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577_1976 AT

577. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden, sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 577. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden, sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen

ARTIKEL I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,

234/1971 und 323/1975, insbesondere dessen §§ 6

und 39, sowie des § 29 des Minderheiten-Schulgesetzes

für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, sowie

hinsichtlich der Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen

im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler

und dem Bundesminister für Finanzen

auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes

über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer,

BGBl. Nr. 244/1965, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht

vom 22. Juni 1964, mit der Lehrpläne

für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen

werden, BGBl. Nr. 163/1964, in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 146/1966,

216/1966, 295/1967, 363/1967, 2/1969, 174/1969,

324/1972, 63/1974 und 614/1974 wird wie folgt

geändert

1. Im Artikel I hat der § 3 zu entfallen.

2. Nach Artikel II ist folgender neuer Artikel

III einzufügen

„ARTIKEL III

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes

über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer,

BGBl. Nr. 244/1965, werden die Unterrichtsgegenstände

der in den Anlagen enthaltenen

Lehrpläne, soweit sie nicht schon in den Anlagen

1 bis 6 leg. cit. erfaßt sind, im Einvernehmen

mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister

für Finanzen in die in der Rubrik

„Lehrverpflichtungsgruppe" der Stundentafeln der

Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen

eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände,

die bereits in den Anlagen 1 bis 6

leg. cit. erfaßt sind, wird in der Stundentafel in

Klammern hingewiesen."

3. Der bisherige Artikel III erhält die Bezeichnung

„ARTIKEL IV".

4. In der Anlage A (Lehrplan der allgemeinbildenden

höheren Schulen)

a) Abschnitt I (Stundentafeln)

aa) Unterabschnitt 1 (Stundentafeln des Gymnasiums)

hat die lit. a (Unterstufe des Gymnasiums)

zu lauten

b) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,

didaktische Grundsätze), Pflichtgegenstände,

hat der Unterrichtsgegenstand „Naturgeschichte"

zu lauten

„BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern der 1. und 2. Klasse sind ausreichende

Kenntnisse über charakteristische Vertreter

der Hauptgruppen des Tier- und Pflanzenreiches,

insbesondere der Heimat und unter Beachtung

jener, die für den Menschen Bedeutung

haben, zu vermitteln. Dabei sind die Zusammenhänge

zwischen Körperbau, Lebensweise und Umwelt

möglichst auf Grund der unmittelbaren Beobachtung

zu berücksichtigen. Das Verständnis für

die verwandtschaftlichen Zusammenhänge im Tier-

und Pflanzenreich und für die darauf beruhende

Einordnung in systematische Gruppen ist zu wecken

und ein Einblick in die wechselseitigen Beziehungen

im Rahmen ihrer Umwelt zu geben.

Die Schüler sollen die Ganzheitsstruktur des

menschlichen Organismus als Voraussetzung für

die Bejahung einer gesunden Lebensführung erfassen.

Während in der I. und 2. Klasse biologische

und ökologische Einsichten im Zuge der exemplarischen

Behandlung von Tieren und Pflanzen

gewonnen wurden, stehen sie in der 3. und

4. Klasse aufgrund der altersgemäßen Fähigkeit

der Schüler dieser Schulstufen, stärker zu abstrahieren,

als Lehrstoff im Vordergrund. Die Erziehung

zum verantwortungsbewußten Verhalten

wird nun in zunehmendem Maß zur zentralen

Aufgabe eines auf den Menschen bezogenen Unterrichtes.

Aus der Kenntnis der Vorgänge und Zusammenhänge

in der belebten und unbelebten Natur

und aus dem Wissen um ihre bisherige Entwicklung

soll Ehrfurcht vor ihr geweckt werden, die

sich praktisch in Natur- und Landschaftsschutz

und im Streben nach Erforschung der Natur

zeigt.

Lehrstoff

1. Klasse (3 Wochenstunden)

Der Mensch.

Körperteile. Organe, Organsysteme und deren

Zusammenspiel in einfachen Grundzügen. Hinweise

auf gesunde Lebensführung.

Einige wichtige Störungen, Verletzungen und

Erkrankungen. Unfallverhütung, Grundzüge der

Ersten Hilfe und Krankenpflege.

Sexualerziehung — Vorbereitung auf die

Pubertät.

Säugetiere und Vögel.

Haustiere und ihre Wildformen in Beziehung

und im Vergleich zum Menschen, einige bedeutsame

einheimische und ausländische Verwandte.

Vertreter der wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung

oder besonderen Anpassung an ihren Lebensraum

und wegen ihrer Lebensweise bedeutsamen

Gruppen: Wasserraubtiere, Nagetiere,

Insektenfresser, Flattertiere, Wale, Rüsseltiere,

Affen; Beuteltiere; Kloakentiere. Singvögel,

Spechte, Greifvögel, Eulenvögel, Kuckucksvögel,

Sumpfvögel, Watvögel, Möwenvögel, Ruderfüßer,

Taucher, Papageien, Pinguine; Strauße.

Kriechtiere.

Einige kennzeichnende in- und ausländische

Vertreter der Eidechsen, Schlangen, Schildkröten

und Krokodile. Verhalten bei Begegnung mit

Schlangen.

Lurche.

Frosch- und Schwanzlurche. Metamorphose.

Blütenpflanzen.

Am Beispiel eines Frühblühers: Bau und Funktionen

von Wurzel, Stamm, Laubblatt und Blüte.

Bestäubung und Befruchtung. Zusammenhang

zwischen Blütenbau und Insektenbesuch. Same

und Frucht. Keimung und Keimungsbedingungen.

Einige andere häufige Frühblüher. Verbreitungseinrichtungen.

Naturschutz. Obstbäume: Züchtung,

Veredlung, Baumschnitt, Schädlingsbekämpfung.

Weitere Rosengewächse. Gemeinsame

Merkmale im Blütenbau. Familienbegriff. Fruchttypen.

Einige Zierpflanzen und Unkräuter.

Im Rahmen der Pflanzenkunde sind kennzeichnende

und wirtschaftlich bedeutsame Vertreter

aus folgenden Familien zu besprechen: Liliengewächse,

Narzissengewächse, Primelgewächse,

Hahnenfußgewächse, Schmetterlingsblütler, Lippenblütler,

Kreuzblütler, Nachtschattengewächse.

2. Klasse (2 Wochenstunden)

Anhand ausgewählter Beispiele sind unter Berücksichtigung

des Zusammenhanges zwischen

Körperbau, Lebensweise und Lebensraum Vertreter

der folgenden Gruppen zu besprechen; dabei

sind Tiere aus heimischen Lebensräumen und

solche mit Bedeutung für den Menschen zu bevorzugen

Fische.

Einrichtungen für den Lebensraum Wasser.

Einige wichtige heimische Fischarten und ihre

wirtschaftliche Bedeutung. Fischzucht; Fischregionen;

Gefahren der Wasserverschmutzung. Zierfische.

Für die Welternährung wichtige Meeresfische.

Fischerei. Sonderanpassungen (z. B. Bodenfische,

Tiefseefische, Korallenfische u. a.).

Weichtiere.

Raspier, Filtrierer, Jäger. Perlenbildung.

Stachelhäuter.

Symmetrie; Wassergefäßsystem; Regeneration.

Krebse.

Plankton; Nahrungsketten; Symbiose.

Spinnentiere.

Fangeinrichtungen; Außenverdauung; Krankheitserreger

und -überträger (Milben — Zecke).

Tausendfüßer, Ringelwürmer und andere wichtige

Bodentiere.

Insekten.

Besprechung wichtiger Vertreter aus verschiedenen

Ordnungen mit vollkommener, unvollkommener

und ohne Verwandlung. Nutz- und

Schadinsekten. Zucht und Bekämpfung. Staatenbildung.

Niedere Würmer.

Parasiten.

Hohltiere.

Riffbildung.

Schwämme.

Koloniebildung.

Urtiere.

Mikroskop. Parasiten.

Blütenpflanzen.

Laub- und Nadelbäume. Sträucher. Wald und

Forst. Windbestäubung. Gräser — Getreide; Feldbau;

Verwertung. Orchideen; Bestäubungsanpassung;

Naturschutz. Korbblütler; Blütenstand zur

Schauwirkung; Wiesen- und Zierpflanzen. Doldengewächse;

Gewürze.

Farnpflanzen und Moose.

Übergang zum Leben auf dem Land. Steinkohle;

Torf. Bedeutung für den Wasserhaushalt

in der Natur.

Lagerpflanzen.

Bakterien. Bedeutung für die Bodenbildung.

Konservierung; Gärung; Krankheitserreger, Impfung,

Desinfektion.

Algen. Sauerstoffproduktion; Primärproduzenten.

Pilze. Speise-, ungenießbare und giftige Pilze,

Pilzvergiftungen und Gegenmaßnahmen. Bedeutung

für den Waldboden. Schimmelpilze (Penicillin).

Pflanzenkrankheiten.

Flechten. Symbiose. Pionierpflanzen.

Der Schüler soll am Ende der Besprechung die

kennzeichnenden Arten seiner näheren Heimat

und die bedeutendsten ausländischen erkennen

und zu ihnen eine Beziehung herstellen können.

3. Klasse (2 Wochenstunden am Realgymnasium

und am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium

für Mädchen)

Der Jahresablauf in der Natur.

Herbsterscheinungen. Fruchttypen; Samen- und

Fruchtverbreitung. Überwinterung von Pflanzen

und Tieren. Laubfall. Blattformen. Im weiteren

Verlauf des Schuljahres ausgehend vom soeben

besprochenen Lebensraum allgemeine Erörterungen

über Kennzeichen der wichtigsten Bäume und

Sträucher im Winter. Laubausbruch und Frühş

blüher. Rückkehr der Zugvögel und Verhaltensweisen

im Zusammenhang mit Revierabgrenzung,

Nestbau und Aufzucht der Jungen. Langtag- und

Kurztagpflanzen.

Heimische Lebensräume.

Wohnung und Haus: Erwünschte Mitbewohner

und deren Pflege (Zimmerpflanzen und Stubentiere,

Aquarium, Terrarium). Unerwünschte Mitbewohner

und deren Bekämpfung (Nahrungskonkurrenten,

Holz- und Textilverzehrer, Parasiten,

Krankheitserreger und -überträger). Hinweise

auf hygienische Gestaltung des Wohnbereiches.

Stall und Scheuer: Fleisch-, Woll- und Zugtiere.

Kulturfolger (je nach regional bedingter Aktualität).

Garten: Die wichtigsten Gemüse- und Gewürzpflanzen,

Zierblumen, -sträucher und -bäume.

Wiederholung der wichtigsten Familienkennzeichen.

Einblick in die Züchtung (Auslese und

Kreuzung) und Aufzucht. Aufbau des Bodens;

Bodenleben. Gartenarbeiten (Rasenpflege u. a.).

Düngungsprobleme. Obstbäume und Beerensträucher.

Veredeln, Schneiden. Erwünschte und unerwünschte

Kulturfolger. Einfache Nahrungsketten.

Verantwortungsbewußte Schädlingsbekämpfung.

Ökologisch sinnvolle Gestaltung des Gartens.

Weingarten: Rebensorten; Kultivierungsformen;

Arbeiten (je nach regional bedingter Aktualität).

Acker und Feld: Die wichtigsten bei uns angebauten

Getreidearten. Hackfrüchte, Öl-, Faser-

und Futterpflanzen. Verwertung. Feldarbeiten.

Probleme der Monokulturen und Kulturrassen.

Unerwünschte Feldbewohner (Unkräuter, Pilze;

Tiere) und deren Bekämpfung (Wuchs- und

Blühhormone, Saatgutbeizung, Sprühgifte). Überdüngung.

Ansammlung und Verlagerung von

Schadstoffen. Umweltschutz.

Feldrain und Hecke: Funktion als Restfläche

natürlicher Lebensräume zwischen den Feldern

und als Windschutzgürtel. Unterschlupf für

Schädlingsvertilger und Bodenorganismen.

Wald: Unterschied Wald — Forst. Stockwerkbau.

Laub-, Misch- und Nadelwald. Die wichtigsten

bestandbildenden Arten, soweit sie noch

nicht besprochen wurden. Waldnutzung (Rohstoffquelle,

Erholungsraum, Schutzfunktion) ;

Klimafaktor. Richtiges Verhalten im Wald.

Naturschutz.

Krummholzregion: Waldgrenze; Kampfzone;

Baumgrenze. Typische Lebewesen in Anpassung

an diese Klimabedingungen.

Almregion: Alpenpflanzen und -tiere und ihre

Anpassungen an die harten klimatischen Bedingungen.

Natürliche Wiesen. Naturparks. Landschaftsschutz.

Fels- und Eisregion: Pionierlebewesen. Überleben

unter extremen Bedingungen.

Grundwasser und Quellen: Veränderungen des

Grundwasserspiegels durch Trockenlegung und

Flußregulierung. Reinhaltung des Grundwassers.

Quellhorizont. Quellenschutz. Unterschiede in der

Entwässerung in Kalk und in anderen Gesteinsarten.

Fließgewässer: Bach — Fluß — Strom. Veränderungen

in Wassertemperatur, Fließgeschwindigkeit,

Sauerstoff- und Nährstoffgehalt und Pflanzenwuchs.

Fischregionen. Der Fluß als offener

Biotop. Eingriffe des Menschen (Abwässer, Kraftwerkbau,

Regulierungen). Selbstreinigung; Kläranlagen,

Ökologische Funktion der Auwälder.

Gewässerschutz.

Stehende Gewässer: Uferzone, freies Wasser,

Grund. Seentypen. Fast geschlossener Biotop. Einblicke

in Stoffkreisläufe und Nahrungsketten.

Produzenten — Konsumenten — Destruenten

(Reduzenten). Berufs- und Sportfischerei. Erholungsraum.

Gewässergüte.

Moor: Verlandung. Hochmoore und ihre

Funktion als Wasserspeicher.

Wiese: Künstliche und natürliche Wiese. Wiesenpflanzen

und -tiere und deren Anpassungen an

Mahd oder Beweidung. Wiederholung: Wind-

und Insektenbestäubung.

Ausländische Lebensräume.

Das Meer, der größte Lebensraum: aufbauend

auf Erfahrungen der Schüler aus den Ferien.

Sandstrand und Felsküste; Schelf und freie See.

Bedeutung für die Ernährung der Menschheit und

für die Sauerstoffproduktion.

Wichtige ausländische Nutzpflanzen (Südfrüchte,

Gewürze, Genußmittel u. a.).

Nach Maßgabe der Zeit: andere ausländische

Lebensräume, die den Schülern von Ferienreisen,

aus dem Fernsehen und von Filmen bekannt sind

(z. B. Mittelmeergebiet, Savanne, tropischer Regenwald,

Tundra, Wüste).

4. Klasse (2 Wochenstunden am Gymnasium)

Geologie.

Entstehung und Aufbau der Erde. Kräfte, die

die Erdkruste verändern: innere Kräfte — Erstarrungsgesteine,

äußere Kräfte — Absatzge-

steine, Gebirgsbildung — Umwandlungsgesteine.

Geologische Übersicht von Österreich.

Mineralische Bodenschätze und ihre wirtschaftliche

Bedeutung.

Entstehung, Fundorte, Abbau und Verwendung

einiger in Österreich vorkommender Bodenschätze;

Eigenschaften der Minerale.

Der Boden als wichtige Grundlage der Ernährung.

Bodenbildung. Leben im Boden. Bodenarten.

Veränderungen durch den Menschen: Düngung,

Bewässerung; Raubbau. Kulturpflanzen und

einige ihrer Schädlinge. Welternährungsprobleme.

Die Entwicklung der Lebewesen im Laufe der

Erdgeschichte.

Erdzeitalter. Fossilien und deren Entstehung.

Leitfossilien — Durchläufer. Stammesgeschichte

des Menschen.

Der menschliche Körper (Bau, Funktion und Zusammenspiel

seiner Organe. Gesunderhaltung —

Störungen, Verletzungen, Krankheiten. Unfallverhütung

— Erste Hilfe).

Bewegungsapparat (Skelett und Muskulatur). —

Gute Haltung und Haltungsfehler.

Verdauungsorgane. Grundzüge der Ernährungslehre.

Atmung. — Künstliche Beatmung und Herzmassage.

Blut und Blutkreislauf. Blutgruppen, Rhesusfaktor

und Blutübertragung. Impfungen. Hormone.

Ausscheidungsorgane.

Geschlechtsorgane. — Zeugung, Befruchtung,

Schwangerschaft und Geburt. Nachgeburtliche

Entwicklung. Probleme der menschlichen Sexualität.

Familienplanung durch Geburtenregelung.

Geschlechtskrankheiten.

Haut.

Nervensystem. — Schädigungen durch Umwelteinflüsse

(„Reizüberflutung"). Suchtgifte. Gemüts-

und Geisteskrankheiten.

Sinnesorgane.

Grundzüge der Krankenpflege. Hausapotheke.

Vererbungslehre.

Einfache Vererbungsregeln. Erscheinungsbild —

Erbbild. Modifikation — Mutation. Lamarck —

Darwin. Tier- und Pflanzenzucht.

Verhaltenslehre.

Ähnlichkeiten und Unterschiede im Verhalten

von Tier und Mensch. Angeborenes und erlerntes

Verhalten. Reflexe, Instinkte, Triebe. Balz; Territorialverhalten.

Brutfürsorge und -pflege.

Das ökologische Gleichgewicht, dargestellt aa

kennzeichnenden Biotopen.

Stoffkreisläufe, Produzenten, Konsumenten und

Destruenten (Reduzenten). Eingriffe in das ökologische

Gleichgewicht (Umweltschutz, Entwaldung,

Überhege, Entwässerung, Flurbereinigung,

Zersiedelung). Umweltschutz. Bevölkerungsexplosion.

4. Klasse (2 Wochenstunden am Realgymnasium

und am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium

für Mädchen)

Wie für das Gymnasium, jedoch ohne die Abschnitte

„Boden" und „Ökologisches Gleichgewicht".

Ferner ist anzufügen

Spezielle Überlebensanpassungen.

Tarn- und Warntrachten. Gallbildungen. Paarbildung

zur Aufzucht der Jungen. Rudel- und

Herdenbildung. Symbiosen. Anpassungen zum

Überdauern von Trockenperioden (z. B. Kakteen;

Lungenfische). Wasser- und Luftfeuchtigkeitsanpassungen

(z. B. Schilf, Tillandsien; Wasserschildkröten,

Lurche).

Altersgemäße Behandlung der Probleme, die

durch das Eingreifen des Menschen in den Naturhaushalt

entstehen.

Rodung und Aufforstung. Kultursteppe. Überhege.

Bevölkerungsexplosion. Welternährungsprobleme.

Rohstoff- und Energieprobleme. Bedrohte

Tier- und Pflanzenarten. Überregionale Auswirkungen

von Eingriffen des Menschen in die Umwelt.

Möglichkeiten und Grenzen des persönlichen

Einsatzes im Dienste des Umweltschutzes.

Didaktische Grundsätze

Aus der Eigenart des Unterrichtsgutes ergibt

sich die Notwendigkeit einer überlegten und sorgfältigen

Auswahl, damit ein gründliches Durcharbeiten

ohne Hasten und Überlastung der Schüler

möglich ist.

Bei der Besprechung einzelner Naturobjekte

sind die heimischen bzw. wirtschaftlich oder

sonstwie bedeutsamen Vertreter zu bevorzugen.

Jedes Lebewesen soll in Beziehung zu seinem Lebensraum

behandelt werden, um Eigentümlichkeiten

des Körperbaues und der Lebensweise verständlich

zu machen. Die Einordnung nach dem

Gesichtspunkt der natürlichen Verwandtschaft

soll erst nach Behandlung einer größeren Anzahl

von Einzelformen erfolgen. Eine Anhäufung von

zusammenhanglosem Gedächtnisstoff ist zu vermeiden,

vielmehr sollen die Tatsachen zueinander

in Beziehung gesetzt und die Zusammenhänge

aufgezeigt werden. Trotzdem ist darauf zu sehen,

daß die Schüler eine angemessene Anzahl von

Tieren, Pflanzen, Gesteinen und Mineralien kennen,

besonders solche der Heimat.

Die den jeweiligen Lehrinhalten in der Stoffverteilung

zugeordneten Schwerpunkte haben

keine einschränkende Bedeutung, sie sollen lediglich

aufzeigen, daß die Schüler bei dieser Gelegenheit

erstmalig mit diesen Begriffen konfrontiert

werden oder daß dieser Gesichtspunkt bei der

Besprechung zu beachten ist.

Die objektbezogene Behandlung des Lehrstoffes

der 1. und 2. Klasse soll über die ökologisch ausgerichtete

Stufe der 3. Klasse die Grundlage zu

einer zusammenfassenden, altersgemäßen humanbiologischen

Übersicht in der 4. Klasse legen.

Die Probleme der Hygiene und jene einer gesunden

Lebensführung sowie das Umweltbewußtsein

sind durchgehende Unterrichtsprinzipien. Aus

dem Unterricht erwachsende Fragen zur Sexualerziehung

sollen in einer der geistigen und sittlichen

Reife der Schüler entsprechenden Weise

behandelt werden.

Im Sinn der Erziehung zu einem umweltbewußten

Verhalten sind Einblicke in die Zusammenhänge

zwischen kollektiven Verbrauchergewohnheiten

und der Produktion in ihren Auswirkungen

auf die Umwelt, in die im Interesse

einer höheren Lebensqualität gelegene Notwendigkeit

der Erhaltung der natürlichen Umwelt

sowie in die volkswirtschaftliche Bedeutung des

Umweltschutzes zu geben.

Möglichkeiten zu Querverbindungen mit anderen

Unterrichtsgegenständen sollen ausgenützt

werden. Aus diesem Grunde wird empfohlen, den

Unterricht der 4. Klasse mit der Besprechung der

Geologie zu beginnen.

Steht eine entsprechende Gartenfläche zur Verfügung,

kann sie in den Dienst des praxisbezogenen

Unterrichtes gestellt werden.

Weiters werden empfohlen: Pflege und Beobachtung

von Aquarien und Terrarien, Zimmerpflanzen

sowie Haus- und Stubentieren. Anlegen

einfacher Sammlungen (z. B. Blätter, Früchte;

Conchylien). Bestimmungsübungen. Keimungsversuche.

Die zur Verfügung stehenden audiovisuellen

Lehrmittel sollen benützt werden. Der Unterricht

soll zu selbständigen Beobachtungen in der

freien Natur anregen und daher, wo die Möglichkeit

besteht, Lehrausgänge einbeziehen. Je nach

den Gegebenheiten sollen in den Unterricht verschiedene

Beobachtungsaufgaben, Untersuchungen

und Versuche einbezogen werden.

Bei passenden Gelegenheiten ist auf Naturschönheiten

und Naturdenkmäler Österreichs und

des Auslandes sowie auf hervorragende Leistungen

bedeutender Gelehrter hinzuweisen.",

c) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,

didaktische Grundsätze), Freigegenstände,

aa) hat an die Stelle der Überschrift „Lebende

Fremdsprachen" die Überschrift „LEBENDE

FREMDSPRACHE" zu treten,

bb) haben im Freigegenstand „Lebende Fremdsprache",

Ungarisch, an die Stelle der Wendungen

„5.", „6.", „7.", „8. Klasse" die Wendungen „1.",

„2.", „3.", „4. Kursjahr" zu treten,

cc) hat im Freigegenstand „Lebende Fremdsprache"

der Abschnitt „Englisch, Französisch,

Italienisch, Russisch" zu lauten

„Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch

3. b i s 8. Klasse (in vier aufeinanderfolgenden

Klassen je 3 Wochenstunden)

Der Unterricht in diesen lebenden Fremdsprachen

als Freigegenstand richtet sich in Bildungs- und

Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktischen

Grundsätzen nach dem Lehrplan des Pflichtgegenstandes

Zweite lebende Fremdsprache.

Wird die Fremdsprache in einem Mehrklassenkurs

geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen

von den Schülern mitgebrachten Voraussetzungen

der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Schularbeiten

1. Kursjahr

vier Schularbeiten, davon eine im ersten Semester.

2. und 3. Kursjahr

jeweils sechs Schularbeiten, je drei im Semester.

4. Kursjahr

zwei Schularbeiten.",

dd) haben im Freigegenstand „Lebende Fremdsprache",

Spanisch, an die Stelle der Wortfolgen

„5. Klasse (3 Wochenstunden am Realistischen

Gymnasium)" und „6. Klasse (3 Wochenstunden

an den übrigen Oberstufenformen)" die Wortfolge

„1. Kursjahr (3 Wochenstunden)", an

die Stelle der Wortfolgen „6. Klasse (3 Wochenstunden

am Realistischen Gymnasium)" und

„7. Klasse (3 Wochenstunden an den übrigen

Oberstufenformen)" die Wortfolge „2. Kursjahr

(3 Wochenstunden)", an die Stelle der

Wortfolgen „7. Klasse (3 Wochenstunden am

Realistischen Gymnasium)" und „8. Klasse (3 Wochenstunden

an den übrigen Oberstufenformen)"

die Wortfolge „3. K u r s j a h r (3 Wochenstunden)",

an die Stelle der Wortfolgen „8. Klasse

(3 Wochenstunden am Realistischen Gymnasium)"

und „9. Klasse (3 Wochenstunden an den übrigen

Oberstufenformen)" die Wortfolge „4. Kursjahr

(3 Wochenstunden)" zu treten und hat

im 4. Kursjahr der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten"

zu lauten

„Schriftliche Arbeiten;

Hausübungen.

Zwei Schularbeiten.",

ee) haben im Freigegenstand „Lebende Fremdsprache",

Tschechisch, an die Stelle der Wortfolgen

„5. Klasse (3 Wochenstunden am Realistischen

Gymnasium)" und „6. Klasse (3 Wochenstunden

an den übrigen Oberstufenformen)" die Wortfolge

„1. Kursjahr (3 Wochenstunden)", an

die Stelle der Wortfolgen „6. Klasse (3 Wochenstunden

am Realistischen Gymnasium)" und

„7. Klasse (3 Wochenstunden an den übrigen

Oberstufenformen)" die Wortfolge „2. Kursjahr

(3 Wochenstunden)", an die Stelle der

Wortfolgen „7. Klasse (3 Wochenstunden am

Realistischen Gymnasium)" und „8. Klasse (3 Wochenstunden

an den übrigen Oberstufenformen)"

die Wortfolge „3. Kursjahr (3 Wochenstunden)",

an die Stelle der Wortfolgen „8. Klasse

(3 Wochenstunden am Realistischen Gymnasium)"

und „9. Klasse (3 Wochenstunden an den übrigen

Oberstufenformen)" die Wortfolge „4. Kursjahr

(3 Wochenstunden)" zu treten und hat

im 4. Kursjahr der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten"

zu lauten

„Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Zwei Schularbeiten.",

ff) ist nach dem Freigegenstand „Darstellende

Geometrie" folgender Freigegenstand „Instrumentalmusik"

einzufügen

„INSTRUMENTALMUSIK

(Klavier, Orgel, Gitarre, Blockflöte, Querflöte,

Klarinette, Horn, Trompete, Posaune, Violine,

Violoncello)

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziele des Unterrichts sind sowohl Kenntnisse

und Fertigkeiten im Instrumentalspiel als auch

die praktische Ergänzung zu den in Musikerziehung

erworbenen Fähigkeiten.

Dem Schüler sollen die vielfältigen Möglichkeiten

des praktischen Musizierens eröffnet und

eine aktive Anteilnahme am Musikleben ermöglicht

werden. Außerdem ist die Instrumentalmusik

als Beitrag zur Persönlichkeitsbildung des

heranreifenden Jugendlichen zu verstehen.

Der Schüler ist auf Grund des Gutachtens

eines Fachlehrers seinem Können entsprechend

in ein bestimmtes Kursjahr einzureihen. Während

der Studienzeit ist eine Versetzung in ein anderes

Kursjahr möglich.

Durch die Einführung des Freigegenstandes

Instrumentalmusik soll nicht der außerschulische

Instrumentalmusik-Unterricht ersetzt werden.

Lehrstoff

Klavier

1.Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Elementartechnische Übungen.

Intervall- und Motivübungen: Hören — Benennen

— Spielen (Singen).

Einfache Spielstücke und Liedsätze.

Allenfalls einfache Improvisationsversuche.

2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortführen der elementartechnischen Übungen.

Fortführen der Intervall- und Motivübungen.

Einfache Vortrags- und Übungsstücke.

Gelegentlich: vierhändiges Spiel.

Allenfalls Improvisations- und Gestaltungsübungen.

3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Technische Übungen und leichte Etüden.

Leichte Sonatinensätze und einfache polyphone

Spielstücke.

Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.

Vierhändige Spielstücke.

4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Technische Übungen und Etüden.

Sonatinen und Vortragsstücke verschiedener

Epochen, leichtere polyphone Spielstücke.

Vierhändige Spielstücke.

Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.

Sonderstufe

Technische Übungen und Etüden mit gesteigerten

Anforderungen.

Erweitern der in den Vorjahren erworbenen

Kenntnisse und Fertigkeiten.

Anspruchsvollere Spielliteratur nach Begabung

des Schülers.

Improvisations- und Gestaltungsübungen.

Anleitung zu selbständigem Erarbeiten von

Spielliteratur.

Orgel

1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

(Voraussetzung: Spiel leichter polyphoner

Stücke auf dem Klavier).

Elementartechnische Übungen im Manual- und

Pedalspiel-

Grundsätze des Registrierens.

Einfache Choralbearbeitungen und Versetten.

Gegebenenfalls einfache Improvisationsversuche.

2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortführen der elementartechnischen Übungen.

Mehrstimmige Liedsätze; leichte Präludien und

Fugen.

Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.

3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortführen technischer Übungen.

Spielliteratur mit gesteigerten Anforderungen.

Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.

Liedbegleitung.

4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortführen technischer Übungen (leichte Triosätze).

Mittelschwere Spielliteratur aus allen Stilepochen.

Improvisation einfacher Vor-, Nach- und Zwischenspiele

über gegebene Themen.

Sonderstufe

Wie bei Klavier.

Gitarre

1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Elementartechnische Übungen.

Spiel auf leeren Saiten, einstimmiges Spiel

(ohne leere Saiten), chromatische Übungen, Fünfton-

Reihen auf allen Saiten und in allen Lagen.

