörterbücher

usw.).

MASCHINSCHREIBEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, mindestens 2400 Reinanschläge in

10 Minuten abzuschreiben. Befähigung, mindestens

80 Silben pro Minute Ansage zu schreiben.

Anfertigungen von Schriftstücken unter Berücksichtigung

der entsprechenden Önormen und

Richtlinien des Österreichischen Zentrums für

Wirtschaftlichkeit und Produktivität für Maschinschreiben.

Lehrstoff

Schreiben nach Vorlage und Ansage.

Formrichtiges Schreiben fortlaufender Texte,

gegliederter Texte, Briefe, Tabellen, Verträge,

Karteikarten, ein- und mehrseitiger Schriftstücke.

Reinschriften handschriftlicher Manuskripte.

Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten.

Ausfüllen von Formularen.

Führung von Protokollen.

Durchschläge.

Korrekturmöglichkeiten.

Beschriften von Matrizen (einschließlich Korrektur).

Für das Maschinschreiben zweckmäßige Arm-

und Handgymnastik.

Didaktische Grundsätze

Achten auf richtige Körper-, Arm- und Handhaltung.

Als Themen sind Texte aus der Praxis zu verwenden.

Es ist besonderer Wert auf die Brauchbarkeit

(z. B. Unterschriftsreife) aller Schriftstücke zu

legen.

Querverbindungen zu anderen Gegenständen,

insbesondere „Betriebswirtschaftslehre (Schriftverkehr)"

sind herzustellen.

STENOTYPIE, PHONOTYPIE UND TEXTVERARBEITUNG

(einschließlich besonderer Sprechtechnik für Stenotypie

und Phonotypie)

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, eigene und fremde Stenogramme

sowie Phonogramme zu übertragen.

Anfertigen von Schriftstücken mit Hilfe von

Textbausteinen. Beherrschen der besonderen

Sprechtechnik für Stenotypie und Phonotypie

unter Berücksichtigung der Richtlinien des Österreichischen

Zentrums für Wirtschaftlichkeit und

Produktivität.

Lehrstoff

Übertragen von mustergültig gekürzten stenografischen

Vorlagen und mustergültigen Phonogrammen.

Übertragen von eigenen und fremden Stenogrammen.

Formrichtiges Gestalten von Schriftstücken aller

Art nach Stenogramm und Phonogramm.

Arbeiten mit Textbausteinen und Schreibautomaten.

Diktierübungen für Kurzschrift, Maschinschreiben,

Stenotypie und Phonotypie.

Diktate mit gleichbleibender und mit wechselnder

Geschwindigkeit.

Besprechen von Tonträgern.

Didaktische Grundsätze

Der für die Phonotypie typische Arbeitsrhythmus

ist zu erarbeiten.

Als Themen sind Texte aus der Praxis zu verwenden.

Es ist besonderer Wert auf die Brauchbarkeit

aller Schriftstücke zu legen.

Querverbindungen zu „Maschinenkunde und

Bürotechnik" sind herzustellen.

Bei der Diktantenschulung sind die „Richtlinien

für Phonotypie" zu verwenden.

MASCHINENKUNDE UND BÜROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnisse der Schreibmaschinen

und Diktiergeräte aller gängigen Fabrikate.

Befähigung zur praktischen Verwendung von

Vervielfältigungsmaschinen und Schreibautomaten.

Überblicksmäßige Kenntnis anderer Büromaschinen

und Organisationsmittel.

Lehrstoff

Die Schreibmaschine, Bestandteile und Funktionsweise.

Reinigung und Pflege. Fehlerdiagnose.

Diktiergeräte und Zubehör. Vor- und Nachteile

der verschiedenen Arten für den Schulgebrauch

und die Praxis.

Papiermuster und -formate.

Vervielfältigungsmittel und -geräte, z. B. Spirit-

Umdruck, Schablonendruck, Fotokopieren, Schablonenbrenner,

Xerografieren, OH-Folien-Herstellung,

Büro-Offset.

Schreibautomaten.

Arbeitsplatzgestaltung.

Adressier- und Frankiermaschinen.

