577. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden, sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen
Gesetzestext (1 Artikel)
ARTIKEL I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,
234/1971 und 323/1975, insbesondere dessen §§ 6
und 39, sowie des § 29 des Minderheiten-Schulgesetzes
für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, sowie
hinsichtlich der Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen
im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler
und dem Bundesminister für Finanzen
auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes
über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer,
BGBl. Nr. 244/1965, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht
vom 22. Juni 1964, mit der Lehrpläne
für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen
werden, BGBl. Nr. 163/1964, in der Fassung
der Verordnungen BGBl. Nr. 146/1966,
216/1966, 295/1967, 363/1967, 2/1969, 174/1969,
324/1972, 63/1974 und 614/1974 wird wie folgt
geändert
1. Im Artikel I hat der § 3 zu entfallen.
2. Nach Artikel II ist folgender neuer Artikel
III einzufügen
„ARTIKEL III
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes
über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer,
BGBl. Nr. 244/1965, werden die Unterrichtsgegenstände
der in den Anlagen enthaltenen
Lehrpläne, soweit sie nicht schon in den Anlagen
1 bis 6 leg. cit. erfaßt sind, im Einvernehmen
mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister
für Finanzen in die in der Rubrik
„Lehrverpflichtungsgruppe" der Stundentafeln der
Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen
eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände,
die bereits in den Anlagen 1 bis 6
leg. cit. erfaßt sind, wird in der Stundentafel in
Klammern hingewiesen."
3. Der bisherige Artikel III erhält die Bezeichnung
„ARTIKEL IV".
4. In der Anlage A (Lehrplan der allgemeinbildenden
höheren Schulen)
a) Abschnitt I (Stundentafeln)
aa) Unterabschnitt 1 (Stundentafeln des Gymnasiums)
hat die lit. a (Unterstufe des Gymnasiums)
zu lauten
b) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,
didaktische Grundsätze), Pflichtgegenstände,
hat der Unterrichtsgegenstand „Naturgeschichte"
zu lauten
„BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern der 1. und 2. Klasse sind ausreichende
Kenntnisse über charakteristische Vertreter
der Hauptgruppen des Tier- und Pflanzenreiches,
insbesondere der Heimat und unter Beachtung
jener, die für den Menschen Bedeutung
haben, zu vermitteln. Dabei sind die Zusammenhänge
zwischen Körperbau, Lebensweise und Umwelt
möglichst auf Grund der unmittelbaren Beobachtung
zu berücksichtigen. Das Verständnis für
die verwandtschaftlichen Zusammenhänge im Tier-
und Pflanzenreich und für die darauf beruhende
Einordnung in systematische Gruppen ist zu wecken
und ein Einblick in die wechselseitigen Beziehungen
im Rahmen ihrer Umwelt zu geben.
Die Schüler sollen die Ganzheitsstruktur des
menschlichen Organismus als Voraussetzung für
die Bejahung einer gesunden Lebensführung erfassen.
Während in der I. und 2. Klasse biologische
und ökologische Einsichten im Zuge der exemplarischen
Behandlung von Tieren und Pflanzen
gewonnen wurden, stehen sie in der 3. und
4. Klasse aufgrund der altersgemäßen Fähigkeit
der Schüler dieser Schulstufen, stärker zu abstrahieren,
als Lehrstoff im Vordergrund. Die Erziehung
zum verantwortungsbewußten Verhalten
wird nun in zunehmendem Maß zur zentralen
Aufgabe eines auf den Menschen bezogenen Unterrichtes.
Aus der Kenntnis der Vorgänge und Zusammenhänge
in der belebten und unbelebten Natur
und aus dem Wissen um ihre bisherige Entwicklung
soll Ehrfurcht vor ihr geweckt werden, die
sich praktisch in Natur- und Landschaftsschutz
und im Streben nach Erforschung der Natur
zeigt.
Lehrstoff
1. Klasse (3 Wochenstunden)
Der Mensch.
Körperteile. Organe, Organsysteme und deren
Zusammenspiel in einfachen Grundzügen. Hinweise
auf gesunde Lebensführung.
Einige wichtige Störungen, Verletzungen und
Erkrankungen. Unfallverhütung, Grundzüge der
Ersten Hilfe und Krankenpflege.
Sexualerziehung — Vorbereitung auf die
Pubertät.
Säugetiere und Vögel.
Haustiere und ihre Wildformen in Beziehung
und im Vergleich zum Menschen, einige bedeutsame
einheimische und ausländische Verwandte.
Vertreter der wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung
oder besonderen Anpassung an ihren Lebensraum
und wegen ihrer Lebensweise bedeutsamen
Gruppen: Wasserraubtiere, Nagetiere,
Insektenfresser, Flattertiere, Wale, Rüsseltiere,
Affen; Beuteltiere; Kloakentiere. Singvögel,
Spechte, Greifvögel, Eulenvögel, Kuckucksvögel,
Sumpfvögel, Watvögel, Möwenvögel, Ruderfüßer,
Taucher, Papageien, Pinguine; Strauße.
Kriechtiere.
Einige kennzeichnende in- und ausländische
Vertreter der Eidechsen, Schlangen, Schildkröten
und Krokodile. Verhalten bei Begegnung mit
Schlangen.
Lurche.
Frosch- und Schwanzlurche. Metamorphose.
Blütenpflanzen.
Am Beispiel eines Frühblühers: Bau und Funktionen
von Wurzel, Stamm, Laubblatt und Blüte.
Bestäubung und Befruchtung. Zusammenhang
zwischen Blütenbau und Insektenbesuch. Same
und Frucht. Keimung und Keimungsbedingungen.
Einige andere häufige Frühblüher. Verbreitungseinrichtungen.
Naturschutz. Obstbäume: Züchtung,
Veredlung, Baumschnitt, Schädlingsbekämpfung.
Weitere Rosengewächse. Gemeinsame
Merkmale im Blütenbau. Familienbegriff. Fruchttypen.
Einige Zierpflanzen und Unkräuter.
Im Rahmen der Pflanzenkunde sind kennzeichnende
und wirtschaftlich bedeutsame Vertreter
aus folgenden Familien zu besprechen: Liliengewächse,
Narzissengewächse, Primelgewächse,
Hahnenfußgewächse, Schmetterlingsblütler, Lippenblütler,
Kreuzblütler, Nachtschattengewächse.
2. Klasse (2 Wochenstunden)
Anhand ausgewählter Beispiele sind unter Berücksichtigung
des Zusammenhanges zwischen
Körperbau, Lebensweise und Lebensraum Vertreter
der folgenden Gruppen zu besprechen; dabei
sind Tiere aus heimischen Lebensräumen und
solche mit Bedeutung für den Menschen zu bevorzugen
Fische.
Einrichtungen für den Lebensraum Wasser.
Einige wichtige heimische Fischarten und ihre
wirtschaftliche Bedeutung. Fischzucht; Fischregionen;
Gefahren der Wasserverschmutzung. Zierfische.
Für die Welternährung wichtige Meeresfische.
Fischerei. Sonderanpassungen (z. B. Bodenfische,
Tiefseefische, Korallenfische u. a.).
Weichtiere.
Raspier, Filtrierer, Jäger. Perlenbildung.
Stachelhäuter.
Symmetrie; Wassergefäßsystem; Regeneration.
Krebse.
Plankton; Nahrungsketten; Symbiose.
Spinnentiere.
Fangeinrichtungen; Außenverdauung; Krankheitserreger
und -überträger (Milben — Zecke).
Tausendfüßer, Ringelwürmer und andere wichtige
Bodentiere.
Insekten.
Besprechung wichtiger Vertreter aus verschiedenen
Ordnungen mit vollkommener, unvollkommener
und ohne Verwandlung. Nutz- und
Schadinsekten. Zucht und Bekämpfung. Staatenbildung.
Niedere Würmer.
Parasiten.
Hohltiere.
Riffbildung.
Schwämme.
Koloniebildung.
Urtiere.
Mikroskop. Parasiten.
Blütenpflanzen.
Laub- und Nadelbäume. Sträucher. Wald und
Forst. Windbestäubung. Gräser — Getreide; Feldbau;
Verwertung. Orchideen; Bestäubungsanpassung;
Naturschutz. Korbblütler; Blütenstand zur
Schauwirkung; Wiesen- und Zierpflanzen. Doldengewächse;
Gewürze.
Farnpflanzen und Moose.
Übergang zum Leben auf dem Land. Steinkohle;
Torf. Bedeutung für den Wasserhaushalt
in der Natur.
Lagerpflanzen.
Bakterien. Bedeutung für die Bodenbildung.
Konservierung; Gärung; Krankheitserreger, Impfung,
Desinfektion.
Algen. Sauerstoffproduktion; Primärproduzenten.
Pilze. Speise-, ungenießbare und giftige Pilze,
Pilzvergiftungen und Gegenmaßnahmen. Bedeutung
für den Waldboden. Schimmelpilze (Penicillin).
Pflanzenkrankheiten.
Flechten. Symbiose. Pionierpflanzen.
Der Schüler soll am Ende der Besprechung die
kennzeichnenden Arten seiner näheren Heimat
und die bedeutendsten ausländischen erkennen
und zu ihnen eine Beziehung herstellen können.
3. Klasse (2 Wochenstunden am Realgymnasium
und am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium
für Mädchen)
Der Jahresablauf in der Natur.
Herbsterscheinungen. Fruchttypen; Samen- und
Fruchtverbreitung. Überwinterung von Pflanzen
und Tieren. Laubfall. Blattformen. Im weiteren
Verlauf des Schuljahres ausgehend vom soeben
besprochenen Lebensraum allgemeine Erörterungen
über Kennzeichen der wichtigsten Bäume und
Sträucher im Winter. Laubausbruch und Frühş
blüher. Rückkehr der Zugvögel und Verhaltensweisen
im Zusammenhang mit Revierabgrenzung,
Nestbau und Aufzucht der Jungen. Langtag- und
Kurztagpflanzen.
Heimische Lebensräume.
Wohnung und Haus: Erwünschte Mitbewohner
und deren Pflege (Zimmerpflanzen und Stubentiere,
Aquarium, Terrarium). Unerwünschte Mitbewohner
und deren Bekämpfung (Nahrungskonkurrenten,
Holz- und Textilverzehrer, Parasiten,
Krankheitserreger und -überträger). Hinweise
auf hygienische Gestaltung des Wohnbereiches.
Stall und Scheuer: Fleisch-, Woll- und Zugtiere.
Kulturfolger (je nach regional bedingter Aktualität).
Garten: Die wichtigsten Gemüse- und Gewürzpflanzen,
Zierblumen, -sträucher und -bäume.
Wiederholung der wichtigsten Familienkennzeichen.
Einblick in die Züchtung (Auslese und
Kreuzung) und Aufzucht. Aufbau des Bodens;
Bodenleben. Gartenarbeiten (Rasenpflege u. a.).
Düngungsprobleme. Obstbäume und Beerensträucher.
Veredeln, Schneiden. Erwünschte und unerwünschte
Kulturfolger. Einfache Nahrungsketten.
Verantwortungsbewußte Schädlingsbekämpfung.
Ökologisch sinnvolle Gestaltung des Gartens.
Weingarten: Rebensorten; Kultivierungsformen;
Arbeiten (je nach regional bedingter Aktualität).
Acker und Feld: Die wichtigsten bei uns angebauten
Getreidearten. Hackfrüchte, Öl-, Faser-
und Futterpflanzen. Verwertung. Feldarbeiten.
Probleme der Monokulturen und Kulturrassen.
Unerwünschte Feldbewohner (Unkräuter, Pilze;
Tiere) und deren Bekämpfung (Wuchs- und
Blühhormone, Saatgutbeizung, Sprühgifte). Überdüngung.
Ansammlung und Verlagerung von
Schadstoffen. Umweltschutz.
Feldrain und Hecke: Funktion als Restfläche
natürlicher Lebensräume zwischen den Feldern
und als Windschutzgürtel. Unterschlupf für
Schädlingsvertilger und Bodenorganismen.
Wald: Unterschied Wald — Forst. Stockwerkbau.
Laub-, Misch- und Nadelwald. Die wichtigsten
bestandbildenden Arten, soweit sie noch
nicht besprochen wurden. Waldnutzung (Rohstoffquelle,
Erholungsraum, Schutzfunktion) ;
Klimafaktor. Richtiges Verhalten im Wald.
Naturschutz.
Krummholzregion: Waldgrenze; Kampfzone;
Baumgrenze. Typische Lebewesen in Anpassung
an diese Klimabedingungen.
Almregion: Alpenpflanzen und -tiere und ihre
Anpassungen an die harten klimatischen Bedingungen.
Natürliche Wiesen. Naturparks. Landschaftsschutz.
Fels- und Eisregion: Pionierlebewesen. Überleben
unter extremen Bedingungen.
Grundwasser und Quellen: Veränderungen des
Grundwasserspiegels durch Trockenlegung und
Flußregulierung. Reinhaltung des Grundwassers.
Quellhorizont. Quellenschutz. Unterschiede in der
Entwässerung in Kalk und in anderen Gesteinsarten.
Fließgewässer: Bach — Fluß — Strom. Veränderungen
in Wassertemperatur, Fließgeschwindigkeit,
Sauerstoff- und Nährstoffgehalt und Pflanzenwuchs.
Fischregionen. Der Fluß als offener
Biotop. Eingriffe des Menschen (Abwässer, Kraftwerkbau,
Regulierungen). Selbstreinigung; Kläranlagen,
Ökologische Funktion der Auwälder.
Gewässerschutz.
Stehende Gewässer: Uferzone, freies Wasser,
Grund. Seentypen. Fast geschlossener Biotop. Einblicke
in Stoffkreisläufe und Nahrungsketten.
Produzenten — Konsumenten — Destruenten
(Reduzenten). Berufs- und Sportfischerei. Erholungsraum.
Gewässergüte.
Moor: Verlandung. Hochmoore und ihre
Funktion als Wasserspeicher.
Wiese: Künstliche und natürliche Wiese. Wiesenpflanzen
und -tiere und deren Anpassungen an
Mahd oder Beweidung. Wiederholung: Wind-
und Insektenbestäubung.
Ausländische Lebensräume.
Das Meer, der größte Lebensraum: aufbauend
auf Erfahrungen der Schüler aus den Ferien.
Sandstrand und Felsküste; Schelf und freie See.
Bedeutung für die Ernährung der Menschheit und
für die Sauerstoffproduktion.
Wichtige ausländische Nutzpflanzen (Südfrüchte,
Gewürze, Genußmittel u. a.).
Nach Maßgabe der Zeit: andere ausländische
Lebensräume, die den Schülern von Ferienreisen,
aus dem Fernsehen und von Filmen bekannt sind
(z. B. Mittelmeergebiet, Savanne, tropischer Regenwald,
Tundra, Wüste).
4. Klasse (2 Wochenstunden am Gymnasium)
Geologie.
Entstehung und Aufbau der Erde. Kräfte, die
die Erdkruste verändern: innere Kräfte — Erstarrungsgesteine,
äußere Kräfte — Absatzge-
steine, Gebirgsbildung — Umwandlungsgesteine.
Geologische Übersicht von Österreich.
Mineralische Bodenschätze und ihre wirtschaftliche
Bedeutung.
Entstehung, Fundorte, Abbau und Verwendung
einiger in Österreich vorkommender Bodenschätze;
Eigenschaften der Minerale.
Der Boden als wichtige Grundlage der Ernährung.
Bodenbildung. Leben im Boden. Bodenarten.
Veränderungen durch den Menschen: Düngung,
Bewässerung; Raubbau. Kulturpflanzen und
einige ihrer Schädlinge. Welternährungsprobleme.
Die Entwicklung der Lebewesen im Laufe der
Erdgeschichte.
Erdzeitalter. Fossilien und deren Entstehung.
Leitfossilien — Durchläufer. Stammesgeschichte
des Menschen.
Der menschliche Körper (Bau, Funktion und Zusammenspiel
seiner Organe. Gesunderhaltung —
Störungen, Verletzungen, Krankheiten. Unfallverhütung
— Erste Hilfe).
Bewegungsapparat (Skelett und Muskulatur). —
Gute Haltung und Haltungsfehler.
Verdauungsorgane. Grundzüge der Ernährungslehre.
Atmung. — Künstliche Beatmung und Herzmassage.
Blut und Blutkreislauf. Blutgruppen, Rhesusfaktor
und Blutübertragung. Impfungen. Hormone.
Ausscheidungsorgane.
Geschlechtsorgane. — Zeugung, Befruchtung,
Schwangerschaft und Geburt. Nachgeburtliche
Entwicklung. Probleme der menschlichen Sexualität.
Familienplanung durch Geburtenregelung.
Geschlechtskrankheiten.
Haut.
Nervensystem. — Schädigungen durch Umwelteinflüsse
(„Reizüberflutung"). Suchtgifte. Gemüts-
und Geisteskrankheiten.
Sinnesorgane.
Grundzüge der Krankenpflege. Hausapotheke.
Vererbungslehre.
Einfache Vererbungsregeln. Erscheinungsbild —
Erbbild. Modifikation — Mutation. Lamarck —
Darwin. Tier- und Pflanzenzucht.
Verhaltenslehre.
Ähnlichkeiten und Unterschiede im Verhalten
von Tier und Mensch. Angeborenes und erlerntes
Verhalten. Reflexe, Instinkte, Triebe. Balz; Territorialverhalten.
Brutfürsorge und -pflege.
Das ökologische Gleichgewicht, dargestellt aa
kennzeichnenden Biotopen.
Stoffkreisläufe, Produzenten, Konsumenten und
Destruenten (Reduzenten). Eingriffe in das ökologische
Gleichgewicht (Umweltschutz, Entwaldung,
Überhege, Entwässerung, Flurbereinigung,
Zersiedelung). Umweltschutz. Bevölkerungsexplosion.
4. Klasse (2 Wochenstunden am Realgymnasium
und am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium
für Mädchen)
Wie für das Gymnasium, jedoch ohne die Abschnitte
„Boden" und „Ökologisches Gleichgewicht".
Ferner ist anzufügen
Spezielle Überlebensanpassungen.
Tarn- und Warntrachten. Gallbildungen. Paarbildung
zur Aufzucht der Jungen. Rudel- und
Herdenbildung. Symbiosen. Anpassungen zum
Überdauern von Trockenperioden (z. B. Kakteen;
Lungenfische). Wasser- und Luftfeuchtigkeitsanpassungen
(z. B. Schilf, Tillandsien; Wasserschildkröten,
Lurche).
Altersgemäße Behandlung der Probleme, die
durch das Eingreifen des Menschen in den Naturhaushalt
entstehen.
Rodung und Aufforstung. Kultursteppe. Überhege.
Bevölkerungsexplosion. Welternährungsprobleme.
Rohstoff- und Energieprobleme. Bedrohte
Tier- und Pflanzenarten. Überregionale Auswirkungen
von Eingriffen des Menschen in die Umwelt.
Möglichkeiten und Grenzen des persönlichen
Einsatzes im Dienste des Umweltschutzes.
Didaktische Grundsätze
Aus der Eigenart des Unterrichtsgutes ergibt
sich die Notwendigkeit einer überlegten und sorgfältigen
Auswahl, damit ein gründliches Durcharbeiten
ohne Hasten und Überlastung der Schüler
möglich ist.
Bei der Besprechung einzelner Naturobjekte
sind die heimischen bzw. wirtschaftlich oder
sonstwie bedeutsamen Vertreter zu bevorzugen.
Jedes Lebewesen soll in Beziehung zu seinem Lebensraum
behandelt werden, um Eigentümlichkeiten
des Körperbaues und der Lebensweise verständlich
zu machen. Die Einordnung nach dem
Gesichtspunkt der natürlichen Verwandtschaft
soll erst nach Behandlung einer größeren Anzahl
von Einzelformen erfolgen. Eine Anhäufung von
zusammenhanglosem Gedächtnisstoff ist zu vermeiden,
vielmehr sollen die Tatsachen zueinander
in Beziehung gesetzt und die Zusammenhänge
aufgezeigt werden. Trotzdem ist darauf zu sehen,
daß die Schüler eine angemessene Anzahl von
Tieren, Pflanzen, Gesteinen und Mineralien kennen,
besonders solche der Heimat.
Die den jeweiligen Lehrinhalten in der Stoffverteilung
zugeordneten Schwerpunkte haben
keine einschränkende Bedeutung, sie sollen lediglich
aufzeigen, daß die Schüler bei dieser Gelegenheit
erstmalig mit diesen Begriffen konfrontiert
werden oder daß dieser Gesichtspunkt bei der
Besprechung zu beachten ist.
Die objektbezogene Behandlung des Lehrstoffes
der 1. und 2. Klasse soll über die ökologisch ausgerichtete
Stufe der 3. Klasse die Grundlage zu
einer zusammenfassenden, altersgemäßen humanbiologischen
Übersicht in der 4. Klasse legen.
Die Probleme der Hygiene und jene einer gesunden
Lebensführung sowie das Umweltbewußtsein
sind durchgehende Unterrichtsprinzipien. Aus
dem Unterricht erwachsende Fragen zur Sexualerziehung
sollen in einer der geistigen und sittlichen
Reife der Schüler entsprechenden Weise
behandelt werden.
Im Sinn der Erziehung zu einem umweltbewußten
Verhalten sind Einblicke in die Zusammenhänge
zwischen kollektiven Verbrauchergewohnheiten
und der Produktion in ihren Auswirkungen
auf die Umwelt, in die im Interesse
einer höheren Lebensqualität gelegene Notwendigkeit
der Erhaltung der natürlichen Umwelt
sowie in die volkswirtschaftliche Bedeutung des
Umweltschutzes zu geben.
Möglichkeiten zu Querverbindungen mit anderen
Unterrichtsgegenständen sollen ausgenützt
werden. Aus diesem Grunde wird empfohlen, den
Unterricht der 4. Klasse mit der Besprechung der
Geologie zu beginnen.
Steht eine entsprechende Gartenfläche zur Verfügung,
kann sie in den Dienst des praxisbezogenen
Unterrichtes gestellt werden.
Weiters werden empfohlen: Pflege und Beobachtung
von Aquarien und Terrarien, Zimmerpflanzen
sowie Haus- und Stubentieren. Anlegen
einfacher Sammlungen (z. B. Blätter, Früchte;
Conchylien). Bestimmungsübungen. Keimungsversuche.
Die zur Verfügung stehenden audiovisuellen
Lehrmittel sollen benützt werden. Der Unterricht
soll zu selbständigen Beobachtungen in der
freien Natur anregen und daher, wo die Möglichkeit
besteht, Lehrausgänge einbeziehen. Je nach
den Gegebenheiten sollen in den Unterricht verschiedene
Beobachtungsaufgaben, Untersuchungen
und Versuche einbezogen werden.
Bei passenden Gelegenheiten ist auf Naturschönheiten
und Naturdenkmäler Österreichs und
des Auslandes sowie auf hervorragende Leistungen
bedeutender Gelehrter hinzuweisen.",
c) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,
didaktische Grundsätze), Freigegenstände,
aa) hat an die Stelle der Überschrift „Lebende
Fremdsprachen" die Überschrift „LEBENDE
FREMDSPRACHE" zu treten,
bb) haben im Freigegenstand „Lebende Fremdsprache",
Ungarisch, an die Stelle der Wendungen
„5.", „6.", „7.", „8. Klasse" die Wendungen „1.",
„2.", „3.", „4. Kursjahr" zu treten,
cc) hat im Freigegenstand „Lebende Fremdsprache"
der Abschnitt „Englisch, Französisch,
Italienisch, Russisch" zu lauten
„Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch
3. b i s 8. Klasse (in vier aufeinanderfolgenden
Klassen je 3 Wochenstunden)
Der Unterricht in diesen lebenden Fremdsprachen
als Freigegenstand richtet sich in Bildungs- und
Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktischen
Grundsätzen nach dem Lehrplan des Pflichtgegenstandes
Zweite lebende Fremdsprache.
Wird die Fremdsprache in einem Mehrklassenkurs
geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen
von den Schülern mitgebrachten Voraussetzungen
der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.
Schularbeiten
1. Kursjahr
vier Schularbeiten, davon eine im ersten Semester.
2. und 3. Kursjahr
jeweils sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
4. Kursjahr
zwei Schularbeiten.",
dd) haben im Freigegenstand „Lebende Fremdsprache",
Spanisch, an die Stelle der Wortfolgen
„5. Klasse (3 Wochenstunden am Realistischen
Gymnasium)" und „6. Klasse (3 Wochenstunden
an den übrigen Oberstufenformen)" die Wortfolge
„1. Kursjahr (3 Wochenstunden)", an
die Stelle der Wortfolgen „6. Klasse (3 Wochenstunden
am Realistischen Gymnasium)" und
„7. Klasse (3 Wochenstunden an den übrigen
Oberstufenformen)" die Wortfolge „2. Kursjahr
(3 Wochenstunden)", an die Stelle der
Wortfolgen „7. Klasse (3 Wochenstunden am
Realistischen Gymnasium)" und „8. Klasse (3 Wochenstunden
an den übrigen Oberstufenformen)"
die Wortfolge „3. K u r s j a h r (3 Wochenstunden)",
an die Stelle der Wortfolgen „8. Klasse
(3 Wochenstunden am Realistischen Gymnasium)"
und „9. Klasse (3 Wochenstunden an den übrigen
Oberstufenformen)" die Wortfolge „4. Kursjahr
(3 Wochenstunden)" zu treten und hat
im 4. Kursjahr der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten"
zu lauten
„Schriftliche Arbeiten;
Hausübungen.
Zwei Schularbeiten.",
ee) haben im Freigegenstand „Lebende Fremdsprache",
Tschechisch, an die Stelle der Wortfolgen
„5. Klasse (3 Wochenstunden am Realistischen
Gymnasium)" und „6. Klasse (3 Wochenstunden
an den übrigen Oberstufenformen)" die Wortfolge
„1. Kursjahr (3 Wochenstunden)", an
die Stelle der Wortfolgen „6. Klasse (3 Wochenstunden
am Realistischen Gymnasium)" und
„7. Klasse (3 Wochenstunden an den übrigen
Oberstufenformen)" die Wortfolge „2. Kursjahr
(3 Wochenstunden)", an die Stelle der
Wortfolgen „7. Klasse (3 Wochenstunden am
Realistischen Gymnasium)" und „8. Klasse (3 Wochenstunden
an den übrigen Oberstufenformen)"
die Wortfolge „3. Kursjahr (3 Wochenstunden)",
an die Stelle der Wortfolgen „8. Klasse
(3 Wochenstunden am Realistischen Gymnasium)"
und „9. Klasse (3 Wochenstunden an den übrigen
Oberstufenformen)" die Wortfolge „4. Kursjahr
(3 Wochenstunden)" zu treten und hat
im 4. Kursjahr der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten"
zu lauten
„Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Zwei Schularbeiten.",
ff) ist nach dem Freigegenstand „Darstellende
Geometrie" folgender Freigegenstand „Instrumentalmusik"
einzufügen
„INSTRUMENTALMUSIK
(Klavier, Orgel, Gitarre, Blockflöte, Querflöte,
Klarinette, Horn, Trompete, Posaune, Violine,
Violoncello)
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziele des Unterrichts sind sowohl Kenntnisse
und Fertigkeiten im Instrumentalspiel als auch
die praktische Ergänzung zu den in Musikerziehung
erworbenen Fähigkeiten.
Dem Schüler sollen die vielfältigen Möglichkeiten
des praktischen Musizierens eröffnet und
eine aktive Anteilnahme am Musikleben ermöglicht
werden. Außerdem ist die Instrumentalmusik
als Beitrag zur Persönlichkeitsbildung des
heranreifenden Jugendlichen zu verstehen.
Der Schüler ist auf Grund des Gutachtens
eines Fachlehrers seinem Können entsprechend
in ein bestimmtes Kursjahr einzureihen. Während
der Studienzeit ist eine Versetzung in ein anderes
Kursjahr möglich.
Durch die Einführung des Freigegenstandes
Instrumentalmusik soll nicht der außerschulische
Instrumentalmusik-Unterricht ersetzt werden.
Lehrstoff
Klavier
1.Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Elementartechnische Übungen.
Intervall- und Motivübungen: Hören — Benennen
— Spielen (Singen).
Einfache Spielstücke und Liedsätze.
Allenfalls einfache Improvisationsversuche.
2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortführen der elementartechnischen Übungen.
Fortführen der Intervall- und Motivübungen.
Einfache Vortrags- und Übungsstücke.
Gelegentlich: vierhändiges Spiel.
Allenfalls Improvisations- und Gestaltungsübungen.
3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Technische Übungen und leichte Etüden.
Leichte Sonatinensätze und einfache polyphone
Spielstücke.
Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.
Vierhändige Spielstücke.
4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Technische Übungen und Etüden.
Sonatinen und Vortragsstücke verschiedener
Epochen, leichtere polyphone Spielstücke.
Vierhändige Spielstücke.
Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.
Sonderstufe
Technische Übungen und Etüden mit gesteigerten
Anforderungen.
Erweitern der in den Vorjahren erworbenen
Kenntnisse und Fertigkeiten.
Anspruchsvollere Spielliteratur nach Begabung
des Schülers.
Improvisations- und Gestaltungsübungen.
Anleitung zu selbständigem Erarbeiten von
Spielliteratur.
Orgel
1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
(Voraussetzung: Spiel leichter polyphoner
Stücke auf dem Klavier).
Elementartechnische Übungen im Manual- und
Pedalspiel-
Grundsätze des Registrierens.
Einfache Choralbearbeitungen und Versetten.
Gegebenenfalls einfache Improvisationsversuche.
2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortführen der elementartechnischen Übungen.
Mehrstimmige Liedsätze; leichte Präludien und
Fugen.
Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.
3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortführen technischer Übungen.
Spielliteratur mit gesteigerten Anforderungen.
Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.
Liedbegleitung.
4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortführen technischer Übungen (leichte Triosätze).
Mittelschwere Spielliteratur aus allen Stilepochen.
Improvisation einfacher Vor-, Nach- und Zwischenspiele
über gegebene Themen.
Sonderstufe
Wie bei Klavier.
Gitarre
1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Elementartechnische Übungen.
Spiel auf leeren Saiten, einstimmiges Spiel
(ohne leere Saiten), chromatische Übungen, Fünfton-
Reihen auf allen Saiten und in allen Lagen.