Zweistimmiges Spiel mit leeren Bässen, erste

Lagenwechselübungsversuche, gebräuchlichste

Tonleitern.

Vorübungen zum Akkordspiel (auf leeren

Saiten), einfache Kadenzen ohne Quergrifftechnik,

Daumenschlagübungen.

Intervall- und Motivübungen: Hören, Benennen,

Spielen (Singen). Melodiespiel (nach Noten

und nach dem Gehör).

Liedspiel und Liedbegleitung (nach Noten und

nach dem Gehör).

Allenfalls einfache Improvisations- und Gestaltungsversuche

(Motivergänzungs- und -erfindungsübungen).

Ensemblespiel leichter Literatur, auch mit anderen

Instrumenten.

Sobald wie möglich sollen alle in Frage kommenden

stilistischen Bereiche der Gitarreliteratur

(einschließend die Gitarre in der Kunstmusik, in

der Folklore, in der Unterhaltungsmusik und im

Jazz) anhand von ausgewählten (typischen) Beispielen

von den Anfängen bis zur Gegenwart

erfaßt werden.

2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortsetzen der elementartechnischen Übungen.

Verschiedene Anschlagsarten, Quergrifftechnik,

Bindetechnik, Lagenwechselübungen, weitere Tonleitern,

Kadenzen in den gebräuchlichsten Tonarten.

Intervall- und Motivübungen. Einfache Transpositionsübungen

von Intervallen, Motiven und

kleinen Tongruppen.

Zweistimmiges Spiel mit gegriffener Ober- und

Unterstimme.

Begleiten mit einfachen Akkorden (auch nach

dem Gehör).

Solospiel mit etwas gesteigerten Anforderungen.

Leichte Etüden.

Allenfalls Improvisations- und Gestaltungsübungen

Motivergänzungs- und -erfindungsübungen,

dabei auch erste Versuche, einfache

Melodien und kleine Lieder zu variieren.

Ensemblespiel von Literatur mit etwas gesteigerten

Anforderungen, auch mit anderen Instrumenten.

3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortsetzen der technischen Übungen.

Quergriff- und Bindetechnik mit gesteigerten

Anforderungen, weitere Lagewechselübungen

(Dur-, Moll-, chromatische und modale Reihen).

Erweiterte Kadenzen in verschiedenen Lagen,

auch unter Einbeziehung von Umkehrungen einfacher

Akkorde und in Verbindung mit der

Liedbegleitung.

Intervall- und Motivübungen.

Transpositionsübungen.

Etüden.

Akkordbegleitung einfacher Melodien (auch

nach dem Gehör).

Sololiteratur von mittlerem Schwierigkeitsgrad.

Fortsetzen der Improvisationsübungen, unter

Einbeziehung des figuralen Variierens einfacher

Melodien.

Ensemblespiel von Literatur mittleren Schwierigkeitsgrades,

auch mit anderen Instrumenten.

4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortsetzen der technischen Übungen.

Quergriff- und Bindetechnik sowie Lagewechselübungen

mit gesteigerten Anforderungen.

Tonleiter- und Akkordübungen mit (auch im

Tempo) gesteigerten Anforderungen.

Erweiterte Kadenzen in verschiedenen Lagen,

auch unter Einbeziehung alterierter Akkorde und

ihrer Umkehrungen und in Verbindung mit der

Liedbegleitung.

Intervall- und Motivübungen.

Transpositionsübungen.

Etüden (mittelschwer).

Akkordbegleitung von Melodien (auch nach

dem Gehör).

Einstimmiges und mehrstimmiges Spiel aus

dem Gedächtnis, auch mit Hinzufügen anspruchsvollerer

Akkorde.

Sololiteratur mit mittleren und mittelschweren

Anforderungen aus allen Stilbereichen (einschließlich

20. Jh.).

Fortsetzen der Improvisations- und Gestaltungsübungen

mit gesteigerten Anforderungen.

Ensemblespiel von Literatur mit mittleren und

mittelschweren Anforderungen, auch mit anderen

Instrumenten.

Sonderstufe

Wie bei Klavier.

Blockflöte

1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Elementartechnische Übungen, Atmung, Tonbildung,

Artikulation.

Intervall- und Motivübungen: Hören, Benennen,

Spielen (Singen).

Einfache Lieder, Spielstücke und Tanzsätze.

Allenfalls Motivergänzungs- und -erfindungsübungen.

2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortführen der elementartechnischen Übungen.

Tonleiter- und Dreiklangspiel.

Einfache Artikulationsübungen.

Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.

Einfachere Spielstücke in den gebräuchlichen

Tonarten, auch für mehrere Instrumente.

Einfache Improvisations- und Gestaltungsübungen.

3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortführen der technischen Übungen.

Sätze aus den Suiten und Sonaten des Barock

und aus der zeitgenössischen Literatur.

Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.

Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.

Gegebenenfalls Spiel auf einer Blockflöte anderer

Stimmlage.

4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortführen der technischen Übungen (Spieltechniken

zur Ausführung alter und neuer

Musik).

Gegebenenfalls auch Spiel auf einer Blockflöte

einer anderen Stimmlage.

Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur für

Blockflöte aus verschiedenen Stilrichtungen.

Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.

Sonderstufe

Wie bei Klavier.

Querflöte

1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Elementartechnische Übungen.

Intervall- und Motivübungen: Hören, Benennen,

Spielen (Singen).

Einfache Spielstücke und Tanzsätze.

Allenfalls Motivergänzungs- und -erfindungsübungen.

Fortsetzen der elementartechnischen Übungen.

Tonleiter- und Dreiklangspiel.

Einfache Ansatz- und Intonationsübungen.

Fortführen der Intervall- und Motivübungen.

Verschiedene Spielstücke, gegebenenfalls auch

leichte Sonatensätze mit gesteigerten Anforderungen.

Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsversuche.

3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortsetzen der technischen Übungen.

Spielstücke verschiedener Stilrichtungen.

Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.

Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.

4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortführen der technischen Übungen (Spieltechniken

zur Ausführung alter und neuer

Musik).

Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur für

Querflöte aus verschiedenen Stilrichtungen.

Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.

Sonderstufe

Wie bei Klavier.

Klarinette

1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Elementartechnische Übungen.

Intervall- und Motivübungen: Hören — Benennen

— Spielen (Singen).

Einfaches Melodiespiel. Tanzsätze (einzeln und

in der Gruppe).

Allenfalls einfache Improvisationsversuche.

2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortsetzen der elementartechnischen Übungen.

Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.

Spielstücke und Tanzsätze in den gebräuchlichen

Tonarten (einzeln und in der Gruppe).

Fortsetzen der Improvisationsversuche.

3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Technische Übungen und leichte Etüden.

Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.

Spielstücke in beliebigen Tonarten unter Einbeziehung

der neuen Tonalität. Mehrstimmige

Originalliteratur.

Fortsetzen der Improvisationsübungen.

4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Technische Übungen und Etüden.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur für

Klarinette aus verschiedenen Stilrichtungen.

Einführung in das Transponieren im Rahmen

der Klarinettenstimmungen.

Fortsetzen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.

Gegebenenfalls Einführung in die

Artikulation und Improvisation des Jazz (Gruppenspiel).

Sonderstufe

Wie bei Klavier.

Horn

1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Elementartechnische Übungen.

Intervall- und Motivübungen: Hören — Benennen

— Spielen (Singen).

Lieder und einfache Spielstücke.

Allenfalls einfache Improvisationsversuche.

2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortsetzen der elementartechnischen Übungen.

Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.

Lied- und Tanzsätze sowie angemessene Spielstücke

(auch in Duo- und Triobesetzung) in den

gebräuchlichen Tonarten.

Fortsetzen der Improvisationsversuche.

3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Technische Übungen und leichte Etüden.

Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.

Angemessene Spielstücke aus alter und neuer

Zeit in verschiedenen Tonarten. Ensemblespiel.

Fortsetzen der Improvisationsübungen.

4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Technische Übungen und Etüden.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur für

Horn (auch mit Klavierbegleitung oder in Duo-,

Trio- und anderer Besetzung).

Einführung ins Transponieren im Rahmen der

Hornstimmungen.

Fortsetzen der Improvisationsübungen; Gestaltungsübungen.

Sonderstufe

Wie bei Klavier.

Trompete

1.Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Elementartechnische Übungen

Zwerchfellatmung und Atemstütze.

Tonbildung, Zungenstoß.

Übungen mit Naturtönen — Griffe in tiefer

Lage.

Tonleitern (diatonisch) und Dreiklangszerlegungen

(staccato-legato) : Tonumfang fis bis e".

Artikulationsübungen (verschiedene leichte

Rhythmen).

Intervall- und Motivübungen: Hören, Benennen,

Spielen (Singen).

Kleine Rufe und Spielstücke.

Lieder und Choräle.

Motivergänzungs- und -erfindungsübungen,

Ergänzung von vorgeblasenen Rufen und Melodien,

Improvisieren kleiner Melodien.

Ensemblespiel leichter Duette und Trios.

2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortsetzen der elementartechnischen Übungen

Tonbildungsübungen.

Erweiterung des Tonumfanges (fis-a").

Tonleiterübungen, auch in Moll.

Dreiklangszerlegungen in verschiedenen

Rhythmen und Artikulationsarten, auch in Moll.

Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.

Erste Transpositionsübungen.

Leichte bis mittelschwere Etüden.

Leichte Rufe und Signale.

Lieder und Spielstücke.

Improvisations- und Gestaltungsübungen

Motivergänzungs- und -erfindungsübungen, Ergänzung

vorgeblasener Melodien, dabei auch erste

Versuche, einfache Melodien und kleine Lieder zu

variieren.

Ensemblespiel leichter Duette, Trios und leichter

Trompetenstücke.

3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortsetzen der technischen Übungen

Tonbildungs- und Höhenübungen: fis-c'"

(Staccato in verschiedenen Rhythmen, Lippenbindungen

— Lippenentspannungsübungen; staccato

und legato gemischt).

Tonleitern und Akkordzerlegungen, auch in

Moll, Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.

Transpositionsübungen (in C, Es, F, A, D).

Etüden und Spielstücke im bisherigen Schwierigkeitsgrad.

Leichte bis mittelschwere Rufe und Signale.

Leichte Sonatinen für Trompete und Klavier.

Improvisations- und Gestaltungsübungen unter

Einbeziehung des figuralen Variierens einfacher

Melodien.

Ensemblespiel: leichte Spielmusik für Blechbläser

(in Gruppen).

4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortsetzen der technischen Übungen mit gesteigerten

Anforderungen

Zungenstoßübungen (eventuell Triolen- und

Doppelzunge).

Tonleiter- und Akkordzerlegungsübungen in

anspruchsvollerer technischer Ausführung unter

Verwendung schwierigerer Rhythmen.

Gegebenenfalls Einführung in die Artikulation

des Jazz (Gruppenspiel).

Intervall- und Motivübungen.

Fortsetzen der Transpositionsübungen (in C,

Es, F, A, D und E; auch unter Einschluß des

parallelen Moll).

Etüden und Spielstücke (mittelschwer).

Rhythmisch und melodisch schwierigere Rufe

und Signale.

Fortsetzen der Improvisations- und Gestaltungsübungen

mit gesteigerten Anforderungen.

Geeignete Literatur für Trompete und Klavier

bzw. für Trompete und Orchesterbegleitung.

Ensemblespiel: Spielmusik für Bläser (in Gruppen)

mit mittleren bis mittelschweren Anforderungen.

Sonderstufe

Wie bei Klavier.

Posaune

1.Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Elementartechnische Übungen (Zwerchfellatmung

und Atemstütze; Tonbildung und Ansatzübungen).

Lagenstudium, leichte Tonarten; Naturbindungen.

Intervallübungen: Hören, Benennen, Spielen

(Singen).

Lieder, einfache Spielstücke.

Einfache Übungen im Ensemblespiel.

Motivergänzungs- und Erfindungsübungen,

Ergänzung von vorgeblasenen Melodien.

2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortführen der elementartechnischen Übungen.

Tonbildungsübungen, Lippenbindungen; Legato.

Tonleiter- und Dreiklangsübungen in verschiedenen

Durtonarten.

Fortführen der Intervall- und Motivübungen.

Leichte Etüden, Spielstücke (auch in der

Gruppe), leichte alte und neue Bläsermusik, auch

polyphon, Choräle.

Fortsetzen der Improvisations- und Gestaltungsübungen.

Improvisieren kleiner Melodien.

Ensemblespiel leichter Duos und Trios.

3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortführen der technischen Übungen.

Tonleitern und Akkordzerlegungsübungen in

verschiedenen Dur- und Molltonarten.

Legato; Staccato; der Dämpfer; Verfeinerung

der Artikulation.

Mittelschwere Etüden und Spielstücke mit

gesteigerten Anforderungen.

Gruppenspiel mit anderen Instrumenten.

Improvisations- und Gestaltungsübungen; Versuche,

einfache Melodien und kleine Lieder zu

variieren.

Ensemblespiel leichter Duos, Trios und leichter

Stücke aus der Posaunenliteratur.

4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Technische Übungen mit gesteigerten Anforderungen.

Tonleitern und Akkordzerlegungen in verschiedenen

Artikulierungen.

Vibrato und Glissando.

Signale.

Geeignete Literatur für Posaune und andere

Instrumente.

Spielmusik für Bläsergruppen.

Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen

mit gesteigerten Anforderungen.

Gegebenenfalls Einführung in die Artikulation

und Improvisation des Jazz (Gruppenspiel).

Sonderstufe

Wie bei Klavier.

Violine

1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Elementartechnische Übungen.

Intervall- und Motivübungen: Hören —

Benennen — Spielen (Singen).

Lieder und einfache Spielstücke (einzeln und

in der Gruppe).

Allenfalls einfache Improvisationsversuche.

2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortsetzung der elementartechnischen Übungen.

Fortsetzung der Intervall- und Motivübungen.

Ein- und mehrstimmige Spielstücke (Duos) in

den gebräuchlichen Tonarten unter Einbeziehung

des Gruppenspiels.

Fortsetzen der Improvisationsversuche.

3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Technische Übungen und leichte Etüden.

Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.

Spielstücke in beliebigen Tonarten unter Einbeziehung

der neuen Tonalität.

Fortsetzen der Improvisationsübungen.

4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Technische Übungen und Etüden.

Spielstücke aus alter und neuer Zeit (auch in

Begleitung anderer Instrumente). Eine Sonatine

oder leichte Sonate.

Improvisations- und Gestaltungsübungen.

Sonderstufe

Wie bei Klavier.

Violoncello

1.Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Elementartechnische Übungen.

Intervall- und Motivübungen: Hören —

Benennen — Spielen (Singen).

Einfache Spielstücke.

Allenfalls einfache Improvisationsversuche.

2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Fortsetzen der elementartechnischen Übungen.

Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.

Spielstücke in den gebräuchlichen Tonarten

unter Einbeziehung des Gruppenspiels.

Fortsetzen der Improvisationsversuche.

3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Technische Übungen und leichte Etüden.

Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen.

Spielstücke in beliebigen Tonarten unter Einbeziehung

der neuen Tonalität.

Fortsetzen der Improvisationsübungen.

4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden)

Technische Übungen und Etüden.

Spielstücke aus alter und neuer Zeit (auch in

Begleitung anderer Instrumente). Eine Sonatine

oder leichte Sonate.

Improvisations- und Gestaltungsübungen.

Sonderstufe

Wie bei Klavier.

Didaktische Grundsätze

Der Instrumentalunterricht soll den Schüler

befähigen, typische Stücke der wichtigsten Stilepochen

und Genrebereiche bis zur Gegenwart

in einer Weise auszuführen, die es ihm ermöglicht,

sich mit den geistigen Inhalten dieser Musik

auseinanderzusetzen. Dabei ist ein Überblick über

beispielgebende Werke zu vermitteln.

Dieselben Grundsätze gelten auch bei der Erziehung

zum gemeinsamen Musizieren.

Auf Lehrinhalte des Pflichtgegenstands Musikerziehung

ist praktisch Bezug zu nehmen.

Gegebenenfalls sollen Meisterwerke für das betreffende

Instrument zum Zweck musikalischtechnischer

Studien und interpretatorischer Beobachtungen

gehört werden.

Da das Leistungsniveau bei den Schülern einer

einzelnen Gruppe nach Maßgabe der Musikalität,

der manuellen Geschicklichkeit, der Übungsmöglichkeit

und anderer Faktoren meist sehr unterschiedlich

ist, sollen möglichst Schüler annähernd

gleicher Leistung in einer Gruppe zusammengefaßt

werden. Somit können auch Schüler verschiedener

Klassen eine Gruppe bilden.

Für Schüler mit Vorkenntnissen ist die Einordnung

von besonderer Bedeutung; sie sind in

Gruppen höherer Klassen und später in die

Sonderstufe einzureihen.",

dd) hat an die Stelle der Überschrift „Handarbeit

und Werkerziehung" die Überschrift

„WERKERZIEHUNG" zu treten,

ee) hat der Freigegenstand „Maschinschreiben"

zu lauten

„MASCHINSCHREIBEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Sicheres Beherrschen der Schreibmaschine durch

Schreiben nach der Zehnfinger-Blindschreibmethode

ist anzustreben. Die Schüler sind mit

den Vorschriften des Österreichischen Kuratoriums

für Wirtschaftlichkeit vertraut zu machen.

Das Anfertigen wichtiger Schriftstücke des privaten,

geschäftlichen und amtlichen Gebrauchs ist

zu üben.

Die Schüler sollen einfache Fehler an der

Schreibmaschine selbständig beheben können.

Lehrstoff

3. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden

Klassen je 2 Wochenstunden)

Kurs für Anfänger (1. Kursjahr)

Richtige Körper- und Handhaltung. Bekanntmachen

mit den wichtigsten Bestandteilen der

Schreibmaschine. Gründliches Kennenlernen der

Tastatur. Blindschreiben nach der Zehnfinger-

Blindschreibmethode. Großschreibung. Ziffern

und Zeichen.

Erreichen einer Schreibgeschwindigkeit von

etwa 100 Reinanschlägen pro Minute. Ansagen

ohne Geschwindigkeitsforderung. Ansagen und

Abschreibübungen, die ihren Stoff der Umwelt

des Schülers, vor allem auch dem Inhalt anderer

Unterrichtsgegenstände, entnehmen.

Hervorhebungsarten (Unterstreichen, Sperrschrift,

Mittestellen und Großschreiben).

Die Anschrift. Brief einfachster Art. Brief ohne

Vordruck. Gebrauch des Kohlepapiers. Briefkuvert.

Nach Bedarf durchzuführende schriftliche

Arbeiten sind zu beurteilen.

Kurs für Fortgeschrittene (2. Kursjahr)

Vertiefung der Kenntnis des Griffeids. Der

Mittelstrich in seinen Anwendungen. Zeichen,

die Wörter ersetzen.

Zeichen, die keine Wörter ersetzen. Zusammengesetzte

Zeichen, Abkürzungen, Ziffern und

Zahlen.

Papier- und Briefformate. Wiederholung: Der

Brief ohne Vordruck. Tabellenschreiben. Der

genormte Brief.

Bewerbungsschreiben. Lebenslauf. Schreiben

auf Doppelbogen mit und ohne Durchschlag.

Anfertigen mehrerer Durchschläge. Vervielfältigungsarten.

Verträge, Statuten, Listen, Preisverzeichnisse.

Schriftstücke des Verkehrs mit Behörden, auf

nicht vorgedrucktem Papier. Erziehung zu weitgehend

selbständiger Gestaltung von Maschin-

Schriftstücken aller Art.

Ansagen und Abschreibübungen, die ihren Stoff

der Umwelt des Schülers, vor allem auch dem

Stoff anderer Unterrichtsgegenstände, entnehmen.

Maschinenkunde: Tabulator, Stechwaize, Walzenfreilauf.

Pflege der Schreibmaschine. Behebung

kleiner Schäden.

Nach Bedarf durchzuführende schriftliche

Arbeiten sind zu beurteilen.

Didaktische Grundsätze

Dem Schüler ist ausreichendes Verständnis für

ein gutes Schriftbild zu vermitteln. Es ist darauf

zu achten, daß die im Unterricht angefertigten

Schriftstücke sprachlich und orthographisch einwandfrei

sind und sich zum Teil mit Sachverhalten

befassen, die Gegenstand des Unterrichtes

anderer Unterrichtsgegenstände sind. Stets ist

auf Brauchbarkeit des Schriftstückes größter Wert

zu legen. Nach Möglichkeit sollen auch Hausübungen

in anderen Fächern mit der Schreibmaschine

abgefaßt werden.

Die Steigerung der Schreibgeschwindigkeit darf

nicht auf Kosten der Genauigkeit erfolgen.

Um eine zu starke Beanspruchung der Schüler

zu vermeiden, sind — jedenfalls in den unteren

Klassen — keine Doppelstunden anzusetzen.";

d) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,

didaktische Grundsätze), Unverbindliche Übungen,

aa) ist nach der unverbindlichen Übung

„Literaturpflege" folgende unverbindliche Übung

„Schach" einzufügen

„SCHACH

1. bis 8. Klasse (in vier aufeinanderfolgenden

Klassen je 1 Wochenstunde)

Bildungs- und Lehraufgabe

Unmittelbares Ziel ist das Erlernen des „königlichen

Spieles".

Darüber hinaus soll der Schachunterricht den

Schülern Werte vermitteln, die mit der Eigenart

dieses Spieles eng verbunden sind: Fähigkeit zur

Konzentration, Überblick über komplizierte

Situationen, Aufbau und konsequente Durchführung

eines Planes, Abschätzung der Auswirkungen

der eigenen Entschlüsse und Handlungen.

Dadurch soll nicht nur ein logisch-systematisches

Denken, sondern auch die Sachlichkeit dieses

Spieles sich in der Persönlichkeitsentwicklung des

Spielers auswirken.

Lehrstoff, didaktische Grundsätze

1.Kursjahr (1 Wochenstunde)

Das Schachbrett und seine Einteilung. Benennung

der Felder (erste Andeutung eines Koordinatensystems).

Die Gangart der einzelnen Steine, einschließlich

der Sonderfälle: Rochade, Schlagen en passant,

Verwandlung des Bauern.

Einführung der folgenden Begriffe: Linie,

Reihe, Diagonale, Schlagen, Bedrohen, Decken.

Notation. Dabei ist die algebraische Notation

der internationalen Zahlennotation vorzuziehen.

Schachbieten und Mattsetzen. Das Patt.

Einführung in einige der gebräuchlichsten Eröffnungen.

Dabei sind offene und halboffene

Partien vorzuziehen. Vor allem kommen in

Frage: Königsspringerspiel mit der italienischen

und spanischen Fortsetzung. Sizilianische, französische,

russische Verteidigung sowie Caro-Kann.

Die einfachsten Endspiele: König und Dame

gegen den König, König und Turm oder zwei

Türme gegen den König, einfache Bauernendspiele.

Hier sind vor allem die Bedeutung der

„Opposition" und die Schwäche der Randbauern

aufzuzeigen. Es ist dringend ratsam, zu jeder

Eröffnung einige Musterpartien vorzuspielen, an

die Tafel zu schreiben und von den Schülern

mitschreiben zu lassen. Dadurch wird die Geläufigkeit

im Lesen der Notation gefördert.

Selbstverständlich sind diese Partien gründlich

zu kommentieren. — Mittelspiel. Schon im

1. Kursjahr lassen sich gelegentlich des Durchspielens

von Musterpartien viele Hinweise auf

planvolle Führung des Mittelspieles einflechten.

Hausübungen.

Soweit die lokalen Gegebenheiten es erlauben,

soll schon wenige Wochen nach Beginn des Unterrichtes

innerhalb der Klassen ein Meisterschaftsturnier

organisiert werden. Von diesem Zeitpunkt

an hat jeder Schüler wöchentlich eine

Meisterschaftspartie zu spielen.

Die Führung der Tabelle muß in den ersten

Jahren wohl der Lehrer selbst in die Hand

nehmen. Die Schüler gewinnen dabei aber doch

erste Einblicke in die Organisation eines Turniers.

Wertung der Partien und Kriterien der Reihung

können ihnen in diesem Zusammenhang leicht

erklärt werden.

2. Kursjahr (1 Wochenstunde)

Weiterführung der Eröffnungslehre. Elementare

Eröffnungsfehler und Eröffnungsfallen. Allgemeine

Richtlinien für die Eröffnung. Zunächst

sind weitere Zugfolgen und Varianten der bereits

erlernten Eröffnungen zu behandeln. Der Begriff

„Gambit". Das angenommene und das abgelehnte

Königsgambit mit seinen gebräuchlichsten

Varianten. Auch Damen- und Mittelgambit werden

vorteilhafterweise bereits im 2. Kursjahr

behandelt.

Von den geschlossenen Partien können hier

am ehesten die Zukertort-Eröffnung und einige

Arten der indischen Verteidigung empfohlen

werden.

In der Endspiellehre empfiehlt sich eine gründliche

Wiederholung des Stoffes des 1. Kursjahres.

Ferner ist das Endspiel König mit zwei Läufern

gegen den König zu behandeln. An Hand konkreter

Beispiele können auch etwas schwierigere

Bauernendspiele durchgearbeitet werden.

Da eine systematische Behandlung des Mittelspieles

nicht möglich ist, soll an Hand guter

Partien in die verschiedenen Feinheiten eingeführt

werden: Fesselung, Abzugsschach. Doppelangriff,

Gabel, ewiges Schach.

Ein entscheidender Punkt ist der planmäßige

Aufbau und die konsequente Durchführung eines

Angriffes. Auch das kann am besten durch eingehendes

Kommentieren guter Partien gezeigt

werden. Hier ist die langsame Überführung vom

Materialgewinn zum Mattplan zu erstreben. Man

kann auch bereits einige leichter durchschaubare

Opferkombinationen wagen. Besonders lehrreiche

Partien sollte man wenigstens zweimal durchspielen,

da aus dem bereits bekannten Ende Sinn

und Zweck der einzelnen Züge deutlich erkennbar

werden.

Übung im Mitschreiben eigener Partien. Anleitung

zu nachträglicher Analyse der eigenen

Partien.

Einiges aus der Geschichte und Organisation

des Schachsportes.

Die FIDE und ihre Regeln. Hervorragende

Persönlichkeiten in der Schachgeschichte.

Der Gebrauch der Schachuhr. Blitzschach.

Eventuelle Durchführung eines Blitzturniers,

wenn genügend Uhren zur Verfügung stehen.

Hausübungen.

Für die Klassenmeisterschaft teilt man vorteilhafterweise

die Spieler nach den Ergebnissen des

1. Jahres in zwei Leistungsklassen. Wieder hat

jeder Spieler wöchentlich eine Meisterschaftspartie

zu spielen. Am Ende des Jahres ist ein

Qualifikationsturnier um Auf- und Abstieg zu

empfehlen. Gelegentlich der Meisterschaft kann

man auch das System der Sonneborn-Berger-

Punkte erklären.

3. Kursjahr (1 Wochenstunde)

Weiterführung und Vertiefung der Eröffnungslehre.

Bei den offenen Spielen sind zu empfehlen

Evansgambit, Schottische Partie, Pozzianis-Eröffnung,

Philidor-Verteidigung und Wiener Partie.

Bei den halboffenen Partien sind zu ergänzen

Skandinavische Verteidigung, Aljechin- und Pire-

Verteidigung.

Bei den geschlossenen Spielen ist aus der reichen

Fülle eine geeignete Auswahl zu treffen.

Endspiele. Hier ist vor allem das etwas

schwierige Endspiel König mit Läufer und Springer

gegen den König gründlich zu behandeln.

Dazu sollte man auch einige Fälle nicht allzu

komplizierter Endspiele mit Figuren auf beiden

Seiten durchnehmen.

Mittelspiel. Die beste Methode ist wiederum

das wenigstens zweimalige Durchspielen und

Kommentieren vorbildlicher Partien. Die Schüler

sollen auf die Strategie des Angreifers und des

Verteidigers bzw. auf deren taktische Wendungen

hingewiesen werden. Sie gewinnen daraus

starke Anregungen für planvolle Anlage einer

Partie.

Problemschach. Einige einfachere Probleme

(vor allem Zweizügler) sollten gemeinsam gelöst

werden. Von allzu gekünstelten Problemen

ist jedoch abzuraten. Ausführliche Behandlung

der einzelnen Artikel der Spielregeln des Weltschachbundes

(FIDE).

Geschichte der Schachweltmeisterschaft.

Berichte über aktuelle Schachereignisse. Organisation

des Schachsportes in Österreich.

Hausübungen: Wie im 2. Kursjahr.

Bei geringer Schülerzahl sollte das Meisterschaftsturnier

doppelrundig gespielt werden. Sind

noch zwei Leistungsklassen möglich, so folgt

nach Abschluß des Turniers wieder ein Qualifikationsturnier

um Auf- und Abstieg.

Übungen im Blitzschach.

4. Kursjahr (1 Wochenstunde)

Eröffnungslehre. Ergänzung des bisher Erarbeiteten

sowohl durch weitere Analysen der

schon behandelten Eröffnungen als auch durch

Einführung in weniger gebräuchliche, aber bereits

theoretisch untersuchte Eröffnungen (z. B. Englund-

Gambit, Bogoljubowa-Verteidigung, Ben-

Oni-Verteidigung, Orang-Utang-Eröffnung usw.).

Mittelspiel. Neben Partien von Meistern sollen

im 4. Kursjahr auch weitgehend Partien analysiert

werden, die von den Schülern selbst gespielt und

mitgeschrieben wurden. Diese Methode erweist

sich als sehr erfolgreich. Auch die Untersuchung

von Partien mit starkem Positionscharakter ist,

wenn auch beschränkt, in dieser Altersstufe

bereits zumutbar.

Endspiele. Besonders zu empfehlen ist auch

auf diesem Gebiet die Analyse von Endspielstellungen,

die sich aus Partien der Schüler ergeben

haben.

Problemschach. Den Schülern der 4. Klasse

kann man bereits etwas schwierigere Probleme

vorlegen, wobei jedoch auf eine gewisse Wirklichkeitsnähe

geachtet werden soll. Übermäßig

gekünstelte Probleme sollen weggelassen werden.

Da auf dieser Stufe das Turnier große Bedeutung

erlangt, sollen einige Bereiche der Turnierpraxis

herausgestellt werden: das Ausnützen der

zur Verfügung stehenden Zeit, die Zeitnot, Zeitnotmanöver,

ewiges Schach (Zug- und Stellungswiederholungen)

und Patt als Ausweg in verlorenen

Stellungen, Zusammenstellung eines

individuellen Eröffnungsrepertoires mit Variantenkenntnis,

Übung in der Zeiteinteilung durch

Variation der Bedenkzeit: 2,5 Stunden für

50 Züge/2 Stunden für 40 Züge (Schreib- und

Uhrenzwang), Kurzpartien zu 30, 15 und 10 Minuten

(kein Schreibzwang) und Blitzpartien zu

7 und 5 Minuten Bedenkzeit.

Geschichte und Organisation. Eine Abrundung

des bisher gewonnenen Bildes der Entwicklung

und Organisation des Schachbetriebes sowohl im

weltweiten Sinn als besonders in Österreich ist

zu erstreben. Die bereits in den unteren Klassen

gelegentlich erwähnten oder besprochenen Möglichkeiten

von Turnierformen sollen eingehender

und unter Berücksichtigung ihrer mathematischen

Grundlagen behandelt werden.

Hausübungen: Ähnlich wie im 3. Kursjahr.

Die praktische Durchführung wird weitgehend

von der Anzahl der Schüler abhängen.",

bb) hat an die Stelle der Überschrift „Chorgesang"

die Überschrift „CHOR" zu treten,

cc) hat in der unverbindlichen Übung „Hauswirtschaft"

an die Stelle der Wendung „5. bis

8. Klasse" die Wendung „4. bis 7. Klasse"

zu treten,

dd) hat die unverbindliche Übung „Leibesübungen"

zu lauten

„LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff

1. bis 4. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff

des Pflichtgegenstandes Leibesübungen, die den

örtlichen Gegebenheiten, besonders gesundheitlichen

Erfordernissen wie auch begründeten Wünschen

der Schüler gerecht werden.

Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten

Übungsbereichen, auch Aufnahme

wertvoller außerschulischer Übungsformen (life

time sports); Spezialgruppen für Gymnastik und

Tanz; Sonderturnen für Haltungsgefährdete.

Auch beim leistungsbetonten Üben in den

Neigungsgruppen sind die Erfordernisse der

Gesundheitserziehung und des entwicklungsgemäßen

Unterrichtens zu beachten; Hinführen

zu jugendgemäßen und sachgerecht angewendeten

Trainingsformen.

Didaktische Grundsätze

Dem Grundsatz der Altersgemäßheit und den

Forderungen der Gesundheitserziehung und der

Sicherheit ist Rechnung zu tragen.";

e) ist dem Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Lehrstoff, didaktische Grundsätze) folgender

Abschnitt VI anzufügen

„VI. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff,

Didaktische Grundsätze

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung

und Einübung des vorauszusetzenden

oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes

der betreffenden Klasse durchgenommenen

Lehrstoffes für Schüler, die beim

Übertritt in die allgemeinbildende höhere Schule

oder in der Anfangsstufe (bzw. in der Unterstufe)

des betreffenden Pflichtgegenstandes auf

Schwierigkeiten stoßen. Dabei ist vorauszusetzen,

daß es sich um an sich geeignete und leistungswillige

Schüler handelt, die vorübergehend von

einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht

sind.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht

zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des

Unterrichtes im betreffenden Pflichtgegenstand

verwendet werden.".

5. Nach der Anlage A (Lehrplan der allgemeinbildenden

höheren Schulen) sind die Anlagen A/i

(Lehrplan der Höheren Internatsschulen), A/ml

(Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer

Berücksichtigung der musischen Ausbildung),

A/m² (Lehrplan des Realgymnasiums unter

besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung),

A/m³ (Lehrplan des Realgymnasiums

unter besonderer Berücksichtigung der musischen

Ausbildung für Studierende der Musik) und A/sp

(Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer

Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung) einzufügen

und haben zu lauten

Anlage A/i

LEHRPLAN DER HÖHEREN INTERNATSSCHULEN

I. STUNDENTAFEL

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

Darüber hinaus ergibt sich durch die einer

Höheren Internatsschule zugewiesene Bildungsaufgabe

und ihre Bildungsmöglichkeiten die Entwicklung

bestimmter erziehungsrelevanter Lehrplaninhalte

in Schwerpunkten. Diese Forderung

ist einerseits eine methodisch didaktische und erfordert

vom Lehrer die besondere Hervorhebung

einzelner lehrplanmäßig vorgegebener Lehrinhalte

in Beachtung ihrer Erziehungswirksamkeit,

anderseits ergibt sich daraus die Notwendigkeit

zusätzlicher Lehrinhalte, die über jene der

allgemeinbildenden höheren Schulen hinausgehen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Bei Führung als Gymnasium wie Lehrplan des

Gymnasiums, Anlage A, bei Führung als Wirtschaftskundliches

Realgymnasium für Mädchen

wie Lehrplan des Wirtschaftskundilichen Realgymnasiums

für Mädchen, Anlage A, mit folgenden

Abweichungen

Pflichtgegenstände

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Englisch

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Lehrplan für den Pflichtgegenstand Erste

lebende Fremdsprache, Englisch, des Gymnasiums,

Anlage A.

Lehrstoff

3. Klasse (4 Wochenstunden)

Aussprache: Vermittlung der richtigen

Aussprache auf Grund der Nachahmung. Besondere

Berücksichtigung der dem Deutschen fremden

Laute, des Unterschieds zwischen stimmhaften

und stimmlosen Konsonanten, der Aussprache

der Diphthonge und der dem Englischen

eigenen Tonführung.

Schulung des Gehörs und der Sprechwerkzeuge

an kurzen Sätzen und Wortgruppen, die

sich aus dem Gebrauch der Fremdsprache in der

Klasse ergeben. Die internationale Lautschrift als

Merkhilfe zur Aneignung der richtigen Aussprache.

Schreibung: Abschreiben von der Tafel

und vom Buch. Niederschrift auswendig gelernter

Texte; Diktate zunächst unveränderter, später

auch leicht veränderter Texte aus vorher gut

durchgearbeiteten Lesestücken.

Auch Diktate von frei zusammengestellten

Texten aus dem bereits erarbeiteten Sprachgut.

Gesprächs- und Lesestoff: Lesestücke

in erzählender Form und Dialoge aus dem

unmittelbaren Erlebniskreis des Schülers

(Schule und Internat, Heim und Familie, Körper

und Kleidung, Mahlzeiten, Tages- und Jahresablauf,

Uhr, Datum, Jahreszeiten und Feste,

Wetter, Krankheit) mit gelegentlichen Hinweisen

auf englische (amerikanische) Verhältnisse;

Lieder und leicht faßliche Gedichte.

Wortschatz- und Sprechübungen

Erwerben und Einüben eines für Gespräche in

der Klasse über Personen, Gegenstände und Vorgänge

aus Umwelt und Interessengebieten des

Schülers ausreichenden Wortschatzes. Festigung

des erworbenen Wortschatzes durch Frage und

Antwort, wobei nicht nur der Lehrer, sondern

auch der Schüler Fragen stellt. Auswendiglernen

von Gedichten und Liedertexten, kurzen Prosastellen

und Dialogen; Wiedergabe des Inhaltes

durchgenommener Lesestücke, zunächst durch

Beantwortung von Lehrerfragen, später auch

zusammenhängend; Umsetzen von Lesestücken

in Gesprächsform oder in szenische Darstellung,

Zwiegespräche und Gruppenszenen aus dem täglichen

Leben, womöglich von den Schülern

selbst aus dem gelernten Sprachgut zusammengestellt;

leichte Bildbeschreibungen; Spiele; erste

Versuche in Berichten über Erlebtes und im

Nacherzählen einfachster, vom Lehrer dargebotener

Geschichten, besonders aus dem Schul- und

Heimleben.

Sprachlehre: Mehrzahlbildung des Hauptwortes

mit s, die wichtigsten unregelmäßigen

Mehrzahlbildungen; der Possessive Case; bestimmter

und unbestimmter Artikel; persönliche,

besitzanzeigende, hinweisende, fragende und unbestimmte

Fürwörter; Grund- und Ordnungszahlwörter;

das Eigenschaftswort und seine regelmäßige

und unregelmäßige Steigerung; Bildung,

Steigerung, Gebrauch und Stellung des Umstandswortes;

die häufigsten Vorwörter und die gebräuchlichsten

Bindewörter; die tätige Form des

Zeitwortes im Present, Future und Past Tense

(auch die häufigsten unregelmäßigen Zeitwörter).

Expanded Form des Present Tense; die

Formen von to be, to have und to do im Present

und Past Tense, Frage und Verneinung (mit und

ohne „to do"), Befehl und Verbot; die Wortfolge

Subjekt—Prädikat—Objekt.

Schriftliche Arbeiten: Diktate in

Anlehnung an den Gesprächs- und Lesestoff; Beantwortung

von Fragen über sorgfältig durchgearbeitete

Texte; später auch Stellen und Beantworten

von Fragen; Einsatz- und Umformübungen;

leichte Inhaltswiedergaben; keine Übersetzungen.

Regelmäßig Schul- und Hausübungen.

Vier Schularbeiten, davon eine im 1. Semester.

4. Klasse (4 Wochenstunden)

Aussprache: Nach Bedarf Ausspracheübungen

in Verbindung mit Rechtschreibübungen;

Unterschiede in Aussprache und Schreibung

zwischen Hauptwort (Eigenschaftswort) und

Zeitwort; Tonführung, Bindung und Schwachtonformen

im schnelleren Sprechtempo.

Schreibung: Längere und schwierigere

Diktate unter Vermeidung völlig neuer Wörter.

Gesprächs- und Lesestoff: Lesestücke

in erzählender Form oder Dialoge über

folgende Themen unter steter Berücksichtigung

der Verhältnisse in den angelsächsischen Ländern

Leben in der Stadt und auf dem Lande, Ferien,

Fremdenverkehr, Freizeitgestaltung, Sport und

Spiel, Haushalt und Einkauf (englisches und

amerikanisches Geld), Geschäftsleben, moderner

Verkehr, Post, Rundfunk und Fernsehen,

Theater und Film, Lieder, dramatische Szenen,

Darstellungen aus der Geschichte und Sage der

Angelsachsen; Land und Leute in Großbritannien.

Wortschatz- und Sprechübungen

Planmäßige Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes

innerhalb der angeführten Sachgebiete

(idiomatische Redewendungen), Sprechübungen

mit gesteigerten Anforderungen; womöglich einsprachige

Worterklärung; Nacherzählung einfacher

vorn Lehrer dargebotener Texte; Berichte

und Gespräche über Erlebtes und Gelesenes. Darstellen

von Szenen aus dem täglichen Leben,

Auswendiglernen von Dialogen, Spiele mit verteilten

Rollen; ausführliche Bildbeschreibungen.

Einführung in die Benützung eines einsprachigen

Wörterbuches.

Sprachlehre: Wiederholung und Erweiterung

der Formen- und Satzlehre. Weitere Beispiele

für unregelmäßige Mehrzahlbildung des

Hauptwortes; rückbezügliches und bezügliches

Fürwort; Grundformen der häufigsten unregelmäßigen

Zeitwörter; das Zeitwort in der Tätigkeitsform

des Present Perfect, Past Perfect, First

Conditional und in der Leideform des Present

und Past Tense; Expanded Form in den gebräuchlichen

Zeiten; modale Hilfszeitwörter; Erweiterung

der Kenntnisse über die Vorwörter; die

gebräuchlichsten Arten der Nebensätze, im Zusammenhang

damit weitere Bindewörter; Nominalformen;

Gebrauch des Artikels; Schwierigkeiten

im Gebrauch des Umstandswortes; Einführung

in den Gebrauch der Bedingungssätze,

der indirekten Rede und Frage, der Nebensätze

und der Infinitiv-, Partizipial- und Gerundkonstruktionen.

Schriftliche Arbeiten: Vorübungen

zum Aufsatz auf Grund vorangegangener

Sprechübungen; Versuche im Briefeschreiben,

Kurzberichte über Erlebtes, gelegentlich auch einfache

Übersetzungen ins Englische.

Regelmäßig Schul- und Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je drei im Semester.

Didaktische Grundsätze

Wie Lehrplan für den Pflichtgegenstand Erste

lebende Fremdsprache, Englisch, des Gymnasiums,

Anlage A.

WERKERZIEHUNG

(für Knaben)

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Werkerziehung soll grundlegende Erfahrungen

und Kenntnisse im gestaltenden Umgang

mit Werkstoffen, dem Herstellen und Verändern

von Dingen und deren Reflexion, anstreben.

Dabei sind einerseits konstitutive, anderseits

funktionelle Ziele, die im psychomotorischen

und kognitiven Bereich liegen, anzustreben.

Die konstitutiven Lernziele sind z. B. Erziehung

zu Sorgfalt, Ausdauer, Genauigkeit, zu

planendem Verhalten, Koordination und Kooperation,

Sensibilität für Material, Form, Maß und

Farbe.

Im psychomotorischen Bereich ist der Erwerb

manueller Fertigkeiten, im kognitiven Kenntnisse

über Materialien, Werkzeuge, Verfahren

und Gesetzlichkeiten entscheidend.

Die Anbahnung formal-ästhetischer Qualitäten

sowie die Ausbildung des technisch-funktionellen

Denkens sollen eine gleichbedeutende

Rolle spielen und den Schüler zu einer künftigen

verantwortlichen Konsumhaltung und sachlichem

Urteil befähigen.

Die Förderung kreativer Fähigkeiten im Sinne

des Erfindens sowie die Werkbetrachtung bieten

dabei eine unentbehrliche Unterstützung.

Es sind Werkstücke zu wählen, die dem Schüler

die Entstehung von der Planung bis zur Vollendung,

aber auch arbeitsteilige Verfahren als

Zugang zur heutigen Wirtschaftswelt zeigen.

Die Aufgabenstellungen sollen folgenden Bereichen

entnommen werden

Gebrauchsform (mit Berücksichtigung der

Aspekte Zweckgebundenheit, Oberflächengestaltung,

werkhafte Musterungen).

Wohnraum — Haus — Umwelt.

Statisch konstruktives Bauen.

Kinetik (Kraftnutzung, Bewegung, Bewegungsumwandlung),

Regelung, Steuerung.

Lehrstoff

1. Klasse (2 Wochenstunden)

Material: Ton, Papiermaché und Metallfolien,

Holzblöcke, Papier und Karton, Schachtelelemente.

Problemstellung und Arbeitsverfahren

Gewinnung von Grunderfahrungen mit formbarem

Material durch Aufbaukeramik, Anbahnen

einer Figur-Grund-Beziehung in Form von

Flächenstrukturierungen beim Relief.

Massengliederung und Gruppierung von

neuen Raumformen durch Zusammensetzung

geometrischer Körper.

Einführung in statische Probleme mit Papierwinkelstreifen

und Stäbchenkonstruktionen.

Lösung von Stabilisierungsproblemen durch

Konstruktionen aus Draht, Stäbchen und Spagat,

die Verspannungen, Stützen und Überbrückungen

erfordern. Anbahnen von Problemen der

Dynamik durch Erfindung und Erzeugung von

Zugmechanismen (Hebelfunktionen).

2. Klasse (2 Wochenstunden)

Material: vorwiegend Ton, Gips, Holz, Karton,

Papier, Rundholz, Draht.

Problemstellung und Arbeitsverfahren

Additive und substraktive Verfahren durch

Versuche mit Rundplastiken (Höhlung, Wölbung,

Gliederung).

Konstruktives Gestalten durch Verbindung

von Papierwinkelstreifen und Holzstäben als

Bauelemente.

Erprobung der einwirkenden Kräfte, Last,

Spannung, Zug und Schub als Anbahnung statischer

Probleme. Weiterführung von Aufgaben

aus dem statischen und dynamischen Bereich

durch Belastung der Tragfähigkeit, Standfestigkeit,

Gleitfähigkeit von Materialien.

3.Klasse (2 Wochenstunden)

Material: Ton, Gips, Zement, Wachs, Rundstäbe,

Draht, Karton, Stein.

Problemstellung und Arbeitsverfahren

Bereicherung der Erfahrung mit Positiv- und

Negativformen durch andere Verfahrensweisen,

z. B. Gipsschnitt, Gießverfahren.

Ökonomische Verwendung von gegebenen

Elementen. Probleme der Überspannung von

Räumen und Gewölbeformen. Praktische Versuche

mit Skelettkonstruktionen.

Untersuchen von Geräten und Maschinen (auch

Spielzeug) durch Zerlegung und Zusammensetzung

im Hinblick auf Funktion und Gestaltung.

Übertragung von Bewegungen an differenzierteren

Aufgaben wie Lenkung, Kupplung, Getriebe,

Kurbelwelle, Nocken u. a.

Gegebenenfalls Verwendung von Baukastensystemen

oder Teilen daraus.

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Material: Holz, Ytong, Gips, Stein, Draht,

Blechteile und Karton, Styropor, Ton.

Problemstellung und Arbeitsverfahren

Erschließen des Verständnisses für geschlossene

und offene Form, der Masse-Volumen-Beziehung

und kinetischer Plastik durch Arbeiten aus dem

Block, auftragende und Montageverfahren.

Planen und Bauen von Wohnmodellen nach

ökonomischen, funktionellen, sozialen und

ästhetischen Gesichtspunkten. Erstellung der

Verständigungsmodelle nach selbständigen Plänen,

Beschäftigung mit Stadt- und Raumplanung.

Der heutige Möbelbau in Modell- und Serienanfertigung.

Planung von Arbeitsvorgängen bei Serienanfertigung

in Form von Gruppenarbeit von der

Werkzeichnung über Stücklisten bis zur Kalkulation.

Kennenlernen des Zusammenhanges von

Funktion, Konstruktion und Material durch

Lehrausgänge in Betriebe, die industrielle und

gewerbliche Fertigungsmethoden veranschaulichen.

Didaktische Grundsätze

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

WERKERZIEHUNG

(für Mädchen)

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll die Freude an selbständiger

Tätigkeit wecken und durch Arbeiten mit verschiedenen

Materialien und Techniken die

schöpferischen Kräfte fördern.

Die Erprobung vieler Werkstoffe und Arbeitsverfahren

soll das Gefühl für Beschaffenheit,

Farbe und Wirkung von Stoffen und anderen

Textilien anregen und die geschmackliche Urteilsfähigkeit

entfalten.

Beim freien Gestalten soll handwerkliche Fertigkeit

in verschiedenen textilen Techniken angestrebt

werden.

Wirtschaftlichkeit, Sorgfalt und Ausdauer in

Planung und Ausführung sind bei allen Arbeiten

anzustreben. Auf materialgerechte Verarbeitung

ist Wert zu legen. Ferner ist die Kenntnis von

Verwendung und Pflege der gebräuchlichsten

Arbeitsbehelfe zu vermitteln.

Lehrstoff

1. Klasse (2 Wochenstunden)

a) am Gymnasium

Freies Verarbeiten verschiedener Materialien

in verschiedenen Techniken.

Material: Papier, Karton, Bast, Peddigrohr,

Filz, Stroh, Draht, Leder, Wachs, Wolle und

Baumwollstoffe.

Techiniken: Papierschnitt, Scherenschnitt,

Flechten, Weben, Häkeln, Stricken, Nähen und

Buntstickerei.

Themen: Papierblumen, Glückwunschkarten,

Masken, Mappen, Taschen, Hauben, Bälle, Stoffpuppen,

Stofftiere und Nähkörbchen.

b) am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium

für Mädchen

Wie Lehrplan für den Freigegenstand Werkerziehung

des Gymnasiums, Anlage A.

2. Klasse (2 Wochenstunden)

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Handarbeit

Freies Gestalten in textilen Techniken: Netzen,

Weben, Sticken u. ä. Mehrfarbenstricken, auch

mit aktuellen Materialien und Mustern: Werkstück

für den persönlichen Gebrauch oder für die

Wohnung. Arbeiten mit Filz, Peddigrohr, Bast

und anderen Materialien. Nähen: Weiterführen

des Maschinnähens. Schnittzeichnen (gegebenenfalls

Abnahme aus Modejournalen, Anleitung

zum Verändern auf eigene Maße nach vorangegangener

Maßkontrolle). Einfaches Werkstück

aus Waschstoff.

Werkerziehung

Die Freude an der handwerklichen Tätigkeit

soll geweckt und damit für die Mädchen ein

neues Interessensfeld erschlossen werden. Phantasie

und Urteilsfähigkeit tragen zu einer entsprechend

realistischen und kritischen Haltung zu heutigen

Umwelt- und Lebensproblemen bei.

Materialeigenschaften und Werkzeuge sind zu

erproben und ihnen adäquate Gestaltungsmöglichkeiten

zu vermitteln. Die Einführung in einfache

technische Funktionen im allgemeinen sowie

spezieller häufig verwendeter Geräte ist anzustreben.

Ferner ist das Verständnis für die Herausbildung

der heutigen hochindustrialisierten

Produktion aus der handwerklichen Tätigkeit

durch eigene Versuche und Werkbetrachtungen

zu fördern.

Konstruktive Holzarbeiten mit einfachen Holzverbindungen.

Technik: Sägen, Bohren, Stemmen, Oberflächenbehandlung.

Material: Platten, Leisten, Holzblöcke usw.

Farbmaterialien: Lacke, Leime usw.

Themen: Hocker, Blumentisch, Bücherregal

usw.

Erlernen einfacher Handgriffe für den Haushalt.

Einfache Reparaturen an Möbelstücken.

Erfassen der Funktion und der Art der Produktion

einzelner Teile — Betriebsbesichtigungen.

Erfassen des Wandels vom Werkzeug zur Maschine.

Technisches Werken: Experimente mit einfachen

Materialien: Versuche zur Statik und

Dynamik, Montage von Elementen, Skelettbau.

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

Didaktische Grundsätze

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

HAUSWIRTSCHAFT

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff

4. Klasse (4 Wochenstunden)

Vermittlung grundlegender Kenntnisse im Kochen

und in der Führung eines Haushaltes; Erfassen

der Bedeutung einer gesunden Ernährung.

Erarbeitung der wichtigsten Grundrezepte; einfache

Menügestaltung; Tischdecken; Servieren,

Gestaltung von Familienfesten; Büffetgestaltung

für Feste in der Internatsschule.

Bedienung der Küchen- und Haushaltsmaschinen,

hauswirtschaftliche Übungen.

Didaktische Grundsätze

Wie Lehrplan für die unverbindliche Übung

Hauswirtschaft des Gymnasiums, Anlage A.

FREMDSPRACHLICHE KONVERSATION

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Aktivierung des im Unterricht der betreffenden

Fremdsprache erworbenen Sprachkönnens zunächst

in Anlehnung an die vorgegebenen

Sprachmodelle, im weiteren durch Übertragung

auf Situationen des Lebensbereiches der Schüler

bis zur eigenständigen Anwendung und zum Versuch

einer persönlichen Aussage.

Vertiefung und Festigung des erworbenen

Sprachwissens (Grammatik, Wortschatz usw.)

durch Übungen in neuen, vom Lehrbuch unabhängigen

Kontexten.

Aktivierung des im Unterricht der betreffenden

Fremdsprache erworbenen Sachwissens und Erweiterung

des Wortschatzes durch Einbeziehung

neuer Sachgebiete.

Verbesserung der Aussprache, der richtigen

Tonführung und des Hörverständnisses durch zusätzliche

Hör- und Ausspracheübungen.

Verbesserung der Sprechfertigkeit und der

praktischen Beherrschung einer gepflegten Umgangssprache.

Richtiger Gebrauch der Fremdsprache

als Kommunikationsmittel.

Lehrstoff

Erste lebende Fremdsprache

Französisch oder Englisch

1. Klasse (1 Wochenstunde)

Gesprächsthemen, die sich eng an den Lehrstoff

des Unterrichtes in Französisch oder Englisch

anlehnen und von der Umwelt des Schülers

ausgehen. Regelmäßige kurze Hör- und Ausspracheübungen.

Vertiefung und Festigung folgender

Sachgebiete

Schulleben: Lehrer, Lehrsäle, Unterrichtsgegenstände,

Stundenplan.

Heimleben: Erzieher, Internatsräume, Tagesablauf,

Körperpflege, Kleidung, Mahlzeiten, Studium,

Geschäft, Schule und Erziehung, Haus.

2. Klasse (1 Wochenstunde)

Gesprächsthemen, die sich eng an den Lehrstoff

des Unterrichtes in Französisch oder Englisch

anlehnen oder sich aus aktuellen Ereignissen

des Tages ergeben. Regelmäßige Hör- und

Ausspracheübungen. Vertiefung und Festigung

folgender Sachgebiete: Ferien, Landleben, Familien-

und Internatsleben, Spiele, Musizieren,

Handarbeit, Lektüre, Wanderungen, Exkursionen,

Schullandwoche, Einkaufen, Erkrankung,

Heimfahrtsonntag, Feste im Internat und im Elternhaus.

3. Klasse (1 Wochenstunde)

Gesprächsthemen aus dem Alltag und zu aktuellen

Ereignissen. Vertiefung und Festigung

folgender Sachgebiete: Haus, Wohnung, Garten,

Reise, Verkehrsmittel, Großstadtverkehr, Restaurant,

Post, Telephon, Berufe; Beiträge zur Landeskunde.

4. Klasse (1 Wochenstunde)

Gesprächsthemen aus dem Alltag und zu aktuellen

Ereignissen. Vertiefung und Festigung

folgender Sachgebiete: Sportarten, Theater, Kino,

Konzert, Rundfunk, Tourismus.

Beiträge zur Kenntnis der Geographie, der

Geschichte, der Wirtschaft und des kulturellen

Lebens (Frankreich bzw. Commonwealth und

USA).

Zweite lebende Fremdsprache

Englisch oder Französisch

3. und 4. Klasse (je 1 Wochenstunde)

Wie für die Erste lebende Fremdsprache, 1. bis

3. Klasse.

Didaktische Grundsätze

Die Gestaltung des Unterrichtes in Fremdsprachlicher

Konversation hat völlig unabhängig

und getrennt vom Unterricht in der betreffenden

Fremdsprache zu erfolgen, auch wenn die beiden

Gegenstände von einem Lehrer betreut werden.

Der Unterricht dient der Vertiefung und Festigung

der im Unterricht in der betreffenden

Fremdsprache erworbenen Kenntnisse.

In der 1. Klasse wird eine stoffliche Anlehnung

an den Unterricht des Pflichtgegenstandes

der Fremdsprache und damit die Übernahme der

fremdsprachlichen Konversation durch den jeweiligen

Fremdsprachenlehrer empfohlen. In den

weiteren Lernjahren könnte die fremdsprachliche

Konversation auch von einem anderen Lehrer

dieser Fremdsprache oder vom fremdsprachigen

Assistenten übernommen werden. In allen

Fällen hat sich der Lehrer ausschließlich der

Fremdsprache und der mündliehen Arbeitsweise

zu bedienen. In keinem Fall sind schriftliche Arbeiten,

Hausübungen aller Art, oder die Verwendung

eines Lehrbuches vorzusehen.

Trotz weitgehender Berücksichtigung vorgebrachter

Wünsche der Schüler und der Schülerinteressen

bei der Wahl der Gesprächsthemen

ist eine Vorbereitung und Planung sowohl hinsichtlich

der Thematik als auch des Einsatzes von

Hilfsmitteln unerläßlich. In jeder Phase des Unterrichts

soll die Sprech-, Imitations- und Spielfreude

der Schüler dieser Altersstufe für ein aktives

handlungsorientiertes Sprechverhalten ge-

nutzt werden, Indem alle Formen der szenischen

Darstellung, des Dialognachspielens, der

Lernspiele und des authentischen situativen

Sprechens geübt werden.

Lebensnähe, Aktualität und Anschaulichkeit

sind erforderlich. Regelmäßige kurze Grammatikübungen

und idiomatische Übungen, ebenso Hörübungen

(z. B. Tagesnachrichten) werden empfohlen.

Kurzberichte über Selbsterlebtes und

Selbstbeobachtetes im Heim oder in der Familie

und ihre Auswertung in Form von Gesprächen

und Diskussionen werden sich als wertvoll erweisen.

Allmählich sollten die Schüler zu selbständigen

und kritischen Stellungnahmen als Vorbereitung

auf die Klassendiskussion in den

späteren Lernjahren hingeführt und gelenkt werden.

Zur Erreichung dieser Ziele ist es notwendig,

alle Schüler zu größtmöglicher regelmäßiger Aktivität

zu führen, wobei sich insbesondere die

audio-visuellen Hilfsmittel wie Tuchtafel, Wandbild,

Tonband (z. B. Schulfunk), Schallplatte,

Diareihe, Kurzfilm, Zeitung, Zeitschrift als wertvolle

Hilfe und Ausgangspunkt für ein Gespräch

erweisen werden. Das Gespräch der Schüler untereinander

und damit die Übung in der Fremdsprache

als Kommunikationsmittel ist besonders

zu fördern.

In der Konversationsstunde sollten die Motivation

der Schüler besonders angesprochen und

jedem Schüler zahlreiche Gelegenheiten zu Erfolgserlebnissen

geboten werden.

Freigegenstände

INSTRUMENTALMUSIK

(Klavier, Violine, Violoncello, Orgel, Gitarre,

Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Horn, Trompete,

Posaune)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Instrumentalunterricht dient in Erfüllung

der Aufgabe der Höheren Internatsschulen der

Förderung der musischen Anlagen sowie auch

der Persönlichkeitsentwicklung durch sinnvolle

Freizeitgestaltung in Ergänzung zum Unterricht

der allgemeinbildenden Gegenstände. Auf Grund

der Organisationsform einer Internatsschule ist

der Instrumentalunterricht innerhalb der Schule

als Ersatz für den Besuch einer Musikschule anzubieten.

Die vermittelten Kenntnisse sollen dem Schüler

zumindest als solide Grundlage zur Ausübung

gediegener Hausmusik, zum praktischen

Musizieren im Solo- und Ensemblespiel dienen,

müssen aber auch im Bedarfsfall die Voraussetzung

für ein späteres Berufsstudium bilden

können.

Lehrstoff

Klavier

1.Lernjahr (2 Wochenstunden)

Fünffingerreihe transponieren, verschiedene

Anschlagsarten, alle Durtonleitern mit jeder

Hand allein über eine Oktave, dazu Dreiklang

in der Grundstellung.

