Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
577_1981 AT

577. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung eines Tarifes für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 577. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung eines Tarifes für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Auf Grund des § 60 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes

1967, BGBl. Nr. 267, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 615/1977 und des § 16 Abs. 3 des

Bundesgesetzes über die Beförderung gefährlicher

Güter auf der Straße und über eine Änderung des

Kraftfahrgesetzes 1967 und der Straßenverkehrsordnung

1960, BGBl. Nr. 209/1979, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Verkehr

verordnet

Artikel I

Die Anlage zur Verordnung des Bundesministers

für Finanzen vom 12. Jänner 1976, BGBl. Nr. 63,

über die Festsetzung eines Tarifes für die Kraftfahrzeug-

Haftpflichtversicherung in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 380/1977, BGBl.

Nr. 683/1977, BGBl. Nr. 198/1980 und BGBl.

Nr. 606/1980 wird wie folgt geändert

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des

Art. I Z 2 lit. B mit 1. Jänner 1982 in Kraft. Art. I

Z 2 lit. B tritt mit 1. Juli 1982 in Kraft. Art. I Z 2

lit. A tritt mit Ablauf des 30. Juni 1982 außer Kraft.

(2) Bei bestehenden Versicherungsverträgen

gebührt dem Versicherer die im Art. I festgesetzte

Prämie vom Tag des Inkrafttretens der jeweiligen

Verordnungsbestimmung an.

(3) Für die Berechnung der Prämiennachzahlungen

oder -rückvergütungen nach Abs. 2 kann die

Zahl der Tage, auf die sie sich beziehen, so auf-

oder abgerundet werden, daß sie durch zehn ohne

Rest teilbar ist. Hiebei sind weniger als fünf Tage

zu vernachlässigen und fünf oder mehr Tage aufzurunden.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →