578. Verordnung: Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien und Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen der neuen Unterrichtsgegenstände; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Gesetzestext (1 Artikel)
ARTIKEL I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, Nr. 173/1966,
Nr. 289/1969, Nr. 234/1971 und Nr. 323/1975,
insbesondere dessen §§ 6 und 112, wird verordnet
§ 1. Für die viersemestrige Lehramtsausbildung
für Berufsschulen wird der in der Anlage II enthaltene
Lehrplan (mit Ausnahme der darin unter
III. wiedergegebenen Lehrpläne für Religionspädagogik)
in Verbindung mit Anlage I mit
1. September 1976 in Kraft gesetzt.
§ 2. Für die zweisemestrige Lehramtsausbildung
für Berufsschulen wird der in der Anlage
III enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der
darin unter III. wiedergegebenen Lehrpläne für
Religionspädagogik) in Verbindung mit Anlage
I mit 1. September 1976 in Kraft gesetzt.
§ 3. Für die viersemestrige Lehramtsausbildung
für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht
wird der in der Anlage IV und für die sechssemestrige
Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen
Fachunterricht der in der Anlage
V enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der
darin jeweils unter III. wiedergegebenen Lehrpläne
für Religionspädagogik) in Verbindung
mit Anlage I mit 1. September 1976 in Kraft
gesetzt.
§ 4. Für die Dauer des Studienjahres 1976/77
wird für jene Studierenden, die im Schuljahr
1975/76 das Studium für den hauswirtschaftlichen
Fachunterricht an einer Berufspädagogischen
Lehranstalt begonnen haben, der in der
Anlage IV a enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme
der darin unter III. wiedergegebenen Lehrpläne
für Religionspädagogik) in Verbindung mit Anlage
I mit 1. September 1976 in Kraft gesetzt.
§ 5. Für die viersemestrige Ausbildung für
den gewerblichen Fachunterricht wird für die
Fachrichtung Damenkleidermachen der in der
Anlage VI/1 enthaltene Lehrplan, für die Fachrichtung
Herrenkleidermachen der in der Anlage
VI/2 enthaltene Lehrplan, für die Fachrichtung
Wäschewarenerzeugung der in der Anlage
VI/3 enthaltene Lehrplan und für die Fachrichtung
Kunststicken der in der Anlage VI/4
enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der in diesen
Lehrplänen jeweils unter III. wiedergegebenen
Lehrpläne für Religionspädagogik) jeweils in
Verbindung mit Anlage I mit 1. September 1976
in Kraft gesetzt.
§ 6. Für die Dauer des Studienjahres 1976/77
wird für jene Studierenden, die im Schuljahr
1975/76 das Studium für den gewerblichen Fachunterricht,
Fachrichtung Damenkleidermachen,
an einer Berufspädagogischen Lehranstalt begonnen
haben, der in der Anlage VI/1a enthaltene
Lehrplan (mit Ausnahme der darin unter III.
wiedergegebenen Lehrpläne für Religionspädagogik)
in Verbindung mit Anlage I mit 1. September
1976 in Kraft gesetzt.
§ 7. Für die viersemestrige Lehramtsausbildung
für den gewerblichen Fachunterricht (ausgenommen
Bekleidungsgewerbe) wird der in der Anlage
VII enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme
der darin unter III. wiedergegebenen Lehrpläne
für Religionspädagogik) in Verbindung mit Anlage
I mit 1. September 1976 in Kraft gesetzt.
§ 8. Für die zweisemestrige Lehramtsausbildung
für den gewerblichen Fachunterricht (ausgenommen
Bekleidungsgewerbe) wird der in der
Anlage VIII enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme
der darin unter III. wiedergegebenen Lehrpläne
für Religionspädagogik) in Verbindung mit Anlage
I mit 1. September 1976 in Kraft gesetzt.
§ 9. Für die viersemestrige Lehramtsausbildung
für Stenotypie und Phonotypie wird der
in der Anlage IX enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme
der darin unter III. wiedergegebenen
Lehrpläne für Religionspädagogik) in Verbindung
mit Anlage I mit 1. September 1976 in
Kraft gesetzt.
§ 10. Die Verordnung des Bundesministers
für Unterricht vom 14. August 1968, BGBl.
Nr. 341, und Anlage C der Verordnung des
Bundesministers für Unterricht vom 4. Juni
1963, BGBl. Nr. 155, in der Fassung der Verordnung
BGBl. Nr. 43/1965, treten mit
31. August 1976 außer Kraft.
ARTIKEL II
Bekanntmachung
Die in den Anlagen I bis IX unter III. wiedergegebenen
Lehrpläne für Religionspädagogik
wurden von den betreffenden Kirchen und
Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit
gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,
BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung
der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und
Nr. 324/1975 bekanntgemacht.
ARTIKEL III
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes
über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der
Bundeslehrer, BGBl. Nr. 244/1965, werden die
Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen enthaltenen
Lehrpläne, soweit sie nicht schon in
den Anlagen 1 bis 6 leg. cit. erfaßt sind, im Einvernehmen
mit dem Bundeskanzler und dem
Bundesminister für Finanzen in die in der Rubrik
„Lehrverpflichtungsgruppe" der Stundentafel
der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen
eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände,
die bereits in den Anlagen
1 bis 6 leg. cit. erfaßt sind, wird in der Stundentafel
in Klammern hingewiesen.
Anlage I
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL DER BERUFSPÄDAGOGISCHEN AKADEMIE, GEMEINSAME
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE GEMEINSAME DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Allgemeines Bildungsziel
Die Berufspädagogische Akademie hat im
Sinne des § 110 unter Bedachtnahme auf § 2 des
Schulorganisationsgesetzes jenes Wissen und
Können zu vermitteln, das zur Ausübung des
Berufes als Lehrer für berufsbildende Pflichtschulen,
als Lehrer für den hauswirtschaftlichen
oder gewerblichen Fachunterricht an berufsbildenden
mittleren und höheren Schulen bzw. als
Lehrer für Stenotypie und Phonotypie befähigt.
Gemeinsame Bildungs- und Lehraufgabe der
Unterrichtsgegenstände
Auf die Vorkenntnisse der Studierenden aufbauend,
hat in Vorlesungen, Seminaren und
Übungen die Persönlichkeitsbildung, die pädagogische
und didaktische Ausbildung sowie die
fachliche Vervollkommnung der künftigen Lehrer
der entsprechenden Fachrichtung zu erfolgen,
wobei auf die Berufsnähe besonders zu achten
ist.
Gemeinsame didaktische Grundsitze
Bei der Unterrichtserteilung ist zwischen Vorlesungen,
Seminaren und Übungen zu unterscheiden.
Die Vorlesungen haben die Aufgabe, das für
die zukünftige Berufstätigkeit erforderliche Wissen
an die Studierenden heranzutragen.
Die Seminare haben auf den Vorlesungen aufzubauen
und der Vertiefung der Vorkenntnisse
der Studierenden zu dienen, wobei der Selbsttätigkeit
besonderes Augenmerk zu schenken
ist.
Die Übungen haben vor allem der Vervollkommnung
der Fertigkeiten zu dienen, wobei
gegenüber den Seminaren die Selbsttätigkeit
einen noch größeren Umfang annehmen soll.
In den Seminaren und Übungen sind nach
Möglichkeit Studierende gleicher Abteilungen
zusammenzufassen.
Praktika dienen der Anwendung des in Vorlesungen,
Seminaren und Übungen erworbenen
Wissens und Könnens.
Die Studierenden sind mit der einschlägigen
Fachliteratur und mit den technischen Lehr- und
Lernmitteln, insbesondere audiovisueller Art,
bekanntzumachen. Exkursionen und Schulbesuche
sind im erforderlichen Ausmaß durchzuführen.
Auf die Querverbindungen der in Betracht
kommenden Unterrichtsgegenstände ist
Bedacht zu nehmen.
Anlage II
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR BERUFSSCHULEN
(viersemestrige Ausbildung)
I. STUNDENTAFEL
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die viersemestrige Lehramtsausbildung für
Berufsschulen hat den Studierenden jenes fachliche
Wissen und Können zu vermitteln, das sie
zur Ausübung des Berufes als Lehrer für berufsbildende
Pflichtschulen befähigt.
III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
KATHOLISCHE RELIGIONSPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Religionspädagogik hat das im Menschen vorhandene
Fundamental-Religiöse und dessen Gestalt
und Ausformung innerhalb des Christentums
so aufzuweisen, daß der Studierende dessen
Bedeutung im Gesamtauftrag der Pädagogik erkennen
kann. Der Studierende soll befähigt werden,
das Religiöse als unabweisbaren Aspekt
einer ganzheitlichen Erziehung zu sehen.
Religionspädagogik soll dem Studierenden den
Bezug seiner Lebensfragen zur christlichen Botschaft
aufzeigen. Sie soll ihn in Beziehung zum
erwählten Beruf befähigen, die Grundlagen
christlicher Selbst- und Fremderziehung zu erarbeiten
und so die künftige Tätigkeit als christlichen
Dienst zu vollziehen.
Religionspädagogik soll ferner jenen Hörern
der vier- und sechssemestrigen Ausbildung, die
ihr Interesse durch Absolvierung der dafür vorgesehenen
Veranstaltungen dokumentieren, jenes
Wissen und Können vermitteln, die den künftigen
Lehrer an berufsbildenden mittleren Schulen zur
a. o. Erteilung des Religionsunterrichtes befähigen.
Lehrstoff
Thematische Kernbereiche des
Studiums der Religionspädagogik
Einführung in die religionspädagogische
Fragestellung
Religionspädagogik und ihr heutiges Selbstverständnis;
die Funktion der Religionspädagogik
in der Lehrerausbildung; Religionspädagogik und
ihre Bezugswissenschaften (insbesondere Berufspädagogik);
Versuche zur Klärung des Religionsbegriffes;
Weltreligionen und Weltanschauungen;
unterschiedliches Religionsverständnis und sein
Ursprung; die Vieldeutigkeit des Religionsbegriffes;
Religion und Religionskritik; die Funktion
der Religion für den einzelnen und die
Gesellschaft; religiöse Erziehung in der gegenwärtigen
Situation; die spezifische Art der religiösen
Erziehung.
Religiöse Lern- und Entwicklungsprozesse
Zusammenhang der allgemeinen und spezifisch
religiösen Lern- und Entwicklungsprozesse;
religiöse Erziehung und religiöse Erfahrung;
Glaube und Erfahrung; Glaube und Liebe als
Grundmodelle menschlichen Daseins; Mutter-
und Vatererfahrung in ihrer Relevanz für
religiöse Entwicklung; die Phasen des religiösen
Lern- und Entwicklungsprozesses mit besonderer
Berücksichtigung der Adoleszenz; Bedeutung der
Berufswahl und ihr Einfluß auf die Ausformung
der Persönlichkeit; religiöse Erziehung und sittliche
Erziehung; Mittel und Wege der religiösen
und sittlichen Selbstfindung; Gewissensbildung;
Normfindung und Normbegründung; personale
Dimension der Sexualerziehung.
Spezifisch christliche Lern- und
Entwicklungsprozesse
Bedeutung christlicher Inhalte für religiöse Erziehung
und religiöses Leben; die Person Christi
und seine Botschaft; das Gottes- und Menschenbild
der Bibel; die Bedeutung des christlichen
Glaubens für den einzelnen und die Gesellschaft,
ihr Beitrag zu Welt- und Menschenverständnis,
zu humaner Welt- und Lebensbewältigung und
zu kritisch begründeter Sozialintegration; die
sittliche Botschaft des Neuen Testamentes; ihre
Verwirklichung im persönlichen und beruflichen
Leben; Kirche als Ort der religiösen Erfahrung
und religiösen Sozialisation, Gebet, Gottesdienst
und Sakramente.
Die Theorie des Religionsunterrichtes
Der Religionsunterricht in Vergangenheit und
Gegenwart; Religion und Gesellschaft; neue
Konzepte und Modelle des Religionsunterrichts
mit besonderer Berücksichtigung der berufsbildenden
Schulen; Möglichkeiten und Grenzen der
Kooperation des Religionsunterrichts mit anderen
Unterrichtsfächern; die Stellung des Religionsunterrichts
in der österreichischen Schule.
Didaktische Grundsätze
Aus den angeführten Stoffgebieten ist auf
Grund der konkreten Gegebenheiten und der
jeweiligen Dauer des Studiums (zwei, vier und
sechs Semester) eine Auswahl zu treffen. Die
ausgewählten Stoffgebiete sind in den Vorlesungen
anzubieten und in den Seminaren unter Anwendung
adäquater Methoden zu vertiefen. In
der vier- und sechssemestrigen Ausbildung ist
auf diejenigen Hörer Bedacht zu nehmen, die
die Bedingungen erfüllen wollen, welche für die
a. o. Erteilung des Religionsunterrichtes erforderlich
sind.
Die Studierenden mögen in das selbständige
Lesen und Verstehen biblischer Texte und einschlägiger
Fachliteratur eingeführt werden. Die
konkrete Frage- und Problemstellung der Hörer
sollen Ausgangspunkt zur Erörterung der genannten
Stoffgebiete sein, um dadurch einen steten
Lebensbezug zu gewährleisten.
EVANGELISCHE RELIGIONSPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Religion (Grundfragen der religiösen Selbst-
und Fremderziehung), Seminar für religiöse Fragen.
Das Lehrfach Religion hat die Aufgabe, das
mitgebrachte Wissen zusammenfassend weiterzuführen
und im Blick auf die zukünftige erzieherische
Aufgabe zu erweitern. Die Verantwortung
für die anvertrauten Schüler ist im Ringen um
das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt
der Gemeinde und Kirche in der Auseinandersetzung
mit den Fragen der Gegenwart den künftigen
Lehreren bewußt zu machen, damit in
ihnen und ihren Schülern für die Vielfältigkeit
der Probleme der modernen Berufswelt eine
vertiefte Urteils- und Entscheidungsfähigkeit aus
christlicher Sicht geweckt wird.
Der Unterricht ist in Vorlesung und Seminar
zu führen.
Lehrstoff
Grundlegung einer biblischen Anthropologie
als Voraussetzung einer Erziehungslehre aus
christlicher Verantwortung.
Christliche Erziehung ab kirchlicher Auftrag
nach evangelischem Verständnis in Geschichte und
Gegenwart. Frömmigkeitstypen als Ergebnis
christlicher Erziehung.
Grundfragen der Erziehung und Menschenführung
aus christlicher Verantwortung (Der
theologische und kirchliche Beitrag zur pädagogischen
Gesamtaufgabe).
Religionspsychologie mit besonderer Berücksichtigung
der Probleme der jungen Erwachsenen.
Religionssoziologie mit besonderer Berücksichtigung
der gesellschaftlichen Verantwortung
des Christen.
Die Mitverantwortung der christlichen Kirchen
an der Bewältigung der politischen und
wirtschaftlichen Fragen in weltweiter Sicht
(Kirchliche Denkschriften und einschlägige Literatur
zu den brennenden Fragen der Zeit).
Aufarbeitung lebenskundlich-ethischer Probleme
die sexuellen Fragen, Mann und Frau im
Beruf, Beruf oder Job, die Faszination der modernen
Welt, die gegenseitige Abhängigkeit im Berufsleben
und ihre Überwindung, Christ und
Staat, Freizeit in Verantwortung, Lebensende und
christliche Hoffnung.
Didaktische Grundsätze
Zu allen Themen sollte von biblischen Texten
ausgegangen oder zu ihnen hingeführt werden
(Bibelarbeit). Audiovisuelle Hilfsmittel sollten
eingesetzt werden.
Je nach Dauer der Ausbildung (6 bzw. 4 oder
2 Semester) sind die angegebenen Themen entsprechend
auszugestalten bzw. zu konzentrieren.
ALTKATHOLISCHE RELIGIONSPÄDAGOGIK
Der Unterricht an den Berufspädagogischen
Akademien ist nach dem für Altkatholische Religionspädagogik
an den Pädagogischen Akademien
jeweils geltenden Lehrplan zu erteilen.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE LEHRSTOFF
DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
1. Religionspädagogik
Siehe III.
2. Humanwissenschaftliche Bildung
a) Bildungs- und Lehraufgabe
Weckung des Interesses und Engagements für
humanwissenschaftliche Fragestellungen als wichtigste
Ausgangsbasis für eine effektive Fortbildung.
Vertiefung des Verantwortungsbewußtseins für
die Erziehungs- und Bildungsarbeit
Anleitung zur Beurteilung von Aussagekraft
und Praxisrelevanz unterschiedlicher wissenschaftstheoretischer
Ansätze, ihrer Ergebnisse und
Forschungsmethoden.
Befähigung zum kritischen Lesen und Beurteilen
einschlägiger Fachliteratur.
Entwicklung der Fähigkeit, individuelle und
soziale Probleme wahrzunehmen und diese sachlich
zu diskutieren und begründbare Standpunkte
zu beziehen.
Vermittlung humanwissenschaftlicher Kenntnisse
und Befähigung, diese für praktische Problemlösungen
einzusetzen, und zwar sowohl für
die Situationsanalyse als auch für die Planung
und Steuerung von Lernprozessen.
Anleitung zur kritischen Beobachtung und Veränderung
des eigenen Verhaltens in Erziehungssituationen.
Befähigung zu kritischer Aufgeschlossenheit für
innovative Ansätze und Motivierung zu deren
Erprobung und allenfalls eigenständigen Weiterentwicklung.
Kenntnisvermittlung des rechtlichen Rahmens
von schulpädagogischem Handeln und Befähigung,
insbesondere die Lehr- und Lernprozesse
sinnvoll in diesen einzugliedern.
b) Didaktische Grundsätze
Bei der Fülle von vorliegenden humanwissenschaftlichen
Aussagen müssen zu behandelnde Inhalte
exemplarisch ausgewählt werden. Kriterien
der Auswahl sind insbesondere
die genannten Bildungsziele,
die Aktualität der Bildungsinhalte,
die Bedeutung für das Selbstverständnis als
Lehrer,
die Nützlichkeit für die künftige Lehrtätigkeit
an bestimmten Schultypen und bei bestimmten
Schülern,
die Bildungsvoraussetzungen, Erfahrungshintergründe
und Interessen der Studierenden.
Die Inhalte sind durch Kombination verschiedener
Methoden zu erarbeiten
durch Informationsangebote,
durch Diskussionen,
durch angeleitete und selbständige Auseinandersetzungen
mit Texten und Arbeitsmaterialien,
durch Kontakte mit berufsbezogenen Institutionen
in Form von Exkursionen und Fachvorträgen,
durch Projektlernen,
durch verschiedene Hilfen zur Verhaltensmodifikation,
durch Team-Teaching (vor allem durch die
Zusammenarbeit zwischen den Lehrern der
Humanwissenschaften, der Didaktik der Unterrichtsgegenstände
und der schulpraktischen
Ausbildung).
Die Überprüfung der erworbenen Kenntnisse,
Fertigkeiten und Einstellungen sollte von verschiedenen
Evaluationsverfahren Gebrauch
machen.