Geeignete Spielstücke.

2. Lernjahr (2 Wochenstunden)

Alle Durtonleitern mit beiden Händen zusammen

über eine Oktave, Parallel- und Gegenbewegung,

Beginn einiger Molltonleitern, dazu

Dreiklang in der Grundstellung, Beginn von

Dreiklangsumkehrungen.

Geeignete Spielstücke.

3.Lernjahr (2 Wochenstunden)

Alle Dur- und Molltonleitern mit beiden

Händen zusammen über zwei Oktaven; kleine

Dreiklänge zerlegt und akkordisch über zwei

Oktaven mit beiden Händen zusammen.

Verschiedene polyphone Literatur, Etüden,

Lieder, Moderne; Vierhändige Literatur. Beginn

leichter Sonatinen.

4. Lernjahr (2 Wochenstunden)

Tonleitern in Triolen über drei Oktaven;

chromatische Tonleiter.

Akkordverbindungen (z. B. Ganzschluß I-V-I)

Dominant-Septakkord.

Spielliteratur wie Bach „Kleine Präludien und

Fugen", Schumann op. 68, Lemoine op. 37, Bartok

„Für Kinder".

Didaktische Grundsätze

Gemeinsame Hör- und Rhythmusübungen,

Notenlesen, musikalische und formale Erarbeitung

von Musikstücken sowie kritisches Zuhören

und Verbessern von Fehlern. Förderung

des Zusammenspiels.

Violine

1.Leistungsstufe (2 Wochenstunden)

Einwandfreie Geigenhaltung, saubere Bogenführung

und Tongebung.

Hauptstricharten: Legato-Staccato, Détaché-

Martelé, Fingerstrich am Frosch und an der

Spitze.

Elementartechnische Übungen der linken Hand

(alle vier Griffarten und damit verbunden Tonleitern

und Dreiklänge bis zu vier Vorzeichen).

Vorbereitende Übungen für das Lagenspiel.

Vorübungen für das Vibrato.

Rhythmische Übungen (Synkope, Punktierungen,

Triole).

Einfache Motivergänzungs- und Motiverfindungsübungen.

Nachspielen vorgesungener Motive.

Liedspiel aus dem Gedächtnis.

Blattspiel einfacher Stücke.

Zusammenspiel in einfacher Form.

Nach Abschluß der 1. Leistungsstufe sollte der

Schüler leichte Spielliteratur und Etüden in der

ersten Lage einwandfrei vortragen können.

2. Leistungsstufe (2 Wochenstunden)

Ständige Kontrolle der Geigenhaltung und

Bogenführung, Erlernen und Festigen der ersten

drei Lagen, Vorbereitung der höheren Lagen

durch sequenzartige Lagenwechselübungen (bis

zur fünften Lage).

Schwierigere Stricharten (Viotti-Strich, Wurfbogen,

Portato usw.), Saitenwechselübungen,

dynamische Übungen, Trillerübungen, einfache

Verzierungen, natürliche Flageolettöne, Vervollkommnung

und Anwendung des Vibratos, alle

Tonleitern und Dreiklänge in Dur und Moll, einfache

Doppelgriffe, Blattspiel von Stücken mäßiger

Schwierigkeit, Melodieergänzungs- und Erfindungsübungen,

Nachspielen vorgesungener Melodien,

einfache Transpositionen (Oktav, Quint

usw.). Hinführen zur musikalischen Gestaltung,

Erziehung zu selbständiger Arbeitsweise (zeitsparendes

und sinnvolles Üben).

Nach Abschluß der 2. Leistungsstufe sollte der

Schüler Etüden und Spielliteratur mittleren

Schwierigkeitsgrades (in den ersten drei Lagen)

einwandfrei vortragen können.

3. Leistungsstufe (2 Wochenstunden)

Der Unterricht in der 3. Leistungsstufe paßt

sich im wesentlichen den individuellen Begabungsmerkmalen

des Schülers an. Festigung der dritten

bis fünften Lage, Vorbereitung der höheren

Lagen, Lagenwechsel, Bogenübungen, Spiccato,

Festigen aller anderen Bogenstricharten, Grundlagen

der Akkordtechnik, Ausbau des Doppelgriffspiels

(Terzen, Sexten, Oktaven), künstliche

Flageolettöne, Tonleitern und Dreiklänge über

drei Oktaven. Blattspiel im Einzel- und Zusammenspiel.

Kammermusik, Orchesterspiel.

Didaktische Grundsätze

Durch kritisches Zuhören einerseits und kontrolliertes

Vorspiel anderseits soll jeder Schüler

einen Weg zum selbständigen Üben finden. Verständnis

für die Notwendigkeit technischer Übungen

und Freude am Musizieren durch Erarbeitung

wertvoller Spielliteratur sollen ihm aktive Musikpflege,

wenigstens in bescheidenem Maße, zu

einem Lebensbedürfnis werden lassen.

Ein erfolgreiches Studium des Violinspiels setzt

eine besondere musikalische und streicherische

Begabung voraus; deshalb sollten bei der Schülerauswahl

nur besonders musikalisch und manuell

begabte Schüler zugelassen werden. In vielen

Fällen wird bereits am Anfang die Überprüfung

der musikalischen Fähigkeiten (Tonunterscheidungsvermögen,

Rhythmusempfinden, Merkfähigkeit

für Melodie usw.) sowie die der physiologischen

Voraussetzungen (Handbau, Länge und

Funktionsfähigkeit der Finger, Beweglichkeit im

Schultergelenk usw.) Klarheit schaffen. Bei gehemmten

und nervösen Kindern und in Zweifelsfällen

sollte man jedoch ein endgültiges Urteil

erst nach einer gewissen Probe- und Beobachtungszeit

fällen. Sehr vorteilhaft ist es, wenn

die Schüler vor Beginn des Violinunterrichtes

eine musikalische Grundausbildung (Grundkurs,

Orffkurs, eventuell Blockflöte oder Klavier) absolviert

haben.

Violoncello

1. Leistungsstufe (2 Wochenstunden)

Einwandfreie Haltung des Instrumentes, des

Bogens und der Fänger der linken Hand. Sichere

Bogenführung und Entwicklung einer lockeren

Tongebung.

Stricharten: Détaché — Martelé, legato —

staccato.

Einführung in den Fingerstrich, Erlernen des

Saitenwechsels, einwandfreie und sichere Intonation

in der engen, weiten und erhöhten ersten

Lage, sowie in der halben Lage.

Skalen und Akkordzerlegungen innerhalb dieser

Lagen, Vorbereitung des Lagenspiels.

Musizieren einfacher Vortragsstücke und

Duos.

2. Leistungsstufe (2 Wochenstunden)

Ständige Kontrolle der Haltung, Bogenführung

und Intonation.

Stricharten: Portato, gebundenes Staccato,

Fortführung des Saitenwechsels und der Fingerstrichübungen.

Einwandfreie und sichere Intonation in der

2., 3. und 4. Lage. Intensive Beschäftigung mit

dem Lagenwechsel, Einführung des Flageolettspiels,

Erlernen des Vibratos, einfache Doppelgriffe,

Triller und einfache Verzierungen, Skalen

und Akkordzerlegungen in Dur und Moll über

zwei Oktaven, Interpretation leichter Sonaten

und Concertinos (Barock und Frühklassik) sowie

Vortragsstücke aus verschiedenen Epochen

(Moderne).

Nach Abschluß der 2. Leistungsstufe sollte der

Schüler Spielliteratur in der 1. bis 4. Lage und

Etüden einwandfrei vortragen können.

3. Leistungsstufe (2 Wochenstunden)

Weiterentwicklung der Bogentechnik; Spiccato,

Skalen und Akkordzerlegungen über drei

Oktaven, Skalen in Terzen und Sexten, Doppeltriller,

Erlernen der 5., 6. und 7. Lage, Einführung

in den Daumenaufsatz, Interpretation

leichter Konzertliteratur, Kammermusik, Orchester.

Nach Abschluß der 3. Leistungsstufe sollte der

Schüler Etüden und Literatur wie Bachs Suite

in G-Dur, Konzerte von Vivaldi und Leo, Konzertino

von Kiengel, beherrschen.

Didaktische Grundsätze

Siehe Violine.

Gitarre, Blockflöte, Querflöte,

Klarinette, Trompete, Posaune

Lehrstoff und didaktische Grundsätze

Jeweils wie Lehrplan für den Pflichtgegenstand

„Instrumentalmusik" des Realgymnasiums unter

besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung,

Anlage A/m².

VI. FÖRDERUNTERRICHT

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

Anlage A/m 1

LEHRPLAN DES GYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG

DER MUSISCHEN AUSBILDUNG

I. STUNDENTAFEL

Unterstufe

Freigegenstand

Wie Anlage A.

Unverbindliche Übung

Wie Anlage A.

Förderunterricht

Wie Anlage A.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen

Der vierte Absatz hat zu lauten

„Eine so verstandene Allgemeinbildung bedeutet

nicht die Vorbereitung auf bestimmte

Fachstudien, sondern eine allgemeine Hochschulreife,

die es dem jungen Menschen ermöglicht,

im Streben nach dem Guten, Wahren und Schö-

nen Wesentliches von Unwesentlichem und

Echtes von Unechtem zu unterscheiden, sachlich,

logisch und schöpferisch zu denken und sich genau

und klar auszudrücken. Diese Allgemeinbildung

soll ihn zu Wissenschaft und Kunst hinführen."

Nach dem sechsten Absatz ist einzufügen

„am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung

der musischen Ausbildung die musischen

und sprachlich-historischen Unterrichtsgegenstände

und die sich aus ihnen ergebenden Aspekte

unserer Kultur."

Nach dem neunten Absatz ist einzufügen

„In diesem Zusammenwirken der Bildungsbereiche

setzt das Gymnasium unter besonderer

Berücksichtigung der musischen Ausbildung bestimmte

Schwerpunkte: Mehr als die anderen

Formen der allgemeinbildenden höheren Schule

pflegt es musisches Verhalten in allen Unterrichtsgegenständen

und führt zu vertieftem Verständnis

der Zusammenhänge der geistesgeschichtlichen

Grundlagen mit dem mathematisch-naturwissenschaftlichen

Beitrag zur Entwicklung der

europäischen Kultur. Das Musische ist nicht nur

auf die musischen Unterrichtsgegenstände im engeren

Sinn beschränkt, sondern stellt ein komplexes

Verhalten dar, das emotionales Schauen.

Hören und Gestalten als zweckfreie, sich selbst

genügende Tätigkeit umfaßt. Vom vertieften

Werterleben her soll der junge Mensch in besonderer

Weise befähigt werden, am Aufbau Europas

aus den höchsten Werten abendländischen

Geistes mitzuarbeiten."

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen

Im Abschnitt 1 ist im zweiten Absatz nach dem

Begriff „Selbsttätigkeit" der Begriff „und musische

Haltung" einzufügen.

Im Abschnitt 2 ist nach dem dritten Absatz

einzufügen

„Die Erziehung zur Mitgestaltung von Schulfeiern

und deren musikalischer Umrahmung sowie

die Erziehung zur Mitarbeit bei der Veranstaltung

von Kunstausstellungen ist von Bedeutung."

Im Abschnitt 2 ist nach dem letzten Absatz

anzufügen

„Aufgabe der musischen Unterrichtsgegenstände

im engeren Sinn ist es, die Schüler im Rahmen

ihrer Begabung und Möglichkeit zu lebenslanger

schöpferischer oder nachschöpfender künstlerischer

Tätigkeit anzuregen und ihnen dadurch

eine besondere Hilfe zur Bewältigung der Freizeit

zu geben."

Im Abschnitt 3 ist an den zweiten Absatz anzufügen

„sowie nach Möglichkeit durch gemeinsamen Besuch

von Kunstausstellungen, Kunstsammlungen,

Theateraufführungen und Konzerten."

Im Abschnitt 5 sind am Ende des ersten Absatzes

an die Worte „Arbeitsweisen eines wissenschaftlichen"

die Worte „und künstlerischen"

anzufügen.

Im Abschnitt 5 ist im dritten Absatz nach

dem ersten Satz einzufügen

„Es bietet sich die Möglichkeit der künstlerischen

Ensembleleistung auf musikalischem und schauspielerischem

Gebiet sowie die Zusammenarbeit

bei dekorativen Gestaltungen an."

Im Abschnitt 6 haben der dritte und vierte

Absatz zu lauten

„Die Teamarbeit der Lehrer ist besonders zu

pflegen, weil nur auf diesem Wege das Ziel der

Durchdringung aller Unterrichtsgegenstände vom

zentralen Bildungsziel dieser Sonderform her erreicht

werden kann: Einheit der Bildungsgestaltung

und Bildungswirkung trotz der Fächerung

des Bildungsgutes. Dabei soll ein harmonischer

Ausgleich zwischen intuitivem Erkennen und

spontanem Erleben bis hin zu analytisch-rationalem

Denken, systematischem Ordnen, Erwerben

einer gesicherten Überschau und positiv kritischem

Abwägen angestrebt werden. So gesehen

wird dieses musische Bildungsprinzip nicht nur

von den künstlerischen und den sprachlich-literarischen

Unterrichtsgegenständen und den Leibesübungen

vertreten, vielmehr haben sämtliche

Unterrichtsgegenstände die Aufgabe, auf alle

Aspekte der musischen Bildung Bezug zu nehmen.

Vornehmste Mittel dieser musischen Bildung

sind schöpferisch-freudebetontes Spiel und

nachschöpferische Gestaltung im weitesten Rahmen,

die den jungen Menschen befähigen, unter

behutsamer Lenkung wissenschaftliche und künstlerische

Entdeckungen selbständig nachzuvollziehen

und damit nachzuerleben.

Methodisch kann dieses Ziel nur durch sorgfältig

überlegte und auf den jeweiligen Wissensstand

des Schülers abgestimmte Pflege aller sinnvollen

Querverbindungen erreicht werden. Anleitungen

dafür sind im Rahmen der Didaktischen

Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände

gegeben.

Die Heranziehung außerschulischer Fachleute

für Referate und Diskussionen und zur Pflege

solcher Querverbindungen ist fallweise möglich."

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Pflichtgegenstände

DEUTSCH

Unterstufe

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen

Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe" ist

anzufügen

„Als vordringliche Aufgaben müssen gelten

Erhaltung und Stärkung der kindlichen Phantasie;

Erziehung zu produktivem Denken, zu Selbständigkeit

und Kritikfähigkeit; Weckung der Freude

an der Dichtung, Förderung des Verständnisses

ihrer Formen und Gehalte; Anleitung zu eigenen

— wenn auch bescheidenen — schöpferischen

Gesaltungsversuchen; Pflege der verschiedensten

Arten des darstellenden Spieles."

Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" ist anzufügen

„Bei der Vielfalt und Verschiedenheit der Aufgaben,

die dem Deutschunterricht gestellt sind,

sollte danach getrachtet werden, eine innere Konzentration

zu erreichen. Als Möglichkeit dazu

sei auf den Unterricht nach Themenkreisen hingewiesen.

Im Sinne der Anregung und Anleitung zu

schöpferischer Betätigung möge auch Gelegenheit

zu künstlerischen Gestaltungsversuchen gegeben

werden. In Frage kommen: Gedichte, Fabeln,

Märchen, Kurzgeschichten, Hörspiele, dramatische

Szenen.

Darstellendes Spiel

Die Pflege des darstellenden Spieles ist am Musischen

Gymnasium von besonderer Bedeutung.

Hier ergibt sich die Möglichkeit, Erleben, Verstehen

und Gestalten zu einer Synthese zu bringen.

In Frage kommen vor allem: Pantomime,

Scharade, Stegreifspiel, Szene oder Kurzdrama;

Bewegungs- und Tanzspiele, die Gelegenheit zur

Koordination mit Musikerziehung und Leibesübungen

geben."

ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE

Englisch

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe.

Wie Anlage A.

Lehrstoff

Wie Anlage A, mit folgenden Ergänzungen

1. Klasse

Gesprächs- und Lesestoff

Leichte Ganzschriften — etwa englische Kinderbücher.

Wortschatz- und Sprechübungen

Umwandlung der Lesestücke mit wechselnder

Erzählperspektive, in andere Zeitformen; Briefform.

Leichte Bildbeschreibungen, daraus abgeleitet

das Erzählen einer Bildgeschichte (Composition

through pictures); Spiele.

2. Klasse

Gesprächs- und Lesestoff

Fortsetzung der Lektüre von ein oder zwei

leichten Ganzschriften. Anregung zu erster Hauslektüre

von Ganzschriften. Ausbau der Picture-

stories.

Schriftliche Arbeiten

Nacherzählen einfachster, vom Lehrer vorgetragener

Geschichten; Ausbau der Composition

through pictures.

3. Klasse

Gesprächs- und Lesestoff

Das literarische Schrifttum aus dem englischen

Sprachraum soll mehr und mehr in den Vordergrund

gerückt werden. Sprachlich vereinfachte

Ganzschriften aus der englischen Weltliteratur;

Sagen der Angelsachsen; Erzählungen; Gedichte

und Lieder. Eigenart des Landes und seiner Bewohner;

Szenen aus der Geschichte Englands.

Wortschatz- und Sprechübungen

Fragen, Antworten zum gelesenen Text, inhaltliche

Zusammenfassungen, Versuch erster Stellungnahmen

zu Ganzschriften; erste Übungen zur

Stilbetrachtung (z. B. Überprüfung des Bedeutungswandels,

wenn einige besonders ausdrucksstarke

Wörter durch andere ersetzt werden);

Üben von Nacherzählungen mit erhöhtem

Schwierigkeitsgrad.

4. Klasse

Gesprächs und Lesestoff

Weiteres literarisches Schrifttum aus dem englischen

Sprachraum. Sprachlich vereinfachte Ganzschriften

aus der englischen und amerikanischen

Weltliteratur; Reiseschilderungen, Einakter oder

Szenen aus einem dramatischen Werk. Dabei

Stoffgebiete wie: Kulturleben, internationale Zusammenarbeit,

menschliche Beziehungen und Verhaltensweisen,

Handel, Industrie, moderne Technik.

Wortschatz- und Sprechübungen

Ansätze zu einer persönlichen Stellungnahme.

Ausbau der Stilbetrachtungen (z. B. Bildhaftigkeit

der Sprache; Wörter, die stark zur Vermittlung

von Stimmungen beitragen — Änderungsversuche).

Schriftliche Arbeiten

Ausarbeiten eines gegebenen Stoffkerns. Zeitungsannonce.

Erlebtes in Form eines Zeitungsberichts

(z. B. Unfall, Sportveranstaltung, Theater-

oder Konzertbesprechung).

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage A, mit folgenden Ergänzungen

Wortschatz

Vermittlung neuer Wörter auch durch szenische

Darstellung.

Sprechübungen

Kurze szenische Stegreif-Darstellungen mit einfachsten

Dialogen in Anknüpfung an den Text;

Umwandlung eines Textes mit Wechsel der Erzählperspektive;

einfache Stellungnahmen zu

Gelesenem; Nacherzählung, Gedichtvortrag. Umformung

eines Gedichtes oder einer dramatischen

Szene in einen Prosatext oder umgekehrt. Die

Verwandlung einer sprachlichen Form in eine

andere kommt der unbefangenen Experimentierlust

der Schüler der Unterstufe entgegen. Dazu

kommen Umformungen aller Art, die das Üben

grammatikalischer Formen oder Konstruktionen

zum Ziel haben.

Lesestoff

Der Schüler soll veranlaßt werden, in einfachen

Sätzen knappe Inhaltsangaben zu machen und

diese zu sammeln.

Schriftliche Arbeiten

Dem Schüler soll bewußt gemacht werden, was

guter Stil und die Schönheit der Sprache bedeuten

können.

LATEIN

Unterstufe

Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung

Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe" ist

anzufügen

„Querverbindungen zu den anderen Unterrichtsgegenständen

sind in besonderem Maß zu

pflegen."

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Unterstufe

Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung

Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" ist anzufügen

„Den kulturgeschichtlichen Aspekten und den

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen

ist besondere Bedeutung zuzumessen.

In den unteren Klassen soll eine enge Zusammenarbeit

mit Geographie und Wirtschaftskunde

angestrebt werden, um die Anschaulichkeit

der Darstellung der Weltgeschichte und besonders

auch des Europagedankens zu erhöhen. Eine

gegenwartsnahe länderkundliche Behandlung soll

dem Geschichtsunterricht vorausgehen und die

Zusammenhänge zwischen Raum und geschichtlicher

Entwicklung erkennen lassen. Auf diese

Weise soll dem Schüler ein europäisches Geschichtsbild

und dessen Bezug zur Gegenwart

vermittelt werden.

Der musischen Bildungsidee entsprechend ist

auch die zeichnerische Darstellung geschichtlicher

Inhalte fallweise anzuwenden. Auch der Gestaltung

historischer Themen durch die Schüler

soll Raum gegeben werden. Die Anlässe zu

Klassenfeiern im Rahmen des Geschichtsunterrichtes,

z. B. Nationalfeiertag, Gedenktage,

Europatag, Tag der Vereinten Nationen, sollen

von den Schülern in eigener Gestaltung genützt

werden."

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Unterstufe

Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung

Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" ist anzufügen

„Dazu Beobachtungsaufgaben: vom Wettergeschehen

(Jahresablauf der Witterung), Beobachtungen

über das Wohnen, Arbeiten u. ä.

Zusammen mit der Besprechung der heimatlichen

Landschaft auch kurze geschichtliche Hinweise in

der Form lebendiger Kultur- und Zeitbilder.

Weckung des Interesses für die Vergangenheit

und für die Aufgalben der künftigen Gestaltung

von Landschaft, Wirtschaft und Gesellschaft

durch Anschauungsmittel.

In der 3. und 4. Klasse soll die Schulung des

Beobachtens durch Beobachtungsaufgaben aus der

heimatlichen Landschaft und Wirtschaft weitergeführt

werden. Wenn möglich soll eine Schullandwoche

ein tieferes Kennenlernen Österreichs

und seiner Wirtschaft fördern. Durch Bildung

von Arbeits- und Interessengruppen sollen

dabei die Selbsttätigkeit der Schüler und der

Ertrag gesteigert werden. Überhaupt ist der

Selbsttätigkeit der Schüler und der Wahrnehmung

von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen,

insbesondere auch der planmäßigen

Zusammenarbeit mit dem Unterricht

aus Geschichte und Sozialkunde, besondere Beachtung

zu widmen. Ein erlebnisbetonter Unterricht

und reichlicher Einsatz audiovisueller Mittel

sollen der Entwicklungsstufe des Schülers

Rechnung tragen. Möglichste Abwechslung zwischen

Arbeitsunterricht und Schülergespräch, zwi-

schen Zeichnung, Bild und Ton ist anzustreben.

Der Gelegenheitsunterricht, wie der Weltspartag,

der Tag des Waldes, der Europatag u. a. sowie

die Klassenfeiern sollen unter Anleitung des

Lehrers weitgehend selbständig von den Schülern

gestalltet werden.

Orientierung mit Karte und Kompaß sollen

auch auf Wandertagen zwanglos eingebaut und

das Verständnis für Landschaft und Naturschutz

gefördert werden."

MATHEMATIK

Unterstufe

Wie Anlage A, mit folgenden Ergänzungen

Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"

ist anzufügen

„Weckung der Freude an mathematischem Denken

und an der Schönheit geometrischer Konstruktionen.

Erlebnis der Mathematik als Herausforderung

an schöpferische Phantasie, Verstandeskraft, Arbeitswillen,

Ausdauer und Genauigkeit.

Kenntnis einiger Querverbindungen zwischen

Mathematik, Bildender Kunst, Musik und Kulturgeschichte."

Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" ist anzufügen

„Wird auch der Einstieg in die mathematische

Problematik meist aus der Anschauung und

Alltagserfahrung zu erfolgen haben, so ist doch

früh das Verständnis für abstrakte Methoden

und Modelle zu wecken, zunächst als Spiel mit

selbstgegebenen Regeln (fallweise auch im Team),

später als schrittweiser Aufbau eines umfassenden

Systems.

Durch Pflege sinnvoller Querverbindungen zu

anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere

zu Musikerziehung, Bildnerischer Erziehung

sowie Geschichte und Sozialkunde) soll

jede Isolierung mathematischen Wissens und

Könnens vermieden werden. Mit Beharrlichkeit

soll auf sorgfältige Arbeitsweise, auf Genauigkeit

und gefällige äußere Form, insbesondere

der geometrischen Konstruktionen, geachtet

werden, wobei die sinnvolle Verwendung von

Farben stets willkommen ist."

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Unterstufe

Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung

Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" ist

nach dem ersten Absatz einzufügen

„Selbsttätigkeit und Begreifen stehen dabei im

Vordergrund. Mit dem Objekt und, wenn möglich,

am lebenden Material zu arbeiten, wird

angestrebt: Sehen, Erkennen und Wiedergeben

sollen eine Erziehung zu biologischem Denken

ermöglichen. Zur altersgemäßen Motivation darf

auch das spielerische Moment (eigene Betätigung

als „Naturforscher" bei Beobachtungsaufgaben

oder Experimenten) nicht zu kurz kommen."

CHEMIE

Unterstufe

Wie Anlage A.

PHYSIK

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung

„Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen,

insbesondere zu Musikerziehung

(Klangerzeugung, Musikinstrumente, Tonintervalle)

beziehungsweise zu Bildnerischer Erziehung

(Farbenlehre), zu Geschichte und Sozialkunde sowie

zu Geographie und Wirtschaftskunde sind

zu pflegen."

Lehrstoff

2. Klasse

Wie Anlage A.

3. Klasse (3 Wochenstunden)

Mechanik

Kraft, Zusammensetzung und Zerlegung von

Kräften. Schwerpunkt. Arbeit und Leistung.

Gleichgewichtsarten. Einfache Maschinen.

Beharrungsgesetz. Kraft als Ursache der Beschleunigung.

Gleichförmige Bewegung. Gleichmäßig

beschleunigte Bewegung. Zusammensetzung

von Bewegungen, Wurfbewegungen. Kreisbewegung.

Schwingung.

Hydrostatik und Aerostatik

Auftrieb in Flüssigkeiten und Gasen. Bestimmung

des spezifischen Gewichtes. Aräometer.

Optik

Lichtquellen. Lichtausbreitung. Reflexion.

Spiegel. Brechung. Totalreflexion. Prismen. Linsen.

Optische Instrumente. Auge. Farbenzerstreuung.

Körperfarben.

Magnetismus

Magnete, Kraftwirkung der Pole. Magnetisches

Feld. Erdmagnetismus.

Elektrizität

Elektrischer Strom, Bewegung von Elektronen.

Wirkungen des elektrischen Stromes; Wärme-

und Lichtwirkung, magnetische Wirkung. Elektromotor.

Chemische Wirkung des elektrischen Stromes,

galvanische Elemente, Akkumulator. Elektrische

Grundgrößen. Ohmsches Gesetz. Stromarbeit und

Stromleistung. Induktion. Gleich- und Wechselstrom.

Generator. Transformator. Elektrizitätsversorgung

Österreichs.

Energie und Energieumwandlungen

Arten der Energie. Wasserkraftmaschinen.

Wärmekraftmaschinen. Elektrische Maschinen.

Allenfalls: Gravitation. Bewegung der Himmelskörper.

Strömungslehre

Luftwiderstand. Dynamischer Auftrieb. Luftfahrt.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen

Nach dem ersten Absatz ist einzufügen

„Die Festigung des Verständnisses der physikalischen

Begriffe und deren Zusammenspiel soll

durch weitere Beobachtungen und Versuche

gelegentlich auch zahlenmäßig verfolgt werden,

wobei die Rechnungen der Altersstufe der Schüler

angepaßt sein müssen.

Das Kind soll die numerische Erfassung als

Anwendung der bisherigen Mathematikkenntnisse

erleben. Zur altersgemäßen Motivation darf auch

das spielerische Moment (die Klasse als forschendes

Team) nicht zu kurz kommen. In diesem

Rahmen sind auch Kurzreferate von Schülern,

die zu den besprochenen Kapiteln besondere

Beobachtungen gemacht oder ihr Wissen aus technischen

Baukästen oder durch die Massenmedien

gewonnen haben, sehr zu begrüßen. Hiebei ist

eine klare, wissenschaftliche Ausdrucksweise anzubahnen

(Bezug auf das Kapitel Fachsprachen

im Deutschunterricht der 3. Klasse). Die Weckung

des altersgemäßen Verständnisses durch eine

exemplarische und genetische Methode ist wichtiger

als eine Anhäufung von Tatsachenwissen."

Im Unterabschnitt „2. Klasse" ist nach dem

ersten Absatz einzufügen

„Von den Schülern selbst erdachte Experimente

sollen gegebenenfalls von den Schülern vorgeführt

werden. Dabei ist anzugeben, was am

Naturverhalten untersucht werden soll, und das

Ergebnis ist in einem sprachlich klar formulierten

und wenn notwendig mit Skizzen versehenen

Versuchsprotokoll festzuhalten."

Der Unterabschnitt „3. Klasse" hat zu lauten

„3. Klasse

Mechanik

Beim Vergleich von Kräften und bei Messung

von Arbeit und Leistung sind die Einheiten des

Meß- und Eichgesetzes zu verwenden.

Die Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit,

Beschleunigung, Masse und Kraft sind aus

der Beobachtung möglichst einfacher Versuche

abzuleiten, die rechnerisch auszuwerten sind. Die

gleichmäßig beschleunigte Bewegung an der

schiefen Ebene, im freien Fall und in der Horizontalen

ist zu besprechen. Es ergeben sich Anknüpfungen

an die Verkehrserziehung: Bremsweg,

Reaktionsweg. Die Wurfbewegungen sind

graphisch zu behandeln. Kreis- und Pendelbewegung

sind experimentell zu zeigen und anschließend

zu besprechen. Mathematische Behandlung

dieser Bewegungen ist noch nicht möglich.

Hydro- und Aerostatik

Das archimedische Prinzip ist experimentell

zu ermitteln und aus den Druckverhältnissen der

Flüssigkeit verständlich zu machen.

Optik

Die Ausbreitung des Lichtes ist an Beispielen

zu erläutern und die Entstehung der Sonnen-

und Mondfinsternisse auch im Unterschied zu

den Mondphasen zu erklären.

Die Entstehung von Bildern durch Spiegel

und Linsen kann durch einfachste Konstruktionen

der geometrischen Optik erläutert werden.