Zweistimmiges Spiel mit leeren Bässen, erste
Lagenwechselübungsversuche, gebräuchlichste
Tonleitern.
Vorübungen zum Akkordspiel (auf leeren
Saiten), einfache Kadenzen ohne Quergrifftechnik,
Daumenschlagübungen.
Intervall- und Motivübungen: Hören, Benennen,
Spielen (Singen). Melodiespiel (nach Noten
und nach dem Gehör).
Liedspiel und Liedbegleitung (nach Noten und
nach dem Gehör).
Allenfalls einfache Improvisations- und Gestaltungsversuche
(Motivergänzungs- und -erfindungsübungen).
Ensemblespiel leichter Literatur, auch mit anderen
Instrumenten.
Sobald wie möglich sollen alle in Frage kommenden
stilistischen Bereiche der Gitarreliteratur
(einschließend die Gitarre in der Kunstmusik, in
der Folklore, in der Unterhaltungsmusik und im
Jazz) anhand von ausgewählten (typischen) Beispielen
von den Anfängen bis zur Gegenwart
erfaßt werden.
2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortsetzen der elementartechnischen Übungen.
Verschiedene Anschlagsarten, Quergrifftechnik,
Bindetechnik, Lagenwechselübungen, weitere Tonleitern,
Kadenzen in den gebräuchlichsten Tonarten.
Intervall- und Motivübungen. Einfache Transpositionsübungen
von Intervallen, Motiven und
kleinen Tongruppen.
Zweistimmiges Spiel mit gegriffener Ober- und
Unterstimme.
Begleiten mit einfachen Akkorden (auch nach
dem Gehör).
Solospiel mit etwas gesteigerten Anforderungen.
Leichte Etüden.
Allenfalls Improvisations- und Gestaltungsübungen
Motivergänzungs- und -erfindungsübungen,
dabei auch erste Versuche, einfache
Melodien und kleine Lieder zu variieren.
Ensemblespiel von Literatur mit etwas gesteigerten
Anforderungen, auch mit anderen Instrumenten.
3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortsetzen der technischen Übungen.
Quergriff- und Bindetechnik mit gesteigerten
Anforderungen, weitere Lagewechselübungen
(Dur-, Moll-, chromatische und modale Reihen).
Erweiterte Kadenzen in verschiedenen Lagen,
auch unter Einbeziehung von Umkehrungen einfacher
Akkorde und in Verbindung mit der
Liedbegleitung.
Intervall- und Motivübungen.
Transpositionsübungen.
Etüden.
Akkordbegleitung einfacher Melodien (auch
nach dem Gehör).
Sololiteratur von mittlerem Schwierigkeitsgrad.
Fortsetzen der Improvisationsübungen, unter
Einbeziehung des figuralen Variierens einfacher
Melodien.
Ensemblespiel von Literatur mittleren Schwierigkeitsgrades,
auch mit anderen Instrumenten.
4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortsetzen der technischen Übungen.
Quergriff- und Bindetechnik sowie Lagewechselübungen
mit gesteigerten Anforderungen.
Tonleiter- und Akkordübungen mit (auch im
Tempo) gesteigerten Anforderungen.
Erweiterte Kadenzen in verschiedenen Lagen,
auch unter Einbeziehung alterierter Akkorde und
ihrer Umkehrungen und in Verbindung mit der
Liedbegleitung.
Intervall- und Motivübungen.
Transpositionsübungen.
Etüden (mittelschwer).
Akkordbegleitung von Melodien (auch nach
dem Gehör).
Einstimmiges und mehrstimmiges Spiel aus
dem Gedächtnis, auch mit Hinzufügen anspruchsvollerer
Akkorde.
Sololiteratur mit mittleren und mittelschweren
Anforderungen aus allen Stilbereichen (einschließlich
20. Jh.).
Fortsetzen der Improvisations- und Gestaltungsübungen
mit gesteigerten Anforderungen.
Ensemblespiel von Literatur mit mittleren und
mittelschweren Anforderungen, auch mit anderen
Instrumenten.
Sonderstufe
Wie bei Klavier.
Blockflöte
1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Elementartechnische Übungen, Atmung, Tonbildung,
Artikulation.
Intervall- und Motivübungen: Hören, Benennen,
Spielen (Singen).
Einfache Lieder, Spielstücke und Tanzsätze.
Allenfalls Motivergänzungs- und -erfindungsübungen.
2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortführen der elementartechnischen Übungen.
Tonleiter- und Dreiklangspiel.
Einfache Artikulationsübungen.
Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.
Einfachere Spielstücke in den gebräuchlichen
Tonarten, auch für mehrere Instrumente.
Einfache Improvisations- und Gestaltungsübungen.
3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortführen der technischen Übungen.
Sätze aus den Suiten und Sonaten des Barock
und aus der zeitgenössischen Literatur.
Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.
Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.
Gegebenenfalls Spiel auf einer Blockflöte anderer
Stimmlage.
4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortführen der technischen Übungen (Spieltechniken
zur Ausführung alter und neuer
Musik).
Gegebenenfalls auch Spiel auf einer Blockflöte
einer anderen Stimmlage.
Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.
Ausgewählte Beispiele aus der Literatur für
Blockflöte aus verschiedenen Stilrichtungen.
Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.
Sonderstufe
Wie bei Klavier.
Querflöte
1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Elementartechnische Übungen.
Intervall- und Motivübungen: Hören, Benennen,
Spielen (Singen).
Einfache Spielstücke und Tanzsätze.
Allenfalls Motivergänzungs- und -erfindungsübungen.
Fortsetzen der elementartechnischen Übungen.
Tonleiter- und Dreiklangspiel.
Einfache Ansatz- und Intonationsübungen.
Fortführen der Intervall- und Motivübungen.
Verschiedene Spielstücke, gegebenenfalls auch
leichte Sonatensätze mit gesteigerten Anforderungen.
Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsversuche.
3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortsetzen der technischen Übungen.
Spielstücke verschiedener Stilrichtungen.
Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.
Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.
4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortführen der technischen Übungen (Spieltechniken
zur Ausführung alter und neuer
Musik).
Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.
Ausgewählte Beispiele aus der Literatur für
Querflöte aus verschiedenen Stilrichtungen.
Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.
Sonderstufe
Wie bei Klavier.
Klarinette
1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Elementartechnische Übungen.
Intervall- und Motivübungen: Hören — Benennen
— Spielen (Singen).
Einfaches Melodiespiel. Tanzsätze (einzeln und
in der Gruppe).
Allenfalls einfache Improvisationsversuche.
2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortsetzen der elementartechnischen Übungen.
Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.
Spielstücke und Tanzsätze in den gebräuchlichen
Tonarten (einzeln und in der Gruppe).
Fortsetzen der Improvisationsversuche.
3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Technische Übungen und leichte Etüden.
Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.
Spielstücke in beliebigen Tonarten unter Einbeziehung
der neuen Tonalität. Mehrstimmige
Originalliteratur.
Fortsetzen der Improvisationsübungen.
4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Technische Übungen und Etüden.
Ausgewählte Beispiele aus der Literatur für
Klarinette aus verschiedenen Stilrichtungen.
Einführung in das Transponieren im Rahmen
der Klarinettenstimmungen.
Fortsetzen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.
Gegebenenfalls Einführung in die
Artikulation und Improvisation des Jazz (Gruppenspiel).
Sonderstufe
Wie bei Klavier.
Horn
1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Elementartechnische Übungen.
Intervall- und Motivübungen: Hören — Benennen
— Spielen (Singen).
Lieder und einfache Spielstücke.
Allenfalls einfache Improvisationsversuche.
2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortsetzen der elementartechnischen Übungen.
Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.
Lied- und Tanzsätze sowie angemessene Spielstücke
(auch in Duo- und Triobesetzung) in den
gebräuchlichen Tonarten.
Fortsetzen der Improvisationsversuche.
3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Technische Übungen und leichte Etüden.
Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.
Angemessene Spielstücke aus alter und neuer
Zeit in verschiedenen Tonarten. Ensemblespiel.
Fortsetzen der Improvisationsübungen.
4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Technische Übungen und Etüden.
Ausgewählte Beispiele aus der Literatur für
Horn (auch mit Klavierbegleitung oder in Duo-,
Trio- und anderer Besetzung).
Einführung ins Transponieren im Rahmen der
Hornstimmungen.
Fortsetzen der Improvisationsübungen; Gestaltungsübungen.
Sonderstufe
Wie bei Klavier.
Trompete
1.Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Elementartechnische Übungen
Zwerchfellatmung und Atemstütze.
Tonbildung, Zungenstoß.
Übungen mit Naturtönen — Griffe in tiefer
Lage.
Tonleitern (diatonisch) und Dreiklangszerlegungen
(staccato-legato) : Tonumfang fis bis e".
Artikulationsübungen (verschiedene leichte
Rhythmen).
Intervall- und Motivübungen: Hören, Benennen,
Spielen (Singen).
Kleine Rufe und Spielstücke.
Lieder und Choräle.
Motivergänzungs- und -erfindungsübungen,
Ergänzung von vorgeblasenen Rufen und Melodien,
Improvisieren kleiner Melodien.
Ensemblespiel leichter Duette und Trios.
2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortsetzen der elementartechnischen Übungen
Tonbildungsübungen.
Erweiterung des Tonumfanges (fis-a").
Tonleiterübungen, auch in Moll.
Dreiklangszerlegungen in verschiedenen
Rhythmen und Artikulationsarten, auch in Moll.
Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.
Erste Transpositionsübungen.
Leichte bis mittelschwere Etüden.
Leichte Rufe und Signale.
Lieder und Spielstücke.
Improvisations- und Gestaltungsübungen
Motivergänzungs- und -erfindungsübungen, Ergänzung
vorgeblasener Melodien, dabei auch erste
Versuche, einfache Melodien und kleine Lieder zu
variieren.
Ensemblespiel leichter Duette, Trios und leichter
Trompetenstücke.
3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortsetzen der technischen Übungen
Tonbildungs- und Höhenübungen: fis-c'"
(Staccato in verschiedenen Rhythmen, Lippenbindungen
— Lippenentspannungsübungen; staccato
und legato gemischt).
Tonleitern und Akkordzerlegungen, auch in
Moll, Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.
Transpositionsübungen (in C, Es, F, A, D).
Etüden und Spielstücke im bisherigen Schwierigkeitsgrad.
Leichte bis mittelschwere Rufe und Signale.
Leichte Sonatinen für Trompete und Klavier.
Improvisations- und Gestaltungsübungen unter
Einbeziehung des figuralen Variierens einfacher
Melodien.
Ensemblespiel: leichte Spielmusik für Blechbläser
(in Gruppen).
4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortsetzen der technischen Übungen mit gesteigerten
Anforderungen
Zungenstoßübungen (eventuell Triolen- und
Doppelzunge).
Tonleiter- und Akkordzerlegungsübungen in
anspruchsvollerer technischer Ausführung unter
Verwendung schwierigerer Rhythmen.
Gegebenenfalls Einführung in die Artikulation
des Jazz (Gruppenspiel).
Intervall- und Motivübungen.
Fortsetzen der Transpositionsübungen (in C,
Es, F, A, D und E; auch unter Einschluß des
parallelen Moll).
Etüden und Spielstücke (mittelschwer).
Rhythmisch und melodisch schwierigere Rufe
und Signale.
Fortsetzen der Improvisations- und Gestaltungsübungen
mit gesteigerten Anforderungen.
Geeignete Literatur für Trompete und Klavier
bzw. für Trompete und Orchesterbegleitung.
Ensemblespiel: Spielmusik für Bläser (in Gruppen)
mit mittleren bis mittelschweren Anforderungen.
Sonderstufe
Wie bei Klavier.
Posaune
1.Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Elementartechnische Übungen (Zwerchfellatmung
und Atemstütze; Tonbildung und Ansatzübungen).
Lagenstudium, leichte Tonarten; Naturbindungen.
Intervallübungen: Hören, Benennen, Spielen
(Singen).
Lieder, einfache Spielstücke.
Einfache Übungen im Ensemblespiel.
Motivergänzungs- und Erfindungsübungen,
Ergänzung von vorgeblasenen Melodien.
2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortführen der elementartechnischen Übungen.
Tonbildungsübungen, Lippenbindungen; Legato.
Tonleiter- und Dreiklangsübungen in verschiedenen
Durtonarten.
Fortführen der Intervall- und Motivübungen.
Leichte Etüden, Spielstücke (auch in der
Gruppe), leichte alte und neue Bläsermusik, auch
polyphon, Choräle.
Fortsetzen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.
Improvisieren kleiner Melodien.
Ensemblespiel leichter Duos und Trios.
3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortführen der technischen Übungen.
Tonleitern und Akkordzerlegungsübungen in
verschiedenen Dur- und Molltonarten.
Legato; Staccato; der Dämpfer; Verfeinerung
der Artikulation.
Mittelschwere Etüden und Spielstücke mit
gesteigerten Anforderungen.
Gruppenspiel mit anderen Instrumenten.
Improvisations- und Gestaltungsübungen; Versuche,
einfache Melodien und kleine Lieder zu
variieren.
Ensemblespiel leichter Duos, Trios und leichter
Stücke aus der Posaunenliteratur.
4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Technische Übungen mit gesteigerten Anforderungen.
Tonleitern und Akkordzerlegungen in verschiedenen
Artikulierungen.
Vibrato und Glissando.
Signale.
Geeignete Literatur für Posaune und andere
Instrumente.
Spielmusik für Bläsergruppen.
Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen
mit gesteigerten Anforderungen.
Gegebenenfalls Einführung in die Artikulation
und Improvisation des Jazz (Gruppenspiel).
Sonderstufe
Wie bei Klavier.
Violine
1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Elementartechnische Übungen.
Intervall- und Motivübungen: Hören —
Benennen — Spielen (Singen).
Lieder und einfache Spielstücke (einzeln und
in der Gruppe).
Allenfalls einfache Improvisationsversuche.
2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortsetzung der elementartechnischen Übungen.
Fortsetzung der Intervall- und Motivübungen.
Ein- und mehrstimmige Spielstücke (Duos) in
den gebräuchlichen Tonarten unter Einbeziehung
des Gruppenspiels.
Fortsetzen der Improvisationsversuche.
3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Technische Übungen und leichte Etüden.
Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.
Spielstücke in beliebigen Tonarten unter Einbeziehung
der neuen Tonalität.
Fortsetzen der Improvisationsübungen.
4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Technische Übungen und Etüden.
Spielstücke aus alter und neuer Zeit (auch in
Begleitung anderer Instrumente). Eine Sonatine
oder leichte Sonate.
Improvisations- und Gestaltungsübungen.
Sonderstufe
Wie bei Klavier.
Violoncello
1.Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Elementartechnische Übungen.
Intervall- und Motivübungen: Hören —
Benennen — Spielen (Singen).
Einfache Spielstücke.
Allenfalls einfache Improvisationsversuche.
2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Fortsetzen der elementartechnischen Übungen.
Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.
Spielstücke in den gebräuchlichen Tonarten
unter Einbeziehung des Gruppenspiels.
Fortsetzen der Improvisationsversuche.
3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Technische Übungen und leichte Etüden.
Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.
Spielstücke in beliebigen Tonarten unter Einbeziehung
der neuen Tonalität.
Fortsetzen der Improvisationsübungen.
4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)
Technische Übungen und Etüden.
Spielstücke aus alter und neuer Zeit (auch in
Begleitung anderer Instrumente). Eine Sonatine
oder leichte Sonate.
Improvisations- und Gestaltungsübungen.
Sonderstufe
Wie bei Klavier.
Didaktische Grundsätze
Der Instrumentalunterricht soll den Schüler
befähigen, typische Stücke der wichtigsten Stilepochen
und Genrebereiche bis zur Gegenwart
in einer Weise auszuführen, die es ihm ermöglicht,
sich mit den geistigen Inhalten dieser Musik
auseinanderzusetzen. Dabei ist ein Überblick über
beispielgebende Werke zu vermitteln.
Dieselben Grundsätze gelten auch bei der Erziehung
zum gemeinsamen Musizieren.
Auf Lehrinhalte des Pflichtgegenstands Musikerziehung
ist praktisch Bezug zu nehmen.
Gegebenenfalls sollen Meisterwerke für das betreffende
Instrument zum Zweck musikalischtechnischer
Studien und interpretatorischer Beobachtungen
gehört werden.
Da das Leistungsniveau bei den Schülern einer
einzelnen Gruppe nach Maßgabe der Musikalität,
der manuellen Geschicklichkeit, der Übungsmöglichkeit
und anderer Faktoren meist sehr unterschiedlich
ist, sollen möglichst Schüler annähernd
gleicher Leistung in einer Gruppe zusammengefaßt
werden. Somit können auch Schüler verschiedener
Klassen eine Gruppe bilden.
Für Schüler mit Vorkenntnissen ist die Einordnung
von besonderer Bedeutung; sie sind in
Gruppen höherer Klassen und später in die
Sonderstufe einzureihen.",
dd) hat an die Stelle der Überschrift „Handarbeit
und Werkerziehung" die Überschrift
„WERKERZIEHUNG" zu treten,
ee) hat der Freigegenstand „Maschinschreiben"
zu lauten
„MASCHINSCHREIBEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Sicheres Beherrschen der Schreibmaschine durch
Schreiben nach der Zehnfinger-Blindschreibmethode
ist anzustreben. Die Schüler sind mit
den Vorschriften des Österreichischen Kuratoriums
für Wirtschaftlichkeit vertraut zu machen.
Das Anfertigen wichtiger Schriftstücke des privaten,
geschäftlichen und amtlichen Gebrauchs ist
zu üben.
Die Schüler sollen einfache Fehler an der
Schreibmaschine selbständig beheben können.
Lehrstoff
3. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden
Klassen je 2 Wochenstunden)
Kurs für Anfänger (1. Kursjahr)
Richtige Körper- und Handhaltung. Bekanntmachen
mit den wichtigsten Bestandteilen der
Schreibmaschine. Gründliches Kennenlernen der
Tastatur. Blindschreiben nach der Zehnfinger-
Blindschreibmethode. Großschreibung. Ziffern
und Zeichen.
Erreichen einer Schreibgeschwindigkeit von
etwa 100 Reinanschlägen pro Minute. Ansagen
ohne Geschwindigkeitsforderung. Ansagen und
Abschreibübungen, die ihren Stoff der Umwelt
des Schülers, vor allem auch dem Inhalt anderer
Unterrichtsgegenstände, entnehmen.
Hervorhebungsarten (Unterstreichen, Sperrschrift,
Mittestellen und Großschreiben).
Die Anschrift. Brief einfachster Art. Brief ohne
Vordruck. Gebrauch des Kohlepapiers. Briefkuvert.
Nach Bedarf durchzuführende schriftliche
Arbeiten sind zu beurteilen.
Kurs für Fortgeschrittene (2. Kursjahr)
Vertiefung der Kenntnis des Griffeids. Der
Mittelstrich in seinen Anwendungen. Zeichen,
die Wörter ersetzen.
Zeichen, die keine Wörter ersetzen. Zusammengesetzte
Zeichen, Abkürzungen, Ziffern und
Zahlen.
Papier- und Briefformate. Wiederholung: Der
Brief ohne Vordruck. Tabellenschreiben. Der
genormte Brief.
Bewerbungsschreiben. Lebenslauf. Schreiben
auf Doppelbogen mit und ohne Durchschlag.
Anfertigen mehrerer Durchschläge. Vervielfältigungsarten.
Verträge, Statuten, Listen, Preisverzeichnisse.
Schriftstücke des Verkehrs mit Behörden, auf
nicht vorgedrucktem Papier. Erziehung zu weitgehend
selbständiger Gestaltung von Maschin-
Schriftstücken aller Art.
Ansagen und Abschreibübungen, die ihren Stoff
der Umwelt des Schülers, vor allem auch dem
Stoff anderer Unterrichtsgegenstände, entnehmen.
Maschinenkunde: Tabulator, Stechwaize, Walzenfreilauf.
Pflege der Schreibmaschine. Behebung
kleiner Schäden.
Nach Bedarf durchzuführende schriftliche
Arbeiten sind zu beurteilen.
Didaktische Grundsätze
Dem Schüler ist ausreichendes Verständnis für
ein gutes Schriftbild zu vermitteln. Es ist darauf
zu achten, daß die im Unterricht angefertigten
Schriftstücke sprachlich und orthographisch einwandfrei
sind und sich zum Teil mit Sachverhalten
befassen, die Gegenstand des Unterrichtes
anderer Unterrichtsgegenstände sind. Stets ist
auf Brauchbarkeit des Schriftstückes größter Wert
zu legen. Nach Möglichkeit sollen auch Hausübungen
in anderen Fächern mit der Schreibmaschine
abgefaßt werden.
Die Steigerung der Schreibgeschwindigkeit darf
nicht auf Kosten der Genauigkeit erfolgen.
Um eine zu starke Beanspruchung der Schüler
zu vermeiden, sind — jedenfalls in den unteren
Klassen — keine Doppelstunden anzusetzen.";
d) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,
didaktische Grundsätze), Unverbindliche Übungen,
aa) ist nach der unverbindlichen Übung
„Literaturpflege" folgende unverbindliche Übung
„Schach" einzufügen
„SCHACH
1. bis 8. Klasse (in vier aufeinanderfolgenden
Klassen je 1 Wochenstunde)
Bildungs- und Lehraufgabe
Unmittelbares Ziel ist das Erlernen des „königlichen
Spieles".
Darüber hinaus soll der Schachunterricht den
Schülern Werte vermitteln, die mit der Eigenart
dieses Spieles eng verbunden sind: Fähigkeit zur
Konzentration, Überblick über komplizierte
Situationen, Aufbau und konsequente Durchführung
eines Planes, Abschätzung der Auswirkungen
der eigenen Entschlüsse und Handlungen.
Dadurch soll nicht nur ein logisch-systematisches
Denken, sondern auch die Sachlichkeit dieses
Spieles sich in der Persönlichkeitsentwicklung des
Spielers auswirken.
Lehrstoff, didaktische Grundsätze
1.Kursjahr (1 Wochenstunde)
Das Schachbrett und seine Einteilung. Benennung
der Felder (erste Andeutung eines Koordinatensystems).
Die Gangart der einzelnen Steine, einschließlich
der Sonderfälle: Rochade, Schlagen en passant,
Verwandlung des Bauern.
Einführung der folgenden Begriffe: Linie,
Reihe, Diagonale, Schlagen, Bedrohen, Decken.
Notation. Dabei ist die algebraische Notation
der internationalen Zahlennotation vorzuziehen.
Schachbieten und Mattsetzen. Das Patt.
Einführung in einige der gebräuchlichsten Eröffnungen.
Dabei sind offene und halboffene
Partien vorzuziehen. Vor allem kommen in
Frage: Königsspringerspiel mit der italienischen
und spanischen Fortsetzung. Sizilianische, französische,
russische Verteidigung sowie Caro-Kann.
Die einfachsten Endspiele: König und Dame
gegen den König, König und Turm oder zwei
Türme gegen den König, einfache Bauernendspiele.
Hier sind vor allem die Bedeutung der
„Opposition" und die Schwäche der Randbauern
aufzuzeigen. Es ist dringend ratsam, zu jeder
Eröffnung einige Musterpartien vorzuspielen, an
die Tafel zu schreiben und von den Schülern
mitschreiben zu lassen. Dadurch wird die Geläufigkeit
im Lesen der Notation gefördert.
Selbstverständlich sind diese Partien gründlich
zu kommentieren. — Mittelspiel. Schon im
1. Kursjahr lassen sich gelegentlich des Durchspielens
von Musterpartien viele Hinweise auf
planvolle Führung des Mittelspieles einflechten.
Hausübungen.
Soweit die lokalen Gegebenheiten es erlauben,
soll schon wenige Wochen nach Beginn des Unterrichtes
innerhalb der Klassen ein Meisterschaftsturnier
organisiert werden. Von diesem Zeitpunkt
an hat jeder Schüler wöchentlich eine
Meisterschaftspartie zu spielen.
Die Führung der Tabelle muß in den ersten
Jahren wohl der Lehrer selbst in die Hand
nehmen. Die Schüler gewinnen dabei aber doch
erste Einblicke in die Organisation eines Turniers.
Wertung der Partien und Kriterien der Reihung
können ihnen in diesem Zusammenhang leicht
erklärt werden.
2. Kursjahr (1 Wochenstunde)
Weiterführung der Eröffnungslehre. Elementare
Eröffnungsfehler und Eröffnungsfallen. Allgemeine
Richtlinien für die Eröffnung. Zunächst
sind weitere Zugfolgen und Varianten der bereits
erlernten Eröffnungen zu behandeln. Der Begriff
„Gambit". Das angenommene und das abgelehnte
Königsgambit mit seinen gebräuchlichsten
Varianten. Auch Damen- und Mittelgambit werden
vorteilhafterweise bereits im 2. Kursjahr
behandelt.
Von den geschlossenen Partien können hier
am ehesten die Zukertort-Eröffnung und einige
Arten der indischen Verteidigung empfohlen
werden.
In der Endspiellehre empfiehlt sich eine gründliche
Wiederholung des Stoffes des 1. Kursjahres.
Ferner ist das Endspiel König mit zwei Läufern
gegen den König zu behandeln. An Hand konkreter
Beispiele können auch etwas schwierigere
Bauernendspiele durchgearbeitet werden.
Da eine systematische Behandlung des Mittelspieles
nicht möglich ist, soll an Hand guter
Partien in die verschiedenen Feinheiten eingeführt
werden: Fesselung, Abzugsschach. Doppelangriff,
Gabel, ewiges Schach.
Ein entscheidender Punkt ist der planmäßige
Aufbau und die konsequente Durchführung eines
Angriffes. Auch das kann am besten durch eingehendes
Kommentieren guter Partien gezeigt
werden. Hier ist die langsame Überführung vom
Materialgewinn zum Mattplan zu erstreben. Man
kann auch bereits einige leichter durchschaubare
Opferkombinationen wagen. Besonders lehrreiche
Partien sollte man wenigstens zweimal durchspielen,
da aus dem bereits bekannten Ende Sinn
und Zweck der einzelnen Züge deutlich erkennbar
werden.
Übung im Mitschreiben eigener Partien. Anleitung
zu nachträglicher Analyse der eigenen
Partien.
Einiges aus der Geschichte und Organisation
des Schachsportes.
Die FIDE und ihre Regeln. Hervorragende
Persönlichkeiten in der Schachgeschichte.
Der Gebrauch der Schachuhr. Blitzschach.
Eventuelle Durchführung eines Blitzturniers,
wenn genügend Uhren zur Verfügung stehen.
Hausübungen.
Für die Klassenmeisterschaft teilt man vorteilhafterweise
die Spieler nach den Ergebnissen des
1. Jahres in zwei Leistungsklassen. Wieder hat
jeder Spieler wöchentlich eine Meisterschaftspartie
zu spielen. Am Ende des Jahres ist ein
Qualifikationsturnier um Auf- und Abstieg zu
empfehlen. Gelegentlich der Meisterschaft kann
man auch das System der Sonneborn-Berger-
Punkte erklären.
3. Kursjahr (1 Wochenstunde)
Weiterführung und Vertiefung der Eröffnungslehre.
Bei den offenen Spielen sind zu empfehlen
Evansgambit, Schottische Partie, Pozzianis-Eröffnung,
Philidor-Verteidigung und Wiener Partie.
Bei den halboffenen Partien sind zu ergänzen
Skandinavische Verteidigung, Aljechin- und Pire-
Verteidigung.
Bei den geschlossenen Spielen ist aus der reichen
Fülle eine geeignete Auswahl zu treffen.
Endspiele. Hier ist vor allem das etwas
schwierige Endspiel König mit Läufer und Springer
gegen den König gründlich zu behandeln.
Dazu sollte man auch einige Fälle nicht allzu
komplizierter Endspiele mit Figuren auf beiden
Seiten durchnehmen.
Mittelspiel. Die beste Methode ist wiederum
das wenigstens zweimalige Durchspielen und
Kommentieren vorbildlicher Partien. Die Schüler
sollen auf die Strategie des Angreifers und des
Verteidigers bzw. auf deren taktische Wendungen
hingewiesen werden. Sie gewinnen daraus
starke Anregungen für planvolle Anlage einer
Partie.
Problemschach. Einige einfachere Probleme
(vor allem Zweizügler) sollten gemeinsam gelöst
werden. Von allzu gekünstelten Problemen
ist jedoch abzuraten. Ausführliche Behandlung
der einzelnen Artikel der Spielregeln des Weltschachbundes
(FIDE).
Geschichte der Schachweltmeisterschaft.
Berichte über aktuelle Schachereignisse. Organisation
des Schachsportes in Österreich.
Hausübungen: Wie im 2. Kursjahr.
Bei geringer Schülerzahl sollte das Meisterschaftsturnier
doppelrundig gespielt werden. Sind
noch zwei Leistungsklassen möglich, so folgt
nach Abschluß des Turniers wieder ein Qualifikationsturnier
um Auf- und Abstieg.
Übungen im Blitzschach.
4. Kursjahr (1 Wochenstunde)
Eröffnungslehre. Ergänzung des bisher Erarbeiteten
sowohl durch weitere Analysen der
schon behandelten Eröffnungen als auch durch
Einführung in weniger gebräuchliche, aber bereits
theoretisch untersuchte Eröffnungen (z. B. Englund-
Gambit, Bogoljubowa-Verteidigung, Ben-
Oni-Verteidigung, Orang-Utang-Eröffnung usw.).
Mittelspiel. Neben Partien von Meistern sollen
im 4. Kursjahr auch weitgehend Partien analysiert
werden, die von den Schülern selbst gespielt und
mitgeschrieben wurden. Diese Methode erweist
sich als sehr erfolgreich. Auch die Untersuchung
von Partien mit starkem Positionscharakter ist,
wenn auch beschränkt, in dieser Altersstufe
bereits zumutbar.
Endspiele. Besonders zu empfehlen ist auch
auf diesem Gebiet die Analyse von Endspielstellungen,
die sich aus Partien der Schüler ergeben
haben.
Problemschach. Den Schülern der 4. Klasse
kann man bereits etwas schwierigere Probleme
vorlegen, wobei jedoch auf eine gewisse Wirklichkeitsnähe
geachtet werden soll. Übermäßig
gekünstelte Probleme sollen weggelassen werden.
Da auf dieser Stufe das Turnier große Bedeutung
erlangt, sollen einige Bereiche der Turnierpraxis
herausgestellt werden: das Ausnützen der
zur Verfügung stehenden Zeit, die Zeitnot, Zeitnotmanöver,
ewiges Schach (Zug- und Stellungswiederholungen)
und Patt als Ausweg in verlorenen
Stellungen, Zusammenstellung eines
individuellen Eröffnungsrepertoires mit Variantenkenntnis,
Übung in der Zeiteinteilung durch
Variation der Bedenkzeit: 2,5 Stunden für
50 Züge/2 Stunden für 40 Züge (Schreib- und
Uhrenzwang), Kurzpartien zu 30, 15 und 10 Minuten
(kein Schreibzwang) und Blitzpartien zu
7 und 5 Minuten Bedenkzeit.
Geschichte und Organisation. Eine Abrundung
des bisher gewonnenen Bildes der Entwicklung
und Organisation des Schachbetriebes sowohl im
weltweiten Sinn als besonders in Österreich ist
zu erstreben. Die bereits in den unteren Klassen
gelegentlich erwähnten oder besprochenen Möglichkeiten
von Turnierformen sollen eingehender
und unter Berücksichtigung ihrer mathematischen
Grundlagen behandelt werden.
Hausübungen: Ähnlich wie im 3. Kursjahr.
Die praktische Durchführung wird weitgehend
von der Anzahl der Schüler abhängen.",
bb) hat an die Stelle der Überschrift „Chorgesang"
die Überschrift „CHOR" zu treten,
cc) hat in der unverbindlichen Übung „Hauswirtschaft"
an die Stelle der Wendung „5. bis
8. Klasse" die Wendung „4. bis 7. Klasse"
zu treten,
dd) hat die unverbindliche Übung „Leibesübungen"
zu lauten
„LEIBESÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff
1. bis 4. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff
des Pflichtgegenstandes Leibesübungen, die den
örtlichen Gegebenheiten, besonders gesundheitlichen
Erfordernissen wie auch begründeten Wünschen
der Schüler gerecht werden.
Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten
Übungsbereichen, auch Aufnahme
wertvoller außerschulischer Übungsformen (life
time sports); Spezialgruppen für Gymnastik und
Tanz; Sonderturnen für Haltungsgefährdete.
Auch beim leistungsbetonten Üben in den
Neigungsgruppen sind die Erfordernisse der
Gesundheitserziehung und des entwicklungsgemäßen
Unterrichtens zu beachten; Hinführen
zu jugendgemäßen und sachgerecht angewendeten
Trainingsformen.
Didaktische Grundsätze
Dem Grundsatz der Altersgemäßheit und den
Forderungen der Gesundheitserziehung und der
Sicherheit ist Rechnung zu tragen.";
e) ist dem Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände,
Lehrstoff, didaktische Grundsätze) folgender
Abschnitt VI anzufügen
„VI. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff,
Didaktische Grundsätze
Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung
und Einübung des vorauszusetzenden
oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes
der betreffenden Klasse durchgenommenen
Lehrstoffes für Schüler, die beim
Übertritt in die allgemeinbildende höhere Schule
oder in der Anfangsstufe (bzw. in der Unterstufe)
des betreffenden Pflichtgegenstandes auf
Schwierigkeiten stoßen. Dabei ist vorauszusetzen,
daß es sich um an sich geeignete und leistungswillige
Schüler handelt, die vorübergehend von
einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht
sind.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht
zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des
Unterrichtes im betreffenden Pflichtgegenstand
verwendet werden.".
5. Nach der Anlage A (Lehrplan der allgemeinbildenden
höheren Schulen) sind die Anlagen A/i
(Lehrplan der Höheren Internatsschulen), A/ml
(Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer
Berücksichtigung der musischen Ausbildung),
A/m² (Lehrplan des Realgymnasiums unter
besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung),
A/m³ (Lehrplan des Realgymnasiums
unter besonderer Berücksichtigung der musischen
Ausbildung für Studierende der Musik) und A/sp
(Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer
Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung) einzufügen
und haben zu lauten
Anlage A/i
LEHRPLAN DER HÖHEREN INTERNATSSCHULEN
I. STUNDENTAFEL
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
Darüber hinaus ergibt sich durch die einer
Höheren Internatsschule zugewiesene Bildungsaufgabe
und ihre Bildungsmöglichkeiten die Entwicklung
bestimmter erziehungsrelevanter Lehrplaninhalte
in Schwerpunkten. Diese Forderung
ist einerseits eine methodisch didaktische und erfordert
vom Lehrer die besondere Hervorhebung
einzelner lehrplanmäßig vorgegebener Lehrinhalte
in Beachtung ihrer Erziehungswirksamkeit,
anderseits ergibt sich daraus die Notwendigkeit
zusätzlicher Lehrinhalte, die über jene der
allgemeinbildenden höheren Schulen hinausgehen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Bei Führung als Gymnasium wie Lehrplan des
Gymnasiums, Anlage A, bei Führung als Wirtschaftskundliches
Realgymnasium für Mädchen
wie Lehrplan des Wirtschaftskundilichen Realgymnasiums
für Mädchen, Anlage A, mit folgenden
Abweichungen
Pflichtgegenstände
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Englisch
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Lehrplan für den Pflichtgegenstand Erste
lebende Fremdsprache, Englisch, des Gymnasiums,
Anlage A.
Lehrstoff
3. Klasse (4 Wochenstunden)
Aussprache: Vermittlung der richtigen
Aussprache auf Grund der Nachahmung. Besondere
Berücksichtigung der dem Deutschen fremden
Laute, des Unterschieds zwischen stimmhaften
und stimmlosen Konsonanten, der Aussprache
der Diphthonge und der dem Englischen
eigenen Tonführung.
Schulung des Gehörs und der Sprechwerkzeuge
an kurzen Sätzen und Wortgruppen, die
sich aus dem Gebrauch der Fremdsprache in der
Klasse ergeben. Die internationale Lautschrift als
Merkhilfe zur Aneignung der richtigen Aussprache.
Schreibung: Abschreiben von der Tafel
und vom Buch. Niederschrift auswendig gelernter
Texte; Diktate zunächst unveränderter, später
auch leicht veränderter Texte aus vorher gut
durchgearbeiteten Lesestücken.
Auch Diktate von frei zusammengestellten
Texten aus dem bereits erarbeiteten Sprachgut.
Gesprächs- und Lesestoff: Lesestücke
in erzählender Form und Dialoge aus dem
unmittelbaren Erlebniskreis des Schülers
(Schule und Internat, Heim und Familie, Körper
und Kleidung, Mahlzeiten, Tages- und Jahresablauf,
Uhr, Datum, Jahreszeiten und Feste,
Wetter, Krankheit) mit gelegentlichen Hinweisen
auf englische (amerikanische) Verhältnisse;
Lieder und leicht faßliche Gedichte.
Wortschatz- und Sprechübungen
Erwerben und Einüben eines für Gespräche in
der Klasse über Personen, Gegenstände und Vorgänge
aus Umwelt und Interessengebieten des
Schülers ausreichenden Wortschatzes. Festigung
des erworbenen Wortschatzes durch Frage und
Antwort, wobei nicht nur der Lehrer, sondern
auch der Schüler Fragen stellt. Auswendiglernen
von Gedichten und Liedertexten, kurzen Prosastellen
und Dialogen; Wiedergabe des Inhaltes
durchgenommener Lesestücke, zunächst durch
Beantwortung von Lehrerfragen, später auch
zusammenhängend; Umsetzen von Lesestücken
in Gesprächsform oder in szenische Darstellung,
Zwiegespräche und Gruppenszenen aus dem täglichen
Leben, womöglich von den Schülern
selbst aus dem gelernten Sprachgut zusammengestellt;
leichte Bildbeschreibungen; Spiele; erste
Versuche in Berichten über Erlebtes und im
Nacherzählen einfachster, vom Lehrer dargebotener
Geschichten, besonders aus dem Schul- und
Heimleben.
Sprachlehre: Mehrzahlbildung des Hauptwortes
mit s, die wichtigsten unregelmäßigen
Mehrzahlbildungen; der Possessive Case; bestimmter
und unbestimmter Artikel; persönliche,
besitzanzeigende, hinweisende, fragende und unbestimmte
Fürwörter; Grund- und Ordnungszahlwörter;
das Eigenschaftswort und seine regelmäßige
und unregelmäßige Steigerung; Bildung,
Steigerung, Gebrauch und Stellung des Umstandswortes;
die häufigsten Vorwörter und die gebräuchlichsten
Bindewörter; die tätige Form des
Zeitwortes im Present, Future und Past Tense
(auch die häufigsten unregelmäßigen Zeitwörter).
Expanded Form des Present Tense; die
Formen von to be, to have und to do im Present
und Past Tense, Frage und Verneinung (mit und
ohne „to do"), Befehl und Verbot; die Wortfolge
Subjekt—Prädikat—Objekt.
Schriftliche Arbeiten: Diktate in
Anlehnung an den Gesprächs- und Lesestoff; Beantwortung
von Fragen über sorgfältig durchgearbeitete
Texte; später auch Stellen und Beantworten
von Fragen; Einsatz- und Umformübungen;
leichte Inhaltswiedergaben; keine Übersetzungen.
Regelmäßig Schul- und Hausübungen.
Vier Schularbeiten, davon eine im 1. Semester.
4. Klasse (4 Wochenstunden)
Aussprache: Nach Bedarf Ausspracheübungen
in Verbindung mit Rechtschreibübungen;
Unterschiede in Aussprache und Schreibung
zwischen Hauptwort (Eigenschaftswort) und
Zeitwort; Tonführung, Bindung und Schwachtonformen
im schnelleren Sprechtempo.
Schreibung: Längere und schwierigere
Diktate unter Vermeidung völlig neuer Wörter.
Gesprächs- und Lesestoff: Lesestücke
in erzählender Form oder Dialoge über
folgende Themen unter steter Berücksichtigung
der Verhältnisse in den angelsächsischen Ländern
Leben in der Stadt und auf dem Lande, Ferien,
Fremdenverkehr, Freizeitgestaltung, Sport und
Spiel, Haushalt und Einkauf (englisches und
amerikanisches Geld), Geschäftsleben, moderner
Verkehr, Post, Rundfunk und Fernsehen,
Theater und Film, Lieder, dramatische Szenen,
Darstellungen aus der Geschichte und Sage der
Angelsachsen; Land und Leute in Großbritannien.
Wortschatz- und Sprechübungen
Planmäßige Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes
innerhalb der angeführten Sachgebiete
(idiomatische Redewendungen), Sprechübungen
mit gesteigerten Anforderungen; womöglich einsprachige
Worterklärung; Nacherzählung einfacher
vorn Lehrer dargebotener Texte; Berichte
und Gespräche über Erlebtes und Gelesenes. Darstellen
von Szenen aus dem täglichen Leben,
Auswendiglernen von Dialogen, Spiele mit verteilten
Rollen; ausführliche Bildbeschreibungen.
Einführung in die Benützung eines einsprachigen
Wörterbuches.
Sprachlehre: Wiederholung und Erweiterung
der Formen- und Satzlehre. Weitere Beispiele
für unregelmäßige Mehrzahlbildung des
Hauptwortes; rückbezügliches und bezügliches
Fürwort; Grundformen der häufigsten unregelmäßigen
Zeitwörter; das Zeitwort in der Tätigkeitsform
des Present Perfect, Past Perfect, First
Conditional und in der Leideform des Present
und Past Tense; Expanded Form in den gebräuchlichen
Zeiten; modale Hilfszeitwörter; Erweiterung
der Kenntnisse über die Vorwörter; die
gebräuchlichsten Arten der Nebensätze, im Zusammenhang
damit weitere Bindewörter; Nominalformen;
Gebrauch des Artikels; Schwierigkeiten
im Gebrauch des Umstandswortes; Einführung
in den Gebrauch der Bedingungssätze,
der indirekten Rede und Frage, der Nebensätze
und der Infinitiv-, Partizipial- und Gerundkonstruktionen.
Schriftliche Arbeiten: Vorübungen
zum Aufsatz auf Grund vorangegangener
Sprechübungen; Versuche im Briefeschreiben,
Kurzberichte über Erlebtes, gelegentlich auch einfache
Übersetzungen ins Englische.
Regelmäßig Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.
Didaktische Grundsätze
Wie Lehrplan für den Pflichtgegenstand Erste
lebende Fremdsprache, Englisch, des Gymnasiums,
Anlage A.
WERKERZIEHUNG
(für Knaben)
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Werkerziehung soll grundlegende Erfahrungen
und Kenntnisse im gestaltenden Umgang
mit Werkstoffen, dem Herstellen und Verändern
von Dingen und deren Reflexion, anstreben.
Dabei sind einerseits konstitutive, anderseits
funktionelle Ziele, die im psychomotorischen
und kognitiven Bereich liegen, anzustreben.
Die konstitutiven Lernziele sind z. B. Erziehung
zu Sorgfalt, Ausdauer, Genauigkeit, zu
planendem Verhalten, Koordination und Kooperation,
Sensibilität für Material, Form, Maß und
Farbe.
Im psychomotorischen Bereich ist der Erwerb
manueller Fertigkeiten, im kognitiven Kenntnisse
über Materialien, Werkzeuge, Verfahren
und Gesetzlichkeiten entscheidend.
Die Anbahnung formal-ästhetischer Qualitäten
sowie die Ausbildung des technisch-funktionellen
Denkens sollen eine gleichbedeutende
Rolle spielen und den Schüler zu einer künftigen
verantwortlichen Konsumhaltung und sachlichem
Urteil befähigen.
Die Förderung kreativer Fähigkeiten im Sinne
des Erfindens sowie die Werkbetrachtung bieten
dabei eine unentbehrliche Unterstützung.
Es sind Werkstücke zu wählen, die dem Schüler
die Entstehung von der Planung bis zur Vollendung,
aber auch arbeitsteilige Verfahren als
Zugang zur heutigen Wirtschaftswelt zeigen.
Die Aufgabenstellungen sollen folgenden Bereichen
entnommen werden
Gebrauchsform (mit Berücksichtigung der
Aspekte Zweckgebundenheit, Oberflächengestaltung,
werkhafte Musterungen).
Wohnraum — Haus — Umwelt.
Statisch konstruktives Bauen.
Kinetik (Kraftnutzung, Bewegung, Bewegungsumwandlung),
Regelung, Steuerung.
Lehrstoff
1. Klasse (2 Wochenstunden)
Material: Ton, Papiermaché und Metallfolien,
Holzblöcke, Papier und Karton, Schachtelelemente.
Problemstellung und Arbeitsverfahren
Gewinnung von Grunderfahrungen mit formbarem
Material durch Aufbaukeramik, Anbahnen
einer Figur-Grund-Beziehung in Form von
Flächenstrukturierungen beim Relief.
Massengliederung und Gruppierung von
neuen Raumformen durch Zusammensetzung
geometrischer Körper.
Einführung in statische Probleme mit Papierwinkelstreifen
und Stäbchenkonstruktionen.
Lösung von Stabilisierungsproblemen durch
Konstruktionen aus Draht, Stäbchen und Spagat,
die Verspannungen, Stützen und Überbrückungen
erfordern. Anbahnen von Problemen der
Dynamik durch Erfindung und Erzeugung von
Zugmechanismen (Hebelfunktionen).
2. Klasse (2 Wochenstunden)
Material: vorwiegend Ton, Gips, Holz, Karton,
Papier, Rundholz, Draht.
Problemstellung und Arbeitsverfahren
Additive und substraktive Verfahren durch
Versuche mit Rundplastiken (Höhlung, Wölbung,
Gliederung).
Konstruktives Gestalten durch Verbindung
von Papierwinkelstreifen und Holzstäben als
Bauelemente.
Erprobung der einwirkenden Kräfte, Last,
Spannung, Zug und Schub als Anbahnung statischer
Probleme. Weiterführung von Aufgaben
aus dem statischen und dynamischen Bereich
durch Belastung der Tragfähigkeit, Standfestigkeit,
Gleitfähigkeit von Materialien.
3.Klasse (2 Wochenstunden)
Material: Ton, Gips, Zement, Wachs, Rundstäbe,
Draht, Karton, Stein.
Problemstellung und Arbeitsverfahren
Bereicherung der Erfahrung mit Positiv- und
Negativformen durch andere Verfahrensweisen,
z. B. Gipsschnitt, Gießverfahren.
Ökonomische Verwendung von gegebenen
Elementen. Probleme der Überspannung von
Räumen und Gewölbeformen. Praktische Versuche
mit Skelettkonstruktionen.
Untersuchen von Geräten und Maschinen (auch
Spielzeug) durch Zerlegung und Zusammensetzung
im Hinblick auf Funktion und Gestaltung.
Übertragung von Bewegungen an differenzierteren
Aufgaben wie Lenkung, Kupplung, Getriebe,
Kurbelwelle, Nocken u. a.
Gegebenenfalls Verwendung von Baukastensystemen
oder Teilen daraus.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Material: Holz, Ytong, Gips, Stein, Draht,
Blechteile und Karton, Styropor, Ton.
Problemstellung und Arbeitsverfahren
Erschließen des Verständnisses für geschlossene
und offene Form, der Masse-Volumen-Beziehung
und kinetischer Plastik durch Arbeiten aus dem
Block, auftragende und Montageverfahren.
Planen und Bauen von Wohnmodellen nach
ökonomischen, funktionellen, sozialen und
ästhetischen Gesichtspunkten. Erstellung der
Verständigungsmodelle nach selbständigen Plänen,
Beschäftigung mit Stadt- und Raumplanung.
Der heutige Möbelbau in Modell- und Serienanfertigung.
Planung von Arbeitsvorgängen bei Serienanfertigung
in Form von Gruppenarbeit von der
Werkzeichnung über Stücklisten bis zur Kalkulation.
Kennenlernen des Zusammenhanges von
Funktion, Konstruktion und Material durch
Lehrausgänge in Betriebe, die industrielle und
gewerbliche Fertigungsmethoden veranschaulichen.
Didaktische Grundsätze
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
WERKERZIEHUNG
(für Mädchen)
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll die Freude an selbständiger
Tätigkeit wecken und durch Arbeiten mit verschiedenen
Materialien und Techniken die
schöpferischen Kräfte fördern.
Die Erprobung vieler Werkstoffe und Arbeitsverfahren
soll das Gefühl für Beschaffenheit,
Farbe und Wirkung von Stoffen und anderen
Textilien anregen und die geschmackliche Urteilsfähigkeit
entfalten.
Beim freien Gestalten soll handwerkliche Fertigkeit
in verschiedenen textilen Techniken angestrebt
werden.
Wirtschaftlichkeit, Sorgfalt und Ausdauer in
Planung und Ausführung sind bei allen Arbeiten
anzustreben. Auf materialgerechte Verarbeitung
ist Wert zu legen. Ferner ist die Kenntnis von
Verwendung und Pflege der gebräuchlichsten
Arbeitsbehelfe zu vermitteln.
Lehrstoff
1. Klasse (2 Wochenstunden)
a) am Gymnasium
Freies Verarbeiten verschiedener Materialien
in verschiedenen Techniken.
Material: Papier, Karton, Bast, Peddigrohr,
Filz, Stroh, Draht, Leder, Wachs, Wolle und
Baumwollstoffe.
Techiniken: Papierschnitt, Scherenschnitt,
Flechten, Weben, Häkeln, Stricken, Nähen und
Buntstickerei.
Themen: Papierblumen, Glückwunschkarten,
Masken, Mappen, Taschen, Hauben, Bälle, Stoffpuppen,
Stofftiere und Nähkörbchen.
b) am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium
für Mädchen
Wie Lehrplan für den Freigegenstand Werkerziehung
des Gymnasiums, Anlage A.
2. Klasse (2 Wochenstunden)
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Handarbeit
Freies Gestalten in textilen Techniken: Netzen,
Weben, Sticken u. ä. Mehrfarbenstricken, auch
mit aktuellen Materialien und Mustern: Werkstück
für den persönlichen Gebrauch oder für die
Wohnung. Arbeiten mit Filz, Peddigrohr, Bast
und anderen Materialien. Nähen: Weiterführen
des Maschinnähens. Schnittzeichnen (gegebenenfalls
Abnahme aus Modejournalen, Anleitung
zum Verändern auf eigene Maße nach vorangegangener
Maßkontrolle). Einfaches Werkstück
aus Waschstoff.
Werkerziehung
Die Freude an der handwerklichen Tätigkeit
soll geweckt und damit für die Mädchen ein
neues Interessensfeld erschlossen werden. Phantasie
und Urteilsfähigkeit tragen zu einer entsprechend
realistischen und kritischen Haltung zu heutigen
Umwelt- und Lebensproblemen bei.
Materialeigenschaften und Werkzeuge sind zu
erproben und ihnen adäquate Gestaltungsmöglichkeiten
zu vermitteln. Die Einführung in einfache
technische Funktionen im allgemeinen sowie
spezieller häufig verwendeter Geräte ist anzustreben.
Ferner ist das Verständnis für die Herausbildung
der heutigen hochindustrialisierten
Produktion aus der handwerklichen Tätigkeit
durch eigene Versuche und Werkbetrachtungen
zu fördern.
Konstruktive Holzarbeiten mit einfachen Holzverbindungen.
Technik: Sägen, Bohren, Stemmen, Oberflächenbehandlung.
Material: Platten, Leisten, Holzblöcke usw.
Farbmaterialien: Lacke, Leime usw.
Themen: Hocker, Blumentisch, Bücherregal
usw.
Erlernen einfacher Handgriffe für den Haushalt.
Einfache Reparaturen an Möbelstücken.
Erfassen der Funktion und der Art der Produktion
einzelner Teile — Betriebsbesichtigungen.
Erfassen des Wandels vom Werkzeug zur Maschine.
Technisches Werken: Experimente mit einfachen
Materialien: Versuche zur Statik und
Dynamik, Montage von Elementen, Skelettbau.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
Didaktische Grundsätze
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
HAUSWIRTSCHAFT
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff
4. Klasse (4 Wochenstunden)
Vermittlung grundlegender Kenntnisse im Kochen
und in der Führung eines Haushaltes; Erfassen
der Bedeutung einer gesunden Ernährung.
Erarbeitung der wichtigsten Grundrezepte; einfache
Menügestaltung; Tischdecken; Servieren,
Gestaltung von Familienfesten; Büffetgestaltung
für Feste in der Internatsschule.
Bedienung der Küchen- und Haushaltsmaschinen,
hauswirtschaftliche Übungen.
Didaktische Grundsätze
Wie Lehrplan für die unverbindliche Übung
Hauswirtschaft des Gymnasiums, Anlage A.
FREMDSPRACHLICHE KONVERSATION
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Aktivierung des im Unterricht der betreffenden
Fremdsprache erworbenen Sprachkönnens zunächst
in Anlehnung an die vorgegebenen
Sprachmodelle, im weiteren durch Übertragung
auf Situationen des Lebensbereiches der Schüler
bis zur eigenständigen Anwendung und zum Versuch
einer persönlichen Aussage.
Vertiefung und Festigung des erworbenen
Sprachwissens (Grammatik, Wortschatz usw.)
durch Übungen in neuen, vom Lehrbuch unabhängigen
Kontexten.
Aktivierung des im Unterricht der betreffenden
Fremdsprache erworbenen Sachwissens und Erweiterung
des Wortschatzes durch Einbeziehung
neuer Sachgebiete.
Verbesserung der Aussprache, der richtigen
Tonführung und des Hörverständnisses durch zusätzliche
Hör- und Ausspracheübungen.
Verbesserung der Sprechfertigkeit und der
praktischen Beherrschung einer gepflegten Umgangssprache.
Richtiger Gebrauch der Fremdsprache
als Kommunikationsmittel.
Lehrstoff
Erste lebende Fremdsprache
Französisch oder Englisch
1. Klasse (1 Wochenstunde)
Gesprächsthemen, die sich eng an den Lehrstoff
des Unterrichtes in Französisch oder Englisch
anlehnen und von der Umwelt des Schülers
ausgehen. Regelmäßige kurze Hör- und Ausspracheübungen.
Vertiefung und Festigung folgender
Sachgebiete
Schulleben: Lehrer, Lehrsäle, Unterrichtsgegenstände,
Stundenplan.
Heimleben: Erzieher, Internatsräume, Tagesablauf,
Körperpflege, Kleidung, Mahlzeiten, Studium,
Geschäft, Schule und Erziehung, Haus.
2. Klasse (1 Wochenstunde)
Gesprächsthemen, die sich eng an den Lehrstoff
des Unterrichtes in Französisch oder Englisch
anlehnen oder sich aus aktuellen Ereignissen
des Tages ergeben. Regelmäßige Hör- und
Ausspracheübungen. Vertiefung und Festigung
folgender Sachgebiete: Ferien, Landleben, Familien-
und Internatsleben, Spiele, Musizieren,
Handarbeit, Lektüre, Wanderungen, Exkursionen,
Schullandwoche, Einkaufen, Erkrankung,
Heimfahrtsonntag, Feste im Internat und im Elternhaus.
3. Klasse (1 Wochenstunde)
Gesprächsthemen aus dem Alltag und zu aktuellen
Ereignissen. Vertiefung und Festigung
folgender Sachgebiete: Haus, Wohnung, Garten,
Reise, Verkehrsmittel, Großstadtverkehr, Restaurant,
Post, Telephon, Berufe; Beiträge zur Landeskunde.
4. Klasse (1 Wochenstunde)
Gesprächsthemen aus dem Alltag und zu aktuellen
Ereignissen. Vertiefung und Festigung
folgender Sachgebiete: Sportarten, Theater, Kino,
Konzert, Rundfunk, Tourismus.
Beiträge zur Kenntnis der Geographie, der
Geschichte, der Wirtschaft und des kulturellen
Lebens (Frankreich bzw. Commonwealth und
USA).
Zweite lebende Fremdsprache
Englisch oder Französisch
3. und 4. Klasse (je 1 Wochenstunde)
Wie für die Erste lebende Fremdsprache, 1. bis
3. Klasse.
Didaktische Grundsätze
Die Gestaltung des Unterrichtes in Fremdsprachlicher
Konversation hat völlig unabhängig
und getrennt vom Unterricht in der betreffenden
Fremdsprache zu erfolgen, auch wenn die beiden
Gegenstände von einem Lehrer betreut werden.
Der Unterricht dient der Vertiefung und Festigung
der im Unterricht in der betreffenden
Fremdsprache erworbenen Kenntnisse.
In der 1. Klasse wird eine stoffliche Anlehnung
an den Unterricht des Pflichtgegenstandes
der Fremdsprache und damit die Übernahme der
fremdsprachlichen Konversation durch den jeweiligen
Fremdsprachenlehrer empfohlen. In den
weiteren Lernjahren könnte die fremdsprachliche
Konversation auch von einem anderen Lehrer
dieser Fremdsprache oder vom fremdsprachigen
Assistenten übernommen werden. In allen
Fällen hat sich der Lehrer ausschließlich der
Fremdsprache und der mündliehen Arbeitsweise
zu bedienen. In keinem Fall sind schriftliche Arbeiten,
Hausübungen aller Art, oder die Verwendung
eines Lehrbuches vorzusehen.
Trotz weitgehender Berücksichtigung vorgebrachter
Wünsche der Schüler und der Schülerinteressen
bei der Wahl der Gesprächsthemen
ist eine Vorbereitung und Planung sowohl hinsichtlich
der Thematik als auch des Einsatzes von
Hilfsmitteln unerläßlich. In jeder Phase des Unterrichts
soll die Sprech-, Imitations- und Spielfreude
der Schüler dieser Altersstufe für ein aktives
handlungsorientiertes Sprechverhalten ge-
nutzt werden, Indem alle Formen der szenischen
Darstellung, des Dialognachspielens, der
Lernspiele und des authentischen situativen
Sprechens geübt werden.
Lebensnähe, Aktualität und Anschaulichkeit
sind erforderlich. Regelmäßige kurze Grammatikübungen
und idiomatische Übungen, ebenso Hörübungen
(z. B. Tagesnachrichten) werden empfohlen.
Kurzberichte über Selbsterlebtes und
Selbstbeobachtetes im Heim oder in der Familie
und ihre Auswertung in Form von Gesprächen
und Diskussionen werden sich als wertvoll erweisen.
Allmählich sollten die Schüler zu selbständigen
und kritischen Stellungnahmen als Vorbereitung
auf die Klassendiskussion in den
späteren Lernjahren hingeführt und gelenkt werden.
Zur Erreichung dieser Ziele ist es notwendig,
alle Schüler zu größtmöglicher regelmäßiger Aktivität
zu führen, wobei sich insbesondere die
audio-visuellen Hilfsmittel wie Tuchtafel, Wandbild,
Tonband (z. B. Schulfunk), Schallplatte,
Diareihe, Kurzfilm, Zeitung, Zeitschrift als wertvolle
Hilfe und Ausgangspunkt für ein Gespräch
erweisen werden. Das Gespräch der Schüler untereinander
und damit die Übung in der Fremdsprache
als Kommunikationsmittel ist besonders
zu fördern.
In der Konversationsstunde sollten die Motivation
der Schüler besonders angesprochen und
jedem Schüler zahlreiche Gelegenheiten zu Erfolgserlebnissen
geboten werden.
Freigegenstände
INSTRUMENTALMUSIK
(Klavier, Violine, Violoncello, Orgel, Gitarre,
Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Horn, Trompete,
Posaune)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Instrumentalunterricht dient in Erfüllung
der Aufgabe der Höheren Internatsschulen der
Förderung der musischen Anlagen sowie auch
der Persönlichkeitsentwicklung durch sinnvolle
Freizeitgestaltung in Ergänzung zum Unterricht
der allgemeinbildenden Gegenstände. Auf Grund
der Organisationsform einer Internatsschule ist
der Instrumentalunterricht innerhalb der Schule
als Ersatz für den Besuch einer Musikschule anzubieten.
Die vermittelten Kenntnisse sollen dem Schüler
zumindest als solide Grundlage zur Ausübung
gediegener Hausmusik, zum praktischen
Musizieren im Solo- und Ensemblespiel dienen,
müssen aber auch im Bedarfsfall die Voraussetzung
für ein späteres Berufsstudium bilden
können.
Lehrstoff
Klavier
1.Lernjahr (2 Wochenstunden)
Fünffingerreihe transponieren, verschiedene
Anschlagsarten, alle Durtonleitern mit jeder
Hand allein über eine Oktave, dazu Dreiklang
in der Grundstellung.
Geeignete Spielstücke.
2. Lernjahr (2 Wochenstunden)
Alle Durtonleitern mit beiden Händen zusammen
über eine Oktave, Parallel- und Gegenbewegung,
Beginn einiger Molltonleitern, dazu
Dreiklang in der Grundstellung, Beginn von
Dreiklangsumkehrungen.
Geeignete Spielstücke.
3.Lernjahr (2 Wochenstunden)
Alle Dur- und Molltonleitern mit beiden
Händen zusammen über zwei Oktaven; kleine
Dreiklänge zerlegt und akkordisch über zwei
Oktaven mit beiden Händen zusammen.
Verschiedene polyphone Literatur, Etüden,
Lieder, Moderne; Vierhändige Literatur. Beginn
leichter Sonatinen.
4. Lernjahr (2 Wochenstunden)
Tonleitern in Triolen über drei Oktaven;
chromatische Tonleiter.
Akkordverbindungen (z. B. Ganzschluß I-V-I)
Dominant-Septakkord.
Spielliteratur wie Bach „Kleine Präludien und
Fugen", Schumann op. 68, Lemoine op. 37, Bartok
„Für Kinder".
Didaktische Grundsätze
Gemeinsame Hör- und Rhythmusübungen,
Notenlesen, musikalische und formale Erarbeitung
von Musikstücken sowie kritisches Zuhören
und Verbessern von Fehlern. Förderung
des Zusammenspiels.
Violine
1.Leistungsstufe (2 Wochenstunden)
Einwandfreie Geigenhaltung, saubere Bogenführung
und Tongebung.
Hauptstricharten: Legato-Staccato, Détaché-
Martelé, Fingerstrich am Frosch und an der
Spitze.
Elementartechnische Übungen der linken Hand
(alle vier Griffarten und damit verbunden Tonleitern
und Dreiklänge bis zu vier Vorzeichen).
Vorbereitende Übungen für das Lagenspiel.
Vorübungen für das Vibrato.
Rhythmische Übungen (Synkope, Punktierungen,
Triole).
Einfache Motivergänzungs- und Motiverfindungsübungen.
Nachspielen vorgesungener Motive.
Liedspiel aus dem Gedächtnis.
Blattspiel einfacher Stücke.
Zusammenspiel in einfacher Form.
Nach Abschluß der 1. Leistungsstufe sollte der
Schüler leichte Spielliteratur und Etüden in der
ersten Lage einwandfrei vortragen können.
2. Leistungsstufe (2 Wochenstunden)
Ständige Kontrolle der Geigenhaltung und
Bogenführung, Erlernen und Festigen der ersten
drei Lagen, Vorbereitung der höheren Lagen
durch sequenzartige Lagenwechselübungen (bis
zur fünften Lage).
Schwierigere Stricharten (Viotti-Strich, Wurfbogen,
Portato usw.), Saitenwechselübungen,
dynamische Übungen, Trillerübungen, einfache
Verzierungen, natürliche Flageolettöne, Vervollkommnung
und Anwendung des Vibratos, alle
Tonleitern und Dreiklänge in Dur und Moll, einfache
Doppelgriffe, Blattspiel von Stücken mäßiger
Schwierigkeit, Melodieergänzungs- und Erfindungsübungen,
Nachspielen vorgesungener Melodien,
einfache Transpositionen (Oktav, Quint
usw.). Hinführen zur musikalischen Gestaltung,
Erziehung zu selbständiger Arbeitsweise (zeitsparendes
und sinnvolles Üben).
Nach Abschluß der 2. Leistungsstufe sollte der
Schüler Etüden und Spielliteratur mittleren
Schwierigkeitsgrades (in den ersten drei Lagen)
einwandfrei vortragen können.
3. Leistungsstufe (2 Wochenstunden)
Der Unterricht in der 3. Leistungsstufe paßt
sich im wesentlichen den individuellen Begabungsmerkmalen
des Schülers an. Festigung der dritten
bis fünften Lage, Vorbereitung der höheren
Lagen, Lagenwechsel, Bogenübungen, Spiccato,
Festigen aller anderen Bogenstricharten, Grundlagen
der Akkordtechnik, Ausbau des Doppelgriffspiels
(Terzen, Sexten, Oktaven), künstliche
Flageolettöne, Tonleitern und Dreiklänge über
drei Oktaven. Blattspiel im Einzel- und Zusammenspiel.
Kammermusik, Orchesterspiel.
Didaktische Grundsätze
Durch kritisches Zuhören einerseits und kontrolliertes
Vorspiel anderseits soll jeder Schüler
einen Weg zum selbständigen Üben finden. Verständnis
für die Notwendigkeit technischer Übungen
und Freude am Musizieren durch Erarbeitung
wertvoller Spielliteratur sollen ihm aktive Musikpflege,
wenigstens in bescheidenem Maße, zu
einem Lebensbedürfnis werden lassen.
Ein erfolgreiches Studium des Violinspiels setzt
eine besondere musikalische und streicherische
Begabung voraus; deshalb sollten bei der Schülerauswahl
nur besonders musikalisch und manuell
begabte Schüler zugelassen werden. In vielen
Fällen wird bereits am Anfang die Überprüfung
der musikalischen Fähigkeiten (Tonunterscheidungsvermögen,
Rhythmusempfinden, Merkfähigkeit
für Melodie usw.) sowie die der physiologischen
Voraussetzungen (Handbau, Länge und
Funktionsfähigkeit der Finger, Beweglichkeit im
Schultergelenk usw.) Klarheit schaffen. Bei gehemmten
und nervösen Kindern und in Zweifelsfällen
sollte man jedoch ein endgültiges Urteil
erst nach einer gewissen Probe- und Beobachtungszeit
fällen. Sehr vorteilhaft ist es, wenn
die Schüler vor Beginn des Violinunterrichtes
eine musikalische Grundausbildung (Grundkurs,
Orffkurs, eventuell Blockflöte oder Klavier) absolviert
haben.
Violoncello
1. Leistungsstufe (2 Wochenstunden)
Einwandfreie Haltung des Instrumentes, des
Bogens und der Fänger der linken Hand. Sichere
Bogenführung und Entwicklung einer lockeren
Tongebung.
Stricharten: Détaché — Martelé, legato —
staccato.
Einführung in den Fingerstrich, Erlernen des
Saitenwechsels, einwandfreie und sichere Intonation
in der engen, weiten und erhöhten ersten
Lage, sowie in der halben Lage.
Skalen und Akkordzerlegungen innerhalb dieser
Lagen, Vorbereitung des Lagenspiels.
Musizieren einfacher Vortragsstücke und
Duos.
2. Leistungsstufe (2 Wochenstunden)
Ständige Kontrolle der Haltung, Bogenführung
und Intonation.
Stricharten: Portato, gebundenes Staccato,
Fortführung des Saitenwechsels und der Fingerstrichübungen.
Einwandfreie und sichere Intonation in der
2., 3. und 4. Lage. Intensive Beschäftigung mit
dem Lagenwechsel, Einführung des Flageolettspiels,
Erlernen des Vibratos, einfache Doppelgriffe,
Triller und einfache Verzierungen, Skalen
und Akkordzerlegungen in Dur und Moll über
zwei Oktaven, Interpretation leichter Sonaten
und Concertinos (Barock und Frühklassik) sowie
Vortragsstücke aus verschiedenen Epochen
(Moderne).
Nach Abschluß der 2. Leistungsstufe sollte der
Schüler Spielliteratur in der 1. bis 4. Lage und
Etüden einwandfrei vortragen können.
3. Leistungsstufe (2 Wochenstunden)
Weiterentwicklung der Bogentechnik; Spiccato,
Skalen und Akkordzerlegungen über drei
Oktaven, Skalen in Terzen und Sexten, Doppeltriller,
Erlernen der 5., 6. und 7. Lage, Einführung
in den Daumenaufsatz, Interpretation
leichter Konzertliteratur, Kammermusik, Orchester.
Nach Abschluß der 3. Leistungsstufe sollte der
Schüler Etüden und Literatur wie Bachs Suite
in G-Dur, Konzerte von Vivaldi und Leo, Konzertino
von Kiengel, beherrschen.
Didaktische Grundsätze
Siehe Violine.
Gitarre, Blockflöte, Querflöte,
Klarinette, Trompete, Posaune
Lehrstoff und didaktische Grundsätze
Jeweils wie Lehrplan für den Pflichtgegenstand
„Instrumentalmusik" des Realgymnasiums unter
besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung,
Anlage A/m².
VI. FÖRDERUNTERRICHT
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.
Anlage A/m 1
LEHRPLAN DES GYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG
DER MUSISCHEN AUSBILDUNG
I. STUNDENTAFEL
Unterstufe
Freigegenstand
Wie Anlage A.
Unverbindliche Übung
Wie Anlage A.
Förderunterricht
Wie Anlage A.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen
Der vierte Absatz hat zu lauten
„Eine so verstandene Allgemeinbildung bedeutet
nicht die Vorbereitung auf bestimmte
Fachstudien, sondern eine allgemeine Hochschulreife,
die es dem jungen Menschen ermöglicht,
im Streben nach dem Guten, Wahren und Schö-
nen Wesentliches von Unwesentlichem und
Echtes von Unechtem zu unterscheiden, sachlich,
logisch und schöpferisch zu denken und sich genau
und klar auszudrücken. Diese Allgemeinbildung
soll ihn zu Wissenschaft und Kunst hinführen."
Nach dem sechsten Absatz ist einzufügen
„am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung
der musischen Ausbildung die musischen
und sprachlich-historischen Unterrichtsgegenstände
und die sich aus ihnen ergebenden Aspekte
unserer Kultur."
Nach dem neunten Absatz ist einzufügen
„In diesem Zusammenwirken der Bildungsbereiche
setzt das Gymnasium unter besonderer
Berücksichtigung der musischen Ausbildung bestimmte
Schwerpunkte: Mehr als die anderen
Formen der allgemeinbildenden höheren Schule
pflegt es musisches Verhalten in allen Unterrichtsgegenständen
und führt zu vertieftem Verständnis
der Zusammenhänge der geistesgeschichtlichen
Grundlagen mit dem mathematisch-naturwissenschaftlichen
Beitrag zur Entwicklung der
europäischen Kultur. Das Musische ist nicht nur
auf die musischen Unterrichtsgegenstände im engeren
Sinn beschränkt, sondern stellt ein komplexes
Verhalten dar, das emotionales Schauen.
Hören und Gestalten als zweckfreie, sich selbst
genügende Tätigkeit umfaßt. Vom vertieften
Werterleben her soll der junge Mensch in besonderer
Weise befähigt werden, am Aufbau Europas
aus den höchsten Werten abendländischen
Geistes mitzuarbeiten."
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen
Im Abschnitt 1 ist im zweiten Absatz nach dem
Begriff „Selbsttätigkeit" der Begriff „und musische
Haltung" einzufügen.
Im Abschnitt 2 ist nach dem dritten Absatz
einzufügen
„Die Erziehung zur Mitgestaltung von Schulfeiern
und deren musikalischer Umrahmung sowie
die Erziehung zur Mitarbeit bei der Veranstaltung
von Kunstausstellungen ist von Bedeutung."
Im Abschnitt 2 ist nach dem letzten Absatz
anzufügen
„Aufgabe der musischen Unterrichtsgegenstände
im engeren Sinn ist es, die Schüler im Rahmen
ihrer Begabung und Möglichkeit zu lebenslanger
schöpferischer oder nachschöpfender künstlerischer
Tätigkeit anzuregen und ihnen dadurch
eine besondere Hilfe zur Bewältigung der Freizeit
zu geben."
Im Abschnitt 3 ist an den zweiten Absatz anzufügen
„sowie nach Möglichkeit durch gemeinsamen Besuch
von Kunstausstellungen, Kunstsammlungen,
Theateraufführungen und Konzerten."
Im Abschnitt 5 sind am Ende des ersten Absatzes
an die Worte „Arbeitsweisen eines wissenschaftlichen"
die Worte „und künstlerischen"
anzufügen.
Im Abschnitt 5 ist im dritten Absatz nach
dem ersten Satz einzufügen
„Es bietet sich die Möglichkeit der künstlerischen
Ensembleleistung auf musikalischem und schauspielerischem
Gebiet sowie die Zusammenarbeit
bei dekorativen Gestaltungen an."
Im Abschnitt 6 haben der dritte und vierte
Absatz zu lauten
„Die Teamarbeit der Lehrer ist besonders zu
pflegen, weil nur auf diesem Wege das Ziel der
Durchdringung aller Unterrichtsgegenstände vom
zentralen Bildungsziel dieser Sonderform her erreicht
werden kann: Einheit der Bildungsgestaltung
und Bildungswirkung trotz der Fächerung
des Bildungsgutes. Dabei soll ein harmonischer
Ausgleich zwischen intuitivem Erkennen und
spontanem Erleben bis hin zu analytisch-rationalem
Denken, systematischem Ordnen, Erwerben
einer gesicherten Überschau und positiv kritischem
Abwägen angestrebt werden. So gesehen
wird dieses musische Bildungsprinzip nicht nur
von den künstlerischen und den sprachlich-literarischen
Unterrichtsgegenständen und den Leibesübungen
vertreten, vielmehr haben sämtliche
Unterrichtsgegenstände die Aufgabe, auf alle
Aspekte der musischen Bildung Bezug zu nehmen.
Vornehmste Mittel dieser musischen Bildung
sind schöpferisch-freudebetontes Spiel und
nachschöpferische Gestaltung im weitesten Rahmen,
die den jungen Menschen befähigen, unter
behutsamer Lenkung wissenschaftliche und künstlerische
Entdeckungen selbständig nachzuvollziehen
und damit nachzuerleben.
Methodisch kann dieses Ziel nur durch sorgfältig
überlegte und auf den jeweiligen Wissensstand
des Schülers abgestimmte Pflege aller sinnvollen
Querverbindungen erreicht werden. Anleitungen
dafür sind im Rahmen der Didaktischen
Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände
gegeben.
Die Heranziehung außerschulischer Fachleute
für Referate und Diskussionen und zur Pflege
solcher Querverbindungen ist fallweise möglich."
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Unterstufe
Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe" ist
anzufügen
„Als vordringliche Aufgaben müssen gelten
Erhaltung und Stärkung der kindlichen Phantasie;
Erziehung zu produktivem Denken, zu Selbständigkeit
und Kritikfähigkeit; Weckung der Freude
an der Dichtung, Förderung des Verständnisses
ihrer Formen und Gehalte; Anleitung zu eigenen
— wenn auch bescheidenen — schöpferischen
Gesaltungsversuchen; Pflege der verschiedensten
Arten des darstellenden Spieles."
Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" ist anzufügen
„Bei der Vielfalt und Verschiedenheit der Aufgaben,
die dem Deutschunterricht gestellt sind,
sollte danach getrachtet werden, eine innere Konzentration
zu erreichen. Als Möglichkeit dazu
sei auf den Unterricht nach Themenkreisen hingewiesen.
Im Sinne der Anregung und Anleitung zu
schöpferischer Betätigung möge auch Gelegenheit
zu künstlerischen Gestaltungsversuchen gegeben
werden. In Frage kommen: Gedichte, Fabeln,
Märchen, Kurzgeschichten, Hörspiele, dramatische
Szenen.
Darstellendes Spiel
Die Pflege des darstellenden Spieles ist am Musischen
Gymnasium von besonderer Bedeutung.
Hier ergibt sich die Möglichkeit, Erleben, Verstehen
und Gestalten zu einer Synthese zu bringen.
In Frage kommen vor allem: Pantomime,
Scharade, Stegreifspiel, Szene oder Kurzdrama;
Bewegungs- und Tanzspiele, die Gelegenheit zur
Koordination mit Musikerziehung und Leibesübungen
geben."
ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE
Englisch
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe.
Wie Anlage A.
Lehrstoff
Wie Anlage A, mit folgenden Ergänzungen
1. Klasse
Gesprächs- und Lesestoff
Leichte Ganzschriften — etwa englische Kinderbücher.
Wortschatz- und Sprechübungen
Umwandlung der Lesestücke mit wechselnder
Erzählperspektive, in andere Zeitformen; Briefform.
Leichte Bildbeschreibungen, daraus abgeleitet
das Erzählen einer Bildgeschichte (Composition
through pictures); Spiele.
2. Klasse
Gesprächs- und Lesestoff
Fortsetzung der Lektüre von ein oder zwei
leichten Ganzschriften. Anregung zu erster Hauslektüre
von Ganzschriften. Ausbau der Picture-
stories.
Schriftliche Arbeiten
Nacherzählen einfachster, vom Lehrer vorgetragener
Geschichten; Ausbau der Composition
through pictures.
3. Klasse
Gesprächs- und Lesestoff
Das literarische Schrifttum aus dem englischen
Sprachraum soll mehr und mehr in den Vordergrund
gerückt werden. Sprachlich vereinfachte
Ganzschriften aus der englischen Weltliteratur;
Sagen der Angelsachsen; Erzählungen; Gedichte
und Lieder. Eigenart des Landes und seiner Bewohner;
Szenen aus der Geschichte Englands.
Wortschatz- und Sprechübungen
Fragen, Antworten zum gelesenen Text, inhaltliche
Zusammenfassungen, Versuch erster Stellungnahmen
zu Ganzschriften; erste Übungen zur
Stilbetrachtung (z. B. Überprüfung des Bedeutungswandels,
wenn einige besonders ausdrucksstarke
Wörter durch andere ersetzt werden);
Üben von Nacherzählungen mit erhöhtem
Schwierigkeitsgrad.
4. Klasse
Gesprächs und Lesestoff
Weiteres literarisches Schrifttum aus dem englischen
Sprachraum. Sprachlich vereinfachte Ganzschriften
aus der englischen und amerikanischen
Weltliteratur; Reiseschilderungen, Einakter oder
Szenen aus einem dramatischen Werk. Dabei
Stoffgebiete wie: Kulturleben, internationale Zusammenarbeit,
menschliche Beziehungen und Verhaltensweisen,
Handel, Industrie, moderne Technik.
Wortschatz- und Sprechübungen
Ansätze zu einer persönlichen Stellungnahme.
Ausbau der Stilbetrachtungen (z. B. Bildhaftigkeit
der Sprache; Wörter, die stark zur Vermittlung
von Stimmungen beitragen — Änderungsversuche).
Schriftliche Arbeiten
Ausarbeiten eines gegebenen Stoffkerns. Zeitungsannonce.
Erlebtes in Form eines Zeitungsberichts
(z. B. Unfall, Sportveranstaltung, Theater-
oder Konzertbesprechung).
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage A, mit folgenden Ergänzungen
Wortschatz
Vermittlung neuer Wörter auch durch szenische
Darstellung.
Sprechübungen
Kurze szenische Stegreif-Darstellungen mit einfachsten
Dialogen in Anknüpfung an den Text;
Umwandlung eines Textes mit Wechsel der Erzählperspektive;
einfache Stellungnahmen zu
Gelesenem; Nacherzählung, Gedichtvortrag. Umformung
eines Gedichtes oder einer dramatischen
Szene in einen Prosatext oder umgekehrt. Die
Verwandlung einer sprachlichen Form in eine
andere kommt der unbefangenen Experimentierlust
der Schüler der Unterstufe entgegen. Dazu
kommen Umformungen aller Art, die das Üben
grammatikalischer Formen oder Konstruktionen
zum Ziel haben.
Lesestoff
Der Schüler soll veranlaßt werden, in einfachen
Sätzen knappe Inhaltsangaben zu machen und
diese zu sammeln.
Schriftliche Arbeiten
Dem Schüler soll bewußt gemacht werden, was
guter Stil und die Schönheit der Sprache bedeuten
können.
LATEIN
Unterstufe
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe" ist
anzufügen
„Querverbindungen zu den anderen Unterrichtsgegenständen
sind in besonderem Maß zu
pflegen."
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Unterstufe
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung
Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" ist anzufügen
„Den kulturgeschichtlichen Aspekten und den
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen
ist besondere Bedeutung zuzumessen.
In den unteren Klassen soll eine enge Zusammenarbeit
mit Geographie und Wirtschaftskunde
angestrebt werden, um die Anschaulichkeit
der Darstellung der Weltgeschichte und besonders
auch des Europagedankens zu erhöhen. Eine
gegenwartsnahe länderkundliche Behandlung soll
dem Geschichtsunterricht vorausgehen und die
Zusammenhänge zwischen Raum und geschichtlicher
Entwicklung erkennen lassen. Auf diese
Weise soll dem Schüler ein europäisches Geschichtsbild
und dessen Bezug zur Gegenwart
vermittelt werden.
Der musischen Bildungsidee entsprechend ist
auch die zeichnerische Darstellung geschichtlicher
Inhalte fallweise anzuwenden. Auch der Gestaltung
historischer Themen durch die Schüler
soll Raum gegeben werden. Die Anlässe zu
Klassenfeiern im Rahmen des Geschichtsunterrichtes,
z. B. Nationalfeiertag, Gedenktage,
Europatag, Tag der Vereinten Nationen, sollen
von den Schülern in eigener Gestaltung genützt
werden."
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Unterstufe
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung
Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" ist anzufügen
„Dazu Beobachtungsaufgaben: vom Wettergeschehen
(Jahresablauf der Witterung), Beobachtungen
über das Wohnen, Arbeiten u. ä.
Zusammen mit der Besprechung der heimatlichen
Landschaft auch kurze geschichtliche Hinweise in
der Form lebendiger Kultur- und Zeitbilder.
Weckung des Interesses für die Vergangenheit
und für die Aufgalben der künftigen Gestaltung
von Landschaft, Wirtschaft und Gesellschaft
durch Anschauungsmittel.
In der 3. und 4. Klasse soll die Schulung des
Beobachtens durch Beobachtungsaufgaben aus der
heimatlichen Landschaft und Wirtschaft weitergeführt
werden. Wenn möglich soll eine Schullandwoche
ein tieferes Kennenlernen Österreichs
und seiner Wirtschaft fördern. Durch Bildung
von Arbeits- und Interessengruppen sollen
dabei die Selbsttätigkeit der Schüler und der
Ertrag gesteigert werden. Überhaupt ist der
Selbsttätigkeit der Schüler und der Wahrnehmung
von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen,
insbesondere auch der planmäßigen
Zusammenarbeit mit dem Unterricht
aus Geschichte und Sozialkunde, besondere Beachtung
zu widmen. Ein erlebnisbetonter Unterricht
und reichlicher Einsatz audiovisueller Mittel
sollen der Entwicklungsstufe des Schülers
Rechnung tragen. Möglichste Abwechslung zwischen
Arbeitsunterricht und Schülergespräch, zwi-
schen Zeichnung, Bild und Ton ist anzustreben.
Der Gelegenheitsunterricht, wie der Weltspartag,
der Tag des Waldes, der Europatag u. a. sowie
die Klassenfeiern sollen unter Anleitung des
Lehrers weitgehend selbständig von den Schülern
gestalltet werden.
Orientierung mit Karte und Kompaß sollen
auch auf Wandertagen zwanglos eingebaut und
das Verständnis für Landschaft und Naturschutz
gefördert werden."
MATHEMATIK
Unterstufe
Wie Anlage A, mit folgenden Ergänzungen
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"
ist anzufügen
„Weckung der Freude an mathematischem Denken
und an der Schönheit geometrischer Konstruktionen.
Erlebnis der Mathematik als Herausforderung
an schöpferische Phantasie, Verstandeskraft, Arbeitswillen,
Ausdauer und Genauigkeit.
Kenntnis einiger Querverbindungen zwischen
Mathematik, Bildender Kunst, Musik und Kulturgeschichte."
Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" ist anzufügen
„Wird auch der Einstieg in die mathematische
Problematik meist aus der Anschauung und
Alltagserfahrung zu erfolgen haben, so ist doch
früh das Verständnis für abstrakte Methoden
und Modelle zu wecken, zunächst als Spiel mit
selbstgegebenen Regeln (fallweise auch im Team),
später als schrittweiser Aufbau eines umfassenden
Systems.
Durch Pflege sinnvoller Querverbindungen zu
anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere
zu Musikerziehung, Bildnerischer Erziehung
sowie Geschichte und Sozialkunde) soll
jede Isolierung mathematischen Wissens und
Könnens vermieden werden. Mit Beharrlichkeit
soll auf sorgfältige Arbeitsweise, auf Genauigkeit
und gefällige äußere Form, insbesondere
der geometrischen Konstruktionen, geachtet
werden, wobei die sinnvolle Verwendung von
Farben stets willkommen ist."
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Unterstufe
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung
Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" ist
nach dem ersten Absatz einzufügen
„Selbsttätigkeit und Begreifen stehen dabei im
Vordergrund. Mit dem Objekt und, wenn möglich,
am lebenden Material zu arbeiten, wird
angestrebt: Sehen, Erkennen und Wiedergeben
sollen eine Erziehung zu biologischem Denken
ermöglichen. Zur altersgemäßen Motivation darf
auch das spielerische Moment (eigene Betätigung
als „Naturforscher" bei Beobachtungsaufgaben
oder Experimenten) nicht zu kurz kommen."
CHEMIE
Unterstufe
Wie Anlage A.
PHYSIK
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung
„Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen,
insbesondere zu Musikerziehung
(Klangerzeugung, Musikinstrumente, Tonintervalle)
beziehungsweise zu Bildnerischer Erziehung
(Farbenlehre), zu Geschichte und Sozialkunde sowie
zu Geographie und Wirtschaftskunde sind
zu pflegen."
Lehrstoff
2. Klasse
Wie Anlage A.
3. Klasse (3 Wochenstunden)
Mechanik
Kraft, Zusammensetzung und Zerlegung von
Kräften. Schwerpunkt. Arbeit und Leistung.
Gleichgewichtsarten. Einfache Maschinen.
Beharrungsgesetz. Kraft als Ursache der Beschleunigung.
Gleichförmige Bewegung. Gleichmäßig
beschleunigte Bewegung. Zusammensetzung
von Bewegungen, Wurfbewegungen. Kreisbewegung.
Schwingung.
Hydrostatik und Aerostatik
Auftrieb in Flüssigkeiten und Gasen. Bestimmung
des spezifischen Gewichtes. Aräometer.
Optik
Lichtquellen. Lichtausbreitung. Reflexion.
Spiegel. Brechung. Totalreflexion. Prismen. Linsen.
Optische Instrumente. Auge. Farbenzerstreuung.
Körperfarben.
Magnetismus
Magnete, Kraftwirkung der Pole. Magnetisches
Feld. Erdmagnetismus.
Elektrizität
Elektrischer Strom, Bewegung von Elektronen.
Wirkungen des elektrischen Stromes; Wärme-
und Lichtwirkung, magnetische Wirkung. Elektromotor.
Chemische Wirkung des elektrischen Stromes,
galvanische Elemente, Akkumulator. Elektrische
Grundgrößen. Ohmsches Gesetz. Stromarbeit und
Stromleistung. Induktion. Gleich- und Wechselstrom.
Generator. Transformator. Elektrizitätsversorgung
Österreichs.
Energie und Energieumwandlungen
Arten der Energie. Wasserkraftmaschinen.
Wärmekraftmaschinen. Elektrische Maschinen.
Allenfalls: Gravitation. Bewegung der Himmelskörper.
Strömungslehre
Luftwiderstand. Dynamischer Auftrieb. Luftfahrt.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen
Nach dem ersten Absatz ist einzufügen
„Die Festigung des Verständnisses der physikalischen
Begriffe und deren Zusammenspiel soll
durch weitere Beobachtungen und Versuche
gelegentlich auch zahlenmäßig verfolgt werden,
wobei die Rechnungen der Altersstufe der Schüler
angepaßt sein müssen.
Das Kind soll die numerische Erfassung als
Anwendung der bisherigen Mathematikkenntnisse
erleben. Zur altersgemäßen Motivation darf auch
das spielerische Moment (die Klasse als forschendes
Team) nicht zu kurz kommen. In diesem
Rahmen sind auch Kurzreferate von Schülern,
die zu den besprochenen Kapiteln besondere
Beobachtungen gemacht oder ihr Wissen aus technischen
Baukästen oder durch die Massenmedien
gewonnen haben, sehr zu begrüßen. Hiebei ist
eine klare, wissenschaftliche Ausdrucksweise anzubahnen
(Bezug auf das Kapitel Fachsprachen
im Deutschunterricht der 3. Klasse). Die Weckung
des altersgemäßen Verständnisses durch eine
exemplarische und genetische Methode ist wichtiger
als eine Anhäufung von Tatsachenwissen."
Im Unterabschnitt „2. Klasse" ist nach dem
ersten Absatz einzufügen
„Von den Schülern selbst erdachte Experimente
sollen gegebenenfalls von den Schülern vorgeführt
werden. Dabei ist anzugeben, was am
Naturverhalten untersucht werden soll, und das
Ergebnis ist in einem sprachlich klar formulierten
und wenn notwendig mit Skizzen versehenen
Versuchsprotokoll festzuhalten."
Der Unterabschnitt „3. Klasse" hat zu lauten
„3. Klasse
Mechanik
Beim Vergleich von Kräften und bei Messung
von Arbeit und Leistung sind die Einheiten des
Meß- und Eichgesetzes zu verwenden.
Die Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit,
Beschleunigung, Masse und Kraft sind aus
der Beobachtung möglichst einfacher Versuche
abzuleiten, die rechnerisch auszuwerten sind. Die
gleichmäßig beschleunigte Bewegung an der
schiefen Ebene, im freien Fall und in der Horizontalen
ist zu besprechen. Es ergeben sich Anknüpfungen
an die Verkehrserziehung: Bremsweg,
Reaktionsweg. Die Wurfbewegungen sind
graphisch zu behandeln. Kreis- und Pendelbewegung
sind experimentell zu zeigen und anschließend
zu besprechen. Mathematische Behandlung
dieser Bewegungen ist noch nicht möglich.
Hydro- und Aerostatik
Das archimedische Prinzip ist experimentell
zu ermitteln und aus den Druckverhältnissen der
Flüssigkeit verständlich zu machen.
Optik
Die Ausbreitung des Lichtes ist an Beispielen
zu erläutern und die Entstehung der Sonnen-
und Mondfinsternisse auch im Unterschied zu
den Mondphasen zu erklären.
Die Entstehung von Bildern durch Spiegel
und Linsen kann durch einfachste Konstruktionen
der geometrischen Optik erläutert werden.
Magnetismus
Messungen sind noch nicht durchzuführen.
Elektrizität
Die Stromquellen sind zunächst als gegeben
anzunehmen.
Zur Veranschaulichung des elektrischen Stromes
können Filme und Bildreihen herangezogen werden.
Bei Besprechung der zahlreichen Anwendungen
des elektrischen Stromes in Haushalt und
Technik sind wiederholt Hinweise auf die Gefahren
bei unsachgemäßem Gebrauch oder bei
schadhaften Geräten notwendig.
Es ist auf die chemischen Wirkungen des elektrischen
Stromes einzugehen. Beobachtungen bei
elektrischen Erscheinungen sind in erster Linie
qualitativ auszuwerten, doch sind die Zusammenhänge
zwischen Spannung, Stromstärke, Leistung
und Arbeit wegen ihrer praktischen Bedeutung
klarzumachen. Im Zusammenhang mit
der Hochspannung ist auf die atmosphärische
Elektrizität einzugehen. Technische Anwendungen
sind in einem der Fassungskraft der Schüler
angemessenen Ausmaß zu besprechen.
Energie und Energieumwandlungen
Die wichtigsten Arten der Energie (potentielle
Energie, kinetische Energie, Wärmeenergie,
chemische Energie, elektrische Energie) sind in
zusammenfassender Schau zu zeigen, ihre Umwandlungsmöglichkeiten
sind anzugeben. Auf die
Atomenergie kann hingewiesen werden. Kraftmaschinen
sind in ihren typischen Merkmalen
zu erklären, wobei die Behandlung der Dampfmaschine
zugunsten moderner Triebwerke einzuschränken
ist. Es ist darauf hinzuweisen, daß die
Energie als Helfer des Menschen auftreten kann
(Licht, Heizung, Antriebskraft für Maschinen,
friedliche Anwendung der Atomenergie), daß sie
aber auch verheerende Folgen haben kann (Verkehrsunfälle,
Naturkatastrophen, Atombomben)."
MUSIKERZIEHUNG
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen auf Grund der musikalischen
Begabung unter Einbeziehung der akustischen
Umwelt zur musikalischen Aktivität motiviert
werden, und zwar zu Singen, Musizieren, konzentriertem
Hören und schöpferischem Gestalten.
Durch aktives Musizieren, durch eine konsequent
entwickelte Hörerziehung und durch eine
im Zusammenhang mit dem Sing- und Musiziergut
erarbeitete Vermittlung der notwendigen
musikkundlichen Kenntnisse sollen die Schüler
einen altersentsprechenden Überblick über die
Musikkultur Österreichs und Europas erhalten.
Das schöpferische Gestalten soll die Schüler
befähigen, selbst erlebnishafter zu musizieren
bzw. Musikwerke mit erhöhtem Erlebnis zu
empfinden.
Lehrstoff
1. Klasse (3 Wochenstunden)
Musizierpraxis
Aufbauend auf den musikalischen Erfahrungen
in der Grundschule sollen die Schüler durch
sorgfältige Stimmbildung und Sprecherziehung
zu qualifiziertem Singen in der Gemeinschaft
hingeführt werden. Dabei sollen ein-, später
mehrstimmige Lieder und Kanons aus dem deutschen
Sprachraum im Vordergrund stehen.
Mit Hilfe eines elementaren Instrumentariums
(Orff-Jnstrumente), aber auch an Hand gebräuchlicher
Instrumente der Kunst- und Volksmusik
sollen die Schüler nach Möglichkeit zum Begleiten
von Liedern herangezogen werden; doch sind
auch die Instrumente zu schöpferischem Gestalten
einfacher musikalischer Strukturen und Klangbilder
heranzuziehen. Auch bewegungsmäßiges
und — soweit möglich — tänzerisches Gestalten
soll mit dem Musiziergut verbunden werden.
Hörerziehung und Notation
An Hand der Erarbeitung der musikalischen
Parameter Tonhöhe, Tondauer, Tonstärke und
Tonfarbe können graphische Notationen von
akustischen Ereignissen den Ausgang bilden für
eine gediegene Instruktion über die Grundbegriffe
der elementaren Musiklehre am traditionellen
Notenbild. In schöpferischer Weise sollen Geräusch,
Ton (Klang), Melodie, Rhythmus, Takt,
Struktur, Dynamik und Klangfarbe erarbeitet
werden.
Formerziehung und Werkhören
Einfache musikalische Entwicklungselemente
(Wiederholung, Sequenz usw.) sowie einfache
Strukturen und Verlaufsgestalten (z. B. kleine
Liedformen) sind auditiv und visuell, eventuell
auch bewegungsmäßig, bewußt zu machen. Einfache
Programmusik.
2. Klasse (2 Wochenstunden)
Musizierpraxis
In unmittelbarem Zusammenhang mit sorgfältiger
Stimmbildung und Sprecherziehung ist
das qualifizierte ein- und mehrstimmige Singen
unter Berücksichtigung des Stimmwechsels organisch
fortzusetzen.
Neben deutschsprachigen Liedern sind auch
Gesänge anderer europäischer Länder zu erarbeiten.
Beim Begleiten von Liedern durch Orff'sche
und andere Instrumente ist auf stilistische
Gesichtspunkte besonderer Wert zu legen. Auch
soll das schöpferische Gestalten sukzessive gesteigert
werden, wobei symmetrische und asymmetrische
Strukturen auch bewegungsmäßig auszuführen
sind.
Hörerziehung und Notation
Auditiv und visuell ist in schöpferischer Weise
das musikalische Vorstellungsvermögen der
Schüler systematisch weiterzuentwickeln. Erweiterung
der Kenntnisse aus der allgemeinen
Musiklehre: kompliziertere Rhythmen und Taktarten;
Dur- und Mollmelodik; Akkorde und
Clusters; die Tonarten des Sing- und Musiziergutes;
Funktionen, Musikdiktate; Unterscheidung
instrumentaler Klangfarben.
Formerziehung und Werkhören
Vom Musizieren bzw. von der körperlichen
Gestaltung ausgehend, sollen die Schüler symmetrische
und asymmetrische musikalische Strukturen
empfinden lernen. Auditiv und deskriptiv
sollen einfache musikalische Formen erarbeitet
werden (Märsche, Tänze, Rondo, Variationen,
Charakter- und Stimmungsstücke).
Gegenüberstellung von Volks- und Kunstmusik.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Musizierpraxis
Die vokale und instrumentale Musizierpraxis
ist im Zusammenhang mit Stimmbildung und
Sprecherziehung und unter Berücksichtigung der
zunehmenden Zahl der Mutanten systematisch
fortzusetzen. Das Sing- und Spielgut ist hinsichtlich
der Herkunft aus verschiedenen Ländern auszuweiten
und die musikalischen Ansprüche sind
niveauentsprechend zu steigern.
Das schöpferische Gestalten mit Instrumenten
soll konstruktiv auf freitonale Melodik und
Harmonik weiterentwickelt werden. Realisation
von Musik in graphischer Notation. Musikalische
Verlaufgestalten sollen auch bewegungsmäßig
(tänzerisch) dargestellt werden.
Hörerziehung und Notation
An Hand von Improvisationen (Erfindungsübungen)
und an Hand der Erarbeitung von
altersgemäßen Musikwerken sind die Kenntnisse
der allgemeinen Musiklehre zu erweitern
Kon- und Dissonanz in Intervallen und Akkorden;
Akkordformationen; Cluster-Arten; tonale
Begleitformeln (Kadenz); Tonartensysteme inklusive
der Kirchentonarten; Hörtests und melodisch-
rhythmische Diktate.
Von den Grundlagen der Akustik aus sind die
Schüler mit der Funktion und Handhabung
handelsüblicher technischer Geräte (Tonbandgerät,
Kassette, Schallplattenspieler, Verstärker)
vertaut zu machen. Die menschliche Stimme in
ihrer Vielfalt (Stimmgattungen, Gesangstechniken)
und die wichtigsten Musikinstrumente
sind hörend und bildlich bewußt zu machen.
Hörbeispiele für Aufnahme- und Wiedergabetechnik
sowie für elektro-akustische Beeinflussung.
Formerziehung und Werkhören
Vom freien schöpferischen Gestalten aus sollen
weitere instrumentale Formen (z. B. leichte
Sonaten, Konzerte, Suiten, Programmusikwerke)
und vokale Formen (Kunstlieder, Balladen,
leichte Chorwerke, Opernszenen usw.)
sowie instruktive Beispiele aus der Umwelt-
Musik erarbeitet werden. In zunehmendem
Maße ist in das Musikschaffen des 20. Jahrhunderts
einzuführen.
Gegenüberstellung von Kunst- und Konsummusik.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Musizierpraxis
Auf Grund der Mutationserscheinungen ist
das Singen auf das zumutbare Mindestmaß zu
begrenzen; dennoch soll ein dieser Altersstufe
angemessenes Liedgut gepflegt werden. Das instrumentale
Musizieren und das schöpferische
Gestalten auf Instrumenten verschiedener Art
soll forciert werden. Aufbau von Spannungs- und
Lösungsabläufen. Gegenüberstellung von
selbsterarbeiteten Klangbildern und leicht-
verständlichen komponierten Werken der Gegenwartmusik.
Hörerziehung und Notation
Im Anschluß an die bisherigen Kenntnisse der
allgemeinen Musiklehre sollen das Tonartensystem
(Dur-, Moll-, Kirchentonarten), die
Taktarten und besondere Rhythmen (z. B. Synkope,
Taktwechsel) und die wichtigsten Akkorde
zusammenfassend und übersichtlich bewußt gemacht
werden. Von dieser Grundlage aus sind
Reihentechnik (Zwölftontechnik, variable Metren)
und neue Klangflächentechniken (Cluster,
Aleatorik, Collage) in verständlicher Form zu
erarbeiten. Graphische Notationsversuche nach
Hören von neuen Musikwerken.
Formerziehung und Werkhören
Bei übersichtlicher Darstellung der Entwicklung
der abendländischen Musik von der Gregorianik
bis zur Gegenwart ist auf die Gattungen
und Formen vom Barockzeitalter an besonderer
Wert zu legen (Oper, Oratorium, Passion,
Konzert, Sonate, Symphonie usw.). Auch
sind im Zusammenhang damit biographische
Darstellungen wichtiger Komponisten anschaulich
und zeitnah zu vermitteln. Die Stellung
Österreichs im internationalen Musikleben.
Didaktische Grundsätze
Musizierpraxis
Dem (praktischen) Singen und Musizieren ist
besonders an der Unterstufe in genügendem
Ausmaß Raum zu geben; dabei soll eine Einseitigkeit
in ästhetischer bzw. stilistischer Hinsicht
vermieden werden, indem Lieder und
Musizierstücke verschiedener Herkunft und verschiedener
Zeiten berücksichtigt werden sollen.
Trotz dieser breitgestreuten Werkauswahl möge
aber auf ein qualifiziertes Musizieren auf jeder
Altersstufe geachtet werden.
Um ein gepflegtes Singen zu erzielen, ist eine
permanente Stimmbildung und Sprecherziehung
im Zusammenhang mit dem Liedgut erforderlich.
Gerade dabei hat der Lehrer durch eigenes
instruktives Demonstrieren stimmtechnische
Hilfen zu gewähren. Instrumente sollen bei
Stimmbildungsübungen nicht (herangezogen werden.
Auch die Mutanten sollen nach den gegebenen
Möglichkeiten in das gemeinsame Musizieren
einbezogen werden.
Das instrumentale Musizieren ist in Form von
Liedbegleitung sowie unabhängig davon als
eigenständige Musizierleistung durch die Schüler
in den Unterricht sinnvoll einzubauen. Dabei
können alle zur Verfügung stehenden Instrumente
— sofern sie funktionsentsprechend und
thematisch richtig eingesetzt werden — Verwendung
finden.
Neben dem Musizieren nach Noten ist auch
dem schöpferischen Gestalten im
Unterricht eine angemessene Zeit einzuräumen.
Diese Art des schöpferischen Musizierens kann
sowohl auf üblichen Musikinstrumenten wie
auch auf selbstverfertigten Instrumenten, gegebenenfalls
auch mit Singstimmen ausgeführt
werden. Die Verklanglichung von Programmen
kann einen Anfang darstellen, um zunächst Ereignisse
der Umwelt auf freitonaler Ebene plastisch
darzustellen. Bewegungs- und Tanz-Improvisationen
sowie Pantomimen könnten dieses
kreative Musizieren wirkungsvoll ergänzen.
Dem Schüler soll dadurch ein Ansporn zu sinnvoller
Bewältigung seiner Freizeit gegeben werden.
Hörerziehung und Notation
Das musikalische Vorstellungsvermögen ist
von Anfang an bei jeder sich bietenden Gelegenheit
zu üben und weiterzuentwickeln. Singen
und instrumentales Musizieren sollen ebenso der
systematischen Erziehung zum differenzierten
Hören dienen wie Übungen im Intervall-, Akkord-
und Klangfarbenhören und im Erfassen
von Rhythmen.
Auch die Klangspektren der wichtigsten
Musikinstrumente sind zu vermitteln. Dabei soll
dem Schüler nicht nur die technische Seite der
Hörerziehung bewußt werden, sondern vor
allem auch der ästhetische und stilistische Aspekt.
Gerade durch die Kenntnis der Vielfalt
der musikalischen Erscheinungen soll der Schüler
befähigt werden, sich ein eigenständiges Urteil
über die ihn umgebende Musik zu bilden.
Nach der Erarbeitung und dem Hören von
exemplarischen und altersentsprechenden Werken
der abendländischen Musikkultur sowie
neuerer musikalischer Erscheinungsweisen verschiedener
Provenienz sollen die Schüler veranlaßt
werden, sich — wenn möglich — verbal
zu äußern, wobei sie lernen sollen, kritische Urteile
sachlich zu begründen.
Die Kontaktnahme zum musikalischen
Schriftbild ist von Anfang an zu üben. Durch
Umsetzen von Notationen (Graphiken, Noten)
in akustische Ereignisse (Blattsingen-Blattspielen
bzw. Notensingen-Notenspielen) wird die spontane
musikalische Ausdrucksweise geübt; umgekehrt
wird durch das Aufschreiben bzw. Aufzeichnen
akustisch-musikalischer Erscheinungen
das (innere) musikalische Vorstellungsvermögen
intensiv geschult. Dadurch wird eine tiefere Einsicht
in musikalische Schaffensprozesse gewonnen.
Auch kreative Gestaltungsvorgänge können
graphisch notiert werden.
Die Schüler sind von Anfang an nicht nur
zum Prima-vista-Singen und -Spielen zu erziehen,
sondern auch zum Mitlesen von musikalischen
Vorgängen. Dabei soll das einzeilige
Notensystem den Ansatz darstellen, um eventuell
auch Musik an Hand von Klavierauszügen
verfolgen zu können.
Formerziehung und Werkhören
Bei der Erarbeitung musikalischer Gliederungen
und Formen ist weniger auf eine Systematik
im Sinne einer Formenlehre Wert zu
legen, als vielmehr auf ein altersgemäßes Erfassen
von Strukturen und Verlaufsgestalten.
In exemplarischen Werken ist — verteilt über
die gesamte Unterstufe, jedoch in gedrängter
Form in der 4. Klasse — die Entwicklung der
abendländischen Musik in ihrer stilistischen
Pluralität zu vermitteln.
An der Unterstufe ist weniger die Zahl der
Werkbeispiele, als vielmehr die sorgfältige Auswahl
von wenigen, aber typischen Musikwerken
der verschiedenen Formen, Epochen und Hörbereiche
pädagogisch wichtig. Dabei sollen Programmusik
und Tänze den Ausgangspunkt zum
Hören von absoluten Musikformen darstellen.
Einfache Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen
Bildnerische Erziehung, Deutsch,
Leibesübungen, Geschichte und Sozialkunde
sollen einen späteren kulturellen Überblick vorbereiten.
Es ist selbstverständlich, daß in altersgemäße
Musikwerke des 20. Jahrhunderts wie in die
verschiedenen Ausdrucksbereiche der modischen
Unterhaltungsmusik eingeführt wird, damit die
Schüler kritisch und wertbewußt Musik hören
bzw. Schallplatten und andere Tonaufhahmen
kaufen oder sammeln. Auf Methoden der Produktion
und der Vermarktung von Musik ist
hinzuweisen. Bei der Behandlung der Akustik
sollen die technisch begabten Schüler zu aufnahmetechnischen
Experimenten und Tonmontagen
motiviert werden, so wie alle Schüler
z. B. über die Herstellung von Schallplatte und
Tonband wie auch über die technischen Grundlagen
handelsüblicher technischer Tongeräte unterrichtet
werden sollen.
Schulfunk- und Schulfernsehsendungen sind
— wenn möglich — in das Unterrichtsgeschehen
einzuplanen; darüber hinaus sollen Diapositive,
Tonfilme u. a. zur Veranschaulichung der betreffenden
Unterrichtsthemen herangezogen werden.
CHOR
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische
Grundsätze
1. bis 4. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Wie Lehrplan für die 1. bis 9. Klasse der unverbindlichen
Übung „Chorgesang", Anlage A.
ORCHESTER
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische
Grundsätze
1. bis 4. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Wie Lehrplan für die 1. bis 9. Klasse der unverbindlichen
Übung „Spielmusik", Anlage A.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Sinne einer echten Persönlichkeitsentfaltung,
der Entfaltung der individuellen Kreativität
und eines entsprechenden Verhaltens des
Menschen in Gesellschaft und Umwelt beinhalten
die Bildungs- und Lehraufgaben folgende
Zielvorstellungen
Erlangen der Fähigkeit, Intentionen individueller
Kreativität bildnerisch und verbal zur
Aussage zu bringen, die eigene Vorstellungswelt
geklärt zu sehen und bildnerisch sichtbar
zu machen. Dadurch ergibt sich die Fähigkeit
des Menschen, der Gesellschaft Kommunikationswerte
anzubieten und selbst in aktiver
Kommunikation zu leben.
Intensivierung der Wahrnehmungsfähigkeit
zu bewußter, visueller und geistiger Umweltsorientierung,
sowie der Fähigkeit, differenzierte
Umweltsbezüge konkret und zeichenhaft, bildnerisch
und verbal sich selbst — wie anderen —
zu klären.
Erfassen der sichtbaren Umwelt in ihrer
visuellen Erscheinungsweise und Rationalität ist
ebenso wichtig wie das Erfassen sichtbar geäußerten
Fühlens und Denkens des Menschen.
Auch die theoretisch-wissenschaftliche wie
ästhetisch-bildnerische Erfahrung der Umwelt
führt zur Entfaltung der Persönlichkeit des
Menschen und seiner Funktion in der Gesellschaft.
Ein besonders intensiver Bezug soll zu Werken
der Bildenden Kunst hergestellt werden, um
den Schüler zu befähigen, das Kunstwerk in
seiner Ganzheit als geistiges und ästhetisches Ereignis
zu erfassen und zu erleben.
Er soll imstande sein, die Einmaligkeit des
Kunstwerkes und dessen Aussage über das
Wesen einer Persönlichkeit, einer Zeit, eines
Lebensraumes zu begreifen, um so über das
Kunstwerk auch einen echten Bezug zu oben genannten
Werten zu erhalten.
Durch ein sinnvoll aufgebautes Arbeitsprogramm
sollen Erfahrungen erworben und
Kenntnisse aus den wichtigsten Bereichen bildnerischer
Äußerung (Schrift, Zeichnung, Graphik,
Malerei, Plastik, Architektur und Medienbereich)
vermittelt werden. Dadurch soll der
Schüler zu grundlegendem Erfassen wesentlicher
bildnerischer Vorgänge und Ausdrucksmöglichkeiten
gelangen, das ihn befähigt, sich individuell
möglichst kreativ bildnerisch zu äußern,
Erscheinungsweisen des Bildnerischen bewußt zu
erleben und dabei Selektionsfähigkeit zu entwickeln.
Die Wechselwirkung vielfältiger bildnerischer
Tätigkeit und das Betrachten geeigneter
Werke des bildnerischen Bereiches und
Objekte der gestalteten visuellen Umwelt sollen
zur Steigerung und Differenzierung der Wahrnehmungsfähigkeit,
zur Klärung der eigenen
Vorstellungswelt sowie zum bewußten Erleben
von Form, Struktur und Aussage des Gestalteten
führen und damit zur Persönlichkeitsbildung
beitragen.
Lehrstoff
1. und 2. Klasse (3 bzw. 2 Wochenstunden;
dazu jeweils 2 Wochenstunden Bildnerisches
Gestalten)
Für alle Bereiche: Entwicklungsgemäß motivierte
Übungen in unbefangenem individuellem
Einsatz der Gestaltungsmittel, Arbeiten in einfachen
Arbeitstechniken und Arbeitsprozessen zur
Erfahrung bildnerischer Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten.
Zeichnen und graphisches Gestalten
Arbeitsmittel und Techniken: Graphitstift und
Blöcke, Feder, Rohrfeder, Pinsel, Kratz- und
Schabtechniken, Schablonendruck und Linolschnitt.
Die mit diesen Arbeitsverfahren verbundenen
Arbeitsaufgaben und Themen sollen dem kindlichen
Vorstellungsbereich gemäß sein und im
Sinne der Werkauffassung gestellt werden, wodurch
einfache bildnerische Vorgänge, wie Klarheit
und Ordnung des Bildgefüges, der Kontrastierung,
des Abstimmens von Haupt- und
Nebensachen usw. deutlich werden. Z. B. Bleistift
Lineares Gestalten als begrenzter Einsatz des
Werkmittels: Ausspielen aller Möglichkeiten des
Werkmittels, Kontrastieren von Licht und Dunkel,
Schattieren, Wischen usw.
Anlage einfacher graphischer Verfahren in
Kratz- und Schabtechniken und eines Hochdruckverfahrens
durch Linolschnitt.
Werkbetrachtung
In unmittelbarer Beziehung zu in vorausgegangenen
Arbeiten erworbenen Erfahrungen und
Kenntnissen Besprechung der darin grundlegenden
Lehraufgaben, Lösung und Ausdruck bildnerischer
Probleme. Aufzeigen und Klären grundlegender
Begriffe wie Gestaltungsmittel, Bildge-
füge usw. in Verbindung mit geeigneten Werken
aus dem Bereich der bildenden Kunst.
Farbiges Gestalten
Arbeitsmittel und Techniken: Wachskreiden,
Deckfarben, Plakatfarben.
Zur Überleitung von den Erfahrungen im graphischen
Bereich in das farbige Gestalten Einsatz
graphischen Farbmaterials, wie Farbstifte, Wachsmalstifte,
in geeigneten Themen und Aufgaben,
die sowohl das Farbig-Graphische wie auch das
Farbig-Malerische zum Ausdruck bringen.
Erlebnisgemäß motivierte Aufgaben zum elementaren
Einsatz der Farbe, der zur Klärung der
Möglichkeiten des Mediums Farbe führt, wie Wirkung
der Primär-Sekundärfarben, der Farbkontrastierung
und Harmonisierung der beschränkten
Palette, der Verschiedenartigkeit des Farbauftrages
und der Farbstrukturierung.
Werkbetrachtung
Wie im graphischen Bereich in Bezug zu Arbeitsergebnissen
Besprechung und Klärung der
den Farben eigenen Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten.
Aufzeigen wesentlicher Wertfaktoren
und damit verbundene Begriffsklärung, wie
Ausmalen, Bemalen, Farbform, Farbklang, Farbordnung,
Farbkontraste, Farbe zur Schwerpunktbildung,
Eigenart der Wirkung von Maltechniken.
Plastisches Gestalten
Arbeitsmittel und Techniken: Papier, Draht,
Ton, Gips. Nach Einführung in die Besonderheiten
der eingesetzten Materialien motiviertes Gestalten
von körperhaften Gebilden einfachster
Art. Anwenden additiver und subtraktiver Arbeitsweisen.
Werkbetrachtung
Ausgehend von den Erfahrungen der bildnerischen
Arbeit Aufzeigen des Wesens der plastischen
Form, der Eigenart von Formzusammenhängen
und plastisch-räumlichen Strukturen sowie
deren Bezug zum Umraum. Möglichkeiten und
Grenzen der einzelnen Materialien und der materialbedingten
Ausdruckformen. Weitere Klärung
der Erfahrungen durch Vorstellen geeigneter plastischer
Objekte aus Kunst und Umwelt, in denen
ähnlich gelagerte Probleme sichtbar sind.
Schrift
Erfahren elementarer Schriftqualitäten: Entwickeln
der prägnanten Buchstabengestalt und
Erarbeiten von rhythmischen Buchstabenfolgen.
Von Antiquaformen abgeleitete Schriften (vor
allem Blockschrift) sind zu bevorzugen.
Versuche zur Gestaltung von Schriftfeldern in
verschiedenen Anordnungen.
Es sind verschiedene Schreibgeräte und Materialien
(auch Farbe) zu verwenden.
Architektonisches Gestalten
Durch Bewußtmachen von Vorgängen, wie
Konstruieren, Ordnen, Bauen, kann in allen vorausgegangenen
Bereichen bildnerischen Gestaltens
Bezug zur Architektur aufgenommen werden.
Werkbetrachtung
Auseinandersetzung mit einfachen Bauwerken
(Zelt, Blockhaus, Bauernhaus) und gebauter Umwelt
(Häuserzeile, Platz).
Aneigung grundlegender Begriffe
Innen- und Außenarchitektur, Zweckbestimmung
von Bauten (z. B.: Sakral- und Profanarchitektur).
Medien
Ebenso soll durch Einsichten in die Verschiedenartigkeit
der visuellen Wirkung von Zeichen
und Bild ein kritisches Verständnis der in den
Medien liegenden Möglichkeiten angebahnt werden.
Elementare Mittel der Bildgestaltung in der
Photographie (z. B.: Komposition und Ausschnitt,
Blickwinkel, Beleuchtung, Farbe) an Hand von
Photos, auch aus Zeitschriften und der Massenpresse
(Illustrierte, Werbeschriften u. a.).
3. und 4. Klasse (je 2 Wochenstunden; dazu
jeweils 2 Wochenstunden Bildnerisches Gestalten)
Zeichnen und graphisches Gestalten
Aufbauend auf die in der 1. und 2. Klasse
erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse Erweitern
und Differenzieren gestalterischer Möglichkeiten
in zeichnerischen und graphischen Techniken.
Einbau weiterer Arbeitsverfahren, wie Zeichenkreide,
Kohle, Farbtuschen, Monotypie, Kaltnadelradierung,
Kartondruck, Collagen.
Einsatz entwicklungsgemäß motivierter Aufgaben
zur Darstellung des Körperhaften und
Räumlichen und zum Erfassen des Wesens sichtbarer
Wirklichkeit. Im Sinne der Entwicklung
verstärkter Umwelterfahrung Auseinandersetzung
mit Vorgängen und Erscheinungsbildern in
der Umwelt im Sinne eines anbahnenden Naturstudiums
und Sachzeichnens. Experimentelle Arbeit
durch selbstgewählte Aufgaben und Arbeitsverfahren
zur individuellen kreativen Auswertung
von Gestaltungsmöglichkeiten.
Werkbetrachtung
Ausgehend von in der bildnerischen Arbeit erworbenen
Einsichten und Erfahrungen Besprechung
und Klärung der Sachverhalte, wie Wesensunterschiede
Handzeichnung als Unikat und
Druckgraphik als Vervielfältigungsmittel. Vorstellen
der aus den eingesetzten Arbeitsverfahren
resultierenden charakteristischen Erscheinungsweisen.
Arten der Abstraktion durch Umsetzen der
Wirklichkeit bei graphischen Darstellungen sowie
Umwertung der Wirklichkeit zur bildnerischen
Form.
Farbiges Gestalten
Erweiterung der Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren
durch Einsatz von Mischtechniken, wie
Gouache und anderes, und konsequentes Erarbeiten
differenzierter Gestaltungsweisen und Ausdruckswerte
der Farbe. Farbe als optisches Signal,
Kontrastwerte (komplementär, kalt-warm, hell-
dunkel, Qualitäts- und Simultanwirkung der
Farbe) sowie Abstufungsprozesse im Sinne von
Aufhellung oder Abstumpfung der Farben zwecks
Sensibilisierung der Farberfahrung. Einsetzen
vorgegebener Farbwerte, wie Farbpapiere, Zeitungs-
und Bildausschnitte bei Collagen, Arbeiten
auf farbigen Bildgründen.
Werkbetrachtung
Ausgehend von in der bildnerischen Arbeit erworbenen
Einsichten und Erfahrungen Besprechung
und Klärung der Skala differenzierter
Ausdrucksmöglichkeiten der Farbe, Wesensunterschiede
lokalgebundenen Farbgeschehens und bildnerisch
freier Farbklänge. An Hand gut gewählter
Beispiele aus der Malerei sollen ähnliche Vorgänge
insbesondere in Hinsicht auf Realismus und Abstraktion,
Abbildung und Umwertung bzw. Verfremdung
aufgezeigt werden. Dabei sollten die
jeweils angewandten kunstterminologischen Begriffe
geklärt werden.
Plastisches Gestalten
Erweitern des Arbeitsprogrammes durch Einsatz
neuer Materialien, wie Dünnbleche, Ytong,
Holz, Gips, Kunststoffe, und der plastisch-räumlichen
Problemstellung. Besondere Beachtung von
Volumen und Raum als gestaltenden Werten im
plastischen Gebilde. Erfinden plastischer Grundwerte,
Ordnen zu Formationen und plastisch-
räumlichen Strukturen, die bereits Bezug zu architektonischen
Gebilden aufnehmen können. Erarbeiten
der Wesensunterschiede der in sich geschlossenen
Form, differenzierter Formgefüge
bzw. raumoffener Strukturen. Objektgestaltung
und Montage aus vorgefundenen Werten technischer
oder naturhafter Art.
Werkbetrachtung
Ausgehend von den im Arbeitsprogramm angebotenen
Erfahrungen und Einsichten Klärung
und Vertiefung durch Besprechung der Schülerarbeiten
und Vorstellen geeigneter plastischer
Werke. Umwertung der Wirklichkeit durch Verdichtung
der plastischen Form in der Kunst,
plastische Strukturen als Akzente in der Umwelt,
Plastik im Umraum.
Schrift
Wechselwirkung von Schriftgröße, Schriftstärke
und Farbe im Hinblick auf die Schriftgestaltung
und auf den zu gestaltenden Inhalt.
Erkennen von Ausdruckswerten der Schrift.
Verwendung verschiedener Schreibgeräte.
Architektonisches Gestalten
Erarbeiten erster Raumerfahrungen durch Erfinden
einfacher Raumformen und Ordnen hergestellter
Bauelemente zu Raumformationen im
Sinne Architektur, Lösen einfacher tektonischer
Probleme, z. B. Stabilisieren von Kartonflächen
durch Faltprozesse und Ausbilden von Tragwerken.
Werkbetrachtung
Die Raumform als tektonischer und plastischer
Wert. Erfassen von Ordnungsprinzipien, Wesensunterschiede,
Rastersystem und freie Formation
im Bauwerk und Architekturanlagen. Funktion
und Form von Gebrauchsgut (Design).
Vergleich von Bauten mit gleicher Zweckbestimmung
aus wichtigen Stilepochen an Hand
weniger Beispiele.
Aneignung grundlegender Begriffe
Fassade und Baukörper, Grund- und Aufriß.
Kennenlernen der Faktoren, die das Bauen beeinflussen.
Bauen und Umwelt. Probleme des
Wohnens (Wohnformen als Lebensformen, Einrichtung
und Ausstattung einer Wohnung).
Geschlossene und offene Siedlungsformen; Hinweise
auf Freiräume, Fragen des Umweltschutzes
(z. B.: Zersiedlung, Verschandelung, Problematik
von Verkehrsflächen, Denkmalschutz).
Medien
Mittel der Bildgestaltung in den Bildmedien,
das Bild als Aussagemittel geistiger Anliegen, die
Manipulation der Wirklichkeit durch Veränderung
der Sicht und durch Schwerpunktverlagerung.
Bildkomposition und Ausschnitt.
Auseinandersetzung mit Film und Fernsehen
und weiteren visuellen Massenmedien zur Anbahnung
einer kritisch-selektiven Konsumhaltung.
Didaktische Grundsätze
Die Aufgaben für das Arbeitsprogramm sind
so zu wählen, daß sie dem entwicklungsgemäßen
Vorstellungsvermögen entsprechen und folgerichtig
Inhalte anbieten, die zu grundlegenden Erfahrungen
bildnerischer Ausdrucksmöglichkeiten
führen. Die charakteristischen Eigenheiten von
Zeichnung, Graphik, Malerei, Plastik und Architektur
und deren differenzierte Anlagen sind
durch die bildnerische Arbeit bewußt zu machen.
Werkmittel und Techniken sollen so eingesetzt
werden, daß sie die Lösung bildnerischer Aufgaben
und individuelle Aussage ermöglichen, aber
nicht in Selbstwirkung erstarren und so zu einem
Formalbmus führen. Die Werkbetrachtung soll
in unmittelbarer Beziehung zu den in der bildnerischen
Tätigkeit gewonnenen Einsichten und
Erfahrungen stehen, wodurch die dem Werke
eigenen charakteristisch bildnerischen Vorgänge
im Sinne von Inhalt und Form geklärt werden
sollen und ein kritisches Verständnis ermöglicht
wird. In diesem Sinne ist auch die Auseinandersetzung
mit den Möglichkeiten und Wirkungen
der Massenmedien gedacht. Das Bild als Schwerpunkt
der Information, seine geistige und optische
Aussagekraft und seine Bedeutung für die
positive und negative Beeinflussung und Bildung
des Menschen in der Gesellschaft sollen bewußt
gemacht werden. Im Grund aber soll immer die
Entwicklung der Fähigkeit, kreativ zu denken
und zu handeln, das Hauptziel didaktischer
Arbeit sein.
Zur Durchführung des Unterrichtes ist die
wöchentliche Doppelstunde eine unerläßliche Voraussetzung.
Der Lehrstoff umfaßt den graphischen, farbigen
und plastischen Bereich, Schrift und Architekturbetrachtung
sowie als Erweiterungsstoff den
Medienbereich, wobei es dem Lehrer überlassen
bleibt, welche Bereiche schwerpunktmäßig herangezogen
werden. Alle Bereiche oder Teilgebiete
sollen jedoch in ausreichendem Maß berücksichtigt
werden. Die Reihenfolge der Bereiche, wie
sie im Lehrplan angeführt werden, ist nicht
bindend. Die einzelnen Bereiche können miteinander
verbunden werden. Bei der Wahl der
Bereiche oder Teilgebiete sind Neigungen der
Schüler sowie räumliche und ausstattungsmäßige
Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Eine intensive Auseinandersetzung mit einem
Teilgebiet in Form einer Blockung wird empfohlen.
Der praktisch-bildnerischen Tätigkeit ist auf
allen Schulstufen der Vorzug zu geben.
Die im Lehrplan vorgesehenen Bildungs- und
Lehraufgaben können nur in einer aufbauenden
Unterrichtsführung verwirklicht werden. Dabei
sind die Anlagen des einzelnen wie auch die
besondere Situation der Klasse zu berücksichtigen.
Dem Grundsatz der Entwicklungsgemäßheit ist
bei jeder Aufgabenstellung und in allem bildnerischen
Tun unbedingt Rechnung zu tragen.
Unterrichtsformen, die das Erleben ausschließen
und die Darstellung formelhaft festlegen, sind
unzulässig.
Die praktisch-bildnerische Arbeit soll das Interesse
und die Freude am Gestalten wecken sowie
die persönliche Bildsprache des Schülers entwickeln
und fördern.
Im Mittelpunkt der bildnerischen Tätigkeit
steht auf der Unterstufe das Gestalten aus der
Vorstellung, wodurch die imaginativen Kräfte
des Schülers am besten gefördert werden. Die
Aufgaben müssen so gestellt werden, daß darstellungsmäßige
und technische Schwierigkeiten
nicht gehäuft auftreten. Die Themenstellungen
sollen dem Erlebniskreis des Schülers entsprechen
und Anreiz zu persönlicher Auseinandersetzung
bieten.
Technische und formale Voraussetzungen zur
Bewältigung von Themen sind zu beachten,
wobei ein Zusammenhang von Formgebung und
Inhalt anzustreben ist. Das gelegentliche Erproben
von Materialien darf nicht zum Selbstzweck
werden, sondern soll neue Ausdrucksmöglichkeiten
erschließen, die bei Gestaltungsaufgaben
herangezogen werden können.
Im Sinne einer Verselbständigung soll der
Schüler mit zunehmender Reife (etwa 3. oder
4. Klasse) fallweise versuchen, Technik, Arbeitsverfahren
und Format (bei Vorliegen entsprechender
Erfahrungen) zu wählen. Spätestens in
der 4. Klasse soll das Erkennen bildnerischer
Probleme bei der eigenen Arbeit angebahnt
werden.
Die Förderung kooperativer Verhaltensweisen
soll durch fallweises Einbeziehen von Gruppenarbeiten
und sonstigen Formen der Gemeinschaftsarbeit
wahrgenommen werden.
Beim Naturstudium soll die Vorstellung mit
der Beobachtung der Umwelt konfrontiert werden.
Durch klärende und anschauliche Hinweise
auf Bau- und Funktionszusammenhänge soll die
Wahrnehmungsfähigkeit eine Erweiterung und
Vertiefung erfahren.
Die beim Schaffen aus der Vorstellung erarbeiteten
Mittel zur Darstellung der Körperhaftigkeit,
des Raumes und der Oberflächenbeschaffenheit
können schwerpunktmäßig einbezogen
werden.
Bei der Wahl der verschiedenen Objekte sind
Anlagen und Neigungen der Schüler besonders zu
berücksichtigen.
Bei plastischen Arbeiten sind ausstattungsmäßige
Bedingungen (Werkraum und Werkzeuge)
zu berücksichtigen. Die Heranziehung von Material
und Herstellungsverfahren sind mit dem
Lehrer für den Gegenstand „Werkerziehung"
jeweils zu besprechen. Dabei ist eine Abstimmung
beider Fächer im plastischen Bereich vorzunehmen.
Übungen und Anwendungen ornamentaler
Schrift können miteinander verbunden werden
und sind in einem maßvollen Umfang durchzuführen.
Bei der Auseinandersetzung mit
Schrift und Typographie soll das Verständnis
und Bewußtsein für Qualitäten der Schrift
(dekorativ, ausdruckshaft u. ä.) entwickelt werden.
Werkbetrachtung
Die Werkbetrachtung soll meist von der Besprechung
der Schülerarbeiten ausgehen und beschränkt
sich nicht auf das gelegentliche Betrachten
geeigneter Objekte, sondern führt zur Auseinandersetzung
mit bildender Kunst und Umwelt.
Betrachtungen sollen lebendige Begegnungen
mit Werken vermitteln und im zunehmenden
Maß Einsichten in typische Gestaltungsweisen
geben.
Zum Aufbau des Verständnisses sollen Kunstwerke
und Objekte bevorzugt werden, die typische
Merkmale der Gestaltung enthalten und
möglichst im Zusammenhang mit den angegebenen
Schwerpunkten stehen. Es werden auch
Werke, die verschiedenartige Lösungen ein und
desselben Motives aufweisen und zum Vergleich
geeignet sind, empfohlen. Werke österreichischer
bildender Kunst sind möglichst unter Berücksichtigung
des jeweiligen Bundeslandes heranzuziehen.
Bei den Versuchen zu Werkanalysen sollen
Teilaspekte in den Vordergrund gerückt werden,
wobei der Blick für die Ganzheit und komplexe
Wirkung des Werkes nicht verlorengehen darf.
An geeigneten Objekten sollen grundlegende
Begriffe, wie sie im Lehrstoff genannt werden,
in möglichst anschaulicher Weise erarbeitet werden.
Medienbereich
Den Schülern soll die Bedeutung der visuellen
Information in den Massenmedien bewußtgemacht
werden. Bei der Begegnung mit den
Medien steht immer der visuelle Anteil im Vordergrund.
Es soll die Fähigkeit erworben werden,
visuelle Informationen zu lesen und zu den
Bildaussagen eine sachliche Einstellung zu entwickeln.
Als Anschauungsmittel eignet sich zunächst
vor allem Material, das den Einsatz der Gestaltungsmittel
von Massenmedien in hervorstechender
Weise zeigt. Eine Veränderung der Bildaussage
durch Retusche, Montage oder Umstellung
von Bildreihen kann zur Bewußtseinsbildung beitragen.
Film- und Fernseherlebnisse der Schüler stellen
Anknüpfungspunkte für den Unterricht dar, der
bis zu Analysen von wenigen ausgewählten Filmen
führen kann.
Voraussetzungen für diese Arbeit sind Einblicke
in elementare technische Gegebenheiten von Film
und Fernsehen.
Dem jungen Menschen ist bewußt zu machen,
daß die durch die Medien vermittelten Informationen
in aufbereiteter und auch subjektiv
gestalteter Form herangetragen werden und daher
die Gefahr der Manipulation miteinschließen
können.
Vernünftige Konsumhaltung und Selektion des
Angebotes ist anzustreben.
WERKERZIEHUNG
(für Knaben)
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
In einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm
sind grundlegende Erfahrungen und
Kenntnisse in den Bereichen des Bildnerisch-
Handwerklichen und des Technisch-Funktionellen
zu vermitteln. Dadurch soll der Schüler befähigt
werden, einerseits Werkstücke anzufertigen,
Funktionswerte zu gestalten, Konstruktionen zu
erfinden und zu bauen, andererseits entsprechende
Vorgänge in der technisch gestalteten Umwelt
bewußter zu erfassen. Er soll Einsicht in die
zweckmäßige Vorbereitung einer Werkaufgabe
und in den zweckmäßigen, geordneten Ablauf
der einzelnen Arbeitsgänge sowie in die Arbeitsteilung
und Zusammenarbeit einer Gruppe gewinnen.
Im Bereich des bildnerisch-handwerklichen
Gestaltens soll durch motivierte Aufgaben
die Kreativität des Schülers im Sinne des Erfindens,
Gestaltens und Konstruierens gefördert werden.
Der Bereich des technisch-funktionellen Gestaltens
bietet dem Schüler durch sachbezogene
Arbeitsaufgaben Einsichten und Erfahrungen in
das Wesen der technischen Struktur, Funktion und
Form, Konstruktion und Form, Statik, Tektonik
sowie in kinetische Vorgänge.
Lehrstoff
2. Klasse (2 Wochenstunden)
Bildnerisch-handwerkliches Gestalten
Kompositionen auf der Fläche mit linearplastischen
Elementen und Montage (Kleben) als
Positivvorgang. Papier, entsprechende Dünnbleche,
Draht, Holz, Ton, Peddigrohr. Ausnehmen
von Linearkompositionen als Negativvorgang
unter Verwendung von Tonplatten, Gipsplatten,
Linoleum. Ausnehmen durch Ritzen,
Gravieren, Eindrücken und Umgießen in Positivformen.
Kompositionen auf der Fläche mit flächenplastischen
Elementen.
Unter Verwendung von Papier, Dünnblechen,
Sperrholz, Kunststoffen und Textilien Herausklappen
von Formen, Falten und Aufkleben von
vorgefertigten Elementen. Holzmontagen, Abdruckreliefs
aus Gips und Ton durch Eindrücken
von Elementen auf vorbereitete Tonplatten bzw.
Ausgießen derselben, durch Umgießverfahren
zum Positiv geführt. Gipsnegativschnitte.
Technisch-funktionelles Gestalten
Erfinden und Ausführen einfachster Konstruktionen
in verschiedenen Materialien wie Holz,
Papier, Draht und Blechen. Steckverbindungen,
Verspannungen, Gerüstebau.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Bildnerisch-handwerkliches Gestalten
Aufbauend auf die Erfahrungen im flächig-
plastischen Bereich Ausarbeiten einfacher Körper-
Raumgebilde in oben angegebenen Materialien,
z. B. Papier und Karton. Erfinden von Faltformen
und Ordnen gleichartiger Elemente zu Raumrastern.
Bilden einfacher Formen durch Wölben,
Falzen, Kleben und Stecken. Gegenständliche und
ungegenständliche Gebilde. Arbeiten in Holz.
Vorarbeiten von Elementen durch Ausschneiden
und Anordnen der Elemente zu Steckverbindungen
als Körper-Raumgebilde. Eventuell Erarbeiten
einfacher Motive durch Schnitzen zu plastisch
verdichteten Formen.
Ton und Gips, Aufbaukeramik, freies Formen
in Ton. Schneiden aus dem Block, Gips, Holz,
Ytong.
Technisch-funktionelles Gestalten
Erfinden und Bauen funktionsgebundener Konstruktionen
wie Brücken, Dächer u. ä.
In Holz tektonische Gerüste, in Draht Verspannungen,
in Papier Anfertigen elementarer
Raum-Körperformationen im Sinne ungebundener
Architektur.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Fortsetzen des in der 3. Klasse angesetzten
Programmes in differenzierter Gestaltung und
bewußterer motivationsbildender und funktioneller
Vorgänge.
Didaktische Grundsätze
Das Arbeitsprogramm ist in verschiedenen
Materialien so anzulegen, daß der Schüler in
einfachen Arbeitsverfahren zu grundlegenden
Erfahrungen technisch-handwerklicher sowie technisch-
funktioneller Vorgänge kommt. Die Bedeutung
der Eigenart des eingesetzten Materials
und die damit verbundenen Konstruktions- und
Gestaltungsmöglichkeiten sollen bewußt gemacht
werden. Die Fähigkeit, selbst zu erfinden und
zu konstruieren, ist in experimenteller Arbeit
im Sinne des Mediendenkens und -handelns zu
fördern. Durch die Streuung der Aufgaben in
beiden Bereichen ist der Wesensunterschied des
bildnerisch-handwerklichen und technisch-funktionellen
Gestaltens aufzuweisen und die Möglichkeiten
sinnvoller Durchdringung beider Bereiche
in einer Anlage zu realisieren. Durch das
Arbeitsprogramm und durch klärende Arbeitsgespräche
sind Probleme der konstruktiven
Werkgestalt aufzuzeigen, damit der Schüler zu
einem echten Bezugsverhältnis zur technisch gestalteten
Umwelt kommt.
WERKERZIEHUNG
(für Mädchen)
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
In einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm
sollen technische Grundlagen zur Gestaltung
in textilen Materialien und Erfahrungen
von Gestaltungsmöglichkeiten zur eigenen kreativen
Tätigkeit vermittelt werden.
Durch Einbau weiterer Materialien und damit
verbundener Werkverfahren werden grundlegende
Kenntnisse in verschiedenen Bereichen
handwerklichen Gestaltens erworben. Es erscheint
wichtig, neben dem direkt auf Mädchen bezogenen
Lehrprogramm auch Aufgaben und Arbeitsverfahren
aus dem Bereich der Knabenhandarbeit
zu übernehmen, da diese bedeutende
Grundkenntnisse und Erlebnisse des Bildnerisch-
Handwerklichen und Technisch-Funktionellen
vermitteln.
Die erworbenen handwerklichen Fertigkeiten
sind als Grundkenntnisse zur kreativen Arbeit
einzusetzen im Sinne von Entwurf und Ausführung.
Praktische Tätigkeit in Wechselwirkung zur
Werkbetrachtung führt zu kritischer Auseinandersetzung
mit Erscheinungsformen künstlerisch
gestalteten Gebrauchsgutes, ein wichtiger Beitrag
zur Gestaltung der unmittelbaren Umwelt des
Menschen.
Lehrstoff
2. Klasse (2 Wochenstunden)
Bildnerisch-handwerkliches Gestalten
Kompositionen auf der Fläche mit linearplastischen
Elementen durch Montage als Positiv-
vorgang (Aufkleben von Schnüren, Wolle —
eventuell Abdruck).
Aufbereiten von Tonplatten. Anlegen von
linearen Kompositionen durch Ausnehmen
(Gravur) und Umgießen in Positivformen
(Gips).
Komposition auf der Fläche mit flächig-plastischen
Elementen. Applizieren von Papier und
Textilien.
Textiles Werken
Anfertigung einfacher Strick-, Häkel-, Knüpf-
und Flechtmuster als zunächst funktionslose
Flächenmuster. Zusammenfassen zu Decke oder
Wandteppich.
Flechtarbeiten in Bast und Schnur.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Bildnerisch-handwerkliches Gestalten
Plastisch-räumliches Gestalten in einfachem
Material wie Papier, Peddigrohr, Bast, Draht,
Dünnblech, Ton, Papiermaché
Aufbaukeramik und freies Formen in Ton
in Verbindung mit Oberflächengestaltung im
Sinne von Dekor-Textur.
Textiles Werken
Aufbauend auf die Erfahrungen der 2. Klasse
mit textilen Materialien Schnittzeichnen nach Maß
als Formaufgabe.
Entwurf, Zuschneiden, Ausführung eines Werkstückes
zum Erwerben von Grundkenntnissen
der Kleiderherstellung: eventuell Bluse, Sommerkleid
(Waschstoffverarbeitung).
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Bildnerisch-handwerkliches Gestalten
Erfinden und Gestalten plastisch-räumlicher
Werte z. B. durch Falten, Wölben, Kleben.
Ordnen der Elemente zu einfachen Körper-
Raumgebilden und Konstruktionen.
Textiles Werken
Fortsetzen des in der 3. Klasse angesetzten
Programms in differenzierter Gestaltung und
bewußter Motivation bildnerisch und technisch
funktioneller Vorgänge. Mehrfarbenstricken,
Weben, Knüpfen, Batik, Stoffdruck. Umsetzen
der in den vorbereiteten Arbeiten (Flächengestaltung)
erworbenen Erfahrungen zur Erstellung
eines funktionsbedingten Werkstücks
mit höheren Anforderungen (Pullover, Weste).
Im Nähen: eventuell Rock (Wollstoffverarbeitung).
Didaktische Grundsätze
Das Arbeitsprogramm ist so anzulegen, daß
durch einfache Arbeitsprozesse grundlegende
technische Voraussetzungen zur Herstellung von
Werkstücken erworben werden. Bei selbständigem
Anfertigen einfacher Kleidungsstücke, bei freiem
textilem Gestalten ist Wert auf sorgfältige Ausführung
und funktionsgerechte Gestaltung zu
legen. Die im Sinne der Mode gewählte Machart
der Kleidungsstücke soll ihrer zukünftigen Trägerin,
dem Verwendungszweck, dem Material
entsprechen.
Die Bedeutung schmückender Accessoirs
— wie Ornamente oder selbständige Schmuckformen
— ist aufzuzeigen, wobei es sinnvoll erscheint,
als Arbeitsaufgaben auch Entwurf und
Ausführung von Werkstücken in verschiedenen
Materialien zu stellen.
Das durch praktische Arbeiten gewonnene
Verständnis für Funktion, Material, Farbe soll
durch Betrachtung und Besprechung geeigneter
Objekte intensiviert und gesichert werden. Information
durch Modezeitschriften, durch Besuche
von Sammlungen und Ausstellungen textiler
und kunstgewerblicher Erzeugnisse führt
zu persönlicher kritischer Einstellung der Schülerin
zu Mode und Wohnraumgestaltung.
Die Erweiterung des Arbeitsprogramms durch
Einbauen von Aufgaben aus dem Bereich der
Knabenhandarbeit bringt die Schülerinnen zur
Auseinandersetzung mit anderen wichtigen
Problemen der Umweltgestaltung.
Erstellen einfacher Wohnfunktionsmodelle in
Karton oder Erfinden und Ordnen plastisch-
räumlicher Strukturen im Sinne von Architektur
gewähren Erfahrungen und Einsichten in diese
Bereiche und sichern somit eine bewußte Beziehung
zum Gestalteten.
In allen Bereichen ist neben den zu vermittelnden
Kenntnissen und Erfahrungen das kreative
Denken und Handeln zu fördern.
LEIBESÜBUNGEN
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung
„Die rhythmische und gymnastische Erziehung ist
besonders zu berücksichtigen."
Lehrstoff
1. und 2. Klasse (je 4 Wochenstunden)
3. und 4. Klasse (je 3 Wochenstunden)
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung
„Im Lehrstoffgebiet „Gymnastik, Tänze" ist,
besonders in der 3. und 4. Klasse, dem Erfassen
auch schwierigerer Rhythmen und erhöhter Anforderungen
durch Änderung von Zeitmaß,
Richtung und Dynamik sowie auch der Gestaltung
in Partner- und Gruppenarbeit besonderes
Augenmerk zu widmen."
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung
„Sinnvolle Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen
und in koedukativ geführten
Klassen die Koordinierung der Arbeit mit den
Burschen- und Mädchengruppen sind besonders
zu beachten."
VI. FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
Anlage A/m 2
LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG
DER MUSISCHEN AUSBILDUNG
I. STUNDENTAFEL
Unterstufe
Freigegenstand
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
Unverbindliche Übung
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
Förderunterricht
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A,
unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung
der musischen Ausbildung.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A,
mit den Abänderungen (ausgenommen die
letzte) im Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer
Berücksichtigung der musischen Ausbildung,
Anlage A/ml.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Wie Lehrplan des Neusprachlichen Gymnasiums,
Anlage A, mit folgenden Ausnahmen
GEOMETRISCHES ZEICHNEN
Unterstufe
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
MUSIKERZIEHUNG
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziele des Unterrichtes sind die Weckung aller
musikalischen Anlagen und Fähigkeiten, die
Förderung der musikalischen Aktivität unter
besonderer Berücksichtigung der vorhandenen
musikalischen Begabung des Schülers, die Förderung
der auditiven Wahrnehmungs- und
Unterscheidungsfähigkeit und der kreativen
Anlagen. Verschiedenartige Hörerfahrungen als
Grundlage der musikalischen Urteilsfähigkeit und
der Bewältigung der musikalischen Umwelt sollen
vermittelt, die Freude am Singen als wesentlicher
Bestandteil selbständigen Musizierens soll geweckt
und gefördert werden. Das Instrumentalspiel
soll als weitere Grundlage zur Erreichung
der angeführten Bildungsziele und als Angebot
zu selbständiger Beschäftigung mit Musik dienen.
Lehrstoff
I.Klasse (2 Wochenstunden: wie Lehrplan
des Realgymnasiums, Anlage A)
(3 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums,
Anlage A, darüber hinaus)
Stimmbildung und Sprechpflege zur Erzielung
eines gepflegten Sing- und Sprechtons in enger
Verbindung mit dem Liedgesang. Einstimmige
Lieder, einfache zwei- und dreistimmige Liedsätze,
Volkslieder und Kanons. Bereicherung
des Singens durch Mitspielen auf Instrumenten.
Vertrautmachen mit den Grundbegriffen der
elementaren Musiklehre am Notenbild des Sing-
und Spielgutes. Gemeinsame Erfindungsübungen.
Auseinandersetzen mit den Begriffen Geräusch,
Ton, Klang, Dynamik, Rhythmik, Melodie und
Struktur. Erfassen und Darstellen musikalischer
Gestaltungsprinzipien durch Bewegung (Klanggesten,
Tanz).
Darbietung geeigneter Beispiele aus der Vokal-
und Instrumentalmusik.
2. Klasse (2 Wochenstunden: wie Lehrplan
des Realgymnasiums, Anlage A)
(3 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums,
Anlage A, darüber hinaus)
Weiterführung der Stimmbildung und der
Sprechpflege, Fortsetzen des mehrstimmigen Singens
mit gesteigerten Anforderungen. Erweitern
des Liedschatzes unter Berücksichtigung des
deutschsprachigen und des fremdsprachigen Liedgutes.
Ausbau des instrumentalen und vokal-instrumentalen
Musizierens. Weiterentwicklung des
musikalischen Vorstellungsvermögens durch planmäßiges
Fortsetzen der erarbeiteten Grundlagenkenntnisse
der Musiklehre.
Erfindungs- und Gestaltungsübungen. Erfassen
musikalischer Formen und Prinzipien (Wiederholung,
Änderung, Steigerung, Gegensatz). In
Verbindung damit Hinweise auf die Komponisten.
Ausgewählte Hörbeispiele aus verschiedenen
Stilepochen unter Einbeziehung der Möglichkeiten,
die sich aus dem instrumentalen Können
der Schüler ergeben.
3. Klasse (2 Wochenstunden: wie Lehrplan
des Realgymnasiums, Anlage A)
(4 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums,
Anlage A, darüber hinaus)
Weiterführung der Stimmbildung und der
Sprechpflege unter Berücksichtigung des Stimmwechsels.
Singen schwierigerer Liedsätze und
Kanons. Volks- und Kunstlieder. Gesteigertes
instrumentales und vokal-instrumentales Musizieren
unter Berücksichtigung der zunehmenden
instrumentalen Fertigkeit.
Erweiterung der Kenntnisse in der Musiklehre
(Tonsysteme, Akkordbildung). Elementare Begriffe
der Akustik. Das Wichtigste über die
menschliche Stimme und die Musikinstrumente.
Hörbeispiele für Aufnahme- und Wiedergabetechnik
sowie für elektro-akustische Beeinflussung.
Einführen in weitere musikalische Formen
altersgemäße Kunstlieder und Balladen, aus Opern
(z. B. „Die Zauberflöte", „Der Freischütz"). Ausgewählte
Hörbeispiele aus der zeitgenössischen
Musik, in Verbindung damit Hinweise auf die
Komponisten.
4. Klasse (1 Wochenstunde: wie Lehrplan des
Realgymnasiums, Anlage A)
(3 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums,
Anlage A, darüber hinaus)
Weiterführen der Stimmbildung und der
Sprechpflege mit Einbeziehung der Mutanten nach
den jeweiligen Gegebenheiten. Fortsetzen des
instrumentalen und vokal-instrumentalen Musizierens.
Einführung in Musikwerke aus verschiedenen
Epochen bis zur Gegenwart.
Verstärkter Einsatz des instrumentalen Könnens
zur Veranschaulichung der musikgeschichtlichen
Entwicklung.
Didaktische Grundsätze
Stimmbildung und Sprechpflege
Da auf der Unterstufe der Klassengesang einen
breiten Raum einnimmt, ist auf gepflegtes Singen
zu achten. Mängel (Schreien, falsche Atmung,
schlechte Textaussprache u. a.) sind zu beseitigen.
Stetige, vor allem aus dem Liedgut gewonnene
Stimmbildung und Sprechpflege ist erforderlich,
wobei auch Verbindung zum Deutschunterricht
hergestellt werden soll. Unerläßlich ist das Beispiel
des Lehrers (Vorsingen, Gegenüberstellen
von falsch und richtig). Instrumente sollen bei
Stimmübungen nur zur Tonangabe verwendet
werden. „Brummer" sollen zum Mitsingen erzogen,
auch Mutanten vom Klassengesang nicht
ausgeschlossen werden, doch darf ihnen nur der
Tonumfang zugemutet werden, den sie mühelos
bewältigen. Wo immer möglich, sind sie zum
instrumentalen Musizieren heranzuziehen.
Liedgut
Bei der Auswahl ist darauf zu achten, daß
die Lieder der Altersstufe und den Fähigkeiten
der Klasse angemessen sowie textlich und musikalisch
wertvoll sind. Neben dem österreichischen
Liedgut aller Epochen soll auch den Liedern
anderer Länder reichlich Raum gewährt werden.
Die Auswahl der Lieder soll nach Möglichkeit
in Verbindung zu den Lehrinhalten der Musikerziehung
stehen.
Instrumentales Musizieren
Alle Schüler sind ihrem Ausbildungsstand entsprechend
zum instrumentalen und vokalinstrumentalen
Musizieren heranzuziehen. Die
Auswahl der Instrumente wird sich nach der
gestellten Aufgabe und den vorhandenen Möglichkeiten
richten.
Instrumentalstimmen sind außerhalb der
Unterrichtszeit zu üben.
Hörerziehung
Von Anfang an ist jede Gelegenheit zur Entwicklung
und Schulung des musikalischen Vorstellungsvermögens
wahrzunehmen, was einerseits
zum Singen nach Noten, anderseits zum
verständnisvollen Hören führen soll. Der Hörerziehung
dienen Hörberichte, graphische Hörpartituren,
Erfindungsübungen und Musikdiktate,
deren Schwierigkeitsgrad stets den durchschnittlichen
Fähigkeiten der Klasse anzupassen ist, vor
allem aber das selbständige Musizieren. Der
leichteren Faßlichkeit wegen kann vorübergehend
das rhythmische vom melodischen Geschehen
getrennt werden, doch sind die beiden
Elemente schließlich wieder zu vereinen.