Zur Realisierung der genannten Grundsätze ist
die Kooperation und Koordination in Konferenzen,
Gruppen- oder Einzelgesprächen ein unbedingtes
Erfordernis.
c) Lehrstoff
ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT
Bestimmung und Abgrenzung der Begriffe
Pädagogik — Erziehung — Erziehungslehre —
Erziehungswissenschaft
Überblick über wissenschaftstheoretische Ansätze,
Inhalte, Methoden (Beobachtung, Befragung,
Tests, Verstehen usw.) und Auswertungsverfahren
in den Humanwissenschaften, insbesondere in der
Erziehungswissenschaft.
Erziehungsnormen und Erziehungsziele: Legitimation,
Setzung, historische und sozio-kulturelle
Bedingtheit; Problematik von Zielkonflikten.
Konzepte und Operationalisierungsversuche
von wichtigen Erziehungszielen (Leistungstüchtigkeit,
Mündigkeit usw.).
Beschreibung und Bewertung der Erziehungswirklichkeit
(Familie, Schule, Heim, Freizeit,
Massenmedien usw.), Vergleich von Soll- und
Istlagen, Feststellung des Ausmaßes von Diskrepanzen.
Möglichkeiten zum Abbau der Diskrepanzen
Errichtung bestimmter Erziehungssituationen,
Einsatz bestimmter Erziehungsmittel und Festlegung
bestimmter Erziehungsziele; Versuch von
Effektivitätskontrollen.
Möglichkeiten und Grenzen erzieherischen
Handelns.
Ideologiekritische Reflexion von Zielen und
eingesetzten Mitteln.
UNTERRICHTSWISSENSCHAFT
Bestimmung und Abgrenzung der Begriffe Unterrichtswissenschaft
— Didaktik — Methodik —
Curriculumforschung.
Entscheidungsprozesse bei der Festlegung schulischer
Lehr- und Lernziele.
Lehrzielbezogener Verpflichtungsgrad und Interpretationsspielraum
für den Lehrer (geschlossene
und offene Unterrichtsformen).
Verschiedene Arten von Lehr- und Lernzielen.
Probleme der Operationalisierung von Lehr-
und Lernzielen.
Planung von Unterrichtseinheiten/Lernphasen.
Unterrichtsgrundsätze.
Lehr- und Lernmethoden.
Sozialformen des Unterrichtes (Frontal-, Gruppen-,
Individualunterricht; Team-teaching).
Lehr- und Lernmittel.
Bauliche und ausstattungsmäßige Voraussetzungen
schulischen Lernens.
Beurteilung individueller Schülerleistungen
(Probleme, Möglichkeiten der Objektivierung).
Effizienzkontrollen des Unterrichtes.
Innovationen/Schulversuche (Reform der Schulorganisation,
Differenzierungsmodelle, Revision
der Lehrziele und -methoden).
Probleme der Berufspädagogik.
ERZIEHUNGS- UND UNTERRICHTSWISSENSCHAFTLICHES
SEMINAR
Vertiefung und Ergänzung ausgewählter Inhalte
aus dem Lehrstoffkatalog der Unterrichtsgegenstände
Erziehungswissenschaft und Unterrichtswissenschaft
unter besonderer Berücksichtigung
der Schultypen, an denen die zukünftigen
Lehrer unterrichten werden.
PÄDAGOGISCHE PSYCHOLOGIE
Das Zusammenwirken von Anlage-, Umwelt-
und Altersfaktoren bei der Persönlichkeitsentwicklung
(verschiedene Erklärungsmodelle).
Allgemeine Entwicklungsgesetze. Grundbegriffe
der Entwicklungspsychologie.
Konzeption, Messung und Genese der Persönlichkeitsmerkmale
Intelligenz, Sprache, Motivation,
Sozialverhalten, sexuelles Verhalten usw.
Lernformen und Lernprozesse (z. B. Lernen
durch Identifikation, durch Verstärkung, durch
Einsicht, durch Informationsverarbeitung; Begriffsbildung,
Problemlösung, Übertragung,
Übung).
Begriffsbildung und Denkprozesse.
Interaktionsformen (Gruppenprozesse in der
Schule, Lehrerpersönlichkeit und Lehrerverhalten).
Ursachen von Verhaltensunterschieden, speziell
von Schulleistungsunterschieden.
Behandlungsmöglichkeiten von Verhaltens- und
Lernschwierigkeiten.
Möglichkeiten und Grenzen der Vorhersage individueller
Fähigkeiten.
Einführung in die Tiefenpsychologie.
PSYCHOLOGISCHES SEMINAR
Vertiefung und Ergänzung ausgewählter Inhalte
aus dem Lehrstoffkatalog des Unterrichtsgegenstandes
Pädagogische Psychologie unter besonderer
Berücksichtigung der Schultypen, an
denen die zukünftigen Lehrer unterrichten werden.
PÄDAGOGISCHE SOZIOLOGIE
Wechselwirkung von Gesellschafts- und Erziehungssystemen;
Analyse der gegenwärtigen
sozio-ökonomischen Struktur, insbesondere in
Österreich.
Merkmale des sozialen Wandels und seine Konsequenzen
für das Bildungs- und Erziehungssystem
(z. B. soziale Mobilität).
Sozialschichtproblematik.
Familie, Altersgruppe, Schule, Heim und Beruf
als Sozialisationsinstanzen.
Förderungsmöglichkeiten für bildungsmäßig
benachteiligte Bevölkerungsgruppen.
Analyse der Institution Schule (Organisationsformen,
Funktionen, Kommunikationsstrukturen,
Reformtendenzen).
Theorie der Gruppe; Grundzüge der Soziometrie.
Analyse des Schultyps, für den die Studierenden
ausgebildet werden (Schulnormen und sie
beeinflussende Interessensverbände, Selektions-
und Qualifikationsaspekte, Rollenverständnis der
Lehrer, schicht- und regionsspezifische Zusammensetzung
der Schüler).
Das Phänomen Jugend und seine subkulturtypischen
Ausprägungen.
BETRIEBSSOZIOLOGIE
Der Betrieb als soziales Phänomen.
Die Arbeit im Betrieb unter Bedachtnahme auf
die Erkenntnisse der Ergonomie.
Unternehmen und Arbeitgeber.
Die betriebliche Sozialstruktur.
Die Betriebsorganisation. Information und
Kommunikation.
Die Betriebsführung.
Die Betriebsverfassung.
Betriebliche Aus- und Weiterbildung.
SOZIOLOGISCHES SEMINAR
Vertiefung und Ergänzung ausgewählter Inhalte
aus dem Lehrstoffkatalog der Unterrichtsgegenstände
Pädagogische Soziologie und Betriebssoziologie
unter besonderer Berücksichtigung der
Schultypen, an denen die zukünftigen Lehrer
unterrichten werden.
BIOLOGISCHE GRUNDLAGEN DER ERZIEHUNG
Die biologische Sonderstellung des Menschen.
Der menschliche Organismus und die Organe,
die der Auseinandersetzung mit der Umwelt dienen
(Korrelationssysteme, Sinnesorgane).
Fortpflanzung und Vererbung.
Biologische Grundlagen des Entwicklungsgeschehens
unter Berücksichtigung der Sexualität.
Veränderung der Biosphäre durch den Menschen
und ihre Auswirkung.
Umweltkunde — Umweltschutz.
GESUNDHEITSLEHRE, SCHUL- UND ARBEITSHYGIENE
Zweckmäßige Gestaltung des schulischen Arbeits-
und Lebensraumes und der betrieblichen
Arbeitsstätte.
Bedrohung der Gesundheit
des Schülers, insbesondere durch Infektionskrankheiten,
Seh- oder Hörschäden, Haltungsschäden,
Mißbrauch von Genußmitteln und Suchtgiften;
des Arbeitnehmers, insbesondere durch Berufskrankheiten
und betriebsbedingte Gefährdungen.
Belastbarkeit des Schülers und des Arbeitnehmers
in physischer und psychischer Hinsicht.
Maßnahmen zur Gesunderhaltung und Erhaltung
der Leistungsfähigkeit. Unfallverhütung
und Unfallschutz. Früherkennung von Krankheiten.
Verhalten bei Unfällen und plötzlichen Erkrankungen
— Erste Hilfe.
Schul- und betriebsärztliche Tätigkeit.
Motivation der Schüler zu gesunder Lebensführung.
SCHULRECHTSKUNDE
Verfassungsrechtliche Grundlagen des österreichischen
Schulwesens; Stellung der Schule in
der Rechtsordnung.
Die Schule: Gliederung des Schulwesens (Schulorganisationsrecht);
Schulerhaltung; Schulzeit.
Schulpflicht. Schulunterrichtsrecht. Religionsunterricht.
Grundzüge des Privatschulrechtes.
Die Schulverwaltung: Aufgaben und Organisation
der Schulbehörden; Schulinspektion. Amtsverkehr
zwischen Schule und Schulbehörden.
Grundzüge des Verwaltungsverfahrens. Verwaltungsaufgaben
der Schule, Funktion des Schulleiters,
der Lehrerkonferenz und des Lehrers bei
der Erfüllung dieser Aufgaben; Führung der
Amtsschriften. Weisungsrecht und pädagogische
Freiheit.
Der Jugendliche: Einführung in familienrechtliche
Fragen (insbesondere Pflichten und Rechte
der Eltern, gesetzliche Vertretung). Jugendwohlfahrtsrecht,
Jugendschutz- und Jugendbeschäftigungsrecht;
Berufsausbildung; Grundzüge des
Jugendstrafrechtes.
Das Dienstrecht: Einführung in das Lehrerdienst-
und -besoldungsrecht, das Diensthoheitsrecht
und das Dienstrechtsverfahren. Fragen der
zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit.
Berufliche Weiterbildung.
GESCHICHTE DER BERUFSBILDUNG
Die Entwicklung der Berufspädagogik.
Allgemeine Übersicht über das österreichische
Schul- und Bildungswesen.
Entwicklung und Aufbau der Berufsbildung in
Österreich.
Internationale Vergleiche.
Die dem österreichischen Bildungswesen zugrunde
liegenden Ideen, die rechtlichen Auswirkungen
und ihre Problematik.
Derzeitige Entwicklungstendenzen und Problemstellungen
im österreichischen und europäischen
Bildungswesen.
3. Politische und wirtschaftswissenschaftliche Bildung
POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung des Wissens über die politischen
und verfassungsmäßigen Einrichtungen Österreichs
sowie die gesellschaftlichen Strukturen. Befähigung
und Aufforderung zum politischen Engagement
und sozialen Handeln in der pluralistischen
Demokratie sowie Weckung und Stärkung
des Verteidigungswillens zugunsten des demokratischen
Staates.
Erziehung zur Toleranz. Förderung eines kritischen
Bewußtseins und einer dauernden Bereitschaft
zur Reform. Erfassen der historischen, politischen
und gesellschaftlichen Veränderungen in
unserem Staat seit Mitte des 19. Jahrhunderts.
Vermittlung des Verständnisses für das Wirken
der geistigen, sozialen und politischen Kräfte in
Österreich und der Welt.
Befähigung, dem Unterrichtsprinzip „Politische
Bildung" gerecht zu werden.
Lehrstoff
Kurze Behandlung der geistigen, politischen,
sozialen und wirtschaftlichen Strömungen des
19. und 20. Jahrhunderts unter besonderer Berücksichtigung
Österreichs; vornehmlich des politischen
und wirtschaftlichen Liberalismus, des
Marxismus, der christlichen Sozial- und Gesellschaftslehre
und des Nationalismus.
Begriff, Wesen und Aufgaben des Staates; die
wichtigsten Staatsformen; Gegenüberstellung des
demokratischen und des totalitären Staates.
Die wichtigsten Bestimmungen unserer Verfassung
die Verfassungsprinzipien; die Gesetzgebung
auf Bundes- und Landesebene; die Verwaltung
in Bund, Ländern und Gemeinden; die
Gerichtsbarkeit; Gewaltentrennung, Gewaltenverschränkung
und Gewaltenkontrolle.
Die Landesverteidigung. Das Neutralitätsgesetz.
Die österreichische parlamentarische Demokratie;
formelle Verfassung und Verfassungwirklichkeit;
die Bedeutung der politischen Parteien,
der gesetzlichen und freiwilligen Interessenvertretungen
im modernen pluralistischen Staat.
Die politische Meinungsbildung.
Weltprobleme von heute; die wichtigsten internationalen
Organisationen und ihre Ziele;
Österreichs Stellung in der Welt.
Didaktische Grundsätze
Zur Vermittlung des vorgesehenen Grundwissens
sind soweit wie möglich aktuelle Ereignisse
zugrunde zu legen. Durch eine wirklichkeitsnahe,
lebendige Gestaltung des Unterrichtes sollen die
Hörer zum intensiven Mitdenken und zur fachlich
fundierten Diskussion angeleitet werden. Die
Massenmedien und andere Anschauungsmittel
(Dias, Filme, Wandbilder usw.) sind in das aktuelle
Unterrichtsgeschehen einzubeziehen.
POLITISCHE BILDUNG — SEMINAR
Bildungs- und Lehraufgäbe
Siehe Politische Bildung.
Lehrstoff
Ausgewählte Kapitel des Lehrstoffes sind seminaristisch
zu behandeln.
Didaktische Grundsätze
Siehe Politische Bildung.
VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der für das Verständnis der Wirtschaft
und der Lösung ihrer Probleme nötigen
Kenntnisse, Berücksichtigung der allgemeinen
Weltwirtschaft, im besonderen aber der österreichischen
Wirtschaft.
Lehrstoff
Die Grundfragen der Wirtschaft.
Modelle der Wirtschaftsordnung und die ihnen
zugrunde liegenden Theorien.
Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.
Wachstum. Beschäftigung. Konjunktur.
Geld- und Kreditwesen. Budget. Steuern.
Erweiterung und Vertiefung der in der Berufspraxis
erworbenen Kenntnisse über das betriebliche
Geschehen, die Einrichtungen des Wirtschaftsverkehrs,
die Elemente der einschlägigen
Rechtsordnung einschließlich der Fähigkeit, diese
Kenntnisse auf konkrete Sachverhalte anzuwenden.
Lehrstoff
Begriff, Aufgaben und wissenschaftliche Methoden
der Betriebswirtschaftslehre.
Aufbau des Betriebes, Standortlehre, Betrieb
und Wirtschaftsordnung, Betriebstypologie.
Unternehmensformen, Konzentrationsformen.
Die Produktion: persönliche und sachliche
Produktionsfaktoren, Beschaffung, Lagerung, Fertigung,
Kostenlehre, Rationalisierung, Automation.
Die Stellung des Betriebes zum Absatzmarkt;
Marktformen, Marktforschung, betriebliche Preispolitik,
Absatzorganisation, Werbetechnik.
Die Finanzierung: Arten und Kreislauf der
Finanzierung, Liquidität, Rentabilität, Zahlungsverkehr.
Das betriebliche Rechnungswesen: Finanz- und
Betriebsbuchhaltung, Bilanzlehre, Kostenrechnung
und Kalkulation, Lohnverrechnung, Steuerlehre,
Betriebsstatistik, Planung, Investitionsrechnung,
betriebliche Kennzahlen.
Human Relations und Public Relations.
Besondere betriebswirtschaftliche Probleme der,
Klein- und Mittelbetriebe.
Rechtsgrundlagen der Betriebswirtschaft (insbesondere
wesentliche Bestimmungen aus dem
Privat-, Handels-, Arbeits-, Sozialversicherungs-,
Gewerbe-, Berufsausbildungs- und Steuerrecht).
Marktgeschehen: Stellung der Produzenten und
Konsumenten. Preisbildung und Lohnpolitik.
Wirtschaftspolitik (Agrar-, Gewerbe-, Industrie-,
Handels-, Außenhandels-, Währungs-,
Budget-, Konjunktur-, Einkommens- und Sozialpolitik).
Grundbilanz. Handels- und Zahlungsbilanz.
Weltwirtschaft und Integration.
Umweltschutz.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff ist unter Berücksichtigung der
Vorkenntnisse in steter Bezugnahme auf die konkreten
wirtschaftlichen Einrichtungen und Verhältnisse
in Österreich, aber auch auf die aktuellen
Probleme wirtschaftlich bedeutender Staaten,
der Wirtschaftsgemeinschaften und der Weltwirtschaft
zu erarbeiten.
VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE — SEMINAR.
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Volkswirtschaftslehre.
Lehrstoff
Ausgewählte Kapitel des Lehrstoffes sind seminaristisch
zu behandeln.
Didaktische Grundsätze
Siehe Volkswirtschaftslehre.
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe
Ordnung, Klärung, Eweiterung, Sicherung und
Vertiefung der vorhandenen Kenntnisse und Einsichten
in die Zusammenhänge des gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Lebens sowie jenes
Wissen, das die Voraussetzung für den Erwerb
eines konstruktivkritischen Bewußtseins in sozialen,
wirtschaftlichen und politischen Fragen bildet.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff ist einerseits unter Berücksichtigung
der Vorkenntnisse der Studierenden
sowie andererseits unter Bedachtnahme auf die
Erkenntnisse der Politik-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaft
durch Beispiele und Heranziehung
konkreter Sachverhalte zu veranschaulichen.
Auf die diesbezüglichen Verhältnisse in
Österreich ist entsprechend einzugehen. Alle
Möglichkeiten für das weitgehend selbständige
Erarbeiten des Lehrstoffes durch die Studierenden
sind wahrzunehmen. Gegebenenfalls sind
Team-teaching-Veranstaltungen einzuplanen. Auf
die Darstellung aktueller Ereignisse im In- und
Ausland seitens der Massenmedien ist Bezug
zu nehmen.
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE—SEMINAR
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Betriebswirtschaftslehre.
Lehrstoff
Ausgewählte Kapitel des Lehrstoffes sind
seminaristisch zu behandeln.
Didaktische Grundsätze
Siehe Betriebswirtschaftslehre.
4. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und schulpraktische
Ausbildung
DIDAKTIK
Bildungs- and Lehraufgabe
Befähigung, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse
der Humanwissenschaften und der
gesetzlichen Bestimmungen den Unterricht in der
Berufsschule selbständig, methodisch zielführend
und den Anforderungen der einzelnen Fachgruppen
und Lehrberufe entsprechend zu gestalten.
Befähigung, zu didaktischen Problemen kritisch
Stellung zu nehmen.
Lehrstoff
Die unterrichtliche und erzieherische Aufgabe
des Lehrers.
Die Lehrpläne der Berufsschule, insbesondere
die der eigenen Fachrichtung, und ihre Interpretation.
Die Planung der Unterrichtsarbeit, die Lehrstoffverteilung,
die Gestaltung einer Unterrichtseinheit,
ihre Vor- und Nachbereitung.
Zweckentsprechende Unterrichtsverfahren in
der Berufsschule.
Der Zusammenhang zwischen Ziel, Stoff und
Methode.
Methodischer Einsatz der Unterrichtsmittel.
Verhalten des Lehrers während des Unterrichtes;
Wahrnehmung der erzieherischen Möglichkeiten.
Sicherung des Unterrichtsertrages.
Feststellung des Unterrichtsergebnisses, Schülerbeurteilung.
Die Koordinierung des theoretischen mit dem
praktischen Unterricht.
Einführung in die einschlägige Literatur und
kritische Stellungnahme zu besonders aktuellen
Themen.