Magnetismus

Messungen sind noch nicht durchzuführen.

Elektrizität

Die Stromquellen sind zunächst als gegeben

anzunehmen.

Zur Veranschaulichung des elektrischen Stromes

können Filme und Bildreihen herangezogen werden.

Bei Besprechung der zahlreichen Anwendungen

des elektrischen Stromes in Haushalt und

Technik sind wiederholt Hinweise auf die Gefahren

bei unsachgemäßem Gebrauch oder bei

schadhaften Geräten notwendig.

Es ist auf die chemischen Wirkungen des elektrischen

Stromes einzugehen. Beobachtungen bei

elektrischen Erscheinungen sind in erster Linie

qualitativ auszuwerten, doch sind die Zusammenhänge

zwischen Spannung, Stromstärke, Leistung

und Arbeit wegen ihrer praktischen Bedeutung

klarzumachen. Im Zusammenhang mit

der Hochspannung ist auf die atmosphärische

Elektrizität einzugehen. Technische Anwendungen

sind in einem der Fassungskraft der Schüler

angemessenen Ausmaß zu besprechen.

Energie und Energieumwandlungen

Die wichtigsten Arten der Energie (potentielle

Energie, kinetische Energie, Wärmeenergie,

chemische Energie, elektrische Energie) sind in

zusammenfassender Schau zu zeigen, ihre Umwandlungsmöglichkeiten

sind anzugeben. Auf die

Atomenergie kann hingewiesen werden. Kraftmaschinen

sind in ihren typischen Merkmalen

zu erklären, wobei die Behandlung der Dampfmaschine

zugunsten moderner Triebwerke einzuschränken

ist. Es ist darauf hinzuweisen, daß die

Energie als Helfer des Menschen auftreten kann

(Licht, Heizung, Antriebskraft für Maschinen,

friedliche Anwendung der Atomenergie), daß sie

aber auch verheerende Folgen haben kann (Verkehrsunfälle,

Naturkatastrophen, Atombomben)."

MUSIKERZIEHUNG

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen auf Grund der musikalischen

Begabung unter Einbeziehung der akustischen

Umwelt zur musikalischen Aktivität motiviert

werden, und zwar zu Singen, Musizieren, konzentriertem

Hören und schöpferischem Gestalten.

Durch aktives Musizieren, durch eine konsequent

entwickelte Hörerziehung und durch eine

im Zusammenhang mit dem Sing- und Musiziergut

erarbeitete Vermittlung der notwendigen

musikkundlichen Kenntnisse sollen die Schüler

einen altersentsprechenden Überblick über die

Musikkultur Österreichs und Europas erhalten.

Das schöpferische Gestalten soll die Schüler

befähigen, selbst erlebnishafter zu musizieren

bzw. Musikwerke mit erhöhtem Erlebnis zu

empfinden.

Lehrstoff

1. Klasse (3 Wochenstunden)

Musizierpraxis

Aufbauend auf den musikalischen Erfahrungen

in der Grundschule sollen die Schüler durch

sorgfältige Stimmbildung und Sprecherziehung

zu qualifiziertem Singen in der Gemeinschaft

hingeführt werden. Dabei sollen ein-, später

mehrstimmige Lieder und Kanons aus dem deutschen

Sprachraum im Vordergrund stehen.

Mit Hilfe eines elementaren Instrumentariums

(Orff-Jnstrumente), aber auch an Hand gebräuchlicher

Instrumente der Kunst- und Volksmusik

sollen die Schüler nach Möglichkeit zum Begleiten

von Liedern herangezogen werden; doch sind

auch die Instrumente zu schöpferischem Gestalten

einfacher musikalischer Strukturen und Klangbilder

heranzuziehen. Auch bewegungsmäßiges

und — soweit möglich — tänzerisches Gestalten

soll mit dem Musiziergut verbunden werden.

Hörerziehung und Notation

An Hand der Erarbeitung der musikalischen

Parameter Tonhöhe, Tondauer, Tonstärke und

Tonfarbe können graphische Notationen von

akustischen Ereignissen den Ausgang bilden für

eine gediegene Instruktion über die Grundbegriffe

der elementaren Musiklehre am traditionellen

Notenbild. In schöpferischer Weise sollen Geräusch,

Ton (Klang), Melodie, Rhythmus, Takt,

Struktur, Dynamik und Klangfarbe erarbeitet

werden.

Formerziehung und Werkhören

Einfache musikalische Entwicklungselemente

(Wiederholung, Sequenz usw.) sowie einfache

Strukturen und Verlaufsgestalten (z. B. kleine

Liedformen) sind auditiv und visuell, eventuell

auch bewegungsmäßig, bewußt zu machen. Einfache

Programmusik.

2. Klasse (2 Wochenstunden)

Musizierpraxis

In unmittelbarem Zusammenhang mit sorgfältiger

Stimmbildung und Sprecherziehung ist

das qualifizierte ein- und mehrstimmige Singen

unter Berücksichtigung des Stimmwechsels organisch

fortzusetzen.

Neben deutschsprachigen Liedern sind auch

Gesänge anderer europäischer Länder zu erarbeiten.

Beim Begleiten von Liedern durch Orff'sche

und andere Instrumente ist auf stilistische

Gesichtspunkte besonderer Wert zu legen. Auch

soll das schöpferische Gestalten sukzessive gesteigert

werden, wobei symmetrische und asymmetrische

Strukturen auch bewegungsmäßig auszuführen

sind.

Hörerziehung und Notation

Auditiv und visuell ist in schöpferischer Weise

das musikalische Vorstellungsvermögen der

Schüler systematisch weiterzuentwickeln. Erweiterung

der Kenntnisse aus der allgemeinen

Musiklehre: kompliziertere Rhythmen und Taktarten;

Dur- und Mollmelodik; Akkorde und

Clusters; die Tonarten des Sing- und Musiziergutes;

Funktionen, Musikdiktate; Unterscheidung

instrumentaler Klangfarben.

Formerziehung und Werkhören

Vom Musizieren bzw. von der körperlichen

Gestaltung ausgehend, sollen die Schüler symmetrische

und asymmetrische musikalische Strukturen

empfinden lernen. Auditiv und deskriptiv

sollen einfache musikalische Formen erarbeitet

werden (Märsche, Tänze, Rondo, Variationen,

Charakter- und Stimmungsstücke).

Gegenüberstellung von Volks- und Kunstmusik.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Musizierpraxis

Die vokale und instrumentale Musizierpraxis

ist im Zusammenhang mit Stimmbildung und

Sprecherziehung und unter Berücksichtigung der

zunehmenden Zahl der Mutanten systematisch

fortzusetzen. Das Sing- und Spielgut ist hinsichtlich

der Herkunft aus verschiedenen Ländern auszuweiten

und die musikalischen Ansprüche sind

niveauentsprechend zu steigern.

Das schöpferische Gestalten mit Instrumenten

soll konstruktiv auf freitonale Melodik und

Harmonik weiterentwickelt werden. Realisation

von Musik in graphischer Notation. Musikalische

Verlaufgestalten sollen auch bewegungsmäßig

(tänzerisch) dargestellt werden.

Hörerziehung und Notation

An Hand von Improvisationen (Erfindungsübungen)

und an Hand der Erarbeitung von

altersgemäßen Musikwerken sind die Kenntnisse

der allgemeinen Musiklehre zu erweitern

Kon- und Dissonanz in Intervallen und Akkorden;

Akkordformationen; Cluster-Arten; tonale

Begleitformeln (Kadenz); Tonartensysteme inklusive

der Kirchentonarten; Hörtests und melodisch-

rhythmische Diktate.

Von den Grundlagen der Akustik aus sind die

Schüler mit der Funktion und Handhabung

handelsüblicher technischer Geräte (Tonbandgerät,

Kassette, Schallplattenspieler, Verstärker)

vertaut zu machen. Die menschliche Stimme in

ihrer Vielfalt (Stimmgattungen, Gesangstechniken)

und die wichtigsten Musikinstrumente

sind hörend und bildlich bewußt zu machen.

Hörbeispiele für Aufnahme- und Wiedergabetechnik

sowie für elektro-akustische Beeinflussung.

Formerziehung und Werkhören

Vom freien schöpferischen Gestalten aus sollen

weitere instrumentale Formen (z. B. leichte

Sonaten, Konzerte, Suiten, Programmusikwerke)

und vokale Formen (Kunstlieder, Balladen,

leichte Chorwerke, Opernszenen usw.)

sowie instruktive Beispiele aus der Umwelt-

Musik erarbeitet werden. In zunehmendem

Maße ist in das Musikschaffen des 20. Jahrhunderts

einzuführen.

Gegenüberstellung von Kunst- und Konsummusik.

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Musizierpraxis

Auf Grund der Mutationserscheinungen ist

das Singen auf das zumutbare Mindestmaß zu

begrenzen; dennoch soll ein dieser Altersstufe

angemessenes Liedgut gepflegt werden. Das instrumentale

Musizieren und das schöpferische

Gestalten auf Instrumenten verschiedener Art

soll forciert werden. Aufbau von Spannungs- und

Lösungsabläufen. Gegenüberstellung von

selbsterarbeiteten Klangbildern und leicht-

verständlichen komponierten Werken der Gegenwartmusik.

Hörerziehung und Notation

Im Anschluß an die bisherigen Kenntnisse der

allgemeinen Musiklehre sollen das Tonartensystem

(Dur-, Moll-, Kirchentonarten), die

Taktarten und besondere Rhythmen (z. B. Synkope,

Taktwechsel) und die wichtigsten Akkorde

zusammenfassend und übersichtlich bewußt gemacht

werden. Von dieser Grundlage aus sind

Reihentechnik (Zwölftontechnik, variable Metren)

und neue Klangflächentechniken (Cluster,

Aleatorik, Collage) in verständlicher Form zu

erarbeiten. Graphische Notationsversuche nach

Hören von neuen Musikwerken.

Formerziehung und Werkhören

Bei übersichtlicher Darstellung der Entwicklung

der abendländischen Musik von der Gregorianik

bis zur Gegenwart ist auf die Gattungen

und Formen vom Barockzeitalter an besonderer

Wert zu legen (Oper, Oratorium, Passion,

Konzert, Sonate, Symphonie usw.). Auch

sind im Zusammenhang damit biographische

Darstellungen wichtiger Komponisten anschaulich

und zeitnah zu vermitteln. Die Stellung

Österreichs im internationalen Musikleben.

Didaktische Grundsätze

Musizierpraxis

Dem (praktischen) Singen und Musizieren ist

besonders an der Unterstufe in genügendem

Ausmaß Raum zu geben; dabei soll eine Einseitigkeit

in ästhetischer bzw. stilistischer Hinsicht

vermieden werden, indem Lieder und

Musizierstücke verschiedener Herkunft und verschiedener

Zeiten berücksichtigt werden sollen.

Trotz dieser breitgestreuten Werkauswahl möge

aber auf ein qualifiziertes Musizieren auf jeder

Altersstufe geachtet werden.

Um ein gepflegtes Singen zu erzielen, ist eine

permanente Stimmbildung und Sprecherziehung

im Zusammenhang mit dem Liedgut erforderlich.

Gerade dabei hat der Lehrer durch eigenes

instruktives Demonstrieren stimmtechnische

Hilfen zu gewähren. Instrumente sollen bei

Stimmbildungsübungen nicht (herangezogen werden.

Auch die Mutanten sollen nach den gegebenen

Möglichkeiten in das gemeinsame Musizieren

einbezogen werden.

Das instrumentale Musizieren ist in Form von

Liedbegleitung sowie unabhängig davon als

eigenständige Musizierleistung durch die Schüler

in den Unterricht sinnvoll einzubauen. Dabei

können alle zur Verfügung stehenden Instrumente

— sofern sie funktionsentsprechend und

thematisch richtig eingesetzt werden — Verwendung

finden.

Neben dem Musizieren nach Noten ist auch

dem schöpferischen Gestalten im

Unterricht eine angemessene Zeit einzuräumen.

Diese Art des schöpferischen Musizierens kann

sowohl auf üblichen Musikinstrumenten wie

auch auf selbstverfertigten Instrumenten, gegebenenfalls

auch mit Singstimmen ausgeführt

werden. Die Verklanglichung von Programmen

kann einen Anfang darstellen, um zunächst Ereignisse

der Umwelt auf freitonaler Ebene plastisch

darzustellen. Bewegungs- und Tanz-Improvisationen

sowie Pantomimen könnten dieses

kreative Musizieren wirkungsvoll ergänzen.

Dem Schüler soll dadurch ein Ansporn zu sinnvoller

Bewältigung seiner Freizeit gegeben werden.

Hörerziehung und Notation

Das musikalische Vorstellungsvermögen ist

von Anfang an bei jeder sich bietenden Gelegenheit

zu üben und weiterzuentwickeln. Singen

und instrumentales Musizieren sollen ebenso der

systematischen Erziehung zum differenzierten

Hören dienen wie Übungen im Intervall-, Akkord-

und Klangfarbenhören und im Erfassen

von Rhythmen.

Auch die Klangspektren der wichtigsten

Musikinstrumente sind zu vermitteln. Dabei soll

dem Schüler nicht nur die technische Seite der

Hörerziehung bewußt werden, sondern vor

allem auch der ästhetische und stilistische Aspekt.

Gerade durch die Kenntnis der Vielfalt

der musikalischen Erscheinungen soll der Schüler

befähigt werden, sich ein eigenständiges Urteil

über die ihn umgebende Musik zu bilden.

Nach der Erarbeitung und dem Hören von

exemplarischen und altersentsprechenden Werken

der abendländischen Musikkultur sowie

neuerer musikalischer Erscheinungsweisen verschiedener

Provenienz sollen die Schüler veranlaßt

werden, sich — wenn möglich — verbal

zu äußern, wobei sie lernen sollen, kritische Urteile

sachlich zu begründen.

Die Kontaktnahme zum musikalischen

Schriftbild ist von Anfang an zu üben. Durch

Umsetzen von Notationen (Graphiken, Noten)

in akustische Ereignisse (Blattsingen-Blattspielen

bzw. Notensingen-Notenspielen) wird die spontane

musikalische Ausdrucksweise geübt; umgekehrt

wird durch das Aufschreiben bzw. Aufzeichnen

akustisch-musikalischer Erscheinungen

das (innere) musikalische Vorstellungsvermögen

intensiv geschult. Dadurch wird eine tiefere Einsicht

in musikalische Schaffensprozesse gewonnen.

Auch kreative Gestaltungsvorgänge können

graphisch notiert werden.

Die Schüler sind von Anfang an nicht nur

zum Prima-vista-Singen und -Spielen zu erziehen,

sondern auch zum Mitlesen von musikalischen

Vorgängen. Dabei soll das einzeilige

Notensystem den Ansatz darstellen, um eventuell

auch Musik an Hand von Klavierauszügen

verfolgen zu können.

Formerziehung und Werkhören

Bei der Erarbeitung musikalischer Gliederungen

und Formen ist weniger auf eine Systematik

im Sinne einer Formenlehre Wert zu

legen, als vielmehr auf ein altersgemäßes Erfassen

von Strukturen und Verlaufsgestalten.

In exemplarischen Werken ist — verteilt über

die gesamte Unterstufe, jedoch in gedrängter

Form in der 4. Klasse — die Entwicklung der

abendländischen Musik in ihrer stilistischen

Pluralität zu vermitteln.

An der Unterstufe ist weniger die Zahl der

Werkbeispiele, als vielmehr die sorgfältige Auswahl

von wenigen, aber typischen Musikwerken

der verschiedenen Formen, Epochen und Hörbereiche

pädagogisch wichtig. Dabei sollen Programmusik

und Tänze den Ausgangspunkt zum

Hören von absoluten Musikformen darstellen.

Einfache Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen

Bildnerische Erziehung, Deutsch,

Leibesübungen, Geschichte und Sozialkunde

sollen einen späteren kulturellen Überblick vorbereiten.

Es ist selbstverständlich, daß in altersgemäße

Musikwerke des 20. Jahrhunderts wie in die

verschiedenen Ausdrucksbereiche der modischen

Unterhaltungsmusik eingeführt wird, damit die

Schüler kritisch und wertbewußt Musik hören

bzw. Schallplatten und andere Tonaufhahmen

kaufen oder sammeln. Auf Methoden der Produktion

und der Vermarktung von Musik ist

hinzuweisen. Bei der Behandlung der Akustik

sollen die technisch begabten Schüler zu aufnahmetechnischen

Experimenten und Tonmontagen

motiviert werden, so wie alle Schüler

z. B. über die Herstellung von Schallplatte und

Tonband wie auch über die technischen Grundlagen

handelsüblicher technischer Tongeräte unterrichtet

werden sollen.

Schulfunk- und Schulfernsehsendungen sind

— wenn möglich — in das Unterrichtsgeschehen

einzuplanen; darüber hinaus sollen Diapositive,

Tonfilme u. a. zur Veranschaulichung der betreffenden

Unterrichtsthemen herangezogen werden.

CHOR

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische

Grundsätze

1. bis 4. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Wie Lehrplan für die 1. bis 9. Klasse der unverbindlichen

Übung „Chorgesang", Anlage A.

ORCHESTER

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische

Grundsätze

1. bis 4. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Wie Lehrplan für die 1. bis 9. Klasse der unverbindlichen

Übung „Spielmusik", Anlage A.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Sinne einer echten Persönlichkeitsentfaltung,

der Entfaltung der individuellen Kreativität

und eines entsprechenden Verhaltens des

Menschen in Gesellschaft und Umwelt beinhalten

die Bildungs- und Lehraufgaben folgende

Zielvorstellungen

Erlangen der Fähigkeit, Intentionen individueller

Kreativität bildnerisch und verbal zur

Aussage zu bringen, die eigene Vorstellungswelt

geklärt zu sehen und bildnerisch sichtbar

zu machen. Dadurch ergibt sich die Fähigkeit

des Menschen, der Gesellschaft Kommunikationswerte

anzubieten und selbst in aktiver

Kommunikation zu leben.

Intensivierung der Wahrnehmungsfähigkeit

zu bewußter, visueller und geistiger Umweltsorientierung,

sowie der Fähigkeit, differenzierte

Umweltsbezüge konkret und zeichenhaft, bildnerisch

und verbal sich selbst — wie anderen —

zu klären.

Erfassen der sichtbaren Umwelt in ihrer

visuellen Erscheinungsweise und Rationalität ist

ebenso wichtig wie das Erfassen sichtbar geäußerten

Fühlens und Denkens des Menschen.

Auch die theoretisch-wissenschaftliche wie

ästhetisch-bildnerische Erfahrung der Umwelt

führt zur Entfaltung der Persönlichkeit des

Menschen und seiner Funktion in der Gesellschaft.

Ein besonders intensiver Bezug soll zu Werken

der Bildenden Kunst hergestellt werden, um

den Schüler zu befähigen, das Kunstwerk in

seiner Ganzheit als geistiges und ästhetisches Ereignis

zu erfassen und zu erleben.

Er soll imstande sein, die Einmaligkeit des

Kunstwerkes und dessen Aussage über das

Wesen einer Persönlichkeit, einer Zeit, eines

Lebensraumes zu begreifen, um so über das

Kunstwerk auch einen echten Bezug zu oben genannten

Werten zu erhalten.

Durch ein sinnvoll aufgebautes Arbeitsprogramm

sollen Erfahrungen erworben und

Kenntnisse aus den wichtigsten Bereichen bildnerischer

Äußerung (Schrift, Zeichnung, Graphik,

Malerei, Plastik, Architektur und Medienbereich)

vermittelt werden. Dadurch soll der

Schüler zu grundlegendem Erfassen wesentlicher

bildnerischer Vorgänge und Ausdrucksmöglichkeiten

gelangen, das ihn befähigt, sich individuell

möglichst kreativ bildnerisch zu äußern,

Erscheinungsweisen des Bildnerischen bewußt zu

erleben und dabei Selektionsfähigkeit zu entwickeln.

Die Wechselwirkung vielfältiger bildnerischer

Tätigkeit und das Betrachten geeigneter

Werke des bildnerischen Bereiches und

Objekte der gestalteten visuellen Umwelt sollen

zur Steigerung und Differenzierung der Wahrnehmungsfähigkeit,

zur Klärung der eigenen

Vorstellungswelt sowie zum bewußten Erleben

von Form, Struktur und Aussage des Gestalteten

führen und damit zur Persönlichkeitsbildung

beitragen.

Lehrstoff

1. und 2. Klasse (3 bzw. 2 Wochenstunden;

dazu jeweils 2 Wochenstunden Bildnerisches

Gestalten)

Für alle Bereiche: Entwicklungsgemäß motivierte

Übungen in unbefangenem individuellem

Einsatz der Gestaltungsmittel, Arbeiten in einfachen

Arbeitstechniken und Arbeitsprozessen zur

Erfahrung bildnerischer Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten.

Zeichnen und graphisches Gestalten

Arbeitsmittel und Techniken: Graphitstift und

Blöcke, Feder, Rohrfeder, Pinsel, Kratz- und

Schabtechniken, Schablonendruck und Linolschnitt.

Die mit diesen Arbeitsverfahren verbundenen

Arbeitsaufgaben und Themen sollen dem kindlichen

Vorstellungsbereich gemäß sein und im

Sinne der Werkauffassung gestellt werden, wodurch

einfache bildnerische Vorgänge, wie Klarheit

und Ordnung des Bildgefüges, der Kontrastierung,

des Abstimmens von Haupt- und

Nebensachen usw. deutlich werden. Z. B. Bleistift

Lineares Gestalten als begrenzter Einsatz des

Werkmittels: Ausspielen aller Möglichkeiten des

Werkmittels, Kontrastieren von Licht und Dunkel,

Schattieren, Wischen usw.

Anlage einfacher graphischer Verfahren in

Kratz- und Schabtechniken und eines Hochdruckverfahrens

durch Linolschnitt.

Werkbetrachtung

In unmittelbarer Beziehung zu in vorausgegangenen

Arbeiten erworbenen Erfahrungen und

Kenntnissen Besprechung der darin grundlegenden

Lehraufgaben, Lösung und Ausdruck bildnerischer

Probleme. Aufzeigen und Klären grundlegender

Begriffe wie Gestaltungsmittel, Bildge-

füge usw. in Verbindung mit geeigneten Werken

aus dem Bereich der bildenden Kunst.

Farbiges Gestalten

Arbeitsmittel und Techniken: Wachskreiden,

Deckfarben, Plakatfarben.

Zur Überleitung von den Erfahrungen im graphischen

Bereich in das farbige Gestalten Einsatz

graphischen Farbmaterials, wie Farbstifte, Wachsmalstifte,

in geeigneten Themen und Aufgaben,

die sowohl das Farbig-Graphische wie auch das

Farbig-Malerische zum Ausdruck bringen.

Erlebnisgemäß motivierte Aufgaben zum elementaren

Einsatz der Farbe, der zur Klärung der

Möglichkeiten des Mediums Farbe führt, wie Wirkung

der Primär-Sekundärfarben, der Farbkontrastierung

und Harmonisierung der beschränkten

Palette, der Verschiedenartigkeit des Farbauftrages

und der Farbstrukturierung.

Werkbetrachtung

Wie im graphischen Bereich in Bezug zu Arbeitsergebnissen

Besprechung und Klärung der

den Farben eigenen Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten.

Aufzeigen wesentlicher Wertfaktoren

und damit verbundene Begriffsklärung, wie

Ausmalen, Bemalen, Farbform, Farbklang, Farbordnung,

Farbkontraste, Farbe zur Schwerpunktbildung,

Eigenart der Wirkung von Maltechniken.

Plastisches Gestalten

Arbeitsmittel und Techniken: Papier, Draht,

Ton, Gips. Nach Einführung in die Besonderheiten

der eingesetzten Materialien motiviertes Gestalten

von körperhaften Gebilden einfachster

Art. Anwenden additiver und subtraktiver Arbeitsweisen.

Werkbetrachtung

Ausgehend von den Erfahrungen der bildnerischen

Arbeit Aufzeigen des Wesens der plastischen

Form, der Eigenart von Formzusammenhängen

und plastisch-räumlichen Strukturen sowie

deren Bezug zum Umraum. Möglichkeiten und

Grenzen der einzelnen Materialien und der materialbedingten

Ausdruckformen. Weitere Klärung

der Erfahrungen durch Vorstellen geeigneter plastischer

Objekte aus Kunst und Umwelt, in denen

ähnlich gelagerte Probleme sichtbar sind.

Schrift

Erfahren elementarer Schriftqualitäten: Entwickeln

der prägnanten Buchstabengestalt und

Erarbeiten von rhythmischen Buchstabenfolgen.

Von Antiquaformen abgeleitete Schriften (vor

allem Blockschrift) sind zu bevorzugen.

Versuche zur Gestaltung von Schriftfeldern in

verschiedenen Anordnungen.

Es sind verschiedene Schreibgeräte und Materialien

(auch Farbe) zu verwenden.

Architektonisches Gestalten

Durch Bewußtmachen von Vorgängen, wie

Konstruieren, Ordnen, Bauen, kann in allen vorausgegangenen

Bereichen bildnerischen Gestaltens

Bezug zur Architektur aufgenommen werden.

Werkbetrachtung

Auseinandersetzung mit einfachen Bauwerken

(Zelt, Blockhaus, Bauernhaus) und gebauter Umwelt

(Häuserzeile, Platz).

Aneigung grundlegender Begriffe

Innen- und Außenarchitektur, Zweckbestimmung

von Bauten (z. B.: Sakral- und Profanarchitektur).

Medien

Ebenso soll durch Einsichten in die Verschiedenartigkeit

der visuellen Wirkung von Zeichen

und Bild ein kritisches Verständnis der in den

Medien liegenden Möglichkeiten angebahnt werden.

Elementare Mittel der Bildgestaltung in der

Photographie (z. B.: Komposition und Ausschnitt,

Blickwinkel, Beleuchtung, Farbe) an Hand von

Photos, auch aus Zeitschriften und der Massenpresse

(Illustrierte, Werbeschriften u. a.).

3. und 4. Klasse (je 2 Wochenstunden; dazu

jeweils 2 Wochenstunden Bildnerisches Gestalten)

Zeichnen und graphisches Gestalten

Aufbauend auf die in der 1. und 2. Klasse

erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse Erweitern

und Differenzieren gestalterischer Möglichkeiten

in zeichnerischen und graphischen Techniken.

Einbau weiterer Arbeitsverfahren, wie Zeichenkreide,

Kohle, Farbtuschen, Monotypie, Kaltnadelradierung,

Kartondruck, Collagen.

Einsatz entwicklungsgemäß motivierter Aufgaben

zur Darstellung des Körperhaften und

Räumlichen und zum Erfassen des Wesens sichtbarer

Wirklichkeit. Im Sinne der Entwicklung

verstärkter Umwelterfahrung Auseinandersetzung

mit Vorgängen und Erscheinungsbildern in

der Umwelt im Sinne eines anbahnenden Naturstudiums

und Sachzeichnens. Experimentelle Arbeit

durch selbstgewählte Aufgaben und Arbeitsverfahren

zur individuellen kreativen Auswertung

von Gestaltungsmöglichkeiten.

Werkbetrachtung

Ausgehend von in der bildnerischen Arbeit erworbenen

Einsichten und Erfahrungen Besprechung

und Klärung der Sachverhalte, wie Wesensunterschiede

Handzeichnung als Unikat und

Druckgraphik als Vervielfältigungsmittel. Vorstellen

der aus den eingesetzten Arbeitsverfahren

resultierenden charakteristischen Erscheinungsweisen.

Arten der Abstraktion durch Umsetzen der

Wirklichkeit bei graphischen Darstellungen sowie

Umwertung der Wirklichkeit zur bildnerischen

Form.

Farbiges Gestalten

Erweiterung der Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren

durch Einsatz von Mischtechniken, wie

Gouache und anderes, und konsequentes Erarbeiten

differenzierter Gestaltungsweisen und Ausdruckswerte

der Farbe. Farbe als optisches Signal,

Kontrastwerte (komplementär, kalt-warm, hell-

dunkel, Qualitäts- und Simultanwirkung der

Farbe) sowie Abstufungsprozesse im Sinne von

Aufhellung oder Abstumpfung der Farben zwecks

Sensibilisierung der Farberfahrung. Einsetzen

vorgegebener Farbwerte, wie Farbpapiere, Zeitungs-

und Bildausschnitte bei Collagen, Arbeiten

auf farbigen Bildgründen.

Werkbetrachtung

Ausgehend von in der bildnerischen Arbeit erworbenen

Einsichten und Erfahrungen Besprechung

und Klärung der Skala differenzierter

Ausdrucksmöglichkeiten der Farbe, Wesensunterschiede

lokalgebundenen Farbgeschehens und bildnerisch

freier Farbklänge. An Hand gut gewählter

Beispiele aus der Malerei sollen ähnliche Vorgänge

insbesondere in Hinsicht auf Realismus und Abstraktion,

Abbildung und Umwertung bzw. Verfremdung

aufgezeigt werden. Dabei sollten die

jeweils angewandten kunstterminologischen Begriffe

geklärt werden.

Plastisches Gestalten

Erweitern des Arbeitsprogrammes durch Einsatz

neuer Materialien, wie Dünnbleche, Ytong,

Holz, Gips, Kunststoffe, und der plastisch-räumlichen

Problemstellung. Besondere Beachtung von

Volumen und Raum als gestaltenden Werten im

plastischen Gebilde. Erfinden plastischer Grundwerte,

Ordnen zu Formationen und plastisch-

räumlichen Strukturen, die bereits Bezug zu architektonischen

Gebilden aufnehmen können. Erarbeiten

der Wesensunterschiede der in sich geschlossenen

Form, differenzierter Formgefüge

bzw. raumoffener Strukturen. Objektgestaltung

und Montage aus vorgefundenen Werten technischer

oder naturhafter Art.

Werkbetrachtung

Ausgehend von den im Arbeitsprogramm angebotenen

Erfahrungen und Einsichten Klärung

und Vertiefung durch Besprechung der Schülerarbeiten

und Vorstellen geeigneter plastischer

Werke. Umwertung der Wirklichkeit durch Verdichtung

der plastischen Form in der Kunst,

plastische Strukturen als Akzente in der Umwelt,

Plastik im Umraum.