Ein wichtiges Teilgebiet der Hörerziehung ist
die Darbietung von Musikwerken durch Schüler,
Lehrer, außerschulische Kräfte (Hörstunden und
Konzerte) und durch technische Mittler. Dabei
soll nicht nur auf künstlerischen Wert und die
Eignung der Werke für die Altersstufe, sondern
auch auf den Zusammenhang mit dem übrigen
Lehrstoff (Singen, instrumentales Musizieren,
Musikkunde) Bedacht genommen werden. Hörerziehung
soll so betrieben werden, daß sie den
Schüler befähigt, Gehörtes kritisch zu beurteilen,
aktiv nachzuvollziehen und als Anregung zu
selbständigem Gestalten anzuwenden. In altersgemäße
Musikwerke des 20. Jahrhunderts
wie in die verschiedenen Ausdrucksbereiche der
modernen Unterhaltungsmusik ist einzuführen,
damit die Schüler kritisch und wertbewußt
Musik hören bzw. Schallplatten und andere
Tonaufnahmen kaufen oder sammeln. Auf
Methoden der Produktion und der Vermarktung
von Musik ist hinzuweisen.
Musikkunde
Musiktheoretische Erkenntnisse sind in engem
Zusammenhang mit dem Sing- und Spielgut und
mit der Hörerziehung zu erarbeiten. Die elementaren
Begriffe der Musiklehre (Melodie, Harmonie,
Rhythmus, Schallereignisse) sind in der
1. und 2. Klasse zu behandeln; es wird dabei
stets von der konkreten Situation abhängen, ob
vereinzelte musikkundliche Begriffe aus dem
Lehrstoff höherer Klassen vorweggenommen
werden.
Mit der instrumentalen Ausbildung soll eine
entsprechende musiktheoretische Ausbildung einhergehen.
Von der 1. bis zur 3. Klasse soll die Musik in
Schwerpunkten aus verschiedenen Epochen behandelt
werden; in der 4. Klasse hingegen sollen
größere musikgeschichtliche Zusammenhänge
aufgewiesen werden.
Außer den zur Darbietung der Werke unmittelbar
erforderlichen Lehrmitteln und Lehrbüchern
sollen hiezu auch Lichtbildreihen, Filme
und andere geeignete Hilfen herangezogen werden.
Theater- und Konzertbesuch und die Einladung
von Künstlern können den Unterricht
in wertvoller Weise bereichern.
INSTRUMENTALMUSIK
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichts sind fortgeschrittene
Kenntnisse und Fähigkeiten im Instrumentalspiel,
auch in praktischer Ergänzung zu den im Unterricht
des Pflichtgegenstandes Musikerziehung erworbenen
Einsichten und Fähigkeiten, die dem
Schüler vielfältige Möglichkeiten des praktischen
Musizierens in eigenständiger Betätigung im
Solo- und Ensemblespiel eröffnen, ihn zur
aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen
und zu seiner Persönlichkeitsbildung beitragen.
Lehrstoff
(Klavier, Gitarre, Blockflöte, Querflöte, Klarinette,
Trompete, Posaune, Violine, Violoncello)
Klavier
I. Klasse (1 Wochenstunde)
Elementartechnische Übungen.
Technisch unabhängiges Spiel beider Hände.
Lieder nach dem Gehör auswendig spielen. Praktisches
Üben des in Musikerziehung durchgenommenen
Lehrstoffes aus dem Bereich der
elementaren Musiklehre. Nachspielen vorgesungener
Motive.
2. Klasse (1 Wochenstunde)
Fortführung der elementartechnischen Übungen.
Einstimmiges Liedspiel aus dem Gedächtnis.
Tonleitern in Dur und Moll. Einfache Motivergänzungs-
und -erfindungsübungen.
Einfache Spielstücke.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Technische Übungen.
Leichte Spielliteratur, einfache Spielmusik.
Einstimmiges Liedspiel aus dem Gedächtnis in
erweitertem Tonraum. Melodieergänzungs- und
-erfindungsübungen.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Technische Übungen.
Dreiklänge und Septakkorde mit ihren Umkehrungen.
Etüden, zyklische Spielstücke, Ensemblestücke.
Gitarre
1. Klasse (1 Wochenstunde)
Elementartechnische Übungen. 1. Lage; Tonleitern;
Kadenzen ohne Quergrifftechnik. Melodiespiel
in der 1. Lage — auswendig und nach
Noten. Zweistimmiges Spiel. Solospiel leichter
zweistimmiger Sätze, erste Improvisationsübungen,
Gruppenspiel auch mit anderen Instrumenten.
Liedspiel und Liedbegleitung nach Noten.
2. Klasse (1 Wochenstunde)
Fortsetzung der technischen Übungen.
Liedspiel und Liedbegleitung nach dem Gehör,
leichte zwei- oder dreistimmige Spielstücke, Zusammenspiel
mit anderen Instrumenten, Spielen
einer Gegenstimme zu einer Liedmelodie. Praktisches
Üben von Lehrinhalten der Musikerziehung.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Quergrifftechnik nach den körperlichen Fähigkeiten
des Schülers. Tonleitern.
Neue Kadenzen. Solospiel mit gesteigerten
Anforderungen, gemeinsames Musizieren mit
anderen Instrumenten. Liedspiel und Liedbegleitung.
Melodieerfindungsübungen. Praktische Übungen
zur allgemeinen Musiklehre.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Fortsetzung der technischen Studien. Kadenzen
in den verschiedenen Akkordlagen. Spielstücke
in der 1. und 2. Lage. Einführung in die Akkordlehre.
Leichte Beispiele zur Volksliedharmonisierung.
Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.
Improvisieren einer Begleitung zu einer Liedmelodie.
Blockflöte
1. Klasse (1 Wochenstunde)
Elementartechnik, Atemführung, Artikulation.
Praktische Beziehung zum Lehrstoff der Musikerziehung.
Gehörschulung, rhythmische und
melodische Übungen, Notations- und Erfindungsübungen.
Erarbeiten des Tonbereichs c"—a'" (Sopranflöte).
Liedspiel (auch auswendig und nach dem Gehör),
dabei auch einfache Transpositionen.
2. Klasse (1 Wochenstunde)
Erarbeiten des chromatischen Tonraums von
c"—c"" anhand ausgewählten Spielgutes. Tonleiter-
und Dreiklangsspiel, auch kompliziertere
Griffweisen. Tonbildung, Intonation.
Fortführen der Förderung des Improvisierens.
Zusammenspiel auch mit anderen Instrumenten.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Fortsetzen der technischen Übungen mit gesteigerten
Anforderungen. Tonleiter- und Dreiklangsspiel
(auswendig). Haltetöne und Atemübungen.
Übertragen der erarbeiteten Kenntnisse und
Fähigkeiten auf die Altflöte. Ausgewählte Spielliteratur
(Solo und Ensemble, auch mit anderen
Instrumenten).
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Technische Übungen. Oktavtransponieren.
Sicherheit in der Beherrschung des chromatischen
Tonraums der Sopran- und der Altflöte.
Improvisation und Auswendigspiel.
Spielliteratur (Solo und Ensemble, auch mit
anderen Instrumenten), leichte Sonaten und
Suiten. Erste Beschäftigung mit barocker Verzierungspraxis.
Querflöte
1. Klasse (1 Wochenstunde)
Erlernen der Ansatztechnik. Grundbegriffe der
Atemtechnik, der Artikulation. Erarbeiten des
Grundtonbereiches, Überblasen in die zweite
Oktave.
Volkslieder und leichte Spielstücke im Tonraum
c'—d'".
2. Klasse (1 Wochenstunde)
Festigen und Erweitern der technischen Grundlagen.
Erarbeiten der dritten Oktave. Steigerung
der Anforderungen im tonlichen und atemtechnischen
Bereich, Erlernen der Vibratotechnik.
Einfache Tonleiterstudien (verschiedene Artikulationsarten),
Umsetzung in leichte Etüden.
Auswendigspiel und Improvisationsübungen.
Spielstücke und Tanzsätze.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Weiterer Ausbau der technischen Fertigkeiten.
Tonstudien in der Art von Intervallübungen zur
Verbesserung des Ansatzes, der Atemführung
und Intonation. Schwierigere Tonleiterstudien
und Dreiklangsübungen. Leichte Etüden. Technisch
und musikalisch anspruchsvollere Spielstücke
(Solo und Ensemble), Sätze aus Barocksonaten,
leichte Duette. Auswendigspiel.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Anspruchsvollere Tonleiterstudien, Akkordzerlegungen,
Intonationsübungen. Mittelschwere
Etüden Weiter gesteigerte Anforderungen an
Ansatz und Atemführung.
Vervollkommnung der stilistischen Ausbildung,
erste Beschäftigung mit der Verzierungspraxis
barocker Musik. Erarbeiten geeigneter Literatur
verschiedener Stilrichtungen und Epochen.
Klarinette
1. Klasse (1 Wochenstunde)
Elementartechnische Übungen (Atmung, Haltung,
Tonbildung, Artikulation). Praktische Anwendung
des Lehrstoffs der Musikerziehung. Erarbeiten
des Tonraums von e bis c"' (Schalmeien-,
Mittel- und oberes Register). Spielen
einfacher Melodien. Treffübungen und rhythmische
Übungen ohne Instrument.
2. Klasse (1 Wochenstunde)
Fortführen der elementartechnischen Übungen.
Intervall- und Tonleiterübungen (C bis E, F bis
As) unter fallweiser Einbeziehung der Molltonleitern
sowie modaler und zwölftöniger Reihen.
Melodiespiel, einfache Duos oder Trios.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Fortführen der technischen Übungen (Tonumfang
bis f'"). Einfache Etüden tonalen und
freitonalen Charakters. Tonleitern, gesteigerte
grifftechnische Übungen (Hilfsgriffe!). Mehrstimmige
originale Spielstücke.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Fortführen der technischen Übungen. Etüden,
Tonleitern, Akkordzerlegungen. Einfache Transpositionsübungen
im Rahmen der Klarinettenstimmungen
(hauptsächlich von C nach B). Einführung
in die leistungsgerechte Originalliteratur
(Klassik, Romantik, Modern), solo und im
Ensemble.
Trompete
1. Klasse (1 Wochenstunde)
Elementartechnische Übungen; Übungen zur
Erlangung einer ungezwungenen Zwerchfellatmung
und Atemstütze. Tonbildungsübungen,
Zungenstoß, Legatoübungen. Übungen mit
Naturtönen und Erlernen der Griffe in tiefer
Lage.
Kleine Rufe und Spielstücke, Lieder, Choralspiel.
Homophone Spielstücke für 2 Trompeten
bis zu einem Umfang von g bis c".
2. Klasse (1 Wochenstunde)
Fortführen der elementartechnischen Übungen.
Tonbildungsübungen, Erweiterung des Tonumfangs
von fis bis e". Diatonische Tonleiterübungen,
Dreiklangszerlegungen, staccato — legato.
Lieder, Choräle, Spielstücke, Duette. Artikulationsübungen
in verschiedenen leichten Rhythmen.
Ergänzung von vorgeblasenen Rufen und
Melodien. Improvisieren von Melodien.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Technische Übungen. Tonbildungsübungen, Erweiterung
des Tonumfangs bis g". Tonleiterübungen,
Dreiklangszerlegungen in verschiedenen
Rhythmen und Artikulationsarten (C — A,
F — Des und mit parallelem Moll).
Leichte Etüden, Lieder, Duette, Trios.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Technische Übungen. Tonbildungsübungen. Erweitern
des Tonumfangs bis a". Tonleitern und
Akkordzerlegungen über 2 Oktaven (C — H
und F — Ges mit parallelem Moll), in verschiedenen
Varianten der Artikulation und des
Rhythmus.
Etüden und Spielstücke in diesen Tonarten.
Lieder, Duette, Trios und leichte Trompetenstücke,
auch polyphone. Ensemblespiel.
Posaune
1. Klasse (1 Wochenstunde)
Tonbildung mit dem Mundstück — mit dem
Instrument. Der korrekte Ansatz. Erste Mittellagen-
Kontrollübungen. Lagenstudium. Leichte
Tonleitern (1 Oktave). Naturbindungen.
Kleine Rufe und leichte Spielstücke.
2. Klasse (1 Wochenstunde)
Fortführen der elementartechnischen Übungen.
Tonbildungs- und Kontrollübungen (auch auswendig).
Einbeziehung der Artikulationsarten;
Naturbindungen. Erweitern des Tonraums schrittweise.
Sehr langsame rhythmische Übungen.
Gruppenspiel (zweistimmige Choräle, auch mit
anderen Instrumenten). Auswendiglernen der
leichten Tonleitern.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Technische Übungen. Kontrollübungen. Zungen-
und Lippenübungen. Das Legate Übungen
in allen Dur- und Molltonarten.
Gruppenspiel (alte Bläsermusik, Choräle, z. B.
vierstimmige Weihnachtslieder).
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Fortführen der technischen Übungen. Tonbildung,
Lippentechnik, Legato. Tonleitern über
zwei Oktaven (von unten beginnend chromatisch).
Verfeinerung der Artikulation. Gruppenspiel,
mit anderen Instrumenten (Choräle,
Bläsermusiken).
Violine
1. Klasse (1 Wochenstunde)
Elementartechnische Übungen: Erlernen der
vier Griffarten und der Grundstricharten. Intervalle
bis Quint.
Liedspiel in einfachen Tonarten.
2. Klasse (1 Wochenstunde)
Technische Übungen: Festigung der 1. Lage,
Lagenvorübungen, gemischte Stricharten, Vibratovorübungen.
Transposition von einfachen
Liedern. Alle Dur-Tonarten, einfache Molltonarten,
mit Dreiklängen in der 1. Lage, Intervalle
bis zur Oktav.
Einfache Spielstücke und Duos.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Technische Übungen: Erlernen der 2. und
3. Lage. Vibratoübungen. Saitenwechsel- und
Legatoübungen. Leichte Doppelklänge.
Molltonarten, Intervallsprünge bis zu 2 Oktaven,
Vierklänge.
Leichte Etüden. Einfache Spielmusik.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Technische Übungen. Fortsetzung der Lagen-
und Lagenwechselübungen in der 2. und 3. Lage,
Erweitern der Technik der 1. Lage, schwierigere
Rhythmen mit den dazugehörigen Stricharten.
Vibratoübungen, Doppelgriffe. Dur- und Molltonleitern,
z. T. über 2 Oktaven, mit Drei- und
Vierklängen.
Etüden. Zyklische Spielstücke, Sonatinen.
Ensemblemusik.
Violoncello
1. Klasse (1 Wochenstunde)
Elementartechnische Übungen: auf der D- und
G-Saite; Spiel auf leeren Saiten; ganzer Bogen —
halber Bogen. Probleme des Strichwechsels.
Druckausgleich zwischen Frosch und Spitze. Linke
Hand: Enggriff mit gelegentlicher Vorübung des
Weitgriffs.
Nachsingen und Nachspielen einfacher Motive
im Tonraum der Stufen I bis V in den bereits
erreichbaren Tonarten.
2. Klasse (1 Wochenstunde)
Weiterführung der elementartechnischen Übungen.
Vibrato- und Lagenwechselübungen. Die
weite Handstellung (Weitgriff). Dynamik. Einfache
Doppelgriffe, Tonleitern und Dreiklangsbrechungen.
Einfache Motivergänzungs- und -erfindungsübungen.
Nachsingen und -spielen vorgesungener
Motive. Intervalle nachsingen, benennen, nachspielen.
3. Klasse (2 Wochenstunden)
Technische Übungen: Détaché, Martelé, punktierte
Stricharten, Triolen und ihre technischen
Besonderheiten, kombinierte Stricharten. Erster
Daumenaufsatz, der über Vorübungen hinausgeht.
Halbe bis IV. Lage. Einführung des Tenorschlüssels.
Vibrato. Tonpflege.
Intervallübungen. Leichte Spielstücke, Zusammenspiel.
4. Klasse (2 Wochenstunden)
Technische Übungen. Spiccato- und Sautillierübungen
mit liegendem Bogen. Lagenwechsel der
ersten vier Lagen. Enggriff und Weitgriff in allen
tieferen Lagen. Tonleitern und Dreiklänge.
Etüden. Spielstücke. Erfinden einer zweiten
Stimme zu Volksliedern (Hornquinten, Terzen,
Sexten). Transponierübungen nach Noten. Zusammenspiel
auch mit anderen Instrumenten.
Didaktische Grundsätze
Wie Lehrplan für den Pflichtgegenstand Instrumentalmusik
am Oberstufenrealgymnasium mit
Instrumentalmusik, Anlage b der Verordnung
über eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden
höheren Schulen in den Schuljahren
1970/71 bis 1983/84, wobei die jeweilige
Altersstufe der Schüler besonders zu beachten
ist.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll aufbauend auf der Grundschule
eine Orientierung im optischen und haptischen
Bereich durch eigene bildnerische Tätigkeit
und Betrachtung geeigneter Werke aus bildender
Kunst und Umwelt ermöglichen.
Die kreativen Fähigkeiten des Schülers sollen
geweckt und entwickelt werden. Die persönliche
Entfaltung des einzelnen ist durch vielseitige
praktische Tätigkeit und Reflexion besonders zu
fördern.
Durch Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen
des Bildnerischen Bereiches soll eine
lebendige Beziehung zu bildender Kunst und
Umwelt geschaffen und ein sachbezogenes Urteilsvermögen
angebahnt werden.
Die Medienkunde soll Verständnis für Massenkommunikationsmittel
anbahnen und zu einer
vernünftigen Konsumhaltung beitragen.
Den ausgeprägten bildnerischen Fähigkeiten
der Schüler ist durch Vertiefung in alle Teilgebiete
und Aufgreifen ihrer Problematik entsprechend
Rechnung zu tragen.
Lehrstoff
1. und 2. Klasse (je 2 Wochenstunden: wie
Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A)
je 4 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums,
Anlage A, darüber hinaus
Bildnerische Arbeit
Kennenlernen einfacher bildnerischer Vorgänge.
Beachtung von Klarheit und Ordnung des
Bildgefüges durch Abstimmung von Haupt- und
Nebensache, eingebunden in Themen kindlicher
Vorstellungsbereiche.
Zeichnen und Druckgraphik: Zeichnen mit
verschiedenen Materialien (Bleistift, Feder u. a.).
Papierschnitte, Kordeldruck, Materialdruck, Kartonschnitt
sowie einfache Hochdruckverfahren
wie Linolschnitte.
Erproben der Wirkung bei Hand- und Maschindruck,
verschiedenen Papieren u. a.
Schrift: Schreibschrift; Blockschrift. Entwickeln
klarer Buchstabengestalt, ausgewogener rhythmischer
Buchstabenfolgen und der Gestaltungsweise
von Schriftflächen (symmetrische oder
asymmetrische Anordnung) unter Anwendung
verschiedener Materialien.
Farbiger Bereich — Malerei: Abstimmung der
Themen auf bestimmte Farbklänge und Farbmischungen
(kalt-warm, farbig, monochrom),
Wechsel der Bildformate und der Maltechnik
(Tempera, Guache); fallweises Anwenden anderer
Verfahren (Schneiden, Reißen mit buntem
Papier), Kratztechnik u. a.
Plastischer Bereich: Gestalten von körperhaften
Gebilden (Formen, Abtragen, Montieren); Relief,
Vollplastik, hohlplastische Form. Einführung in
die Besonderheiten der Eigenschaften spezieller
Materialien (Papier, Ton, Gips, Draht, Styropor
u. a.).
Anwenden additiver und subtraktiver Arbeitsweisen.
Werkbetrachtung
Regelmäßiges Betrachten und Besprechen der
unmittelbar vorher angefertigten Schülerarbeiten
hinsichtlich der Lösung gestellter Aufgaben.
Vorstellen geeigneter Werke aus Kunst und
Umwelt, die ähnliche Probleme in Technik, Verfahren
und Gestaltung aufweisen. Erörterung
fachlicher Grundprobleme (z. B. Original und
Reproduktion, Linien- und Flächenschnitt, Farbklang,
Farbkontrast, Farbordnung, Vollplastik,
Relief u. a.).
Aufschließen des Interesses für Graphik,
Malerei, Schrift und Plastik aus Gegenwart und
Vergangenheit.
Lehrstoff
3. und 4. Klasse (je 2 Wochenstunden: wie
Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A)
je 4 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums,
Anlage A, darüber hinaus
Bildnerische Arbeit
Aufbauend auf die in der 1. und 2. Klasse erworbenen
Erfahrungen und Kenntnisse: Erweitern
und Differenzieren gestalterischer Möglichkeiten.
Im Sinne der Weiterentwicklung verstärkter
Umwelterfahrung: Einsetzen der Darstellung
von Körper und Raum.
Auseinandersetzungen mit Vorgängen und Erscheinungsbildern
der Umwelt im Sinne eines
beginnenden Naturstudiums und Sachzeichnens.
Zeichnen und Druckgraphik: Federzeichnung,
Kohlezeichnung, Einsetzen anspruchsvoller graphischer
Techniken wie Monotypie, Hoch- und
Tiefdruckverfahren (Kaltnadelradierung). Im
körperlich-räumlichen Bereich Finden von Tonwerten
durch Linienverbände oder Punktgefüge
(Verdichten, Streuen). Verwendung verschiedener
Druckpapiere, allenfalls Zweifarbendruck.
Schrift: Wechsel von Schriftgröße und Schriftstärke
in Bezug auf die Gesamtwirkung des
Schriftbildes. Anstreben der Einheit von Schriftart,
Farbe, Form und Inhalt. Gelegentliches Ausschneiden
und Montieren der Buchstaben aus
Zeitschriften zur rascheren Übung rhythmischer
Schriftblöcke.
Farbiger Bereich — Malerei; ausgehend von
elementaren Gesetzmäßigkeiten: Farbe im Dienste
des körperhaften und räumlichen Gestaltens.
Grundfarben, Sekundärfarben, ihre Abfolge im
Farbkreis. Aufhellung und Trübung der reinbunten
Farben. Abstufung, Mischung mit den
Nachbarfarben im Farbkreis. Kontraste, Farbfamilien,
Verdichtung und Sensibilisierung für
Farbtonunterschiede durch Beschränkung der
Palette (zur Modellierung, Transparenz, Raumwerte
der Farbe u. a.).
Deckfarben, Farbpapiere (für Collagen), lasierender
Farbauftrag u. a.
Plastik: Erweitern der räumlich-plastischen
Gestaltungsmöglichkeiten.
Besondere Beachtung von Volumen und Raum
im plastischen Gebilde.
Erarbeiten der dem Material gemäßen Form
und Ausdrucksmöglichkeit. Verfeinerung der
Oberflächenbehandlung. Einsatz neuer Materialien,
wie leicht zu bearbeitende Metalle, Dünnblech,
Draht, Ytong, Holz, Gips u. a. Objektgestaltung
und Montage aus vorgefundenen Formen
(Naturobjekte und Industrieabfälle).
Architektur: erste Raumerlebnisse durch vorgeformte
oder selbst hergestellte Bauelemente
an veränderbaren und begehbaren Raumgebilden.
Medienkunde: Mittel der Bildgestaltung in
Zeitung, Zeitschrift, Verpackung, Film und Fernsehen.
Zeigen der spezifischen Gestaltungselemente
in Hinblick auf die von Medien verlangte Aufgabe
(Layout, Bildkomposition und Ausschnitt,
Aufnahmetechnik, Kamerabewegung u. a.).
Werkbetrachtung
Betrachten und Besprechen der Schülerarbeiten.
Vorstellen geeigneter Werke aus Kunst und Umwelt,
die ähnliche Probleme wie jene der praktischen
Arbeit aufweisen, z. B. Hoch- und Tiefdrucke,
Künstlerhandzeichnungen und ihre verschiedenen
Zwecke und Aufgaben (Entwurf,
Studie, Skizze); Sinnbild, Abbild, Raumwirkungen
der Farbe, Erörtern fachlicher Begriffe der
Farbe, Beziehung von Plastik und Umraum;
Funktion, Zweck und Form von Bauwerken;
Medienkunde, an motivierten Filmen herangetragen
(Werbefilm, Trickfilm u. a.).
Kennenlernen der Faktoren, die das Bauen beeinflussen;
Bauen und Umwelt; Probleme des
Wohnens (Wohnformen als Lebensformen, Einrichtung
und Ausstattung einer Wohnung).
Aufschließen des Interesses für Graphik, Schrift,
Malerei, Plastik, Architektur und Medienkunde.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff umfaßt den graphischen, farbigen
und plastischen Bereich, die Schrift sowie
erste Versuche mit räumlichen Auseinandersetzungen
und dem Medienbereich.
Bei der Wahl der Teilgebiete sind die Neigungen
der Schüler sowie räumliche und einrichtungsmäßige
Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Die Themen sollen aus dem Erlebnisbereich
des Schülers entnommen werden und das entwicklungsgemäße
Gestalten nicht außer acht lassen.
Das Motiv ist im Hinblick auf seinen bildnerischen
Problemgehalt auszuwählen. Es sind Aufgaben
zu geben, die die Autonomie der bildnerischen
Gestaltung in den Vordergrund rücken,
Themen zu setzen, die durch Übersteigerung der
Realität die Phantasie ansprechen, und Materialien
zu verwenden, die der Bearbeitung größeren
Widerstand entgegensetzen. Collagen und Montagen
sprechen die Gestaltungsfähigkeit in der
Pubertät besonders an.
Es sollen entwicklungsgemäße und individuelle
Darstellungen des Körperhaften und Räumlichen,
von Oberdeckung und Staffelung ausgehend, bis
zum einfachen Schrägbild angestrebt werden.
Beim Naturstudium sind nach Möglichkeit Bau-
und Funktionszusammenhänge zu berücksichtigen.
Die in der 3. und 4. Klasse differenziertere
Wahrnehmungs- und Darstellungsfähigkeit sollte
bei den Aufgabenstellungen berücksichtigt werden.
Das Schaffen aus der Verstellung sollte allmählich
mit den optischen und haptischen Eindrücken
der Realität konfrontiert werden.
Die Werkbetrachtung soll nicht nur zur Begegnung,
sondern zur Auseinandersetzung mit
Kunst und Umwelt führen. An leicht faßlichen
Werken sollen Einsichten in typische Gestaltungsweisen
ermöglicht und eine lebendige Beziehung
zur bildenden Kunst vermittelt werden. Dabei
sind künstlerische Gestaltungen, die besonders
hervortretende Komponenten enthalten, vorzuziehen.
Grundlegende fachliche Begriffe sind an geeigneten
Werken zu erarbeiten. Der Schüler ist im
Laufe der Unterstufe zu einer sachbezogenen
Urteilsbildung zu befähigen. In der Medienkunde
steht der visuelle Anteil (Gestaltung von Bildern,
deren Inhalte und Aussagen) im Vordergrund.
Die Massenkommunikationsmittel sollen als Anknüpfungspunkt
für Gespräche und Analysen
herangezogen und dazu einfachste technische Gegebenheiten
vorgestellt werden.
VI. FÖRDERUNTERRICHT
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
Anlage A/m³
LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG
DER MUSISCHEN AUSBILDUNG FÜR STUDIERENDE DER MUSIK
I. STUNDENTAFEL
Unterstufe
Freigegenstand
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
Unverbindliche Übungen
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
Förderunterricht
Die Durchführung von Förderstunden (siehe
Abschnitt VI) ist in allen Gegenständen nach
Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung
von Versäumnissen aus intensiver Proben- und
Aufführungstätigkeit möglich.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Das Realgymnasium für Studierende der Musik
soll musikbegabten jungen Menschen die
Möglichkeit bieten, parallel mit einem vollen
Musikstudium eine allgemeinbildende höhere
Schule zu besuchen und zur Reifeprüfung der
allgemeinbildenden höheren Schule zu gelangen.
Im übrigen wie Lehrplan des Realgymnasiums,
Anlage A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
Darüber hinaus Ist darauf Bedacht zu nehmen,
daß es sich bei den Schülern um Studierende einer
Hochschule für Musik oder eines Konservatoriums
mit Öffentlichkeitsrecht (Vorbereitungs- oder
Ausbildungslehrgänge) handelt.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A,
mit folgender Abweichung
MUSIKKUNDE
Unterstufe
Wie Lehrplan für den Pflichtgegenstand „Musikerziehung"
(mit der jeweils höheren Wochenstundenzahl)
des Realgymnasiums unter besonderer
Berücksichtigung der musischen Ausbildung,
Anlage A/m², mit der Maßgabe, daß in jeder
Klasse vier Wochenstunden zu halten sind.
VI. FÖRDERUNTERRICHT
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
Anlage A/sp
LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG
DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG
I. STUNDENTAFEL
Unterstufe
Freigegenstand
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
Unverbindliche Übung
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
Förderunterricht
Die Durchführung von Förderstunden (siehe
Abschnitt VI) ist in allen Gegenständen nach
Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung
von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und
Trainingsarbeit möglich.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A,
mit der Maßgabe, daß der letzte Absatz zu lauten
hat
„Das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung
der sportlichen Ausbildung führt zu
besonderer Ausprägung motorischer Fähigkeiten,
Fertigkeiten und Verhaltensweisen sowie zu vertieftem
Verständnis der wesentlichen geistigen
Grundlagen der Leibeserziehung und der Phänomene
des Sports."
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A,
mit folgender Abweichung
LEIBESÜBUNGEN
(einschließlich der unverbindlichen Übung)
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Leibesübungen sollen orientiert an der individuellen
Entwicklung, der motorischen Lernfähigkeit
und dem motorischen Leistungsniveau
der Schüler und unter Berücksichtigung der in
dieser Sonderform gesetzten leibeserziehlich-
sportlichen Schwerpunktbildung zur personalen
und sozialen Entfaltung der Schüler einen wesentlichen
Beitrag leisten.
Durch die Leibesübungen sollen das motorische
Können, die Bewegungsfreude, das Spielverlangen,
das Leistungsstreben, das Formempfinden
und der Gestaltungswille des einzelnen gefördert
sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zu
sinnvoller Zusammenarbeit in der Gruppe angeregt
werden. Ein der Entwicklung der Schüler
und den Zielsetzungen dieser Sonderform gemäßes
sportmotorisches Leistungsniveau ist anzustreben.