Didaktische Grundsätze
Aufbauend auf dem Lehrgut der Humanwissenschaften
soll die allgemeine methodische Ausbildung
für den Bereich des Berufsschulunterrichtes
vorgenommen werden.
Die Querverbindungen zu den Gegenständen
„Unterrichtstechnologie", „Schulpraktische Übungen"
und „Ergänzung der fachlichen Ausbildung"
sind herzustellen.
DIDAKTIK — SEMINAR
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Didaktik.
Lehrstoff
Ausgewählte Kapitel des Lehrstoffes sind seminaristisch
zu behandeln.
Didaktische Grundsätze
Siehe Didaktik.
UNTERRICHTSTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausreichende praktische Befähigung im Umgang
und Einsatz mit den technischen Unterrichtsmedien.
Befähigung, pädagogische Absichten durch Verwendung
von technischen Unterrichtsmitteln verstärken
zu können.
Kenntnisvermittlung der richtigen pädagogischen
und didaktischen Beurteilung technischer
Hilfsmittel unter Berücksichtigung lernpsychologischer
Erkenntnisse.
Erkennen möglicher Fehlerquellen und Vermittlung
der Fähigkeit, kleine Mängel beheben
zu können.
Lehrstoff
Kenntnis und zweckmäßiger Einsatz technischer
Unterrichtsmittel.
Visuelle Unterrichtsmittel: insbesondere Schultafel,
Hafttafel, Overheadprojektor, Episkop,
Diaprojektor, Stummfilmgeräte.
Auditive Unterrichtsmittel: insbesondere Tonbandgerät,
Kassettenrecorder, Plattenspieler,
Rundfunkgerät, Sprachlabor.
Audio-visuelle Unterrichtsmittel: insbesondere
Tonfilmgeräte, Ton-Dia-Geräte, Fernsehgeräte,
Videorecorder.
Schreib-, Zeichen- und Vervielfältigungsgeräte.
EDV-Anlagen und ihr Einsatz im Unterricht.
Herstellen von Unterrichtsbehelfen (Software)
für den medienunterstützten Unterricht.
Behebung kleiner Mängel und Wartung der
Geräte.
Medien in ihrem Einfluß auf Unterrichtsgestaltung,
auf Lehrer- und Schülerverhalten.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff ist unter Berücksichtigung der
Vorkenntnisse der Studierenden zu vermitteln.
Die Unterweisungen haben die neuen Methoden
in der Wissensvermittlung sowie den technischen
Fortschritt zu berücksichtigen.
Die Querverbindung zu den Gegenständen der
Unterrichtswissenschaften und den Schulpraktischen
Übungen ist bei jeder Gelegenheit herzustellen.
Erforderlichenfalls können diese Übungen
von verschiedenen Experten durchgeführt
werden.
UNTERRICHTSTECHNOLOGIE — ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Unterrichtstechnologie.
Lehrstoff
Praktische Unterweisung an allen für den
Lehrer wesentlichen Geräten.
Didaktische Grundsätze
Siehe Unterrichtstechnologie.
SCHULADMINISTRATION
Bildungs- und Lehraufgabe
Einführung in verwaltungstechnische und organisatorische
Fragen der Berufsschule.
Lehrstoff
Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern,
Lehrherrn und Internat.
Schülermitverwaltung.
Die Personalvertretung des Lehrers.
Lehrfächerverteilung und Stundenplan.
Lehrerkonferenzen.
Führung der Amtsschriften.
Schulordnung. Aufsichtspflicht. Internatsordnung.
Klassenvorstand und Kustos.
Verwaltung des Inventars, des Materials und
der Werkstätten.
Schriftverkehr des Lehrers mit vorgesetzten
Behörden.
Didaktische Grundsätze
Die Vermittlung des Stoffes soll an Hand von
konkreten Beispielen aus der Schulpraxis erarbeitet
werden.
Auf den pädagogischen Gehalt dieser Fragen
ist besonderes Gewicht zu legen.
Der Querverbindung zur „Schulrechtskunde"
ist die gehörige Beachtung zu schenken.
SCHULPRAKTISCHE ÜBUNGEN UND SPEZIELLE
METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eines umfassenden Einblickes in
die Schulwirklichkeit sowohl der verschiedenen
Fachrichtungen und Organisationsformen der
Berufsschule als auch der für die Berufsschule
bedeutsamen und aufgabenverwandten anderen
Schularten durch Lehrbesuche.
Ausbildung der Fähigkeit und Vermittlung
der notwendigen Sicherheit in der selbständigen
Vorbereitung und methodisch richtigen Durchführung
von Unterrichtseinheiten durch Lehrübungen
in allen Unterrichtsgegenständen der
gewählten Fachrichtung und Fachgruppe.
Hinführung zur speziellen Methodik der einzelnen
Unterrichtsgegenstände, der Fachgruppen
und Lehrberufe.
Schulung des persönlichen Lehrverhaltens und
der sinnvollen Anwendung des in den didaktisch-
methodischen Pflichtgegenständen vermittelten
theoretischen Wissens in der Praxis des
Unterrichtes.
Schärfung der Urteilsfähigkeit auf didaktischem
Gebiet.
Lehrstoff
Praktische Unterweisung und Schulung in
den methodischen Sachgebieten, wie Anwendung
der Unterrichtsgrundsätze, Gestaltung der Unterrichtsvorbereitung,
Verwendung der Unterrichtsmittel,
Pflege der Tafelschrift.
Erstellen von Schularbeiten und von informellen
Tests, deren Bewertung und Auswertung.
Technik der Leistungsfeststellung in den entsprechenden
Unterrichtsgegenständen.
Lernzielformulierung auf Grund der Lernzieltheorien.
Hinführung zur Methodenvielfalt.
Didaktischer Einsatz des Schulbuches. Phasenspezifischer
Medieneinsatz.
Erarbeitung von Lehrmodellen für methodisch
schwierige Stoffgebiete.
Lehrbesuche mit Nachbesprechung.
Lehrübungen und anschließende Unterrichtsanalysen.
Training des Lehrverhaltens (Erkennen und
kritisches Auswerten des beobachtbaren unterrichtlichen
Geschehens).
Didaktische Grundsätze
Für die Lehrbesuche und für die Lehrübungen
ist eine entsprechende Gruppenteilung vorzunehmen;
innerhalb ihrer Gruppe haben die Studierenden
an allen Lehrveranstaltungen teilzunehmen;
aus Gründen der Vermeidung einer einseitigen
methodischen Ausbildung können die
Lehrer der einzelnen Gruppen fallweise gewechselt
werden. Bei der Planung der Lehrübungen
möge darauf Bedacht genommen werden, daß
der Studierende in allen Unterrichtsgegenständen
seiner Fachgruppen mindestens eine Lehrübung
selbständig durchführen soll. Die Themen hiezu
haben der Unterrichtsplanung (Lehrstoffverteilung)
der betreffenden Klasse zu entsprechen
und sind dem unterrichtlichen Vermögen des
Studierenden angepaßt auszuwählen; mit zunehmender
Sicherheit sind in die Lehrübungen
auch besondere Aufgaben, die sich aus der
Unterrichtsführung ergeben, einzubauen (Abteilungsunterricht,
Unterricht in Leistungsgruppen,
Leistungsbeurteilung u. dgl.).
Die Besuchsklassen und ihre Lehrer sind
sorgfältig auszuwählen. Während der Hospitation
sind von den Studierenden Vormerkungen (Verlaufsprotokolle)
zu führen. Das Training des
Lehrverhaltens ist ständig zu pflegen. Zu seiner
kritischen Auswertung und für Unterrichtsanalysen
sind geeignete technische Geräte (Videorecorder,
Tonband) gezielt einzusetzen.
5. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen
SPRECHERZIEHUNG UND SPRACHPFLEGE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, sich mündlich und
schriftlich korrekt auszudrücken.
Vertiefung des sprachlichen Verantwortungsbewußtseins
und Vermittlung der Fähigkeit, die
Schüler in dieser Hinsicht zu erziehen.
Lehrstoff
Sprecherziehung
Atem-, Stimm- und Artikulationsübungen.
Gewöhnung an richtige und deutliche Lautbildung
sowie an flließendes, mundartfreies, auch
in größeren Räumen verständliches, kraftsparendes
Sprechen.
Übungen zur Beherrschung der wichtigsten
Mittel des stimmlichen Ausdrucks für verschiedene
Vortragsaufgaben. Referate mit anschließender
Diskussion.
Sprachpflege
Mündlicher Ausdruck
Aufbauend auf die Kenntnisse der Sprecherziehung
Übungen im Unterrichtsvortrag und
unterweisendes Gespräch mit dem Schüler.
Sachlicher Vortrag und Überzeugungsrede.
Schriftlicher Ausdruck
Ausgewählte Kapitel zur Wiederholung der
Sprachlehre und Rechtschreibung. Stilkunde. Gebrauch
von Nachschlagwerken für die Sprache.
Übungen im Abfassen von Berichten und Protokollen.
Der Fachaufsatz.
Didaktische Grundsätze
Die Themen der Übungen sind den pädagogischen,
psychologischen und soziologischen Ausbildungsgebieten
zu entnehmen.
Die didaktisch-methodischen Hinweise sind auf
die Vorbildung der Lehrgangsteilnehmer abzustimmen.
Das besondere Übungsbedürfnis ist in enger
Zusammenarbeit mit den Lehrern für „Schulpraktische
Übungen" festzustellen; die Ergebnisse
sind möglichst gemeinsam mit ihnen zu besprechen.
SPRECHERZIEHUNG UND SPRACHPFLEGE
SEMINAR
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Sprecherziehung und Sprachpflege.
Lehrstoff
Ausgewählte Kapitel des Lehrstoffes sind seminaristisch
zu behandeln.
Didaktische Grundsätze
Siehe Sprecherziehung und Sprachpflege.
ERGÄNZUNG DER FACHLICHEN AUSBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Ergänzung und Anpassung der fachlichen
Kenntnisse und Fertigkeiten des Studierenden
auf und an den jeweiligen Stand der wirtschaftlichen
und technischen Entwicklung und die Bedürfnisse
des Berufsschulunterrichtes dur Abgrenzung
der Stoffgebiete, Anleitung zum selbständigen
Erwerb, gezielte Hilfe bei besonders schwierigen
Teilgebieten und durch Vermittlung neuer
Erkenntnisse der einschlägigen Grundlagenforschung.
Befähigung zur selbständigen fachlichen Weiterbildung.
Gründliche Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur
und der Vorschriften zum Schutz des
Lebens und der Gesundheit.
Lehrstoff
Das für die einzelnen Unterrichtsgegenstände
der gewählten Fachgruppe und des gewählten
Lehrberufes benötigte fundierte fachliche Wissen
und die zu einer Berufsausbildung in der Praxis
befähigenden Kenntnisse und Fertigkeiten.
Die Lehrinhalte werden bestimmt durch die
Angaben in den einschlägigen Lehrplänen und
Berufsbildern sowie durch die in der Prüfungsordnung
für die Lehramtsprüfung umschriebenen
Prüfungsgebiete.
Einschlägige Fachliteratur einschließlich der
wichtigsten Fachzeitschriften und die Lehrbücher,
Lehrbehelfe und Hilfsbücher der eigenen und
der verwandten Fachgruppe.
Die für das Fachgebiet geltenden Vorschriften
zum Sicherheitsschutz, zur Unfallverhütung, zur
Verhütung von Berufskrankheiten und zum sonstigen
Schutz von Leben und Gesundheit.
Erste Hilfe bei typischen Betriebsunfällen
im Fachbereich.
Grundkurs in „Erster Hilfe".
Didaktische Grundsätze
Umfang und Höhe der Anforderungen haben,
soweit sie nicht in der Prüfungsordnung für die
Lehramtsprüfung besonders angegeben sind, dem
Niveau zu entsprechen, das vom Lehrer der
Berufsschule für die Erteilung des lehrplanmäßigen
Unterrichtes gefordert werden muß; es
wird im allgemeinen dem vergleichbarer berufsbildender
höherer Lehranstalten gleichkommen.
Es ist darauf zu achten, daß die Gesamtanforderungen
in den einzelnen Fachgruppen und
Lehrberufen etwa die gleichen sind. Neben dem
regelmäßigen Unterricht kann in einzelnen Teilgebieten
auch der Besuch außerschulischer Kurse
und sonstiger Fortbildungsveranstaltungen vorgesehen
werden.
Der Studierende soll systematisch zum selbständigen
Erwerb des ergänzungsbedürftigen
Fachwissens angeleitet und zur Erkenntnis der
Notwendigkeit der permanenten Weiterbildung
geführt werden.
B. Freigegenstände
ERWACHSENENBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Humanwissenschaftliche Bildung.
Lehrstoff
Legitimation der Erwachsenenbildung (Sozialisation
als lebenslanger Prozeß, Mobilität der
Berufswelt, Erweiterung politischer Rechte usw.).
Standortbestimmung der Erwachsenenbildung
im Gesamtbildungssystem.
Träger und institutionelle Formen der
Erwachsenenbildung.
Erwünschte und tatsächliche Zielgruppen der
Erwachsenenbildung. Ziele der Erwachsenenbildung
(berufliche, soziale, politische, kulturelle
usw.). Erwachsenenspezifische Lehr- und Lernmethoden.
Evaluationsverfahren, Erteilung von Zertifikaten
und Berechtigungen.
Reformtendenzen in der Erwachsenenbildung
(z. B. in der Gestaltung der Curricula).
Didaktische Grundsätze
Siehe Humanwissenschaftliche Bildung.
ERWACHSENENBILDUNG — SEMINAR
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Erwachsenenbildung.
Lehrstoff
Vertiefung und Ergänzung ausgewählter Inhalte
aus dem Lehrstoffkatalog des Freigegenstandes
Erwachsenenbildung unter besonderer
Berücksichtigung der Schultypen, an denen die
zukünftigen Lehrer unterrichten werden.
Didaktische Grundsätze
Siehe Erwachsenenbildung.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe
Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse
in der gewählten Fremdsprache im Sinne der
praktischen Sprachbeherrschung und im Hinblick
auf die zukünftige Berufstätigkeit.
Lehrstoff
Aussprache-, Sprech- und Hörübungen.
Wortschatz aus dem Alltags- und aus dem
Berufsleben. Lektüre facheinschlägiger Texte.
Didaktische Grundsätze
Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe hat
der Unterricht besonders die Sprechfertigkeit zu
fördern und den facheinschlägigen Wortschatz
zu pflegen.
Der Unterricht soll die Lehrgangsteilnehmer
in die Lage versetzen, leichtere, facheinschlägige
Texte zu verstehen.
LEIBESERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Pflege der Leibesübungen zur Wahrung der
Gesundheit und zur Erwerbung einer optimalen
Leistungsfähigkeit. Entfaltung der Freude an der
Bewegung und Wecken eines gesunden Leistungswillens.
Erziehung zur Selbstbeherrschung, zur Hilfsbereitschaft
und zu verantwortungsbewußter
Einordnung in die Gemeinschaft.
Einsicht in die biologische, kulturelle und soziale
Bedeutung der Leibesübungen.
Wecken des Willens zu außerschulischen
Leibesübungen und zu seiner Vermittlung an die
Schüler.
Lehrstoff
Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen.
Haltungs- und bewegungsformende Übungen.
Leistungsübungen in der Leichtathletik und an
Geräten.
Spiele und Tänze.
Schwimmen, Schilaufen und Eislaufen.
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl und Durchführung der verschiedenen
Übungen sind das Alter der Lehrgangsteilnehmer,
ihre physische Voraussetzung
für die Leibesübungen und die Verwertbarkeit
der Übungen für die Freizeitgestaltung in
Internaten zu berücksichtigen.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung grundlegender oder ergänzender
Kenntnisse oder praktischer Fertigkeiten in bestimmten
aktuellen Fachgebieten.
Lehrstoff
Die Auswahl des Lehrstoffes hat je nach den
aktuellen Fachgebieten zu erfolgen.
Didaktische Grundsätze
Unterrichtsorganisation und Unterrichtsmethode
sind so zu wählen, daß eine Bereicherung
des Unterrichtes gewährleistet ist
und die Einsicht in die Berufswirklichkeit vertieft
wird.
Anlage III
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR BERUFSSCHULEN
(zweisemestrige Ausbildung)
I. STUNDENTAFEL
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die zweisemestrige Lehramtsausbildung hat
den Studierenden unter Berücksichtigung der
Tatsache, daß es sich bei diesen um bereits im
Schuldienst stehende Lehrer handelt, jenes ergänzende
fachliche Wissen und Können zu vermitteln
und zu vertiefen, das sie zur Ausübung
des Berufes als Lehrer für berufsbildende Pflichtschulen
befähigt.
III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Bildungsziel, didaktische Grundsätze sowie
Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände
gelten wie in Anlage II mit der Maßgabe, daß
bereits im Schuldienst stehende Lehrer in einer
gegenüber der normalen Studiendauer verkürzten
Zeit eine konzentrierte Ausbildung erhalten
müssen, die zum gleichen Bildungsziel
führt.
Anlage IV
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN HAUSWIRTSCHAFTLICHEN
FACHUNTERRICHT
(viersemestrige Ausbildung)
I. STUNDENTAFEL
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die viersemestrige Lehramtsausbildung für den
hauswirtschaftlichen Fachunterricht hat den
Studierenden jenes fachliche Wissen und Können
zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes
als Lehrer für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht
befähigt.
III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
1. Religionspädagogik
Siehe III.
2. Humanwissenschaftliche Bildung
Siehe Anlage II.
3. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und
Schulpraktische Ausbildung
a) Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse
der Humanwissenschaften den Unter-
richt selbständig, methodisch richtig und den
Anforderungen der einzelnen Schultypen und
Unterrichtsgegenstände entsprechend zu gestalten.
b) Didaktische Grundsätze
Die Zusammenarbeit zwischen den Lehrern
der Humanwissenschaften, der Didaktik der
Unterrichtsgegenstände, der schulpraktischen
Ausbildung und der Besuchs- und Übungsschulen
ist zu intensivieren, insbesondere durch gegenseitige
Besuche und fallweise gemeinsame Lehrveranstaltungen.
Für die Abhaltung der Übungen in Unterrichtstechnologie
empfiehlt sich eine Blockveranstaltung
mit Kleingruppen.
c) Lehrstoff
DIDAKTIK
Analyse und Interpretation der Lehrpläne der
einschlägigen berufsbildenden mittleren und
höheren Schulen.
Planung von Unterrichtseinheiten/Lernphasen.
Methoden des Unterrichtes.
Durchführung von Schulveranstaltungen.
Verwendung von Lehr- und Lernmitteln.
Sicherung des Unterrichtsertrages und dessen
Kontrolle.
Beurteilung von Schülerleistungen.
Einführung in die Fachliteratur.
UNTERRICHTSTECHNOLOGIE
Lernpsychologisch richtiger Einsatz von
Unterrichtsmitteln.
Unterweisung in der Handhabung der technischen
Unterrichtsmittel.
Herstellen von Unterrichtsbehelfen.
Wartung der Geräte und Behebung kleiner
Mängel.
LEHRBESUCHE UND LEHRÜBUNGEN
Lehrbesuche und Lehrübungen in allen facheinschlägigen
Unterrichtsgegenständen der verschiedenen
Schultypen (Training des Lehrerverhaltens).