Schrift

Wechselwirkung von Schriftgröße, Schriftstärke

und Farbe im Hinblick auf die Schriftgestaltung

und auf den zu gestaltenden Inhalt.

Erkennen von Ausdruckswerten der Schrift.

Verwendung verschiedener Schreibgeräte.

Architektonisches Gestalten

Erarbeiten erster Raumerfahrungen durch Erfinden

einfacher Raumformen und Ordnen hergestellter

Bauelemente zu Raumformationen im

Sinne Architektur, Lösen einfacher tektonischer

Probleme, z. B. Stabilisieren von Kartonflächen

durch Faltprozesse und Ausbilden von Tragwerken.

Werkbetrachtung

Die Raumform als tektonischer und plastischer

Wert. Erfassen von Ordnungsprinzipien, Wesensunterschiede,

Rastersystem und freie Formation

im Bauwerk und Architekturanlagen. Funktion

und Form von Gebrauchsgut (Design).

Vergleich von Bauten mit gleicher Zweckbestimmung

aus wichtigen Stilepochen an Hand

weniger Beispiele.

Aneignung grundlegender Begriffe

Fassade und Baukörper, Grund- und Aufriß.

Kennenlernen der Faktoren, die das Bauen beeinflussen.

Bauen und Umwelt. Probleme des

Wohnens (Wohnformen als Lebensformen, Einrichtung

und Ausstattung einer Wohnung).

Geschlossene und offene Siedlungsformen; Hinweise

auf Freiräume, Fragen des Umweltschutzes

(z. B.: Zersiedlung, Verschandelung, Problematik

von Verkehrsflächen, Denkmalschutz).

Medien

Mittel der Bildgestaltung in den Bildmedien,

das Bild als Aussagemittel geistiger Anliegen, die

Manipulation der Wirklichkeit durch Veränderung

der Sicht und durch Schwerpunktverlagerung.

Bildkomposition und Ausschnitt.

Auseinandersetzung mit Film und Fernsehen

und weiteren visuellen Massenmedien zur Anbahnung

einer kritisch-selektiven Konsumhaltung.

Didaktische Grundsätze

Die Aufgaben für das Arbeitsprogramm sind

so zu wählen, daß sie dem entwicklungsgemäßen

Vorstellungsvermögen entsprechen und folgerichtig

Inhalte anbieten, die zu grundlegenden Erfahrungen

bildnerischer Ausdrucksmöglichkeiten

führen. Die charakteristischen Eigenheiten von

Zeichnung, Graphik, Malerei, Plastik und Architektur

und deren differenzierte Anlagen sind

durch die bildnerische Arbeit bewußt zu machen.

Werkmittel und Techniken sollen so eingesetzt

werden, daß sie die Lösung bildnerischer Aufgaben

und individuelle Aussage ermöglichen, aber

nicht in Selbstwirkung erstarren und so zu einem

Formalbmus führen. Die Werkbetrachtung soll

in unmittelbarer Beziehung zu den in der bildnerischen

Tätigkeit gewonnenen Einsichten und

Erfahrungen stehen, wodurch die dem Werke

eigenen charakteristisch bildnerischen Vorgänge

im Sinne von Inhalt und Form geklärt werden

sollen und ein kritisches Verständnis ermöglicht

wird. In diesem Sinne ist auch die Auseinandersetzung

mit den Möglichkeiten und Wirkungen

der Massenmedien gedacht. Das Bild als Schwerpunkt

der Information, seine geistige und optische

Aussagekraft und seine Bedeutung für die

positive und negative Beeinflussung und Bildung

des Menschen in der Gesellschaft sollen bewußt

gemacht werden. Im Grund aber soll immer die

Entwicklung der Fähigkeit, kreativ zu denken

und zu handeln, das Hauptziel didaktischer

Arbeit sein.

Zur Durchführung des Unterrichtes ist die

wöchentliche Doppelstunde eine unerläßliche Voraussetzung.

Der Lehrstoff umfaßt den graphischen, farbigen

und plastischen Bereich, Schrift und Architekturbetrachtung

sowie als Erweiterungsstoff den

Medienbereich, wobei es dem Lehrer überlassen

bleibt, welche Bereiche schwerpunktmäßig herangezogen

werden. Alle Bereiche oder Teilgebiete

sollen jedoch in ausreichendem Maß berücksichtigt

werden. Die Reihenfolge der Bereiche, wie

sie im Lehrplan angeführt werden, ist nicht

bindend. Die einzelnen Bereiche können miteinander

verbunden werden. Bei der Wahl der

Bereiche oder Teilgebiete sind Neigungen der

Schüler sowie räumliche und ausstattungsmäßige

Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Eine intensive Auseinandersetzung mit einem

Teilgebiet in Form einer Blockung wird empfohlen.

Der praktisch-bildnerischen Tätigkeit ist auf

allen Schulstufen der Vorzug zu geben.

Die im Lehrplan vorgesehenen Bildungs- und

Lehraufgaben können nur in einer aufbauenden

Unterrichtsführung verwirklicht werden. Dabei

sind die Anlagen des einzelnen wie auch die

besondere Situation der Klasse zu berücksichtigen.

Dem Grundsatz der Entwicklungsgemäßheit ist

bei jeder Aufgabenstellung und in allem bildnerischen

Tun unbedingt Rechnung zu tragen.

Unterrichtsformen, die das Erleben ausschließen

und die Darstellung formelhaft festlegen, sind

unzulässig.

Die praktisch-bildnerische Arbeit soll das Interesse

und die Freude am Gestalten wecken sowie

die persönliche Bildsprache des Schülers entwickeln

und fördern.

Im Mittelpunkt der bildnerischen Tätigkeit

steht auf der Unterstufe das Gestalten aus der

Vorstellung, wodurch die imaginativen Kräfte

des Schülers am besten gefördert werden. Die

Aufgaben müssen so gestellt werden, daß darstellungsmäßige

und technische Schwierigkeiten

nicht gehäuft auftreten. Die Themenstellungen

sollen dem Erlebniskreis des Schülers entsprechen

und Anreiz zu persönlicher Auseinandersetzung

bieten.

Technische und formale Voraussetzungen zur

Bewältigung von Themen sind zu beachten,

wobei ein Zusammenhang von Formgebung und

Inhalt anzustreben ist. Das gelegentliche Erproben

von Materialien darf nicht zum Selbstzweck

werden, sondern soll neue Ausdrucksmöglichkeiten

erschließen, die bei Gestaltungsaufgaben

herangezogen werden können.

Im Sinne einer Verselbständigung soll der

Schüler mit zunehmender Reife (etwa 3. oder

4. Klasse) fallweise versuchen, Technik, Arbeitsverfahren

und Format (bei Vorliegen entsprechender

Erfahrungen) zu wählen. Spätestens in

der 4. Klasse soll das Erkennen bildnerischer

Probleme bei der eigenen Arbeit angebahnt

werden.

Die Förderung kooperativer Verhaltensweisen

soll durch fallweises Einbeziehen von Gruppenarbeiten

und sonstigen Formen der Gemeinschaftsarbeit

wahrgenommen werden.

Beim Naturstudium soll die Vorstellung mit

der Beobachtung der Umwelt konfrontiert werden.

Durch klärende und anschauliche Hinweise

auf Bau- und Funktionszusammenhänge soll die

Wahrnehmungsfähigkeit eine Erweiterung und

Vertiefung erfahren.

Die beim Schaffen aus der Vorstellung erarbeiteten

Mittel zur Darstellung der Körperhaftigkeit,

des Raumes und der Oberflächenbeschaffenheit

können schwerpunktmäßig einbezogen

werden.

Bei der Wahl der verschiedenen Objekte sind

Anlagen und Neigungen der Schüler besonders zu

berücksichtigen.

Bei plastischen Arbeiten sind ausstattungsmäßige

Bedingungen (Werkraum und Werkzeuge)

zu berücksichtigen. Die Heranziehung von Material

und Herstellungsverfahren sind mit dem

Lehrer für den Gegenstand „Werkerziehung"

jeweils zu besprechen. Dabei ist eine Abstimmung

beider Fächer im plastischen Bereich vorzunehmen.

Übungen und Anwendungen ornamentaler

Schrift können miteinander verbunden werden

und sind in einem maßvollen Umfang durchzuführen.

Bei der Auseinandersetzung mit

Schrift und Typographie soll das Verständnis

und Bewußtsein für Qualitäten der Schrift

(dekorativ, ausdruckshaft u. ä.) entwickelt werden.

Werkbetrachtung

Die Werkbetrachtung soll meist von der Besprechung

der Schülerarbeiten ausgehen und beschränkt

sich nicht auf das gelegentliche Betrachten

geeigneter Objekte, sondern führt zur Auseinandersetzung

mit bildender Kunst und Umwelt.

Betrachtungen sollen lebendige Begegnungen

mit Werken vermitteln und im zunehmenden

Maß Einsichten in typische Gestaltungsweisen

geben.

Zum Aufbau des Verständnisses sollen Kunstwerke

und Objekte bevorzugt werden, die typische

Merkmale der Gestaltung enthalten und

möglichst im Zusammenhang mit den angegebenen

Schwerpunkten stehen. Es werden auch

Werke, die verschiedenartige Lösungen ein und

desselben Motives aufweisen und zum Vergleich

geeignet sind, empfohlen. Werke österreichischer

bildender Kunst sind möglichst unter Berücksichtigung

des jeweiligen Bundeslandes heranzuziehen.

Bei den Versuchen zu Werkanalysen sollen

Teilaspekte in den Vordergrund gerückt werden,

wobei der Blick für die Ganzheit und komplexe

Wirkung des Werkes nicht verlorengehen darf.

An geeigneten Objekten sollen grundlegende

Begriffe, wie sie im Lehrstoff genannt werden,

in möglichst anschaulicher Weise erarbeitet werden.

Medienbereich

Den Schülern soll die Bedeutung der visuellen

Information in den Massenmedien bewußtgemacht

werden. Bei der Begegnung mit den

Medien steht immer der visuelle Anteil im Vordergrund.

Es soll die Fähigkeit erworben werden,

visuelle Informationen zu lesen und zu den

Bildaussagen eine sachliche Einstellung zu entwickeln.

Als Anschauungsmittel eignet sich zunächst

vor allem Material, das den Einsatz der Gestaltungsmittel

von Massenmedien in hervorstechender

Weise zeigt. Eine Veränderung der Bildaussage

durch Retusche, Montage oder Umstellung

von Bildreihen kann zur Bewußtseinsbildung beitragen.

Film- und Fernseherlebnisse der Schüler stellen

Anknüpfungspunkte für den Unterricht dar, der

bis zu Analysen von wenigen ausgewählten Filmen

führen kann.

Voraussetzungen für diese Arbeit sind Einblicke

in elementare technische Gegebenheiten von Film

und Fernsehen.

Dem jungen Menschen ist bewußt zu machen,

daß die durch die Medien vermittelten Informationen

in aufbereiteter und auch subjektiv

gestalteter Form herangetragen werden und daher

die Gefahr der Manipulation miteinschließen

können.

Vernünftige Konsumhaltung und Selektion des

Angebotes ist anzustreben.

WERKERZIEHUNG

(für Knaben)

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

In einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm

sind grundlegende Erfahrungen und

Kenntnisse in den Bereichen des Bildnerisch-

Handwerklichen und des Technisch-Funktionellen

zu vermitteln. Dadurch soll der Schüler befähigt

werden, einerseits Werkstücke anzufertigen,

Funktionswerte zu gestalten, Konstruktionen zu

erfinden und zu bauen, andererseits entsprechende

Vorgänge in der technisch gestalteten Umwelt

bewußter zu erfassen. Er soll Einsicht in die

zweckmäßige Vorbereitung einer Werkaufgabe

und in den zweckmäßigen, geordneten Ablauf

der einzelnen Arbeitsgänge sowie in die Arbeitsteilung

und Zusammenarbeit einer Gruppe gewinnen.

Im Bereich des bildnerisch-handwerklichen

Gestaltens soll durch motivierte Aufgaben

die Kreativität des Schülers im Sinne des Erfindens,

Gestaltens und Konstruierens gefördert werden.

Der Bereich des technisch-funktionellen Gestaltens

bietet dem Schüler durch sachbezogene

Arbeitsaufgaben Einsichten und Erfahrungen in

das Wesen der technischen Struktur, Funktion und

Form, Konstruktion und Form, Statik, Tektonik

sowie in kinetische Vorgänge.

Lehrstoff

2. Klasse (2 Wochenstunden)

Bildnerisch-handwerkliches Gestalten

Kompositionen auf der Fläche mit linearplastischen

Elementen und Montage (Kleben) als

Positivvorgang. Papier, entsprechende Dünnbleche,

Draht, Holz, Ton, Peddigrohr. Ausnehmen

von Linearkompositionen als Negativvorgang

unter Verwendung von Tonplatten, Gipsplatten,

Linoleum. Ausnehmen durch Ritzen,

Gravieren, Eindrücken und Umgießen in Positivformen.

Kompositionen auf der Fläche mit flächenplastischen

Elementen.

Unter Verwendung von Papier, Dünnblechen,

Sperrholz, Kunststoffen und Textilien Herausklappen

von Formen, Falten und Aufkleben von

vorgefertigten Elementen. Holzmontagen, Abdruckreliefs

aus Gips und Ton durch Eindrücken

von Elementen auf vorbereitete Tonplatten bzw.

Ausgießen derselben, durch Umgießverfahren

zum Positiv geführt. Gipsnegativschnitte.

Technisch-funktionelles Gestalten

Erfinden und Ausführen einfachster Konstruktionen

in verschiedenen Materialien wie Holz,

Papier, Draht und Blechen. Steckverbindungen,

Verspannungen, Gerüstebau.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Bildnerisch-handwerkliches Gestalten

Aufbauend auf die Erfahrungen im flächig-

plastischen Bereich Ausarbeiten einfacher Körper-

Raumgebilde in oben angegebenen Materialien,

z. B. Papier und Karton. Erfinden von Faltformen

und Ordnen gleichartiger Elemente zu Raumrastern.

Bilden einfacher Formen durch Wölben,

Falzen, Kleben und Stecken. Gegenständliche und

ungegenständliche Gebilde. Arbeiten in Holz.

Vorarbeiten von Elementen durch Ausschneiden

und Anordnen der Elemente zu Steckverbindungen

als Körper-Raumgebilde. Eventuell Erarbeiten

einfacher Motive durch Schnitzen zu plastisch

verdichteten Formen.

Ton und Gips, Aufbaukeramik, freies Formen

in Ton. Schneiden aus dem Block, Gips, Holz,

Ytong.

Technisch-funktionelles Gestalten

Erfinden und Bauen funktionsgebundener Konstruktionen

wie Brücken, Dächer u. ä.

In Holz tektonische Gerüste, in Draht Verspannungen,

in Papier Anfertigen elementarer

Raum-Körperformationen im Sinne ungebundener

Architektur.

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Fortsetzen des in der 3. Klasse angesetzten

Programmes in differenzierter Gestaltung und

bewußterer motivationsbildender und funktioneller

Vorgänge.

Didaktische Grundsätze

Das Arbeitsprogramm ist in verschiedenen

Materialien so anzulegen, daß der Schüler in

einfachen Arbeitsverfahren zu grundlegenden

Erfahrungen technisch-handwerklicher sowie technisch-

funktioneller Vorgänge kommt. Die Bedeutung

der Eigenart des eingesetzten Materials

und die damit verbundenen Konstruktions- und

Gestaltungsmöglichkeiten sollen bewußt gemacht

werden. Die Fähigkeit, selbst zu erfinden und

zu konstruieren, ist in experimenteller Arbeit

im Sinne des Mediendenkens und -handelns zu

fördern. Durch die Streuung der Aufgaben in

beiden Bereichen ist der Wesensunterschied des

bildnerisch-handwerklichen und technisch-funktionellen

Gestaltens aufzuweisen und die Möglichkeiten

sinnvoller Durchdringung beider Bereiche

in einer Anlage zu realisieren. Durch das

Arbeitsprogramm und durch klärende Arbeitsgespräche

sind Probleme der konstruktiven

Werkgestalt aufzuzeigen, damit der Schüler zu

einem echten Bezugsverhältnis zur technisch gestalteten

Umwelt kommt.

WERKERZIEHUNG

(für Mädchen)

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

In einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm

sollen technische Grundlagen zur Gestaltung

in textilen Materialien und Erfahrungen

von Gestaltungsmöglichkeiten zur eigenen kreativen

Tätigkeit vermittelt werden.

Durch Einbau weiterer Materialien und damit

verbundener Werkverfahren werden grundlegende

Kenntnisse in verschiedenen Bereichen

handwerklichen Gestaltens erworben. Es erscheint

wichtig, neben dem direkt auf Mädchen bezogenen

Lehrprogramm auch Aufgaben und Arbeitsverfahren

aus dem Bereich der Knabenhandarbeit

zu übernehmen, da diese bedeutende

Grundkenntnisse und Erlebnisse des Bildnerisch-

Handwerklichen und Technisch-Funktionellen

vermitteln.

Die erworbenen handwerklichen Fertigkeiten

sind als Grundkenntnisse zur kreativen Arbeit

einzusetzen im Sinne von Entwurf und Ausführung.

Praktische Tätigkeit in Wechselwirkung zur

Werkbetrachtung führt zu kritischer Auseinandersetzung

mit Erscheinungsformen künstlerisch

gestalteten Gebrauchsgutes, ein wichtiger Beitrag

zur Gestaltung der unmittelbaren Umwelt des

Menschen.

Lehrstoff

2. Klasse (2 Wochenstunden)

Bildnerisch-handwerkliches Gestalten

Kompositionen auf der Fläche mit linearplastischen

Elementen durch Montage als Positiv-

vorgang (Aufkleben von Schnüren, Wolle —

eventuell Abdruck).

Aufbereiten von Tonplatten. Anlegen von

linearen Kompositionen durch Ausnehmen

(Gravur) und Umgießen in Positivformen

(Gips).

Komposition auf der Fläche mit flächig-plastischen

Elementen. Applizieren von Papier und

Textilien.

Textiles Werken

Anfertigung einfacher Strick-, Häkel-, Knüpf-

und Flechtmuster als zunächst funktionslose

Flächenmuster. Zusammenfassen zu Decke oder

Wandteppich.

Flechtarbeiten in Bast und Schnur.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Bildnerisch-handwerkliches Gestalten

Plastisch-räumliches Gestalten in einfachem

Material wie Papier, Peddigrohr, Bast, Draht,

Dünnblech, Ton, Papiermaché

Aufbaukeramik und freies Formen in Ton

in Verbindung mit Oberflächengestaltung im

Sinne von Dekor-Textur.

Textiles Werken

Aufbauend auf die Erfahrungen der 2. Klasse

mit textilen Materialien Schnittzeichnen nach Maß

als Formaufgabe.

Entwurf, Zuschneiden, Ausführung eines Werkstückes

zum Erwerben von Grundkenntnissen

der Kleiderherstellung: eventuell Bluse, Sommerkleid

(Waschstoffverarbeitung).

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Bildnerisch-handwerkliches Gestalten

Erfinden und Gestalten plastisch-räumlicher

Werte z. B. durch Falten, Wölben, Kleben.

Ordnen der Elemente zu einfachen Körper-

Raumgebilden und Konstruktionen.

Textiles Werken

Fortsetzen des in der 3. Klasse angesetzten

Programms in differenzierter Gestaltung und

bewußter Motivation bildnerisch und technisch

funktioneller Vorgänge. Mehrfarbenstricken,

Weben, Knüpfen, Batik, Stoffdruck. Umsetzen

der in den vorbereiteten Arbeiten (Flächengestaltung)

erworbenen Erfahrungen zur Erstellung

eines funktionsbedingten Werkstücks

mit höheren Anforderungen (Pullover, Weste).

Im Nähen: eventuell Rock (Wollstoffverarbeitung).

Didaktische Grundsätze

Das Arbeitsprogramm ist so anzulegen, daß

durch einfache Arbeitsprozesse grundlegende

technische Voraussetzungen zur Herstellung von

Werkstücken erworben werden. Bei selbständigem

Anfertigen einfacher Kleidungsstücke, bei freiem

textilem Gestalten ist Wert auf sorgfältige Ausführung

und funktionsgerechte Gestaltung zu

legen. Die im Sinne der Mode gewählte Machart

der Kleidungsstücke soll ihrer zukünftigen Trägerin,

dem Verwendungszweck, dem Material

entsprechen.

Die Bedeutung schmückender Accessoirs

— wie Ornamente oder selbständige Schmuckformen

— ist aufzuzeigen, wobei es sinnvoll erscheint,

als Arbeitsaufgaben auch Entwurf und

Ausführung von Werkstücken in verschiedenen

Materialien zu stellen.

Das durch praktische Arbeiten gewonnene

Verständnis für Funktion, Material, Farbe soll

durch Betrachtung und Besprechung geeigneter

Objekte intensiviert und gesichert werden. Information

durch Modezeitschriften, durch Besuche

von Sammlungen und Ausstellungen textiler

und kunstgewerblicher Erzeugnisse führt

zu persönlicher kritischer Einstellung der Schülerin

zu Mode und Wohnraumgestaltung.

Die Erweiterung des Arbeitsprogramms durch

Einbauen von Aufgaben aus dem Bereich der

Knabenhandarbeit bringt die Schülerinnen zur

Auseinandersetzung mit anderen wichtigen

Problemen der Umweltgestaltung.

Erstellen einfacher Wohnfunktionsmodelle in

Karton oder Erfinden und Ordnen plastisch-

räumlicher Strukturen im Sinne von Architektur

gewähren Erfahrungen und Einsichten in diese

Bereiche und sichern somit eine bewußte Beziehung

zum Gestalteten.

In allen Bereichen ist neben den zu vermittelnden

Kenntnissen und Erfahrungen das kreative

Denken und Handeln zu fördern.

LEIBESÜBUNGEN

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung

„Die rhythmische und gymnastische Erziehung ist

besonders zu berücksichtigen."

Lehrstoff

1. und 2. Klasse (je 4 Wochenstunden)

3. und 4. Klasse (je 3 Wochenstunden)

Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung

„Im Lehrstoffgebiet „Gymnastik, Tänze" ist,

besonders in der 3. und 4. Klasse, dem Erfassen

auch schwierigerer Rhythmen und erhöhter Anforderungen

durch Änderung von Zeitmaß,

Richtung und Dynamik sowie auch der Gestaltung

in Partner- und Gruppenarbeit besonderes

Augenmerk zu widmen."

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung

„Sinnvolle Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen

und in koedukativ geführten

Klassen die Koordinierung der Arbeit mit den

Burschen- und Mädchengruppen sind besonders

zu beachten."

VI. FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

Anlage A/m 2

LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG

DER MUSISCHEN AUSBILDUNG

I. STUNDENTAFEL

Unterstufe

Freigegenstand

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.

Unverbindliche Übung

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.

Förderunterricht

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A,

unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung

der musischen Ausbildung.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A,

mit den Abänderungen (ausgenommen die

letzte) im Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer

Berücksichtigung der musischen Ausbildung,

Anlage A/ml.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Wie Lehrplan des Neusprachlichen Gymnasiums,

Anlage A, mit folgenden Ausnahmen

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

Unterstufe

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.

MUSIKERZIEHUNG

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziele des Unterrichtes sind die Weckung aller

musikalischen Anlagen und Fähigkeiten, die

Förderung der musikalischen Aktivität unter

besonderer Berücksichtigung der vorhandenen

musikalischen Begabung des Schülers, die Förderung

der auditiven Wahrnehmungs- und

Unterscheidungsfähigkeit und der kreativen

Anlagen. Verschiedenartige Hörerfahrungen als

Grundlage der musikalischen Urteilsfähigkeit und

der Bewältigung der musikalischen Umwelt sollen

vermittelt, die Freude am Singen als wesentlicher

Bestandteil selbständigen Musizierens soll geweckt

und gefördert werden. Das Instrumentalspiel

soll als weitere Grundlage zur Erreichung

der angeführten Bildungsziele und als Angebot

zu selbständiger Beschäftigung mit Musik dienen.

Lehrstoff

I.Klasse (2 Wochenstunden: wie Lehrplan

des Realgymnasiums, Anlage A)

(3 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums,

Anlage A, darüber hinaus)

Stimmbildung und Sprechpflege zur Erzielung

eines gepflegten Sing- und Sprechtons in enger

Verbindung mit dem Liedgesang. Einstimmige

Lieder, einfache zwei- und dreistimmige Liedsätze,

Volkslieder und Kanons. Bereicherung

des Singens durch Mitspielen auf Instrumenten.

Vertrautmachen mit den Grundbegriffen der

elementaren Musiklehre am Notenbild des Sing-

und Spielgutes. Gemeinsame Erfindungsübungen.

Auseinandersetzen mit den Begriffen Geräusch,

Ton, Klang, Dynamik, Rhythmik, Melodie und

Struktur. Erfassen und Darstellen musikalischer

Gestaltungsprinzipien durch Bewegung (Klanggesten,

Tanz).

Darbietung geeigneter Beispiele aus der Vokal-

und Instrumentalmusik.

2. Klasse (2 Wochenstunden: wie Lehrplan

des Realgymnasiums, Anlage A)

(3 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums,

Anlage A, darüber hinaus)

Weiterführung der Stimmbildung und der

Sprechpflege, Fortsetzen des mehrstimmigen Singens

mit gesteigerten Anforderungen. Erweitern

des Liedschatzes unter Berücksichtigung des

deutschsprachigen und des fremdsprachigen Liedgutes.

Ausbau des instrumentalen und vokal-instrumentalen

Musizierens. Weiterentwicklung des

musikalischen Vorstellungsvermögens durch planmäßiges

Fortsetzen der erarbeiteten Grundlagenkenntnisse

der Musiklehre.

Erfindungs- und Gestaltungsübungen. Erfassen

musikalischer Formen und Prinzipien (Wiederholung,

Änderung, Steigerung, Gegensatz). In

Verbindung damit Hinweise auf die Komponisten.

Ausgewählte Hörbeispiele aus verschiedenen

Stilepochen unter Einbeziehung der Möglichkeiten,

die sich aus dem instrumentalen Können

der Schüler ergeben.

3. Klasse (2 Wochenstunden: wie Lehrplan

des Realgymnasiums, Anlage A)

(4 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums,

Anlage A, darüber hinaus)

Weiterführung der Stimmbildung und der

Sprechpflege unter Berücksichtigung des Stimmwechsels.

Singen schwierigerer Liedsätze und

Kanons. Volks- und Kunstlieder. Gesteigertes

instrumentales und vokal-instrumentales Musizieren

unter Berücksichtigung der zunehmenden

instrumentalen Fertigkeit.

Erweiterung der Kenntnisse in der Musiklehre

(Tonsysteme, Akkordbildung). Elementare Begriffe

der Akustik. Das Wichtigste über die

menschliche Stimme und die Musikinstrumente.

Hörbeispiele für Aufnahme- und Wiedergabetechnik

sowie für elektro-akustische Beeinflussung.

Einführen in weitere musikalische Formen

altersgemäße Kunstlieder und Balladen, aus Opern

(z. B. „Die Zauberflöte", „Der Freischütz"). Ausgewählte

Hörbeispiele aus der zeitgenössischen

Musik, in Verbindung damit Hinweise auf die

Komponisten.

4. Klasse (1 Wochenstunde: wie Lehrplan des

Realgymnasiums, Anlage A)

(3 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums,

Anlage A, darüber hinaus)

Weiterführen der Stimmbildung und der

Sprechpflege mit Einbeziehung der Mutanten nach

den jeweiligen Gegebenheiten. Fortsetzen des

instrumentalen und vokal-instrumentalen Musizierens.

Einführung in Musikwerke aus verschiedenen

Epochen bis zur Gegenwart.

Verstärkter Einsatz des instrumentalen Könnens

zur Veranschaulichung der musikgeschichtlichen

Entwicklung.

Didaktische Grundsätze

Stimmbildung und Sprechpflege

Da auf der Unterstufe der Klassengesang einen

breiten Raum einnimmt, ist auf gepflegtes Singen

zu achten. Mängel (Schreien, falsche Atmung,

schlechte Textaussprache u. a.) sind zu beseitigen.

Stetige, vor allem aus dem Liedgut gewonnene

Stimmbildung und Sprechpflege ist erforderlich,

wobei auch Verbindung zum Deutschunterricht

hergestellt werden soll. Unerläßlich ist das Beispiel

des Lehrers (Vorsingen, Gegenüberstellen

von falsch und richtig). Instrumente sollen bei

Stimmübungen nur zur Tonangabe verwendet

werden. „Brummer" sollen zum Mitsingen erzogen,

auch Mutanten vom Klassengesang nicht

ausgeschlossen werden, doch darf ihnen nur der

Tonumfang zugemutet werden, den sie mühelos

bewältigen. Wo immer möglich, sind sie zum

instrumentalen Musizieren heranzuziehen.

Liedgut

Bei der Auswahl ist darauf zu achten, daß

die Lieder der Altersstufe und den Fähigkeiten

der Klasse angemessen sowie textlich und musikalisch

wertvoll sind. Neben dem österreichischen

Liedgut aller Epochen soll auch den Liedern

anderer Länder reichlich Raum gewährt werden.

Die Auswahl der Lieder soll nach Möglichkeit

in Verbindung zu den Lehrinhalten der Musikerziehung

stehen.

Instrumentales Musizieren

Alle Schüler sind ihrem Ausbildungsstand entsprechend

zum instrumentalen und vokalinstrumentalen

Musizieren heranzuziehen. Die

Auswahl der Instrumente wird sich nach der

gestellten Aufgabe und den vorhandenen Möglichkeiten

richten.

Instrumentalstimmen sind außerhalb der

Unterrichtszeit zu üben.

Hörerziehung

Von Anfang an ist jede Gelegenheit zur Entwicklung

und Schulung des musikalischen Vorstellungsvermögens

wahrzunehmen, was einerseits

zum Singen nach Noten, anderseits zum

verständnisvollen Hören führen soll. Der Hörerziehung

dienen Hörberichte, graphische Hörpartituren,

Erfindungsübungen und Musikdiktate,

deren Schwierigkeitsgrad stets den durchschnittlichen

Fähigkeiten der Klasse anzupassen ist, vor

allem aber das selbständige Musizieren. Der

leichteren Faßlichkeit wegen kann vorübergehend

das rhythmische vom melodischen Geschehen

getrennt werden, doch sind die beiden

Elemente schließlich wieder zu vereinen.