Fernsprecher, Fernschreiben, Zusatzgeräte.

Archiv, Registratur, Karteiwesen, Mikrofilm.

Postabfertigungsgeräte, Poststraße.

Planungs- und Terminüberwachungsgeräte.

Bürotechnische Kleingeräte.

Didaktische Grundsätze

Breite und Tiefe der Behandlung der einzelnen

Bildungsinhalte richten sich nach den für die

einzelnen Geräte angegebenen Bildungszielen.

Insbesondere sind Exkursionen zu Erzeuger-

Betrieben und Ausstellungen sowie zu Anwenderbetrieben

durchzuführen.

Die Querverbindungen zur „Betriebswirtschaftslehre"

sind besonders zu beachten.

SPRACHERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Sicheres Beherrschen der deutschen Sprache in

Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik und

Stilistik. Beherrschen der freien Rede im Unterricht.

Lehrstoff

Rechtschreibung, Grammatik, Silbentrennung,

Satzzeichensetzung, Grundzüge der Phonetik,

richtige und deutliche Lautbildung, reine und

gemäßigte Hochlautung.

Benützung von Wörterbüchern.

Didaktische Grundsätze

Aufbauend auf den Kenntnissen der Studierenden

ist durch gezielte Wiederholung die notwendige

Sicherheit im korrekten, schriftlichen

und mündlichen Gebrauch der Sprache zu erreichen.

Der Unterricht soll von allem in Form

praktischer Übungen (Referate, Diskussionen,

schriftliche Übungen) erfolgen. Die Texte sollen

möglichst der Fachliteratur bzw. aktuellen Zeitungen

und Zeitschriften entnommen werden.

SPRECHERZIEHUNG UND STIMMHYGIENE

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, kraftsparend, akzentfrei und

sprachfehlerfrei zu sprechen. Leseübungen in

freier und gebundener Rede.

Lehrstoff

Sprechorgane, Atmungstechnik, Phonetische

Grundlagen, Stimmbildung, Artikulation.

Didaktische Grundsätze

Die Theorie ist auf das für die praktischen

Übungen notwendige Mindestmaß zu beschränken.

Besonderer Wert ist auf die Beseitigung zutagetretender

Sprachfehler der Studierenden zu legen.

Die Selbstkontrolle ist durch Verwendung von

Tonbandgeräten und Video-Recorder zu sichern.

GESCHICHTE DER KURZSCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnisse der historischen

Grundlagen der heutigen Kurzschrift.

Lehrstoff

Überblick über die Kurzschriftsysteme von der

Antike bis Gabelsberger.

Die wichtigsten deutschen Kurzschriftsysteme

und ihre Bedeutung für die Deutsche Einheitskurzschrift.

Die Deutsche Einheitskurzschrift von 1924 bis

1968.

Die Wiener Urkunde 1968.

Überblick über ausländische Kurzschriftsysteme.

Didaktische Grundsätze

An Hand geeigneter Fachliteratur soll der

angehende Kurzschriftlehrer mit früheren

Systemen bekanntgemacht werden, und die Zusammenhänge

zum heutigen System erfassen.

GESCHICHTE DER SCHREIBMASCHINE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnisse der historischen

Entwicklung der Schreibmaschine.

Lehrstoff

Vorgeschichte.

Peter Mitterhofer und die Erfindung der

Schreibmaschine.

Der Weg zur fabriksmäßigen Herstellung der

mechanischen Schreibmaschine.

Von der mechanischen zur elektrischen Schreibmaschine.

Didaktische Grundsätze

Der Anteil Österreichs an der Entwicklung der

Schreibmaschine ist besonders hervorzuheben.

Der Unterricht ist durch Besuche von geeigneten

Sammlungen, Ausstellungen, Museen usw.

zu ergänzen.

B. Freigegenstände

ERWACHSENENBILDUNG

Siehe Anlage II.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung einer ausreichenden Kenntnis der

betreffenden Fremdsprache im Sinne einer praktischen

Sprachbeherrschung und im Hinblick auf

den zukünftigen Unterricht der fremdsprachigen

Stenotypie.