Lehrbesprechungen.
Selbständige Gestaltung von Unterrichtsstunden
in den entsprechenden Gegenständen
und Schultypen.
4. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen
a) Bildungs- und Lehraufgabe
Weckung des Verantwortungsbewußtseins für
die Qualität der Ausbildung und für individuelle
und soziale Bildungsarbeit.
Vermittlung der Fähigkeit, Fachliteratur lesen
und kritisch beurteilen zu können.
Vermittlung der Fähigkeit, Widersprüche
zwischen wissenschaftlichen sowie arbeitsorganisatorischen
Befunden sachlich richtig beurteilen
zu können.
Erkennen unterschiedlicher wissenschaftlicher
Ansätze, ihrer Ergebnisse und Forschungsmethoden
mit dem Zweck der Beurteilung von
Aussagekraft und Praxisrelevanz.
Vermittlung der Fähigkeit, Erkenntnisse aus
humanwissenschaftlichen und didaktischen Bereichen
bei der Unterrichts- und Erziehungsarbeit
anwenden zu können.
b) Didaktische Grundsätze
Als Kriterien für die Auswahl des Lehrstoffes
sind insbesondere zu beachten
die Aktualität des Lehrstoffes,
die Lehrpläne der Schularten, für die die
Lehrbefähigung erworben wird,
das erreichte Ausbildungsniveau,
Fragen des Umweltschutzes.
Die Inhalte sind unter Berücksichtigung verschiedener
im Unterricht anwendbarer Methoden
zu erarbeiten
durch verschiedene Informationsangebote,
durch Auseinandersetzung mit Arbeitsmaterialien
und Texten,
durch Kontakte mit berufsbezogenen Institutionen
in Form von Exkursionen,
durch Team-Teaching,
durch Fallstudien und Rollenspiel.
Die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und
Einstellungen sind mit Hilfe verschiedener
Evaluationsverfahren zu überprüfen.
c) Lehrstoff
ANATOMIE UND PHYSIOLOGIE
Der menschliche Körper als morphologische
und funktioneile Einheit, Grundzüge der
Embryologie und histologischen Anatomie.
Aufbau der Organe und Organsysteme.
Vermittlung grundlegender physiologischer
Kenntnisse.
HYGIENE
Aufgaben, Arbeitsbereich und grundlegende
Begriffe der Hygiene. Die wechselseitigen Beziehungen
des Menschen zu seiner natürlichen
und künstlichen Umwelt. Umweltgefahren und
Schutzmöglichkeiten. Methoden der Unfallverhütung.
Sozialhygiene: Der Mensch in seiner sozialen
Bindung, Epidemiologie, Infektionskrankheiten,
Vorbeugung und Behandlung.
Fortpflanzung, Eugenetik.
Psychohygiene: Psychosomatische Gesundheit.
Ganzheitskosmetik. Genußmittel, Suchtgifte,
Streß, Pubertätsprobleme, Regeneration und
Relaxation, hygienische Aspekte und Prävention
in der Schule und im Betrieb.
SEMINAR FÜR ANATOMIE, PHYSIOLOGIE
UND HYGIENE
Didaktische Umformung des Lehrstoffes entsprechend
den Bildungszielen der einschlägigen
Unterrichtsgegenstände in den verschiedenen
Schularten.
Lektüre (Referate) und Interpretationen von
Lehrplänen und Fachliteratur.
SÄUGLINGSPFLEGE, HAUSKRANKENPFLEGE
UND ERSTE HILFE
Säuglingspflege
Vorgeburtliche Vorgänge.
Körperbau und Lebensvorgänge sowie Entwicklung
des Säuglings und des Kleinkindes.
Abgrenzung zum Pathologischen.
Pflegemaßnahmen für Mutter und Kind,
richtige Lebensweise, richtige Ernährung.
Störungen und Erkrankungen des Säuglings
und des Kleinkindes. Gesetzliche Maßnahmen
zum Schutze von Mutter und Kind.
Hauskrankenpflege und Erste Hilfe
Kenntnis von Krankheitserscheinungen und
deren Beurteilung hinsichtlich der Zuziehung
eines Arztes.
Umgang mit Medikamenten und Hausapotheke.
Pflege des alten und kranken Menschen in der
Familie nach ärztlicher Anordnung.
Richtige Hilfeleistung bei plötzlichen Erkrankungen,
Verletzungen und Unfällen bis zum
Eintreffen des Arztes.
Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens.
ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFT
Deskriptive Biochemie: Beschreibung der für
die menschliche Ernährung wesentlichen organischen
Naturstoffe.
Dynamische Biochemie: Erläuterung von Stoffwechselvorgängen,
Wirkungen von Enzymen und
Hormonen als wesentlicher Träger der Lebenserscheinungen.
Ernährungsphysiologie: Bearbeitung der
Problemkreise Energiebedarf und Energieversorgung,
Proteinbedarf und Proteinversorgung,
Kohlehydrate und Fette.
Angewandte Ernährungswissenschaft: Ermittlung
des Ernährungszustandes; vollwertige Ernährung
des Gesunden; Veränderungen der
Lebensmittel bei der Zubereitung mit besonderer
Berücksichtigung der Probleme der Verköstigung
in Verpflegungsbetrieben verschiedener Art
(Gaststätten, Großküchenbetriebe u, ä.).
Anreicherung von Lebensmitteln zur Verbesserung
des Nährwertes.
SEMINAR FÜR ERNÄHRUNGSLEHRE,
LEBENSMITTEL- UND DIÄTKUNDE
Didaktische und methodische Probleme des
Ernährungslehreunterrichtes. Methodische Gliederung
und Darbietung des Lehrstoffes aus den
Vorlesungen Ernährungstechnologie und „Diätetik"
sowie „Ernährungswissenschaft" für die
verschiedenen Schularten.
Demonstration von Versuchen zur Veranschaulichung
des Lehrstoffes.
ERNÄHRUNGSTECHNOLOGIE UND
DIÄTETIK
Die verschiedenen Kostformen und ihre Bedeutung
für die Volksgesundheit und die Erhaltung
der Leistungsfähigkeit.
Die wichtigsten Diätformen.
Koordinierung ernährungsphysiologischer
Grundsätze und küchentechnischer Gegebenheiten
in hauswirtschaftlichen Klein- und Großbetrieben.
Verfahren zur Haltbarmachung von Lebensmitteln.
KÜCHENWIRTSCHAFTLICHE PRAXIS
Anwendung der physiologischen, ernährungswissenschaftlichen
und ökonomischen Erkenntnisse
auf alle Kostformen inklusive Feinküche,
internationale Küche und Diätküche.
Moderne Unterrichts- und Arbeitsformen für
den Unterricht in Lehr- und Betriebsküchen.
Die Planung der Arbeit nach den Grundsätzen
und Methoden moderner Arbeitsorganisation.
Planung und Einrichtung von Lehr- und
Betriebsküchen.
SERVIERKUNDLICHE PRAXIS
Tischkultur im Haushalt und Lehrhaushalt.
Service und Serviceorganisation im gastgewerblichen
Betriebsbereich unterschiedlicher Rangordnung.
Verschiedene Organisationsformen der servierkundlichen
Praxis.
Die Planung der Arbeit nach den Grundsätzen
von Methoden neuer Formen der Arbeitsorganisation.
SOZIOÖKONOMIE UND TECHNOLOGIE
DER HAUSWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBE
Soziale und ökonomische Funktionen des
Familienhaushaltes. Arten und Formen hauswirtschaftlicher
Betriebe — Aufgaben und
Leistungsstruktur.
Aufgaben und Methoden der Betriebsführung.
Der Lehrhaushalt und seine Funktion —
Planung und Einrichtung von Schulwerkstätten
(Grundausstattung).
Technologie der in den hauswirtschaftlichen
Betrieben verwendeten Materialien.
Technisierung in den Arbeitsbereichen des hauswirtschaftlichen
Kleinbetriebes (Wohnung,
Ernährung, Kleidung).
Technisierung und Automation im hauswirtschaftlichen
Großbetrieb unter besonderer Berücksichtigung
der Aufgabenstellung und Leistungsstruktur
erwerbswirtschaftlicher und unterhaltswirtschaftlicher
Betriebe.
Unfallgefahren und Unfallschutz.
SEMINAR FÜR SOZIOÖKONOMIE UND
TECHNOLOGIE DER HAUSWIRTSCHAFTLICHEN
BETRIEBE
Lektüre (Referate) und Interpretation einschlägiger
Literatur. Auswahl und didaktische
Umformung des Lehrstoffes im Hinblick auf das
Bildungsziel einschlägiger Unterrichtsgegenstände
in verschiedenen Schularten.
HAUSWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBSTECHNIK
UND ARBEITSORGANISATION
Anwendung unterschiedlicher Arbeitstechniken
unter Berücksichtigung organisatorischer, ökonomischer
und didaktischer Grundsätze. Fachgemäße
Anwendung und Erprobung von Pflege-
und Reinigungsmitteln.
Arbeitsgeräte und Maschinen, ihre Verwendung
und Pflege.
Arbeitsablauf- und Arbeitszeitstudien für hauswirtschaftliche
Klein- und Großbetriebe.
Heim- und Gartenpflanzen, Kulturmethoden
und Pflege.
Dekorative Ausgestaltung von Räumen.
FREMDENVERKEHRSLEHRE UND FREMDENVERKEHRSPOLITIK
Definition und Bedeutungswandel des Begriffes
Fremdenverkehr.
Arten und Formen des Fremdenverkehrs.
Fremdenverkehrsbetriebe.
Fremdenverkehr und Wirtschaft.
Fremdenverkehr und Gesellschaft.
Organisation des österreichischen Fremdenverkehrs.
Fremdenverkehrspolitische Ziele.
Instrumente der Fremdenverkehrspolitik.
Angewandte Fremdenverkehrspolitik.
SCHULPRAKTIKUM
Jeder Studierende hat im Rahmen der schulpraktischen
Ausbildung ein Schulpraktikum an
einer einschlägigen berufsbildenden mittleren
bzw. höheren Schule im Ausmaß von zwei Wochen
zu absolvieren. Das Schulpraktikum ist nach
Möglichkeit zu Beginn des 4. Semesters vorzusehen.
Das Schulpraktikum soll den Studierenden die
Möglichkeit geben, durch kontinuierliche selbständige
Führung des Unterrichtes in mindestens
einem theoretischen und einem praktischen
Unterrichtsgegenstand ihrer Fachrichtung im
Gesamtausmaß von mindestens 15 Wochenstunden
sowie Teilnahme an Veranstaltungen der
Schule ihre Unterrichtserfahrungen zu vertiefen
und Einblick in den Ablauf des Schulgeschehens
zu gewinnen.
BETRIEBSKÜCHENPRAKTIKUM
Jeder Studierende hat während des Studiums
ein Praktikum in der Betriebsküche eines Lehrhaushaltes
(Schule) im Ausmaß von zwei Wochen
zu absolvieren. Das Praktikum ist nach Möglichkeit
im 2. Semester anzusetzen. Dabei sind die
Studierenden mit der Organisation und Führung
einer solchen Betriebsküche vertraut zu machen.
B. Freigegenstände
ERWACHSENENBILDUNG
Siehe Anlage II.
POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage II.
SPRECHTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung grundlegender Einsichten in die
Bedeutung richtiger Sprech- und Atmungstechnik
für die Gesundheit. Motivation zum richtigen
Verhalten in dieser Hinsicht.
Lehrstoff
Physiologie und Pathologie der Atmung.
Physiologie und Pathologie der Stimme.
Phonetische Grundlagen.
Konstitution und Sprache.
Morphologie der Sprechorgane.
Physiologie und Pathologie der Sprachlaute.
Atmungsübungen.
Stimmbildende Übungen.
Artikulationsübungen.
Berufliche Verwendung der Atmung, Stimme
und Artikulation.
Didaktische Grundsätze
Auf die Verbindung theoretischer Einsichten
mit dem praktischen Tun in geeigneten Übungen
ist besonderer Wert zu legen.
LEIBESERZIEHUNG
Siehe Anlage IL
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage II.
Anlage IV a
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN HAUSWIRTSCHAFTLICHEN
FACHUNTERRICHT
(Übergangsbestimmungen für das Studienjahr 1976/77)
I. STUNDENTAFEL
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Übergangsbestimmungen für das Studienjahr
1976/77 sollen den Studierenden, die im
Schuljahr 1975/76 das Studium an einer Berufspädagogischen
Lehranstalt begonnen haben, in
einem zweisemestrigen Studium jenes fachliche
Wissen und Können vermitteln, das sie zur Ausübung
des Berufes als Lehrer für den hauswirtschaftlichen
Fachunterricht befähigt.
III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Bildungsgrad, didaktische Grundsätze sowie
Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände
gelten wie in Anlage IV mit der Maßgabe, daß
die Studierenden im Studienjahr 1976/77 einen
Abschluß ihres Bildungsganges erhalten, der ihren
durch den Besuch der Berufspädagogischen Lehranstalt
nachgewiesenen Vorkenntnissen entspricht.
Anlage V
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN HAUSWIRTSCHAFTLICHEN
FACHUNTERRICHT
(sechssemestrige Ausbildung)
I. STUNDENTAFEL
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die sechssemestrige Lehramtsausbildung für den
hauswirtschaftlichen Fachunterricht hat die Studierenden,
die weder eine Höhere Lehranstalt
für wirtschaftliche Frauenberufe noch eine
Höhere Lehranstalt für landwirtschaftliche
Frauenberufe noch eine Höhere Lehranstalt für
Fremdenverkehrsberufe abgeschlossen haben, in
den für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht
relevanten Unterrichtsgegenständen an das Bildungsziel
dieser Schularten heranzuführen und
ihnen sodann jenes fachliche Wissen und Können
zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes
als Lehrer für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht
befähigt.
III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
1. Religionspädagogik
Siehe III.
2. Humanwissenschaftliche Bildung
Siehe Anlage II.
3. Politische und wirtschaftswissenschaftliche
Bildung
a) Bildungs- und Lehraufgabe
Erwerben des für die Ausbildung zum Lehrer
für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht
grundlegenden fachlichen Wissens und Könnens.
Schulen der Fähigkeit, Fachliteratur lesen und
kritisch beurteilen zu können.
Schulen der Fähigkeit, Widersprüche zwischen
wissenschaftlichen sowie arbeitsorganisatorischen
Befunden sachlich richtig beurteilen zu können.
b) Didaktische Grundsätze
Die Auswahl des Lehrstoffes ist unter Berücksichtigung
des in der Vorbildung erreichten Ausbildungsniveaus
und in Anpassung an die Aufgaben
der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche
Frauenberufe, der Höheren Lehranstalt für
landwirtschaftliche Frauenberufe bzw. der Höheren
Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe vorzunehmen.
Die Erarbeitung der Lehrinhalte soll unter
Berücksichtigung der in der höheren Schule
erworbenen kognitiven Fähigkeiten erfolgen.
c) Lehrstoff
RECHTSKUNDE
Staats- und Rechtsordnung, Grundbegriffe des
Rechtes. Bürgerliches Recht
Personenrecht: Arten der Person. Beginn und
Endigung der Rechtsperson. Rechts- und Handlungsfähigkeit.
Rechtlich bedeutsame Altersstufen. Gesetzliche
Stellvertretung.
Sachenrecht: Eigentum — Besitz— Inhabung.
Eigentumserwerb. Eigentumsbeschränkungen.
Eigentumsschutz. Pfandrecht. Reallast. Baurecht.
Wohnungseigentum.
Schuldrecht: Schuldverhältnisse auf Grund von
Rechtsgeschäften. Der Vertrag. Abschluß und Erfüllung
von Verträgen, Gewährleistung, Vertragstypen.
Sicherung, Änderung und" Endigung
von Forderungen. Gewerberecht.
Arbeits- und Sozialrecht.
Grundzüge der Sozialversicherung.
Konsumentenrecht (Fallstudien).
VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
Grundbegriffe der, Volkswirtschaftlehre: Natürliche
und gesellschaftliche Grundlagen der
Wirtschaft.
Die Produktion: Produktionsfaktoren.
Unternehmen und Betriebe: Begriff, Rechtsformen,
Unternehmungszusammenschlüsse.
Die Güterverteilung: Marktwirtschaft und
Planwirtschaft. Volkseinkommen und Sozialprodukt.
Die Einkommensarten.
Der öffentliche Haushalt und seine Bedeutung
für die Wirtschaft.
Funktionen des Handels, der Außenhandel.
Funktionen des Geldes, Geldwert (Binnenwert
und Außenwert, Geldwertänderung, Inflation
und Deflation); die Oesterreichische Nationalbank;
Bank- und Kreditwesen.
Der Konsum: Beeinflussung und Wandlung der
Konsumgewohnheiten.
Marktforschung; Konsumberatung.
Internationale Wirtschaftsabkommen.
Konjunkturen und Krisen.
4. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und schulpraktische
Ausbildung
Siehe Anlage II.
5. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen
Anatomie, Physiologie, Hygiene, Seminar
für Anatomie, Physiologie und Hygiene, Säuglingspflege,
Hauskrankenpflege und Erste Hilfe,
Ernährungswissenschaft (3. und 4. Semester), Seminar
für Ernährungslehre, Lebensmittelkunde
und Diätkunde, Ernährungstechnologie und
Diätetik, Küchenwirtschaftliche Praxis, Servierkundliche
Praxis, Sozioökonomie und Technologie
der hauswirtschaftlichen Betriebe, Seminar
für Sozioökonomie und Technologie der hauswirtschaftlichen
Betriebe, Hauswirtschaftliche Betriebstechnik
und Arbeitsorganisation, Fremdenverkehrslehre
und Fremdenverkehrspolitik
Siehe Anlage IV.
BETRIEBLICHES RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Z. 3 lit. a.
Lehrstoff
Buchhaltung
Einführung in das System der doppelten Buchhaltung.
Einheitskontenrahmen des ÖKW.
Formen der doppelten Buchhaltung, insbesondere
die Durchschreibebuchhaltung und die Maschinenbuchhaltung.
Gesetzliche Buchhaltungsbestimmungen.
Der Jahresabschluß unter Beachtung der handels-
und steuerrechtlichen Vorschriften.
Buchhaltung und Bilanz der Personen- und Kapitalsgesellschaften.
Steuerlehre.
Lohnverrechnung und Lohnbuchhaltung.
Zusammenhängender, auswertbarer Geschäftsgang
eines Hotel- oder Gastgewerbebetriebes im
manuellen Durchschreibeverfahren.
Wirtschaftsrechnen
Fremdwährungen und Kursnotierungen; Valutenrechnung.
Kettensatz.
Einführung in das Maschinenrechnen.
Kaufmännische Zinsrechnung, Terminrechnung
einschließlich Ratenrechnung, Diskontrechnung,
Devisenrechnung, Effektenrechnung und Kontokorrentrechnung.
Kostenrechnung
Kostenlehre, Kostenrechnung (Kostenarten-,
Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung); praktische
Beispiele der Betriebsabrechnung und Kalkulationen,
insbesondere das Hotel- und Gastgewerbebetriebes.
Didaktische Grundsätze
Siehe Z. 3 lit. b.