Ein wichtiges Teilgebiet der Hörerziehung ist

die Darbietung von Musikwerken durch Schüler,

Lehrer, außerschulische Kräfte (Hörstunden und

Konzerte) und durch technische Mittler. Dabei

soll nicht nur auf künstlerischen Wert und die

Eignung der Werke für die Altersstufe, sondern

auch auf den Zusammenhang mit dem übrigen

Lehrstoff (Singen, instrumentales Musizieren,

Musikkunde) Bedacht genommen werden. Hörerziehung

soll so betrieben werden, daß sie den

Schüler befähigt, Gehörtes kritisch zu beurteilen,

aktiv nachzuvollziehen und als Anregung zu

selbständigem Gestalten anzuwenden. In altersgemäße

Musikwerke des 20. Jahrhunderts

wie in die verschiedenen Ausdrucksbereiche der

modernen Unterhaltungsmusik ist einzuführen,

damit die Schüler kritisch und wertbewußt

Musik hören bzw. Schallplatten und andere

Tonaufnahmen kaufen oder sammeln. Auf

Methoden der Produktion und der Vermarktung

von Musik ist hinzuweisen.

Musikkunde

Musiktheoretische Erkenntnisse sind in engem

Zusammenhang mit dem Sing- und Spielgut und

mit der Hörerziehung zu erarbeiten. Die elementaren

Begriffe der Musiklehre (Melodie, Harmonie,

Rhythmus, Schallereignisse) sind in der

1. und 2. Klasse zu behandeln; es wird dabei

stets von der konkreten Situation abhängen, ob

vereinzelte musikkundliche Begriffe aus dem

Lehrstoff höherer Klassen vorweggenommen

werden.

Mit der instrumentalen Ausbildung soll eine

entsprechende musiktheoretische Ausbildung einhergehen.

Von der 1. bis zur 3. Klasse soll die Musik in

Schwerpunkten aus verschiedenen Epochen behandelt

werden; in der 4. Klasse hingegen sollen

größere musikgeschichtliche Zusammenhänge

aufgewiesen werden.

Außer den zur Darbietung der Werke unmittelbar

erforderlichen Lehrmitteln und Lehrbüchern

sollen hiezu auch Lichtbildreihen, Filme

und andere geeignete Hilfen herangezogen werden.

Theater- und Konzertbesuch und die Einladung

von Künstlern können den Unterricht

in wertvoller Weise bereichern.

INSTRUMENTALMUSIK

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziel des Unterrichts sind fortgeschrittene

Kenntnisse und Fähigkeiten im Instrumentalspiel,

auch in praktischer Ergänzung zu den im Unterricht

des Pflichtgegenstandes Musikerziehung erworbenen

Einsichten und Fähigkeiten, die dem

Schüler vielfältige Möglichkeiten des praktischen

Musizierens in eigenständiger Betätigung im

Solo- und Ensemblespiel eröffnen, ihn zur

aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen

und zu seiner Persönlichkeitsbildung beitragen.

Lehrstoff

(Klavier, Gitarre, Blockflöte, Querflöte, Klarinette,

Trompete, Posaune, Violine, Violoncello)

Klavier

I. Klasse (1 Wochenstunde)

Elementartechnische Übungen.

Technisch unabhängiges Spiel beider Hände.

Lieder nach dem Gehör auswendig spielen. Praktisches

Üben des in Musikerziehung durchgenommenen

Lehrstoffes aus dem Bereich der

elementaren Musiklehre. Nachspielen vorgesungener

Motive.

2. Klasse (1 Wochenstunde)

Fortführung der elementartechnischen Übungen.

Einstimmiges Liedspiel aus dem Gedächtnis.

Tonleitern in Dur und Moll. Einfache Motivergänzungs-

und -erfindungsübungen.

Einfache Spielstücke.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Technische Übungen.

Leichte Spielliteratur, einfache Spielmusik.

Einstimmiges Liedspiel aus dem Gedächtnis in

erweitertem Tonraum. Melodieergänzungs- und

-erfindungsübungen.

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Technische Übungen.

Dreiklänge und Septakkorde mit ihren Umkehrungen.

Etüden, zyklische Spielstücke, Ensemblestücke.

Gitarre

1. Klasse (1 Wochenstunde)

Elementartechnische Übungen. 1. Lage; Tonleitern;

Kadenzen ohne Quergrifftechnik. Melodiespiel

in der 1. Lage — auswendig und nach

Noten. Zweistimmiges Spiel. Solospiel leichter

zweistimmiger Sätze, erste Improvisationsübungen,

Gruppenspiel auch mit anderen Instrumenten.

Liedspiel und Liedbegleitung nach Noten.

2. Klasse (1 Wochenstunde)

Fortsetzung der technischen Übungen.

Liedspiel und Liedbegleitung nach dem Gehör,

leichte zwei- oder dreistimmige Spielstücke, Zusammenspiel

mit anderen Instrumenten, Spielen

einer Gegenstimme zu einer Liedmelodie. Praktisches

Üben von Lehrinhalten der Musikerziehung.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Quergrifftechnik nach den körperlichen Fähigkeiten

des Schülers. Tonleitern.

Neue Kadenzen. Solospiel mit gesteigerten

Anforderungen, gemeinsames Musizieren mit

anderen Instrumenten. Liedspiel und Liedbegleitung.

Melodieerfindungsübungen. Praktische Übungen

zur allgemeinen Musiklehre.

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Fortsetzung der technischen Studien. Kadenzen

in den verschiedenen Akkordlagen. Spielstücke

in der 1. und 2. Lage. Einführung in die Akkordlehre.

Leichte Beispiele zur Volksliedharmonisierung.

Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.

Improvisieren einer Begleitung zu einer Liedmelodie.

Blockflöte

1. Klasse (1 Wochenstunde)

Elementartechnik, Atemführung, Artikulation.

Praktische Beziehung zum Lehrstoff der Musikerziehung.

Gehörschulung, rhythmische und

melodische Übungen, Notations- und Erfindungsübungen.

Erarbeiten des Tonbereichs c"—a'" (Sopranflöte).

Liedspiel (auch auswendig und nach dem Gehör),

dabei auch einfache Transpositionen.

2. Klasse (1 Wochenstunde)

Erarbeiten des chromatischen Tonraums von

c"—c"" anhand ausgewählten Spielgutes. Tonleiter-

und Dreiklangsspiel, auch kompliziertere

Griffweisen. Tonbildung, Intonation.

Fortführen der Förderung des Improvisierens.

Zusammenspiel auch mit anderen Instrumenten.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Fortsetzen der technischen Übungen mit gesteigerten

Anforderungen. Tonleiter- und Dreiklangsspiel

(auswendig). Haltetöne und Atemübungen.

Übertragen der erarbeiteten Kenntnisse und

Fähigkeiten auf die Altflöte. Ausgewählte Spielliteratur

(Solo und Ensemble, auch mit anderen

Instrumenten).

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Technische Übungen. Oktavtransponieren.

Sicherheit in der Beherrschung des chromatischen

Tonraums der Sopran- und der Altflöte.

Improvisation und Auswendigspiel.

Spielliteratur (Solo und Ensemble, auch mit

anderen Instrumenten), leichte Sonaten und

Suiten. Erste Beschäftigung mit barocker Verzierungspraxis.

Querflöte

1. Klasse (1 Wochenstunde)

Erlernen der Ansatztechnik. Grundbegriffe der

Atemtechnik, der Artikulation. Erarbeiten des

Grundtonbereiches, Überblasen in die zweite

Oktave.

Volkslieder und leichte Spielstücke im Tonraum

c'—d'".

2. Klasse (1 Wochenstunde)

Festigen und Erweitern der technischen Grundlagen.

Erarbeiten der dritten Oktave. Steigerung

der Anforderungen im tonlichen und atemtechnischen

Bereich, Erlernen der Vibratotechnik.

Einfache Tonleiterstudien (verschiedene Artikulationsarten),

Umsetzung in leichte Etüden.

Auswendigspiel und Improvisationsübungen.

Spielstücke und Tanzsätze.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Weiterer Ausbau der technischen Fertigkeiten.

Tonstudien in der Art von Intervallübungen zur

Verbesserung des Ansatzes, der Atemführung

und Intonation. Schwierigere Tonleiterstudien

und Dreiklangsübungen. Leichte Etüden. Technisch

und musikalisch anspruchsvollere Spielstücke

(Solo und Ensemble), Sätze aus Barocksonaten,

leichte Duette. Auswendigspiel.

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Anspruchsvollere Tonleiterstudien, Akkordzerlegungen,

Intonationsübungen. Mittelschwere

Etüden Weiter gesteigerte Anforderungen an

Ansatz und Atemführung.

Vervollkommnung der stilistischen Ausbildung,

erste Beschäftigung mit der Verzierungspraxis

barocker Musik. Erarbeiten geeigneter Literatur

verschiedener Stilrichtungen und Epochen.

Klarinette

1. Klasse (1 Wochenstunde)

Elementartechnische Übungen (Atmung, Haltung,

Tonbildung, Artikulation). Praktische Anwendung

des Lehrstoffs der Musikerziehung. Erarbeiten

des Tonraums von e bis c"' (Schalmeien-,

Mittel- und oberes Register). Spielen

einfacher Melodien. Treffübungen und rhythmische

Übungen ohne Instrument.

2. Klasse (1 Wochenstunde)

Fortführen der elementartechnischen Übungen.

Intervall- und Tonleiterübungen (C bis E, F bis

As) unter fallweiser Einbeziehung der Molltonleitern

sowie modaler und zwölftöniger Reihen.

Melodiespiel, einfache Duos oder Trios.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Fortführen der technischen Übungen (Tonumfang

bis f'"). Einfache Etüden tonalen und

freitonalen Charakters. Tonleitern, gesteigerte

grifftechnische Übungen (Hilfsgriffe!). Mehrstimmige

originale Spielstücke.

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Fortführen der technischen Übungen. Etüden,

Tonleitern, Akkordzerlegungen. Einfache Transpositionsübungen

im Rahmen der Klarinettenstimmungen

(hauptsächlich von C nach B). Einführung

in die leistungsgerechte Originalliteratur

(Klassik, Romantik, Modern), solo und im

Ensemble.

Trompete

1. Klasse (1 Wochenstunde)

Elementartechnische Übungen; Übungen zur

Erlangung einer ungezwungenen Zwerchfellatmung

und Atemstütze. Tonbildungsübungen,

Zungenstoß, Legatoübungen. Übungen mit

Naturtönen und Erlernen der Griffe in tiefer

Lage.

Kleine Rufe und Spielstücke, Lieder, Choralspiel.

Homophone Spielstücke für 2 Trompeten

bis zu einem Umfang von g bis c".

2. Klasse (1 Wochenstunde)

Fortführen der elementartechnischen Übungen.

Tonbildungsübungen, Erweiterung des Tonumfangs

von fis bis e". Diatonische Tonleiterübungen,

Dreiklangszerlegungen, staccato — legato.

Lieder, Choräle, Spielstücke, Duette. Artikulationsübungen

in verschiedenen leichten Rhythmen.

Ergänzung von vorgeblasenen Rufen und

Melodien. Improvisieren von Melodien.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Technische Übungen. Tonbildungsübungen, Erweiterung

des Tonumfangs bis g". Tonleiterübungen,

Dreiklangszerlegungen in verschiedenen

Rhythmen und Artikulationsarten (C — A,

F — Des und mit parallelem Moll).

Leichte Etüden, Lieder, Duette, Trios.

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Technische Übungen. Tonbildungsübungen. Erweitern

des Tonumfangs bis a". Tonleitern und

Akkordzerlegungen über 2 Oktaven (C — H

und F — Ges mit parallelem Moll), in verschiedenen

Varianten der Artikulation und des

Rhythmus.

Etüden und Spielstücke in diesen Tonarten.

Lieder, Duette, Trios und leichte Trompetenstücke,

auch polyphone. Ensemblespiel.

Posaune

1. Klasse (1 Wochenstunde)

Tonbildung mit dem Mundstück — mit dem

Instrument. Der korrekte Ansatz. Erste Mittellagen-

Kontrollübungen. Lagenstudium. Leichte

Tonleitern (1 Oktave). Naturbindungen.

Kleine Rufe und leichte Spielstücke.

2. Klasse (1 Wochenstunde)

Fortführen der elementartechnischen Übungen.

Tonbildungs- und Kontrollübungen (auch auswendig).

Einbeziehung der Artikulationsarten;

Naturbindungen. Erweitern des Tonraums schrittweise.

Sehr langsame rhythmische Übungen.

Gruppenspiel (zweistimmige Choräle, auch mit

anderen Instrumenten). Auswendiglernen der

leichten Tonleitern.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Technische Übungen. Kontrollübungen. Zungen-

und Lippenübungen. Das Legate Übungen

in allen Dur- und Molltonarten.

Gruppenspiel (alte Bläsermusik, Choräle, z. B.

vierstimmige Weihnachtslieder).

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Fortführen der technischen Übungen. Tonbildung,

Lippentechnik, Legato. Tonleitern über

zwei Oktaven (von unten beginnend chromatisch).

Verfeinerung der Artikulation. Gruppenspiel,

mit anderen Instrumenten (Choräle,

Bläsermusiken).

Violine

1. Klasse (1 Wochenstunde)

Elementartechnische Übungen: Erlernen der

vier Griffarten und der Grundstricharten. Intervalle

bis Quint.

Liedspiel in einfachen Tonarten.

2. Klasse (1 Wochenstunde)

Technische Übungen: Festigung der 1. Lage,

Lagenvorübungen, gemischte Stricharten, Vibratovorübungen.

Transposition von einfachen

Liedern. Alle Dur-Tonarten, einfache Molltonarten,

mit Dreiklängen in der 1. Lage, Intervalle

bis zur Oktav.

Einfache Spielstücke und Duos.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Technische Übungen: Erlernen der 2. und

3. Lage. Vibratoübungen. Saitenwechsel- und

Legatoübungen. Leichte Doppelklänge.

Molltonarten, Intervallsprünge bis zu 2 Oktaven,

Vierklänge.

Leichte Etüden. Einfache Spielmusik.

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Technische Übungen. Fortsetzung der Lagen-

und Lagenwechselübungen in der 2. und 3. Lage,

Erweitern der Technik der 1. Lage, schwierigere

Rhythmen mit den dazugehörigen Stricharten.

Vibratoübungen, Doppelgriffe. Dur- und Molltonleitern,

z. T. über 2 Oktaven, mit Drei- und

Vierklängen.

Etüden. Zyklische Spielstücke, Sonatinen.

Ensemblemusik.

Violoncello

1. Klasse (1 Wochenstunde)

Elementartechnische Übungen: auf der D- und

G-Saite; Spiel auf leeren Saiten; ganzer Bogen —

halber Bogen. Probleme des Strichwechsels.

Druckausgleich zwischen Frosch und Spitze. Linke

Hand: Enggriff mit gelegentlicher Vorübung des

Weitgriffs.

Nachsingen und Nachspielen einfacher Motive

im Tonraum der Stufen I bis V in den bereits

erreichbaren Tonarten.

2. Klasse (1 Wochenstunde)

Weiterführung der elementartechnischen Übungen.

Vibrato- und Lagenwechselübungen. Die

weite Handstellung (Weitgriff). Dynamik. Einfache

Doppelgriffe, Tonleitern und Dreiklangsbrechungen.

Einfache Motivergänzungs- und -erfindungsübungen.

Nachsingen und -spielen vorgesungener

Motive. Intervalle nachsingen, benennen, nachspielen.

3. Klasse (2 Wochenstunden)

Technische Übungen: Détaché, Martelé, punktierte

Stricharten, Triolen und ihre technischen

Besonderheiten, kombinierte Stricharten. Erster

Daumenaufsatz, der über Vorübungen hinausgeht.

Halbe bis IV. Lage. Einführung des Tenorschlüssels.

Vibrato. Tonpflege.

Intervallübungen. Leichte Spielstücke, Zusammenspiel.

4. Klasse (2 Wochenstunden)

Technische Übungen. Spiccato- und Sautillierübungen

mit liegendem Bogen. Lagenwechsel der

ersten vier Lagen. Enggriff und Weitgriff in allen

tieferen Lagen. Tonleitern und Dreiklänge.

Etüden. Spielstücke. Erfinden einer zweiten

Stimme zu Volksliedern (Hornquinten, Terzen,

Sexten). Transponierübungen nach Noten. Zusammenspiel

auch mit anderen Instrumenten.

Didaktische Grundsätze

Wie Lehrplan für den Pflichtgegenstand Instrumentalmusik

am Oberstufenrealgymnasium mit

Instrumentalmusik, Anlage b der Verordnung

über eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden

höheren Schulen in den Schuljahren

1970/71 bis 1983/84, wobei die jeweilige

Altersstufe der Schüler besonders zu beachten

ist.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll aufbauend auf der Grundschule

eine Orientierung im optischen und haptischen

Bereich durch eigene bildnerische Tätigkeit

und Betrachtung geeigneter Werke aus bildender

Kunst und Umwelt ermöglichen.

Die kreativen Fähigkeiten des Schülers sollen

geweckt und entwickelt werden. Die persönliche

Entfaltung des einzelnen ist durch vielseitige

praktische Tätigkeit und Reflexion besonders zu

fördern.

Durch Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen

des Bildnerischen Bereiches soll eine

lebendige Beziehung zu bildender Kunst und

Umwelt geschaffen und ein sachbezogenes Urteilsvermögen

angebahnt werden.

Die Medienkunde soll Verständnis für Massenkommunikationsmittel

anbahnen und zu einer

vernünftigen Konsumhaltung beitragen.

Den ausgeprägten bildnerischen Fähigkeiten

der Schüler ist durch Vertiefung in alle Teilgebiete

und Aufgreifen ihrer Problematik entsprechend

Rechnung zu tragen.

Lehrstoff

1. und 2. Klasse (je 2 Wochenstunden: wie

Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A)

je 4 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums,

Anlage A, darüber hinaus

Bildnerische Arbeit

Kennenlernen einfacher bildnerischer Vorgänge.

Beachtung von Klarheit und Ordnung des

Bildgefüges durch Abstimmung von Haupt- und

Nebensache, eingebunden in Themen kindlicher

Vorstellungsbereiche.

Zeichnen und Druckgraphik: Zeichnen mit

verschiedenen Materialien (Bleistift, Feder u. a.).

Papierschnitte, Kordeldruck, Materialdruck, Kartonschnitt

sowie einfache Hochdruckverfahren

wie Linolschnitte.

Erproben der Wirkung bei Hand- und Maschindruck,

verschiedenen Papieren u. a.

Schrift: Schreibschrift; Blockschrift. Entwickeln

klarer Buchstabengestalt, ausgewogener rhythmischer

Buchstabenfolgen und der Gestaltungsweise

von Schriftflächen (symmetrische oder

asymmetrische Anordnung) unter Anwendung

verschiedener Materialien.

Farbiger Bereich — Malerei: Abstimmung der

Themen auf bestimmte Farbklänge und Farbmischungen

(kalt-warm, farbig, monochrom),

Wechsel der Bildformate und der Maltechnik

(Tempera, Guache); fallweises Anwenden anderer

Verfahren (Schneiden, Reißen mit buntem

Papier), Kratztechnik u. a.

Plastischer Bereich: Gestalten von körperhaften

Gebilden (Formen, Abtragen, Montieren); Relief,

Vollplastik, hohlplastische Form. Einführung in

die Besonderheiten der Eigenschaften spezieller

Materialien (Papier, Ton, Gips, Draht, Styropor

u. a.).

Anwenden additiver und subtraktiver Arbeitsweisen.

Werkbetrachtung

Regelmäßiges Betrachten und Besprechen der

unmittelbar vorher angefertigten Schülerarbeiten

hinsichtlich der Lösung gestellter Aufgaben.

Vorstellen geeigneter Werke aus Kunst und

Umwelt, die ähnliche Probleme in Technik, Verfahren

und Gestaltung aufweisen. Erörterung

fachlicher Grundprobleme (z. B. Original und

Reproduktion, Linien- und Flächenschnitt, Farbklang,

Farbkontrast, Farbordnung, Vollplastik,

Relief u. a.).

Aufschließen des Interesses für Graphik,

Malerei, Schrift und Plastik aus Gegenwart und

Vergangenheit.

Lehrstoff

3. und 4. Klasse (je 2 Wochenstunden: wie

Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A)

je 4 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums,

Anlage A, darüber hinaus

Bildnerische Arbeit

Aufbauend auf die in der 1. und 2. Klasse erworbenen

Erfahrungen und Kenntnisse: Erweitern

und Differenzieren gestalterischer Möglichkeiten.

Im Sinne der Weiterentwicklung verstärkter

Umwelterfahrung: Einsetzen der Darstellung

von Körper und Raum.

Auseinandersetzungen mit Vorgängen und Erscheinungsbildern

der Umwelt im Sinne eines

beginnenden Naturstudiums und Sachzeichnens.

Zeichnen und Druckgraphik: Federzeichnung,

Kohlezeichnung, Einsetzen anspruchsvoller graphischer

Techniken wie Monotypie, Hoch- und

Tiefdruckverfahren (Kaltnadelradierung). Im

körperlich-räumlichen Bereich Finden von Tonwerten

durch Linienverbände oder Punktgefüge

(Verdichten, Streuen). Verwendung verschiedener

Druckpapiere, allenfalls Zweifarbendruck.

Schrift: Wechsel von Schriftgröße und Schriftstärke

in Bezug auf die Gesamtwirkung des

Schriftbildes. Anstreben der Einheit von Schriftart,

Farbe, Form und Inhalt. Gelegentliches Ausschneiden

und Montieren der Buchstaben aus

Zeitschriften zur rascheren Übung rhythmischer

Schriftblöcke.

Farbiger Bereich — Malerei; ausgehend von

elementaren Gesetzmäßigkeiten: Farbe im Dienste

des körperhaften und räumlichen Gestaltens.

Grundfarben, Sekundärfarben, ihre Abfolge im

Farbkreis. Aufhellung und Trübung der reinbunten

Farben. Abstufung, Mischung mit den

Nachbarfarben im Farbkreis. Kontraste, Farbfamilien,

Verdichtung und Sensibilisierung für

Farbtonunterschiede durch Beschränkung der

Palette (zur Modellierung, Transparenz, Raumwerte

der Farbe u. a.).

Deckfarben, Farbpapiere (für Collagen), lasierender

Farbauftrag u. a.

Plastik: Erweitern der räumlich-plastischen

Gestaltungsmöglichkeiten.

Besondere Beachtung von Volumen und Raum

im plastischen Gebilde.

Erarbeiten der dem Material gemäßen Form

und Ausdrucksmöglichkeit. Verfeinerung der

Oberflächenbehandlung. Einsatz neuer Materialien,

wie leicht zu bearbeitende Metalle, Dünnblech,

Draht, Ytong, Holz, Gips u. a. Objektgestaltung

und Montage aus vorgefundenen Formen

(Naturobjekte und Industrieabfälle).

Architektur: erste Raumerlebnisse durch vorgeformte

oder selbst hergestellte Bauelemente

an veränderbaren und begehbaren Raumgebilden.

Medienkunde: Mittel der Bildgestaltung in

Zeitung, Zeitschrift, Verpackung, Film und Fernsehen.

Zeigen der spezifischen Gestaltungselemente

in Hinblick auf die von Medien verlangte Aufgabe

(Layout, Bildkomposition und Ausschnitt,

Aufnahmetechnik, Kamerabewegung u. a.).

Werkbetrachtung

Betrachten und Besprechen der Schülerarbeiten.

Vorstellen geeigneter Werke aus Kunst und Umwelt,

die ähnliche Probleme wie jene der praktischen

Arbeit aufweisen, z. B. Hoch- und Tiefdrucke,

Künstlerhandzeichnungen und ihre verschiedenen

Zwecke und Aufgaben (Entwurf,

Studie, Skizze); Sinnbild, Abbild, Raumwirkungen

der Farbe, Erörtern fachlicher Begriffe der

Farbe, Beziehung von Plastik und Umraum;

Funktion, Zweck und Form von Bauwerken;

Medienkunde, an motivierten Filmen herangetragen

(Werbefilm, Trickfilm u. a.).

Kennenlernen der Faktoren, die das Bauen beeinflussen;

Bauen und Umwelt; Probleme des

Wohnens (Wohnformen als Lebensformen, Einrichtung

und Ausstattung einer Wohnung).

Aufschließen des Interesses für Graphik, Schrift,

Malerei, Plastik, Architektur und Medienkunde.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff umfaßt den graphischen, farbigen

und plastischen Bereich, die Schrift sowie

erste Versuche mit räumlichen Auseinandersetzungen

und dem Medienbereich.

Bei der Wahl der Teilgebiete sind die Neigungen

der Schüler sowie räumliche und einrichtungsmäßige

Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Die Themen sollen aus dem Erlebnisbereich

des Schülers entnommen werden und das entwicklungsgemäße

Gestalten nicht außer acht lassen.

Das Motiv ist im Hinblick auf seinen bildnerischen

Problemgehalt auszuwählen. Es sind Aufgaben

zu geben, die die Autonomie der bildnerischen

Gestaltung in den Vordergrund rücken,

Themen zu setzen, die durch Übersteigerung der

Realität die Phantasie ansprechen, und Materialien

zu verwenden, die der Bearbeitung größeren

Widerstand entgegensetzen. Collagen und Montagen

sprechen die Gestaltungsfähigkeit in der

Pubertät besonders an.

Es sollen entwicklungsgemäße und individuelle

Darstellungen des Körperhaften und Räumlichen,

von Oberdeckung und Staffelung ausgehend, bis

zum einfachen Schrägbild angestrebt werden.

Beim Naturstudium sind nach Möglichkeit Bau-

und Funktionszusammenhänge zu berücksichtigen.

Die in der 3. und 4. Klasse differenziertere

Wahrnehmungs- und Darstellungsfähigkeit sollte

bei den Aufgabenstellungen berücksichtigt werden.

Das Schaffen aus der Verstellung sollte allmählich

mit den optischen und haptischen Eindrücken

der Realität konfrontiert werden.

Die Werkbetrachtung soll nicht nur zur Begegnung,

sondern zur Auseinandersetzung mit

Kunst und Umwelt führen. An leicht faßlichen

Werken sollen Einsichten in typische Gestaltungsweisen

ermöglicht und eine lebendige Beziehung

zur bildenden Kunst vermittelt werden. Dabei

sind künstlerische Gestaltungen, die besonders

hervortretende Komponenten enthalten, vorzuziehen.

Grundlegende fachliche Begriffe sind an geeigneten

Werken zu erarbeiten. Der Schüler ist im

Laufe der Unterstufe zu einer sachbezogenen

Urteilsbildung zu befähigen. In der Medienkunde

steht der visuelle Anteil (Gestaltung von Bildern,

deren Inhalte und Aussagen) im Vordergrund.

Die Massenkommunikationsmittel sollen als Anknüpfungspunkt

für Gespräche und Analysen

herangezogen und dazu einfachste technische Gegebenheiten

vorgestellt werden.

VI. FÖRDERUNTERRICHT

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.

Anlage A/m³

LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG

DER MUSISCHEN AUSBILDUNG FÜR STUDIERENDE DER MUSIK

I. STUNDENTAFEL

Unterstufe

Freigegenstand

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.

Unverbindliche Übungen

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.

Förderunterricht

Die Durchführung von Förderstunden (siehe

Abschnitt VI) ist in allen Gegenständen nach

Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung

von Versäumnissen aus intensiver Proben- und

Aufführungstätigkeit möglich.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Realgymnasium für Studierende der Musik

soll musikbegabten jungen Menschen die

Möglichkeit bieten, parallel mit einem vollen

Musikstudium eine allgemeinbildende höhere

Schule zu besuchen und zur Reifeprüfung der

allgemeinbildenden höheren Schule zu gelangen.

Im übrigen wie Lehrplan des Realgymnasiums,

Anlage A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.

Darüber hinaus Ist darauf Bedacht zu nehmen,

daß es sich bei den Schülern um Studierende einer

Hochschule für Musik oder eines Konservatoriums

mit Öffentlichkeitsrecht (Vorbereitungs- oder

Ausbildungslehrgänge) handelt.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A,

mit folgender Abweichung

MUSIKKUNDE

Unterstufe

Wie Lehrplan für den Pflichtgegenstand „Musikerziehung"

(mit der jeweils höheren Wochenstundenzahl)

des Realgymnasiums unter besonderer

Berücksichtigung der musischen Ausbildung,

Anlage A/m², mit der Maßgabe, daß in jeder

Klasse vier Wochenstunden zu halten sind.

VI. FÖRDERUNTERRICHT

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.

Anlage A/sp

LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG

DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG

I. STUNDENTAFEL

Unterstufe

Freigegenstand

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.

Unverbindliche Übung

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.

Förderunterricht

Die Durchführung von Förderstunden (siehe

Abschnitt VI) ist in allen Gegenständen nach

Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung

von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und

Trainingsarbeit möglich.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A,

mit der Maßgabe, daß der letzte Absatz zu lauten

hat

„Das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung

der sportlichen Ausbildung führt zu

besonderer Ausprägung motorischer Fähigkeiten,

Fertigkeiten und Verhaltensweisen sowie zu vertieftem

Verständnis der wesentlichen geistigen

Grundlagen der Leibeserziehung und der Phänomene

des Sports."

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A,

mit folgender Abweichung

LEIBESÜBUNGEN

(einschließlich der unverbindlichen Übung)

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Leibesübungen sollen orientiert an der individuellen

Entwicklung, der motorischen Lernfähigkeit

und dem motorischen Leistungsniveau

der Schüler und unter Berücksichtigung der in

dieser Sonderform gesetzten leibeserziehlich-

sportlichen Schwerpunktbildung zur personalen

und sozialen Entfaltung der Schüler einen wesentlichen

Beitrag leisten.

Durch die Leibesübungen sollen das motorische

Können, die Bewegungsfreude, das Spielverlangen,

das Leistungsstreben, das Formempfinden

und der Gestaltungswille des einzelnen gefördert

sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zu

sinnvoller Zusammenarbeit in der Gruppe angeregt

werden. Ein der Entwicklung der Schüler

und den Zielsetzungen dieser Sonderform gemäßes

sportmotorisches Leistungsniveau ist anzustreben.