Die Leibesübungen sollen durch Gewöhnung
und durch Vermitteln von Einsichten
in den Wert einer gesunden Lebensführung einen
Beitrag zur Gesundheitserziehung und zu sinnvoller
Freizeitgestaltung leisten. Zugleich mit den
Leibesübungen soll grundlegendes Wissen über
Leibeserziehung und Sport vermittelt werden.
Im besonderen sollen folgende Lehr- und Lernziele
angestrebt und möglichst erreicht werden
Entfalten der motorischen Eigenschaften und
motorischen Fertigkeiten zur Erlangung der persönlichen
Höchstleistung und individuellen Ausdrucksfähigkeit
in der Bewegung. Vermitteln
von Einsichten in die Zusammenhänge von Form
und Leistung, Wecken des Willens zu richtiger
Bewegung und Haltung durch Schaffen der notwendigen
motorischen Voraussetzungen (Ausgleich,
Kondition).
Verbessern der Bewegungseigenschaften (z. B.
Formung des Bewegungsablaufes im Hinblick auf
Ökonomie und Harmonie).
Steigern der individuellen sportmotorischen
Leistungen in einem Ausmaß, daß mindestens
eine Sportart wettkampfmäßig betrieben werden
kann.
Ordnen der Bewegung in Raum und Zeit nach
eigenen und gegebenen Rhythmen als Anregung
zu musisch-künstlerischem Gestalten.
Anregen zu partnerschaftlichem Verhalten
und Handeln durch aufgabengerechte und von
ethischer Verantwortlichkeit getragene Kooperation
in Spielen, Gruppenbewerben, Gruppentänzen
und Bewegungsgestaltungen, Schulveranstaltungen
wie Schikursen, Wandertagen, Schullandwochen,
Schulfesten und in allen anderen sich
bietenden unterrichtlichen Situationen wie Gruppenarbeit,
Sichern und Helfen, Mitarbeit bei der
Durchführung von Wettspielen und Wettkämpfen.
Vermitteln von grundlegendem Wissen über
Leibesübungen und Sport im Hinblick auf das
allgemeine und spezielle sportliche Handlungsgeschehen
(allgemeinsportliches und spartenspezifisches
Handlungsgeschehen); auf die Urteilsfähigkeit
über ihre Inhalte und Formen; auf
ihre Rolle im individuellen und gesellschaftlichen
Leben.
Hinführen zu freiwilliger auf Einsieht und
Verstehen begründeter sportlicher Betätigung
außerhalb der Schule und über die Schulzeit hinaus
durch Pflege von Formen des Freizeitsports;
Teilnahme an der Tätigkeit der Verbände des
Breiten-, Leistungs- und Spitzensports.
Wecken des Verständnisses und Willens zu
gesunder Lebensführung durch Gewöhnung und
Unterweisung in Belangen der persönlichen Gesundheit,
in Belangen des öffentlichen Gesundheitswesens
und des Umweltschutzes.
Lehrstoff
1. und 2. Klasse (je 8 Wochenstunden)
Ausgleichsübungen und konditionsfördernde
Übungen
Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen
in Spielformen, Zweckformen und
Schulformen zur Verbesserung der motorischen
Eigenschaften, wie Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer,
Gelenkigkeit, Gleichgewicht, Gewandtheit und
Geschicklichkeit; einfache Übungsprogramme zur
individuellen körperlichen Durcharbeitung.
Formende Übungen
Gezielte Übungen zur Verbesserung des Bewegungsablaufes
bei motorischen Fertigkeiten,
wie räumlich-zeitlicher, dynamischer Bewegungsablauf
und andere Bewegungseigenschaften
(-qualitäten) ; auch Übungen zur bewußten Erfassung
des Bewegungsablaufes durch die Schüler
in entwicklungsadäquater Form.
Gezielte Übungen zur Verbesserung der Atmungs-
und Haltungsgewohnheiten bei den Leibesübungen
und im Alltag.
Grundübungen
Vielfältige und vor allem spielhafte Formen
der Grundtätigkeiten auf Geschicklichkeit und
Schnelligkeit: Gehen, Schwebegehen, Laufen,
Hüpfen und Springen bei unterschiedlicher
Bodenbeschaffenheit und über Hindernisse. Allenfalls
Wälzen, Rollen und Kriechen, auch unter
Verwendung von Hindernissen.
Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge; Sprünge
mit verschiedenen Handgeräten (z. B.: Schnurspringen).
Einfache Sprünge und Drehungen auf dem
kleinen und großen Federtuch.
Überklettern von Hindernissen; Steigen, Klettern,
Hangeln und Winden an lotrechten, waagrechten,
schrägen, festen und schaukelnden Geräten.
Einfache Formen des Schaukeins an Tauen oder
Ringen im Sitzen, Stehen und Hängen, Schaukeln
auf und über Geräte. Werfen und Fangen von
Bällen verschiedener Größe und verschiedenen
Gewichtes; aus verschiedenen Stellungen und aus
der Bewegung. Prellen, Dribbeln.
Stoßen, Schocken, Schleudern von leichten Gegenständen
(z. B. Steinen, Holzklötzen, Kugeln,
Schwerbällen).
Den Kräften angemessene Hebe- und Trageaufgaben;
einfache Übungen im Ziehen und
Schieben, Tauziehen; begrenzte Aufgaben im
Ringen.
Boden- und Gerätturnen
Verschiedene Formen von Rollen und Rädern,
Kopfstand, Handstand, Spagat, Überschlag vorwärts,
Salto, Kippe, allenfalls Überschlag rückwärts.
Übungsverbindungen auch mit Drehungen und
einfachen gymnastischen Sprüngen.
Wende- und flankenartige Sprünge, Hocke,
Grätsche, Rolle mit Kippstoß (Kasten).
Ab-, Auf- und Unterschwünge an Geräten,
Spreizübungen, einfache Übungsverbindungen.
Schwebegehen auf schmalen Geräten mit verschiedenen
Aufgabenstellungen; Gehen vorwärts,
seitwärts, rückwärts; Laufen, Hüpfen, kleine
Sprünge auf niederen, breiten Geräten; Rolle
vorwärts, Aufschwingen in den flüchtigen Handstand;
einfache Übungsverbindungen.
Lernziele
Schülerinnen
Boden
Flugrolle — Handstand — Abrollen — Rad
rechts (links) — Rad aus dem Ansprung — Rondat.
Bock (110 cm Höhe)
Grätsche.
Kasten (quergestellt, 90 cm Höhe)
Hocke.
Kasten (langgestellt)
Rondat, Handstandüberschlag, Grätschwinkelsprung
als Abgänge.
Reck (kopfhoch)
Felgaufschwung, Felgumschwung, Unterschwung
aus dem Stand, Mühlumschwung, einbeinig
Einhocken aus dem Stütz, Hocke aus dem
Stütz.
Stufenbarren
Handstandwende.
Balken (80 cm Höhe)
Aufhocken, Einhocken mit halber Drehung auf
beiden Beinen, Spreizsprung, Strecksprung mit
Beinwechsel, Pferdchensprung.
Schüler
Boden
Radwende — Rolle rückwärts über den flüchtigen
Handstand — Schlußsprung mit halber
Drehung — Aufschwingen in den Handstand —
Abrollen in den Langsitz — Liegestütz rücklings
— Drehung in den Liegestütz vorlings —
Anhocken und Aufrichten in den Stand — Standwaage
— einige Anlaufschritte — Überschlag
vorwärts.
Kasten (langgestellt, 110 cm Höhe)
Hocke, Grätsche.
Reck (kopfhoch)
Felgaufschwung — Einhocken rechts (links) —
Mühlumschwung vorwärts — halbe Drehung,
Rückspreizen — Felgumschwung vorlings, rückwärts
— Unterschwung in den Stand.
Barren (brusthoch)
Sprung in den Stütz — Vorschwingen zum
Grätschsitz — Rolle vorwärts in den Grätschsitz
— Heben in den Oberarmstand — Abrollen
in den Grätschsitz — Ein- und Rückschwingen
mit Schere — Ein- und Rückschwingen
mit hoher Wende in den Außenquerstand.
Ringe (sprunghoch)
Sprung in den Hang — Klimmzug — Klimmzug
in den Beugehang — Überdrehen rückwärts
in den Sturzhang — Abwerfen vorwärts —
Rück- und Vorschwingen mit gehocktem Salto
rückwärts in den Stand.
Gymnastik und Tänze
Gehen und Laufen in alle Richtungen des Raumes,
ohne und mit Musik (geradtaktige Rhythmisierung),
ohne und mit Partner. Hüpfen (Kinderhüpfer),
Federn (beidbeinig) und Drehen, auch
in Verbindung mit Gehen und Laufen; Galopp-
und Pferdchensprung; auch räumlich und zeitlich
geordnet.
Prellen und Rollen, Werfen und Fangen des
Gymnastikballes, auch in der Bewegung in alle
Richtungen des Raumes.
Unter- und Überlaufen des kreisenden Seiles,
Federn im kreisenden Seil, Seilspringen zu dritt,
auch mit fließendem Rollentausch.
Hör- und Beobachtungsaufgaben; Umsetzen
von Kinderliedern in Bewegung, Bewegungsbegleitung
durch Klatschen, Stampfen, Singen usw.
Bewegungskanon, Reigen und einfache Gemeinschaftstänze
(z. B. Jingle Bells).
Lernziele
Schülerinnen
Gehen, Laufen, Hüpfen, Federn und Drehen,
in bandmotivischer oder kanonischer Folge, auch
zu Paaren, unter guter Nutzung des Raumes.
Einfache Übungsverbindungen von Prellen,
Rollen, Werfen und Fangen mit dem Gymnastikball;
auch zu Paaren bzw. in der Gruppe.
Leichtathletik
Laufübungen zur Steigerung von Wendigkeit,
Schnelligkeit und Ausdauer; Laufen über Hindernisse;
Staffelläufe; Startübungen; Wettläufe bis
60 m; Dauerläufe bis 8 Minuten (eventuell Gehen
und Laufen im Wechsel).
Hoch- und Weitsprünge aus dem Stand und
mit Anlauf.
Versuche im Stabspringen.
Ziel-, Hoch- und Weitwerfen rechts und links;
Schock- und Schlagwurf.
Stoßen mit Schwerbällen, Kugeln und geeigneten
Behelfsgeräten (bis 3 kg).
Lernziele
Schülerinnen
60-m-Lauf 10,7 bis 10,2 sek.
600-m-Lauf 3:00 bis 2:30 min.
Weitsprung (Z) 3,00 bis 3,50 m.
Hochsprung 1,00 bis 1,10 m.
Schlagballweitwurf 20 bis 25 m.
Schüler
60-m-Lauf 10,0 bis 9,5 sek.
1000-m-Lauf 4:15 bis 3:45 min.
Weitsprung (Z) 3,50 bis 4,00 m.
Hochsprung 1,15 bis 1,30 m.
Schlagballweitwurf 30 bis 35 m.
Schwimmen
Verbessern der bereits gekonnten Schwimmart.
Erlernen weiterer Schwimmarten, auch in der
zweiten Schwimmlage.
Schwimmen über längere Strecken ohne
Schnelligkeitsanforderungen.
Schnellschwimmen über kurze Strecken bis
50 m, auch in Staffelform.
Wenden, einfache Sprünge fußwärts und kopfwärts.
Tieftauchen nach Gegenständen (Wassertiefe
bis 2 m); Streckentauchen bis zu 10 m.
Lernziele
Schülerinnen und Schüler
Frei- und Fahrtenschwimmerabzeichen.
Schilaufen
Grundschule des alpinen Schilaufs, allenfalls
Fortgeschrittenenschule, Torlauf, Riesentorlauf,
Wertungsfahrten, Geländefahrten; Grundschule
des Langlaufes; Geländesprünge und Sprünge von
kleinen Schneehügeln; Verhalten im winterlichen
Gelände.
Eislaufen
Laufen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen;
Schnelläufe bis 100 m;
Grundformen des Eiskunstlaufens, wie Bogen,
Achter, Dreier, Wende; einfache Sprünge und
Tanzschritte; vorbereitende Übungen für Eishockey.
Spiele
Kleine Spiele, mittlere Spiele, Grundlagen in
einem oder zwei der Spiele Basketball, Faustball,
Fußball, Handball, Volleyball.
Lernziele
Schülerinnen und Schüler
Werfen und Fangen eines Hohlballes im Stand
und in der Bewegung.
Zielwerfen mit Hohlbällen und Schlagbällen.
Führen des Balles (Dribbeln, Auftippen) über
eine mittlere Strecke (zirka 20 m) mit Richtungs- und
Tempoänderung, auch mit Handwechsel; für
Schüler entsprechende Übungen der Fußballtechnik.
Gesundheitslehre und fachspezifische
Informationen
Anknüpfend an unmittelbare Gelegenheiten,
die sich im praktischen Unterricht ergeben, aber
auch in gelegentlichen Zusammenfassungen bestimmter
Bereiche sind folgende Gebiete zu behandeln
Körperpflege (Haut, Haare, Nägel, Zähne);
Fragen aus der Sexualerziehung; Bade- und Wanderregeln;
Turn- und Badekleidung; Mitwirkung
an der Reinhaltung der Umwelt.
Kriterien für eine gute Bewegungsausführung
(Bewegungslernen) und Voraussetzungen für eine
Leistungssteigerung (planmäßiges Üben, Belastbarkeit).
Regelkunde und Wettkampfbestimmungen
(Übungsstätten, Leistungsabnahme).
Formen und Notwendigkeit eines adäquaten
Gruppenverhaltens, z. B. beim Sichern und Helfen,
in den Spielen; Mitwirkung bei Schulveranstaltungen.
3. und 4. Klasse (8 bzw. 7 Wochenstunden)
Ausgleichsübungen und konditionsfördernde
Übungen
Fortführen der in der 1. und 2. Klasse gepflegten
Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen
in Spielformen, Zweckformen,
Schulformen und Sportformen zur Verbesserung
der motorischen Eigenschaften Kraft, Schnelligkeit,
Ausdauer, Gelenkigkeit, Gleichgewicht, Gewandtheit
und Geschicklichkeit, auch in Abstimmung
auf die jeweilige Leistungsarbeit in den verschiedenen
Übungsbereichen; Übungsprogramme
zur individuellen täglichen Durcharbeitung.
Formende Übungen
Gezielte Übungen zur Verbesserung des Bewegungsablaufes
bei motorischen Fertigkeiten, wie
räumlich-zeitlicher, dynamischer Bewegungsablauf
und andere Bewegungseigenschaften (-qualitäten);
auch Übungen zur bewußten Erfassung des Bewegungsablaufes
durch die Schüler in entwicklungsadäquater
Form.
Gezielte Übungen zur Verbesserung der Atmungs-
und Haltungsgewohnheiten bei den Leibesübungen
und im Alltag.
Grundübungen
Weiterführen mannigfaltiger Bewegungsaufgaben
aus den Grundtätigkeiten (Gehen, Schwebegehen,
Laufen, Springen, ...) mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen.
Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge unter
erschwerten Bedingungen; Sprungkünste mit
Handgeräten.
Sprünge und Drehungen auf dem kleinen und
großen Federtuch.
Weiterführen der Übungen im Steigen, Klettern,
Hangeln und Winden.
Komplexe Formen des Überkletterns von Hindernissen.
Schaukeln und Schwingen im Beuge-, Streck-
und Sturzhang, Schaukeln auf und über Geräte
mit Steigerung nach Höhe und Weite.
Werfen und Fangen von Bällen über größere
Entfernungen und im Gehen und Laufen; Ballprellen
in schwierigeren Formen; Wurf- und
Fangübungen mit sonstigen geeigneten Geräten.
Übungen im Heben, Tragen, Ziehen und Schieben
unter erhöhter Belastung.
Ein vielfältiges Angebot der Grundübungen
schafft die besten Voraussetzungen für deren Weiterführung
im Boden- und Gerätturnen, in der
Leichtathletik, in der Gymnastik, bei den Tänzen,
in den Spielen und anderen Übungszweigen.
Schulstufengerechte Lernziele dieser Grundübun-
gen sind daher auch bei den genannten Übungsbereichen
angeführt.
Boden- und Gerätturnen
Schwierigere Formen bzw. Übungsverbindungen,
auch an höhergestellten Geräten, der im
Lehrstoff der 1. und 2. Klasse angeführten Übungen;
Überschlag rückwärts.
Lernziele
Schülerinnen
Boden
Rolle rückwärts über den flüchtigen Handstand
— Schrittüberschlag vorwärts.
Test 3 und 4 des „Schweizer Klassifizierungsprogramms".
Kasten (quergestellt, 100 bis 110 cm Höhe)
Hocke, Grätsche.
Stufenbarren
Mühlaufschwung — Aufstemmen — freier
Knieabschwung — Aufgrätschen — Unterschwung.
Test 3 und 4 des „Schweizer Klassifizierungsprogramms".
Balken (100 cm Höhe)
Halbe Drehung auf einem Bein, Schwebesitz —
Wenderückschwung für Kniestützwaage — Schrittsprung.
Aufgrätschen, Aufhocken mit einem Bein (als
Aufgänge).
Rad, Rad zum Handstand — Abwenden (als
Abgänge).
Test 3 und 4 des „Schweizer Klassifizierungsprogramms".
Schüler
Boden
Aufschwingen in den Handstand — Abrollen
in den Hockstand — Aufrichten — Rondat —
Rolle rückwärts über den flüchtigen Handstand
— Überschlag vorwärts — Flugrolle —
Rad.
Kasten (langgestellt, 120 cm Höhe)
Hocke, Grätsche (quergestellt, 110 cm Höhe);
Überschlag.
Reck (sprunghoch)
Felgaufschwung vorlings, rückwärts aus dem
ruhigen Hang — Felgumschwung vorlings, rückwärts
— Stützkippe — Felgumschwung vorlings
vorwärts — Hocke.
Barren (sprunghoch)
Sprung in den Oberarmhang — Stemme vorwärts
in den Stütz — Rückschwingen in den
Oberarmstand — Rolle rückwärts in die Kipplage
— Oberarmkippe — Wende.
Ringe (sprunghoch)
Sprung in den Hang — Klimmzug in den
Beugehang — Überdrehen rückwärts in den
Sturzhang — Abwerfen vorwärts — Überdrehen
vorwärts (Kugeln) in den Sturzhang — Knieaufschwung
links (rechts) — Senken rückwärts
in den Sturzhang — Schleudern — Überschlag
rückwärts mit gegrätschten Beinen.
Gymnastik und Tänze
Federndes und gleitendes Laufen in alle Richtungen
des Raumes, auch mit ungeradtaktiger
Rhythmisierung, allein und zu Paaren.
Stampf-, Kreuz- und Wechselschritt; Laufsprung,
Schersprung (Schere vorne und hinten),
Drehsprung.
Laufen und Federn vorwärts und rückwärts
durch das Seil, Seilspringen zu zweit.
Drehen und Rollen, Werfen und Fangen des
Reifens, Laufen und Springen über und durch
den Reifen.
Schwingende Bewegung und Grundschwünge
mit Handgeräten (Gymnastikball, Reifen, Keule)
in allen Ebenen.
Ausgewählte Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze,
Versuche im Gestalten einfacher Bewegungsspiele
nach gegebener Musik (zwei- und
dreiteilige Liedform, auch durchkomponierte
Stücke), allein, zu Paaren und in der Gruppe.
Lernziele
Schülerinnen
Verbindung von Stampf-, Kreuz- und Wechselschritten
mit Gehen und Laufen.
Laufen und Springen in wiederholbarer Folge,
auch nach gegebener Musik.
Einfache, auch selbständige Gestaltung von Bewegungsspielen
mit Gymnastikball, Reifen oder
Keule unter reichlicher Bewegung in alle Richtungen
des Raumes.
Leichtathletik
Fortführen der im Lehrplan für die 1. und
2. Klasse angeführten Übungen im Laufen,
Springen, Werfen und Stoßen mit erhöhten Anforderungen
hinsichtlich Form und Leistung.
Lernziele
Schülerinnen
Dreikampf (60-m-Lauf, Weitsprung, Schlagballweitwurf)
70 bis 90 Punkte.
800-m-Lauf 4:10 bis 3:50 min.
Hochsprung 1,05 bis 1,15 m.
Schüler
Dreikampf (60-m-Lauf, Weitsprung, Schlagballweitwurf)
80 bis 100 Punkte.
1000-m-Lauf 4:00 bis 3:30 min.
Hochsprung 1,20 bis 1,35 m.
Schwimmen
Fortsetzung der bisher geübten Schwimmarten,
Sprünge und Tauchformen. Einführen in das
sportliche Lagenschwimmen.
Verbesserung der individuell günstigsten
Schwimmart.
Staffeln. Dauerschwimmen bis 20 Minuten.
Lernziel
Schülerinnen und Schüler
Allroundschwimmerabzeichen.
Schilaufen
Wiederholung der Grund- und Fortgeschrittenenschule;
Torlauf, Riesentorlauf; Langlauf; Geländesprünge
und Sprünge von kleinen Schneehügeln.
Verhalten im winterlichen Gelände.
Eislaufen
Weiterführung der in der 1. und 2. Klasse geübten
Formen und Übungsbereiche.
Spiele
Fortführen der kleinen und mittleren Spiele;
eingehendere Schulung in Technik, Taktik und
Regelwerk in einem oder zwei der Spiele Basketball,
Faustball, Fußball, Handball, Volleyball.
Lernziele
Schülerinnen und Schüler
Basketball
Kreisel aus Dribbling, aus Paß.
Give and Go.
Freiwurf.
Manndeckung.
Handball
Ballannahme in der Bewegung.
Ballführen in der Bewegung.
Passen in der Bewegung.
Torwurf.
Gegenangriff.
Angriff 1 gegen 1.
Volleyball
Pritschen gegen die Wand.
Beidhändiges Selbstaufspiel.
Pritschen zu zweit, zu dritt usw. auf verschiedene
Entfernungen.
Bagger mit Partner, mit differenzierter Aufgabenstellung.
Aufgabe von unten.
Spiel 1 gegen 1 und 2 gegen 2.
Schüler
Fußball
Balljonglieren, 15 mal.
Torschuß mit Anlauf (16 m Entfernung, fünf
Versuche — drei Treffer).
Gesundheitslehre und fachspezifische
Informationen
Anknüpfend an unmittelbare Gelegenheiten,
die sich im praktischen Unterricht ergeben, sind
folgende Gebiete zu behandeln
Gesunde Lebensführung (Fragen der Ernährung,
Genußgifte, Kleidung, Arbeitsrhythmus,
Erholung und Freizeit).
Fragen aus der Sexualerziehung; Öffentliches
Gesundheitswesen; Erste Hilfe.
Kriterien für eine gute Bewegungsausführung
(Bewegungslernen) und Voraussetzungen für eine
Leistungssteigerung. Regelkunde und Wettkampfbestimmungen
(Übungsstätten und Gerätemaße,
Schiedsrichtertätigkeit, Leistungsabnahme).
Formen und Notwendigkeit eines adäquaten
Gruppenverhaltens, z. B. beim Sichern und Helfen,
in den Spielen; Mitwirkung bei Schulveranstaltungen.
Erweiterungsstoff für die 1. bis
4. Klasse
Neben den im Lehrplan angeführten Übungszweigen
(Kernstoff) sind als Erweiterungsstoff
alle Übungszweige und Sportarten möglich, die
in Österreich im Rahmen eines Sportfachverbandes
betrieben bzw. durch die Bundessportorganisation
anerkannt werden.
Bei Auswahl und Angebot von Erweiterungsstoffen
sind zu berücksichtigen
die Sicherheit der Teilnehmer,
der organisatorisch-ökonomische Aufwand,
die spezielle Vorbildung des Lehrers.
Didaktische Grundsätze
Es wird darauf verwiesen, daß die im allgemeinen
Teil des Lehrplanes enthaltenen didaktischen
Grundsätze im Unterrichtsgegenstand
Leibesübungen in sachgerechter Weise zu verfolgen
sind.
Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der
Festlegung der Anforderungen sind besonders das
motorische Entwicklungs- und Leistungsniveau
zu berücksichtigen (Einholen von Informationen,
Erhebung des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft
soll durch anregende Motivation geweckt
und gesteigert werden. Die Lehrstoffhinweise stellen
ein entwicklungsgemäßes Übungsangebot dar,
das wegen der sehr unterschiedlichen örtlichen
Verhältnisse wie Übungsstätten, klimatische Bedingungen
und Landschaft weit und offen gehalten
ist.
Es ist die Aufgabe der Leibeserzieher, den Unterricht
an die jeweilige pädagogische Situation
anzupassen; eine vielseitige Ausbildung soll aber
immer gesichert sein.
Innerhalb der im Lehrplan angeführten
Übungszweige (Kernstoff, Erweiterungsstoff) ist
je nach dem von den einzelnen Schulen gewählten
Schwerpunkt eine Auswahl zu treffen.
Für eine langfristig aufbauende Unterrichtsplanung
sind Schulpläne (Mehrjahreszyklen) und
klassenbezogene Jahrespläne (Jahres- und Halbjahreszyklen)
auszuarbeiten. Gegebenenfalls sind
die Jahrespläne durch spartenbezogene Aufbauprogramme
(Trainingspläne) zu ergänzen.
Sachgerechte methodische Reihen, Riegenarbeit,
Gerätebahnen und andere arbeitsintensive Betriebsformen
sind für die Steigerung der Leistung
und Sicherung des Unterrichtsertrages wertvolle
Hilfen. Dazu gehören auch die Abwicklung des
Unterrichtes in Kursform, Blockform und in
Neigungsgruppen. Der Verbesserung der Kenntnisse
im Schwimmen muß unabhängig von den
an den einzelnen Schulen gesetzten Schwerpunkten
besondere Beachtung gewidmet werden.
Als Anreiz zur Pflege der Leibesübungen und
des Sports und als Querverbindung zur wettkampfmäßigen
Pflege der Sportarten in den Verbänden
sind jugendgemäße Wettkämpfe (auch
Vergleichskämpfe zwischen Schulen) sowie der
Erwerb von Leistungsabzeichen (Landessportnadeln,
ÖJSTA, ÖSTA, ÖSA) zu fördern.
Die im Lehrplan angeführten Lernziele sind
für Lehrer und Schüler als Orientierungshilfe für
den Lernfortschritt gedacht; das durchschnittliche
Leistungsniveau einer Klasse soll diesen entsprechen.
Eine Übungseinheit pro Woche sollte nach
Möglichkeit ganzjährig im Freien durchgeführt
werden.
Querverbindungen zu jenen Fächern, die mit
den Leibesübungen und mit dem Sport korrespondieren,
sind ein wesentlicher Bestandteil der
Ausbildung.
Tragender Leitgedanke für die praktische
Unterrichtsgestaltung sollen bewegungsreiche,
freuderfüllte und leistungsbetonte Leibesübungen
sein.
Werden Schulen mit besonderer spartenspezifischer
Ausbildung geführt, sind erforderlichenfalls
zusätzliche Maßnahmen zu setzen, wie
spezielle Ausbildungsprogramme;
über die oben angeführte Blockung von Stunden
hinausgehende Umstellung der Jahreswochenstunden
gemäß den Erfordernissen des
Trainings- und Wettkampfbetriebes;
Teilnahme an Wettkämpfen des zuständigen
Sportfachverbandes.
VI. FÖRDERUNTERRICHT
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.".
6. In der Anlage A/sl (Lehrplan des Bundesgymnasiums für Slowenen)
7. Die Anlage B (Lehrplan des Musisch-pädagogischen Realgymnasiums) hat zu entfallen.
8. In der Anlage C/zS [Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige (zeitverpflichtete Soldaten)
(Mathematisches Realgymnasium)]
Förderunterricht
Wie Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige, Anlage d der Verordnung über eine Änderung
der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis
1983/84.
b) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,
didaktische Grundsätze) hat an die Stelle des
Abschnittes „Naturgeschichte" folgender Abschnitt
zu treten
„BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige,
Anlage d der Verordnung über eine Änderung
der Lehrpläne für die allgemeinbildenden
höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis
1983/84.
Lehrstoff
2. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Wie für die 5. Klasse des Gymnasiums, Anlage
a der obzitierten Verordnung, bis einschließlich
Abschnitt „Reizphysiologie der Pflanze".
3. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Wie für die 5. Klasse des Gymnasiums, Anlage
a der obzitierten Verordnung, ab einschließlich
Abschnitt „Organismus und Umwelt", und
für die 6. Klasse bis einschließlich Abschnitt
„Von der befruchteten Eizelle zum Organismus".
4.Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Wie für die 6. Klasse des Gymnasiums, Anlage
a der obzitierten Verordnung, ab einschließlich
Abschnitt „Die Organismen in ihrer Umwelt".
5. Halbjahrslehrgang (2 Wochenstunden)
Wie für die 8. Klasse des Gymnasiums, Anlage
a der obzitierten Verordnung, bis einschließlich
Abschnitt „Entwicklungsgeschichte der Erde
und der Lebewesen",
6. Halbjahrslehrgang (2 Wochenstunden)
Wie für die 8. Klasse des Gymnasiums, Anlage
a der obzitierten Verordnung, ab einschließlich
Abschnitt „Herkunft des Menschen".
Didaktische Grundsätze
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage a der
obzitierten Verordnung; die besonderen Gegebenheiten
der Sonderform sind zu beachten."
c) ist dem Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände,
Lehrstoff, didaktische Grundsätze) folgender Abschnitt
VI anzufügen
„VI. FÖRDERUNTERRICHT
Wie Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige,
Anlage d der Verordnung über eine Änderung
der Lehrpläne für die allgemeinbildenden
höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis
1983/84, BGBl. Nr. 275/1970 in der jeweils
geltenden Fassung."
ARTIKEL II
(1) Diese Verordnung tritt, soweit im Abs. 2
nicht anders bestimmt wird, mit 1. September
1976 in Kraft.
(2) Art. I Z. 8 tritt hinsichtlich des I. Halbjahrslehrganges
mit 1. September 1976, hinsichtlich
des II. Halbjahrslehrganges mit 1. Feber
1977, hinsichtlich des III. Halbjahrslehrganges mit
1. September 1977, hinsichtlich des IV. Halbjahrslehrganges
mit 1. Feber 1978, hinsichtlich des
V. Halbjahrslehrganges mit 1. September 1978
und hinsichtlich des VI. Halbjahrslehrganges mit
1. Feber 1979 in Kraft.