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE EINSCHLIESSLICH
SCHRIFTVERKEHR
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Z. 3 lit. a.
Lehrstoff
Arten der Betriebe; Betriebsfaktoren; Betriebskreislauf.
Marktformen, Marktforschung, Marketingtechniken
einschließlich Werbung.
Die Elemente des wirtschaftlichen Verkehrs;
die Beschaffung und der Verkauf der Güter. Arten
der Waren. Der Einkauf und seine Bedeutung.
Der Kaufvertrag in wirtschaftlicher Beziehung
und der damit verbundene Schriftverkehr. Der
Schriftverkehr in und mit Betrieben des Tourismus
unter Berücksichtigung der Werbung.
Die Zahlung und der damit verbundene Schriftverkehr.
Das Akkreditiv. Der Kredit und der
damit verbundene Schriftverkehr. Wertpapiere.
Der Wechsel und seine wirtschaftlichen Aufgaben.
Handelsregister und Firmenrecht.
Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen des
Handels.
Wesen und Bedeutung des Import-, Export-
und Transithandels; die Zölle. Grundzüge des
Schriftverkehrs im Versicherungsgeschäft.
Strukturelle Probleme im Betrieb.
Öffentliche Institutionen und Verbände.
Der Schriftverkehr mit Behörden, Berufsverbänden
und Sozialversicherungsträgern.
Der Schriftverkehr zwischen Dienstnehmer und
Dienstgeber.
Didaktische Grundsätze
Siehe Z. 3 lit. b.
ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFT
(1. und 2. Semester)
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Z. 3 lit. a.
Lehrstoff
Aufgabe und Zusammensetzung der Nahrung.
Physiologie der Ernährung: Bedeutung der
Nähr-, Wirk- und Genußstoffe für den menschlichen
Körper.
Ihre physiologischen Aufgaben und Wirkungen
Vorgänge bei Ab- und Umbau der Stoffe im Organismus.
Der Nährstoffbedarf des Menschen.
Einführung in die Lebensmittelkunde: Nahrungsmittel
— Arten, Zusammensetzung, Nährwert,
Aufbewahrung.
Würz- und Genußmittel: Moderne Produktions-,
Verarbeitungs- und Konservierungsmethoden
für Lebensmittel; ihre Bedeutung für die
Rationalisierung der Arbeit in der Küche. Richtlinien
für eine ausreichende, gesunde und zweckmäßige
Kost. Verschiedene Kostformen für Gesunde
unter Berücksichtigung der einzelnen Alters-
und Berufsgruppen.
Diätkunde: Allgemeine Richtlinien für Diätkost.
Die wichtigsten Diätformen und Spezialdiäten
für Kranke.
Übungen im Aufstellen von Speisenfolgen,
Tages- und Wochenspeiseplänen sowie Nährwertberechnungen
für Gesunde und Kranke.
Einführung in die wichtigsten Bestimmungen
und in die Handhabung des Lebensmittelgesetzes.
Einführung in die Fachliteratur.
Didaktische Grundsätze
Siehe Z. 3 lit. b.
KÜCHENPRAXIS UND KÜCHENFÜHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Z. 3 lit. a.
Lehrstoff
Einführung in den Küchenbetrieb.
Richtlinien für Einkauf, Übernahme, Lagerhaltung
und Verrechnung von Lebensmitteln.
Übungen zur Beherrschung der Arbeitstechniken
in der Küche. Funktion und Verwendung
der Küchengeräte und -maschinen des Haushaltes
und Großküchenbetriebes.
Die grundlegenden Arten des Garmachens;
Grundrezepte verschiedener Speisen.
Zubereitung einfacher Speisen und Getränke
für Haushalt und Großküche, auch unter Verwendung
von Halb- und Fertigfabrikaten. Abänderungen
und Erweiterungen der Grundrezepte für
die Feinküche.
Zubereitung von Speisen verschiedener Diätformen.
Konservieren von Lebensmitteln und Speisen.
Mengenberechnung, Material-, Preis- und Nährwertberechnungen
für Haushalt und Großküche.
Führung von Lagerkarteien.
Erstellung von Speiseplänen für verschiedene
Verpflegungsbetriebe (wie Großküche, Restaurant).
Erstellung von Arbeitsablauflisten.
Erstellung von Organisationsplänen für den
Großküchenbetrieb.
Vorratswirtschaft und damit verbundene Probleme.
Didaktische Grundsätze
Siehe Z. 3 lit. b.
SERVIERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Z. 3 lit. a.
Lehrstoff
Grundkenntnisse über Tischgeräte, Tischdecken
und Servieren für Haushalte und Betriebe.
Tischgestaltung und Servieren bei verschiedenen
Mahlzeiten und für besondere Anlässe.
Einführung in die Getränkekunde.
Didaktische Grundsätze
Siehe Z. 3 lit. b.
HAUSHALTSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Z. 3 lit. a.
Lehrstoff
Raumgestaltung
Elemente der Raumgestaltung: Wände, Fußböden,
Heimtextilien und Möbel, Beheizungs- und
Beleuchtungsanlagen.
Instandhaltung von Wohn- und Wirtschaftsräumen
mit Berücksichtigung rationeller Arbeitseinteilung
und fachgemäßer Arbeitsverfahren.
Die wichtigsten Pflege- und Reinigungsmittel
sowie Arbeitsgeräte und -maschinen (ihre Funktion
und Instandhaltung).
Einrichtung und Gestaltung von Wohn- und
Wirtschaftsräumen hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit
und Wohnlichkeit. Anfertigung von
Raumskizzen, Raum- und Möblierungsplänen für
Haushalte und einschlägige Betriebe.
Hausrat, seine Materialbeschaffenheit und
Pflege.
Wäsche und Bekleidung
Grundlegendes über Materialbeschaffenheit als
Voraussetzung für sachgemäße Pflege und Reinigung.
Verschiedene Waschverfahren und Techniken
des Bügeins für Haushalte und Betriebe.
Pflegearbeiten an Lederwaren und lederähnlichen
Materialien.
Grundkenntnisse über die Planung eines Gartens
und die Pflege von Pflanzen, einschließlich
Schnittblumen und Zimmerpflanzen.
Didaktische Grundsätze
Siehe Z. 3 lit. b.
HAUSWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBSORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Z. 3 lit. a.
Lehrstoff
Durchführung von Organisationsaufgaben in
verschiedenen wirtschaftlichen Betrieben unter
Anwendung der in Küchenführung und Küchenpraxis,
Servierkunde und Haushaltstechnik erworbenen
Kenntnisse.
Gefahren im Betrieb und deren Verhütung.
Erstellung von Organisationsplänen für bestimmte
Arbeitsaufgaben.
Didaktische Grundsätze
Siehe Z. 3 lit. b.
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE DES TOURISMUS
Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Z. 3 lit. a.
Lehrstoff
Einführung in die Fremdenverkehrslehre: Aufgaben
und Ziele der Fremdenverkehrswirtschaft.
Die Fremdenverkehrszweige. Arten der Fremdenverkehrsbetriebe.
Betriebsablauf im Beherbergungsbetrieb
(Zimmerplan, Meldewesen, Fremdenbuch,
Gästekartei, Gästebetreuung).
Behördliche Vorschriften für Betriebe (Gesundheits-
und Baubehörden, Arbeitsinspektorat usw.).
Volkswirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung
des Tourismus (Verwendung statistischen
Materials).
Fremdenverkehrswerbung : Werbemittel.
Aufgaben des Reisebüros. Aufgaben der Kurverwaltung.
Fremdenverkehrspolitik: Aufgaben
von Staat, Land und Gemeinden.
Private Maßnahmen zur Förderung des Tourismus.
Didaktische Grundsätze
Siehe Z. 3 lit. b.
SCHULPRAKTIKUM
Siehe Anlage IV.
BETRIEBSKÜCHENPRAKTIKUM
Siehe Anlage IV.
FERIALPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe
Das Praktikum dient der Ergänzung und Vervollkommnung
der in den praktischen Unterrichtsgegenständen
erworbenen Kenntnisse und
Fertigkeiten sowie dem Gewinnen von Einblick
in die Berufswirklichkeit.
Es ist nach Abschluß des 2. Semesters im Ausmaß
von zwei Monaten in Einrichtungen des
Tourismus, des Sozial- und Wohlfahrts- oder
des Schul- und Internatswesens abzuleisten.
Neben der im Vordergrund stehenden Küchenpraxis
und Küchenführung soll der Studierende
möglichst alle Sparten des Großküchenhaushaltes
kennenlernen.
Didaktische Grundsätze
Das Praktikum ist zum Beispiel in Beherbergungs-
und Verpflegungsbetrieben, Fremdenverkehrseinrichtungen
sonstiger Art, in Wirtschaftsbetrieben
von Wohlfahrtsanstalten, Internaten,
Heimen oder auch in Lehrhaushalten, die mit
mittleren oder höheren Schulen verbunden sind
und betriebsmäßig geführt werden, in Österreich
abzuleisten, wobei ein möglichst vollständiger
Einblick in die Organisationsprobleme und -aufgaben
des Betriebes zu vermitteln ist. Das Praktikum
bedarf der sorgfältigen Vorbereitung durch
die Schulleitung und die Lehrer. Die Auswahl
geeigneter Praxisstellen bleibt grundsätzlich den
Studierenden vorbehalten. Die Schulleitung hat
jedoch Sorge zu tragen, daß in Zusammenarbeit
mit den zuständigen Schulbehörden und den entsprechenden
Interessenvertretungen geeignete
Praxisstellen in genügender Zahl zur Verfügung
stehen, und die Studierenden entsprechend zu beraten.
Sie hat ferner für die Supervision der Praktikanten
an deren Arbeitsstelle durch Lehrer zu
sorgen, die mit den Aufgaben und Problemen
des Praktikums hinlänglich vertraut sind und
den Praktikanten in allen die Absolvierung des
Praktikums betreffenden Fragen beratend und
helfend zur Seite stehen können.
Die Praktikanten haben ein Arbeitsheft (Werkbuch)
zu führen, in dem ihre täglichen Arbeitsvorgänge
schlagwortartig aufzuzeichnen sind.
Dieses Arbeitsheft ist dem von der betreffenden
Schulleitung bestellten Organ zu Beginn des
3. Semesters zur Einsicht und Abzeichnung vorzulegen.
Die Direktion kann Praktikanten, die
durch Krankheit das Praktikum nach dem 2. Semester
nachweislich zur Gänze oder zum Teil
nicht absolvieren konnten, die Möglichkeit einräumen,
das Praktikum zu einem späteren Zeitpunkt
auch in Teilen nachzuholen. Das Praktikum
muß jedoch bis zum Beginn des 6. Semesters
abgeschlossen sein.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE UND PHONOTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung, etwa 100 Silben pro Minute bzw.
1500 Reinanschläge in zehn Minuten zu schreiben.
Lehrstoff
Kurzschrift
Verkehrsschrift und Elemente der Eilschrift.
Diktate mit steigender Geschwindigkeit, Schnellschreibübungen,
Lesen und Übertragen von eigenen
Stenogrammen.
Maschinschreiben
Methodische Erarbeitung des Tastenfeldes im
Zehn-Finger-Blindschreiben einschließlich der Umlaute
und Satzzeichen sowie der Zahlen und
Zeichen nach den „Richtlinien für Maschinschreiben"
des Österreichischen Zentrums für Wirtschaftlichkeit
und Produktivität; richtige Anwendung
der Hervorhebungsarten.
Geläufigkeitsübungen zur Leistungssteigerung.
Grundsätze der Übertragungstechnik (Diktiergeräte).
Anfertigung von Abschriften. Die äußere Form
und der Aufbau des Geschäftsbriefes.
Kenntnis der wichtigsten Vervielfältigungsverfahren.
Maschinenkunde: Bedienung aller Einrichtungen
der Schreibmaschine.
Pflege der Schreibmaschine.
Didaktische Grundsätze
Siehe Unterabschnitt A, Z. 3 lit. b.
ERWACHSENENBILDUNG
Siehe Anlage II.
POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage II.
SPRECHTECHNIK
Siehe Anlage IV.
LEIBESERZIEHUNG
Siehe Anlage II.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage II.
Anlage VI/1
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN GEWERBLICHEN
FACHUNTERRICHT
FACHRICHTUNG DAMENKLEIDERMACHEN
(viersemestrige Ausbildung)
I. STUNDENTAFEL
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die viersemestrige Lehramtsausbildung für den
gewerblichen Fachunterricht (Fachrichtung Damenkleidermachen)
hat den Studierenden jenes
fachliche Wissen und Können zu vermitteln, das
sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den
gewerblichen Fachunterricht (Fachrichtung Damenkleidermachen)
befähigt.
III. LEHRPLÄNE FÜR
RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE LEHRSTOFF
DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
1. Religionspädagogik
Siehe III.
2. Humanwissenschaftliche Bildung
Siehe Anlage II.
3. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und
schulpraktische Ausbildung
Siehe Anlage IV.
4. Politische und wirtschaftswissenschaftliche
Bildung
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe und Didaktische
Grundsätze
Siehe Z. 5 lit. a und b.
Lehrstoff
Grundsätze moderner ökonomischer Betriebsführung
und ihre Auswirkung auf Buchhaltung,
Kostenrechnung und Kalkulation.
Auswertung von Zahlenmaterial aus der Buchhaltung
und Kostenrechnung für betriebswirtschaftliche
und steuerliche Belange.
5. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen
a) Bildungs- und Lehraufgabe
Weckung des Verantwortungsbewußtseins für
die Qualität der Ausbildung und für individuelle
und soziale Bildungsarbeit.
Vermittlung der Fähigkeit, Fachliteratur lesen
und kritisch beurteilen zu können.
Vermittlung der Fähigkeit, Widersprüche
zwischen wissenschaftlichen sowie arbeitsorganisatorischen
Befunden sachlich richtig beurteilen
zu können.
Erkennen unterschiedlicher wissenschaftlicher
Ansätze, ihre Ergebnisse und Forschungsmethoden
mit dem Zweck der Beurteilung von Aussagekraft
und Praxisrelevanz.
b) Didaktische Grundsätze
Kriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind
insbesondere
die Aktualität des Lehrstoffes,
die Lehrpläne der Schularten, für die die Lehrbefähigung
erworben wird,
das erreichte Ausbildungsniveau,
Fragen des Umweltschutzes.
Erarbeitung der Inhalte
durch verschiedene Informationsangebote,
durch Auseinandersetzung mit Arbeitsmaterialien
und Texten,
unter Berücksichtigung verschiedener im Unterricht
anwendbarer Methoden,
durch Kontakte mit berufsbezogenen Institutionen
in Form von Exkursionen,
durch Team-Teaching.
Förderung kreativer Kräfte durch Schaffung
von Möglichkeiten zu freier Gestaltung.
Überprüfung der erworbenen Kenntnisse,
Fertigkeiten und Einstellungen mit Hilfe verschiedener
Evaluationsverfahren.
c) Lehrstoff
SPRACH- UND SPRECHERZIEHUNG
Theorie und Praxis der Stimm- und Sprechbildung.
Gewöhnung an richtige und deutliche
Lautbildung sowie an fließendes, mundartfreies,
auch in größeren Räumen verständliches Sprechen.
Häufige Übungen im freien Sprechen, Referate
mit anschließender Diskussion. Übungen im sinngemäßen
Lesen, fortschreitend vom sprechtechnisch
richtigen Wörterlesen zum Ausdruckslesen.
Führung von Diskussions- und Sitzungsprotokollen.
Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften mit
anschließender Diskussion über Stil und Sprache.
KULTURGESCHICHTE DER MODE
Stilmerkmale der wichtigsten Abschnitte der
Geschichte der Mode.
Die Mode des 19. und 20. Jahrhunderts, die
europäischen Modezentren und die Wiener Mode.
Trachten und Trachtenerneuerung.
Erfassen der Mode als Kulturphänomen (Mode
als Ausdruck einer Zeit, ihr Zusammenhang mit
anderen Kulturgebieten).
Einsicht in die Bedeutung der Geschichte der
Mode für das Modeschaffen der Gegenwart.
SEMINAR FÜR ARBEITSORGANISATION
Grundsätze für die zweckmäßige Organisation
von Arbeitssystemen (Zusammenwirken von arbeitenden
Menschen, Betriebsmitteln und Arbeitsgegenständen).
Erstellen von Fertigungs-, Arbeitsablauf- und
Arbeitsverteilplänen zur Verbesserung von Arbeitsverfahren
und Arbeitsmethoden. Arbeitsablaufgerechte
Gestaltung von Arbeitsplätzen und
Hilfsmitteln unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
TEXTILCHEMIE UND TEXTILTECHNOLOGIE
Grundbegriffe aus organischer und anorganischer
Chemie.
Chemischer und physikalischer Aufbau natürlicher
und synthetischer Faserstoffe unter Einbeziehung
der daraus resultierenden Eigenschaften
und möglicher Eigenschaftsänderungen.
Überblick über die wichtigsten Technologien
der Fadenbildung sowie bekannter Techniken
und Verfahrensabläufe bei der Erzeugung einer
textilen Fläche.
Grundlegende chemische und physikalische
Methoden der Veredelung handelsüblicher Textilien.
Kenntnis der Faserstoffe und Textilien und der
Methoden der Stoffuntersuchung.
CHEMOTECHNISCHE ÜBUNGEN
Verschiedene Versuche zur Veranschaulichung
von wichtigen chemischen und physikalischen
Mechanismen und Abläufen in Textilchemie und
Textiltechnologie.
Typreaktionen der häufigsten Faserrohstoffe
und Feststellung von Mischungen bzw. rohstofftypischen
Veredelungen.
SEMINAR FÜR TEXTILTECHNOLOGIE
Sachgemäße Auswahl und didaktische Umformung
des Lehrstoffes aus Materialienkunde und
Textilchemie im Hinblick auf das Bildungsziel des
Unterrichtsgegenstandes in den verschiedenen
Schulstufen der facheinschlägigen Schultypen.
Anlegen einer Sammlung typischer Stoffe aus
Natur- und Synthesefasern in den wichtigsten
Techniken der Flächenbildung und Veredelung.
Durchführung von Exkursionen in facheinschlägige
Betriebe.
FERTIGUNGSLEHRE UND MASCHINENKUNDE
Betriebs- und Arbeitsmittel für Gewerbe und
Bekleidungsindustrie.
Verwendung und Pflege; Ein- und Ausbau
von Einzelteilen.
Arbeitsmethode mit besonderer Berücksichtigung
der Paßform- und Abänderungslehre.
Rationelle Arbeitsmethoden in Gewerbe und
Industrie.
Einrichtung von Schulwerkstätten nach dem
Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit.
SEMINAR FÜR FERTIGUNGSLEHRE
Übungen zum methodischen Aufbau des gewerblichen
Fachunterrichtes in den verschiedenen
Schularten.
Didaktische Übungen im Lösen von fachtechnischen
Themen,
Didaktische Übungen im Erstellen von Arbeitsplänen
(Fertigungspläne, Arbeitsablaufpläne und
Arbeitsverteilungspläne).
Übungen im Bewerten von Schülerleistungen.