Lehrstoff

Aussprache-, Sprech- und Hörübungen.

Grammatik.

Fremdsprachige Konversation.

Übersetzen.

Lesen und Verbessern fehlerhafter fremdsprachiger

Texte.

Didaktische Grundsätze

Die angeführten Bildungsinhalte sind in erster

Linie unter Bedachtnahme auf die Anforderungen

im Gegenstand fremdsprachige Stenotypie

zu behandeln.

Die Texte sind vor allem aus dem Wirtschaftsbereich

zu wählen.

Die Studierenden sind auch zum sinnvollen

Gebrauch fremdsprachiger Wörterbücher einschließlich

Fachwörterbücher anzuleiten.

FREMDSPRACHIGE STENOTYPIE EINSCHLIESSLICH

METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Beherrschung der fremdsprachigen Kurzschrift.

Befähigung, 130 gesprochene Silben pro Minute

in Kurzschrift aufzunehmen und zu übertragen.

Befähigung, fremdsprachige Texte in der Geschwindigkeit

von 210 Anschlägen pro Minute

in der Abschrift und 60 Silben pro Minute in

der Ansage zu schreiben.

Kenntnis der landesüblichen Briefformen.

Befähigung, eigene und fremde fremdsprachige

Stenogramme zu lesen. Befähigung, fremdsprachige

Phonogramme zu übertragen.

Lehrstoff

Kurzschrift

Verkehrs- und Schnellschrift (entsprechend dem

jeweiligen System). Vergleich mit der deutschen

Einheitskurzschrift.

Fremdsprachige Tafelschrift.

Lesen eigener und fremder Stenogramme.

Maschinschreiben

Abschriften und Ansagen.

Formgestaltung nach den Richtlinien des Österreichischen

Zentrums für Wirtschaftlichkeit und

Produktivität sowie in den landesüblichen Formen.

Stenogramm-Übertragungen.

Phonotypie

Übertragen von fremdsprachigen Texten nach

dem Diktiergerät.

Besprechen von Tonträgern.

Lehrstoffverteilung.

Stundenaufbau.

Spezielle methodische Probleme der fremdsprachigen

Stenotypie.

Spezielle Probleme der Leistungsbeurteilung der

fremdsprachigen Stenotypie.

Didaktische Grundsätze

Die Erarbeitung der fremdsprachigen Stenotypie

soll weitgehend mit der Methodik der

fremdsprachigen Stenotypie verbunden werden.

Die Querverbindung zum Gegenstand „Fremdsprache"

ist besonders zu pflegen.

KURZSCHRIFT-SCHNELLSCHREIBEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, mindestens 180 Silben pro Minute

zu schreiben.

Lehrstoff

Ansage in steigender Geschwindigkeit.

Kürzungen in der Schnellschreibpraxis.

Didaktische Grundsätze

Die Schnellschreibübungen sind an Hand

methodisch und didaktisch ausgewählter Texte

durchzuführen.

MASCHINSCHREIBEN-SCHNELLSCHREIBEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, mindestens 3000 Reinanschläge in

10 Minuten abzuschreiben und mindestens

100 Silben nach Diktat zu schreiben.

Lehrstoff

Ansagen in steigender Geschwindigkeit.

Abschriften mit steigender Schwierigkeit.

Abschriften fremdsprachiger Texte.

Didaktische Grundsätze

Die Schnellschreibübungen sind an Hand

methodisch und didaktisch ausgewählter Texte

durchzuführen.

KURZSCHRIFT-SYSTEMTRAINING

Bildungs- und Lehraufgabe

Perfektes Beherrschen der Systemurkunde.

Lehrstoff

Systematische Wiederholung der Verkehrsschrift,

Eilschrift und Redeschrift an Hand der

Systemurkunde.

Übertragungsübungen mit steigender Schwierigkeit.

Didaktische Grundsätze

Aufbauend auf den Kenntnissen des Gegenstandes

„Kurzschrift" sind vor allem die besonders

schwierigen Kapitel der Wiener Urkunde zu

besprechen und einzuüben.

LEIBESERZIEHUNG

Siehe Anlage II.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage II.

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