Die Leibesübungen sollen durch Gewöhnung

und durch Vermitteln von Einsichten

in den Wert einer gesunden Lebensführung einen

Beitrag zur Gesundheitserziehung und zu sinnvoller

Freizeitgestaltung leisten. Zugleich mit den

Leibesübungen soll grundlegendes Wissen über

Leibeserziehung und Sport vermittelt werden.

Im besonderen sollen folgende Lehr- und Lernziele

angestrebt und möglichst erreicht werden

Entfalten der motorischen Eigenschaften und

motorischen Fertigkeiten zur Erlangung der persönlichen

Höchstleistung und individuellen Ausdrucksfähigkeit

in der Bewegung. Vermitteln

von Einsichten in die Zusammenhänge von Form

und Leistung, Wecken des Willens zu richtiger

Bewegung und Haltung durch Schaffen der notwendigen

motorischen Voraussetzungen (Ausgleich,

Kondition).

Verbessern der Bewegungseigenschaften (z. B.

Formung des Bewegungsablaufes im Hinblick auf

Ökonomie und Harmonie).

Steigern der individuellen sportmotorischen

Leistungen in einem Ausmaß, daß mindestens

eine Sportart wettkampfmäßig betrieben werden

kann.

Ordnen der Bewegung in Raum und Zeit nach

eigenen und gegebenen Rhythmen als Anregung

zu musisch-künstlerischem Gestalten.

Anregen zu partnerschaftlichem Verhalten

und Handeln durch aufgabengerechte und von

ethischer Verantwortlichkeit getragene Kooperation

in Spielen, Gruppenbewerben, Gruppentänzen

und Bewegungsgestaltungen, Schulveranstaltungen

wie Schikursen, Wandertagen, Schullandwochen,

Schulfesten und in allen anderen sich

bietenden unterrichtlichen Situationen wie Gruppenarbeit,

Sichern und Helfen, Mitarbeit bei der

Durchführung von Wettspielen und Wettkämpfen.

Vermitteln von grundlegendem Wissen über

Leibesübungen und Sport im Hinblick auf das

allgemeine und spezielle sportliche Handlungsgeschehen

(allgemeinsportliches und spartenspezifisches

Handlungsgeschehen); auf die Urteilsfähigkeit

über ihre Inhalte und Formen; auf

ihre Rolle im individuellen und gesellschaftlichen

Leben.

Hinführen zu freiwilliger auf Einsieht und

Verstehen begründeter sportlicher Betätigung

außerhalb der Schule und über die Schulzeit hinaus

durch Pflege von Formen des Freizeitsports;

Teilnahme an der Tätigkeit der Verbände des

Breiten-, Leistungs- und Spitzensports.

Wecken des Verständnisses und Willens zu

gesunder Lebensführung durch Gewöhnung und

Unterweisung in Belangen der persönlichen Gesundheit,

in Belangen des öffentlichen Gesundheitswesens

und des Umweltschutzes.

Lehrstoff

1. und 2. Klasse (je 8 Wochenstunden)

Ausgleichsübungen und konditionsfördernde

Übungen

Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen

in Spielformen, Zweckformen und

Schulformen zur Verbesserung der motorischen

Eigenschaften, wie Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer,

Gelenkigkeit, Gleichgewicht, Gewandtheit und

Geschicklichkeit; einfache Übungsprogramme zur

individuellen körperlichen Durcharbeitung.

Formende Übungen

Gezielte Übungen zur Verbesserung des Bewegungsablaufes

bei motorischen Fertigkeiten,

wie räumlich-zeitlicher, dynamischer Bewegungsablauf

und andere Bewegungseigenschaften

(-qualitäten) ; auch Übungen zur bewußten Erfassung

des Bewegungsablaufes durch die Schüler

in entwicklungsadäquater Form.

Gezielte Übungen zur Verbesserung der Atmungs-

und Haltungsgewohnheiten bei den Leibesübungen

und im Alltag.

Grundübungen

Vielfältige und vor allem spielhafte Formen

der Grundtätigkeiten auf Geschicklichkeit und

Schnelligkeit: Gehen, Schwebegehen, Laufen,

Hüpfen und Springen bei unterschiedlicher

Bodenbeschaffenheit und über Hindernisse. Allenfalls

Wälzen, Rollen und Kriechen, auch unter

Verwendung von Hindernissen.

Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge; Sprünge

mit verschiedenen Handgeräten (z. B.: Schnurspringen).

Einfache Sprünge und Drehungen auf dem

kleinen und großen Federtuch.

Überklettern von Hindernissen; Steigen, Klettern,

Hangeln und Winden an lotrechten, waagrechten,

schrägen, festen und schaukelnden Geräten.

Einfache Formen des Schaukeins an Tauen oder

Ringen im Sitzen, Stehen und Hängen, Schaukeln

auf und über Geräte. Werfen und Fangen von

Bällen verschiedener Größe und verschiedenen

Gewichtes; aus verschiedenen Stellungen und aus

der Bewegung. Prellen, Dribbeln.

Stoßen, Schocken, Schleudern von leichten Gegenständen

(z. B. Steinen, Holzklötzen, Kugeln,

Schwerbällen).

Den Kräften angemessene Hebe- und Trageaufgaben;

einfache Übungen im Ziehen und

Schieben, Tauziehen; begrenzte Aufgaben im

Ringen.

Boden- und Gerätturnen

Verschiedene Formen von Rollen und Rädern,

Kopfstand, Handstand, Spagat, Überschlag vorwärts,

Salto, Kippe, allenfalls Überschlag rückwärts.

Übungsverbindungen auch mit Drehungen und

einfachen gymnastischen Sprüngen.

Wende- und flankenartige Sprünge, Hocke,

Grätsche, Rolle mit Kippstoß (Kasten).

Ab-, Auf- und Unterschwünge an Geräten,

Spreizübungen, einfache Übungsverbindungen.

Schwebegehen auf schmalen Geräten mit verschiedenen

Aufgabenstellungen; Gehen vorwärts,

seitwärts, rückwärts; Laufen, Hüpfen, kleine

Sprünge auf niederen, breiten Geräten; Rolle

vorwärts, Aufschwingen in den flüchtigen Handstand;

einfache Übungsverbindungen.

Lernziele

Schülerinnen

Boden

Flugrolle — Handstand — Abrollen — Rad

rechts (links) — Rad aus dem Ansprung — Rondat.

Bock (110 cm Höhe)

Grätsche.

Kasten (quergestellt, 90 cm Höhe)

Hocke.

Kasten (langgestellt)

Rondat, Handstandüberschlag, Grätschwinkelsprung

als Abgänge.

Reck (kopfhoch)

Felgaufschwung, Felgumschwung, Unterschwung

aus dem Stand, Mühlumschwung, einbeinig

Einhocken aus dem Stütz, Hocke aus dem

Stütz.

Stufenbarren

Handstandwende.

Balken (80 cm Höhe)

Aufhocken, Einhocken mit halber Drehung auf

beiden Beinen, Spreizsprung, Strecksprung mit

Beinwechsel, Pferdchensprung.

Schüler

Boden

Radwende — Rolle rückwärts über den flüchtigen

Handstand — Schlußsprung mit halber

Drehung — Aufschwingen in den Handstand —

Abrollen in den Langsitz — Liegestütz rücklings

— Drehung in den Liegestütz vorlings —

Anhocken und Aufrichten in den Stand — Standwaage

— einige Anlaufschritte — Überschlag

vorwärts.

Kasten (langgestellt, 110 cm Höhe)

Hocke, Grätsche.

Reck (kopfhoch)

Felgaufschwung — Einhocken rechts (links) —

Mühlumschwung vorwärts — halbe Drehung,

Rückspreizen — Felgumschwung vorlings, rückwärts

— Unterschwung in den Stand.

Barren (brusthoch)

Sprung in den Stütz — Vorschwingen zum

Grätschsitz — Rolle vorwärts in den Grätschsitz

— Heben in den Oberarmstand — Abrollen

in den Grätschsitz — Ein- und Rückschwingen

mit Schere — Ein- und Rückschwingen

mit hoher Wende in den Außenquerstand.

Ringe (sprunghoch)

Sprung in den Hang — Klimmzug — Klimmzug

in den Beugehang — Überdrehen rückwärts

in den Sturzhang — Abwerfen vorwärts —

Rück- und Vorschwingen mit gehocktem Salto

rückwärts in den Stand.

Gymnastik und Tänze

Gehen und Laufen in alle Richtungen des Raumes,

ohne und mit Musik (geradtaktige Rhythmisierung),

ohne und mit Partner. Hüpfen (Kinderhüpfer),

Federn (beidbeinig) und Drehen, auch

in Verbindung mit Gehen und Laufen; Galopp-

und Pferdchensprung; auch räumlich und zeitlich

geordnet.

Prellen und Rollen, Werfen und Fangen des

Gymnastikballes, auch in der Bewegung in alle

Richtungen des Raumes.

Unter- und Überlaufen des kreisenden Seiles,

Federn im kreisenden Seil, Seilspringen zu dritt,

auch mit fließendem Rollentausch.

Hör- und Beobachtungsaufgaben; Umsetzen

von Kinderliedern in Bewegung, Bewegungsbegleitung

durch Klatschen, Stampfen, Singen usw.

Bewegungskanon, Reigen und einfache Gemeinschaftstänze

(z. B. Jingle Bells).

Lernziele

Schülerinnen

Gehen, Laufen, Hüpfen, Federn und Drehen,

in bandmotivischer oder kanonischer Folge, auch

zu Paaren, unter guter Nutzung des Raumes.

Einfache Übungsverbindungen von Prellen,

Rollen, Werfen und Fangen mit dem Gymnastikball;

auch zu Paaren bzw. in der Gruppe.

Leichtathletik

Laufübungen zur Steigerung von Wendigkeit,

Schnelligkeit und Ausdauer; Laufen über Hindernisse;

Staffelläufe; Startübungen; Wettläufe bis

60 m; Dauerläufe bis 8 Minuten (eventuell Gehen

und Laufen im Wechsel).

Hoch- und Weitsprünge aus dem Stand und

mit Anlauf.

Versuche im Stabspringen.

Ziel-, Hoch- und Weitwerfen rechts und links;

Schock- und Schlagwurf.

Stoßen mit Schwerbällen, Kugeln und geeigneten

Behelfsgeräten (bis 3 kg).

Lernziele

Schülerinnen

60-m-Lauf 10,7 bis 10,2 sek.

600-m-Lauf 3:00 bis 2:30 min.

Weitsprung (Z) 3,00 bis 3,50 m.

Hochsprung 1,00 bis 1,10 m.

Schlagballweitwurf 20 bis 25 m.

Schüler

60-m-Lauf 10,0 bis 9,5 sek.

1000-m-Lauf 4:15 bis 3:45 min.

Weitsprung (Z) 3,50 bis 4,00 m.

Hochsprung 1,15 bis 1,30 m.

Schlagballweitwurf 30 bis 35 m.

Schwimmen

Verbessern der bereits gekonnten Schwimmart.

Erlernen weiterer Schwimmarten, auch in der

zweiten Schwimmlage.

Schwimmen über längere Strecken ohne

Schnelligkeitsanforderungen.

Schnellschwimmen über kurze Strecken bis

50 m, auch in Staffelform.

Wenden, einfache Sprünge fußwärts und kopfwärts.

Tieftauchen nach Gegenständen (Wassertiefe

bis 2 m); Streckentauchen bis zu 10 m.

Lernziele

Schülerinnen und Schüler

Frei- und Fahrtenschwimmerabzeichen.

Schilaufen

Grundschule des alpinen Schilaufs, allenfalls

Fortgeschrittenenschule, Torlauf, Riesentorlauf,

Wertungsfahrten, Geländefahrten; Grundschule

des Langlaufes; Geländesprünge und Sprünge von

kleinen Schneehügeln; Verhalten im winterlichen

Gelände.

Eislaufen

Laufen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen;

Schnelläufe bis 100 m;

Grundformen des Eiskunstlaufens, wie Bogen,

Achter, Dreier, Wende; einfache Sprünge und

Tanzschritte; vorbereitende Übungen für Eishockey.

Spiele

Kleine Spiele, mittlere Spiele, Grundlagen in

einem oder zwei der Spiele Basketball, Faustball,

Fußball, Handball, Volleyball.

Lernziele

Schülerinnen und Schüler

Werfen und Fangen eines Hohlballes im Stand

und in der Bewegung.

Zielwerfen mit Hohlbällen und Schlagbällen.

Führen des Balles (Dribbeln, Auftippen) über

eine mittlere Strecke (zirka 20 m) mit Richtungs- und

Tempoänderung, auch mit Handwechsel; für

Schüler entsprechende Übungen der Fußballtechnik.

Gesundheitslehre und fachspezifische

Informationen

Anknüpfend an unmittelbare Gelegenheiten,

die sich im praktischen Unterricht ergeben, aber

auch in gelegentlichen Zusammenfassungen bestimmter

Bereiche sind folgende Gebiete zu behandeln

Körperpflege (Haut, Haare, Nägel, Zähne);

Fragen aus der Sexualerziehung; Bade- und Wanderregeln;

Turn- und Badekleidung; Mitwirkung

an der Reinhaltung der Umwelt.

Kriterien für eine gute Bewegungsausführung

(Bewegungslernen) und Voraussetzungen für eine

Leistungssteigerung (planmäßiges Üben, Belastbarkeit).

Regelkunde und Wettkampfbestimmungen

(Übungsstätten, Leistungsabnahme).

Formen und Notwendigkeit eines adäquaten

Gruppenverhaltens, z. B. beim Sichern und Helfen,

in den Spielen; Mitwirkung bei Schulveranstaltungen.

3. und 4. Klasse (8 bzw. 7 Wochenstunden)

Ausgleichsübungen und konditionsfördernde

Übungen

Fortführen der in der 1. und 2. Klasse gepflegten

Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen

in Spielformen, Zweckformen,

Schulformen und Sportformen zur Verbesserung

der motorischen Eigenschaften Kraft, Schnelligkeit,

Ausdauer, Gelenkigkeit, Gleichgewicht, Gewandtheit

und Geschicklichkeit, auch in Abstimmung

auf die jeweilige Leistungsarbeit in den verschiedenen

Übungsbereichen; Übungsprogramme

zur individuellen täglichen Durcharbeitung.

Formende Übungen

Gezielte Übungen zur Verbesserung des Bewegungsablaufes

bei motorischen Fertigkeiten, wie

räumlich-zeitlicher, dynamischer Bewegungsablauf

und andere Bewegungseigenschaften (-qualitäten);

auch Übungen zur bewußten Erfassung des Bewegungsablaufes

durch die Schüler in entwicklungsadäquater

Form.

Gezielte Übungen zur Verbesserung der Atmungs-

und Haltungsgewohnheiten bei den Leibesübungen

und im Alltag.

Grundübungen

Weiterführen mannigfaltiger Bewegungsaufgaben

aus den Grundtätigkeiten (Gehen, Schwebegehen,

Laufen, Springen, ...) mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen.

Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge unter

erschwerten Bedingungen; Sprungkünste mit

Handgeräten.

Sprünge und Drehungen auf dem kleinen und

großen Federtuch.

Weiterführen der Übungen im Steigen, Klettern,

Hangeln und Winden.

Komplexe Formen des Überkletterns von Hindernissen.

Schaukeln und Schwingen im Beuge-, Streck-

und Sturzhang, Schaukeln auf und über Geräte

mit Steigerung nach Höhe und Weite.

Werfen und Fangen von Bällen über größere

Entfernungen und im Gehen und Laufen; Ballprellen

in schwierigeren Formen; Wurf- und

Fangübungen mit sonstigen geeigneten Geräten.

Übungen im Heben, Tragen, Ziehen und Schieben

unter erhöhter Belastung.

Ein vielfältiges Angebot der Grundübungen

schafft die besten Voraussetzungen für deren Weiterführung

im Boden- und Gerätturnen, in der

Leichtathletik, in der Gymnastik, bei den Tänzen,

in den Spielen und anderen Übungszweigen.

Schulstufengerechte Lernziele dieser Grundübun-

gen sind daher auch bei den genannten Übungsbereichen

angeführt.

Boden- und Gerätturnen

Schwierigere Formen bzw. Übungsverbindungen,

auch an höhergestellten Geräten, der im

Lehrstoff der 1. und 2. Klasse angeführten Übungen;

Überschlag rückwärts.

Lernziele

Schülerinnen

Boden

Rolle rückwärts über den flüchtigen Handstand

— Schrittüberschlag vorwärts.

Test 3 und 4 des „Schweizer Klassifizierungsprogramms".

Kasten (quergestellt, 100 bis 110 cm Höhe)

Hocke, Grätsche.

Stufenbarren

Mühlaufschwung — Aufstemmen — freier

Knieabschwung — Aufgrätschen — Unterschwung.

Test 3 und 4 des „Schweizer Klassifizierungsprogramms".

Balken (100 cm Höhe)

Halbe Drehung auf einem Bein, Schwebesitz —

Wenderückschwung für Kniestützwaage — Schrittsprung.

Aufgrätschen, Aufhocken mit einem Bein (als

Aufgänge).

Rad, Rad zum Handstand — Abwenden (als

Abgänge).

Test 3 und 4 des „Schweizer Klassifizierungsprogramms".

Schüler

Boden

Aufschwingen in den Handstand — Abrollen

in den Hockstand — Aufrichten — Rondat —

Rolle rückwärts über den flüchtigen Handstand

— Überschlag vorwärts — Flugrolle —

Rad.

Kasten (langgestellt, 120 cm Höhe)

Hocke, Grätsche (quergestellt, 110 cm Höhe);

Überschlag.

Reck (sprunghoch)

Felgaufschwung vorlings, rückwärts aus dem

ruhigen Hang — Felgumschwung vorlings, rückwärts

— Stützkippe — Felgumschwung vorlings

vorwärts — Hocke.

Barren (sprunghoch)

Sprung in den Oberarmhang — Stemme vorwärts

in den Stütz — Rückschwingen in den

Oberarmstand — Rolle rückwärts in die Kipplage

— Oberarmkippe — Wende.

Ringe (sprunghoch)

Sprung in den Hang — Klimmzug in den

Beugehang — Überdrehen rückwärts in den

Sturzhang — Abwerfen vorwärts — Überdrehen

vorwärts (Kugeln) in den Sturzhang — Knieaufschwung

links (rechts) — Senken rückwärts

in den Sturzhang — Schleudern — Überschlag

rückwärts mit gegrätschten Beinen.

Gymnastik und Tänze

Federndes und gleitendes Laufen in alle Richtungen

des Raumes, auch mit ungeradtaktiger

Rhythmisierung, allein und zu Paaren.

Stampf-, Kreuz- und Wechselschritt; Laufsprung,

Schersprung (Schere vorne und hinten),

Drehsprung.

Laufen und Federn vorwärts und rückwärts

durch das Seil, Seilspringen zu zweit.

Drehen und Rollen, Werfen und Fangen des

Reifens, Laufen und Springen über und durch

den Reifen.

Schwingende Bewegung und Grundschwünge

mit Handgeräten (Gymnastikball, Reifen, Keule)

in allen Ebenen.

Ausgewählte Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze,

Versuche im Gestalten einfacher Bewegungsspiele

nach gegebener Musik (zwei- und

dreiteilige Liedform, auch durchkomponierte

Stücke), allein, zu Paaren und in der Gruppe.

Lernziele

Schülerinnen

Verbindung von Stampf-, Kreuz- und Wechselschritten

mit Gehen und Laufen.

Laufen und Springen in wiederholbarer Folge,

auch nach gegebener Musik.

Einfache, auch selbständige Gestaltung von Bewegungsspielen

mit Gymnastikball, Reifen oder

Keule unter reichlicher Bewegung in alle Richtungen

des Raumes.

Leichtathletik

Fortführen der im Lehrplan für die 1. und

2. Klasse angeführten Übungen im Laufen,

Springen, Werfen und Stoßen mit erhöhten Anforderungen

hinsichtlich Form und Leistung.

Lernziele

Schülerinnen

Dreikampf (60-m-Lauf, Weitsprung, Schlagballweitwurf)

70 bis 90 Punkte.

800-m-Lauf 4:10 bis 3:50 min.

Hochsprung 1,05 bis 1,15 m.

Schüler

Dreikampf (60-m-Lauf, Weitsprung, Schlagballweitwurf)

80 bis 100 Punkte.

1000-m-Lauf 4:00 bis 3:30 min.

Hochsprung 1,20 bis 1,35 m.

Schwimmen

Fortsetzung der bisher geübten Schwimmarten,

Sprünge und Tauchformen. Einführen in das

sportliche Lagenschwimmen.

Verbesserung der individuell günstigsten

Schwimmart.

Staffeln. Dauerschwimmen bis 20 Minuten.

Lernziel

Schülerinnen und Schüler

Allroundschwimmerabzeichen.

Schilaufen

Wiederholung der Grund- und Fortgeschrittenenschule;

Torlauf, Riesentorlauf; Langlauf; Geländesprünge

und Sprünge von kleinen Schneehügeln.

Verhalten im winterlichen Gelände.

Eislaufen

Weiterführung der in der 1. und 2. Klasse geübten

Formen und Übungsbereiche.

Spiele

Fortführen der kleinen und mittleren Spiele;

eingehendere Schulung in Technik, Taktik und

Regelwerk in einem oder zwei der Spiele Basketball,

Faustball, Fußball, Handball, Volleyball.

Lernziele

Schülerinnen und Schüler

Basketball

Kreisel aus Dribbling, aus Paß.

Give and Go.

Freiwurf.

Manndeckung.

Handball

Ballannahme in der Bewegung.

Ballführen in der Bewegung.

Passen in der Bewegung.

Torwurf.

Gegenangriff.

Angriff 1 gegen 1.

Volleyball

Pritschen gegen die Wand.

Beidhändiges Selbstaufspiel.

Pritschen zu zweit, zu dritt usw. auf verschiedene

Entfernungen.

Bagger mit Partner, mit differenzierter Aufgabenstellung.

Aufgabe von unten.

Spiel 1 gegen 1 und 2 gegen 2.

Schüler

Fußball

Balljonglieren, 15 mal.

Torschuß mit Anlauf (16 m Entfernung, fünf

Versuche — drei Treffer).

Gesundheitslehre und fachspezifische

Informationen

Anknüpfend an unmittelbare Gelegenheiten,

die sich im praktischen Unterricht ergeben, sind

folgende Gebiete zu behandeln

Gesunde Lebensführung (Fragen der Ernährung,

Genußgifte, Kleidung, Arbeitsrhythmus,

Erholung und Freizeit).

Fragen aus der Sexualerziehung; Öffentliches

Gesundheitswesen; Erste Hilfe.

Kriterien für eine gute Bewegungsausführung

(Bewegungslernen) und Voraussetzungen für eine

Leistungssteigerung. Regelkunde und Wettkampfbestimmungen

(Übungsstätten und Gerätemaße,

Schiedsrichtertätigkeit, Leistungsabnahme).

Formen und Notwendigkeit eines adäquaten

Gruppenverhaltens, z. B. beim Sichern und Helfen,

in den Spielen; Mitwirkung bei Schulveranstaltungen.

Erweiterungsstoff für die 1. bis

4. Klasse

Neben den im Lehrplan angeführten Übungszweigen

(Kernstoff) sind als Erweiterungsstoff

alle Übungszweige und Sportarten möglich, die

in Österreich im Rahmen eines Sportfachverbandes

betrieben bzw. durch die Bundessportorganisation

anerkannt werden.

Bei Auswahl und Angebot von Erweiterungsstoffen

sind zu berücksichtigen

die Sicherheit der Teilnehmer,

der organisatorisch-ökonomische Aufwand,

die spezielle Vorbildung des Lehrers.

Didaktische Grundsätze

Es wird darauf verwiesen, daß die im allgemeinen

Teil des Lehrplanes enthaltenen didaktischen

Grundsätze im Unterrichtsgegenstand

Leibesübungen in sachgerechter Weise zu verfolgen

sind.

Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der

Festlegung der Anforderungen sind besonders das

motorische Entwicklungs- und Leistungsniveau

zu berücksichtigen (Einholen von Informationen,

Erhebung des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft

soll durch anregende Motivation geweckt

und gesteigert werden. Die Lehrstoffhinweise stellen

ein entwicklungsgemäßes Übungsangebot dar,

das wegen der sehr unterschiedlichen örtlichen

Verhältnisse wie Übungsstätten, klimatische Bedingungen

und Landschaft weit und offen gehalten

ist.

Es ist die Aufgabe der Leibeserzieher, den Unterricht

an die jeweilige pädagogische Situation

anzupassen; eine vielseitige Ausbildung soll aber

immer gesichert sein.

Innerhalb der im Lehrplan angeführten

Übungszweige (Kernstoff, Erweiterungsstoff) ist

je nach dem von den einzelnen Schulen gewählten

Schwerpunkt eine Auswahl zu treffen.

Für eine langfristig aufbauende Unterrichtsplanung

sind Schulpläne (Mehrjahreszyklen) und

klassenbezogene Jahrespläne (Jahres- und Halbjahreszyklen)

auszuarbeiten. Gegebenenfalls sind

die Jahrespläne durch spartenbezogene Aufbauprogramme

(Trainingspläne) zu ergänzen.

Sachgerechte methodische Reihen, Riegenarbeit,

Gerätebahnen und andere arbeitsintensive Betriebsformen

sind für die Steigerung der Leistung

und Sicherung des Unterrichtsertrages wertvolle

Hilfen. Dazu gehören auch die Abwicklung des

Unterrichtes in Kursform, Blockform und in

Neigungsgruppen. Der Verbesserung der Kenntnisse

im Schwimmen muß unabhängig von den

an den einzelnen Schulen gesetzten Schwerpunkten

besondere Beachtung gewidmet werden.

Als Anreiz zur Pflege der Leibesübungen und

des Sports und als Querverbindung zur wettkampfmäßigen

Pflege der Sportarten in den Verbänden

sind jugendgemäße Wettkämpfe (auch

Vergleichskämpfe zwischen Schulen) sowie der

Erwerb von Leistungsabzeichen (Landessportnadeln,

ÖJSTA, ÖSTA, ÖSA) zu fördern.

Die im Lehrplan angeführten Lernziele sind

für Lehrer und Schüler als Orientierungshilfe für

den Lernfortschritt gedacht; das durchschnittliche

Leistungsniveau einer Klasse soll diesen entsprechen.

Eine Übungseinheit pro Woche sollte nach

Möglichkeit ganzjährig im Freien durchgeführt

werden.

Querverbindungen zu jenen Fächern, die mit

den Leibesübungen und mit dem Sport korrespondieren,

sind ein wesentlicher Bestandteil der

Ausbildung.

Tragender Leitgedanke für die praktische

Unterrichtsgestaltung sollen bewegungsreiche,

freuderfüllte und leistungsbetonte Leibesübungen

sein.

Werden Schulen mit besonderer spartenspezifischer

Ausbildung geführt, sind erforderlichenfalls

zusätzliche Maßnahmen zu setzen, wie

spezielle Ausbildungsprogramme;

über die oben angeführte Blockung von Stunden

hinausgehende Umstellung der Jahreswochenstunden

gemäß den Erfordernissen des

Trainings- und Wettkampfbetriebes;

Teilnahme an Wettkämpfen des zuständigen

Sportfachverbandes.

VI. FÖRDERUNTERRICHT

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.".

6. In der Anlage A/sl (Lehrplan des Bundesgymnasiums für Slowenen)

7. Die Anlage B (Lehrplan des Musisch-pädagogischen Realgymnasiums) hat zu entfallen.

8. In der Anlage C/zS [Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige (zeitverpflichtete Soldaten)

(Mathematisches Realgymnasium)]

Förderunterricht

Wie Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige, Anlage d der Verordnung über eine Änderung

der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis

1983/84.

b) Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff,

didaktische Grundsätze) hat an die Stelle des

Abschnittes „Naturgeschichte" folgender Abschnitt

zu treten

„BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige,

Anlage d der Verordnung über eine Änderung

der Lehrpläne für die allgemeinbildenden

höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis

1983/84.

Lehrstoff

2. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)

Wie für die 5. Klasse des Gymnasiums, Anlage

a der obzitierten Verordnung, bis einschließlich

Abschnitt „Reizphysiologie der Pflanze".

3. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)

Wie für die 5. Klasse des Gymnasiums, Anlage

a der obzitierten Verordnung, ab einschließlich

Abschnitt „Organismus und Umwelt", und

für die 6. Klasse bis einschließlich Abschnitt

„Von der befruchteten Eizelle zum Organismus".

4.Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)

Wie für die 6. Klasse des Gymnasiums, Anlage

a der obzitierten Verordnung, ab einschließlich

Abschnitt „Die Organismen in ihrer Umwelt".

5. Halbjahrslehrgang (2 Wochenstunden)

Wie für die 8. Klasse des Gymnasiums, Anlage

a der obzitierten Verordnung, bis einschließlich

Abschnitt „Entwicklungsgeschichte der Erde

und der Lebewesen",

6. Halbjahrslehrgang (2 Wochenstunden)

Wie für die 8. Klasse des Gymnasiums, Anlage

a der obzitierten Verordnung, ab einschließlich

Abschnitt „Herkunft des Menschen".

Didaktische Grundsätze

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage a der

obzitierten Verordnung; die besonderen Gegebenheiten

der Sonderform sind zu beachten."

c) ist dem Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Lehrstoff, didaktische Grundsätze) folgender Abschnitt

VI anzufügen

„VI. FÖRDERUNTERRICHT

Wie Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige,

Anlage d der Verordnung über eine Änderung

der Lehrpläne für die allgemeinbildenden

höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis

1983/84, BGBl. Nr. 275/1970 in der jeweils

geltenden Fassung."

ARTIKEL II

(1) Diese Verordnung tritt, soweit im Abs. 2

nicht anders bestimmt wird, mit 1. September

1976 in Kraft.

(2) Art. I Z. 8 tritt hinsichtlich des I. Halbjahrslehrganges

mit 1. September 1976, hinsichtlich

des II. Halbjahrslehrganges mit 1. Feber

1977, hinsichtlich des III. Halbjahrslehrganges mit

1. September 1977, hinsichtlich des IV. Halbjahrslehrganges

mit 1. Feber 1978, hinsichtlich des

V. Halbjahrslehrganges mit 1. September 1978

und hinsichtlich des VI. Halbjahrslehrganges mit

1. Feber 1979 in Kraft.

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