GEWERBLICHE FERTIGUNGSPRAXIS
Ausführung von Werkstücken in französischer
Machart und Teilarbeiten in praxisbezogenen
Fertigungstechniken nach den Methoden der modernen
Arbeitsplanung unter Berücksichtigung
der Bildungsziele der verschiedenen Schularten.
Übungen im Rrkennen von Paßformfehlern
und deren Behebung.
Gestalten von Arbeitsprogrammen unter Anwendung
moderner Unterrichtsformen.
BEKLEIDUNGSTECHNISCHE FERTIGUNGSPRAXIS
Beispiele industrieller Fertigungsmethoden
unter besonderer Berücksichtigung der englischen
Machart.
Die Arbeitsverfahren im Zuschnitt, in der
Näherei und in der Bügelei unter Beachtung
verschiedener Arbeitstechniken und -systemen.
Die Arbeitsvorbereitung (AV) und die Antragsbearbeitung.
Wirtschaftlichkeksberechnungen.
MODETECHNIK
Verschiedene Modetechniken unter Berücksichtigung
der Stoffstruktur und der Anwendungsbereiche.
Umsetzen von Entwürfen.
Auswerten von Arbeitsanleitungen, Arbeitsskizzen
und Modephotos.
SEMINAR FÜR SCHNITTKONSTRUKTION
Konstruktion von Schnitten nach den an den
facheinschlägigen Schularten gebräuchlichen
Schnittsystemen. Schwierige Schnittentwicklungen
für verschiedene Körpermaße und Körperhaltungen
nach Modebildern und eigenen Entwürfen.
Aufbau der Maßtabellen.
Abänderung von Schnitten für die industrielle
Fertigung.
Schnittgradierungen.
Anfertigen von Schablonen für die industrielle
Fertigung (Stoff, Futter- und Einlageschablone).
SEMINAR FÜR MODELLARBEIT
Modellieren nach gestellten Themen.
Erstellung von Modellschnitten nach Modebildern
und eigenen Entwürfen.
Übungen im Auswerten und Beurteilen von
Schülerarbeiten hinsichtlich Entwurf und Ausführung.
AKTZEICHNEN
Übungen zum Erfassen der Proportionen des
menschlichen Körpers und zum Erkennen von
Formen und Linien. Zeichnerische Darstellung
in verschiedenen graphischen Techniken.
Figurale Bewegungsstudien als Grundlage für
das Modezeichnen.
ENTWURFZEICHNEN
Übungen zum Erfassen von Modelinien und
modischen Details. Darstellung guter Proportionen
und modischer Farbstellungen.
Herstellung von Entwürfen für die Fertigungspraxis.
Werkzeichnungen, Tafelzeichnungen und
Schriftübungen.
Anordnen von Schaustücken in Vitrinen,
Schaufenstern und Ausstellungsräumen.
KUNSTHANDWERKLICHE ÜBUNGEN
Verarbeitungstechniken verschiedener Materialien
zur Herstellung kunsthandwerklicher
Gegenstände.
Übungen im Beurteilen von kunsthandwerklichen
Gegenständen.
SCHULPRAKTIKUM
Siehe Anlage IV.
BETRIEBSTECHNISCHES PRAKTIKUM
Jeder Studierende hat während des Studiums
ein Praktikum in einem Betrieb der Bekleidungsindustrie
im Ausmaß von 2 Wochen zu absolvieren.
Das Praktikum ist nach Möglichkeit im
2. Semester anzusetzen. Dabei sollen die Studierenden
Einblick in die Arbeitsmethoden und die
Arbeitsorganisation der industriellen Fertigung
gewinnen.
B. Freigegenstände
Siehe Anlage II.
Anlage VI/1 a
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN GEWERBLICHEN
FACHUNTERRICHT
FACHRICHTUNG DAMENKLEIDERMACHEN
(Übergangsbestimmungen für das Studienjahr 1976/77)
I. STUNDENTAFEL
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Übergangsbestimmungen für das Studienjahr
1976/77 sollen den Studierenden, die im
Schuljahr 1975/76 das Studium an einer Berufspädagogischen
Lehranstalt begonnen haben, in
einem zweisemestrigen Studium jenes fachliche
Wissen und Können vermitteln, das sie zur Ausübung
des Berufes als Lehrer für den gewerblichen
Fachunterricht (Fachrichtung Damenkleidermachen)
befähigt.
III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Bildungsziel, didaktische Grundsätze sowie
Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände
gelten wie in Anlage VI/1 mit der Maßgabe, daß
die Studierenden im Studienjahr 1976/77 einen
Abschluß ihres Studiums erhalten, der ihren
durch den Besuch der Berufspädagogischen Lehranstalt
nachgewiesenen Vorkenntnissen entspricht
Anlage VI/2
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN GEWERBLICHEN
FACHUNTERRICHT
FACHRICHTUNG HERRENKLEIDERMACHEN
(viersemestrige Ausbildung)
I. STUNDENTAFEL
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die viersemestrige Lehramtsausbildung für
den gewerblichen Fachunterricht (Fachrichtung
Herrenkleidermachen) hat den Studierenden jenes
fachliche Wissen und Können zu vermitteln, das
sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den
gewerblichen Fachunterricht (Fachrichtung Herrenkleidermachen)
befähigt.
III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
1. Religionspädagogik
Siehe III.
2. Humanwissenschaftliche Bildung
Siehe Anlage II.
3. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und
schulpraktische Ausbildung
Siehe Anlage IV.
4. Politische und wirtschaftswissenschaftliche
Bildung
Siehe Anlage VI/1.
5. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen
a) Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage VI/1.
b) Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage VI/1.
c) Lehrstoff
Sprach- und Sprecherziehung, Kulturgeschichte
der Mode, Seminar für Arbeitsorganisation,
Textilchemie und Textiltechnologie, Chemotechnische
Übungen, Seminar für Textiltechnologie,
Entwurfzeichnen
Siehe Anlage VI/1.
FERTIGUNGSLEHRE UND MASCHINENKUNDE
Betriebs- und Arbeitsmittel für Gewerbe und
Bekleidungsindustrie. Bedienung und Einsatzmöglichkeit
von Spezialmaschinen.
Rationelle Arbeitsverfahren und Techniken
bei der Fertigung mit besonderer Berücksichtigung
der Paßform und Abänderungslehre.
Erstellen von Arbeitsprogrammen nach fertigungstechnischen
und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Einrichtung von Schulwerkstätten nach dem
Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
SEMINAR FÜR FERTIGUNGSLEHRE
Methodische Übungen von Arbeitsgängen und
Details gemäß den Lehrplänen des Werkstättenunterrichtes
facheinschlägiger Schularten.
Didaktische Übungen im Lösen von fachtechnischen
Themen.
Didaktische Übungen im Erstellen von Arbeitsplänen
(Fertigungspläne, Arbeitsablaufpläne und
Arbeitsverteilungspläne),
Übungen im Beurteilen von Schülerleistungen.
GEWERBLICHE UND BEKLEIDUNGSTECHNISCHE
FERTIGUNGSPRAXIS
Vervollkommnung der fachlichen Kenntnisse
hinsichtlich der gewerblichen und industriellen
Fertigung von Herrenbekleidung und der
Bedienung und Einsatzmöglichkeit von Spezialmaschinen.
Teilarbeiten an Werkstücken aus verschiedenen
Materialien unter Bedachtnahme auf verschiedene
Arbeitstechniken und unter Berücksichtigung des
Lehrplanes der Fachschule für Herrenkleidermacher.
Übungen im Erkennen von Paßformfehlern
und deren Behebung. Die Verfahrenstechniken im
Zuschnitt, in der Einrichterei, Näherei und
Bügelei.
Die Arbeitsvorbereitung und die Auftragsbearbeitung.
Umsetzen der in der Fertigungslehre
erstellten Arbeitsprogramme.
SEMINAR FÜR SCHNITTKONSTRUKTION
UND MODELLARBEIT
Erweiterung der Kenntnisse verschiedener
Schnittsysteme.
Herstellung von Flachschnitten und Grundformen
für die Herrenbekleidung und ihre
Abwandlungen.
Techniken zur Umsetzung von Modebildern
und eigenen Entwürfen in Schnittbilder und
Schnittschablonen.
Abänderung von Schnitten für die industrielle
Fertigung. Vergrößern und Verkleinern von
Schnitten.
Übungen an der Puppe. Modellieren nach
gestellten Themen.
Übungen im Beurteilen von Schülerarbeiten
hinsichtlich der graphischen Gestaltung.
SCHULPRAKTIKUM
Siehe Anlage IV.
BETRIEBSTECHNISCHES PRAKTIKUM
Siehe Anlage VI/1.
B. Freigegenstände
Siehe Anlage II.
Anlage VI/3
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN GEWERBLICHEN
FACHUNTERRICHT
FACHRICHTUNG WÄSCHEWARENERZEUGUNG
(viersemestrige Ausbildung)
I. STUNDENTAFEL
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die viersemestrige Lehramtsausbildung für
den gewerblichen Fachunterricht (Fachrichtung
Wäschewarenerzeugung) hat den Studierenden
jenes fachliche Wissen und Können zu vermitteln,
das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für
den gewerblichen Fachunterricht (Fachrichtung
Wäschewarenerzeugung) befähigt.
III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
1. Religionspädagogik
Siehe III.
2. Humanwissenschaftliche Bildung
Siehe Anlage II.
3. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und
schulpraktische Ausbildung
Siehe Anlage IV.
4. Politische und wirtschaftswissenschaftliche
Bildung
Siehe Anlage VI/1.
5. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen
a) Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage VI/1.
b) Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage VI/1.
c) Lehrstoff
Sprach- und Sprecherziehung, Kulturgeschichte
der Mode, Seminar für Arbeitsorganisation,
Textilchemie und Textiltechnologie, Chemotechnische
Übungen, Seminar für Textiltechnologie,
Aktzeichnen, Entwurfzeichnen, Kunsthandwerkliche
Übungen
Siehe Anlage VI/1.
FERTIGUNGSLEHRE UND MASCHINENKUNDE
Planungsarbeiten in fachlicher und methodischer
Hinsicht für eine rationelle gewerbliche
Fertigung, entsprechend den Bildungszielen der
facheinschlägigen Schularten.
Betriebs- und Arbeitsmittel — Verwendung
und Pflege, Ein- und Ausbau von Einzelteilen.
Behandlung verschiedener Materialien.
Arbeitsmethoden und Arbeitsfolgen für verschiedene
Arten von Wäsche- und Kleidungsstücken.
Techniken der dekorativen Gestaltung für die
Wäschewarenerzeugung.
Einrichtung von Schulwerkstätten nach dem
Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
SEMINAR FÜR FERTIGUNGSLEHRE
Dem methodischen Aufbau der Fachausbildung
entsprechende Übungen im Lösen von fachtechnischen
Themen.
Festigen des Wissens über Grundtechniken und
aktuelle Fertigungsmethoden.
MODETECHNIK
Aufbauen und Erweitern einfacher aber effektvoller
Techniken (im Einklang von Arbeitszeit
und Wirkung) für verschiedene Anwendungsgebiete
und entsprechend den Bildungszielen der
facheinschlägigen Schularten.
Umsetzen von Entwürfen in zweck- und
materialgemäßere Ausführung, aufbauend auf den
entsprechenden Vorarbeiten.
Auswerten von Arbeitsanleitungen und Werkzeichnungen.
FERTIGUNGSPRAXIS
Ausführung von Werkstücken und Teilarbeiten
in praxisbezogenen Fertigungstechniken nach den
Methoden der modernen Arbeitsplanung.
Übungen im Erkennen und Beheben von Paßformfehlern
bei der Einzelfertigung.
Gestalten von Arbeitsprogrammen für
technische Details im Hinblick auf moderne
Unterrichtsformen.
Einführung in die industriellen Fertigungsmethoden.
SEMINAR FÜR SCHNITTKONSTRUKTION
Durchzeichnen der im Wäschewarenerzeugergewerbe
gebräuchlichen Schnitte.
Schwierige Schnittentwicklungen für die
Erfordernisse der Wäschewarenerzeugung nach
Modebildern und eigenen Entwürfen.
Vergrößern und Verkleinern von Schnitten.
Anfertigen von Schablonen für die industrielle
Fertigung.
SEMINAR FÜR MODELLARBEIT
Modellieren nach gestellten Themen, wobei
das Erfassen der richtigen Proportionen und die
exakte Ausführung besonders zu üben sind.
Fachgerechte Erstellung von Modellschnitten
nach Modebildern und eigenen Entwürfen, unter
Berücksichtigung verzierungstechnischer Details.
Übungen im Auswerten und Beurteilen von
Schülerarbeiten hinsichtlich Entwurf und Ausführung.
SCHULPRAKTIKUM
Siehe Anlage IV.
BETRIEBSTECHNISCHES PRAKTIKUM
Siehe Anlage VI/1.
B. Freigegenstände
Siehe Anlage II.
Anlage VI/4
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN GEWERBLICHEN
FACHUNTERRICHT
FACHRICHTUNG KUNSTSTICKEN
(viersemestrige Ausbildung)
I. STUNDENTAFEL
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die viersemestrige Lehramtsausbildung für
den gewerblichen Fachunterricht (Fachrichtung
Kunststicken) hat den Studierenden jenes fachliche
Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur
Ausübung des Berufes als Lehrer für den gewerblichen
Fachunterricht (Fachrichtung Kunststicken)
befähigt.
III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II.
IV. AUSBILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
1. Religionspädagogik
Siehe III.
2. Humanwissenschaftliche Bildung
Siehe Anlage II.
3. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und
schulpraktische Ausbildung
Siehe Anlage IV.
4. Politische und wirtschaftswissenschaftliche
Bildung
Siehe Anlage VI/1.
5. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen
a) Bildungs- und Lehraufgabe
Siehe Anlage VI/1.
b) Didaktische Grundsätze
Siehe Anlage VI/1.
c) Lehrstoff
Sprach- und Sprecherziehung, Textilchemie
und Textiltechnologie, Chemotechnische Übungen,
Seminar für Textiltechnologie
Siehe Anlage VI/1.
GESCHICHTE DES TEXTILEN KUNSTHANDWERKES
Die künstlerische Gestaltung der textilen Fläche
in den verschiedenen Epochen und Kulturkreisen.
Beispiele aus Stickerei, Spitzenherstellung, Wirkerei
und Knüpfen als Ausdruck schöpferischen
Gestaltungswillens und des Lebensstiles einer Zeit.
FERTIGUNGSLEHRE
Planungsarbeiten in fachlicher und
methodischer Hinsicht, entsprechend den Bildungszielen
der facheinschlägigen Schularten.
Techniken und Verfahren der Stickerei in
traditioneller Arbeitsweise als Grundlage für das
Restaurieren textilen Kulturgutes sowie in zeitgemäßer,
rationeller Ausführung.
Behandlung verschiedener Materialien.
Vorarbeiten und Montierungsarbeiten.
SEMINAR FÜR FERTIGUNGSLEHRE
Auswerten des Fachwissens der Stickerei- und
Verzierungstechniken, der Vorarbeiten und einschlägigen
Montierungen.
Fachliche Aufzeichnungen.
FERTIGUNGSPRAXIS
Ausführung von Werkstücken und Detailarbeiten
in verschiedenen Stickereitechniken nach
der Stoffstruktur, nach eigenen und gegebenen
Entwürfen aus den Bereichen der Dekoration,
Mode und Paramentik, unter Berücksichtigung
der verschiedenen Bildungsziele der facheinschlägigen
Schularten.
ENTWURF- UND WERKZEICHNEN
Studien nach der Natur als Schulung für
genaues Beobachten und als Bereicherung des
Wissens um Form und Farbe.
Wecken des Gefühles für gute Proportionen,
Flächengliederungen und Farbkompositionen.
Graphische Übungen in sicherer Linienführung
und exakter Auszeichnung.
Entwerfen von Motiven für Stickereien aller
Art im Bereich der Mode sowie für verschiedene
dekorative Zwecke und Paramentenstickerei.
SEMINAR FÜR ENTWURF- UND WERKZEICHNEN
Graphische Darstellung von Stickerei- und Verzierungstechniken,
aufgegliedert in einzelne
Arbeitsphasen.
Auszeichnen von eigenen und gegebenen Entwürfen
zu fachgerechten Werkzeichnungen und
Pausen für verschiedene Anwendungsgebiete und
Ausführungsmöglichkeiten.
Auswerten von Arbeitsproben nach der Stoffstruktur
und freier Gestaltung in Bezug auf
Flächenverteilung und Rapportbildung.
SCHULPRAKTIKUM
Siehe Anlage IV.
BETRIEBSTECHNISCHES PRAKTIKUM
Siehe Anlage VI/1.
B. Freigegenstände
Siehe Anlage II.
Anlage VII
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN GEWERBLICHEN
FACHUNTERRICHT
(ausgenommen Bekleidungsgewerbe)
(viersemestrige Ausbildung)
I. STUNDENTAFEL
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die viersemestrige Lehramtsausbildung für den
gewerblichen Fachunterricht (ausgenommen Bekleidungsgewerbe)
hat den Studierenden jenes
fachliche Wissen und Können zu vermitteln, das
sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den
gewerblichen Fachunterricht (ausgenommen Bekleidungsgewerbe)
befähigt.
III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE LEHRSTOFF
DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
1. Religionspädagogik
Siehe III.
2. Humanwissenschaftliche Bildung
Siehe Anlage II.
3. Politische und wirtschaftswissenschaftliche
Bildung
Siehe Anlage II.
4. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und
schulpraktische Ausbildung
Didaktik, Unterrichtstechnologie
Siehe Anlage II.
WERKSTÄTTEN — BETRIEBSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eines umfassenden Einblickes in
die pädagogische Funktion sowie den Aufbau
und die Organisation der Schulwerkstätten.
Lehrstoff
Beschaffung von Maschinen und Material.
Verwaltung von Inventar und Material.
Allgemeine technisch-organisatorische Fragen
Lehrplan, Planungsmeldung, Arbeitsvorbereitung,
Auftragswesen, Kalkulation, Lieferpapiere, Abrechnung
der Lieferungen und Leistungen. Sonderaufträge,
Antrag und Verkauf.
Organisation des praktischen Unterrichtes
Anschulungsprogramme, Einzelstück, Klein- und
Großserie, zwischenschulische Zusammenarbeit.
Aufsichtspflicht in den Werkstätten, Unfallverhütung
(Arbeitnehmerschutzgesetz).
Didaktische Grundsätze
Die Vermittlung des Lehrstoffes ist durch Besuche
von verschieden gearteten Schulwerkstätten
praxisnahe und anschaulich zu gestalten.
Die administrative Arbeitsplanung und Produktionskontrolle
ist an Hand konkreter Fertigungsbeispiele
der Studierenden nahezubringen.
SCHULADMINISTRATION
Bildungs- und Lehraufgabe
Einführung in verwaltungstechnische und
organisatorische Fragen der berufsbildenden
mittleren und höheren Schulen.
Lehrstoff
Der Lehrer und seine Stellung in der Schule.
Die Personalvertretung des Lehrers.
Lehrfächerverteilung und Stundenplan.
Lehrerkonferenzen.
Führung der Amtsschriften.
Schulordnung und Aufsichtspflicht.
Klassenvorstand und Kustos.
Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und
Internat.
