577. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt und in der Amtlichen Sammlung wiederverlautbarter österreichischer Rechtsvorschriften
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des i§ 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,
und des § 7 des Wiederverlautbarungsgesetzes,
BGBl. Nr. 114/1947, wird kundgemacht
1. Die Weingesetznovelle 1976, BGBl. Nr. 300,
wird wie folgt berichtigt
Im Art. 1 Z 6 hat es in lit. b Z 1 statt „Gießhübel"
richtig „Gießhübl" zu lauten.
2. Das Beamten-Dienstrechtsgesetz, BGBl.
Nr. 329/1977, wird wie folgt berichtigt
In der Anlage 2 hat es in der vierten Zeile
auf Seite 2028 rechte Spalte statt „BGBl. Nr. 42/
1951" richtig „RGBl. Nr. 42/1915" zu lauten.
3. Die Verordnung des Bundesministers für
Wissenschaft und Forschung vom 27. März 1978,
BGBl. Nr. 192, über die Studienordnung für die
Studienrichtung Meteorologie und Geophysik
wird wie folgt berichtigt
Im § 6 Abs. 4 lit. d hat es statt „Atomsphäre"
richtig „Atmosphäre" zu lauten.
4. Im 96. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang
1978, hat es im Inhaltsverzeichnis statt
„297" richtig „279" zu lauten.
5. Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht und Kunst vom 18. Jänner 1979,
BGBl. Nr. 91, mit der die Verordnung, mit
welcher die Lehrpläne der Volksschule, der
Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden,
geändert wird; Bekanntmachung der geänderten
Lehrpläne für den Religionsunterricht
an diesen Schulen, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I Z 11 hat in der Stundentafel für
den Ersten und Zweiten Klassenzug das Stundenausmaß
der Unverbindlichen Übung „Verkehrserziehung" richtig „1 - - - 1 - - -"
zu lauten.
6. Das Gleichbehandlungsgesetz, BGBl.
Nr. 108/1979, wird wie folgt berichtigt
Im Teil II erster Satz hat es statt „Art. 12
Abs. 1 Z. 4" richtig „Art. 12 Abs. 1 Z. 6" zu lauten.
7. Die Verordnung des Bundesministers für
Handel, Gewerbe und Industrie vom 26. April
1979, BGBl. Nr. 196, über die Kennzeichnung
der Beschaffenheit textiler Fußbodenbeläge wird
wie folgt berichtigt
Im § 3 Abs. 4 hat es statt „1423" richtig
„S 1423" zu lauten.
8. Die Kundmachung der Bundesregierung
vom 17. April 1979, BGBl. Nr. 221 und ASlg.
Nr. 1, mit der das Bundesgesetz über den Mutterschütz
(Mutterschutzgesetz) wiederverlautbart
wird, wird wie folgt berichtigt
In der Anlage hat es im § 21 statt „(BGBl.
Nr. 342/1978, Z. 11)" richtig „(BGBl. Nr. 342/
1978, Art. I Z. 11)" zu lauten.
9. Die Kundmachung der Bundesregierung
vom 24. April 1979, BGBl. Nr. 222 und ASlg.
Nr. 2, mit der das Bundesgesetz über die Förderung
staatsbürgerlicher Bildungsarbeit im Bereich
der politischen Parteien sowie der Publizistik
wiederverlautbart wird, wird wie folgt
berichtigt
In der Anlage hat es im § 2 Abs. 3 statt
„§ 12 Abs. 2" richtig „§ 12 Abs. 1" zu lauten.
10. Die Kundmachung der Bundesregierung
vom 24. April 1979, BGBl. Nr. 223 und ASlg.
Nr. 3, mit der das Bundesgesetz über die Förderung
der Presse wiederverlautbart wird, wird
wie folgt berichtigt
Im Art. I Abs. 1 und Art. III Abs. 1 hat
es jeweils statt „BGBl. Nr. 403/1975" richtig
„BGBl. Nr. 405/1975" zu lauten.
11. Die Verordnung des Bundesministers für
Handel, Gewerbe und Industrie vom 11. Juli
1979, BGBl. Nr. 337, über die Kennzeichnung
von Kunststoffrohren wird wie folgt berichtigt
In der Anlage hat es in Z 3 statt „1. April
1976" richtig „1. Jänner 1977" zu lauten.
12. Das Bundesgesetz vom 6. März 1980, BGBl.
Nr. 119, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung
der Presse geändert wird, wird wie folgt
berichtigt
In der Einleitung hat es statt „BGBl. Nr. 403/
1975" richtig „BGBl. Nr. 405/1975" zu lauten.
13. Die Kundmachung des Bundesministers für
Finanzen vom 10. November 1980, BGBl.
Nr. 495, betreffend die Großverkaufspreise und
den Absolutierungszuschlag für Branntwein wird
wie folgt berichtigt
Im Art. I hat es unter IV Z 3 lit. a statt „unvollständig"
richtig „vollständig" zu lauten.