Schülermitverwaltung.
Verwaltung des Inventars und des Materials.
Schriftverkehr des Lehrers mit vorgesetzten
Behörden.
Didaktische Grundsätze
Die Vermittlung des Lehrstoffes soll an Hand
von konkreten Beispielen aus der Schulpraxis
erarbeitet werden. Auf den pädagogischen Gehalt
dieser Fragen ist besonderes Gewicht zu
legen.
Der Querverbindung zur „Schulrechtskunde"
ist die notwendige Beachtung zu schenken.
SCHULPRAKTISCHE ÜBUNGEN UND SPEZIELLE
METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eines umfassenden Einblickes in
die Schulwirklichkeit insbesondere jener Schultypen
des berufsbildenden mittleren und höheren
Schulwesens, denen die Studierenden angehören,
aber auch in die aufgabenverwandten anderen
Schularten durch Lehrbesuche.
Ausbildung der Fähigkeit und Vermittlung
der notwendigen Sicherheit in der selbständigen
Vorbereitung und methodisch richtigen Durchführung
von Unterrichtseinheiten durch Lehrübungen.
Hinführung zur speziellen Methodik der einzelnen
Unterrichtsgegenstände.
Schulung des persönlichen Lehrverhaltens und
der sinnvollen Anwendung des in den didaktischmethodischen
Pflichtgegenständen vermittelten
theoretischen Wissens in der Praxis des Unterrichtes.
Schärfung der Urteilsfähigkeit auf didaktischem
Gebiet.
Lehrstoff
Praktische Unterweisung und Schulung in den
methodischen Sachgebieten wie Anwendung der
Unterrichtsgrundsätze, Gestaltung der Unterrichtsvorbereitung,
Verwendung der Unterrichtsmittel,
Pflege des Tafelbildes.
Erstellen von Schularbeiten und von informellen
Tests, deren Bewertung und Auswertung
(Fachgruppe A). Technik der Leistungsfeststellung
in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen.
Lernzielformulierung auf Grund der Lernzieltheorien.
Hinführung zur Methodenvielfalt.
Didaktischer Einsatz des Schulbuches. Phasenspezifischer
Medieneinsatz.
Erarbeitung von Lehrmodellen für methodisch
schwierige Stoffgebiete.
Lehrbesuche mit Nachbesprechung.
Lehrübungen und anschließende Unterrichtsanalysen.
Training des Lehrverhaltens (Verhaltensdimensionen
der zwischenmenschlichen Beziehungen
und der Wissensvermittlung).
Didaktische Grundsätze
Für die Lehrbesuche und für die Lehrübungen
ist eine entsprechende Gruppenteilung vorzunehmen;
innerhalb ihrer Gruppe haben die Studierenden
an allen Lehrveranstaltungen teilzunehmen.
Für die Lehrbesuche ist die Aufgabe der betreffenden
Schule, ihr Lehrplan, ihre Organisationsform
und die Unterrichtsform vorbereitend
zu behandeln.
Bei der Planung der Lehrübungen ist darauf
Bedacht zu nehmen, daß der Studierende in allen
Unterrichtsgegenständen seiner Fachgruppe mindestens
eine Lehrübung selbständig durchführt.
Die Themen hiezu haben der Unterrichtsplanung
(Lehrstoffverteilung) der betreffenden Klasse zu
entsprechen und sind dem unterrichtlichen Vermögen
des Studierenden angepaßt auszuwählen.
Die Besuchsklassen und ihre Lehrer sind sorgfältig
auszuwählen. Während der Hospitation
sind von den Studierenden Vormerkungen (Verlaufsprotokolle)
zu führen. Der Einsatz technischer
Hilfen (Video-Recorder, Tonband) für die
Unterrichtsanalysen ist empfehlenswert.
5. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen
SPRECHERZIEHUNG UND SPRACHPFLEGE
Siehe Anlage II.
ERGÄNZUNG DER FACHLICHEN AUSBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Ergänzung und Erweiterung der fachlichen
Kenntnisse und Fertigkeiten. Umfassender
Überblick über das gesamte Fachgebiet und Anpassung
an den Stand der wirtschaftlichen und
technischen Entwicklung.
Befähigung zur selbständigen fachlichen Weiterbildung.
Lehrstoff
Wiederholung und Ergänzung der Grundlagen
des jeweiligen Fachgebietes.
Vertiefung des fachlichen Wissens.
Querverbindung zu verwandten Fachgebieten.
Exemplarische Behandlung aktueller Themen
des jeweiligen Fachgebietes.
Anleitung zum Arbeiten mit der Fachliteratur.
Einschlägige Sicherheitsvorschriften.
Grundkurs in „Erste Hilfe".
Didaktische Grundsätze
Erarbeitung der Grundlagen im Seminar.
Behandlung der speziellen Fachfragen durch
Gruppenarbeit und Referate.
Nach Möglichkeit sind facheinschlägige Exkursionen
zu veranstalten.
Aneignung praktischer Fertigkeiten in Übungen.
B. Freigegenstände
Erwachsenenbildung, Lebende Fremdsprache,
Leibeserziehung, Aktuelle Fachgebiete
Siehe Anlage II.
ARBEITSSTUDIEN (REFA)
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten
über die Grundlagen des modernen Arbeitsstudiums
bis zur Ablegung der kommissionellen
Abschlußprüfung des REFA-Grundlehrganges
1. Stufe.
Lehrstoff
Entsprechend dem REFA-Grundlehrgang
1. Stufe (verkürzte Ausbildung für Ingenieurschulen)
Grundbegriffe, Systemanalyse, Grundlagen
der Ergonomie, Datenerfassung, Ablaufanalyse,
Systeme vorbestimmter Zeiten, Technik
der Beurteilung des Leistungsgrades, Technik der
Zeitaufnahme, Verfahren der Arbeitsgestaltung,
Grundlagen der Arbeitsbewertung, Einführung
in die Arbeitsunterweisung.
Didaktische Grundsätze
Erarbeitung des Lehrstoffes und Übung der
Verfahren an Hand facheinschlägiger Beispiele.
Erfahrungen aus der Praxis sind in den Unterricht
einzubeziehen. Vom Unterrichtenden ist
die Verbindung mit den Lehrern der Gegenstände
„Volkswirtschaftslehre", „Betriebswirtschaftslehre"
und „Werkstätten-Betriebslehre"
herzustellen und der Lehrstoff derart abzustimmen,
daß der Grundschein erster Stufe erworben
werden kann.
Anlage VIII
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN GEWERBLICHEN
FACHUNTERRICHT
(ausgenommen Bekleidungsgewerbe)
(zweisemestrige Ausbildung)
I. STUNDENTAFEL
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die zweisemestrige Lehramtsausbildung für den
gewerblichen Fachunterricht (ausgenommen Bekleidungsgewerbe)
hat den Studierenden unter
Berücksichtigung der Tatsache, daß es sich bei
diesen um bereits im Schuldienst stehende Lehrer
handelt, jenes ergänzende fachliche Wissen
und Können zu vermitteln und zu vertiefen,
das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für
den gewerblichen Fachunterricht (ausgenommen
Bekleidungsgewerbe) befähigt.
III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Bildungsziel, didaktische Grundsätze sowie
Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände
gelten wie in Anlage VII mit der Maßgabe, daß
bereits im Schuldienst stehende Lehrer in einer
gegenüber der normalen Studiendauer verkürzten
Zeit eine konzentrierte Ausbildung erhalten
müssen, die zum gleichen Bildungsziel führt.
Anlage IX
LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR STENOTYPIE UND PHONOTYPIE
(viersemestrige Ausbildung)
I. STUNDENTAFEL
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die viersemestrige Lehramtsausbildung für
Stenotypie und Phonotypie hat den Studierenden
jenes fachliche Wissen und Können zu vermitteln,
das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer
für den Unterricht in Stenotypie und
Phonotypie befähigt.
III. LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK
Siehe Anlage II
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
1. Religionspädagogik
Siehe III.
2. Humanwissenschaftliche Bildung
Siehe Anlage II.
3. Politische und wirtschaftswissenschaftliche
Bildung
POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage II.
VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnisse der gesamtwirtschaftlichen
Probleme und Gesetzmäßigkeiten
der Volkswirtschaft als Grundlage für das Verständnis
der wirtschatflichen Vorgänge in der
österreichischen Volkswirtschaft und in der
Weltwirtschaft.
Befähigung zur Beurteilung volkswirtschaftlicher
Vorgänge an Hand der Wirtschaftsberichte
der Massenmedien sowie zur kritischen Auseinandersetzung
mit den wirtschaftspolitischen Aussagen
und Maßnahmen der politischen Parteien
und Interessenvertretungen.
Bereitschaft zur Verständigung und Zusammenarbeit
in volkswirtschaftlichen, weltwirtschaftlichen
und anderen soziologischen Bereichen.
Verständnis für die Problematik des Umweltschutzes
aus volkswirtschaftlicher Sicht.
Lehrstoff
Grundlagen der Wirtschaft
Zusammenfassung und Ergänzung wirtschaftlicher
Grundbegriffe; Makro- und Mikroökonomik.
Nationalökonomische Schulen
Ökonomischer Klassizismus; Sozialismus; neue
Richtungen der Nationalökonomie; Modell der
freien Verkehrswirtschaft, der Zentralverwaltungswirtschaft
und bestehende Wirtschaftsordnungen.
Lehre und Politik von der Produktion
Faktoren Grund und Boden (Renten, Standort,
Umweltschutz, Wohnbaupolitik, Agrarpolitik).
Faktor Arbeit (Arbeitsteilung und Rationalisierung,
Arbeitskosten, Vollbeschäftigung und
Arbeitslosigkeit, Lohnpolitik).
Faktor Kapital (Begriff und Entstehung, Zinstheorie,
Auswirkungen); Faktorenzusammenwirken.
(Unternehmen und Unternehmenskonzentration).
Lehre und Politik vom Güterumlauf
Marktformen (Nachfrage und Angebot, Gleichgewicht
und Wirkungen der Verschiebung von
Angebot und Nachfrage); Preisbildung (Arten
der Preise, Preiselastizität, Preispolitik); Geldlehre
(Geldfunktionen, Geldwert, Geldwertbestimmung,
Kaufkraft, Geldwertschwankungen); Währungspolitik
(Stabilisierungspolitik, Aufgaben der
Oesterreichischen Nationalbank); Außenwirtschaftspolitik
(Zahlungsbilanz, Aufbau und Gliederung,
Zahlungsbilanzausgleich, Auf- und Abwertung).
Lehre und Politik von der Güterverteilung
Einkommensverteilung, volkswirtschaftliche
Gesamtrechnung (Entstehung, Verteilung und
Verwendung des Sozialproduktes).
Lehre und Politik vom Güterverbrauch
Konsum; Einflußfaktoren der Konsumfunktion;
Sparen und Investieren; Verbraucherschutz;
Indizes.
Konjunkturlehre und Konjunkturpolitik
Konjunkturzyklen; Konjunktur- und Wirtschaftswachstum;
Stagnation, Rezession, Depression;
Konjunkturpolitik (Ziele, magisches Vieleck,
Mittel, Steuerungsmaßnahmenkatalog, Geld-
und Währungspolitik).
Budgetpolitik (Budgetlehre, Prinzipien, Konzepte,
der österreichische Bundeshaushalt, Zahlungsbilanzpolitik,
gezielte Maßnahmen, Ziel-
und Mittelkonflikte); Problematik konjunkturpolitischer
Maßnahmen.
Integration und Großraumwirtschaftspolitik
Weltwährungsfragen, Integrationseffekte.
Didaktische Grundsätze
In Querverbindung zur „Betriebswirtschaftslehre"
und zur „Politischen Bildung" ist die Stellung
des einzelnen Wirtschaftssubjektes in der
Gesamtwirtschaft bzw. in einer konkreten Wirtschaftssituation
darzulegen.
Dem Lehrer ist es überlassen, Schwerpunkte
zu bilden und aktuelle Ereignisse an Hand der
Berichte der Massenmedien zu besprechen. Insbesondere
ist die Fähigkeit zu fördern, sich eine
eigene Meinung zu bilden und diese auch zu vertreten.
Einzelne Kapitel sind abschließend zusammenzufassen
und nach Möglichkeit durch besondere
Aktivierung (z. B. Kurzreferate mit anschließenden
Diskussionen, Fallstudien) zu vertiefen.
Das theoretische Wissen soll nach Möglichkeit
durch Exkursionen mit entsprechender Vor- und
Nachbereitung praktisch untermauert werden.
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung einer überblicksartigen Kenntnis
der Betriebswirtschaftslehre, wie sie für die Erteilung
eines praxisbezogenen Unterrichts in
Stenotypie und Phonotypie erforderlich ist.
Kenntnis des Aufbaues des Betriebes, des Betriebsgeschehens
und der Beziehungen des Betriebes
zur Außenwelt.
Befähigung, in einem Betrieb anfallende
Schriftstücke abfassen zu können; Vertrautheit
mit modernen Entwicklungen im Schriftverkehr.
Lehrstoff
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Der Betrieb, Aufgaben und Arten, Überblick
über die Betriebsfaktoren.
Die Unternehmung, Rechtliche Grundlagen
(Kaufmann, Handelsregister, Firma), Überblick
über Unternehmensformen.
Beschaffung und Absatz
Der Kaufvertrag, Rechtliche Grundlagen, Inhalt,
Anbahnung des Kaufvertrages einschließlich
Schriftverkehr.
Abschluß des Kaufvertrages einschließlich
Schriftverkehr, Lieferung einschließlich Schriftverkehr.
Zahlung (Barzahlung, Überweisung, Scheck)
einschließlich Schriftverkehr.
Der Wechsel einschließlich Schriftverkehr.
Die vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages
einschließlich Schriftverkehr (Lieferverzug,
Annahmeverzug, Mängelrüge, Zahlungsverzug).
Der Absatz
Der Markt und seine Organisationsformen.
Absatzmethoden (Preisgestaltung, Vertriebssysteme,
Werbung, Produkt- und Sortimentsgestaltung).
Der Außenhandel einschließlich Schriftverkehr
(Bedeutung des Außenhandels, Besonderheiten
des Kaufvertrages, Zahlungsformen, Zoll- und
Zollverfahren).
Grundzüge des Rechnungswesens.
Finanz- und Buchhaltungslehre.
Kostenrechnung.
Überblick über die Steuern.
Personalverrechnung einschließlich Schriftverkehr.
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen.
Schriftverkehr mit Ämtern, Behörden und Berufsvertretungen.
Die Finanzierung der Unternehmung
Begriff und Arten der Finanzierung.
Geld und Kapitalmarkt.
Wertpapiere.
Kreditinstitute, Geschäfte der Kreditinstitute.
Schriftverkehr mit Kreditinstituten.
Die Leistungserstellung
Erstellung von Sachleistungen.
Fertigungsplanung und -vorbereitung, Fertigungsverfahren,
innerbetrieblicher Schriftverkehr.
Schriftverkehr in Gewerbe und Industrie.
Erstellung von Dienstleistungen.
Transportbetriebe, Versicherungsbetriebe.
Schriftverkehr mit Dienstleistungsbetrieben.
Menschenführung im Betrieb
Führungsstile.
Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, Mitarbeitermotivation.
Schriftverkehr zwischen Dienstgeber und
Dienstnehmer.
Die Organisationsstruktur und Organisationsmittel;
Produktionsorganisation; Verwaltungsorganisation;
Arbeitsgestaltung; betriebliche Sozialpolitik.
Grundzüge der Organisation des Rechnungswesens.
Didaktische Grundsätze
Die theoretischen Begriffe sind an Hand von
Beispielen und Unterlagen aus der Praxis zu erarbeiten,
wobei die berufliche Ausbildung und
die Berufspraxis der Lehrgangsteilnehmer zu berücksichtigen
sind.
In den Mittelpunkt des betriebswirtschaftlichen
Unterrichtes ist der Schriftverkehr zu stellen,
dem alle anderen Teilgebiete unterzuordnen sind.
4. Didaktik der Unterrichtsgegenstände und
schulpraktische Ausbildung
DIDAKTIK UND METHODIK DER KURZSCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung, aufbauend auf den in der humanwissenschaftlichen
Ausbildung erworbenen Kenntnissen
und Fähigkeiten den Unterricht in Kurzschrift
selbständig, methodisch und didaktisch
richtig zu gestalten.
Befähigung, zu methodischen Problemen kritisch
Stellung zu nehmen.
Lehrstoff
Die unterrichtliche und erzieherische Aufgabe
des Lehrers.
Analyse und Interpretation der einschlägiges
Lehrpläne.
Grundlagen eines altersgemäßen Kurzschriftunterrichtes.
Planung der Unterrichtseinheiten/Lernphasen.
Lehrstoffverteilung.
Methoden des Unterrichtes.
Verwendung von Lehr- und Lernmitteln sowie
Auswahl und Aufbau von Texten.
Tafelschrift und Tafelbild.
Sicherung des Unterrichtsertrages (insbesondere
Fehlerdiagnose und Fehlerbehebung).
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung.
Einführung in die Fachliteratur.
Vorbereitung und Auswertung von Betriebsbesichtigungen.
Didaktische Grundsätze
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist besonderes
Gewicht auf die unmittelbare Verwertbarkeit
im Kurzschriftunterricht zu legen.
Die Querverbindungen zu den einschlägigen
Unterrichtsgegenständen der schulpraktischen
Ausbildung und zu den ergänzenden Unterrichtsveranstaltungen,
die im Hinblick auf die künftige
Berufstätigkeit erforderlich sind, sind besonders
zu pflegen und zu nützen.
DIDAKTIK UND METHODIK DES
MASCHINSCHREIBENS
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung, aufbauend auf den in der humanwissenschaftlichen
Ausbildung erworbenen Kenntnissen
und Fähigkeiten des Unterrichts in Maschinschreiben
selbständig, methodisch und didaktisch
richtig zu gestalten.
Befähigung, zu methodischen Problemen kritisch
Stellung zu nehmen.
Lehrstoff
Die unterrichtliche und erzieherische Aufgabe
des Lehrers. Analyse und Interpretation der
einschlägigen Lehrpläne.
Grundlagen eines altersgemäßen Maschinschreibunterrichtes.
Planung der Unterrichtseinheiten/Lernphasen.
Methoden des Unterrichtes.
Verwendung von Lehr- und Lernmitteln sowie
Auswahl und Aufbau von Texten.
Sicherung des Unterrichtsertrages (insbesondere
Fehlerdiagnose und Fehlerbehebung).
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung.
Einführung in die Fachliteratur.
Vorbereitung und Auswertung von Betriebsbesichtigungen.
Didaktische Grundsätze
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist besonderes
Gewicht auf die unmittelbare Verwertbarkeit
im Maschinschreibunterricht zu legen.
Die Querverbindungen zu den einschlägigen
Unterrichtsgegenständen der schulpraktischen
Ausbildung und zu den ergänzenden Unterrichtsveranstaltungen,
die im Hinblick auf die künftige
Berufstätigkeit erforderlich sind, sind besonders
zu pflegen und zu nützen.
DIDAKTIK UND METHODIK DES STENOTYPIE-,
PHONOTYPIE- UND TEXTVERARBEITUNGSUNTERRICHTES
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung, aufbauend auf den in der humanwissenschaftlichen
Ausbildung erworbenen Kenntnissen
und Fähigkeiten den Unterricht in Stenotypie,
Phonotypie und Textverarbeitung selbständig,
methodisch und didaktisch richtig zu
gestallten.
Befähigung, zu methodischen Problemen kritisch
Stellung zu nehmen.
Lehrstoff
Die unterrichtliche und erzieherische Aufgabe
des Lehrers.
Analyse und Interpretation der einschlägigen
Lehrpläne.
Grundlagen eines altersgemäßen Stenotypie-,
Phonotypie- und Textverarbeitungsunterrichtes.
Planung der Unterrichtseinheiten/Lernphasen.
Methodik des Unterrichtes.
Verwendung von Lehr- und Lernmitteln sowie
Auswahl und Aufbau von Texten.
Sicherung des Unterrichtsertrages (insbesondere
Fehlerdiagnose und Fehlerbehebung).
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung.
Einführung in die Fachliteratur.
Vorbereitung und Auswertung von Betriebsbesichtigungen.
Didaktische Grundsätze
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist besonderes
Gewicht auf die unmittelbare Verwertbarkeit
im Stenotypie-, Phonotypie- und Textverarbeitungsunterricht
zu legen.
Die Querverbindungen zu den einschlägigen
Unterrichtsgegenständen der schulpraktischen
Ausbildung und zu den ergänzenden Unterrichtsveranstaltungen,
die im Hinblick auf die
künftige Berufstätigkeit erforderlich sind, sind
besonders zu pflegen und zu nützen.
SCHULBESUCHE UND LEHRÜBUNGEN IN
KURZSCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe
Kennenlernen verschiedener Unterrichtsmethoden
in der Schulpraxis. Befähigung, die theoretischen
Kenntnisse in der Praxis umzusetzen.
Befähigung, selbständig zu unterrichten.
Lehrstoff
Teilnahme am Kurzschriftunterricht als Hörer.
Lehrübungen.
Selbständige Unterrichtsgestaltung.
Unterrichtsbeobachtung.
Didaktische Grundsätze
Die Schulbesuche sind im Hinblick auf das
angestrebte Bildungsziel auf die einzelnen Schularten
(Hauptschule, Polytechnischer Lehrgang,
allgemeinbildende höhere Schulen, berufsbildende
höhere Schulen, berufsbildende mittlere Schulen,
berufsbildende Pflichtschulen) abzustellen.
Die Lehrübungen sollen unter Anleitung
zunächst nur Teile einer Unterrichtsstunde umfassen
und im Umfang und in der Schwierigkeit
gesteigert werden.
Im Blockpraktikum soll vom Studierenden
etwa zwei Wochen selbständig und eigenverantwortlich
unterrichtet werden.
SCHULBESUCHE UND LEHRÜBUNGEN IN
MASCHINSCHREIBEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Kennenlernen verschiedener Unterrichtsmethoden
in der Schulpraxis.
Befähigung, die theoretischen Kenntnisse in
die Praxis umzusetzen.
Befähigung, selbständig zu unterrichten.
Lehrstoff
Teilnahme am Maschinschreibunterricht als
Hörer.
Lehrübungen.
Selbständige Unterrichtsgestaltung.
Unterrichtsbeobachtung.
Didaktische Grundsätze
Siehe Schulbesuche und Übungen aus Kurzschrift.
SCHULBESUCHE UND LEHRÜBUNGEN IN
STENOTYPIE, PHONOTYPIE UND TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Kennenlernen verschiedener Unterrichtsmethoden
in der Schulpraxis.
Befähigung, die theoretischen Kenntnisse in
die Praxis umzusetzen.
Befähigung, selbständig zu unterrichten.
Lehrstoff
Teilnahme am Stenotypie-, Phonotypie- und
Textverarbeitungsunterricht als Hörer.
Lehrübungen.
Selbständige Unterrichtsgestaltung.
Unterrichtsbeobachtung.
Didaktische Grundsätze
Siehe Schulbesuche und Lehrübungen aus Kurzschrift.
SCHULPRAKTISCHES SEMINAR AUS
KURZSCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe
Vergleich der in der Theorie gewonnenen
Erkenntnisse mit den praktischen Erfahrungen.
Vermittlung der Kenntnisse der Vor- und
Nachteile der verschiedenen Unterrichtsmethoden.
Lehrstoff
Besprechungen über die als Hörer einer Unterrichtsstunde
gewonnenen Erfahrungen.
Diskussionen über die als Vortragender gewonnenen
Erfahrungen.
Didaktische Grundsätze
Die beratende Funktion des Seminarleiters soll
in diesem Gegenstand besonders hervortreten.
Der Kontakt zwischen dem Seminarleiter und
den Besuchsschullehrern ist zu pflegen.
SCHULPRAKTISCHES SEMINAR AUS
MASCHINSCHREIBEN
Siehe schulpraktisches Seminar aus Kurzschrift.
SCHULPRAKTISCHES SEMINAR AUS
STENOTYPIE, PHONOTYPIE UND TEXTVERARBEITUNG
Siehe schulpraktisches Seminar aus Kurzschrift.
TRAINING DES LEHRVERHALTENS
(Kurzschrift bzw. Maschinschreiben einschließlich
Stenotypie, Phonotypie und Textverarbeitung)
Bildungs- und Lehraufgabe
Schulung der Fähigkeit, das eigene Lehrverhalten
unter Berücksichtigung der Erkenntnisse
der Humanwissenschaften und der Didaktik der
einzelnen Unterrichtsgegenstände zu gestalten,
kritisch zu beurteilen und gegebenenfalls zu
ändern.
Lehrstoff
Das konkrete Lehrverhalten und seine Analyse
als Vorbereitung zu Lehrübungen.
Beseitigung von Schwierigkeiten und Mängeln
beim Unterrichten.
Intensiv-Training (Mikro-Teaching).
Beobachtung und Selbstbeobachtung.
Didaktische Grundsätze
Neben der Vorbereitung von Schulbesuchen
und Lehrübungen sollen die in der schulpraktischen
Ausbildung festgestellten und diskutierten
Mängel und Schwierigkeiten durch gezielte Übungen
(Einsatz von Fernsehkameras, Video-Recorder,
Beobachtung durch Mitstudierende) beseitigt
werden. Dabei können Vortragende und Mitstudierende
Beratungsfunktionen übernehmen.
5. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen
KURZSCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe
Beherrschen des Systemaufbaues der Kurzschrift
(Wiener Urkunde).
Beherrschen der Vorbildschrift.
Befähigung, mindestens 160 Silben pro Minute
zu schreiben.
Befähigung, eigene und fremde Stenogramme
zu lesen.
Lehrstoff
Verkehrsschrift und Eilschrift.
Redeschrift.
Schnellschrift-Praxis.
Didaktische Grundsätze
Beim Erarbeiten der drei Teile der. Kurzschrift
sind die Studierenden mit der Systemurkunde
genauestens vertraut zu machen. Zur Pflege der
Schrift sind zielgerichtete Übungen durchzuführen.
In der Schnellschrift-Praxis ist die Anwendung
der Eil- und Redeschrift zu automatisieren.
Bei der Erarbeitung der Bildungsinhalte ist die
einschlägige Fachliteratur zu verwenden (z. B.
Steno-Fachzeitschriften, Steno-Wörterbücher
usw.).
MASCHINSCHREIBEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung, mindestens 2400 Reinanschläge in
10 Minuten abzuschreiben. Befähigung, mindestens
80 Silben pro Minute Ansage zu schreiben.
Anfertigungen von Schriftstücken unter Berücksichtigung
der entsprechenden Önormen und
Richtlinien des Österreichischen Zentrums für
Wirtschaftlichkeit und Produktivität für Maschinschreiben.
Lehrstoff
Schreiben nach Vorlage und Ansage.
Formrichtiges Schreiben fortlaufender Texte,
gegliederter Texte, Briefe, Tabellen, Verträge,
Karteikarten, ein- und mehrseitiger Schriftstücke.
Reinschriften handschriftlicher Manuskripte.
Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten.
Ausfüllen von Formularen.
Führung von Protokollen.
Durchschläge.
Korrekturmöglichkeiten.
Beschriften von Matrizen (einschließlich Korrektur).
Für das Maschinschreiben zweckmäßige Arm-
und Handgymnastik.
Didaktische Grundsätze
Achten auf richtige Körper-, Arm- und Handhaltung.
Als Themen sind Texte aus der Praxis zu verwenden.
Es ist besonderer Wert auf die Brauchbarkeit
(z. B. Unterschriftsreife) aller Schriftstücke zu
legen.
Querverbindungen zu anderen Gegenständen,
insbesondere „Betriebswirtschaftslehre (Schriftverkehr)"
sind herzustellen.
STENOTYPIE, PHONOTYPIE UND TEXTVERARBEITUNG
(einschließlich besonderer Sprechtechnik für Stenotypie
und Phonotypie)
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung, eigene und fremde Stenogramme
sowie Phonogramme zu übertragen.
Anfertigen von Schriftstücken mit Hilfe von
Textbausteinen. Beherrschen der besonderen
Sprechtechnik für Stenotypie und Phonotypie
unter Berücksichtigung der Richtlinien des Österreichischen
Zentrums für Wirtschaftlichkeit und
Produktivität.
Lehrstoff
Übertragen von mustergültig gekürzten stenografischen
Vorlagen und mustergültigen Phonogrammen.
Übertragen von eigenen und fremden Stenogrammen.
Formrichtiges Gestalten von Schriftstücken aller
Art nach Stenogramm und Phonogramm.
Arbeiten mit Textbausteinen und Schreibautomaten.
Diktierübungen für Kurzschrift, Maschinschreiben,
Stenotypie und Phonotypie.
Diktate mit gleichbleibender und mit wechselnder
Geschwindigkeit.
Besprechen von Tonträgern.
Didaktische Grundsätze
Der für die Phonotypie typische Arbeitsrhythmus
ist zu erarbeiten.
Als Themen sind Texte aus der Praxis zu verwenden.
Es ist besonderer Wert auf die Brauchbarkeit
aller Schriftstücke zu legen.
Querverbindungen zu „Maschinenkunde und
Bürotechnik" sind herzustellen.
Bei der Diktantenschulung sind die „Richtlinien
für Phonotypie" zu verwenden.
MASCHINENKUNDE UND BÜROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnisse der Schreibmaschinen
und Diktiergeräte aller gängigen Fabrikate.
Befähigung zur praktischen Verwendung von
Vervielfältigungsmaschinen und Schreibautomaten.
Überblicksmäßige Kenntnis anderer Büromaschinen
und Organisationsmittel.
Lehrstoff
Die Schreibmaschine, Bestandteile und Funktionsweise.
Reinigung und Pflege. Fehlerdiagnose.
Diktiergeräte und Zubehör. Vor- und Nachteile
der verschiedenen Arten für den Schulgebrauch
und die Praxis.
Papiermuster und -formate.
Vervielfältigungsmittel und -geräte, z. B. Spirit-
Umdruck, Schablonendruck, Fotokopieren, Schablonenbrenner,
Xerografieren, OH-Folien-Herstellung,
Büro-Offset.
Schreibautomaten.
Arbeitsplatzgestaltung.
Adressier- und Frankiermaschinen.
Fernsprecher, Fernschreiben, Zusatzgeräte.
Archiv, Registratur, Karteiwesen, Mikrofilm.
Postabfertigungsgeräte, Poststraße.
Planungs- und Terminüberwachungsgeräte.
Bürotechnische Kleingeräte.
Didaktische Grundsätze
Breite und Tiefe der Behandlung der einzelnen
Bildungsinhalte richten sich nach den für die
einzelnen Geräte angegebenen Bildungszielen.
Insbesondere sind Exkursionen zu Erzeuger-
Betrieben und Ausstellungen sowie zu Anwenderbetrieben
durchzuführen.
Die Querverbindungen zur „Betriebswirtschaftslehre"
sind besonders zu beachten.
SPRACHERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Sicheres Beherrschen der deutschen Sprache in
Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik und
Stilistik. Beherrschen der freien Rede im Unterricht.
Lehrstoff
Rechtschreibung, Grammatik, Silbentrennung,
Satzzeichensetzung, Grundzüge der Phonetik,
richtige und deutliche Lautbildung, reine und
gemäßigte Hochlautung.
Benützung von Wörterbüchern.
Didaktische Grundsätze
Aufbauend auf den Kenntnissen der Studierenden
ist durch gezielte Wiederholung die notwendige
Sicherheit im korrekten, schriftlichen
und mündlichen Gebrauch der Sprache zu erreichen.
Der Unterricht soll von allem in Form
praktischer Übungen (Referate, Diskussionen,
schriftliche Übungen) erfolgen. Die Texte sollen
möglichst der Fachliteratur bzw. aktuellen Zeitungen
und Zeitschriften entnommen werden.
SPRECHERZIEHUNG UND STIMMHYGIENE
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung, kraftsparend, akzentfrei und
sprachfehlerfrei zu sprechen. Leseübungen in
freier und gebundener Rede.
Lehrstoff
Sprechorgane, Atmungstechnik, Phonetische
Grundlagen, Stimmbildung, Artikulation.
Didaktische Grundsätze
Die Theorie ist auf das für die praktischen
Übungen notwendige Mindestmaß zu beschränken.
Besonderer Wert ist auf die Beseitigung zutagetretender
Sprachfehler der Studierenden zu legen.
Die Selbstkontrolle ist durch Verwendung von
Tonbandgeräten und Video-Recorder zu sichern.
GESCHICHTE DER KURZSCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnisse der historischen
Grundlagen der heutigen Kurzschrift.
Lehrstoff
Überblick über die Kurzschriftsysteme von der
Antike bis Gabelsberger.
Die wichtigsten deutschen Kurzschriftsysteme
und ihre Bedeutung für die Deutsche Einheitskurzschrift.
Die Deutsche Einheitskurzschrift von 1924 bis
1968.
Die Wiener Urkunde 1968.
Überblick über ausländische Kurzschriftsysteme.
Didaktische Grundsätze
An Hand geeigneter Fachliteratur soll der
angehende Kurzschriftlehrer mit früheren
Systemen bekanntgemacht werden, und die Zusammenhänge
zum heutigen System erfassen.
GESCHICHTE DER SCHREIBMASCHINE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnisse der historischen
Entwicklung der Schreibmaschine.
Lehrstoff
Vorgeschichte.
Peter Mitterhofer und die Erfindung der
Schreibmaschine.
Der Weg zur fabriksmäßigen Herstellung der
mechanischen Schreibmaschine.
Von der mechanischen zur elektrischen Schreibmaschine.
Didaktische Grundsätze
Der Anteil Österreichs an der Entwicklung der
Schreibmaschine ist besonders hervorzuheben.
Der Unterricht ist durch Besuche von geeigneten
Sammlungen, Ausstellungen, Museen usw.
zu ergänzen.
B. Freigegenstände
ERWACHSENENBILDUNG
Siehe Anlage II.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung einer ausreichenden Kenntnis der
betreffenden Fremdsprache im Sinne einer praktischen
Sprachbeherrschung und im Hinblick auf
den zukünftigen Unterricht der fremdsprachigen
Stenotypie.
Lehrstoff
Aussprache-, Sprech- und Hörübungen.
Grammatik.
Fremdsprachige Konversation.
Übersetzen.
Lesen und Verbessern fehlerhafter fremdsprachiger
Texte.
Didaktische Grundsätze
Die angeführten Bildungsinhalte sind in erster
Linie unter Bedachtnahme auf die Anforderungen
im Gegenstand fremdsprachige Stenotypie
zu behandeln.
Die Texte sind vor allem aus dem Wirtschaftsbereich
zu wählen.
Die Studierenden sind auch zum sinnvollen
Gebrauch fremdsprachiger Wörterbücher einschließlich
Fachwörterbücher anzuleiten.
FREMDSPRACHIGE STENOTYPIE EINSCHLIESSLICH
METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Beherrschung der fremdsprachigen Kurzschrift.
Befähigung, 130 gesprochene Silben pro Minute
in Kurzschrift aufzunehmen und zu übertragen.
Befähigung, fremdsprachige Texte in der Geschwindigkeit
von 210 Anschlägen pro Minute
in der Abschrift und 60 Silben pro Minute in
der Ansage zu schreiben.
Kenntnis der landesüblichen Briefformen.
Befähigung, eigene und fremde fremdsprachige
Stenogramme zu lesen. Befähigung, fremdsprachige
Phonogramme zu übertragen.
Lehrstoff
Kurzschrift
Verkehrs- und Schnellschrift (entsprechend dem
jeweiligen System). Vergleich mit der deutschen
Einheitskurzschrift.
Fremdsprachige Tafelschrift.
Lesen eigener und fremder Stenogramme.
Maschinschreiben
Abschriften und Ansagen.
Formgestaltung nach den Richtlinien des Österreichischen
Zentrums für Wirtschaftlichkeit und
Produktivität sowie in den landesüblichen Formen.
Stenogramm-Übertragungen.
Phonotypie
Übertragen von fremdsprachigen Texten nach
dem Diktiergerät.
Besprechen von Tonträgern.
Lehrstoffverteilung.
Stundenaufbau.
Spezielle methodische Probleme der fremdsprachigen
Stenotypie.
Spezielle Probleme der Leistungsbeurteilung der
fremdsprachigen Stenotypie.
Didaktische Grundsätze
Die Erarbeitung der fremdsprachigen Stenotypie
soll weitgehend mit der Methodik der
fremdsprachigen Stenotypie verbunden werden.
Die Querverbindung zum Gegenstand „Fremdsprache"
ist besonders zu pflegen.
KURZSCHRIFT-SCHNELLSCHREIBEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung, mindestens 180 Silben pro Minute
zu schreiben.
Lehrstoff
Ansage in steigender Geschwindigkeit.
Kürzungen in der Schnellschreibpraxis.
Didaktische Grundsätze
Die Schnellschreibübungen sind an Hand
methodisch und didaktisch ausgewählter Texte
durchzuführen.
MASCHINSCHREIBEN-SCHNELLSCHREIBEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung, mindestens 3000 Reinanschläge in
10 Minuten abzuschreiben und mindestens
100 Silben nach Diktat zu schreiben.
Lehrstoff
Ansagen in steigender Geschwindigkeit.
Abschriften mit steigender Schwierigkeit.
Abschriften fremdsprachiger Texte.
Didaktische Grundsätze
Die Schnellschreibübungen sind an Hand
methodisch und didaktisch ausgewählter Texte
durchzuführen.
KURZSCHRIFT-SYSTEMTRAINING
Bildungs- und Lehraufgabe
Perfektes Beherrschen der Systemurkunde.
Lehrstoff
Systematische Wiederholung der Verkehrsschrift,
Eilschrift und Redeschrift an Hand der
Systemurkunde.
Übertragungsübungen mit steigender Schwierigkeit.
Didaktische Grundsätze
Aufbauend auf den Kenntnissen des Gegenstandes
„Kurzschrift" sind vor allem die besonders
schwierigen Kapitel der Wiener Urkunde zu
besprechen und einzuüben.
LEIBESERZIEHUNG
Siehe Anlage II.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage II.